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Begebenheiten hat gewinnen lassen. Eine besondere Aner⸗ kennung verdient der Sächsische Bauernstand, der allenthal— ben Achtung fuͤr Gesetz, Obrigkeit und Ordnung bewaͤhrt hat und ruhig den Verbesserungen entgegen sieht, die ihm namentlich durch Abloͤsung der Frohnen und Hutungen, durch eine veränderte staͤndische Repraͤsentation und durch ein ver“ aͤndertes Abgabensystem entstehen werden.“
nn, n d.
Berlin, 18. Ott. Des Königs Majestaͤt haben gnu— digst geruhet, bei Gelegenheit der Bermaͤhlung Sr. Koͤnigl. Hoheit des Prinzen Albrecht dem Regierungsrath von Tuͤrk zu Potsdam fuͤr das von demselben gegruͤndete CTivil⸗Waisen⸗ haus die Summe von 500 Rthlrn. zu uͤbersenden.
— Das neueste Amtsblatt der Koͤnigl. Regierung zu Muͤnster enthalt nachstehende Bekanntmachung Sr. Excel— lenz des Herrn Ober-Praͤsidenten: .
„Wenn der unergiebige Ertrag der dies jaͤhrigen Ernte in der Provinz Westphalen gegruͤndete Besorgnisse hat erre— gen muͤssen, daß solche nebst den noch vorhandenen Vorraͤ— then den Bedarf des naͤchsten Jahres nicht decken werde, zumal einzelne Gegenden daneben noch durch Hagelschlag und Ueberschmemmungen sehr hart bedraͤngt worden sind, so darf es zur Beruhigung gereichen, daß durch die Vorsorge der hoͤhern Staatsbehoͤrden die zweckmaͤßigsten Vorkehrungen ge— troffen worden sind, den daher besorglichen Verlegenheiten und Gefahren vorzubeugen. — Der Eingangszoll von Ge— treide ist einstweilen gestundet, um die Privatspeculation zu ermuntern, welche berkits ansehnliche Quantitaͤten Roggen aus der Ostsee und aus Holland herbeifoͤrdert und fernerhin dazu in den hohen Preisen bei gewissem Absatze sich ange— trieben finden wird; auch die Militair-Magazin-Bestände — obgleich schon weit uͤber den MilitairBedarf in den westlichen Provinzen ausgestattet — werden durch Ver— schiffung aus der Ostsee nach dem Rhein, Weser und Ems noch vor Winters-Eintritt ansehnlich vermehrt, um Aus— huͤlfe, wo solche unverzuͤglich noͤthig sich zeigen sollte, und wo die Privat-Vorraͤthe diese augenblicklich versagen moͤchten, zu gewaͤhren. — Durch die Vereinigung thaͤtiger und wohlge— sinnter Menschenfreunde bilden sich Korn-Vereine, welche, unterstuͤtzt durch den stets bewahrten Mildthaͤtigkeitssinn der vermoͤgenderen Einwohner, fuͤr die aͤrmeren und beduͤrftige— ren Mitbürger Vorraͤthe beschaffen, die Verbackung und den Verkauf in Brodten besorgen, oder durch andere den oͤrtli⸗ chen Verhaͤltnissen angemessene Einrichtungen den Bedarf sichern, selbst, wo es die Noth erfordert, Saatkorn beschaffen und uͤberall von den obrigkeitlichen Behoͤrden hierin thaͤtig unterstuͤtzt werden. — Es darf daher die Hoffnung ausge— sprochen werden, daß es den gemein samen, thaͤtigen, men— schenfreundlichen Bemuͤhungen der Einwohner und Behöͤr— den, unterstützt durch die vorsorgliche Huͤlfe der hoͤheren Staatsbehörden, welche jedoch die Privat-Speculation in kei— ner Weise lähmen und beschraͤnken, sondern nur dann und da ein— treten wird, wo diese nicht hinreicht, unter dem Beistande der goͤttlichen Vorsehung gelingen werde, die Verlegenheiten zu erleichtern und zu beseitigen, welche die eingetretene Miß— ernte sonst besorgen lassen wuͤrde.
Muͤnster, den 8. Okt. 1830.
(gez.) v. Vincke re.“
— Aus Nauen wird unterm gestrigen Tage gemeldet: Heute Abend in der siebenten Stunde brach in einer vor dem hiesigen Damm-Thore gelegenen Scheune Feuer aus, die Flamme griff so schnell um sich, daß in Zeit von einer Stunde mehrere 50 Stuͤck mit Korn und Heu gefuͤllte Scheunen ein Raub der Flammen wurden. Die Stadt war hierbei in der groͤßten Gefahr.
