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Zu den wesentlichsten der dargebotene
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nünft wird immer, fruͤh oder spaͤt, der Aussp;
und derselbe wird auch bei uns nach und nach klar hervortreten aus dem ungestuͤmen Gewuͤhl, welches die zum Theil durch Irr⸗ thum und noch mehr durch abentheuerliche Erfindung in Gaͤh⸗ rung gesetzten Leidenschaften unterhalten. Möge Ihr Urtheil frei bleiben von der Einwickung des. Tadels wie des Beifalls einer aufgeregten Menge, die einst den Wahn beweinen wurde, welcher das Gute an kem Wunsche eines vermeintlich Besseren scheitern laͤßt. Schenken Sie gefällig uns das Vertrauen, wel⸗ ches zu verdienen wir uns schon eine lange Reihe von Fahren hindurch bemuͤht haben, — und halten Sie fest an, der Ueber⸗ jeugung, daß Maßigung der Anspruͤche am sichersten zum er— wünschten Ziele fuͤhrt.“
Nachstehendes ist der vollständige Inhalt der landesherr— lichen Proposition:
„Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm in, Kurfuͤrst ꝛc. ꝛc. haben, durchdrungen von den hohen Regenten - Pflichten, Uns stets thaͤtigst bemüht, die Wohlfahrt Unserer verschiezenen Landes⸗ theile, so wie aller Klassen Unserer geliebten Unterthanen, zu be⸗ fördern, und sind daher mit aufrichtiger Bereitwilligkeit den Bit⸗
ten und Wunschen ünferes Volkes entgegen gekommen, welches
in einer lanpstaͤndischen Mitwirkung zu den tüncren Stagts-An= elegenheiten von allgemeincrer Wichtigkeit die kraͤftigste Gewaͤhr⸗ eistüng Un serer landes vaterlichen Gesisinungen und eine dauernde Sicherstellung seines Glückes erblickt. Um nun Über unscte Ab⸗ sichten in gedachter Beziehung keinen Zweifel zu lassen und zu⸗ gleich eine angemessene Vorbereitung zu den Arbeiten des durch Ünsere Verordnung vom 19ten v. M, auf den 6zten d. M. beru⸗ fenen Landtages zu erleichtern, ertheilen Wir schon jetzt hier⸗ durch Unseren für diesen Landtag erngunten Kommissarien den Allergnaͤdigsten Auftrag, den getreuen Staͤnden Unserer Alt⸗Hes⸗ sischen Lande, zu denen noch Abgeordnete aus den übrigen bisher nicht vertretenen Gebietstheilen ünd aus der Grafschaft Schaum⸗ burg hinzuzuziehen sind, die nachstehenden aus freiem Entschlusse getroffenen Bestimmungen vorzulegen, damit sie vor allen ande⸗= ten Angelegenheiten berathen, demnaͤchst aber im Einverstaͤndnisse mit den Staͤnden, deren Einsicht und treuer Anhaͤnglichkeit Wir gern vertrauen, in einen allgemeinen Landtags-Afbschied gebracht werden und als Stagts-Grundgesetz das schoͤnste Denkmal der Eintracht zwischen Furst und Unterthanen bilden, die Staat re— gierung in ihrer wohlthäͤtigen Wirksamkeit unterstuͤtzen, das Volk ber die Bewahrung seiner buͤrgerlichen Freiheiten beruhigen 29 . Vaterlande eine segensreiche Zukunft verbuͤr⸗
Erster Abschnitt. Von dem Stagte und dessen Regierung im Allgemeinen.
