1830 / 307 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Castelnaudary, der General-Prokurator in Lyon, Herr Madier de Montjau;“ z

Aurillac, der Prokurator Herr Bonne fous (statt des Generals Higonet);

St. Flour, der Prokurator Herr Teillard⸗Nozerolles (statt hes bei den letztern Wahlen doppelt gewaͤhl—

ten Hrn. v. Vatimesnil); 45 i Moissac, der Divisions-Chef Herr v. Förussac (statt des Hrn. v. Beauquesne); ; Privas, Herr ö. Bernardy (sstatt des Marquis von Bernis); Lodd ve, Herr Kenouvier (statt des Vicomte von la Peyrade); Rennes, Herr Jollivet (statt des bei den letztern Wah— len doppelt gewählten Hru, Bernard); Plosrmel, der bereits in Redon gewahlte Herr Gaillard— Kerbertin (statt des Marquis von la Bo ssidre); Figeac, Herr . (statt des Hrn. Syrieys de May⸗ rinhac); Roanne, 4 Alkock mit 210 unter 216 Stimmen.

Von allen zu oͤffentlichen Aemtern befoͤrderten Deputir⸗ ten sind bisher nur 3 nicht wieder gewaͤhlt worden, namlich die Herren Busson (Eure und Loir), Rodet (Ain) und Bavoux (Seine). . ( .

Der Herzog von Orleans hielt gestern auf dem Mars⸗ felde eine Musterung uͤber das Husaren-Regiment Chartres, dessen Oberst er ist.

An der auf den naͤchsten Sonntag anberaumten Muste⸗ rung werden, wie man sagt, uͤber 100,000 Mann National⸗ Garden Theil nehmen. ;

Die Regierung hat vorgestern einen Vertrag uͤber den Ankauf von 566,000 Englischen Gewehren abgeschlossen, die zur Bewaffnung eines Theils der National-Garde dienen sollen.

Dem Vernehmen nach ist Lie General-Direktion der schoͤnen Kuͤnste dem Grafen Alexander von Laborde zu—

edacht. ; Hier ist unterm 26sten d. M. folgende Koͤnigl. Verord⸗ nung erschienen: „In Betracht, daß es, um dem Zwecke des Gesetzes vom 1711 d. M. (wegen der 30 Millionen fuͤr den Handelsstand) vollstaͤndig zu genuͤgen, darauf ankommt, die Bestimmungen desselben guf alle Handel treibenden Klassen auszudehnen und namentlich das Diskontiren solcher Wech— sel, wesche die Bank nach ihren Statuten nicht annehmen darf, zu erleichtern, insofern nur der Trassent oder der Praͤ— sentant in gutem kaufmaͤnnischen Rufe steht, indem es die Absicht der Regierung ist, momentanen Verlegenheiten des Faufmanns abzuhelfen, keinesweges aber denen zu Huͤlfe zu kommen, deren Mittel bereits ganz erschoͤpft sind, haben Wir befohlen und befehlen hiermit: Art. 1. Es soll, neben der durch unsere Verordnung vom 18ten d. M. niederge⸗ setzten Handels⸗Kommission, ein aus 7 Mitgliedern bestehen⸗ bet Diskontirungs-Ausschuß gebildet werden, der unter seiner moralischen Verantwortlichkeit Wechsel auf Paris mit zwei guten Unterschriften und zwischen drei und sechs Monaten faͤllig, so wie Wechsel auf die Departements von hoͤchstens brei Monaten Sicht, welche die Bank nach ihren Statuten nicht acceptiren darf, annehmen wird. Der Ausschuß hat eine Summe festzusetzen, deren Hoͤhe fuͤr keinen Praäͤsentanten uͤberschritten werden darf. Art. 2. Von dem durch das Gesetz vom 17ten d. M. eroͤffneten außerordentlichen Kredite der 35 Millionen wird eine Summe von 1,309, 900 Fr. zur Ver⸗ fuͤgung des Ausschusses gestellt, und zwar 1 Mill. zum Diskonti⸗ ren der Wechsel auf Paris und 390, O b Fr. zum Diskontiren derer auf die Departements. Art. 3. Der Diskonto wird fuͤr die Wechsel auf Paris auf 4 pCt. and fuͤr die Wechsel auf die Depar— tements auf 5 pCt. festgestellt. Das Geschaͤft erfolgt mittelst Bordereaux, die, gleich den danach entweder auf den Schatz oder auf die Bank fuͤr Rechnung des Schatzes ausgestellten Bons, mindestens von drei Mitgliedern des Ausschusses un⸗ terzeichnet seyn muͤssen. Art. 4. Die diskontirten Wechsel werden jeden Abend fuͤr Rechnung des Schatzes der Bank zugestellt und von dieser aufgehoben. Je nachdem die Ver⸗ fallzeit der Pariser Wechsel heranruͤckt, koͤnnen dieselben un⸗ ter der Garantie des Schatzes bis auf die im Artikel 2 be— stimmte Summe der Bank zum Diskontiren angeboten wer— ben. Art. 5. Die Wechsel auf die Provinz mit zwei guten Unterschristen und auf drei Monat Sicht werden, gleich den Wechfesn auf Paris, gepruͤft und mit den visirten Bordereaux dem Schatze uͤberwiesen. Der Betrag derselben wird gegen einen Bon gezahlt, den drei Mitglieder des Ausschusses un⸗ terzeichnen muͤssen. Die Einloͤsung der Wechsel zur Verfall⸗ * geschieht durch den Schatz. Art. 6. Zu Mitgliedern des

