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gung eingefuͤhrt worden, so wie durch die von ihm aus dem Thronfolge Gesetze hervorgehenden Pflichten, motivirt habe. Die genannte Zeitung erklärt aber zugleich, sie werde mit der Bekanntmachung dieses Dokumentes so lange warten, bis die Tribunäle in dem Prozesse, der wegen Aufnahme des Schrei—⸗ bens des Grafen von Kergorlay gegen sie anhaͤngig gemacht worden, das Urtheil gefaͤllt hätten.
Der in Bordeaux erscheinende von Herrn Fonfräde re— digirte Indicateur erhebt sich gegen ein neues in dieser Stadt gestiftetes Blatt, in dessen Prospektus revolutionnaire Ansichten ausgesprochen sind.
Der Baron Taylor, der im Auftrage der Regierung eine Reise nach Aegypten unternommen hat, um die Einschiffung der Obelisken zu leiten, die der Vice⸗Koͤnig der diesseitigen Re— gierung geschenkt hat, ist in Toulon angekommen und haͤlt dort sein? Quarantaine ab; er wird gegen Ende dieses Mo⸗ nats hier erwartet.
Die Belgische Gendarmerie hat, von den Buͤrgergarden unterstuͤtzt, am 10ten d. M. einer Abtheilung von 250 Fran— n. Freiwilligen, welche nach Bruͤssel gehen wollten, den lebergang uͤber die Graͤnze verweigert.
Der Preeurseur, ein seit kurzem hier erscheinendes Blatt, meldet, daß sich in Bayonne unter der Leitung des Adjutanten des General Mina, Obersten Alexandro Odonnell, ein sogenanntes heiliges Bataillon gebildet habe, das bereits über hundert Offiziere in seinen Reihen zahle, die den Ober⸗ sten Mancha zu ihrem Anfuͤhrer erwaͤhlt hatten. Der Letz⸗ tere habe am 7. Juli 1822 in Madrid ein Bataillon befeh⸗ ligt, das an dem Siege uͤber die Königl. Garde großen Theil gehabt habe.
Der Marschall, Graf v. Bourmont, soll, hiesigen Blaͤttern zufolge, unter dem Namen eines General Richet in Spanien umherreisen.
Großbritanien und Irland.
London, 15. Okt. Die Koͤnigin hat die Herren Koller und Cahlmann hierselbst zu ihren Buchhaͤndlern fuͤr die aus—⸗ laͤndische, insonderheit die Deutsche, Literatur ernannt.
JJ. MM. beehrten am Montage das Wettrennen zu Brighton mit Ihrer Gegenwart. Allerhoͤchstdieselben waren von einem zahlreichen Hofstaate umgeben und verweilten am Rennplatze von 3— 5 Uhr. Se. K. H. der Herzog von Cambridge, Hoͤchst welche seit ihrer Ruͤckkehr in den Pavillon mehr als jemals mit. Geschaͤften uͤberhäuft scheinen, waren jedoch deshalb auch nicht bei dem Wettrennen gegenwaͤrtig. Der Herzog wird in kurzem, vielleicht schon am 1. Novem⸗ ber, nach Hannover zurückkehren, Prinz Georg von Cam— bridge aber, wie es heißt, unter den Augen JJ. MM. hier seine Erziehung beendigen. Der junge Prinz scheint sehr bei JJ. MM. in Gunst zu seyn.
Es heißt, Karl X. werde das Lulworthschloß in wenigen Tagen verlassen und sich nach Edinburgh in seine ehemalige Residenz zu , ,. begeben. Im Lulworthschlosse soll bereits Alles mit den Vorbereitungen zu dieser Abreise beschaͤftigt senn, und ein Dampftoot wird zu Poole erwar⸗ tet, um die Bagage und einen Theil des Gefolges aufzu⸗ nehmen.
Im Hof-⸗Journal liest man: „cs ist nicht allgemein bekannt, daß der Herzog von Wellington das Amt eines Ober⸗ Aufsehers der 5 Haͤfen aus dem Grunde angenommen hat, um der Wittwe seines fruͤheren Kollegen, des Grafen von Liverpool, das Schloß Walmer als Residenz anzubieten. Der Herzog hat zeither sein mit diesem Amte verbundenes Ge⸗ halt regelmaͤßig dem Schatzamte zuruͤckgezahlt.“
Einige in Elham (Grafschaft Kent) wohnende Personen, die Dreschmaschinen zerbrochen hatten, haben sich freiwillig den Gerichten ausgeliefert, und sich anheischig gemacht, vor k Assisen zu erscheinen, um ihr Urtheil zu ver—
In der Grafschaft Lincoln fand kuͤrzlich eine Versamm⸗ lung statt, in welcher beschlossen ward, im Namen der Be⸗— wohner der genannten Grafschaft eine Bittschrift wegen Ab⸗ schaffung der Malztaxe im Parlamente einzureichen.