§. 14. Saͤmmtliche Kurhessischen Lande, namentlich Nieder⸗ und ,, ,, das Großherzogthum Fulda, die ht tent ferner . d, Hanau, Fritzlar und Ifenburg, die Grafschaften Zie⸗ J. ĩ 91 und Schaumburg, auch die Herr schaft Schmalkalden, so 3 , 53 ctwa noch in der Folge mit Kurhessen verbunden ĩ 33 16m, bilden für immer ein üntheilbares und unverau⸗
anzes. Nur gegen einen vollsaͤndigen Ersatz an Land
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wie fle dem Landesherrn am naͤchsten verwandt sind. Bei glei⸗
und Leuten, verbunden mit anderen wesentlichen Vortheilen, kann . ch kräftigen und, einsichtsvollen Mitbürgern aber hegen die Vertauschung einzelner Theile stattfinden. ; . 1 n nn,, Zuversicht, daß sie durch arge r. und Bei⸗ S. 2. Die Regierungsform bleibt, so wie bisher, monar⸗ wpiel zur Handhabung der gesetzlichen Ordnung und zur Erfuͤl⸗ chisch, und Lesteht dabei eins standische Verfassung. Ig der Fbliegenden Unterthanen, und Buͤrgerpfichten mit nach⸗ S8. 3. Die Linegl- Erbfolge und in derselben das Recht der pruͤcklichem Eifer wirken und beitragen, in dieser Weise das Ge— Erstgeburt, mit Ausschluß der Prinzessinnen, steht fur den Kur— Ncthen unferer Arbeiten, wobei wir ihr Bestes stets gewissenhaft hessijchen Staat mit feinen saͤmmtlichen gegenwartigen und kuͤnf— vor Augen haben werden, unterstüͤtzen und dem gesgammten tigen Bestandtheilen fe . Keutschlande, defsen Augen guf unz gerichtet sind, beweisen wer⸗ . Der Landesherr wird volljaͤhrig, sobald er das acht⸗ ken, daß wir einer zeitgemäßen. Verfassung faͤhig und wuͤrdig zehnte Jahr zuruͤckgelegt hat. cen und Liebe zu Fuͤrst und Vaterland noch immer das Lo⸗ ö Wahrend der Minderjaͤhrigkeit des Landesherrn führt r w, und de' Stolz eines jeden biederen Hessen sey. die leibliche Mutter und, wenn diese nicht mehr am Leben ist, . Kassel, am 16. Oktober 18539. der naͤchste Agnat die Vöormundschaft und Regentschaft. In Die versammelten Land staände. deiden Faͤllen steht der Vormundschaft ein aus Frei Mitgliedern (Folgen die Unterschriften.)“ destehen der Regentschafts Rath zür Seite, welchen dieselbe in Gestern Abend waren mehrere Hundert Personen, Mit⸗ allen Regierungs-Angelegenheiten zu Rathe zu ziehen hat. Wenn alteder der Staͤnde, Beamte, Burger, zu einem frohen ie,, , ,, kein; wen. Bastmahle versammelt, an welchem auch die Herrn Landtags nelle Anordnun ro ffe r ie Vor ̃ ,,, ö . ö K Mitglieder desse a. ., 3 enn n . 26 . Kommissarien Theil nahmen, und bei welchem mit eben so Landstaͤnde wieder entlassen. ö vieler Eintracht als begeisterter Aufwallung dieser fuͤr das S3. 6. Der Geld⸗ und Natural-Bedarf des Kurfuͤrstlichen Faterland denkwuͤrdige ünd, so Gott will, an segensvollen Fol⸗ Hofes wird auz dem Ertrage derjenjgen Domainen entnommen, gen reiche Tag gefeiert wurde. Se. Excellenz der Hr. Ober— welche dazu werden vorbehalten, gleichwohl auch ferner durch die Appellations gerich ts Praͤsident von Porbeck brachte die Ge— Fingnz⸗Yeh orden ganz in der bisherigen Art verwaltet werden. sundheit Sr. Koͤnigl. Hoheit des Kubfuͤrsten, unseres Durch— welter Ab chnitt. Von den Gliedern des Kur⸗ . . . fuͤrst lichen Hause s, ⸗ 68. , Kein Prinz und keine Prinzessin des Kurfuͤrstlichen Haufes in der regierenden Linie oder den Seitenlien kann ohne Einwilligung des Landesherrn sich vermahlen.
soiten Vivgts und der. Mustk, welche die Weise „Heil un— serm Kur fuͤrst, Hell“ spielte, begleitet wurbe. Ihrer Koͤnigl. Hoheit der Kur uͤrstin, Sr, Hoheit dem Kurprinzen, dem S. 8. , Eben so wenig darf ein Prinz des Hauses ohne vor⸗ biedern Hessischen Volke,“ der I hochherzigen Kasselschen gaͤnglge Genehmigung bes zeglerenden Herrn in guswactige Bar gerschaft,“ den HH. Landtags- Kommissarien und mehre, Dienste treten; jedoch ist dieselbe ohne erhebliche Ursache nicht zu ren in dem Vertranen und der Achtung ihrer Mitbuͤrger verge; k ; hoch stehenden Männern wurde in den einfachen und, beden. sen 8 ö . en fr , e fler, in 3. ö g 89 des⸗ tungs vollen Worten der ihre Gesundheit aus bringenden Redner se DHVesee 1denz e 5 eben ürt ige. Ehe gehen den übrigen prinzen nd in den her lich sten Acclamationen der Gesellschaft der und Prinzessinnen des Hauses im Range vor. Diese folgen so, 14 her ic 6 , .
der Dankbarkeit dargebracht.
chem Grade entscheidet das Alter. 3 ; ; . 3 . e ß,, Kassel, 18. Okt. Gestern hatten saͤmmtliche Mitglieder
3. 15. Außer bei dem Landesheren und dessen Gemahlin kön⸗ , . ö r nen die Stagtsbehörden ohne Allerhdöchste Gestättung bei Niem⸗an⸗ der landstaͤndischen Versammlung die Ehre, zur Kurfuͤrst lichen den anders insgesammt (in corpore) oder durch Aöbgeordnete er⸗ Tafel gezogen zu werden, welche im Schlosse Bellevue statt scheinen. ö hatte.
