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schreiten. Was die General⸗Conseils betreffe, so sey vornehm⸗ lich die Art der Eintheilung des Departements in Bezirke, die Groͤße der Bevölkerung und der Betrag der direkten Steuern in den verschiedenen Bezirken von den Praͤfekten zu beruͤcksichtigen, um jedem Bezirke die der Gerechtigkeit ent— fprechende und fuͤr den Schutz Aller nothwendige Anzahl von Vertretern in diesen General⸗Conseils zu sichern. Beim Vor— schlagen der Kandidaten fuͤr die in den Conseils erledigten Stellen muͤsse uͤbrigens jeder Geist der Parteilichkeit und der Ausschließung verbannt werden. Die Praͤfekten sollen Maͤn— ner aus den verschiedenen Klassen der Gesellschaft, Grundhe— sitzer, Fabrikanten, Kaufleute, Juristen, Aerzte und Gelehr— ten vorschlagen und besonders darauf Ruͤcksicht nehmen, daß die Gesinnungen der Mitglieder dieser Conseils mit den Ge— sinnungen der Einwohner im Einklange stehen muͤssen.
Der Commandeur der ersten Militair-Division, General Pajol, zeigt an, daß einer Ver fuͤgung des Kriegs-Ministers zu— folge die auf Halbsold stehenden und auf unbestimmtem Ur— laub befindlichen Offiziere den Eid der Treue gegen den Koͤ— nig, die Charte und die Landes-Gesetze zu leisten haben, und daß demzufolge die im Seine⸗-Departement lebenden Offiziere, welche diefe Verfugung betreffe, den Eid binnen vierzehn Tagen auf der Kommandantur der ersten Militair-Divtsion zu leisten haben.
Der Kriegs Minister geht mit dem Plane um, an den Koͤnigl. Gymnasien Pensionair-Stellen fur die Soͤhne von Militairs zu errichten. Der Rang dieser Militairs darf je— doch nur bis zum Capitain gehen. Die naäͤchste Folge der Verwirklichung dieses Planes wuͤrde die Aufloͤsung der Mi— litair⸗Schule la Fleche und die Beschraͤnkung der Kriegsschule von St. Cyr seyn.
Der Schiffs-Lieutenant Bruat, welcher die bei Algier
gestrandete Korvette „Silene“ befehligte, ist dem Koöͤnige vom Contre⸗Admiral Labretonniere vorgestellt worden. Der in Marseille erscheinende Semgphore enthalt eine Adresse der dortigen Notabeln und Kaufleute an die Depu— tirten⸗ Kammer, worin dieselben sich gegen die Bildung von Volks-Vereinen erheben. Im Auxillaire Breton lest man eine ähnliche Adresse, worin der Handelsstand von Nan— tes den Koͤnig um Schließung der Klubs bittet. Der in Clermont erscheinende Ami de ha Charte und das Jour⸗ nal de l'Aube sprechen sich gleichfalls gegen das Bestehen solcher Volks-Gesellschaften aus, wuͤnschen jedoch eine Ver— anderung des Artikels 291 des Straf⸗-Gesetzbuches. In den Provinzial⸗Blattern zu Lyon und Niort sprechen sich diesel— ben Gesinnungen aus.
Aus Havana sind hier Briefe bis zum 11. Aug. ein— gegangen, welche jetzt bekannt gewordene Details uͤber die letzte Verschwoͤrung enthalten. Einer der Verschwornen, Namens Solis, dem das Leben geschenkt worden ist, hat alle seine Mitschuldigen und den Plan der Verschwoͤrung
angegeben. Von den 500 Angeklagten sind fuͤnf zum Tode
und mehrere zu 10jaͤhriger Galeerenstrafe verurtheilt worden. Unter den Mitgliedern befinden sich mehrere reiche und an— gesehene Einwohner, Nechtsgelehrte und Europaͤische Offi⸗ ziere; die Mehrzahl der Verschwornen bildeten jedoch Manner aus den niederen Klassen der Gesellschaft.
Den neuesten Nachrichten von der Spanischen Graͤnze zufol e, sind die dort versammelten ausgewanderten Spanier im Begriff, in das Spanische Gebiet einzuruͤcken. Der Oberst Chacon und mehrere andere Offiziere vom General— e. des Grafen Espana sind zu den Insurgenten uͤberge— gangen.
