1830 / 292 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 21 Oct 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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werden von dem Praͤsidenten des Zaͤhlungs-Conseils einberufen hinsichtlich ihres Ranges dem Ingenieur Corps, der Artillerie, und treten ohne Waffen und ohne Uniform zusammen, um, in der Kavallerie u. s. w. der Armee gleichgestellt. . Gegenwart dieses Conseils, zu der Ernennung ihrer Offiziere und ir 5. . Rnker-OSffiziere zu schreiten. Art. 37. Die Wahl der. Offiziere Von der ,, undet nach einander für jeden Grad gwobei mit den Capitginen Art. 59. Der Minister des Innern und, unter seiner Ver⸗ der Anfang gemacht wird) durch personliches und geheimes Ab⸗ antwortung, die Praͤfekten, Unter⸗-Praͤfekten und Maires sind immen mit abfoluter Stimmen- Mehrheit siatt. Die Unter. mit dem echnungswesen der National⸗Garde heguftragt. Das ffiziere werden in den aus Einwohnern mehrerer Gemeinden Budget und der Ausgaben-Betrag werden auf das Gutachten

bestehenden Compagnieen mit relativer Stimmen⸗Mcehrheit er⸗ der Munizipal⸗Raͤthe nach denselben Regeln und in denselben

nannt. Zu den Offizieren und Unter- Affizieren jeder Section Formen festgestellt, die fuͤr die uͤbrigen Kommunal⸗Ausgaben be⸗ werden die Nationgl⸗-(ardisten derjenigen Gemeinde aufgenommen, stehen. Art. 60. Bei einer jeden Kommunal oder Kantonal⸗ zu welcher diese Section gehort. Die Wahl-Urne wird von dem Garde soll es einen Verwaltungs⸗Rath geben, der den Auftrag Praͤsidenten des Zaͤhlungs-Conseils, unter Beistand der Mitglie! hat, das Ausgabé-Budget vorzubereiten, die Verwendung der der dteses Conseils, die das Amt der Skrutatoren verrichten, ge⸗ . zu beaufsichtigen und die Belaͤge zu pruͤfen und zu atte⸗ öffnet. Art. 49. Eine jede Compagnie wird zu dem Wahl -Ge⸗ stiren. Dieser Rath besteht aus dem Commandeur der National⸗ schaͤft einzeln und nach der Reihe zufammenberufen. Art. 41. Garde, als Praͤsidenten, und aus 6 unter den Offizieren, Unter⸗ Die Capitaine, Lieutenants und Seconde-Lieutenants der Com⸗ Offizieren und National-Gardisten zu waͤhlenden Mitgliedern. pagnieen, woraus ein jedes Bataillon besteht, versammeln sich, Diese Mitglieder werden von dem Praͤfekten nach einer dreifachen nachdem sie von dem Maire des Hauptorts einberufen worden, Kandidatenliste ernannt, die von dem Commandeur der Kommu⸗ an dem Hauptorte des Kantons, wo ste, unter dem Vorsitze des ngl- oder Kantonal-Garde angelegt und von dem Maire der ältesten Capitains, mittelst persönlicher und geheimer Abstimmung Gemeinde oder des Hauptorts bevorwortet wird. Art. 61. Die den Bataillonz Chef und den Fahnentraͤger durch absolute Stim‘ gewöhnlichen Ausgaben der Nationgl-Garde bestehen in den Be⸗ men- Mehrheit wählen. Art. 42. Etwänige Reclamgtionen, die soldungen der Adjutanten, dem Solde und der Bekleidung der von den National? Gardisten wegen Nichtbefolgung der fuͤr die Tambsurs und Trompeter, der Unterhaltung der Waffen, dem