8. 44.. Alle festgesetzten Apanggen der nachgeborenen Prin⸗ 4 Am 15ten Abends wurde zu Hanau ein neuer Versuch zen und Prinzessinnen sind stets puͤnttlich und regelmaͤßig an die⸗ zur Ruhestoͤrung durch Angriff auf das Haus des Papier— selben auszuzahlen. Bet eintrctendem bedeutendem Zuwachse von . . dl . sches f ten der Gegenstand e,, , . 63 andlers gemacht, welches schon am 10ten der Gegenstan Gebiet kann eine Vermehrung der Apanagen, in keinem Falle ; 37 ar. die Eutschlossenhei , , , , J . tumultuarischer Bewegungen war; die Entschlossenheit und aber eine Verminderung derselben stattfinden. . , . 889 — ,
s 12. üÜcber das? Grundeigenthum, welches den Prinzen Schnelligkeit der Militgir, und Buͤrgerwachen vereitelte sedoch zur Rranage oder sonst von dem Landesherrn äberwicsen ober Bie Vollbring ng des Frevels, der sich auf einige Beschaͤdi— irgend eingeraͤumt oder auf dieselben von vaͤterlicher Seite her gung an Fenstern und Thuͤren beschraͤnkte. oder von Agnaten vererbt ober sonst übertrggen, worden ist, koͤn— z Worin s, 13. Okt. Die hie fige Zeitung enthält Fol— nen die Prinzen in leiner Ilrt ohne landesherrliche Bewilligung gendes; „Durch die Beilage zur Allgemeinen Zeitung Nr. 284. und n , ö. Landsiaͤnde guͤltig verfuͤgen, es wars denn pom 11. Okt. werden wir benachrichtigt, daß auch hier in zur Abtretung an den Staat selbst, zur Ausgleichung von Graͤnz⸗ Worms und der umliegenden Gegend die öffentliche Ruhe und anderen Rechts⸗Streitigkeiten, Oder zur Ablosung von Dien⸗ d — Buͤrgermeister hiesiger S
gan t- , n d ,,, gestoͤrt worden und der rgermeister hiesiger Stadt sich sten, Zehnten oder Grundzinsen, in welchen Faͤllen jedoch der ö . ; z kann fan en Ersat wickber fl Grunde Eigenthum 'gehdrig angelegt veranlaßt gesehen habe, die wohlhabenderen Bewohner zu de—⸗ werden muß. . waffnen. Dem Einsender dieses von Mainz datirten Arti—
(Wegen Mangels an Raum muͤssen wir uns die weitere lels koͤnnen wir, vielleicht zu seinem Aerger, mit freundlicher Mittheilung dieses Aktenstuͤcks vorbehalten.) Miene die herzliche Versicherung geben, daß die Ruhe hier
wöhn Salechs der b st nde i 2 im geringsten nicht gestoͤrt worden, und daß gar keine Aus— na 1 5 9. Landstaäͤnde ist gestern folgende Bekannt⸗ sicht vorhanden ist, daß sie gestoͤrt werden wird. Auch von me e, , . der umliegenden Gegend in Rheinhessen ist uns keine dem gabi er Landtag, welch den begründeten Beschwerden der Traume des Einsenders entsprechende Nachricht bekannt ge— derselben befriedigen soll, ist heute eroͤffnet worden. Des Kur⸗ . ö uche nf . 98. m . n, fuͤrsten Königl. Hoheit haben heute uns, die Stande Seiner hie s eine gleiche Bewandtniß. Einsender scheinkt ein anz stenn bern Heffen, üm sich versammelt, um uͤber wesentliche Beduͤrf⸗ der Weltcbuͤrger zu seyn, wenigstens un serem Vaterlande nicht
anzugehören, da ihm die Vererdnung vom 24. Februar 1824
nisse des Vaterlandes mit uns zu berathen und zu beschließen. 1 , w. . 3 Dles bringen wir Ihnen, geliebte Mitbürger, mit der trostvollen unbekannt ist, welche die Einführung der gewohnlichen Sicher— heitswachen in jeder Gemeinde befiehlt und welche hier in
RFachricht zur Kunde, daß Allerhöchstdieselben schon in den ersten Worms, wie uͤberall, besteht.“
durch Ihre Kommissare ne , n n., Eröffnungen die unzwel⸗ 16 a . 2 14 Gotha, 16. Okt. Unsere heutige Zeitung meldet: „Waͤh⸗
n, . en fn, . und Huld gegeben haben.
