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„Messauda“ ist am 10ten d. M.
2534 2.
einem Offizier dem General Clausel vorgestellt. Der Ball wurde erst um 2 Uhr Morgens beendigt, nachdem sogar ein Galoppwalzer getanzt worden war. Die Maurischen Frauen, bekanntlich die schoͤnsten des Landes. welche den lebhaftesten Wunsch geäußert hatten, diesem Feste beizuwohnen, hatten dazu von ihren Maͤnnern keine Erlaubniß erlangen koͤnnen. 2 Tunesischen Gesandten entfernten sich unter allen Gaͤsten zuletzt.
Die dem Pascha von Tripolis angehsrige Brigg⸗Goelette von Tripolis mit einem Botschafter und seinem aus 9 Personen bestehenden Gefolge am Bord in Marseille angekommen.
In einem Privatschreiben aus Bayonne vom 12. Nov. heißt es: „Unser Unter-Praͤfekt hat aufs neue von Paris Befehl erhalten, die Abreise aller im hiesigen Bezirke befind⸗ lichen Spanischen Fluͤchtlinge nach Bourges zu beschleunigen. General Mina und Oberst Valdes sollen besonders darin be⸗
ichnet seyn. Statt der bisher bewilligten 3 Sous fuͤr die ieue soll jeder Offizier deren 6 erhalten. Die hiesige Spa⸗ nische Junta wird sich mit dem 8. Dezember aufloͤsen und durch eine andere ersetzt werden, die in 6 Abtheilungen zer— fallen, aus 7 Mitgliedern bestehen und von den Ausgewan— derten selbst ernannt werden wird. Durch einen Courier ist heute hier die Nachricht eingegangen, daß Gurrea gezwungen worden ist, durch das Thal von Aran nach Frankreich zuruͤck— zukehren. Von dem General Vigo, der in Uebereinstimmung mit Gurrea vor kurzem mit 306 Mann, theils Italiaͤnern, . Franzosen , uͤber die Graͤnze gegangen wer, verlautet nichts.“ . Die Eigenthuͤmer und Geschaͤftsfuͤhrer der Blaͤtter ' Ave⸗ nir, le Commerce, le Constitutionnel, le Courrier frangais, le Journal des Debats, la France Nouvelle, la Gazette de France, le National, la Quotidienne, le Temps, la Tribune, und le Messager des Chambres versammelten sich gestern und kamen darin überein, daß es ihnen unmoͤglich sey, ihr Un⸗ ternehmen mit den gegenwaͤrtig darauf lastenden Abgaben fortzusetzen. Sie wollen ihre Reclamation bei der Pairs— Kammer einreichen, in welcher bald die Debatten uͤber den von der Kammer bereits angenommenen Gesetz⸗Entwurf we⸗ gen des Journalwesens beginnen werden. Finden sie hier keine Beräcksichtigung, so wollen sie den Abonnementspreis
ihrer Blatter erhoͤhen.
Der Patriote ein Schreiben an die hie—
enthaͤlt
sigen Buchdrucker, worin es unter Anderm heißt: „Meine
Herren! Die Preßfreiheit, fuͤr die wir ben, ist aufs neue bedroht; Geringeres, als um die
Menge periodischer Blaͤtter;
Unterdruͤckung einer
gekaͤmpft ha⸗ es handelt sich um nichts großen ein Gesetz-Entwurf, der eine den Bestimmungen der neuen Charte zuwiderlaufende
Auflage auf ihnen lasten laßt, ist von der Deputirten⸗-Kam⸗
mer angenommen worden. Existenz hangt ganz vom
Ihr wißt es, Buchdrucker, Eure Schicksal der Presse ab; von Eurer
Vaterlandsliebe wird Eure Zukunft abhängen; eine Rettung bleibt Euch noch uͤbrig, das Petitions-Recht, Ihr muͤßt da—
von Gebrauch machen.