Niederlande.
Aus dem Haag, 17. Okt. Hier ist folgender Koöͤnigl Beschluß zur offentlichen se,, 4 . „Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König der Nie— e, . 2c. 2c. In Betracht, daß aus den gegenwartigen ar in den suͤdlichen Provinzen des Koͤnigreiches fort, 2. hrende Unregelmaͤßigkeiten und Unsicherheiten hinsichtlich 1. Zoll⸗ Einkuͤnfte fur den Staat entspringen, so daß nicht ö. enn ermittelt werden kann, ob und in wie weit die em Eingangs⸗Zoll unterworfenen Gegenstaͤnde, die aus den
Gegenden, in welchen die gesetzliche Autorität nicht mehr aner⸗ kannt wird, nach den Unserer Autorität getreu gebliebenen r,. gebracht werden, die gesetzlichen Abgaben entrichtet aben, und eben so, ob umgekehrt auf denjenigen Guͤtern, die unter Kredit⸗Genuß, in Entrepot oder . andere Weise dort⸗ hin versendet werden moͤchten, die Abgaben gehoͤrig verbuͤrgt sind; in en, ferner, wie nothwendig es sey, den Boͤs— willigen in jenen Gegenden die Gelegenheit zu nehmen, durch Einfuhren dorthin die getreu gebliebenen Provinzen ihres Bedarfs an Getreide und anderer Lebensmittel, so wie des Kriegsmaterials, zu berauben; haben Wir auf den Vortrag Unseres Staatsraths, Chefs der Verwaltung der indirekten Steuern und der Zoͤlle, nach Einsicht der Berichte Unseres Finanz-Ministers und nach Anhoͤrung des Staats-Rathes, fuͤr gut befunden, vorlaͤufig und bis auf weitere Anordnung Folgendes zu verfuͤgen: ,
Art. 1. Alle Einfuhr aus den im Aufstande begriffe— nen Provinzen in diejenigen, welche Unserer Autorität un— terworfen geblieben sind, namentlich von Wein, Bier, Essig, Branntwein, Salz, Zucker, Fleisch oder Speck, soll fortan so angesehen werden, als kaͤme sie aus dem Auslande, und deshalb den von den Gesetzen fuͤr die Einfuhr festgesetzten Zoͤllen und Abgaben unterworfen seyn.
Art. 2. Reine Kredit- Ab- oder Ueberschreibungen von Eingangs-FZoͤllen sollen auf die Versendung von Guͤtern aus den letztgenannten nach den ersterwaͤhnten Provinzen des Reiches fernerhin bewilligt werden.
Art. 3. Alle Ausfuhr von Getreide, Salz und an— deren Lebensmitteln, so wie von Schießpulver, Salpe— ter, Kugeln, Schroot, Eisen, Blei, Gewehren, Pistolen, Säaͤbeln, Degen und anderem Kriegsmaterial, aus den friedlichen nach den im Aufstande begriffenen Pro— vinzen des Reiches wird verboten. Und wird allen Militair⸗ Justiz-, Civil- und anderen oͤffentlichen Behoͤrden nachdruͤck⸗ sich empfohlen, gegen jede Uebertretung dieses Verbotes mit Strenge zu wachen und den Zoll- Beamten in der Handha— bung desselben allen moglichen Beistand zu verleihen und verleihen zu lassen.
Art. 4. Ausgenommen von vorstehenden Bestimmungen sind die gegenseitigen Versendungen von und nach solchen eingeschlossenen Staͤdten und Forts, wo anerkanntermaßen die gesetzliche Autoritaͤt besteht, jedoch soll keine Ausfuhr der im Art. 3 genannten Gegenstaͤnde dahin anders stattfinden konnen, als unter Beibringung eines gehörigen Ausweises, daß dieselben wirklich dazu bestimmt sind, jene Staͤdte und Forts zu verproviantiren, so wie unter dem Geleite einer hinlaͤng—⸗ lichen bewaffneten Macht, durch welche die richtige Ankunft an ihrem Bestimmungsorte gesichert wird.
