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das Einkommen, oder den Luxus. Die konstituiren de Ver sammlung fuͤhrte zunaͤchst die PersonalSteuer ein; sodann besteuerte sie die Dienerschaft und die Pferde, und endlich erhob sie eine Miethssteuer. Alle diese Mittel ergaben aber nur ein unvollkemmenes Resultat. Jetzt be— sthuert man nur noch die Personen und die Wohnungen nach ihrem Miethswerthe. Diesen Steuern sind noch zwei andre hinzugefuͤgt worden: die Thuͤr- und Fenster-Steuer, die zu— nächst den Luxus trifft, und die Patent— Steuer, womit die verschiedenen Gewerbzweige nach Maaßgabe ihrer Wichtigkeit und ihres Ertrages belegt werden. Diese verschiedenen Steuern sind nach der Meinung der kompetentesten Richter dem Zwecke, den der Staat dabei im Auge hat, vollkommen angemessen und scheinen sonach unwiderruflich fortbestehen zu muͤssen, mit Ausnahme allenfalls der Thuͤr- und Fenster⸗ Steuer, die Einige mit der Mieths-Steuer vereinigen moͤch— ten. Es ist daher nicht unsre Absicht, Ihnen, m. H., in den direkten Steuern selbst eine Aenderung vorzuschlagen, sondern bloß einen andern Erhebungs-Modus in Antrag zu bringen. Bisher waren die Grund-, die Personal, und Mobiliar- und die Thuͤr- und Fenster-Steuer Repartitions— Steuern, d. h. die Regierung bestimmte im voraus die beizutrei⸗ bende Summe und repartirte sie sodann auf die Departements, diese repartirten sie auf die Bezirke, diese auf die Gemein— den und diefe auf die einzelnen Individuen. Quotitaäͤts— Steuern, wie z. B. die Patentsteuer, sind dagegen solche, wo die zu leistenden Beitrage von den verschiedenen Orts— Behoͤrden nicht im voraus bestimmt werden, sondern wo der Fiskus sich direkt an die einzelnen Individuen wendet und von ihnen die gesetzliche Steuer verlangt. Die Repartitions⸗ Steuer ist sonach ein Abkommen in Pausch und Bogen, wo—⸗ nach die Regierung es den Orts-Behoͤrden uͤberlaßt, die von ihnen verlangten Summen nach Gutduͤnken auszuschreiben; und naturlich bringt bei diesem Verfahren die Regierung der Zuverlaͤssigkeit des Eingangs der Steuer ein Opfer auf Kosten der Quotikaͤt derselben. Die Quotitaͤts⸗Steuer ist gerade das Widerspiel der vorigen. Statt sich auf ein Pausch⸗Quantum einzulassen, schreibt die Regierung die Steuer selbst aus und erhebt sie auch selbst. Hierbei hat sie freilich den Vortheil
des Ueberwerthes, setzt sich aber auch allen Zufaͤlligkeiten bei
der Erhebung aus. Die Repartition der Grundsteuer hat bisher noch keine Schwierigkeiten gefunden, dagegen kann
der bisherige Modus der Erhebung der Personal- und
Mobiliar⸗, fo wie der Thuͤr- und Fenster⸗Steuer, nicht läͤn—⸗ ger fortbestehen, ohne große Mißbraͤuche zu heiligen. Die im Jahre 1791 angeordnete Repartition besteht auch heute noch; eine Folge davon ist, daß z. B. in dem reichen De⸗ n n. des Nieder-Rheins bei der Personal- und Mobi— iar-⸗Steuer 94 Cent. auf den Kopf kommen, wahrend in dem ungleich aͤrmeren Departement des Loiret der Kopf das Dop- pelte, namlich 1 Fr. 87 Cent. zahlt; aͤhnliche Mißverhaͤltn isse bestehen auch bei der Thuͤr, und Fenster-Steuer. Die Erhe—⸗ bung dieser Steuer bietet uͤberdies den Nachtheil dar, daß, wahrend die Bauten jaͤhrlich zunehmen, der Ertrag fuͤr den Staat doch derselbe bleibt. So wurde im Jahre 1823 der Miethswerth im ganzen Umfange des Reichs auf 300 Mill, abgeschaͤtzt; im Jahre 1829 hat dieser Werth sich auf 38. Mill. erhoben, ohne daß der Staat aus dieser Differenz der S4 Mill. Nutzen gezogen haͤtte. Um diesen Uebelstaͤnden, die der Masse der Steuerpflichtigen selbst nachtheilig sind, abzu— helfen, schlagen wir Ihnen vor, aus der Repartitions⸗ Steuer eine Quotitäts-Stener zu machen, die, mit Ausnahme der Schwierigkeiten der Erhebung, große Vortheile, vor