Zu dem Ende sollte gestern, am
Sonntag, eine Versammlung an der Barriere du Maine
attfinden; da das Wetter unguͤnstig war, so ist sie auf heute Wir rechnen auf Euren
Eifer; von der Zahl unserer Unterschriften kann unsere Zu—
bend um 7 Uhr verschoben worden.
kunft und das Schicksal der oͤffentlichen Freiheiten abhängen Jador und Dutruc.“
Das Fortifications Comité des Kriegs ⸗Ministeriu ms
9 dem Herzoge von Angoulème einen Atlas saͤmmtlicher
esten Plaͤtze Frankreichs uͤber reicht
Dieses hoͤchst wichtige
Werk war von dem Prinzen in den Haͤnden des General⸗
Cieutenants Herzogs von Es ears gelassen worden, der das⸗ selbe auf die Aufforderung des Kriegs⸗Ministers zuruͤckge⸗
stellt hat.
Die Vorlesungen an der hiesigen Univerßsitot haben vorgestern begonnen; Professor Villemain wird durch Hrn. Patrin, Pro⸗ Hrn. Damiron, Professor Boissonade durch Hrn. Guigniault, Professor Laromiguiére durch Hrn. Die erstern drei Professoren haben Die Ti⸗ tular-Professoren Lemaire, Barbié du Bocage, Leelere und
Professor Laeretelle, der sich seit acht Jahren durch Hrn. Derosoir vertreten ließ, wird feinen Kursus in diesem Jahre selbst vortragen. Der erst unlängst ernannte Professor der auswärtigen Literatur, Fauriel, wird seine Vorlesungen erst im December eröffnen.
Pre. Recamier erklärt in einem Schreiben an die Re— daction des Constitutionnel die Behauptung mehrerer Blaͤt⸗ ter, daß er einer der Mitarbeiter am Courrier Fribourgeois
fessor Cousin durch
Valette vertreten. ihren Stellvertretern ihr ganzes Gehalt uͤber assen.
Laya werden ihre Vorträge selbst halten
.
sey, fuͤr ungegruͤndet; er habe sich von jeher nur mit den medizinischen Wissenschaften ernstlich beschäftigt, und es habe ihm daher nie in den Sinn kommen konnen, an der Re⸗ daction eines politischen Blattes Theil zu nehmen. Auch die Form, in der einige Blaͤtter seine Weigerung, den neuen Eid zu leisten, berichtet haͤtten, sey falsch; er habe geschrieben, daß er den neuen Eid nicht leisten wolle, und nicht, daß er ihn nicht leisten könne. Wegen dieser Weigerung sey er uͤbrigens nur seinem Gewissen und seiner Familie Rechen⸗ schaft schuldig, und ziehe er den Verlust seines Amtes bei ber medtzinischen Fakultaͤt und beim College de France der keistung eines Eides vor, der eben so wenig der Unabhaͤngig⸗ keit der Republik der Wissenschaften als der seines Charakters angemessen sey.
Von Moses Mendelssohns Phaͤdon ist hier eine Fran⸗ zoͤsische Uebersetzung von Haußmann erschienen, deren das Journal des Debats lobend erwahnt; zugleich legt es aber keine sehr große Kunde im Fache Deutscher Literatur an den Tag, indem es Mendelsohn fuͤr einen modernen Schriftsteller und seinen Phaͤdon fuͤr röcemment geschrieben haͤlt. Was das genannte Blatt uͤber den Inhalt des Buches sagt, ist ganz gut; es empfiehlt dasselbe besonders der Franzoͤsischen studirenden Jugend als moralische Lektuͤre.