Wahl der Sfüiziere und Unteroffiziere vorgeschriebenen Förmen Ankgufe der Fahnen, Trommeln und Trompeten, den Kosten fur

erhoben werden mochten, sollen vor die Billigkeits Jury bracht Register, Kontrollbuͤcher, Gardisten⸗Billets, Papier, so wie in al⸗ werden, die ohne weiteren Rekurs daruͤber entscheidet. Art;. 45. len durch die Verwaltung der National⸗Garde veranlaßten außer⸗ Der Bataillons⸗Chef waͤhlt den referirenden Offizier des Disciplinar⸗ ordentlichen Buͤreau-Ausgaben. In Paris kommen zu diesen Rathes unter drei Kandidaten, die ihm von dem Maire des Hauptorts Kosten uͤberdies noch a) die Besoldung oder eine Entschaͤdigung vorgeschlagen werden und die aus der Zahl der Offiziere und Unter- fur den Chef des Generalstabes und dessen Beamte; h) der Sold offiztere des Bataillons zu nehmen sind. Gleichmaͤßig waͤhlt er unter und die Bekleidung der mit der Uuterhaltung des Artillerie⸗Parks den' Nariongl-Gardisten den Secretgir des Disciplinar-Rathes. beauftragten Unteroffiziere und Artilleristen. Art. 62. Ein spaͤ⸗ Art. 44. Die Legions⸗Chefz und Aberst⸗Licutenants werden von teres Gesetz wird den Dienst und die Diseiplin bei der National⸗ dem Könige unter den Bgtaillons-Ehefs und Capitainen der be Garde feststellen.

treffenden Legion gewaͤhlt. Art. 45. Die Regiments⸗Adiutan⸗

ten, Stabs- Chirurgen, so wie alle besoldeten Beamten, werden von Paris, 13. Okt. Gestern Mittag um 1 Uhr ertheil!

dem Koͤnige ernannt. Art. 46. In Gemeinden, die aus einem ten Se. Majestaͤt dem bisherigen Paͤpstlichen Nuntius, Mon⸗ oder mehreren Kantonen bestehen, läßt der Maire der Gemeinde signor Lambruschini, Erzbischof von Berytus, eine Privat— den ECommandeur der Kommunal⸗Garde von der unter den Waf- Audienz, in welcher dieser die Ehre hatte, dem Koͤnige ein fen verfammelten Nattongl-Garde anerkennen. Der, Comman- Schreiben Sr. Heiligkeit zu uͤberreichen, das ihn aufs neue denr seinerseits erkennt in Gegenwart des Maire die Offiziere jn der gedachten Eigensch aft am hiesigen Hofe beglaubigt

an. Die Functionen des Maire werden in Paris von den Praͤ⸗ Ge . ; z . . . . fekten und in den aus mehreren Gemeinden bestehenden Kanto⸗ Gleich darauf uͤberreichte auch der Graf von Loͤwenhielm in

nen von dem Maire des Hauptorts verrichtet. Art. 47. Die einer andern Privat-Audienz sein neues Kreditiv als Koͤnigl. Dffistere und ünteroftziere aller Grade werden auf drei Fahre Schwedischer Gesandter am Franzoͤsischen Hofe. Beide Dir

en nr Sie können wieder gewaͤhlt werden. Art. 45. Alijaͤhr= plomaten wurden in uͤblicher Weise von dem Minister der

ich foll zu einer Zeit, die noch durch Reglements naher bestimmt auswärtigen Angelegenheiten bei Sr. Majestaͤt eingefuͤhrt und

werden wird, zur . der erledigten Stellen geschrit! demnächst auch der Koͤnigin, so wie den Prinzen und Prin⸗— o

ten werden. Art. 4. Die besonderen Corps haben bei ihrer zessinnen des Köoͤnigl. Haüses, von ihm Lorgestellt. In einer Bildung, so wie bei der Wahl ihrer Offiziere, die oben in den dritten Audienz , 9. 26 ne. d . a .

Art. 35 u. f. vorgeschriebenen Regeln zu befolgen. Art, 50. * * ; ; In denjenigen Gemeinden oder Kantonen, wo die National-Garde 5 e, ,. Baden we, , war, mehrere Legionen bildet, kann der Konig einen Ober⸗Commgudeur 7 ge die Antwort seines Souverains auf das Schrei⸗

nennen oeh darf bein Sber-Comngudeur der National-arden ken, worin demselben die Thronbesteigung Sr. Majestät no⸗ fär ein ganzes Departement oder einen und denselben Unter⸗ tifizirt worden, zu uͤberreichen, die Ehre, sich dieses Auftra⸗ Praͤfektur- Bezirk ernannt werden. Art. 51. Jeder Ober-Eom⸗ ges zu entledigen. ̃

