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und in den daraus herfließenden staatsrechtlichen Grundsaͤtzen soll an denjenigen Orten, wo es Hochschulen giebt, in saͤmmt— lichen Koͤnigl. Gymnasien ertheilt werden und einen integri⸗ renden Theil des Studien-Plans dieser Gymnasien in den Klassen fuͤr Rhetorik und Philosophie ausmachen. Der Lehr⸗ Kurfus bauert Monate in einem jeden der beiden Schul⸗ jahre fuͤr Rhetorik und Philosophie. Im erstern Jahre be— schraͤnkt er sich auf die einfache Auslegung der Charte und der Re— präsentativ- Regierung; im zweiten soll er zum Gegenstande haben, die Repraͤsentativ-⸗Regierung, wie sie aus der Charte herfließt, mit den andern ältern und neuern Regierungsfor⸗ men zu vergleichen, den Vorzug des Repraͤsentativ ⸗Systems hervorzuheben und die fuͤr jeden Buͤrger daraus entsprin—
enden Rechte und Pflichten, namentlich in Bezug auf die ö des Wahlrechts, zu lehren.“ — Hr. v. St. Priest wollte diese beiden Vorschlaͤge in der Sitzung vom 12ten naͤher entwickeln. — An der Tages-Ordnung war hierauf die Fortsetzung der Berathungen ber die Proposition des Hrn. Bavoux, und namentlich uͤber den Zusatz⸗-Artikel des Hrn. B. Constant, wonach den neuen Zeitungen zur Cau— tlonsleistung eine zweimonatliche Frist gestellt werden sollte. Hr. Salsverte unterstuͤtzte nicht bloß diesen Antrag, sondern verlangte sogar, daß die Frist auf drei Monate ausgedehnt werde. Hr. v. Briequeville benutzte diese Gelegenheit, um sich mißbilligend uͤber das vorige Ministerium auszuspre⸗ chen. „Der Konig“, aͤußerte er unter Anderm, „verlangt nichts, als das Wohl seines Landes; er ist entschlossen, jeden fremden Angriff zuruͤckzuweisen und innere Unruhen, wenn dergleichen ausbrechen sollten, im Keime zu ersticken. Er wird keinen Krieg scheuen, wenn die Wuͤrde und das In⸗ teresse Frankreichs ihn erheischen; aber er wird auch die ab— soluten Regierungen jeden Krieg unternehmen lassen, der zur Bewahrung ihres Ruhmes ersorderlich ist. Wie war es moͤglich, daß bei einem so festen Willen, Gutes zu thun, das vorige Ministerium nicht einig bleiben konnte, um die hochherzigen Absichten des Monarchen zu un— terstuͤtzen. Wir haben gestern das Haupt der divergirenden Meinung (Hrn. Guizot) mehr oratotisches Talent entwickeln hören, als es des Talentes in der Ausfuhrung bedurft haͤtte, um Alles zu konsolidiren. Weil diese Herren den Geist der
Revolution von 1830 nicht begreifen, oder vielmehr, weil sie
wollen, daß die Nation und der Konig sie so begreifen, wie sie, haben sie ihren Posten in einem Augenblicke verlassen, wo es nicht ohne Gefahr fuͤr Frankreich war, einen Zwie— spalt im Minister-Rathe zu zeigen. Das Betragen dieser Herren erklart den schwankenden und provisorischen Zustand, worin sich seit drei Monaten die verschiedenen Zweige der Verwaltung befinden; sie haben kaum Zeit genug gefunden, um die oͤffentlichen Aemter ihren Freunden, so wie denen zu uͤber⸗ tragen, die sich einem Ministerium immer in die Arme wer—⸗ fen, wie es im Uebrigen