nser Allergnaͤdigster Fuͤrst geruhten aus eigenem Entschlusse die . 3 ;
I aden der ge a mmnten zum Lurssante ge gn gen Hine, in rend in hiesiger Stadt und Land die öffentliche Ruhe bisher
der Erwartung einer glüctlichen Erledigung der Kbrigen für den in keiner Ark gestört worden und zu der Besorguiß, daß eine
Landtag sich ereignenden Angelegenheiten, zu uͤhernehmen und Unterbrechung derselben stattfinden konnte, nicht die geringste
dadurch un fer, Väterland, von ein r der druͤckendsten Lasten mit Veranlassung vorhanden ist, verbreiten sich, wie wir mit
dem 1. Jan, J. zn befreien, wodurch die unter verschiedenen Namen Befremden vernehmen, in unserer suͤdlichen Nachbarschaft
echoben? Landes Schulden⸗Steuer von jener Zeit an gaͤnzlich auf- . . . und w, 3 4 36. ,, . , , ,. [. ᷓ icht auszustreuen scheinen, um den Ordnungs— und Rechtlich— 5 * *. h — . 2
den Verhaͤltuissen und der jetzigen Stuße der geistigen Ausbildung ent⸗ eren der ö zu verdaͤchtigen. 26 ist sich i.
haft verbürgt werden foll, uns zur Berathung und demnaͤchstigen An- sets treu geblieben, und wir wuͤrden es daher kaum der Muͤhe
nahme vorlegen e hb rern, n g , . für werrh gehalten haben, solchen angegründeten Gerüchte
kung, damit der große beabsichtigte zweck volltommen erreicht es unter unsern Nachbarn auch solche giebt, welche die Exi—
werden; was fuͤr eine lange Zukunft zu ordnen ist, kann nicht wo sie sich durch keine Fieberzeichen kund thut.
das Werk weniger Tage seyn, n wei hen werden unsere Mit⸗ Vorgestern Morgens endete an den . eines Schlag⸗
, der Herzogl. Wirkl. Geheime Rath und Ober⸗Steuer⸗Direk⸗
hört, zugleich auch die Grundbestimmungen zu einer den bestehen⸗ sprechenden Verfassung, wodurch das kuͤnftige Gluͤck des Landes dauer⸗
gen Reife zu gelangen, unserer forgfalkigen und umsichtigen Erdrte⸗ in widersprechen, wenn man uns nicht versichert hätte, daß werde. So ernste Arbeiten koͤnnen und durfen nicht uͤbereilt stenz jener traurigen Modekrankheit selbst da voraussetzen, bürger hierin die dringendste Aufforderung finden, sich dez heran, . ñ 2
reifenden besseren Zustandes in jeder . 9 gi T. flusses feine eben so chärige als segensreichs ir dische Laufbahn wollen, was auf gesetzlichem Wege gewaͤhrk werden soll. Zu 4 tor, Herr Dorotheus Wilhelm von Wangenheim.
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auchtigsten Landesvaters, aus, die mit den lautesten wieder-
schoͤnste und aufrichtigste Tribut der Verehrung, der Liebe und
— — Braunschweig, 19. Ott. Se. Durchlaucht der Herzog Wilhelm gewinnt von Tage zu Tage mehr die allge⸗—
meine Liebe und Verehrung des ganzen Landes; er ist uner— muͤdet thaͤtig, und seine wohlwollende Gesinnung erweist sich
allenthalben. Daß es nicht an Zudringlichen aller Art fehlt,
die eine solche Gesinnung zu ihrem Vortheil zu mißbrauchen trachten, ist naturlich, und man darf sich daher nicht wundern, wenn das Schloß Richmond (die dermalige Residenz des Her⸗ zogs) vom fruͤhen Morgen an von Supplikanten gleich sam belagert ist, unter denen sich neben manchen Verdienten und Bedürftigen leider auch gar manche befinden, hinsichtlich de— ren nur zu wuͤnschen bleibt, daß der verehrte Fuͤrst nicht in den Fall komme, vielleicht nur allzubald seine gutige Gewaͤh— rung der unablässigen Bitten des Sollicitanten bereuen zu muͤssen. — Der bekannte Hr. v, Sierstorpff ist am 15ten d. hier angekommen und mit lebhaften, wenn schon nicht ungetheilten, Freuden⸗Bezeigungen empfangen worden. — == Der Adjutant des Herzogs Karl, Herr von Sommer, ist vor einigen Tagen, wie es heißt, in Auftragen Sr. Durch⸗ laucht aus England hier eingetroffen. Dem Verlauten zu⸗ folge, soll derselbe befehligt seyn, von der Landschaft nicht weniger als 6004000 Rthlr. zur Entschaͤdigung fuͤr das ab— gebrannte Schloß zu fordern und sich alsbald auszahlen zu sassen, was indeß wohl eben so wenig erfolgen durfte, als die von dem Herzog Karl schon fruͤher gleichmäßig von Eng— land aus angeordnete Gehalts-Erhoͤhung fuͤr den Staatsrath
Bosse und einige andere Guͤnstlinge, die bekanntlich gleich
nach der Abreise des Herzogs ebenfalls das Land ver lassen
Gestern Abend sind die Papiere des cht und demselben hierauf Arrest st noch nicht bekannt.