Unser obengenannter Skaatsrath und Verwaltungs-⸗Chef, so wie die anderen dabei betheiligten Regierungs-Departe⸗ ments, sind mit der Ausfuͤhrung des gegenwartigen Beschlus⸗ ses, der in das Staatsblatt eingeruͤckt werden soll, beauftragt.
Gegeben im Haag den 15. Oktober des Jahres 1830, des siebzehnten Unserer Regierung. Wilhelm.
Durch den Köͤnig: J. G. de Mey van Stre efker k.“ Die heutige Staats- Courant enthaͤlt das Program fuͤr die morgen hier stattfindende Eroͤffnung der ordentlichen Ver sammlung der General⸗ Staaten. Se. Maj. werden die⸗ selbe in Hoͤchsteigener Person eroͤffnen. Antwerpen, 16. Okt. Hier ist heute folgende Pro⸗ klamation Sr. K. H. des Prinzen von Oranien er—
schienen: „Belgier!
„Seitdem ich mich durch meine Proklamation vom 5ten d. M. an Euch gewandt, habe ich Eure Lage sorgfaͤltig er⸗ wogen; sie ist mir deutlich geworden, und so erkenne ich Euch als unabhaͤngige Nation an: was so viel ist, als daß ich selbst in den Provinzen, wo meine Gewalt einen bedeutenden Einfluß uͤbt, euren Rechten als Buͤrger mich in nichts widern
setzen werde; waͤhlet hier unbehindert und auf dieselbe Weise
wie Eure Landsleute in den anderen Provinzen die Deputir⸗ ten fuͤr den sich bildenden National⸗Kongreß und ziehet hier die Interessen des Vaterlandes in Erwaͤgung.“
„Ich stelle mich solchergestalt in den Provinzen, die ich regiere, an die Spitze der Bewegung, die Euch einem neuen und festen Stand der Dinge, dessen Kraft das Volksthum ausmachen wird, entgegenfuͤhrt. Dies ist die Sprache des je⸗ nigen, der sein Blut fuͤr die Unabhängigkeit Eures Bodens vergoß, und der Euren Bemuͤhungen sich anschließen will, um Eure politische Nationalitaͤt festzustellen.“
Gegeben in Antwerpen am 16. Okt. 1830. Wilhelm Prinz von Oranien.“
Beilage
2265 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung Æ 294.
Ein vom gestrigen Tage datirtes Schreiben aus Bruͤssel
meldet, es sey Sr. K. H. dem Prinzen von Oranien eine Adresse uͤberfandt worden, in welcher der Wunsch ausgedruͤckt wird, daß Se. K. eines Herzogs von Brabant ubernehmen moͤge. Folgende Punkte sollen dabei als Grundlagen festgestellt seyn: 1) Voͤl—⸗ lige Entsagung Sr. K. H. auf die Thronfolge von Holland, sowohl fuͤr sich als fuͤr seine Nachkommen; 2) Freiheit des öffentlichen Unterrichts und der Presse: 3) Verantwortlichkeit der Minister und 4) Errichtung einer National Garde nach dem Muster der Franzoͤsischen. — Von anderer Seite wird jedoch geschrieben, man wolle eine solche Adresse erst dem Na⸗ tio nal⸗Kongresse zur Berathung vorlegen. Auch heißt es wie— der, daß der General Don Juan van Halen seine Entlaf— sung erhalten habe.