jener darbietet.“ Der Redner bemühte sich hierauf, zu bewei⸗
sen, daß diese Schwierigkeiten doch nicht von der Art waren, daß sie sich nicht uͤberwinden lassen sollten; die Hauptsache sey zunaͤchst, das bisherige Ungleichmaͤßige in den Ausschrei— bungen zu verhindern, ünd dieser Zweck werde dadurch er— reicht, daß die Steuer-Beamten sich kuͤnftig selbst der Ab— schaͤtzung unterzogen. Am Schlusse seines Vortrages brachte der Minister noch einige Ausnahmen von dem Gesetze in Vorschlag, die sich im Laufe der Berathungen daruͤber naher ergeben werden. Als Resultat dieses Gesetzes versprach sich derselbe bei der Personal-Steuer einen Mehrertrag von 5 Mill. Fr., bei der Mobiliar⸗Steuer einen solchen ven 9 Mill. Fr. und bei der Thuͤr- und Fenster-Steuer einen solchen von etwa 12 Mill. Franken; so daß man den ganzen Gewinn wohl auf 26 oder doch mindestens auf 25 Mill. Fr. anschla— gen koͤnne. „Diese Mehr⸗Einnahme“, so schloß Herr Laf⸗ fitte, „so wie die sofort oder doch allmaͤlig einzufuͤh— renden Ersparnisse, werden uns gestatten, die allzulaͤstigen Auflagen zu vermindern, ohne daß wir noͤthig haͤtten, die zur Sicherheit des Staates erforderlichen Ausgaben zu beschraͤnken, oder die Grundlage unsres Kredits durch ei—
ne Ermaͤßigung des Tilgangsfonds zu erschuͤttern. Nichts wird von uns verabsaͤumt werden, um alle nothwendigen Ver— waltungs-Zweige gehörig zu dotiren, zugleich aber auch einer gewissen Klasse von Steuerpflichtigen alle nur moglichen Er— leichterungen zu gewähren. Die erwiesene Unmoͤglichkeit al— lein soll uͤnsren Bemuͤhungen zur Verbesserung der Lage des Landes ein Ziel setzen.“ — Nachdem der Minister hierauf den Gesetz-Entwurf selbst vorgelesen hatte, begannen die Be— rathungen uͤber die zur Bestreitung der außerordentlichen Ausgaben des laufenden Jahres im Gesammtbetrage von 65 Mill. Fr. erforderlichen Zuschuͤsse. Der Oberst Paixhans erklärte, daß er sich der Bewilligung der fuͤr die Besatzung Griechenlands und fuͤr die Expedition nach Algier verlangten Summen nicht widersetze; dagegen trug er darauf an, den zur Bestreitung der Kosten bei der Organisation der Natio— nal-Garde verlangten Zuschuß von 106,009 Fr. auf 60,000 Fr. herabzusetzen. Hr. Carl Dupin ließ sich zuvoͤrderst uͤber die der Griechischen Regierung monatlich bewilligten 500,000 Fr. vernehmen; die Großmuth Frankreichs, meinte er, muͤsse jetzt, wo die Unabhaͤngigkeit jenes Landes gesichert sey, ihre Graͤn— zen haben, und er hoffe daher, daß die den Griechen im Laufe dieses Jahres gebrachten Opfer, wofuͤr man von der Kammer einen Rachschuß von beinahe 3 Mill. verlange, mit dem naͤchsten Jahre aufhoͤren wuͤrden. „Eine andere Ausgabe“, bemerkte der Redner, „fuͤr die ich keine Herabsetzung ver— lange, da sie dem Ungluͤcke gewidmet ist, betrifft die den Italiänischen, Spanischen und Portugiesischen Ausgewander— ten bewilligten Unterstuͤtzungen. Ich hege nur den Wunsch, daß ein billiges und großmuͤthiges Uebereinkommen zwischen Frankreich und den beiden Halbinseln den fluͤchtig geworde— nen Bewohnern der letzteren recht bald erlauben moge, nach ihrem der Civilisation und der Menschlichkeit wiedergegebenen Baterlande zuruͤckzukehren. Doch erklaͤre ich mich auf das bestimmteste gegen jede bewaffnete Dazwischenkunft von un— serer Seite, um ein so heilsames Resultat herbeizufuͤhren. Es giebt ein maͤchtigeres Mittel, als das der Waffen, um das Gluͤck unserer Nachbarn zu