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und de la Coste der Wirksamkeit, welche ihnen dur ruͤ⸗ here Verfügungen zugetheilt worden war, 3 .
Dem Vernehmen nach, hat Se. Königl. Hoheit der Prinz von Dranien eine aus zwoͤlf Mitgliedern bestehende Kommnission von hiesigen Buͤrgern ernannt, die die Maaß⸗ regeln vorschlagen soll, welche unter den gegen vaͤrtigen Um— staͤnden rathsam seyn duͤrften. Es befinden sich bei dieser a, 9 , . Antwerpen, die Herren
1 Caters, Dircksens erbrouck⸗Pi = ade, 6e. Pieters, Cassiers, Geel⸗
Gestern Nachmittags haben in der Gegend von Lier e, , Mecheln einige Scharmuͤtzel ö wel⸗
ö an vernimmt, zur Inf ö ud. , zum Nachtheile der Insurgenten
ie Hollaͤndischen Offiziere, welche bisher auf dem Rath—⸗ hause von Mons gefangen gehalten 3, . sind von 9 nach der Citadelle on Doornick gebracht worden.
Gent, 16. Okt. Baron Duvivier, der von der provi— sorischen Regierung in Bruͤssel zum Militair-Kommandan— ten der beiden Flandern ernannt worden, ist hier angekom— men und hat eine Proelamation an die Einwohner beider Provinzen erlassen, in der er sie vor allen Dingen zur Ein— tracht auffordert, indem (nach dem bekannten Alt-Nieder— laͤndischen Wahlspruche) Eintracht Macht erzeuge.
Der Sberst von Pontécoulant hat in einem gestern er— lassenen Tages befehle dem Pariser Frei-Corps seine Zufrie— denheit mit dessen Thaͤtigkeit bei Blokirung der Citadelle zu erkennen gegeben, er bedauert inzwischen, sich zu der Erkla— rung gezwungen zu sehen, daß einige seiner Mannschaften allzu eifrig in ihren Haussuchungen nach Hollaͤndischem Ei⸗ genthume gewesen seyen; er ermahnt sie, solche Haussuchun— gen fortan ohne, ausdruͤcklichen Befehl nicht zu unternehmen und fremdes Eigenthum zu respektiren.— Aus einem an— dern Tagesbefehle dieses Obersten geht hervor, daß seine Freiwilligen sich auf dem platten Lande einige Raͤubereien 3 , . . i. dem zufolge die Einwohner auf,
en, die sie uͤber seine f at⸗ ten, . ,,, . K
eber die Veranlassung des (im gestrigen Blat Staats⸗Zeitung in dem Schreiben aus ö ,. hier stattgefundenen Gefechtes zwischen dem Pariser Frei— Corps und der hiesigen Burger-Garde sagt das Journal des Flandres; Ein dunkles Geruͤcht beschuldigte die Offi⸗ ziere unserer Buͤrgergarde, daß sie Lebensmittel haͤtten in die Litadelle schaffen wollen. Es bildeten sich Auflaͤufe in der Gegend der St. Peters-Kaserne, und drohendes Geschrei ließ sich vernehmen. Es wurden darauf einzelne Posten der Buͤr⸗ ger⸗Garde angegriffen und entwaffnet; man draͤngte dieselben bis nach der Plaine des Recollets, wo ein großer Theil der Buͤrgergarde zu Fuß und zu Pferde aufgestellt war, und wo es zu einer fuͤrchterlichen Schlägerei kam, bei welcher die Spritzenleute mit drei Feldstuͤcken die Buͤrgergarde gegen das Frei⸗Corps und den Poͤbel unterstuͤtzten. IVh0 Freiwillige, die mit dem Corps, aber ohne Waffen, aus Bruͤssel hergekommen waren, bemaͤchtigten sich hier derselben, und erst nachdem Mehrere von beiden Seiten getödtet und verwundet. worden, ist es gelungen, die Ruhe wiederherzustellen. Unter den Verwundeten befindet sich der bekannte Vicomte von Cuthat 3 . Maaßregeln getroffen, um das hiesige aus zu sichern, wo sich in diese i ö 3a. , sich sem Augenblicke 1500 inige iffsrheder von Ostende und Nieupo
sich von der provisorischen Regierung in Bruͤssel . gegen Hollaͤndische Kauffahr teischiffe erbeten.
