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gemacht haben, um auch in einigen Nord ⸗Niederlaͤndischen Staͤbten den Geist der Unruhe zu erwecken, unsere saͤmmt—
lichen Provinzen die ruhige wuͤrdige Haltung, die ihrem Koöͤ⸗
nige gegenuber unter so schwierigen Umstaänden sich ziemte, nicht einen Augenblick verloren haben. Amsterdam mit sei⸗ nen 200,000 Einwohnern darf sich ruͤhmen, daß es sich von dem ansteckenden Uebel, welches einen Theil Europas in der letzten Zeit befallen hat, ganz frei zu erhalten wußte. Mit Vertrauen sieht es der Zukunft und nicht ohne Grund auch einer bessern Zeit entgegen. Die administrative Tren— nung Hollands von Belgien konnte fuͤr uns, die wir die Quelle unseres Reichthums, den Handel, in der Vereinigung der beiden Theile des Koͤnigreichs zum Theil versiegen sahen, nie als eine Kalamitaͤt erscheinen. Man beginnt deshalb auch hier schon wieder, an einen Welthandel zu denken, der uns lange Zeit, der Ruͤcksichten wegen, die unsere Regierung auf die Fabriken in Gent, Bruͤssel und Luͤttich nehmen mußte, entrissen worden war. Der Handel von Antwerpen ist frei⸗ lich zu beklagen, um so mehr, als diese Stadt am laͤngsten noch den Maschinationen der Belgischen Aufruͤhrer zu wi— derstehen wußte allein Antwerpens Verfall wird nicht das
einzige Ungluͤck, nicht das beklagenswertheste Resultat seyn,
das die Belgier, sobald sie erst zur Besinnung gekommen seyn werden, ihrem jetzigen Treiben sich vorwerfen werden. Bereits haben auch mehrere Genter, da ihnen der Weg dazu in ihrer Vaterstadt versperrt ist, indem dort, wie in Bruͤssel, de Potter und seine Genossen nicht dulden, daß eine Stimme sich gegen sie erheke, und da alle oͤffentlichen Blätter nur den Wortflhrern der Revolution zugänglich sind, in einigen im Haag und hier erscheinenden Zeitungen gegen das Ver fah⸗ ren ihrer jetzigen Machthaber protestirt. Dem Buͤrgermei— ster van Erombrugghe wird besonders sein zweideutiges Be⸗ nehmen vorgeworfen; er soll es gewesen seyn, der die loyal esinnte Kommunalgarde von Gent unthaͤtig machte, der den . in seinem unsinnigen Treiben beguͤnstigte, der das treu gebliebene Militair bewog, sich in der feuchten mit Lebensmit⸗ teln nicht versehenen Ciradelle einzuschließen, und der endlich, obwohl, dem Scheine nach, jedes Einruͤcken einer bewaffneten Macht von der Stadt abwehrend, unter der Hand den Fran⸗ zoͤsischen Parteigaͤnger v. Pontécoulant bewog, mit seiner FranzoͤsischBelgischen Legion von der Stadt Besitz zu neh⸗ men und hier die so lange zuruͤckgewiesene Brabanter Fahne aufzupflanzen. Solcher Maͤnner, wie Crombrugghe, der als Mitglied der zweiten Kammer der Generalstaaten vor seiner Abreise aus dem Haag die allerloyalste Gesinnung zeigte, und solcher Mittel bediente sich der selbst in Frankreich vor⸗ bereitete Bruͤsseler Aufstand, um auch die uͤbrigen Provinzen in sein Treiben hineinzuziehen. Wer den Charakter der mehr durch ihre vielfaͤltigen Rebellionen, als darch irgend ein selbst⸗ staͤndiges nationales Auftreten in der Weltgeschichte bekann— ten Bewohner der Belgischen Provinzen kennt, muß auch leicht begreifen, daß Mittel, wie