begruͤnden. Moͤge Frankreich ihnen mit gutem Beispiele dadurch vorangehen, daß es den Frieden im Innern und nach außen hin behauptet und sich mit seiner Tharte benuͤgt, ohne uͤber dieselbe hinaus einem Hirngespinn— ste nachzujagen, das, wenn man es verwirklichte, uns in einen Zustand der Anarchie zuruͤckversetzen und uns zuletzt den Despotismus bereiten wuͤrde. Sieht Europa erst, daß wir unsrer Freiheiten in Frieden genießen, so wird es sich fragen, unter welchen politischen Bedingungen wir uns eine so große Wohlthat erworben; wir werden auf solche Weise, ohne daß wir uns irgend der Proselytenmacherei gegen unsre Nachbarn schuldig gemacht hatten, die Volker schneller und sicherer zu dem Glauben an unsre moralische und politische Civilisation bekehren, als wenn wir zu der Intoleranz und der Gewalt— thaͤtigkeit unste Zuflucht nehmen. Huͤten wir uns daher, irgend ein feindliches Unternehmen der Ausgewanderten ge— gen unsre Nachbarn zu beguͤnstigen; wir haben zwar dem Ungluͤcke eine Freistaͤtte dargeboten, ohne jedoch Haß und Leidenschaft mit den Fluͤchtlingen zu theilen.“ Der Redner ließ sich hierauf in eine nahere Untersuchung der in diesem Jahre gehabten Mehr, Ausgaben ein; 56 Millionen fuͤr die Expedition nach Algier fand er etwas viel und glaubte, daß die Eroberung dieser Stadt mit geringeren Ko— sten zu bewerkstelligen gewesen seyn wuͤrde; mit 32,000 Mann habe Buonaparte ganz Aegypten erobert, wogegen 37,617 Mann nach Algier eingeschifft worden seyen. Uebrigens gab Hr. Dupin seine Meinung dahin ab, daß Frankreich Algier behalten muͤsse; als Macht erster Größe habe die Franzoͤsische Regierung dafür Serge zu tragen, daß kein anderer Staat im Mittellaͤndischen Meere größere Besitzungen habe, als sie; nachdem England Gibraltar, Malta und die Jonischen In— seln erworben, muͤsse Frankreich, als ein Gegengewicht, Al— ier und das ganze Kuͤstenlaud der Regentschaft besitzen. Am
chlusse seines Vortrags äußerte der Redner sich uͤber die von der Regierung verlangten, von der Kommission aber ver—
weigerten, 300, 0h06 Fr. fuͤr den Transport Aegyptischer Denk⸗
maler nach Frankreich und stimmte fuͤr die Bewilligung die— ser Summe, wobei er zugleich einige Vorschlaͤge uͤber die Auf⸗ stellung der aus Aegypten zu erwartenden drei Obelisken machte. Hr. Anisson Duperron verlangte von den Mi— nistern einige Aufschluͤsse uͤber die der Griechischen Regierung angeblich a couto einer Anleihe gezahlte monatliche Rate von 505,000 Fr. Der See⸗Minister ergriff hierauf das Wort, begnuͤgte sich jedoch damit, diejenigen uschuͤsse zu beruͤhren, die sein eigenes Departement näher betreffen, wie z. B. die Ausgaben fuͤr die Expedition nach Algier und den Transport der obenerwähnten Obelisken nach Frankreich. Als Herr Anisson-Duperron hierauf den Praͤsidenten des Mini—
2523 sterRaths (da der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten des Palais-Royhal, um die Artillerie der hiesigen Na—
nicht zugegen war) fragte, ob er ein Bedenken dabei finde, die Verhandlungen und Protokolle in Betreff der vor eini⸗ ger Zeit beabsichtigten Anleihe fuͤr Rechnung der Griechischen Regierung im Betrage von 60 Millionen Fr. vorzulegen, damit Frankreich erfahre, in wie weit es durch jene Verhand⸗ lungen gebunden sey, erwiederte Herr Laffitte von seinem Platze: es sey ein verfassungsmaͤßlges Prinzip, daß Trakta— fen nicht eher vollzogen werden duͤrften, bis die Kammern zu den darin verfuͤgten Ausgaben ihre gesetzliche Zustimmung ge— geben hatten. Die Erklärung des Verichterstatters, Herrn
Ddier, daß die Kommission bei ihrer Verweigerung der.