Bꝛuͤssel 17. Okt. Die provisorische Regierung hat, um den Iffiziers-Rang der verschiedenen Insurgenten,Ehefs fest— zustellen, jeden Befehlshaber eines Frei⸗-Corps zum Haupt— mann ernannt. — Der Graf von Berlaymont in kuͤttich ist wegen seiner der Belgischen Sache erwiesenen ausgezeichneten Dienste zum Ehren⸗General erhoben worden. Unter den fer— nerweiten zahlreichen Ernennungen bemerkt man einen Herrn ö, General⸗Direktor des Ingenieur⸗Corps. Die 84 2. 2. sind bisher noch nicht bei der Armee abgeschafft
Den Advokaten van Meenen, der die S i = , Brabant bekleidet, hat m ,,
Prokur i Gerich
en, ator beim Ober⸗Gerichtshofe von Bruͤs— Der Zeitungs stempel ist etwas herabgesetzt w Di Bildung von Kiubs und ö sie . — scher, religiͤser oder irgend anderer Natur seyn, hat die pro⸗
1. enn als vollkommen gesetzlich erkannt. on Löwen aus ist eine Truppen⸗Abtheilung unter dem
Hauptquartier in Aerschott aufgeschlagen und ei in eine Proela⸗ mation an die Einw ⸗ s. 39 . nwohner der Provinz Antwerpen erlas— ; ttich, 18. Okt. Herr von Bruckere, der Mili 2 . 2 um tair⸗Kommandaten unserer Provinz ,, n, , . Auch unser Landsmann, der Invalide Char⸗ 6 39. 6 an Holzbein genannt, befindet sich om Volke mi ᷣ 4 it großem Triumph empfan⸗ 150 Franzosen, die man an der Gräͤnze bei r durchlassen wollte, weil es in Bruͤssel . ,, terkommen und Waffen gebricht, ist es gelungen, auf Seiten wegen uͤber die Graͤnze zu kommen. Die Leute waren bei ihrer Ankunft an der Graͤnze so sehr von allem Noͤthigen entbloͤßt, daß man in Quiévrain eine Kollekte veranstaltete um sie nur mit Speise und Trank einigermaßen zu verfehen
Deutsch land.
Hannover, 20. Okt. J. K. die Prin i helm von Hessen-Kassel sind mit Shen ö . dern vorgestern von hier nach Kopenhagen abgereist. ̃
ö Die hiesigen Nachrichten melden im heutigen Blatte: „Es wird gegen Ende dieses Monats im Furstenthume Goͤt⸗ tingen eine Hoservations⸗Division zusammengezogen, welche aus der zweiten Batterie reitender Artillerie, 2 Sch wadro⸗ nen des 3Zten Regiments Herzog von Cambridge Husaren und 2 Schwadronen des 5ten Regiments Koͤnig Uhlanen, dem Isten Bataillon des 1sten Infanterie⸗Regiments, dem (1 sten Bataillon des Tten Infanterie⸗Regiments und dem 2ten Ba⸗ taillon des 9gten Infanterie⸗Regiments besteht. Den Oder⸗ Befehl fuͤhrt der General, Masor L. v. d, Bussche; die Ar— tillerie wird von dem Major Braun, bie Kavallerie von dem Major Bremer Zten Regiments Husaren und die Infanterie von . 9 Linsingen befehligt.“
zig, 20. Okt. Der heutige Tag wurde ĩ
der freudevollsten fuͤr unsere Stadt. 87 D el i en 1 allverehrte Prinz Mitregent, Friedrich August, hatten i , das Gluͤck Ihrer hohen Gegenwart Leipzig zu