sie dazu, und namentlich in den unzaͤhligen Partei-Blaͤttern, in Bewegung gesetzt wur— den, ihre Wirkung nicht verfehlen konnten und einen be⸗ klagenswerthen Zustand, wie den jetzigen, herbeifuͤhren muß⸗ ten. Darf man nun auf ähnliche Erfolge auch von den Naisonnements schließen, die sich gegenwaͤrtig in jenen Blaͤt⸗ tern befinden, so ist von dem bevorstehenden National⸗Kongresse noch viel Uebleres zu erwarten. Die wuͤthendsten Revolution— naire werden uͤberall in den Klubs, die sich nun auch in Luͤttich, Namuͤr, Mons, Bruͤgge, kurz in allen Provinzial— Hauptstaͤdten, ja sogar auch in Orten, wie Verviers, nach dem Muster des Bruͤsseler gebildet haben, als die besten De⸗ putirten empfohlen, und an alle Straßen⸗Ecken laͤßt ein sol⸗ cher Kongreß-Kandidat sein politisches Glaubensbekenntniß ankleben, um, je verhoͤhnender es gegen Sitte und Gesetz ist, auch um so mehr bei dem großen Waähler⸗Haufen sich beliebt zu machen. Daß dessenungeachtet aber dieser National-⸗Kon—⸗ greß aus den heterogensten Bestandtheilen zusammengesetzt seyn werde, läßt sich schon jetzt vorausssehen, denn so wie die uns naͤher gelegenen Provinzen sich augenscheinlich mehr zum gesetzmaͤßigen Regentenhause hinneigen, so zieht es die gro— ßen ihrer Gesinnung und ihrer Sprache nach Franzoͤsischen Staͤdte des Suͤdens mehr zu Frankreich hin, und nur die Mitte, von der Suͤd⸗Braäͤbant und Bruͤssel der Centralpunkt ist, haͤlt an einer strengen Belgischen Unabhaͤngigkeit fest. Inzwischen ist auch anzunehmen, daß die Mitglieder des Kon— gresses am Ende nicht sowohl durch ihre Kommittenten, als durch den Drang der Ereignisse, sich werden leiten lassen. Die Furcht, ent— weder vor auswaͤrtiger Intervention oder vor inneren Unruhen, kann hier Vieles bewirken. Schon jetzt bringen die Verwuͤstun⸗ gen im Hennegau, die Graäͤuel-Scenen in Bruͤgge und an— dern Orten die minder Leidenschaftlichen etwas mehr zur Be—
stabilen Ordnung der Dinge zu denken. Die Verhaftung des Spaniers van Halen und die Entlassung detz Franzoͤsi⸗ schen Parteigaͤngers Parent zeigen einestheils, daß man ge— gen die Abenteurer aller Länder, die in einer Revolution ihr Gluͤck zu machen hoffen, mißtrauisch zu werden anfaͤngt, und anderntheils, daß die Helden der Revolution selbst durch ihre
geschuͤtzt sind und daher auf ihrer Huth seyn muͤssen. Heißt es doch sogar, daß de Potter, Vandeweyer und Rogier, al— ler Versicherungen ihres Republikanismus ungeachtet, dem Volke von Bruͤssel verdächtig zu werden anfangen. Die letztgenannte Stadbt soll uberhaupt jetzt ganz das Ansehen von Paris im Jahre 1793 haben. Auf den Straßen erblickt man keinen einzigen ordentlichen Buͤrger, sondern nur ein unstaͤtes Gesindel, das in blaue Kittel gekleidet und mit Pistolen bewaffnet ist und in allen Kaffeehaͤusern die wuͤ⸗ thendsten Deklamationen hören laßt. Wie dort der Stand der Dinge endigen wird, ist noch immer nicht vorauszusehen; wir hier, auf unsere gute in den Augen von ganz Europa ge— rechtfertigte Sache uns verlassend, sehen vertrauensvoll den kominenden Ereignissen entgegen.
(Niederlaäͤndische Blätter sind heute nicht in Berlin an⸗ gekommen.)