usschusses werden ernannt: die Herren Bouvattier, Haͤnd— ler mit auslaͤndischen Hölzern, Journet, ehemaliger Leder—

haͤndler, Hemon, Gewuͤrzhaͤndler, St. Féron, Handler mit Quincaillerieen, Ledoux, Buchhaͤndler, Ruffier und Loignon, Banquiers.“ Dieser Ausschuß wird dem gemaͤß heute seine Operationen beginnen und zeigt solches dem Handel treiben⸗ den Publikum im Moniteur mit dem Bemerken an, daß er vorlaufig den Freitag und den Sonnabend zur Annahme von Wechseln bestimmt habe, daß aber die betreffenden Borde— deraux mindestens 24 Stunden vorher eingereicht werden mußten.

Der Moniteur enthaͤlt einen unterm 2tsten d. M. von dem Minister des Innern an den Koͤnig erstatteten Be— richt, in Folge dessen (wie bereits gestern erwahnt) Herr Lubwig Vitet zum General-Inspektor der historischen Denk⸗ maler Frankreichs mit einem jahrlichen Gehalte von 8900 Fr. ernannt worden ist. Zur Begruͤndung seines Antrages sagt der Minister in seinem Berichte unter Anderm: „Frankreich wird, seiner historischen Denkmaͤler wegen, von dem gelehrten Europa bewundert und beneidet. Zahlreicher und mannich— facher, als die einiger Nachbarstaaten, gehören sie nicht blos einzelnen Geschichts-Perioden an, sondern sie bilden eine voll⸗ staͤndige und ununterbrochene Reihe von Monumenten seit den Zeiten der Druiden bis auf unsere Tage. So finden sich, neben Gallischen und Celtischen Grabmaͤlern, Tempel, Wasserleitungen, Amphitheater und sonstige Ueberreste der Roͤmischen Herrschaft, die es mit den Meisterwerken Italiens aufnehmen. Die Zeiten des Verfalls und der Finsterniß ha— ben uns ebenfalls ihren vermischten und entarteten Stil ver— erbt. Als aber das 11te und 12te Jahrhundert wieder Licht