— Nachrichten aus Königsberg zufolge, haben im verwichenen Monat in Memel sowohl die Bagger-Arbeiten als die Stein-Aushebungen mit guͤnstigem Erfolg betrieben werden koͤnnen, und sowohl der Dangestrom als das Haff sind ganz bedeutend gereinigt und vertieft. Der neue Win— terhafen ist fertig und kann benutzt werden, wodurch fuͤr die Sicherheit der spaͤt im Herbst oder zeitig im Fruͤhjahr an—
kommenden Schiffe gesorgt ist. — In Pillau ist bei der von Seiten der Behoͤrde erfolgten Revision der Hafenanstalten der Bau des hohen Bollwerks am Tief und der Moole, an der Nehrungsspitze, von welcher uͤber 40 Ruthen gebaut sind,
in gutem Fortgang gefunden worden. — Die sehr unguͤnsti⸗
ge Witterung hat auf die Beschaffenheit der Landwege einen sehr nachtheiligen Einfluß geuͤbt, um so mehr ist es aber der suͤdlichen Gegend zu statten gekommen, daß die Chaussee bis Schmoditten I Meile vor Pr. Eylau fahrbar geworden ist, worauf auch sehr starke Zufuhr nach Königsberg stattgefun⸗ den und den Beweis geliefert hat, wie sehr diese Chaussee dem innern Verkehr zu statten kommt. Mit diesem Chau— sseebau wird bei der gegenwartigen guͤnstigen Witterung fort— gefahren. — Der Bau der Kunststraße nach Tilsit wird fort— waͤhrend thaͤtig betrieben, auch leisten schon einige große Guͤ— ter bei der Anfuhr der Steine Huͤlfe. In dem vergangenen Monate ist bereits mit der Versteinung der Dämme bei Ta— placken, und der ersten Meile von Königsberg ab, der Anfang gemacht, auch von letzterer Strecke schon eine Viertelmeile fertig und dem Publikum die freie Benutzung derselben ge⸗ stattet.
Königliche Schauspiele.
Dienstag, 19. Oktober. Im Schauspielhause: Zum er— stenmale wieberholt: Abdollah, Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von H. Seidel. .
Mittwoch, 20. Okt. Im Opernhause: Der Maurer, Oper in 3 Abtheilungen, mit Tanz; Musik von Auber. (Mad. Seidler wird hierin als Henriette wieder auftreten.) Hier— auf: Das Schweizer-Milchmaͤdchen, pantomimisches Ballet in 2 Abtheilungen, vom Koͤnigl. Balletmeister Titus. (Die So⸗— lotaͤnzerin vom K. K. Hoftheater am Kaͤrnthner-Thore zu Wien, Dlle Fanny Elsler, wird hierin die Partie der Liesli aus fuͤhren und Dlle. Therese Elsler darin tanzen.)
Im Schauspielhaufe: 1) La dévote, vaudeville en 1 ace, per Serihe. 2) La lune de miel, vaudeville en 2 actes, par Scribe.
Königstadtisches Theater.
Dienstag, 19. Oktober. Die weiße Dame, komische Oper .
in 3 Akten, nach dem Franzoͤsischen des Scribe; Musik von Boyeldieu.
Donnerstag, 21. Oktober. Zum erstenmale: Die Kreuz⸗ fahrer, Melodrama in 5 Akten, von Kotzebue; Musik von verschiedenen Meistern.
Berliner Börse.
Den 18. Oktober 1830. Amtl. Fonds- und Geld- Cours-Rettel. (Prers6s. Cour.) Brief. Geld. 7. en,
923 917 Ostpr. Pfandbrę. 4 977! — Q Fomm. Plandhrf. 4 Kur- u Neum. do. .
gt. Schuld- Sch. Er. Engl. Anl. 18 Pre. Engl. Anl. 22 Pr. Engl. Obl 390 Kurmim. Gb. m.]! C. Neum. Int Sch. d. Berl. Stadt- Ob. Königsbg. do. Elbinger do. Danz. do. in Th. VWestpr. Pfdb. Gxossliz. Ros. do.
Schlesische do. Rkst. C. d. K- u. N. z. Sch. d. K. u N.
Holl. voll. Duk. Nene dito Friedrichsd'or.
Disconto ...
1 — 22686
1
Auswärtige Börsen. Paris, 11. Obtober. 5proc. Rente fin cour. 95. 19. 3proc. sin cour. 64. 40. per compl. 64. 35. Neap. fin cour. 62. Span. Rente perp. 363.
Wien, 13. Oktober. ; 5proc. Metall. 24. 4proc. S823, 21proc. 4, Loose zu 100 FI. I66 43. Part. Oblig. i209. Bank- Actien 10823.
Neueste Böoͤrsen⸗Nachrichten.
Paris, 12. Okt.
hproc. Rente fin eour. 95 Fr. 50 C. Zproc. fin eour.