mandeur der National-Garden kann eine bestimmte Anzahl von Der heutige Moniteur promulgirt nunmehr das aus , ,, halten 3 n, aeg . h ene . . Artikel bestehende, von beiden Kammern angenommene nannt werden. Ihre, Verrichtungen hören aber gleichßzcitig z zesetz, wodurch das am 20. April 1825 erlassene Sakrilegiums⸗ denen des Stabs-Offiziers auf, dem sie beigegeben sind. Art. Gesek, aufgehoben wird. Dasselbe ist vom 11. S. M. n .

52. Sobald der Konig es fur angemessen befunden hat, in einer ̃ Gemeinde oder einem Kanton einen Ober⸗-Commandeur zu er⸗ Derr von Tracy hat in der letzten Sitzung der Deputir⸗

nennen, wird auch der Stab, was die Zahl und die Grade der ten. Kammer zu der Proposition des Herrn Bavour in Be— denselben bildenden Offiziere betrifft, durch eine Koͤnigl. Verorz— treff det von den Zeitungen zu leistenden Caution woruͤber nung festgefetzt. Die Sfsttiere des Stabes werden von dem Ki- die Berathungen erst nach Wieder-Eroͤffnung der Session be⸗ nige auf den Vorschlag des Ober-Commandęurs ernannt. Letz? ginnen werden, nachstehendes Amendement auf das Buͤreau teker darf seine Kandidaten nur unter den dienstthuenden Offizieren des Praͤsidenten niedergelegt: 1) Die Caution fuͤr die Jour⸗ oder . der National- Garde, det Gemeinde oder nale wird aufgehoben. 2) Jedes Journal, das die Gesdstra⸗ des Kantons wählen, Art 33. Es darf bei der Nationg! Garde fen, zu denen es verurtheilt worden seyn moͤchte, nicht binnen

keinen Grad ohne Aktivitaͤt geben. Art. 54. Kein Offizier der ei ) ; Rand! und Sermacht er iseh aktiv oder disponibel, Varf zum inem Monate, von der Bekanntmachung des Urtheils an

Ws ler nder zum Bber Commandeur der schhaften. National— gerechnet, entrichtet, soll aufhoͤren zu erscheinen und der Ge⸗ 37. en . . 6* seßhaf . n schaͤftsfuͤhrer desselben nicht eher dieselbe Stellung bei einem ö. 5 et z z z 1. , 2 . 2 32 er en Besondere Bestimmungen. gegen ihn gefaͤllten Urtheile genuͤgt hat. ie Stempel⸗ Art. 55. Die Uniform und die un e schn dun gs zeichen der Abgabe ist aufgehoben und * van eine Par mr se n der. National -⸗Garden werden mittelst Koͤnigl Verordnungen bestimmt setzt. Die Patente zerfallen in zwei Klassen nach den Abon⸗ werden. Art. 56. Die Kriegswaffen geben die Mllitair zeng⸗ nements-Preisen der Blätter; fuͤr diejenigen Blätter, deren haͤuser der Nation her. Die Zahl derselben soll in jeder Muni⸗ Abonnement jährlich 60 F and darunter beträgt, k stet das , durch Etats, worin die Raotional-Gardisten den Empfang ,, n, n , , n. , er ihnen gelieferten Waffen bescheinigen, konstatirt werden. Die Paten z Fr.; fuͤr die, deren Abennement höher ist⸗

ratkhren ater, die' fl allt durch deren Gebrauch in Hienste not. gewöhnliche Folio Format Übersteigt, soll eine Centime und wendig werden, fallen der Kommune zur Last. Die National⸗ fuͤr Blaͤtter von größerem Formate zwei Centimen betragen. Gardisten sind verpflichtet, ihre Waffen in gutem Stande alle 3 Die Regierung geht damit um, den Plan einer großen Monate, ober so oft die Muniztpalität es verlangt, vorzuweisen, National-Bibliothek, wozu Visconti schon vor mehr denn zwei

der den Werth zerselben zu bezahlen. Art zi. Die Compag. Jahren den Anschlag eingereicht hatte und wofür auch die

nieen der , Spritzenleute und Kanoniere werden bei Gelder bereits bewilligt waren, zu verwirklichen. Ueber

der Bildung der Bataillone der National- Garde nicht mit ein⸗ ö begriffen, sfe formtren befondere Corps unter den gien , er 200,000 Baͤnde und eine große Menge Handschriften koͤnnen