und Leben im Oceidente verbreitete, da erschien auch mit ihnen

eine neue Architektur, die in jeder unserer Provinzen eine eigen thuͤmliche Gestalt annahm, ein sonderbares Gemisch der alten Kunst der Roͤmer, des Morgenlaͤndischen Geschmacks und der noch verwirrten Ideen der Germanischen Voͤlkerschaften. Aus die— sem Gemische gingen jene wunderbaren Gothischen Bauten hervor, die im 13ten, 14ten und 15ten Jahrhundert ununter— brochen auf einander folgten und mit sedem Jahre leichter, kuͤhner und verzierter wurden, bis sie zuletzt, unter ihrem ei⸗ genen Reichthume erliegend, dem aͤsthetischen, aber voruͤber⸗ gehenden Geschmacke der Wiedergeburt der Kunst weichen

ußten. Dies ist das Schauspiel, das jene seltene Verket⸗ tung unserer National-Denkmaͤler darbietet, und wodurch un— ser Böden zu einem wahren Schatze fuͤr das Studium des Alterthums geworden ist. Frankreich kann fuͤr einen Gegenstand, der seinen Ruhm in so hohem Grade verherrlicht, nicht gleich⸗ guͤltig seyn. Schon in den letzten Jahrhunderten hatte die große Gelehrsamkeit der Benediktiner in den Ueberresten des Alterthums die Quelle mannichfacher historischer Aufschluͤsse erkannt; von welcher Wichtigkeit sie aber, aus dem Gesichts— punkte der Kunst betrachtet, wären, daran hatte Niemand ge— bacht. Nach Beendigung der Franzoͤsischen Revolution fuͤhl⸗ ten einige aufgeklaͤrts Kuͤnstler das Beduͤrfniß, die Kunst— schaͤtze, die der Verwuͤstung entgangen, zu sammeln, und dit Gruͤndung des Musée des Petits-Augustins durch Lenoir be— reitete die Ruͤckkehr der historischen Studien vor. Die Ver⸗ einzelung dieses Museums fachte aufs neue den Eifer der Archzologen und Kuͤnstler zu Ausgrabungen an Ort und Stelle an. Gluͤckliche Resultate sind dadurch zu Tage gefoͤrdert und manche Denkmaͤler vor der Zerstoöͤrung bewahrt worden. Doch fehlt es bisher noch der Wissenschaft an einem Centrum, von wo aus die guten Absichten, die sich fast auf allen Punkten Frankreichs zeigen, geleitet werden köͤn⸗ nen. Die Gruͤndung der Stelle eines General-Inspektors der historischen Denkmaͤler Frankreichs scheint mir diesem Be⸗ duͤrfnisse zu entsprechen. Der Gelehrte, dem dieselbe uͤber⸗ tragen wuͤrde, muͤßte, um den Intentionen der Regierung Einheit und Regelmaͤßigkeit zu geben, nach einander alle Pro⸗

vinzen selbst bereisen, sich von der historischen Wichtigkeit

der aufgefundenen Alterthuͤmer an Ort und Stelle uͤberzeu— gen, Nachforschungen anstellen, mit den Behoͤrden und Ge⸗ schichtsforschern korrespondiren, die Grundbesitzer uͤber den Werth der auf ihrem Eigenthume gefundenen Denkmaͤler aufklären und den Eifer der staͤdtischen Behoͤrden zu dem Zwecke anspornen, daß kein Monument von unbestreitbarem Werthe aus Unkunde oder Uebereilung zu Grunde gehe. Gleich auf seiner ersten Reise muͤßte der General⸗Inspektor von all den einzelnen Gebaͤuden und Denkmaͤlern, die die Aufmerk— samkeit der Regierung verdienen, einen Katalog anlegen und, mit Zeichnungen und Plaͤnen begleitet, dem Minister des Innern einreichen. Er muͤßte diese Reisen, wofuͤr er natuͤr⸗ sich entschaͤdigt werden wuͤrde, alljährlich und nach Maaßgabe der ihm von dem Praͤfekten oder seinen Korrespondenten zu— gehenden Benachrichtigungen wiederholen.“ Der Koͤnig hat diese verschiedenen Antraͤge genehmigt.