— — Amsterdam, 23. Okt. Im Ganzen haben die Preise der Staatspapiere waͤhrend der abgelaufenen Woche wenig ge— wechselt. Die Hollandischen, welche auf den Entschluß des Kö— nigs, sich hinfuͤhro hinsichts der Regierung des Landes blos auf die noͤrdlichen Provinzen beschraͤnken zu wollen, merklich zur
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Hohe neigten, wichen wieder etwas zuruͤck, als bekannt wurde, daß die auf 29 Millionen Gulden eroͤffnete Anleihe nicht voll⸗ staͤndig abgenommen worden; dies druͤckte vorzuͤglich die Syndi⸗ kats-Obligationen, wovon sowohl die alten als die neuen sehr herunter gegangen sind. Auswaͤrtige Fonds erfuhren wenig Preis⸗Veraͤnderung, außer den Englischen, die gestern sehr flau blieben, auf das Geruͤcht, daß in Irland . Unruhen ausgebrochen waͤren und Fallissements in London stattgefunden hatten. Dagegen waren Engl. Span. mehr begehrt, weil man vernahm, daß einige Truppen der Constitutionnellen im noͤrd⸗ lichen Spanien eingeruͤckt waͤren. Wirkliche Schuld blieb gestern 493 pCt.; Kanz⸗Billets 16 65 41proc. Amort.⸗-Synd.⸗Obligat. 65; 3pproe. dito 523 pCt.; alte Rüss. Oblig. bei Hope 903 pCt.: neüe dito 92; Engl. Span. 131; Engl. zproc— Cons. 85. — Am gesteigen Getreidemarkt war der Handel in Weizen nicht erbeb⸗ lich, weshalb die vorigen Preise zu bedingen sehr schwer war;
Preuß. Roggen fand indeß zu den jüngsten Coursen, sowohl un⸗ ter Schloß als im Verbrauch, e , leicht Abnehmer; getrock⸗ nete Sorten erhielten sich auch vollkommen. Gerste und Hafer waren nicht gesuchtz 123pfuͤnd. schoͤner bunter Poln. Weizen galt 315 Fl 125pfuͤnd. Stettiner 335 Fl.; 121pfünd. rother El⸗ binger 315 Fl; 117. 119pfuͤnd. Preuß. Roggen in Verbrauch 197. 202 Fl.; 17 113. 119pfünd. dito unter Schloß 199. 193. 195 Fl.; eine bedeutende Partie 116pfuͤnd. Archang. 186 Fl.
Schweden und Norwegen.
Stockholm, 15. Okt. Der neue Zolltarif, welcher am 14. Januar 1831 in Kraft tritt, enthaͤlt betrachtlich ver⸗ minderte Abgaben von Kaffee, Zucker, fremden Branntwei⸗ nen, Thee u. s. w. Die Schleichhaͤndler in Schonen machen, wee Alles, was ihnen seit drei oder vier Jahren weggenom⸗ men worden, beweist, hauptsaͤchlich in den obigen Artikeln Geschaͤfte, und man muß nun hoffen, daß sie nicht mehr ihre Rechnung dabei finden werden.
Der Konig hat unterm 17ten v. M. einen Beschluß ge⸗ faßt, der sehr zur Daͤmpfung der Anmaßungen der Hand⸗ werker-Zuͤnfte dienen wird. Auf den Bericht der Direction der technologischen Anstalt haben Se. Majestaͤt namlich er⸗ laubt, daß deren Zöglinge, die sich beweislich die hinlängliche Geschicklichkeit fuͤr dieses oder jenes Handwerk bei derselben erworben haben, als Gesellen in dasselbe mit eben den Rech⸗ ten treten duͤrfen, als ob sie bei einem Meister gelernt hatten.
Am gten ereignete sich in der Erzgrube zu Fahlun ein Erdfall auf 150 Faden Tiefe fast bis auf den Grund der sel⸗ ben und verschuͤttete mehrere Arbeitsstellen, hatte auch am 13ten noch nicht aufgehoͤrt. Zum Gluͤck waren gerade keine Menschen da.
Deutschlan d.