Der National meldet: „Florenz, sonst die friedlich aller Italiaͤnischen Städte, ist vor kurzem . K 1 eines sonderbaren Ereignisses gewesen, das große Unordnun— gen haͤtte veranlassen konnen. Einige freiheitliebende Aus— länder durchzogen drei Stunden lang mit einer dreifarbigen Fahne, unter Vortritt zweier Trommelschlaͤger, die Haupt—⸗ straßen der Stadt. Die ganze Einwohnerschaft gerieth in Bewegung; die Handwerker verließen ihre Werkstaͤtten, die Kuͤnstler ihre Atteliers und die Muͤßiggaͤnger ihre Wohnun⸗ gen. Jedermann fragte, woher diese dreifarbige Fahne komme und was der Zweck dieser Zusammenrottung sey. Eine Menge Neugieriger vergrößerte den Zug, der sich von dem Thore San Gallo nach dem Thore delle Cascine bewegte. Auf der Piazza del Granduca machten der Fahnenträger und die ihn umgebende Menge eine kurze Zeit unter der diesen Platz schmuͤckenden Reiterstatue Halt. Bei der Ankunft am Thore delle Caseine verschwanden ploͤtzlich der Fahnentraͤger mit seiner Fahne, die Tambours und die Auslaͤnder, welche den Zug gebildet hatten, und der Auflauf zerstreute sich ohne Dazwischenkunft der bewaffneten Gewalt. Alle Nachforschun⸗
ausfindig zu machen, sind vergeblich gewesen. Eines zahlreichen Landhäuser vor dem Thore * Cas eine 37 den Urhebern die ses Abenteuers zum Schlupfwinkel gedient zu haben. Kein feindlicher Ruf gegen den Großherzog ließ sich wahrend des Auflaufs vernehmen. Die Abwesenheit der Großherzoglichen Familie und der auf ihren Landsitzen ver— weilenden Minister scheint die erste Veranlassung zu diesem Ereigniß gegeben zu haben.“
Nieder lande.
Aus dem Courant befinden sich drei Koͤnigliche Beschluͤsse. Der erste enthält die vorbereitenden Bestimmungen wegen eines etwa nöthig werdenden Aufrufs des Landsturms. Demzufolge soll zuvörderst zur Vervollsiandigung des ersten Aufgebots der dienstthuenden Schuttereien (bewaffneten Buͤrger-Eom— pagnieen) eine Anzahl von zwar verheiratheten jedoch kinder— losen Maͤnnern dieser Schuttereien ausgehoben und dem er— sten Aufgebot hinzugefügt werden. Naͤchstdem soll auch das erste Aufgebot der nicht dienstthuenden Schuttereien zusam— menberu fen werden; diese, so wie das zweite und dritte Auf— gebot saͤmmtlicher Schuttereien, sollen sodann so bald als moͤg— lich gewaffnet und die ersten Aufgebote auch uniformirt wer— den. Das erste Aufgebot soll sich in den Waffen uͤben, um noͤthigenfalls in das stehende Heer zur Vertheidigung des
Vaterlandes einzutreten; das zweite Aufgebot exercirt einmal
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woͤchentlich, und zwar soviel als noͤthig ist, um in seinen Wohnorten die oͤffentliche Ruhe aufrecht erhalten zu koͤnnen. Das dritte Aufgebot wird zwar fuͤr jetzt noch nicht exerci— ren, jedoch soll es das zweite so viel als moglich im Dienste zur Aufrechthaltung der Ruhe unterstuͤtzen.
Der zweite Koͤnigl. Beschluß betrifft die Bestrafnng derjenigen, die durch oͤffentliche Gespraͤche, Ausrufungen,
Aufsteckung von xrebellischen Abzeichen, Sammlungen und Vorschuͤssen von Geld fuͤr die suͤdlichen Insurgenten den Aufstand im Suͤden beguͤnstigen wuͤrden. — Der dritte Be— schluß endlich bezieht sich auf die kuͤnftige Versorgung u. s. w. derjenigen Beamten, die mit in das Feld ziehen wollen, so wie überhaupt der Freiwilligen, die in den Kriegsbienst ein— treten wollen.
Der Finanz⸗Minister Hr. v. Tets au Goudrigan hat die nähern Bestimmungen bekannt gemacht, unter welchen die (gestern erwähnte) neue Anleihe eroͤffnet werden soll. Das Kapital derselben betraͤgt 20 Millionen Gulden, welche in ganzen und halben Obligationen zu 19090 und 500 Gulden ausgegeben werden; die auf 55 pCt. Zinsen laufenden Coupons werden am L. Sept. und 1. Maͤrz bezahlt, und zwar sowohl durch die Niederlaͤndische Bank, als auch in den Hauptplaͤtzen der verschiedenen Provinzen; die Einschreibungen erfolgen an denselben Orten am 18, 19. und 20. Okt. Wird mehr als der Belauf von 20 Mill. Gulden gezeichnet, so sollen die zu⸗ erst sich Meldenden den Vorzug haben. Man zahlt auf den
Belauf der Einschreibung am J. Nov. 5 pCt., am 15. Nov.