— — Rotterdam, 17. Okt. Man ist hier auf die Rede, welche Se. Masestaͤt der Koͤnig bei der morgen im Haag stattfindenden Eröffnung der gewohnlichen Session der Generalstaaten halten werden, ungemein gespannt, denn man verspricht sich darin einige Aufschluͤsse uͤber unser Verhaͤltniß zu den aufruͤhrerischen Provinzen, das jetzt um so kompli⸗
zirter erscheint, als in derselben Zeit, da unser allgemein ge⸗
liebter Koͤnig die ganze Nation zu den Waffen ruft, doch Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz von Oranien mit den Insur— genten von Antwerpen aus zu unterhandeln scheint. — Heute fruuͤh ist die mobile Schutterei aus dem Haag, ungefaͤhr 600 Mann stark, unter Gesang und froͤhlicher Musik mit dem Dampfschiffe nach dem Moerdyck abgegangen. Die hiesigen Buͤrger⸗Soldaten werden wahrscheinlich uͤbermorgen auf die— selbe Weise nach Breda abgehen, wo sie die Festung besetzen sollen. — Gestern haben in Gent wiederum sehr beklagens— werthe Ereignisse stattgefunden, Mehrere Familien sind von dort hierher gefluͤchtet und berichten, daß es in der sonst so bluͤhenden tadt jetzt sehr traurig aussehe, indem das Pariser Gesindel, unter der Anfuͤhrung des Ober—⸗ sten von Pont écoulant sich die ärgsten Ausschweifungen gestatte. So ist, außer der Wohnung des in der Citadelle kommandirenden Obersten Des⸗Tombes, nun auch das Hotel des Herzogs Bernhard von Sachsen⸗ Weimar von ihnen ge⸗ pluͤndert worden. Die Buͤrgergarde wollte sich diesem letz⸗ tern Exceß widersetzen, und es kam dabei zu einem Gefechte, in welchem von beiden Seiten mehrere getödtet und verwun, det wurden. Der Buͤrgermeister van Crombrugghe soll zwar einen Theil des gepluͤnderten Eigenthums zurückerhalten und aufs Rathhaus haben bringen lassen; man haͤlt jedoch die ses eben so wenig, wie jedes andere Privat⸗Eigenthum, dadurch fuͤr gesichert. Das Pariser Frei⸗Corps wird in Gent, wie ine Räuberbande, gefuͤrchtet; hierzu aber kommt noch, daß viele Arbeits leute, da Handel nnd Fabriken stocken, ganz au⸗ ßer Thaͤtigkeit gekommen sind. Fuͤr die Citadelle ist man ebenfalls besorgt, da solche, wenn keine Huͤlfe kommt, sich schwerlich lange wird halten koͤnnen.“ In Antwerpen ha⸗ ben am 14ten Geld⸗Austheilungen unter das Volk stattgefun⸗ den, das man dadurch, so wie durch Verschenken von Bier und Branntwein, zu Unruhen verleiten wollte; durch z eck⸗ maͤßige Maaßregeln der Behoͤrde ist jedoch die Ruhe in jener Stabt bisher noch gluͤcklich erhalten worden.
Brussel, 15. Okt. Eine Belgische Zeitung mel— det: „Um den zahireichen Sollicitanten, welche jetzt unsere Vorzimmer belagern, die Muͤhe zu ersparen ihre Eingaben selbst abfassen zu muͤssen, sind einige hiesige ki die Idee gekommen, Gesuche um tellen aller Art lithogra⸗ phirt herauszugeben; der Name des Sollicitanten und die Stelle, die er zu haben wuͤnscht, sind offen gelassen, und es bedarf sonach nur der Aus fuͤllung die ser Luͤcke, um die Bitt⸗ schrift ig zu machen.“ = —
Aus Antwerpen wird geschrieben: Es heißt hier, die Hollandischen Truppen wuͤrden sich saͤmmtlich einschiffen, und der Prinz von Oranien wolle sich nur von Belgiern umge⸗ ben; die Autoritat des Prinzen wird uͤbrigens noch in den . Provinzen Antwerpen und Limburg vollstaͤndig an⸗ erkannt. .
Die provisorische Regierung hat auf das Gesuch der Stadt Verviers beschlossen, daß daselbst ein Gerichtshof erster Instanz eingesetzt werden soll.
Dle Vorposten der Königl. Truppen befinden sich immer
noch in unveränderter Stellung bei Sempst und Campenhout.
das Staatsruder mit dem Charakter
thographen auf
Dänemark.
Kopenhagen, 19. Okt. Am 13ten b. kam mit dem Dampfschiff „Fredrik VI.“ von Kiel der Koͤnigl. Gesandte . Kaiserl. Gesterreichischen Hofe, Graf von Bernstorff, ier an.
Das Geruͤcht von der Entdeckung Ost-Grönlands bestaͤ⸗ tigt sich. Der Bericht des Capitain Graae, der nicht von Westen her zu Lande (wie z. B. Giesecke vergebens versucht) und auch nicht von Osten (wie Loͤvenͤrn und Skores dy), son⸗ dern in einem sogenannten Weiberboote, von Suͤden laͤngs der Kuͤste bis zum 6asten Grade vorgedrungen ist, wird nächstens offiziell bekannt gemacht werden.
Deutschland.