Koömmunal⸗ 6der Kantonal⸗Garde. 58. Die verschi aus Mangel an Platz jetzt nicht aufgestellt werden und erleiden Waffen ⸗Gattungen, , . 1 . . . bedeutende Beschäͤdigungen. Dem Plane Viseonti's zufolge Spritzenlente, Kanoͤniere, Gardisten zu Pferde u. s. w. werden wuͤrhen die alten Baulichkeiten groͤßtentheils erhalten werden.

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Gebaͤude soll ein Parallelogramm bilden, dessen in London angeknuͤpften Unterhandlungen kaum beruͤhrt wor⸗ 5 Seiten in ö. ech. 6 und Vivienne den. Der einzige Punkt, über welchen man bis jetzt einig

und die beiden kurzen in der Straße Colbert und der rue zu seyn scheint, ist dieser, daß es nothwendig sey, die Graͤn⸗

des Petits-Champs stehen wuͤrden. zen uͤber die durch die letzten Londoner Protokolle gezogenen neun , e heren: , ae, „Eine vom Praͤfekten Linien auszudehnen und die Pforte fuͤr dieses neue Zugestäͤnd⸗ des Departements des Norden abgefertigte telegraphische De⸗ niß durch die Wiederherstellung ihrer Oberherrlichkeit uber die

sche aus Lille vom 12ten d. M. berichtet, daß die Belgier Afrikanischen Kuͤsten⸗Lander zu entschaͤdigen. Die Unterhandlun⸗

* zahlreichen Abtheilungen Freiwilliger, die uͤber die Graͤnze gen uͤber Griechenland und Älgier werden auf diese Weise mit

dringen suchen, den Eintritt auf ihr Gebiet verweigern. einander verbunden werden; das Resultat derselben laͤßt sich he ö und ihre staäͤdtische Garde halten zu die— jetzt noch nicht angeben. Uebrigens wird die vor vier Mo⸗ fem Ende die Graͤnze besetzt.. Der Messager des naten noch so wichtige Orientalische Frage ohne Zweifel bald Ehambres fuͤgt hinzu: „Wir haben es fuͤr dringend gehal- eine secundaire werden.“ ten, diese Depesche so schnell als moglich bekannt zu machen, Gres seln Fr isn

tafchements, die hier in der Bildung begriffen sind ; , Weg zu , 32 ; London, 15. Okt. Nach Berichten aus Brighton be⸗

Die Gazette de France, die schon neulich in einem suchten Ihre Majestaͤten gestern den dortigen Hafendamm Artikel die S* hei ir e hatte, welche die Errichtung und fuhren spaͤter in einem offenen Wagen durch verschiedene

zderativ? Republik fuͤr Frankreich haben wuͤrde, Theile der Stadt. . n n g n,. fue n. fuͤr das Finanz— Gestern Nachmittags wurde im auswaͤrtigen Amte ein wesen und fuͤr den Staatshaushalt nicht uninteressant Kabinets⸗Rath gehalten, der gegen zwei Stunden dauerte.

seyn, genau zu wissen, wie viel Paris als Mittelpunkt Der Lord⸗Mayor, die Sherifs von London und Middle⸗ und Hauptsitz der Regierung dem Lande kostet. Diese sex, der Recorder von London, begleitet von mehreren Be⸗ Rechnuͤng ist wegen der in vielen Ausgabe⸗Posten des Bud⸗ amten der Stadt fuhren in diesen Tagen zu dem Herzoge gets herrschenden Verwirrung schwer festzustellen. Nachste⸗ von Sussex, der Herzogin von Kent, den Prinzessinnen Au⸗ hendes ist jedoch eine aus dem Budget von 1829 gezogene gusta und Sophia, dem Herzoge und der Herzogin von Glou⸗