heil werden zu lassen. Als die frohe Kunde von diesem hohen Entschlusse heute hier anlangte, so theilte sich sogleich die freudigste Bewegung der gesammten Einwohnerschaft mit Mit dem regsten Eifer, welchen die Gewißheit, den theuren Prinzen in unserer Mitte zu sehen, erzeugte, bereitete man den festlichsten Empfang Hoͤchstdesselben, so weit es die Kuͤrze der Zeit gestattete, vor. Nach 8 Uhr Abends trafen Se Koͤnigl. Hoheit ein und wurden, unter dem Gelaͤute aer Glocken, so wie unter Fackelbegleitung, von den hiesigen Schuͤtzengilden, Kommunal-Garden und Studirenden mit kriegerischer Musik und dem lebhaftesten Jubelrufe empfan⸗ gen, in den die jahlreich versammelte Menge, von dem ihr zewahrten Gluͤcke tief ergriffen, einstimmte, und, von Enthu— sias mus beseelt, spannten Buͤrger die Pferde aus, um den allgeliehten Fuͤrsten durch die erleuchteten Straßen bis vor seine Wohnung, die Hoͤchstdieselben im Hotel de Saxe nah⸗ men, zu ziehen. Hier versammelten sich die Buͤrger und Ein⸗ wohner 19 noch groͤßerer Anzahl unter fortwaͤhrendem Vivat⸗ rufen. Se. Koͤnigl. Hoheit erschienen wiederholt am Fen⸗ ster und dankten auf das huldvollste Ihren lieben Lelpzi⸗ gern, worauf sich der Jubel ins unendliche vermehrte. Die . , . der Sachsen an ihr Hohes Regenten— bare, wiederum in Leipzigs Mauern aufs glaͤnzendste
assel, 19. Okt. Nachstehendes ist die Fort (gestern abgebrochenen) den ver sa ) 6 ar r fr . , mmelten Staͤnden vorgeleg⸗ ,,, n
; ö and staͤnd en. §. 13. Die Landstaͤnde, deren Anzahl uͤberhaupt in ut . . auf ein und ö ist, 2 zusammengesetzt aus drei Abtheilun⸗ 14. Zu der ersten Kurie gehoren: 1) de ; ein Mitglied der fuͤrstlichen und n hl n ,,, welche in Kurhessen mit ehemals reichzunmittelbaren Be ttzun en ansaͤfsig sind, als deren gemeinschaftlicher Vertreter; 3) einer der 8 orsteher der adelichen Stifter, Kgufungen und Wetter; Nein Abgeordneter der Landes⸗Universitaͤt, gewaͤhlt dur den ,, ,,, Fulda, Schwalm, Werrg und ahn äh , des ritterschaftlichen i., ( n ,, en Abgeordneter aus der Ritterschaft Unserer Grafschaft Scha um⸗
burg, gewahlt von derselben unter Mitstimmung des Vertreters
des ehemaligen Stiftes Moͤllenbeck, so wie der Fischbeck und Obernkirchen; 11) ,,
Befehl des Oberst⸗Lieutenants Niellon aufgebrochen, der sein
Beilage
Beilage zur
del des Großherzogthums Fulda, und n) ein Abgeord— n, beguͤterten Adel des Furstenthums Hanau. Die
neter aus dem ; ü beiden Deputirten werden gewaͤhlt gus den ehemals zur welche mit wenigstens 20
itterschaft gehörigen Familien, ö ich an Grundstener entrichtenden Lehn⸗ oder Stamm
ätern in dem Großherzogthume Fulda, beziehungsweise in dem Kärstenthume Hangu, an sassig sind, so wie aus denjenigen adeli⸗ e lche mit Rucksicht auf ihren ansehnlichen Grund⸗ gent gleich er fraglichen Wahl noch besonders von Uns nach Änhdr ndstaͤnde werden e, ,, werden. Ihre Wahl wird un Leitung eines Vorstandes bewirkt werden, welchen die bet amülien in den genannten Provinzen d welcher die etwaige Verhinde⸗ Hutsbesitzer oder ihrer recht⸗
der Urkunde uͤber die ge⸗
muß. Eine gleiche
s⸗Deputirten der Alt⸗
aft zu ertheilen.