Die Gazette de France aͤußert sich in Betreff der

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angekuͤndigten. Ministerial⸗ Veraͤnderung folgendermaßen: „Alle Journale behaupten, und nicht mit Unrecht, daß gleich—

zeitig auch eine Veranderung in dem bisherigen Systeme der

Verwaltung eintreten werde. Eine solche Veraͤnderung in einem Augenblicke, wo die Majoritaͤt der Deputirten⸗Kammer sich verstaͤrkt, ist eine Erscheinang, bie der Betrachtungen gar viele darbietet. Kaum sind 100 Tage verflossen, daß die von Ludwig XVIII. gestiftete Repraͤsentativ⸗ Monarchie zu Grabe

getragen ist; der siegende Liberalismus hat an einem Tage

feine 15jaͤhrigen konstituirenden Theorieen verwirklicht, und schon sind alle diese Theorieen wieder vernichtet. Man ver— langte damals, daß der Koͤnig herrsche, aber nicht regiere, daß die Bildung des Ministeriums von der Masjoritaͤt der Deputirten⸗Kammer und mithin der Wahl⸗Kollegien abhaͤngig gemacht werde, und daß sonach die Staats-Verwaltung von den Kammern ausgehe. Ohne Zweisel war dies der Wunsch der liberalen Partei, dessen Nichtbefolgung Karl X. den Thron gekostet hat, und der durch die Akte vom ]. August verwirklicht worben ist. Die drei Monate, die seitdem ver— flossen, zeigen uns in der That ein Ministerium, das die Majoritoͤt der Kammer fuͤr sich hat und mit dieser, zu ihrer beider seitigen Erhaltung, dieselbe Bahn befolgt. Ploͤtzlich aber hat sich dies Alles geandert. Zwar sind die jetzigen Minister als Deputirte wieder gewahlt worden, und die bis he⸗ rige Majoritaͤt der Kammer hat sich durch, die neuen Wahlen noch verstaͤrkt; aber mittlerweile ist diese Majoritaͤt und das Ministerium selbst mit der Hauptstadt in Wider— spruch gerathen; ein Zeitungskrieg hat staitgefunden, Volks⸗ auflaͤufe sind die Folge davon gewesen, und der Konig hat sich das Versprechen entreißen lassen, nichts von dein zu thun, was er mit seinen Ministern und der Majoritaäͤt der Kammer verabreder hatte. Hierdurch ist nun die Regierung in eine Lage gerathen, die sie veranlaßt, ein Ministerium außerhalb der Majoritaͤt der Kammer und der Wahl-⸗Kolle⸗ gien zu ernennen. Die Folgen davon sind unberechenbar. Die Sonverainetät liegt jetzt nicht mehr in den 3 Staats— Gewalten, sondern in den Velksmassen, die sich in der Nacht vom 18ten auf den 19ten Oktober geltend gemacht haben. Ohne Zweifel wird man sich bemuͤhen durch die Aufloͤsung der Kammer die erforderliche Uebereinstimmung zwischen ihr und dem kuͤnftigen Ministerium wiederherzustellen. Um aber die jetzige Majoritaͤt in der Kammer zu brechen, wuͤrde es vor Allem erforderlich seyn, das Wahl-Gesetz zu andern. Wer anders kann dies jedoch, als die Deputirten-Kammer selbst, und wie läßt sich von dieser erwarten, daß sie ein Ge— setz geben werde, das ihr selbst den Tod droht? Die Gewalt allein könnte sie dazu bewegen, und das zu gewaͤrtigende Ministerium wird also, gleich dem Polignaeschen, zu Staats⸗ streichen gegen die Kammern seine Zuflucht nehmen muͤssen, mit dem einzigen Unterschiede, daß dieses das Wahl⸗Gesetz

andern wollte, um es mit dem souverainen Könige in Ein.

klang zu bringen, wogegen jenes es wird veraͤndern wollen, um es dem souverainen Volke anzupassen.“