64 Fr. 50 C. 5proc. Neap. Fale. sin Cour. 63 Fr. 25 C. proc. Span. Rente perp. 353. Cortes Bons 18. 8.
Frankfurt a. M.
Bank⸗Actien 1238. 1234. Part. Obl. 115. Loose zu 100 Fl. 1612. B.
e 771
Gedruckt bei A. W. Hayn.
15. Okt. Oesterr. 5proc. Metall. 895. B. 4proc. S0. 793.
zproe. 45. 1prec. 191. Poln. Loose 493. 493.
Redattenr John. Mitredaeteur Cett el.
Allgemeine
Preußische Staats-Zeitung.
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M 291.
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Se, Majestaͤt der Konig haben dem Rittmeister außer Dienst, jetzigen Großherzogl. Mecklenburg-Strelitzschen Kam⸗ merherrn, Baron von Kessel, den St. Johanniter-Orden zu verleihen geruht.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben den Kaufmann Arnold Halhach in Philadesphia zum Kon sul daselbst zu ernennen geruht.
Bekanntmachung. Alle diejenigen, welche sich, ohne nach den bestehenden Gesetzen immatriculationsfaͤhig zu seyn, dem chirurgischen oder pharmaceutischen Studium bei der hiesigen Universitaͤt wid—⸗
men oder das schoen begonnene fortsetzen wollen, werden hier?
durch aufgefordert, sich noch vor Beginn des bevorstehenden neuen Studien⸗Semesters bei Unterzeichnetem (Franzoͤsische Straße Nr. 42, in den Morgenstunden von 9 — 14 Uhr) mit Beibringung der uͤber ihre Schulkenntnisse oder bereits gehoͤrte Vorlesungen sprechenden Zeugnisse zu melden und, wenn sie hiernach oder nach einer erforderlichen Falls noch zu veranlassenden weiteren Vorprüfung geeignet befunden wer—
den, die Zulassung und nahere Anleitung zum betreffenden
Studium zu gewaͤrtigen.
* ben so haben diejenigen, welche das gedachte Studium, ohne immatrikulirt gewesen zu seyn, hier bereits absolvirt
haben, bei Unterzeichnetem ein Abgangszeugniß daruͤber ein— en, e. ohne welches ihre Zulassung zu den von ihnen etwa 2 Staatspruͤfungen nicht ferner gestattet werden wird. Berlin, den 14. Oktober 1830. Der Direktor des chirurgischen und pharmaceutischen Stu— diums bei hiesiger Universitaͤt. Dr. Rust.
Bei der am 15ten, 16ten und 18ten d. M. geschehenen Ziehung der Aten Klasse 62ster Koͤnigl. Klassen-Lotterie fiel der Hauptgewinn von 10,000 Rthlr. auf Nr. I6,563; die nächstfolgenden 2 Gewinne zu 4000 Rthlr. sielen auf Nr. 29, 135 und 68,975; 3 Gewinne zu 2000 Rthlr. auf Nr. 9620. 28,364 und 61, 150; 4 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 20,316. 54,062. 70,456 und 77,282; 5 Gewinne zu 600 Rthlr. auf Nr. 1582. 57,360. 67,723. 76,235 und 81,286; 10 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 6593. 7788. 23,064. 26 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 1139. 2024. S60l. 14,369. 18,5g8. 19,304. 19,578. 24,85. 29,064. 30,639. 32,785. 33.602. 35,980. 36,057. 39,259. 41,353. 53,321. 56,537. 72,780. 74,770. 74,364. 74,825. 78,697. 79, 100 und S4, 373; 50 Gewinne zu 100 Rthlr. auf Nr. 296. 9093. 9576. 10,755. 13,526. 14,356. 15,1474. 15,638. 17,876. 18,469. 18,707. 19,429. 23,749. 27,536. 27,702. 30,478. 30,923. 33,158. 33,656. 33,724. 37,431. 43,044. 46,933. 48,588. 49, 435. 49,191. 51, 044. 53,854. 54,918. 59, 049. ß, 8904. 62,702. 64,047. 67,382. 69, 144. 72, 136. T2469. 3,124. 76,588. 78,595. 78, 664. 79, 332. 79, gâ9. S0, 362.
Der Anfang der Ziehung der ten Klasse dieser Lotterie ist uf den 16. November d. J. festgesetzt.
Berlin, den 19. Oktober 1830. . Königl. Preuß. General-Lotterie Direction.
An gekommen: Se. Excellenz der General der Kavalle, rie und kommandirende General des 6ten Armee⸗Corps, Graf von Zieten, von Breslau.
Berlin, Mittwoch den 20sen Oktober
— —
1830.