ritterschaftlichen
ausßlaͤndi⸗
liche Ge—⸗
Wahl un Bescheinigun ist hessischen un Faͤllt die Wah oder adeligen F chen Diensten nehmigung zur,
h z 15. Die Kur der Stadt Kassel, als Staͤdte Hofgeismar, Immenhausen, Liebengu, Wolfhagen und Zierenberg; 3) Ein Abg Hersfeld, Lichtenau, Melsungen Rotenburg, berg und Waldkappel; * ein Abgeordnet Borken, Felsberg, Fritzlar, Gudensberg,
Schwarzenborn, Treysa und Ziegenhain Staͤdte E Allendorf, BGrosglmerode, ĩ hausen; 6) der Buͤrgermeister der dneter der Staͤdte Fran⸗ Kirchhain, Neu⸗ Wetter; 8) der Staͤdte
ls
Karlshafen, Naumburg,
ein
Vertreter
In Abgeordneter der S
tern, Soden, Steinau un
der Stadt Rinteln, als Vertreter
kirchen, Oldendorf, Rodenberg un Nummer 2, 3, 4. 5, neten werden aus den Stadt⸗Rathsg ten Stadtbe—
ohnern von den Stadtraͤthen de der Leitun 3 Buͤrgermeisters der ausschreibenden Stadt g zuerst genannt ist), , n. und sodann mit einer
6 bezeugenden rkunde versehen. begreift die acht Ab⸗
16. Die Kurie reift ; welche durch die namlich den Schult⸗ Greben und di emeinden aus Bezir itzern gewaͤhlt weder zu ; zu der Buͤrge
hören, auch stehen. noch? Die Bezir Kreisen Kassel, Hofg zirk, begreifend die K nf das Amt Felsberg); reise Eschwege/ Wihenhaus Schwalm⸗Bezirk Ziegenhain, auch gen); ö. der La rankenberg und send die Kreise
bestehend aus den Fulda⸗Be⸗
Hersfel
der Wg
haben jed
zu veranlassen, nen Aufforderun besitzer schriftlt ; und zwar bet Verlust seines
der Mehrheit der von den Or wird sodann der Abgeordnete fuͤr
oder mu zeichne Na
n Stimmen t und die⸗
plinarischen Freiheits⸗
dauert; 3) noch nicht 4) unter Kuratel stehen richtliches Konkurs ⸗Ve Befriedigung zur christlichen 5 6 wird zu gleicher dem Falle sonstigen Verhinderung bes Ersteren waͤhrend Schlusse uͤbergehen.
der naͤchste in der
Außerdem muß zu muß auch R ,, erklaͤrter A .
deren Anliegen, nicht sondern geben ihren Landesfuͤrsten un eigenen Ueberzengung,
men zu stimmen. §. 21.
Staͤdte⸗Kurie von dem Kurie des Bauernstand aus ihrer
ten genommen wird.
ßer den Kassel gehörig aufbewa
Falle der Stinmen⸗Gl
sich nicht zu einem legenheit vereinigen, 9 , r der Kurien, in gestimmt und nommen.
5. 23.
2.
zu einer neuen
§. 24. tirte fruͤher, Ver sammlung
s. 25. Ohne Zu
wesen betreß endes, werden.
laͤuterung schon zur Verhuͤtun
Unterschleife
zu hoͤren, .
Regenten a
sem die erforderliche urkunde uͤb estellt, das Wahlprotokoll aber sofort an die gi, em. misfare eingesandt;, Pei Gleichheit ist bie Auswahl mittelst des . in Gegenwa 14 Gemeinde⸗Vorstchern zu bewirken und hiernach das Wei⸗
tere zu beg
tj
en. S. 17. Weder zur Wahl berechtigt, noch irgend waͤhlbar ind diejenigen, welche 1) zu einer nicht blos . ur .
ar md
nicht etwa von dem Landesher worden sind; 2) eines Verbrechens angeklagt Sbergerichten das Erkenntniß
der Glaͤubiger. Religion bekennen.
8. 19. Kaͤnn oder will der Gewählte die Landstandschaft nicht anne Stimmenzahl eintreten, ser wenigstens ein Frittel der abgegebenen aner neuen Wahl geschritten werden, h dann geschehen, wenn die Stelle eines Abgeordneten ' Die Deputirten
der ihnen von den Waͤhlern ihres an Vorschriften eine; ihre Abstimmungen, gemäß den Pflichten gegen burger uͤberhaupt, t vor önnen sie weder einen Drit⸗
zu verantworten gedenk h ei Mitglied beauftragen, in ihrem Na⸗
en noch selbst ein Landtags
Die Berathungen und
zer den Landtagen in de Kuürien der Staͤdte und
worin der Beschluß nach n eichheit mittelst der Stimme des Vorsitzenden gefaßt wird; jedoch ist zu einem guͤlti⸗ gen Beschlusse das Einbersäͤndniß von mindestens der ordnungmaͤßigen Mitglieder erforderlich.