10 pCt., am 15. Dez. 16 pCt., am 5. Januar 1831 25 pCt., am 15. Januar 25 pCt., am 15. Febr. 190 pCt. und die re— stirenden 15 pCt. am 15 Maͤrz 1831. Man zahlt an dem— selben Ort, wo man eingeschrieben hat.
Die Studenten von Leiden, welche sich fast saͤmmtlich als Freiwillige gestellt haben, machen zwei Jäger ⸗Compag⸗ nieen aus, welche gestern fruͤh durch die Generale Snouckagert und Waldkirch inspicirt wurden. Sie sind zur Besatzung von Bergen op Zoom bestimmt.
Briefen aus Ruremonde vom 7ten d. M. zufolge wa— ren auch dort einige Unruhen ausgebrochen. In Folge des Einruͤckens einer Dragoner⸗Schwadron wurde jedoch die Ruhe wiederhergestellt.
¶ Da einige Militair-Personen aus den Garnisonen der suͤdlichen Provinzen sich in Folge der dortigen Uuruhen nach den noͤrdlichen Provinzen des Reiches begeben haben, so hat das Kriegs-Ministerium den Provinzial⸗Behoͤrden befohlen, dieselben in den nächstgelegenen Garnisonen unterzubringen.
In mehreren Plaͤtzen von Westflandern, namentlich zu 2 haben sich viele Klagen uͤber Anmaßungen und Ge⸗ waltthaͤtigkeiten der bewaffneten Buͤrger⸗Harden erhoben. In letztgenannter Stadt harten dieselben eine Bekanntmachung der städtischen Behorde zur Folge, worin die Gardisten zur Beobachtung ihrer Pflichten ermahnt werden.
Die Staats- Courant äußert; „Obschon der beruͤch⸗ tigte Courrier des , ne, sich selbst als die Belgische Re⸗ gierungs⸗Zeitung angekuͤndigt hatte, scheint er doch keines we⸗ ges mit allen Handlungen der Personen, die jetzt dort die obere Autorität ausuben, zufrieden zu seyn. Er beschwert.
gen der Polizei, den Fahnentraͤger und die Trommelschläger
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sich wenigstens daruͤber, daß die provisorische Regierung die Belgischen Provinzen noch nicht bestimmt als unabhangigen Staat erklaͤrt habe und selbst in dem Beschlusse vom 4ten d M. nur anzeige, daß dies erst spaͤter stattfinden solle. Der Belge hingegen heißt dieses Ver fahren sehr gut und sucht zu eroͤrtern, daß die provisorische Regierung nicht die Befugniß besitze, uͤber die ͤnabhaͤngigkeit Belgiens und die Regierung dieses Landes einen bestimmten Beschluß zu fassen, da uͤber folche wichtige Punkte der Wille des Volkes einge— holt werden muͤsse, der aber nicht kundgegeben werden koͤnne, fo lange noch die Provinzen Limburg und Antwerpen, so wie das Großherzogthum Luxemburg, der Autoritaͤt der Hollaͤn— dischen Regierung gehorsamten.“
Im Advertentie⸗ Blad liest man: „Der Genter Catholigue, dessen Herausgeber (Beaucarne) von dem Richter dieser Tage aus Furcht vor der Volks⸗ masse freigelassen wurde, zeigte die Aenderung seines 2 tels im Journal des Flandres, wie folgt, an; „„Trotz den Anschlaͤgen, die im Finstern geschmiedet werden, ist die Freiheit des Vaterlandes nicht mehr Zweifeln unterworfen; es hebt ein neuer Zeitraum fuͤr unsere schoͤnn Provinzen an. Der verfolgungssuͤchtige Kalvinis mus wird sie nicht mehr mit seinen feigen Beleidigungen und gemeinen, Laͤsterungen pla⸗ gen; wir hoffen, daß nichts mehr unsere religidͤse Ruhe stoͤren pird. Demnach sind wir verpflichtet, den Titel „Catholigue des Pays-Bas“, unter welchem wir nicht ohne einigen Ruhm den Hollaͤndischen Despotismus bekaͤmpft haben, abzulegen. Das „Journal des Flandres“ wird fernerhin unsere Rechte mit derselben Freimuͤthigkeit und Maͤßigung vertheidigen.““ — „Diese Erklaͤrung“, faͤhrt das Advertentie⸗ Blad fort, „kommt auf Folgendes hinaus; Wir stehen jetzt unter der Fahne einer Schaar, der mit religiösen Aufmunterungen nicht gedient ist, weil dies nichts als Spaltungen, Verdruß, Sorge und Schwaͤchung zuwegebringt. So lange Zwist und Spaltung noͤthig waren, d. i. so lange ihr mit den Hollaͤn—