Das Journal des Débats sagt: „Uansere jetzige Lage ist ein Wander; man muß daran glauben, um sie zu begrei— fen, denn ein verstaͤndiges Raisonnement vermag es nicht. Das gegenwärtige Ministerium, wenn man es noch ein ge— genwaͤrtiges nennen kann, ist ein Ministerium der Mäßigung. Es hat in der Deputirten-Kammer eine ungeheure Majori⸗ tät; es erfreut sich des einstimmigen Beifalls Frankreichs, wie die Wahlen im Westen, Suͤden, Norden und Osten be— weisen; endlich besitzt es das persoͤnliche Vertraueu des Koͤ⸗ nigs, eine Stuͤtze, deren es nothwendig bedarf. Was thut nun dieses Ministerium, das von den Kammern, dem Koͤnige und der Nation unterstuͤtzt wird und alle gesetzlichen und mo— ralischen Bedingungen seiner Existenz in sich vereinigt? Es zieht sich zuruͤck, weil es nicht regieren kann. Welches ist denn aber das Hinderniß, das ihm im Wege steht und es zum Ruͤcktritte uͤthigt? Es muß rein heraus gesagt werden: Wir haben blos ein Uebel gegen ein anderes vertanscht. Un⸗ ter Karl X. hatten wir eine jesuitische Kamarilla, die den Gang der Regierung hemmte, der Majoritaäͤt der Kammer und dem Wunsche des Landes trotzte, das Ministerium Mar— tignae am Regieren hinderte, um mit ihren eigenen Maͤnnern und Ideen ans Ruder zu kommen, und zuletzt durch Staatsstreiche der vorigen Dynastie den Untergang bereitete. Jetzt haben wir eine demokratische Kamarilla, die ganz den Charakter und die Zuͤge ihrer Vorgaͤngerin hat, naͤmlich dasselbe starrkoͤpfige Beharren auf ihren Ansichten, den selben Mangel an Einsicht, eine Kamarilla, in der es, so wenig wie in der vorigen, an Polignaes fehlt, und die auch ihre Ehantelauzes und Guernoli-Ranvilles finden wuͤrde. Sie ist von demselben Hasse und derselben Ungeduld gegen die De— putirten⸗Kammer, von demselben Widerwillen gegen die Zuͤ⸗

gel des Gesetzes beseelt. Vor einem halben Jahre war man monarchisch, nicht weil man der Monarchie wahrhaft gedient und durch seinen ganzen Lebenswandel Ergebenheit gegen das Koͤnigthum gezeigt hatte, sondern man war monarchisch oder nichtmonarchisch, je nachdem es der Kamarilla gefiel. Heute findet dasselbe im entgegengesetzten Sinne statt. Man mag vor drei Monaten vom Volke gewahlt worden seyn, man mag die Protestation vom 27. Juͤli unterzeichnet haben, man mag der neuen Monarchie von ganzer Seele ergeben seyn; das Alles ist nicht hinreichend; wenn man der demokratischen Kamarilla nicht gefaͤllt, ist man kein Patriot. Sie verdammt, wie ihre Vorgängerin, Alles, was ihr nicht gefallt. Wir, die wir früher behaupteten, daß die Charte die Richtschnur fuͤr das Koͤnigthum sey, wir behaupten jetzt auf die Gefahr hin, von den Demokraten erkommunizirt zu werden, daß das Volk sich kein uͤber das Gesetz erhabenes Recht vor⸗ behalten hat, daß es, nachdem es die Behoͤrden zur Aufrecht— haltung der Gesetze eingesetzt, sich keine Gewalt mehr an⸗ maßen darf, so lange die Depositarien der Gewalt die Ge— sctze nicht überschreiten. Die jesuitische Kamarilla hegte ge— gen die Deputirten- Kammer und die Waͤhler gleich großen Haß; unsere demokratische Kamarilla thut gerade dasselhe. Frankreich hat nicht gesprochen, sagten die Blatter der erste⸗ ren nach den Wahlen des vorigen Juni; Frankreich hat nicht gesprochen, sagt auch die ultra— demokratische Presse. Das Frankreich, welches die Jesuiten traͤumten, war ein Utopien, wie die Erfahrung gelehrt hat; das Frankreich unserer De— mokraten ist weder in der Deputirten⸗Kammer, noch in den Wahl-Kollegien, noch in der National⸗-Garde vorhanden. Wo ist es also? Wie die Jesuiten, schafft man sich also ein Frank—⸗ reich nach seinem Ebenbilde. Aber das ist nicht das wahre Frankreich, denn dieses will Ordnung, Handel, oͤffentlichen Kredit und allgemeine Sicherheit; jenes Frankreich aber ist das des Aufruhrs; es ist nicht mehr werth und nicht zahl⸗ reicher, als das Frankreich der Staatsstreiche.“