Oldenburg, 260. Okt. Nach Inhalt einer Bekannt⸗ machung der Großherzogl. Regierung wird vom 1. Novem⸗ ber d. J. an auf der Insel Wangeroog anstatt des bisheri⸗ gen Steinkohlenfeuers ein Lampenlicht als Signal fur die Seefahrer brennen. Der hierzu neu erbaute Leuchtthurm steht, nach den neuesten Ortsbestimmungen, unter 537 47“ 30“ noͤrdlicher Breite und 267 31 30“ oͤstlicher Laͤnge von Ferro, oder 7. 51. 55“ oͤstlicher Lange von Greenwich, ist
sinnung, und man faͤngt an, an die Nothwendigkeit einer
Beilage
Popularitaͤt gegen die Vernichtungswuth des Poͤbels nicht
2323 Beilagt zur Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung H 301.
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von Mauerwerk saͤulenfoͤrmig aufgefuͤhrt und traͤgt eine La⸗ terne, in welcher 67 Hamburger Fuß uͤber dem taͤglichen hoͤchsten Wasser ein durch ein Uhrwerk in Umlauf gesetztes Lampenlicht oder Blickfeuer brennt, welches abwechselnd eine Minute lang scheint und eine Minute verschwindet, wodurch es sich von den benachbarten Leuchtfeuern zu Borkum, Hel⸗ goland, Neuwerk und Kuxhaven unterscheidet. Vom Verdeck eines Schiffes, bei 9 Fuß Höͤhe des Auges uͤber der Meeres⸗ flache, wird dieses Licht auf drei Deutsche Meilen weit gese— hen; es ist also sichtbaß: westwaͤrts vor der Ostfriesischen Insel Langeroog, nordwärts in der Mitte zwischen Helgoland ünd Wangeroog, ostwaͤrts bei dem Leuchtschiffe vor der * e⸗ ser, wo auch das Licht von Neuwerk zu scheinen anfaͤngt, und suͤdwäͤrts auf dem ganzen Watte unter Wangeroog. Von
dem als Tageszeichen weit in See sichtbaren hohen Thurm mit drei Spitzen, welcher am westlichen Ende der Insel Wangeroog liegt, steht der neus Leuchtthurm O. 4 N. oder
R. 833 O. am mißweisenden Kompaß 1750 Fuß entfernt. Bis zum 1. November d. J. wird, wie bisher, ein Stein⸗ kohlenfeuer auf der dazu er bauten
aber dann abgebrochen wird.
——— Braunschweig, N. Okt. Mittelst einer heute erschienenen Verordnung vom 25sten d. haben Se. Durch⸗ laucht der Herzog Wilhelm, „da dringende Gruͤnde vorhan— den find, die durch die Einsetzung des Ober⸗-Hofgerichts und des General-Kriegsgerichts erfolgte Abänderung der Justiz⸗ Verfassung nicht laͤnger fortdauern zu lassen“, die dies faͤlligen Verordnungen vom 20. Maͤrz d. J. wegen Einsetzung jener Gerichte aufgehoben und bestimmt, daß dieselben ihre Fune— tionen mit dem Ablauf diefes Monats einstellen und die noch anhängigen Rechtssachen an diejenigen Gerichte, zu deren Kompetenz dieselben fruͤher gehoͤrten, verweisen sollen. Der General-Lieutenant und Gouverneur Moll ist von seinen bis⸗ herigen Geschäͤften entbunden und der General-Lieutenant von Herzberg auf sein Ansuchen vom Kommando des Corps ent— hoben und zu m Revue-Inspektor, so wie zum Kommandan⸗ ten der Stade Braunschweig ernannt; das Kommando der Truppen ist dem Oberst von Wachholz uͤbertragen worden. Außer diesen haben noch verschiedene Ernennungen Herzogl. Truppen-Corps stattgefunden, auch ist der fruͤher bei demselben angestellt gewesene Oberst Freiherr von Doͤrn— berg wieder als Oberster à la Suite angestellt; dem Stabs⸗ Capitain v. Sommer ist der nachgesuchte Abschied ertheilt worden. — Am (19ten d. begab Herzog Wilhelm sich nach Wolfenbuͤttel und hielt daselbst, unter dem Jubel der Ein⸗ wohner zu Pferde einen feierlichen Einzug in die festlich ge— schmuͤckte Stadt. Se. Durchl. ließen die dasige 400 Mann starke Buͤrgergarde die Revue passiren und nahmen demnaͤchst bei deren CLommandeur, Major v. Breymann, ein Fruͤhstuͤck ein, wobei Sie sich zugleich die Mitglieder des dasigen Lan— des⸗Kollegiums vorstellen ließen, demnaͤchst auch ein von meh— reren jungen Maͤdchen, Zöͤglingen der hoͤheren Toͤchterschule