Beschlusse uͤber eine gemeinschaftliche Ange⸗
en ständischen Mitglied Gegenwag der Besch
§. Die gewaͤhlten Deputir fuͤr die landstaͤndischen Verrichtun sechs Jahren vorkommen werden.
auch k
abzwecken⸗ nach voruͤbergehend sind, erlassen werden.
Die Landstaͤnde koͤnnen Gesetze Anträge machen und
e, , der alten 3 Wuͤnsche vortragen.
den
zusteht,
Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung K 295.
oder koͤrperlichen Strafe verurtheilt und rn in dieser Beziehung rehabilitirt
sind, woruͤher den
so lange die Untersuchung
das 2öste Jahr zuruͤckgelegt haben, oder , oder 5) über deren Vermdgen ein, ge—
rfahren entstanden ist, Uebrigens muß der
Bei der Wahl ein gs jeden Zeit ein Stellver
bis zur voͤlligen Gewaͤhlte sich
landstaͤndischen Deputirten
her treter gewahlt, auf welchen in des Todes oder einer unvermeldlichen Abwesenheit oder
die landstaändischen Pflichten und Rechte
des begonnene
(haupt
n Lanztages bis zu dessen
saͤchlich oder zur Aushuͤlfe) hmen, so darf fuͤr ihn vorausgesetzt, daß die⸗ Stimmen fuͤr sich hat. Ectzteres
anghme wieder erledigt wird.
.
d ihre Mit wie sie es en. Auch
Buͤrgermeister es von dem V
Ritte erwaͤhlt haben wird jeden Landtag einen gemeinschaftliche erfolgter landesherrlichen Bestaͤtigung, dur im Beiseyn der landesherrlichen Kommi ird. Die geme wie die besonderen Akten der ritterschaftlichen m Stifte Kaufungen und die Akten der des Bauernstandes in dem Rathhause zu
hrt.
so wird in einer ern einzeln re der Algndesherrlichen Kommissare ab luß nach der Stimmen-Mehrheit ge⸗
ten behalten ihre Eigenschaft
oder sie na
von neuem g
5. 26. Verordnungen, welche 3 bestehe der bei Betreibung. und Verfuͤ können auch, ohne
ender Gesetze
m koͤnnen
tze glich ba d.
von demselben;
Die Staͤnde
ihre Eigen h t als Landtags Depu⸗ andesherr die ganze
ohne ruͤckwirkende
sind, gußer der Weiterbeförderung z Bezirkes anvertrauten
beson⸗ Auftrages gebunden,
pt, nach ihrer Gott und ihrem Gewissen
. . z Arbeiten werden geleitet: 3) bei Fer Staͤndeversammlung uberhaupt von dem Erbmarschall; 2) n der ritterschaftlichen Kurie
3) in der der Stadt Kassel; ) in der orsitzenden, welchen dieselbe . bestellen fuͤr n Seeretair, welcher, nach ch den Erbmarschall,
miffare, in besondere Pflich⸗
inschaftlichen Landtags⸗Atten, so
Kurie, werden au⸗
8. 2. Die Landstaͤnde stimmen ab zuvbrderst in den Kurien, ch der Mehrheit der
Stimmen und im alsdann entscheiden den
zer Haͤlfte der Können die drei Kurien
Plenar Versammlung von plos nach der Reihenfolge
welche in den naͤchsten
en
i, den sechsten Jahre wird . Wahl geschritten; jedoch können bei dieser diesel⸗ ben wieder gewaͤhlt werden,
Sie verlieren wenn entweder der auflost , sandstaͤndischen Vertretung unfaͤhig g Falle durfen sie 1 1
staͤndische
Maaßgabe des 8. 17 zur ioorden sind. In dem er en ewaͤhlt werden.
immung der Stande kann kein das Steuer⸗ ein die Eigent ü liche oder die Gewerb⸗Freiheit deschraͤnkendes
enthumsrechte, die persoͤn⸗ Gesetz gegeben
ur Vollziehung oder zur Er⸗ ide Kraft oder der Gewerbe sich ergebenden gungen, welche ihrer Natur die Staͤnde daruͤber
Gesetzen und zur
neuen . solthr dem
e die besonderen Beschwer⸗ . . . derselben, welche en, insofern nicht die etreffend, zur Entschei⸗