dern vereinigt waret, haben wir den Religionshaß nähren muͤssen, als ein geschicktes Mittel, jenen Stand der Sachen über den Haufen zu werfen. Jetzt aber wuͤrde dieses Mittel keine gute Wirkung mehr thun; gie frommen Leute und die Priester mogen zusehen, wie sie unter der nenten Ordnung der Dinge zurechtkommen, die Fluthzeichen muͤssen gedreht werden, je nachdem der Strom läuft, unser Wahlspruch ist jetzt: „Freiheit fuͤr alle Ansichten, selbst fuͤr den Atheismus 9 So dürfen wir hoffen, daß unser religioͤser Friede nicht ge⸗ stoͤrt werden wird, und stellen es jedem frei, das, was er fuͤr Wahrheit haͤlt, zu glauben und zu verfechten, wie es ihm gutduͤnkt, wir unsererseits geben uns mit Religions sachen nicht mehr ab.“ — Jedermann giebt hier zu, daß mit die ser Darstellung der Geist des (dreifarbigen) Jesuitismus aufs Haar getroffen worden ist,
In einem Privat-Schreihen aus Antwerpen heißt es: „So wie es jetzt in Bruͤssel hergeht, werden die dortigen wohlhabenden Einwohner der Volks-Gewalt bald muͤde wer⸗ den oder sind es zum Theil schon; Gent und Luͤttich wuͤn⸗ schen die fruͤhere h dnn n, zuruͤck, und wir Antwerpener vor allen wuͤnschen sie. . Von respektablen Maͤnnern kennt man keinen einzigen, der der provisorischen Regierung an hinge, und so kommt es mir vor, als ob die Sache in sich selbst zerfallen muͤßte. .. Es ist der Streit des Vandalismus und her physischen Gewalt gegen die moralische und das Ge⸗ setz, und es hat mich in Erstaunen versetzt, daß erstere so weit kommen konnten.“
Antwerpen, 106. Okt. Man versichert, der Prinz von Oranien habe sich im Staats ⸗Rathe fortwaͤhrend der Anwen— dung der Gewalt gegen die aufruͤhrerischen Belgier widersetzt.
Zu Dendermonde ist ein blutiges Gefecht vorgefallen; auf deiden Seiten sind mehrere ge lieben, und die Stadt war auf dem Punkte, in die Gewalt der Buͤrger zu fallen, als zur rechten Zeit 1500 Infanteristen ankamen, um die i n zu verstärken Und die Ordnung und Ruhe herzu—
ellen.
Dieser Tage wurden die Garnisonen der Forts Liefkens⸗ hoöͤk und Lillo bedeutend verstärkt; ersteres hat jetzt 41 und letzteres 40 Feuerschluͤnde.
Unter den Königl. Truppen befinden sich noch viele Bel⸗ gier, welche dem Hause Oranien treu geblieben sind. Die ganze erste Infanterie⸗Division, welche jetzt die Vorposten
——
auch das Ste Husaren⸗Regiment ist ganzlich aus Belgiern zu⸗ sammengesetzt.
Oberst v. Quaita ist nicht zu den Insurgenten uͤb er⸗ geg ang en, sondern besindet sich unter den gefangen ge— nommenen Offizieren. Der ehrwuͤrdige in sehr hohem Alter sich befindende Erz⸗ bischof von Mecheln ist, wie man vernimmt, auf dem Wege hierher, um sich mit Sr. K. H. dem Prinzen von Oranien zu besprechen.
Ein Privat-Schreiben aus dem Haag vom 19ten d. enthaͤlt Folgendes: „Die mit dem Entwurfe der in dem Grundgesetze zu machenden Veraͤnderungen in den gesetz lichen Bestimmungen beauftragte Kommission ist jetzt in zwei Sec⸗ tionen getheilt. Die eine hat sich fuͤr eine gaͤnzliche Tren⸗ nung unter derselben Dynastie, und die andere fuͤr eine mo—⸗ difizirte partielle Trennung erklaͤrt. Diese Sectionen setzen jede fuͤr sich ihre Arbeiten fort. Zur ersten Section gehören die Herren G. G. Clifford, F. C. de Jonge und der Baron van Keverberg van Kessel; zur zweiten die Herren d' Olisla⸗ ger und van Asch van Wyck. Den Berathungen der Kom⸗ mission wohnten die Mitglieder aus den suͤdlichen Provinzen nicht mehr bei, auch der Fuͤrst von Chimay steht, wie man sagt, auf dem Punkte abzureisen, da er nicht der einzige der suͤdlichen Abgeordneten seyn will. — Man sagt, daß fuͤr die bevorstehende Sitzung der Generalstaaten, außer den Mit⸗ gliedern der noͤrdlichen Provinzen, blos diejenigen von Lim⸗ burg und Antwerpen aufgefordert seyen. — Man glaubt hier ganz sicher zu wissen, daß die Wahrnehmung des Finanz⸗De⸗ partements dem Hrn. G. G. Clifford und jenes des Water⸗ staats dem Herrn van Tets aufgetragen werden wird.