O er st er re ich
Preßburg, 15. Okt. Am 11. d. M. hat die dreizehnte Reichstags -Sitzung stattgehabt, aus welcher die Antwort der Staͤndetafel auf die Bemerkungen der Magnatentafel, uͤber die Form des Nunciums in Ungarischer Sprache, an letztere abgesandt wurde. Nach laͤngeren Debatten daruͤber, die zwischen beiden Tafeln blos mündlich gefuͤhrt wurden, erfolgte endlich die Einigung: daß ferner die Mittheilungen zwar in Ungarischer Sprache an die Magnatentafel gelangen koͤnnen, jedoch soll solchen Eröffnungen, die den Stoff zu Repraͤsenta— tionen oder Gesetz-Entwuͤrfen bieten der Text auch in Latei— nischer Sprache beigefuͤgt seyn, Nun kam bei der Staͤnde⸗ tafel das am 5ten d. M. eingereichte Nuncium zur Berathung, und es wurde beschlossen, auf der Basis desselben Sr. Maje⸗ staͤt dem Kaiser und Koͤnig einen Gesetz⸗ Entwurf, betreffend die Wiedereinverleibung aller zur Krone Ungarns gehoͤrigen Lander und Distrikte und die Inartikulirung des Kröͤnungs— Diploms Sr. Majestät Ferdinanzs V, vorzulegen. Am 12ten, Bien und l4ten beschaͤftigten sich die Staͤnde in Cir kular⸗ Sitzungen mit den Entwuͤrfen sowohl dieser, wie auch einer gabern* Repräsentation, in Ruͤcksicht des zweiten Punktes der Koͤniglichen Propositionen.
Schweiz. z
Bern, 13. Okt. Nach erfolgtem Eingange der Ant— worten einer entschiedenen Mehrheit der eidgendssischen Stande, welche nach dem Antrage des Vororts denselben beauftragen, das Notifications⸗Schreiben der Thronbesteigung des Koͤnigs Ludwig Philipp J. nach den Gesinnungen der Freundschaft zu beantworten, welche beide Nachbarstagten nit einander verbinden, ist diese Antwort Namens der Eid⸗ genossenschast unterm 12. Okt. mit den neuen Kreditiven fuͤr Herrn von Tschann, als eidgenoͤssischen Geschaͤftstraͤger, nach Paris abgefertigt worden. ; .
Einer Mittheilung des Herrn Oberst Grafen w. Salis zufolge, beläuft sich der Verlust des 7Jten Garde ⸗ Regiments in den Ereignissen zu Paris auf 2 Offiziere und 48 Unter⸗ offiziere an Tobten, 7. Offiziere und 131 Unteroffiziere an Veiwundeten und 84 Unteroffiziere und Soldaten an Ver— mißten, von denen mehrere auch umgekommen seyn sollen. Total, Verlust: 9 Offiziere und 263 Unteroffiziere und Sol⸗ daten. —
Spanien.
— — Madrid, 4. Okt. Am 1sten d. M. wurde der Jahrestag der Befreiung St. Maj. des Koͤnigs aus der Gefangenschaft in Kadix durch große Gala, Gratulatio ns. Cour, Handkuß bei Hofe und Abends durch Illumination kr ber Grabt gefeiert, Bie Könrgs. Freims ligen, bezogen (n demselben Tage die Wacht im Pallast, Ihre Maj. die Kö⸗ nigin erschien nicht bei Hofe, und deshalb auch des Nachmit⸗
tags nicht auf dem Spaziergange im Prado, wohin sich der
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