auch regieren mag. Sie sind sogar so weit gegangen, daß sie behauptet haben, Frankreich ver⸗ danke ihnen die Anerkennung der jetzigen Regierung von Sei—⸗ ten der fremden Machte. Es sey mir erlaubt, hieran zu zweifeln. Haben wohl Maͤnner, die die Thronbesteigung des jetzigen Königs aus dessen Verwandtschaft mit der vorigen Dynastie erklaͤren, der Sache unsrer Revolution wesentliche Bienste leisten fdͤnnen? Sollte eine solche Auslegung nicht vielmehr ein indirekter Vorwurf seyn, daß Frankreich nicht den Herzog von Vordeaux proklamirt hat? Was mich und meine gleichgesinnten Freunde anbetrifft, so werden wir den Konig und die Minister die auf ihrem Posten ge⸗ blieben sind und die öffentliche Meinung richtig erkannt ha— ben, nicht verlassen. Frankreich und der König mogen uͤber unser fruͤheres Verhalten, und inwleweit sie kuͤnftig auf die Kammer rechnen koͤnnen, Richter seyn.“ Als hierauf uͤber die obenerwähnte Propositioön des Hrn. Benjamin Constant ab⸗ gestimmt werben sollte, erhob sich zuvoͤrderst eine Diskussion äber die Frage, eb derselbe unter neuen Zeitungen blos die schon jetzt bestehenden oder die kuͤnftig noch zu stiften den gemeint habe. Hr. Con stant erklärte, daß er nur die erste— ren im Sinne gehabt habe. Hr. Odier bemerkte hierauf, daß es ihm angemessener scheine, eine solche Verguͤnstigung den kuͤnftig noch herguszugebenden Journalen zu Theil wer— den zu lassen, als dem Gesetze eine ruͤckwirkende Kraft zu geben. Hr. Barthe unterstuͤtzte diese Ansicht, indem er darauf aufmerksam machte, daß von den neu erscheinenden Zeitungen einige die Caution geleistet haͤtten, die andern nicht, und 6 diese deshalb gerichtlich verfolgt wuͤrden, vielleicht auch zum Theil schon kondemnirt waren. Hr. Mauguin trug aus diesem Grunde auf die nachstehende Abfassung des Con⸗ 3 Amendements an: „Den gegenwartig bestehenden
eitungen, die die gesetzliche Caution nach nicht geleistet ha⸗ ben, wird zu diesem Behufe eine 2 monatliche Frist bewil⸗
. das Beduͤr niß.⸗ Ihnen, m. H., kurzen Aufschluͤsse zu geben. den um, ko viel die Vorsicht es erforbert, die Rolle anzudeuten,
Zeit 9
ligt.“ Dieser Antrag wurde indeß verworfen. Eben so erging es einem zweiten des Hrn. Corcelles, wonach die fis⸗ kalischen Bestimmungen des vorliegenden Gesetz-⸗Entwurfs nur bis zur naͤchsten Session in Kraft bleiben sollten. Es sollte jetzt uͤber diesen Entwurf selbst, wie er von der Kom⸗ mission amendirt worden ist, ) abgestimmt werden, Zuvor verlangte indeß der Präsident des Minister-Rathes das Wort und aͤußerte sich folgendermaßen;
„Es ist eine schöne Eigenschaft der Repraͤsentativ⸗Regierung, daß sie den Staatsmann dazu beruft, seine Gesinnungen, sein Be⸗ tragen und seine Beweggruͤnde offen und im Angesichte des gan⸗ jen Landes darzulegen. Auch ist es ein schoͤnes Zeichen unserer Zeit, daß man sich, wie solches gestern hier geschehen, sagen kann, daß man nach verschiedenen Ansichten denke und handele, gleich⸗ wohl aber nicht aufhoͤre, sich gegenseitig zu achten und zu ehren.