Abgereist: Se. Excellenz der Königl. Polnische Divi⸗ sions⸗General Rautenstrauch, nach . sc Der Kaiserl. Hesterreichische Legations-Seeretair bei der Gesandtschaft am hiesigen Hofe, Graf von Rechberg, als Courier nach Wien.
Seitungs-Nachrichten.
Ausland.
Fran trete ich.
Deputirten⸗ Kammer. Sitzung vom 9. Oktober. (Nachtrag.) Nachstehendes ist der von dem Minister des In— nern vorgelegte Gesetz-Entwurf uͤber die Organisation der seßhaften National⸗Garde:
t Gesetz⸗Entwurf. Wir Ludwig Philipp u. s. w. haben befohlen und befeh⸗ len hiermit, daß der nachstehende Gesetz⸗ Entwurf von Unserm Minister des Innern der ,, vorgelegt werde. 1 Allgemeine Bestimmungen.
Art. J. Die National⸗Garde wird errichtet, um die Ver⸗ fassungs Urkunde und die von ihr geheiligten Rechte zu verthei⸗ digen, dem Gesetze Gehorsam zu verschaffen, die oͤffentliche Ruhe
und Ordnung aufrecht zu erhalten oder wiederherzustellen, das steyende Heer in der . der Graͤnzen und Kuͤsten zu 4
unterstuͤtzen und Frankreichs Unabhaͤngigkeit, so wie die Integri⸗
taͤt seines Gebiets, zu bewahren. Art. 2. Die National⸗Garde
besteht aus allen Buͤrgern, die nicht zu dem stehenden Heere ge⸗ hoͤren Art. 3. Die National ⸗Garde ist seßhaft, sobald sie in den Graͤnzen der Gemeinde oder des Kantons fungirt. Au⸗ ßerhalb dieser Graͤnzen kann sie nur kraft eines Gesetzes oder, in Abwesenheit der Kammern, kraft einer Köͤnigl, Ver⸗ ordnung in Thaͤtigkeit gesetzt werden. Art. 4. Diejenigen Corps, die von der seßhgften National-Garde detaschirt werden, um außerhalb der Graͤnzen der Gemeinde oder des Kantons zu agi⸗ ren, fuͤhren den Namen: bewegliche National⸗Garden. Art. 5. Die seßhafte National-Garde wird in solchen Gemein⸗ den, die einen oder mehrere Kantone bilden, in Kommunal⸗Gar— den organisirt Art. 6. Die seßhafte National-Garde wird in solchen Kantonen, die aus mehreren Gemeinden bestehen, in Kan⸗ tonal-Garden organisirt. In jeder Gemeinde soll es eine Divi⸗ sion oder Unter⸗Division der Kantonal⸗Garde geben. In keinem Falle darf diese Garde weder nach den Departements noch nach den Unter-Praͤfektur⸗Bezirken organisirt werden. Art. J. Die Kommunal- oder Kantonal-Garden stehen unter der Autoritaͤt der Maires, der Unter⸗Praͤfekte, der Praͤfekte und des Ministers des Innern. Sobald die Kantongl⸗Garde zusammentritt, steht sie unter der Autoritaͤt des Mgires der Gemeinde, worin der Hauptort des Kantons liegt. Ausgenommen hiervon sind die gesetzlich bestimmten Faͤlle, wo die Kommunal ⸗ Garden zu einem aktiven Militair⸗Dienste in der betreffenden Kommune oder dem Kantone berufen werden, wo sie alsdann, waͤhrend der Dauer dieses Dienstes, unter die Befehle der Militair⸗Behörde treten. Art. 8. Die Kommungl⸗ und Kantongl-Garden werden im ganzen Reiche organisirt. Doch kann der Koͤnig diese QOrga⸗ nisakton an bestimmten Orten auf ein Jahr suspendiren. Diese Frist darf nur durch ein Gesetz verlaͤngert werden. Art. 9. Die Organisation ist permanent. Indessen kann der König die Na⸗ tiongl- Garde eines Kantons oder einer Kommune auflbsen. Diese National⸗Garde muß alsdann im Laufe eines Jahres, von dem Tage ihrer Auflosung an gerechnet, reorggnisirt werden, es sey denn, daß ein Gesetz jene Suh n flan verlaͤngert 711 i 3
Von der Dien st⸗Verpflichtung und der Eintragung
ö i,, lichen Dien
1. Von der Verpflichtung zum persönlichen Dien ste. Art. 0. Alle Franzoͤsischen Buͤrger oder Bürgerssoͤhne zwi⸗
schen dem 26sten und 66sten Jahre sind dem Dienste der National⸗
Garde an dem Orte ihres Haupt⸗Wohnsitzes unterworfen. Art: 11. Zu dem Dienste durfen auch die Auslaͤnder, die, in Gemaͤßheit des 13ten Art. des Civil-Gesetzbuches, den Genuß