Die Anzahl der Civil⸗Prozesse, welche jahrlich beim Köͤ⸗ nigl. Gerichtshofe hierselbst anhaͤngig gemacht werden, belaͤuft sich durchschnittlich auf 1500, wovon 600 in der Regel uner⸗ ledigt in das naͤchste Gerichtsjahr mit hinuͤber genommen werden, so daß diese Ruͤckstaͤnde mit den neuen 1500 Rechts⸗ sachen, die alljährlich hinzukommen, die Gesammtsummen von 2160 Prozessen bilden, welche vor dem Gerichtshofe schwe⸗ ben. In diesem Jahre sind 850 Sachen, 250 mehr als ge⸗ woͤhnlich, unerledigt geblieben, theils weil der Gerichtshof sich im verwichenen Sommer mit einer Menge von Wahl⸗ Angelegenheiten beschaͤftigen mußte, theils weil die Ereignisse des Juli einen Stillstand herbeifuͤhrten. Der Koͤnigl. Ge richtshof hat daher in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, daß die drei Kammern desselben bis zur Erledigung dieser Rückstände zu den gewöhnlichen vier Sitzungen der Woche noch zwei hinzufuͤgen sollen.
Der bei den Unruhen in der Nacht vom 17ten auf den 18. Okt. verhaftete Advokat Gechter ist vom Zuchtpolizeige⸗ richt freigesprochen worden, weil keine der gegen ihn erhobe— nen Anfchuldigungen hat bewiesen werden konnen.
In Dis, Departement der Dröme, sind vor kurzem einig Unruhen wegen Erhebung der indirekten Steuern aus⸗ gebrochen, aber bald wieder gestillt worden. Vier National⸗ Gardisten, die unter den Meuterern erkannt worden waren, sind ausgestoßen und vor der versammelten Legion entwaff— net worden.
Der Preis des 4pfuͤndigen Brodtes bleibt fuͤr die letzte Haͤlfte des Novembers auf 163 Sous festgestellt.
Großbritanien und Srland. Parlaments-Verhandlungen, Oberhaus. Siz—⸗
Bill wegen Bestimmung der Regentschaft fuͤr den
solgende Weise: ster nicht gewesen seyn, gegen alle moglichen
tiven Weisheit des Parlamentes, das nach den etwanigen m
dem haben meine Kollegen und i nnn , als möglich zu treffen, und zwar ließen wir das G
chlugen; denn es muß Jedem von selbst die Vorsorge fuͤr eine gehörige Verwaltung der Königl.
ter Ihrer Koͤnigl. Hoheiten des verstorbenen Herzogs und aͤrtigen Herzogin von
zung vom 15. Nov. (Nachtrag.) Den Antrag auf die
Fall des
Ablebens Sr. Majestät des Köoͤnigs, ehe dessen Nachfolgerin, die Prinzessin Victoria, ihre Volljaͤhrigkeit erreicht haben wurde, erlaͤuterte der Lord-Kanzler (Lord Lyndhurst) auf
„Es kann, bei Abfassung dieser Bill, die Absicht der Mini⸗
aͤlle, die hinsicht⸗ lich der Regentschaft eintreten konnen, Vorkehrungen zu treffen. Nur diejenigen Falle sind vielmehr bedacht worden, die hei ihrem Eintritte der Legislatur, falls sie noch keine Sorge dafuͤr getra⸗ gen hat, Schwierigkeiten oder umstande verursachen konnten; dein n jedoch, die dies nicht thun, sind der kůnftigen 1e n,
dem eintretenden Falle verbundenen Umstaͤn den die kompetenteste Entscheidung dieserhalb treffen kann, Küberlassen geblieben. Naͤchst⸗ ch es fuͤr weise und unangemes⸗
en crachtet, die Pestimmungen der Bill so einfach und 6 ese
unh bse Eonstitution nach ihren bestchenden gewöhnlichen Rechts⸗ Grundsaͤtzen, so viel es nur immer anging, dabei vorwalten. Ew. Herrlichkeiten werden gewiß zugeben, daß zie Diener Sr. Maj. vorsichtig und diskret handelten, indem sie diesen Weg ein⸗
einleuchten, der
s auptjzweck ihrer Maaßregel hinsich tlich ciner Regentschaft ) Fang, ; y,, h ] irrt