Brüussel, 11. Okt. Die provisorische Regierung, die fortwaͤhrend Beschluͤsse und Verordnungen erlaͤßt, hat neuer⸗ dings dekretirt, daß diejenigen Offiziere, die erst nach der Schlacht von Warerloo wieder in den Dienst eingetreten sind und in Folge einer Koͤniglichen Ver fuͤgung dadurch ihre durch Anciennetät erlangten Rechte auf Avancement eingebuͤßt hat⸗ ten, diese Rechte jetzt wieder erhalten, so wie den Rang in ber Armee einnehmen sollen, den sie bekleiden wuͤrden, wenn ihre Anciennetaͤt immer beobachtet worden waͤre. — Der General. Goethals verfuͤgt als Chef des Kriegs-⸗Departements, daß alle sich meldenden jungen Leute, die sich vermoͤge ihrer Bildung dazu eignen, die zahlreichen in der Armee vakant gewordenen Unteroffizier⸗Stellen einnehmen sollen.
Dem Herrn Nicolay ist als Mitglied der provisorischen Regierung, so wie als Chef des Comité s fuͤr die inneren Angelegenheiten, der Abschied ertheilt worden. An die Spitze diefes Eornttès hat man bdafuͤr den bekannten Advokaten Tie— lemans gestellt.
Der Oberst von Mahieu ist von der provisorischen Re⸗ gierung zum Brigade, General und zum Militair⸗Komman⸗ danten der Provinz Ost-Flandern ernannt worden. — Herr v. Meulenaere hat die ihm uͤbertragene Function eines Gou⸗ verneurs von Ost⸗-Flandern abgelehnt.
Ein Beschluß des Central⸗-Comitéè setzt die Art fest, wie die Buͤrgermeister, Schoͤffen und Regenz-Raͤthe in den Ge— meinden Von den Notablen gewahlt werden sollen. Die waͤh⸗ lenden Notablen sind: 1) diejenigen, welche jaͤhrlich an direk⸗ ten Steuern, das Patent mitgerechnet, in Gemeinden von mehr als 25,000 Einwohnern wenigstens 100 Fl., in den Ge⸗ meinden von 10,000 bis 25,000 Lin wohn rn wenigstens 50 Fl., in jenen von 5000 bis 10,000 Einwohnern wenigstens 25 Fl., in jenen von 5000 und darunter wenigstens 16 Fl. zahlen; Y diejenigen, welche sogenannte liberale Gewerbe üben, z. B. Advokaten, Notare, Aerzte, Wundaͤrzte, Profes⸗ soren, Lehrer 2c. Der Courrier des Pays-Bas fuͤgt zu diesen auch noch die Priester der verschiedenen Kulte hinzu. Ande⸗ re Bruͤsseler Zeitungen enthalten diesen Zusatz nicht, weshalb in der Luͤtticher Zeitung eine Erklarung uͤber diesen Punkt vom Courrier, der bis 6 9. das . Blatt der pro⸗ visorischen Regierung gilt, begehrt wird. .
: 6 er i Tre, hat folgende Beschluͤsse eglassen: In Kriminal- und Zuchtpolizeisachen sollen auch die Prozeß⸗ Einleitung und das Zeugen-Verhoͤr wieder oͤffentlich seyn, wie vor dem Beschluß vom 6. Nov. 1814. — Bis zu Wieder⸗ einfuͤhrung des Geschwornengerichts sollen die Praͤsidenten der Assisenhoͤfe fuͤnf Richter als Beisitzer haben. — Die Stock⸗ pruͤgel sind, als entehrend fuͤr Beigische Krieger und die Menschenwuͤrde verletzend, abgeschafft. — Alle Urtheile und öͤffentlichen Akte sollen die Ueberschrift fuͤhren: „Im Namen
der Armee bildet, besteht aus lauter Suͤd-Brabantern, und