wir unz ebenfalls über ünsere nnn und unser Betragen zu erklaͤren: wir werden dabei furz und buͤndig seyn. Es hatten sich im Conseil Meinungsverschiedenheiten erhoben, nicht etwa, wie man vielleicht glauben moͤchte, um einerseits die Anarchie herbeizufuͤhren und andererseits das Bestehende zu erhalten; nein, meine Herren, dem war nicht also; Jedermann im Minister⸗Rathé wußte und glaubte, daß die Freiheit mit der Ordnung Hand in Hand gehen muͤsse, und daß die unaus esetzte Vollziehung der GHesetze bis zu deren Reform unumgaͤnglich noͤthig sey, wenn man keine allgemeine Verwirrung herbesfuͤhren wolle; bei Jedermann waren noch die Erfahrungen, die die Revolution von 11389 der Welt vermacht hat, in frischem Andenken; Jedermann wußte, daß die Revolution von 143) in einer gewissen Graͤnze gehalten wer⸗ den, und daß man, um ihr Europa geneigt zu machen, zu der Wuͤrde eine anhaltende Maͤßigung hinzufüͤgen muͤsse. Ueber alle diese
unkte war man ein verstanden, weil es im Minister-Rathe blos luge und verstaͤndige Maͤnner gab; aber uͤber die Art und Weise, wie die Revolution von 183) zu verstehen und zu leiten sey⸗ theilten sich die Ansichten. Im Allgemeinen glaubte man nicht daß sie so bald in Anarchie dusgrten wärde, und daß nan stch so fruͤhzeitig gegen sie mit Vorsichts-⸗Maaßregeln zu waffnen und ihr mißtrauisch und feindselig a nn nr brauche; mit Aus⸗ nahme diefes allgemeinen Gesichtzpunktes wichen aber die Mit glicber des vorigen Kabincts in ihrem Systeme nicht wesentlich von cingnder ab. Bei dieser Lage der . konnte das Staats⸗ ruder Niemanden reizen. Spaͤterhin werßen sich ohne zweifel in Prätendenten finden; denn wir hoffen, daß Frankreich
ald ruhig und glücklich seyn werde, Aber heutiges Tages hat die Machk, etwas Abschreckendes und nichts n e,. von beiden Seiten erbot man sich, sie aufrecht zu erhalten n,, der Verwunderung) Nachdem man sich uͤber die Sache selbst geciaigt, bestand die Verschiedenheit nur noch in der mehr oder minder vertrauensvollen Stimmung der Einen oder der Ande= ren; beide Theile konnten sich alsg des Stgatsruders bemächtigen. Ich wiederhole es, man beeilte sich, dasselbe 9 ergreifen; aber sign hat uns gesagt, man hat uns wiederholt und uns zuletzt gend⸗ thigt, zu glauben, daß das Vertrauen in die Reyolution ein besserer An⸗ spyrüch und cine bessere Bedingung sey, um dieselbe zu leiten; vie lkeicht hatte man Recht; vielleicht wär es besser, um die Revolutien richtig zu verstehen und sie gehdrig zu beherrschen, wenn man sie nicht gefürchtet, sich nicht vor ihr entsetzt haͤtte; vielleicht koͤn⸗ nen die Begriffe der Ordnung, die wahren Maximen der Hegie⸗ rung, mit gewissen Namen leichter populgir werden, als mit ge⸗ wissen andern. Wir sind nicht stolz genug, ju glauben, daß * ches mit den unsttgen moͤglich sey; doch hat man uns gendͤthigt, dies zu glauben, d man uns am Staats ruder gelassen und uns tausend mal versichert hat, daß es uns eher möglich sey, Gutes zu wirken, als Andern; wir haben dies lebhaft bedauert, sind aber als getreue und ergebene Unterthanen in der i . des Köͤ⸗ nigs geblieben. Man hat un sern Ansichten zum Trotze geglaubt, daß wir allein der Ordnung den Sieg zuwenden konnten; man hat uns genßthigt, auf unsre Gefghr hin den Versuch damit zu machen. Wohlan denn! wir übernehmen dieses gefahrrolse Geschäft und werden es mit Muth und Entschlossenheit erful⸗ len. ie Ordnung und die Freiheit werden siegen, die Ge⸗
setze werden n, werden; nur dann erst, wenn sie von Ih=
nen, m. H, umgeschmolzen worden, werden sie aufhören, in Fraft zu seyu. Wir werden die Aufgabe lösen, die uns zu Th werden ist; als Zürgen dafür haßen wär bas, Werte ainen des Königs, un fere jn nige Einigkeit und, ze Mitwirkung det guten Bürger. Vorzüglich rechnen wir auf die Ihrige, well Sie wissen, daß es nicht hinreichend ist, cinem Ministerlum Staͤrke 9 wünschen, sondern, daß man ihni guch durch den Beistand der
ational⸗Repräsentation dazu behuͤlflich seyn muß. — Ich fühlte in Namen meiner Kollegen diese Ich hoffe, daß sie hinreichen wer⸗
die einem Jeden bei den Creignissen, welche sich in der neueren etraͤgen haben, geblihrt.“
ach dieser Erklarung wurde der obige Gesetz⸗ Entwurf
mit 142 gegen 95 Stimnien angenommen. — Herr. Karl
v. Lam e th bestieg hierauf die Vednerbuͤhne, um die Ver⸗
— S. das vorgestrige Blatt der Staatszeitung Seite 24657. Spalte 2. Zeile 8 . 33 wo es indessen in ö vierten Zeile statt