daseldst, uͤberreichtes Gedicht huldvoll annahmen. Mittags kehrten
Se. Durchl. nach Richmond zuruͤck. — Vom Herzogl. Staats⸗ Ministerium sind mittelst Reskripts vom 7ten d. die Kammer— raͤthe Geller und Boͤhlken beauftragt worden, den Umfang der von dem Kanzlei⸗Direktor Bitter, auf den Grund einer höoͤchsten Orts ihm ertheilten General⸗Vollmacht, mit verschie⸗ denen Gemeinden und Unterthanen uͤber Domanial⸗ Kloster⸗ und Stiftsguͤter, so wie uͤber Zehnten, Dienste und andere Grund⸗Abgaben, abgeschlossenen resp. Kauf⸗Kontrakte und Ab— söfungs-Verträge und den Betrag der gezahlten und noch ruͤckstöndigen Kauf- und Ablosungsgelder zu ermitteln. In Folge dessen sind alle diejenigen, derg und Ablösungs-Vertraͤge mit dem Kanzlei⸗Direktor Bitter oder sonst abgeschlossen haben, von Kommissions wegen zum 2ten bis 18ten November vorgeladen worden.. Durch ein Ministerial⸗Reskript vom 13ten d. wird die Bestimmung er⸗ neuert, daß Suppliken und Memoriale in der Re gel nicht unmittelbar bei den Ober-Behoͤrden, sondern bei den Unter— Behoͤrden, Behufs der Berichterstattung eingereicht werden ollen. “ Ein Zimmergesell, Namens Schmidt, der eine Summe von 1160 Rthlr. in Gold aus dem Schlosse gerettet und abgeliefert hatte, hat ein Geschenk von 100 Rthlr er— halten.
Kassel, 26. Okt. Am 16ten d. Nachmittags versam⸗ melten sich die Landstaͤnde zu der Wahl des Ausschusses, welchem! die nahere Pruͤfung der in der landesherrlichen
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Bluͤse unterhalten, die
bei dem
welche dergleichen Kauf⸗
Proposition vom Jten d. M. enthaltenen Grundbestimmun⸗ gen zu einer Ver fassungs-Ukunde odliegen sollte.
Durch Stimmenmehrheit wurden hierzu aus der ersten Kurie drei und aus jeder der beiden andern Kurien zwei De— putirte ernannt. .
Am 17ten d. Nachmittags fand wieder eine Plenar⸗ Sitzung der Landstaͤnde statt, in welcher von der Kur fuͤrst⸗ lichen Landtags-Kommission die Absicht Sr. Koͤnigl. Hoheit des Kurfuͤrsten mitgetheilt wurde, mit einem landstaͤndischen Ausschusse uͤber die Anordnungen Berathung pflegen zu las⸗ sen, welche zur Sicherstellung der oͤffenlichen Ruhe er forder⸗ lich seyn möchten. Die Stande⸗Versammlung erklaͤrte die Ergreifung deshalbiger Maaßregeln fuͤr dringend und be⸗ stellte zu deren Berathung mit der Kurfuͤrstlichen Landtags— Kommission einen Ausschuß. Nachdem die ser gemeinschaftlich mit der Kurfuͤrstlichen Landtags-Kommission, täglich in zwei
Sitzungen, die gedachte Angelegenheit gepruͤft und begut⸗