Uebersicht, welche beweist, daß außer dem allgemeinen Antheil, cester, dem Prinzen Leopold und den ubrigen Mitgliedern

den Ausgaben auf die Hauptstadt kommt, jedes Des der Koͤnigl. Familie, um selbige zu dem großen Mittags- , , , . hen , fuͤr seine Ver⸗ mahle einzuladen, das am 9. Nov., als am Lord-Mayors waltung 800, 000 Fr. zahlt. Zur Vervollstaͤndigung dieser Tage, hier statrfinden wird. . Angaben wuͤrde gehoren, daß man wuͤßte, was die besondere Zu dem gedachten Mittags mahle werden bereits die Verwaltung von Paris im Vergleich mlt der der Departe« groͤßten Anstalten gemacht, Ihre Majestaͤten haben den ments kostet; die von uns gegebene Uebersicht genuͤgt als ap— Wunsch ausgedruͤckt, sich bei dieser Gelegenheit so viel als proximative Grundlage und beweist, daß die Provinzen bei möglich von Mitgliedern der Koͤnigl. Familie umringt zu se⸗ Beschluͤssen, welche ihre Existenz und Wohlfahrt zum Gegen⸗ hen. Einem alten Gebrauch zufolge wurde sonst stets, wenn stande haben, wohl in einigen Betracht kommen duͤrften.“ der Koͤnig zum erstenmal die City besuchte, von einem Wai⸗ Das genannte Blatt giebt hierauf eine spezifizirte Uebersicht senknaben aus dem Christus⸗Hospital im Freien eine Anrede derjenigen Summen, die fuͤr den Hof, fuͤr die Central⸗Ver⸗ an Se. Majestaͤt gehalten; diese Ceremonie soll indessen die⸗ waltungen der einzelnen Ministerien u. . w. in Paris jaͤhr⸗ sesmal nicht stattfinden, um Se. Majestaͤt an einem kalten lich ausgegeben werden und die sich, seiner Behauptung zu— Novembertage keiner Erkaͤltung auszusetzen, Das Fest wird folge, auf 68 Millionen belaufen. „Fuͤgt man zu dieser Summe um 4 Uhr beginnen, damit sich die Prozession in ihrem vol— noch alles dasjenige hinzu“, fahrt die Gazette de France len Glanze zeigen koͤnne. Es ist die Rede davon gewesen, fort, „was die Hauptstadt von der Staatsschuld absorbirt, der Lord-Mayor wurde den Konig bei Temple ⸗Bar (dem so wie die Civil- und Militair⸗Pensionen und die Gehalte, Stad thore) empfangen und ihn nach Guildhall geleiten. welche, fuͤr in den Departements geleistete Dienste bewilligt, Das ist aber ein Irrthum. Wenn ein Koͤnig von Großbri⸗ dennoch in Paris verzehrt werden; rechnet man ferner, was tanien die Stadt London besucht , fahrt er durch das ge⸗ oben nicht in Anschlag gebracht worden ist, die besonderen nannte Thor, ohne dabei die Ceremonie des Anklopfens zu Ausgaben des Seine-Departements mit seinen Gerichten, beobachten. Dann begiebt er sich geradezu nach Guildhall, seiner Verwaltung, seinen Militair-Anstalten, seinen Kirchen wo ihn der Lord⸗Mayor im Vorhofe empfaͤngt und das Stadt⸗ und Schulen hinzu, die alle viel reicher ausgestattet. sind, als schwerdt praͤsentirt, da der Lord Mayor des Koͤnigs Repraͤ⸗ in den andern Departements; erwaͤgt man ferner, daß Paris sentant in der Stadt und das Fest das Koͤnigsfest ist, ob⸗ alle Bortheile der Centralisation und des Lebens der Ge— gleich es von der Buͤrgerschaft gegeben wird. Bei dieser Ce⸗ schäfte besitzt, daß sein Antheil am Budget verhaͤltnißmaͤßig kemonie ertheilt dann Se. Maj. dem Lord⸗Mayor die Baro— bei weitem groͤßer ist, als der der groͤßten Provinz Frank— nets⸗ Würde. Man spricht sehr viel uͤber die muthmaßlichen reichs, so wird man sich uͤberzeugen, daß die Hauptstadt als großen Kosten des bevorstehenden Festes, wahrscheinlich aber Mittelpunkt und ihrem Antheile an Gebiet und an der werden sie nicht mehr betragen, als im Jahre 1761, wo Ge⸗ Bevölkerung nach mit einer Verschwendung ausgestattet ist, org III. in Guildhall speiste; damals deliefen sich die Aus— wovon keine andere Hauptstadt Europa's ein Beispiel dar⸗ gaben auf 6893 Psd. 5 Schill. 4 Pf., fuͤr welche Summe bietet. Die Verpflichtungen der Hauptstadt gegen die an, man, wiß es heißt, sich dermalen mit groͤßerem Glanze zeigen dern Theile des Landes muͤssen daher im Verhaͤltniß zu den koͤnne, als zu jener Periode. . ü Opfern stehen, welche diese fuͤr sie darbringen, und Paris Unter mehreren fuͤr Ihre Majestaͤt die Koͤnigin vor muß seine politische Richtung nach der der Provinzen regeln, kurzem fertig gewordenen Staatswagen zeichnet sich beson⸗ weil fonst das moralische und materielle Band zwischen beiden ders einer aus, der von leuchtender ECarmoisin / Farbe an den reißen konnte, in welchem Falle die Hauptstadt einsam wie Thuͤren und Seiten die schoͤn gemahlten Koͤnigl. Wappen die Despoten des Orients dastehen wuͤrde, deren Macht sich trägt und uͤberaus reich und geschmackvoll , , n, . nur durch die Schätze fuͤhlbar macht, die sie ihren Unter! tem Schnitzwerk verziert ist. Die neuen Staats Livreen sin thanen abnehmen.“ von feinem blauen Tuch und fast ganz mit Gold bedeckt; Im National liest man: 6 e nr ö 6 n 6 Unterkleider von weißem gleichfalls mit Gold