300,006 Fr. fuͤr den Transport der Aeghptischen Obelisken beharre, veranlaßte Herrn Laffitte, zum zweitenmale das Wort zu ergreifen, indem er zugab, daß jene Ausgabe zwar unregelmäßig sey, indem die Kammer sie nicht vorher bewilligt gehabt habe, daß, da sie aber einmal geschehen, man sie auch bestaͤtigen muͤsse. Die allgemeine Diskussion wurde hierauf geschlossen, und man beschaͤftigte sich mit den einzelnen Arti— keln' des Gesetz Entwurfes. Zuerst kamen die 500,990 Fr. fuͤr die Griechische Regierung an die Reihe. Der Pra si— dent des Minister-Rathes äußerte sich jetzt daruͤber sol⸗ gendermaßen: „Als die drei Maͤchte sich vornahmen, die Re— gierung Griechenlands zu organisiren, kamen sie zugleich da— hin uͤberein, eine Anleihe von 60 Millionen fuͤr diese Regie— rung zu garantiren. Eine Summe von 500,000 Fr. ist hier⸗ auf vorschußweise von Frankreich gezahlt worden. Die An⸗ leihe selbst hat aber nicht stattgefunden; die Kammer hat daher nicht zu befuͤrchten, daß sie durch die Bewilligung je⸗ ner 500, 000 Fr. zugleich eine Garantie fuͤr der Anleihe der 60 Millionen uͤbernehme.“ Ungeachtet dieser Erklärung ver— langte Herr Salverte, daß die bezuͤglichen Aktenstuͤcke der Kammer vorgelegt wuͤrden. Der See-Minister bemerkte hierauf, Frankreich habe sich verpflichtet, die Griechen nicht bloß durch Waffengewalt, sondern auch durch Geld zu unterstuͤtzen; Jedermann wisse, daß auf solche Weise uͤber 4 Mill. gezahlt worden seyen; eine ahnliche Unterstuͤtzung sey auch die obige Summe der 500,000 Fr.; allerdings habe man in einem Traktate, den die Regierung der Kammer vorzulegen durch— aus keinen Anstand nehmen werde, die Garantie einer An⸗ leihe von 69 Mill. uͤbernommen; dieser Traktat selbst habe aber keine weiteren Folgen gehabt, so daß Frankreich zu nichts
verpflichtet sey. Als diese Erklaͤrung der Kammer noch uicht
genuͤgte, bemerkte auch noch der Finanz-Minister, daß die gedachte Anleihe nicht zu Stande gekommen sey, und daß Frankreich sich sonach auch fuͤr Nichts zu verbuͤrgen habe. Hr. Mauguiun, der sich ebenfalls noch uber den Gegenstand vernehmen ließ, wurde erst zufriedengestellt, als die Minister
sich bereit erklaͤrten, am folgenden Tage den mehrerwaͤhnten
Traktat der Kammer mitzutheilen. Doch benutzte er diese Gelegenheit, um aufs neue die Belgische und Spanische Frage, worauf der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten am verflossenen Sonnabend keine genuͤgende Antwort ertheilt habe, zu beruͤhren. „Ich verlange nicht“, fuͤgte er hinzu, „daß das Ministerium sofort antworte; ich mag es nicht durch lästige Fragen draͤngen; erfolgen indessen die Aufschluͤsse, die ich wuͤnsche, nicht binnen wenigen Tagen, so werde ich mich genoͤthigt sehen, sie aufs neue zu verlangen.“ Diese Erklaͤ⸗ rung erregte eine lebhafte Sensation. Der Graf v. Lameth meinte, daß die Minister sich allzuwillfaͤhrig gegen die Kam— mer zeigten, indem sie die Mittheilung des obigen Traktates versprächen; es beduͤrfe einer solchen Mittheilung gar nicht,