achtet, sodann aber Vorschlaͤge wegen der zu erlassenden gesetzlichen Vorschriften auf vertraulichem Wege gethan hatte; geruhten Seine Koͤnigliche Hoheit der Kurfuͤrst, Ihrer Landtags-Kommission den Auftrag zur Vorlegung einer landesherrlichen Proposition zu ertheilen, damit in ber Stände? Versammlung eine foͤrmliche Beistimmung zu den entworfenen Anordnungen erfolge. Die fuͤr diesen Ge— genstand am 22sten 1. M. Vormittags gehaltene Plenar⸗ Sitzung eroͤffnete der Kurfuͤrstliche Prinzipal⸗Kommissar mit einer Änrede, in deren Eingange er erwähnte, daß seit der Eroͤffnung des Landtages und ungeachtet der heilbringenden Ergebnisse der ersten BVersammlung die öffentliche Ruhe leider mehrmals in augenscheinlicher Gefahr gewesen, und daß es nach dem Urtheile aller derer, die es mit dem Vaterlande aufrichtig wohl meinen, jetzt hohe Zeit sey, dem Uebel kraͤfti⸗ gen Einhalt zu thun, damit nicht die Anarchie ihre Schreck⸗ nisse selbst in der Mitte eines Volkes verbreite, welches stets durch Liebe zur Ordnung, durch . gestammten Muthe anzertrennliche, ruhige Besonnenheit und durch eine in den verhängnißvollsten Zeiten er— probte Unterthanentreue sich ruͤhmlich ausgezeichnet hat. — Der demnaächst vorgelegte Gesetz Entwurf ward in Folge diesfäͤlliger Berathung mit einigen Einschaltungen angenom⸗ men, indem die von dem praͤsidirenden Erbmarschall gestellte Frage: ob die proponirte Verordnung fuͤr nothwendig und zweckmaͤßig erachtet werde? mit 28 gegen 1 Stimme (die des Deputirten der Landes-Universitaͤt) bejahend beantwortet wurde. Nach Inhalt der ersten Bestimmungen diefes aus 32 Paragraphen bestehenden Gesetzes soll ein Jeder, welcher durch Wort oder That der gesetzlich bestehenden Obrigkeit nach deren Befehlen und Aufforderungen zur Herstellung der gestoͤrten oder ernstlich bedrohten oͤffentlichen Sicherheit nicht die gebuͤhrende Folge leistet oder Andere anreizt, dieses zu unterlassen, wenn dieselbe dadurch in Herstellung der gestoͤr⸗ ten Ruhe gehindert wird, sofort ergriffen und nach Verfuͤgung der zustandigen Behoͤrde in sichere Haft gebracht werden. = Ein Gleiches soll geschehen, wenn Jemand zwar noch nicht eines Verbrechens, welches seine sofortige Verhaftung zur Folge haben muͤßte,
eine, vom an⸗
sich wirklich schuldig macht, jedoch mit der Verletzung einer Person, oder mit der Zerstoͤrung oder Beraubung deszoͤffentlichen oder Privat⸗Eigenthums, oder mit anderen dergleichen Gewaltthaten droht. — In allen Staͤd— ten und Flecken, in welchen eine Buͤrgerbewaffnung verord⸗ net ist, deren Theilnehmer auf das betreffende Dienst/ Regle⸗ ment verpflichtet sind, sollen die Buͤrgerwachen nebst der Gen⸗ darmerie von der zustaäͤndigen Civil⸗Behoͤrde zur noͤthigen Un⸗ terstuͤtzung der Vollstreckung der obrigkeitlichen Befehle requi⸗ rirt, und soll erst dann, wenn diese Macht nicht hinreicht, das stehende Militair zur kraͤftigen Einschreitung aufgefordert werden, welches hierzu puͤnktliche Folge zu leisten hat.
Das neneste Blatt der Gesetz⸗Sammlung enthaͤlt die obgedachte vom 22. Qkt. datirte Verordnung und zugleich eine zweite vom selbigen Tage, wonach die Untersuchungen gegen diejenigen, welche vor Publication der ersteren an einer Volksbewegung oder einem geringeren Vergehen wider die oͤffentliche Oednung Theil genommen, jedoch keine (in dersel⸗ ben näher bezeichnete, ein peinliches Verbrechen 3 die Person oder das Eigenthum Anderer konstituirende) Gewalt, thaten veruͤbt haben, niedergeschlagen seyn sollen; jedoch mit Vorbehalt 1) der Genugthuung fuͤr jede Art von vorgefallenen Vergehungen wider einzelne Personen, oͤffentliches oder Pri⸗
vat Eigenthum, und Y der vollen Strafe fuͤr diejenigen,