haben in Griechenland ein um so lebhafteres Aufsehen er, besetzten Kasmir. 4 . regt, als man i en , sie wuͤrden eine Trennung zwischen Der Morning-Chroniele zufolge haben Sir . den großen Maͤchten herbeifuͤhren und Griechenland dann Peel und Herr Charles Grant die an sie ergangene Einla⸗ nicht nur der bisher erhaltenen Unterstuͤtzungen beraubt, son⸗ dung der Stadt Liverpool, sich zu Parlaments, Mitgliedern dern auch seinem eigenen Schicksal uͤberlassen werden. In ernennen n lassen, abgelehnt, ersterer aus dem Grunde, ö. diesem Falle wurden neue Katastrophen, welche den Sturz der seine uͤberhaͤuften Geschäfte als Minister der Krone ihn ab⸗ Regierung des Grafen Capodistrias zur Folge haben konnten, halten wuͤrden, die Obliegenheiten ihres Repraͤsentanten ge⸗ fast als unvermeidlich betrachtet; denn es bildet sich in Morea höoͤrig zu erfuͤllen. Gen Wr eine ziemlich mächtige Partei, welche eine Republik wunscht, Die Herzogin von Berry kehrte in der i * und den Grafen ep ei e us von! Staatsruder entfernen von ihrer Reise in den noͤrdlichen Theilen des K * ö. will. Die Macht der Praͤsidenten nimmt ab, und bei der zuruͤck. Am letzten in , machte sie mit ihren beiden e Lage der e ,. Parteien würde r 6 eine w Weymouth, wo sie auf das ar—⸗

ntscheidung der vermittelnden Machte uͤber das icksal tigste empfangen ward. . hribeh ern r e ein wirksames Mittel seyn, um neuen Un— Waͤhrend einiger Tage sind im Zollamte sehr ansehnliche ordnungen vorzubeugen. Ein solcher ene; Beschluß ist Quantitäten von Silber und Goldbarren zur Ausfuhr 6 aber in diefem Augenblicke unmoglich. Die Griechische meldet werden. Nach Calais allein sind go), 000 Unzen gr zß⸗ Frage ist in den wichtigen von unserem Botschafter tentheils fremdes Gold und Silber bestimmt; nach Rotterdam

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