in dem Falle einer Minderjaͤhrigkeit der Prinzessin , , , er ge⸗
genw Kent und präfumtiren Erbin des w dieser Kbisgreiche. Die Erlauchte Prinzessin besindet sich
Beilage
2535
Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung
jetzt in ihrem 12ten Jahre; dem Gesetze des Landes gemaͤß endigt bie Minderjährigkeit der Frauen, moͤgen es nun Unterthanen oder, wenn es erlaubt sst, mich so auszudrücken, die Erbin der Krone seyn, mit dem achtzehnten Jahre, so daß die Anordnungen der von mir eingebrachten ö nür fuͤr die Zeit der Mi⸗ norennittaͤt gelten konnen, die moglicher Weise zwischen dem Able⸗ ben Sr. regierenden Majestaͤt bis dahin, da die Prinzessin Victo⸗ ria ihr achtzchntes Jahr erreicht hat, verfließen kann. Wenn wir hierdurch fuͤr einen möglicher Weise eintreten den Fall sorgen, o spreche ich sicherlich die Gesinnung aller hier anwesenden Lords und der großen Masse der ganzen Bevoͤlkerung aus, wenn ich den inbruͤnstigen Wunsch hinzüfuͤge, daß das Leben unseres gegenwärtigen sberaus hüldreichen, und vortrefflichen Mo⸗ narchen weit uͤber den Zeitraum hinaus, da die Prinzessin Victoria ihre Minderjaͤhrigkeit vollendet haben wird, ver⸗ längert werden moge ö, , denn ich bin uͤberzeugt,
daß kein anderer schmerzlicher Verlust so allgemein und so tief
von allen Staͤn den und Parteien empfunden werden wuͤrde, als der eines so mit Recht populgiren Monarchen (Beifall von allen Seiten des Hauses. Inzwischen ist es unsere gemeinsame Pflicht,
Forsorge fuͤr den Fall zu treffen, daß dieses , , , t nothwendig seyn
14 zu einer Zeit eintritt, da, eine Re entscha moͤchte. Zunaͤchst wuͤrde es sich also fragen; Wem ist die Vor⸗ mundschaft der minderjaͤhrigen Monarchin anzuvertrauen? Je⸗ dem brängt sich wohl nun auch von selbst die Antwort auf— Wem anders, als der Mutter der jungen Prinzessin? (Lauter Beifalt von beiden Seiten des Hau ses) Dĩe Weise, in welcher Ihre Khnigl. Hoheit die Herzogin von Kent die Pflichten einer Mutter chen ihre Erlaucht? Pochter erfuͤllt hat — und nicht , , nen, sondern auf e z eberzeugung spreche i ies aus — gewaͤh die beste Buͤrgschaft fur . , , ü mens als Regentin (Beifall). Nachdem wir nun uber die Per⸗ son des Regenten zu alsseitiger Befriedigung mit einander uͤber⸗ eingekommen sind, wird es sich zunaͤchst um die Ausdehnung der Gewalt handeln, die derselben anvertraut werden soll. Auch in dieser Hinsicht denke ich Ewr. Herrlichkeiten einmuͤthige Zustimmung zu erhalten. Nach reiflicher Erwaͤgung haben es naͤmlich meine Kollegen und ich nicht für weise ünd angemessen erachtet, die Autoritaͤt der Krone wahrend der Dauer der Min⸗ derjaͤhrigkeit einem Regentschaftsrathe zu verleihen, oder diese Autorität uberhaupt als getrennt von dem Amte des Regenten zu betrachten; daher schlagsn wir auch vor, daß die Herzogin von Kent bis dahin, da ihre erlauchte Tochter volljährig geworden, mit der ganzen Autoritaͤt der Krone bekleldet werden soll. Ge⸗ gen Faͤlle, die bloß möglicherweise noch eintreten konnen, ist, wie ich bereits angefuͤhrt habe, keine Vorkehrung getroffen worden; es . dazu z. B. der Fall, daß bei Sr. Majestaͤt Ableben Höchstderen Erlauchte Gemahlin sich in einem Zustande befinden. der die Geburt cines Thron-Erben