300 Fr. 3000 Fr. heißen muß.
Als Mitglieder der vorigen und der jetzigen Verwaltung haben ⸗
gen, vor
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sammlung von einer ihn persoͤnlich betreffenden Angelegenheit zu unterhalten. Bekanntlich ist derselbe von dem Instrue⸗ lions-Richter des Tribunals 1ster Instanz eitirt worden, um sich uͤber die in der Sitzung vom Ften abgegebene Erklarung, daß eine Menge seit zwei Monaten begangener Preßverge⸗ hen unbestraft geblieben, naher zu aͤußern. Herr v. Lameth theilte nun die ihm dieserhalb zugekommene Vorladung, so wie einen Befehl des Instruetions⸗Richters und zwei Schrei⸗ ben des Königl.! Prokürators, Herrn Comte, in derselben An⸗ gelegenheit der Versammlung mit, indem er bemerkte, wie er es einerseits sehr seltsam finde, daß Jemand, von dem er Aufschluͤsse zu verlangen befugt sey, es sich herausnehme, der— gleichen von ihm zu erfordern; wie er andererseits aber der Rammer die Anzeige schuldig zu seyn glaube daß er sich auf die Vorladung nicht gestellt habe. Der Baron Lepelle— tier d Aulnay aͤußerte sich dahin, daß der vorliegende Fall ihm ganz besonders die Aufmerksamkeit der Kammer zu ver⸗ dienen scheine; die Abgabe einer Meinung von der Red— nerbuͤhne herab sey dem Gerichtszwange keines Tribu— nals irgend einer Art unterworfen; er wolle hoffen, daß der Prokurator keine boͤse Absicht gehabt, sondern daß er bloß aus uͤbertriebenem Eifer gefehlt habe; wahrschein⸗ lich habe er nicht gefuͤhit, daß es einer Unter behörde nicht zukomme, sich in eine Prufung der Rechte der Kammer ein— zulassen; er (der Redner) verlange daher auch, daß man im Protokolle ausdruͤcklich verzeichne, Hr. v. Lameth sey nach Dar— legung des Sachverhaͤltnisses von der Kammer selbst aufge⸗ fordert worden, sich nicht zu stellen; uͤberdies trage er darauf an, daß die von diesem Letztern vorgelegten Aktenstuͤcke dem Großsiegelbewahrer zugestellt wuͤrden. Hr. Dupont v. d. Eure ergriff sofort das Wort und erklärte, daß der Proku⸗ rator ohne Zweifel bloß die Absicht gehabt habe, von Hrn. v. Lameth Aufschluͤsse zu verlangen, daß er indessen allerdings besser gethan haben wuͤrde, wenn er sich dieselben muͤndlich und nicht in amtlicher Form von ihm erbeten haͤtte. „Ich verspreche uͤbrigens,“ fuͤgte der Minister hinzu, „daß
ich die Sache untersuchen und der Kammer Genugthnung
verschaffen werde. Zugleich benutze ich diese Gelegenheit, um Ihnen, m. H., bemerklich zu machen, daß, wenn Preß—
vergehen begangen werden, sie nicht immer ungeahndet ge—
blieben sind. Die Quotidienne ist fuͤr zwei solcher Vergehen angeschuldigt worden, und der Geschaͤfts fuͤhrer dieses Blattes wird binnen kurzem vor dem Assisenhofe erscheinen. Auch gegen den Grafen von Kergorlay, so wie gegen die Quoti⸗ dienne und die Gazette de France, ist eine gerichtliche Pro— zedur eingeleitet worden, weil der Graf in diese Zeitungen einen aufruͤhrerischen Brief hatte einruͤcken lassen. Da der Königl. Gerichtshof sich fuͤr inkompetent erklaͤrt hat, so wird jetzt der Pairs⸗ Hof uͤber die Sache entscheiden.“ (S unten Paris) Herr Karl Dupin war mit dieser Erklaͤrung noch nicht zufrieden und verlangte, daß die Justiz⸗ Beamten, die sich gegen die Kammer vergan— deren Schranken geladen und dort oͤffentlich von dem Praͤsidenten zurechtgewtesen wurden. Der Redner