um sich die betreffenden 500, 000 Fr. von der Kammer bewil—
ligen zu lassen. Hr. Laffitte aͤußerte hierauf: „Das Mi⸗ nisterium nimmt die Bemerkung des Hrn. v. Lameth mit Dank an. Wir werden nie ein Geheimniß vor der Kammer haben; nachdem ich reiflicher daruͤber nachgedacht, glaube ich
aber in der That, daß es nicht noͤthig sey, daß die Regierung
ihr den mehrerwähnten Traktat mittheile. (Allgemeine Zei⸗ chen der Verwunderung. Mehrere Stimmen: „Eben jetzt
erboten Sie sich ja erst zu dieser Mittheilung.“ Dieser
Traktat wurde zwischen den drei großen Maͤchten zu der Zeit verabredet, wo der Prinz Leopold von Sachsen-Koburg den Griechischen Thron besteigen sollte. Da der Prinz ihn spaͤ— terhin ausgeschlagen hat, so kann auch ven der Vollziehung jenes Vertrages keine weitere Rede seyn, und es ist mithin kein Grund vorhanden, ihn der Kammer mitzutheilen.“ Hierauf wurde endlich die Summe der 500,609 Fr. bewilligt e. die Fortsetzung der Berathung auf den folgenden Tag rlegt. *
Paris, 16. Nov. Gestern Vormittags um 11 Uhr fuͤhrte
der Koͤnig den Vorsitz in einem Minister-Rathe. Gegen 1 Uhr begaben Se. Majestaͤt sich in den großen Hof
tional-Garde zu mustern, die sich, den General Lafayette und ihren Commandeur, den General Pernetty, an der Spitze, im Viereck aufgestellt hatte, um ihre Fahne in Empfang zu nehmen. Der Koͤnig trat, in der Uni— form eines Generals der National- Garde und von dem Herzoge von Nemours und seinen Adjutanten begleitet, in das Viereck und uͤberreichte dem General Lafayette die Fahne mit folgenden Worten: „Mit Vergnuͤgen hetrachte Ich diese schoͤne Pariser Artillerie, in deren Reihen Meinen aͤltesten Sohn zu zählen Ich Mir zur Ehre schäatze. Ich bedaure, daß er in diesem Augenblicke nicht hier ist, um mit Mir das Vergnuͤgen zu genießen, das Ich empfinde, indem Ich Euch diese Fahne anvertraue, die Unsere Nationalfarben tragt, jene werthen Farben, deren Anblick in Uns Erinnerun— gen des Ruhmes und der Freiheit zuruͤckruft, die sich an Siege knuͤpfen, welche wir erfochten, entweder um die Na— tional-Unabhaͤngigkeit zu vertheidigen, oder um unsere Frei— heiten wieder zu erobern und sie auf die Herrschaft der Ge— setze, die Aufcechterhaltung unserer Institutionen und die Vertheidigung des vaterlaäͤndischen Bodens zu begruͤnden. Dies sind Eure Pflichten, an die Ich Euch mit Vertrauen erinnere, indem Ich fest uͤberzeugt bin, daß Ich in Euch, im Augenblicke der Gefahr, denselben Eifer fuͤr die Vertheidi— gung der National-Ehre finden wuͤrde, wie in Mir. Gern spreche Ich Euch auch das Vergnuͤgen aus, das Ich empfinde,
indem Ich diesen wuͤrdigen Veteran der Pariser National—⸗
Garde an Meiner Seite sehe, der ihr zu allen Zeiten das Beispiel der Vaterlandsliebe und der Treue gegen Unsere Gesetze gegeben hat.“ General Lafayette las hierauf die Ei— desformel vor, und das Artillerie-Corps marschirte, nachdem es den Eid geleistet, vor Sr. Majestaͤt vorbei. Die Koͤnigin sah von der Terrasse des Palais diesem Schauspiel zu.