Regensburg, 15. Okt. Se. Majestaͤt der Koͤnig ha— den der Stadt Regensburg einen neuen Beweis des besonde⸗ ren Koͤnigl. Wohlwollens und Hoͤchstihrer vaͤterlichen Sorg⸗ falt gegeben, indem Sie durch eine an das Koͤnigl. Staats⸗ Ministerium des Innern erlassene Aller hoͤchste Entschließung vom 6. Okt. d. J. zu erklaren geruht, daß Allerhoͤchstdiesel⸗ ben die Summe von 10,000 Fl. aus der Kabinets⸗-Kasse fuͤr eine Anstalt zur Erziehung, zum Unterricht und zur Beschaͤf— tigung armer Kinder maͤnnlichen und weiblichen Geschlechts in' der Stadt Regensburg bestimmt haben, und die Aus zah⸗ lung dieser Summe, dann die Errichtung einer besonderen Stiftungs-Urkunde ohne Verzug verfugen werden, sobald ein entsprechender Verein aus den in Regensburg angesessenen Staatsbuͤrgern zur ferneren Unterstuͤtzung und Erhaltung der von Sr. Majestaͤt dem Koͤnige beabsichtigten Anstalt gebildet
und ihre Verfassung festgestellt seyn wird.
Kassel, 17. Okt. Die Ver sammlung der Kurhessischen Landstande ist gestern Vormittag um 101 Uhr im Schlosse Bellevue durch die Kurfuͤrstlichen Landta S⸗Kommissare, Se. Excellenz den Herrn 9ber⸗-Appellatie ns. erichts⸗Praͤsidenten v. Porbeck und den Herrn General— Seeretair des Staats⸗ Ministeriums, Dr. Eggena, mit einer Anrede des Kur fuͤrstl. Hrn. Prinzipal⸗Kommissars, eroͤffnet worden, welche der Praͤ⸗ sident der Versammlung, Erbmarschall Freiherr Riedesel zu Eisenach, Namens der Stande beantwortete und hierauf ebenfalls eine Anrede an die Stände hielt. Vor dieser Hand⸗ lung waren erst die Abgeordneten der neueren Landestheile (Schaumburg, Hanau, Fulda) in das landstaͤndische Kolle⸗ gium eingefuͤhrt worden.
Aus der Rede, wit welcher der Kurfuͤrstliche Prinzipal— Kommissarius, Ober ⸗Appellationsgerichts : Praͤsident v. Por⸗ beck, den versammelten Ständen die landesherrliche Propost⸗ tion vorlegte, theilen wir Nachstehendes mit:
„In Beziehung auf den fuͤr unserg Verhaͤlt nisse uͤberhaupt einflußreichen Inhalt der vorliegenden, landesherrlichen Proposi⸗ tion glauben wir schon jetzt Ihnen einige naͤhere Andeutungen und Bemerkungen machen zu muͤssen, damit ven vorn herein der Standpunkt für Ihre Berathungen thun lichst festgestellt seyn möge. Alsbald bei dem Regierungs-Antritte haben Se. K. H. landes⸗ väterlich darauf Bedacht gengmmen, den bereits durch das Haus⸗ und Siaatsgejetz vom 4. Maͤrz 181 zu einem Ganzen, verxeinig⸗ ten fämmtlichen Provinzen des Kurstaates eine , Staats ⸗Einrichtung a nem zu verleihen, als durch die Ver= waltungs⸗ Ordnung vom 29. Juni 1821 ein neues den ganzen
Staat in allen seinen Theilen g irrt umfassendes System der
Staatsregierung, in Beziehung auf die ffentlichen Behörden und deren amtliche? n n, eingeführt und dadurch mancherlei wesentlichen Maͤngeln, welche die frühere Ungleichheit in der Art der Staatsverwaltung vergnlaßte— abgeholfen wurde. Es 6. ndische Verfassung, welche bis jetzt led uch Lande und auf die Grafschaft Schaumbur iner den gesammten Staat begrzifenden un f en Zustand der buͤrgerlichen Gesells aft genu⸗ 9g Als erste Aufgabe fuͤr die Berathun des ge t Ihnen daher vor der Entwur einer n Staͤnden 6 Staats grundge ⸗ 6 Eine ruhige und uͤber⸗ Ihnen, meine Herren es ein wahrhaft gro⸗ es Geschenk sey, n Volke ertheilt. saͤmmtliche e t au ausgebildet na
ichtliche Grundl . . . i n ich gesichert n ung hin r lone y nr n m ih i fah't so unendlich wichtigen Abgaben system