fuͤgte hinzu, er werde bei diefem Antrage von keiner persoöͤn⸗
lichen Betrachtung, sondern allein von dem Wunsche geleitet,
die Wurde und ÜUnabhaͤngigkeit der Kammer zu bewahren; er halte dies fuͤr um so noͤthiger, als ein Pariser Blatt sich nicht scheue, bereits seit 3 Monaten dem Ansehen der Kam- mer dadurch zu nahe zu treten, daß es dieselbe bestaͤndig als bloß provisorisch bezeichne; die Kammer duͤrfe bei dergleichen gehäͤssigen Aeußerungen nicht gleichguͤltig bleiben, sondern sey es sich selbst schuldig, sie in den Gränzen der ihr zustehenden Befugnisse ju ahnden. Hr. v. Traey widersetzte sich dem Antrage des vorigen Reduers, den Prokurator Hrn. Comte und den Instructlonsrichter Hrn. Piguerel vor die Schranken der Kammer zu laden, und bezeichnete den selben als eine unzeitige und übereilt? Maaßregel, die durch die Tagesordnung besei, tigt werden muͤsse. Hr. Bourdeagu hielt ebenfalls die von Hrn. Dupin vorgeschlagene Maaßregel fuͤr zu streng und glaubte, daß die Debatte selbst, wozu die Vorladung des Hrn. v. Lameth Anlaß n. hinreichend sey, um ahnlichen Un— schicklichkeiten von Seiten der Justiz⸗Behoͤrde fuͤr die Folge vorzubeugen. Hr. Carl Du pin wollte hierauf seine Propo⸗ ition zuruͤcknehmen. Diesem widersetzten sich aber die Hrn.
gier und Voyer d Argen son und behaupteten, der Ge⸗ genstand gehe die Wuͤrde der Kammer zu nahe aug als da man so leicht daruͤber hinweggehen koͤnne. Hr. Viennet war der Meinung, daß die Sache sich nicht dazu eigne, den Koͤnigl. Prokurator vor die Barre der Kammer zu laden, daß man aber das Verhalten des Hrn. v. ameth gegen denselben, und seine Weigerung, sich zu stellen, oͤffentlich billigen muͤsse. 3. Madier de Wontjau trug auf die Ernennung einer
ommission an. Hr. Girod aͤußerte sich in dem Sinne des
Hrn. Bourdean und stimmte songch fuͤr die Tagesordnung. Hr. v. Vatimesnil theilte die Ansicht des 3 Viennet. Hr. Odilon-Barrot trat dagegen zur Vertheidigung des Koͤnigl. Prokurators auf. Wenn, meinte er, von der Redner⸗ buͤhne herab irgend ein Vergehen naher bezeichnet worden sey, so bleibe der Justiz-Behoͤrde kein andres Mitrel uͤbrig, als die Sache zu untersuchen und zu diesem Behufe denjenigen De⸗ putirten, der von einem solchen Vergehen Kenntniß zu haben be⸗ haupte, zu vernehmen; die Pflicht des Justizmannes lasse sich hier jmnit der Unverletzlichkeit des Deputirten sehr wohl vereinigen; wollte ein Deputirter sich auf seine Privilegien berufen, um eine Aussage vor Gericht zu verweigern, so wurde er sich in die Lage eines Geistlichen versetzen, der die Unverletzlichkeit des Beicht-Geheimnisses geltend machen, oder in die eines Advokaten, der die Unverletzlichkeit der Mittheilungen seines Klienten fuͤr sich in Anspruch nehmen wollte; in allen drei Faͤllen koͤnne man sich auf ein Privilegium berufen, was in⸗ zwischen die Justiz-Behoͤrde nicht hindere, den Einen wie den Andern als Zeugen zu vernehmen. Wenn, fuͤgte Herr Odilon-Barrot hinzu, aus der Vorladung des Hrn. Comte die boͤse Absicht hervorleuchtete, das Ansehen eines Deputir— ten zu schmaͤlern, so wuͤrde die Handlung allerdings strafba— seyn; so aber, und da Hr. Cemte uͤberall fuͤr einen Ehrenmann gelte, bleibe nur uͤhrig, uͤber den Antrag des Hrn. Dupin zur Ta⸗ gesordnung zu schreiten. Eine ungemeine Bewegung that sich hier⸗ auf in der ganzen