Der National äußert: „Da die Zusammensetzung eines Ministeriums, von der man seit einigen Tagen gesprochen hat, und deren Grundbedingung das Ausscheiden dreier Mit⸗ glieder aus dem Kabinet war, sich nicht verwirklicht, so muß man diesen Plan fuͤr aufgegeben halten. Man scheint jetzt an eine gaͤnzliche Veranderung des Systems zu denkeu und versichert, daß die hohe Einsicht des General Lafayette nicht fruchtlos zu Rathe gezogen worden ist. Der dritte November naht heran, und die Regierung kann vor den Kammern nicht ohne System erscheinen.“

Eine aus den Herrn Philipps und Kay bestehende Kom⸗ mission der Stadt Manchester uͤberreichte am verwichenen Dienstage auf dem Stadthause dem General Lafayette und dem Präfekten des Seine? Departements die Gluͤckwunsch⸗ Adresse der dortigen Einwohner an die hiesigen Buͤrger. Un⸗ ter den die Deputation begleitenden Engländern bemerkte man den Dr. Bowring und den Reisenden Buckingham.

Der Straͤfling Berris, welcher jetzt von der Instrue⸗ tions⸗Kommission der Pairs⸗Kammer uber die Brandstiftun⸗ gen in der Normandie verhöoͤrt wird, wurde im vergangenen Juni in Toulouse wegen mehrerer in dieser, so wie in ande— ren Staͤdten, begangenen beträchtlichen Diebstaͤhle verhaftet.

Die litie d Gere. von Lyon hat den General Desair mit 35389 unter 1879 Stimmen zu ihrem Anfuͤhrer gewaͤhlt.

Die Regierung hat bedeutende Summen zu Wasserbau— ten im Departement der Scarpe angewiesen, um kuͤnftigen Ueberschwemmungen vorzubeugen. .

Die Compagnie der fuͤnften Legion der hiesigen Natio⸗ nal-Garde, welche während der Unruhen in der acht vom 18ten auf den 19ten d. den Dienst im Palais⸗Royal ver sah, wird von Sr. Maj. dem Koͤnige Ehrengewehre mit der In⸗ schrift: „Nacht des 18ten Oktober“ erhalten. .

Die Rational: Garde verhaftete vorgestern einen Men⸗ schen, der in alle Laͤden der Straße Saint ⸗Denis eintrat und die Besitzer aufforderte, fruͤh zuzumachen, weil an die⸗ sem Abende große Unruhe in Paris seyn werde.

Der Chef einer n, im Ministerium der auswaͤr⸗ tigen Angelegenheiten, Herr Serrurier, soll zum Ge sandten bei den Vereinigten Staaten, ö von Beaurepaire zum Gesandten am Kurfuͤrstlichen Hofe zu Kassel und der Baron Durand de Mareuil zum Botschafter in Rio-Janeiro be⸗ stimmt seyn.

Das Journal lb Echo frangais, das den Artikel der Quotidienne uber die angebliche Flucht des Koͤnigs und der Königl. Familie nach Neuilly in der Nacht vom 18ten auf den f9ten d. wiederholt hatte, ist gleichfalls in Beschlag ge⸗ nommen und gerichtlich belangt worden.

Der Genkral Lallemand ist auf dem Paketboot „Char—

lemagne“ von New-⸗-York in Havre angekommen.