Die Stadt Lyon wird zu Ehren des Herzogs von Or— leans, den man dort erwartet, einen glaͤnzenden Ball veran— stalten. Die dortige Handel s-Zeitung enthaͤlt die Be— schwerden der arbeitenden Klasse der Einwohner, die sich durch den hohen Preis von 10 Fr. fuͤr eine Einlaß-Karte von diesem Feste ausgeschlossen sieht.
Mittelst Königl. Verordnungen vom 12ten d. M. ist der Contre⸗Admiral, Baron Roussin, zum See-⸗Praͤfekten des zweiten und der Contre⸗Admiral Ducampe de Rosamel zum See— Praͤfekten des fuͤnften Marine⸗Bezirks ernannt worden. Au die Stelle des Ersteren tritt der Schiffs-Capitain Arnous Dessaulsays als Direktor der Personalien in das See⸗Mini⸗ sterium ein. —
Durch eine Koͤnigl. Verordnung vom 6. August d. J. wurden, wie man sich erinnern wird, den Zoͤglingen der po⸗ lytechnischen Schule die Anstellung als Lieutenants bei der Artillerie und dem Ingenieur-Corps, oder die entsprechenden Grade bei der Verwaltung der Bruͤcken, Chausseen und Mi— nen angetragen. Die Zoͤglinge lehnten jedoch diese Beguͤn⸗ stigung ab, um dem Avanecement ihrer Vorgaͤnger nicht zu schaden. Der Koͤnig hat daher jene Verordnung zuruͤckge— nommen, sich aber in einer neuen, die der heutige Moni— teur mittheilt, vorbehalten, sich einen besondern Bericht uͤber jeden polytechnischen Schuͤler abstatten zu lassen um ihm die verdiente Ehren-Belohnung bewilligen zu koͤnnen.
Die Pairs⸗Kammer, die gestern Mittag als Gerichtshof in der Angelegenheit des Grafen von Kergorlay versammelt war, hat folgenden Beschluß gefaßt: „Nach Einsicht der Koͤnigl. Verordnung vom 9gten d. M., so wie des nachstehenden Ne⸗ quisitoriums des General-⸗Prokurators vom 10ten dess. M.: „„Wir Koͤnigl. General-Prokurator beim Pairs-Hofe; in Betracht der Koͤnigl. Verordnung vom gten, wodurch die Pairs-Kammer als Gerichtshof zusammenberufen wird, um den Grafen von Kergorlay, Ex-Pair von Frankreich, so wie die Herren von Brian, Genoude und Lubis, zu richten, welche angeschuldigt sind, das von dem Grafen von Kergorlay unterzeichnete in die Quotidienne vom 25. Sept. und in die Ga⸗ zette de France vom 27. dess. M. eingeruͤckte Schreiben publizirt und sich dadurch des im Art. 4. des Gesetzes vom 25. Maͤrz 1822 bezeichneten Vergehens schuldig gemacht zu haben; tragen dar— auf an, daß es dem Praͤsidenten der Pairs-Kammer belieben moge, einen Tag anzuͤsetzen, an dem wir die HH. Graf v. Kergorlay, v. Brian, Genoude und Lubis vorladen koͤnnen, um auf die ihnen schuldgegebenen Thatsachen zu antworten. Gegeben Paris den 10. Nov. 1830. Gez. Persil““ — verfuͤgt der Gerichtshof nach vorgaͤngiger Berathschlagung, daß er sich am 22sten d. M. zu Mittag in öffentlicher Siz⸗ zung versammeln werde, an welchem Tage der Graf v. Ker⸗ gorlay und die HH. v. Brian, Geneçude und Lubis auf An⸗ fuchen des General-Prokurators aufzufordern seyn werden,
sich vor dem Gerichtshofe zu gestellen.“