Versammlung kund. Der See⸗Minister machte derselben dadurch ein Ende, daß er selbst die Redner⸗ buͤhne bestieg: „Die Unabhängigkeit der Rede“, aͤußerte er, „ist das edelste und wesentlichste Vorrecht, das die Charte einem Deputirten zugesichert hat. Durch die beregte Akte wird, man muß es einräumen, dieses Vorrecht beein⸗ traͤchtigt, und die Kammer ist daher befugt, sich Genugthuunng zu verschaffen. Nur fragt es sich, wie dies geschehen solle. Zwei Mittel scheinen mir dazu geeignet. Niemand in dieser Versammlung hat die Gesinnungen des Prokurators in Zwei⸗ fel gezogen, und der Umstand, daß ein Deputirter wegen einer von ihm abgegebenen Meinung vor den Instructions⸗ Richter gelKden worden, kommt sonach lediglich auf Rechnung einer Verkennung der Amtsbefugnisse. Die Kammer kann also entweder den Vorschlag des Herrn Viennet annehmen und dem Betragen des Herrn Lameth oͤffentlich ihren Beifall zollen, oder sie kann die ganze Sache einer Kommission zur Prufung uͤberweisen. Beide Vorschlaͤge sind der Regierung recht.“ Als der Minister die Rednerbuͤhne ver lassen hatte, bemerkten einige Stimmen, die Sache gehe das Mi— nisterium gar nichts an. Auf die Frage, ob der Graf Se⸗ bastiani als Deputirter oder Minister gesprochen, erwiederte derselbe, daß seine Beitritts-Erklaäͤrung sich nur auf diejeni⸗ gen Mitglieder des Ministeriums beziehe, die zugleich Depu⸗ kirte wären. Nachdem noch die Herren Dupin der Ael— tere, Benjamin Constant und von Salvandy ihre Meinung abgegeben hatten, kam es endlich zur Abstimmung./ worauf der Antrag des Hrn. Madier de Montjau, eine Kommission zu ernennen, die sich mit der Pruͤfung der Hrn. Lameth zugegangenen Piecen beschäͤftige und demnaͤchst einen Bericht daruͤber an die Kammer erstatte, fast einstimmig an⸗ genommen wurde. Die Ernennung dieser Kommission sollte am folgenden Tage, wo auch die Wahl des Praͤsidenten der Kammer zu erwarten steht, in den Buͤreaus stattfinden.
Paris 11. Nov. Der Koͤnig arbeitete gestern mit dem Praͤsidenten des Minister⸗Raths und dem See. Minister und ertheilte dem Spanischen Botschafter, Grafen Ofalia, so wie dem Königl. Wuͤrtembergischen Gesandten, Grafen von Muͤlinen, Privat⸗Audienzen.
Der heutige Moniteur enthält nachstehen ze Koͤnigliche Verordnung vom vorgestrigen Datum: „Wir Ludwig Phi⸗ lipp König der Franzosen ü. s. w. haben in Betracht, daß der Graf von Kergorlay, Ex-Pair von Frankreich, und die 53 ren Brian, Genoude und kubis, als Urheber und Mitschul— dige des im Art. A des Gesetzes vom 25. Marz 1822 gedach⸗ ten Vergehens verfolgt werden, so wie nach Einsicht des Ur⸗ theils vom 5. Nev. d. J., wodurch der Koͤnigl. Gerichtshof von Paris sich . inkompetent erklärt hat, den Grafen von Kergorlay und seine Mitangeschuldigten zu richten, weil der Erstere seine Eigenschaft als Pair von Frankreich zur Zeit
ß des ihm Schuld gegebenen Vergehens noch nicht verloren
hatte, und auf den Bericht Unsers Großsiegelbewahrers und Minister Staats⸗Seeretairs im Departement der stiz ver⸗ rbnel und verordnen, wie folgt: Art. 1. Der Pairs wird zusammenberufen. Die von Paris abwesenden Pairs stud gehalten, sich unmittelbar dort einzuüfinden, wenn sie ihre Entfer⸗
nung nicht durch ein rechtsguͤltiges Hinderniß rechtfertigen koͤnnen. Art. 2. Dieser Hof wird unverzuͤglich zur Fallung des Urtheils