noch erwarten laͤßt. Es sind diese Faͤlle der Weisheit der Legislatur uͤberlassen worden, die bei ihrem Eintritte sehr leichte Vorkehrungen wird treffen konnen. Üns aber bleibt zunaͤchst zu betrachten, ob die Regentin die Kö— nigliche Autoritaͤt allein öder unter dem Beistande eines Rathes auduben soll. Wollte das Haus nur nach dem Muster ahnlicher . in ganz alter Zeit verfahren, so mußte seine Entscheidung reilich zu Gunsten eines Regentschafts⸗Rathes ausfallen; erwägen wir jeboch, welche große Veraͤnderungen in den Sitten, 1. heiten und Institutionen, so wie in der Dentweise des ganzen Volks, seit jener alten Zeit eingetreten sind, so begreifen h auch seicht, daß das Verfahren in älteren ahnlichen Faͤllen bei dem gegenwartigen nicht zur Anwendung kommen kann. Es bleiben uns nun noch die Praäͤccdents der neuern Zeit, und hier brauchen wir nicht sehr weit zuruͤckzugehen, um Seitenstuͤcke zu denen der ältern aufzufinden. Wir besitzen deren eines aus dem J. 1756, der Regickungszeit Georgs sl, und ein anderes aus dem Iten Regierungsjahre Georgs II. In beiden Faͤllen ist zwar fuͤr einen Regentschafts⸗Rath gesorgt worden, doch in keinem ist er
f licher Weise zur Aus . kommen. Bei unserer be⸗ r
chraͤnkten Monarchie durfen die Prärogative der Krone nicht ein⸗ gien werden, wenn man nicht . gegenseitige Side chr die Englische Constitution bildenden Gewalten gefährden pin, und zwar selbst in dem Falle, daß der ben nh Monarch in
eigener Person jene Praͤrogative ausübt; nun aber ist unter kei⸗
nen Umstaͤnden zu erwarten, daß die Königliche Auroritaͤt waͤhrend der kurzen Dauer der Herrschaft 563 Regenten mit der Macht und dem Einflusse cines Königs ausgeuͤbt werde; das Gleichgewicht der konstitutionnellen Gewalten ist daher noch weit mehr gefaͤhrdet, wenn die Autoritaͤt cine? Regenten unge buͤhrlich eingeschraͤnkt wird, und hieraus geht die Nöthwendigkeit hervor, in der gegenwärtigen Bill jene Autoritat fo viel auzju⸗ dehnen, als es die Constitution nur irgend gestattet. Vernüunf— tige Besorgniß vor einer, Gefahr oder wohl gar die Wahrschein— lichkeit cines Mißbrauchs der Gewalt von Seiten des Ehrgetzes des mit der Koͤnigl. Autoritaͤt zu bekleidenden Regenten kann bier nicht eintreten. Die Herzogin von Kent hat keine anderen Interessen und kann keine haben, als die ihrer erlauchten Toch⸗ ter; keinen andern Zweck kann sie im Auge haben, als die Ehre
refflichkeit ihres kuͤnftigen Beneh⸗
Sir R. Peel haben, Jeder in dem
327.
und die Wohlfahrt der jungen Mongrchin; es duͤ
; . ; uͤrfen 3 Besorgnisse gehegt werden, daß sie ihre unrl i, 26 91. in mißbrauchen werde. Auch im J. 1751 sprachen sich viele 5 34 gegen die Ernennung eines Regentschafts⸗Rathes aus und am Ende wurde er nur auz dem einzigen Grunde beschlof sen, weil man kein Praͤcedent fuͤr einen möglichen kuͤnftigen Fall gu sstellen wollte. Dieser Grund ist jedoch durchaus un zu saͤssig, indem jedes Mal die Weisheit des Parlamentes zu entscheiden haben wird, welche Faͤlie sich gleichen und weiche nicht, Blicken wir uͤbrigens auf die letzte Zusammensetzung eines solchen Re⸗ gentschafts⸗Rathes, so finden wir, daß von den 14 Personen, die ihn bildeten, die Haͤlfte gus Ministern bestand, und zwar duefte 4 Minister daraus entfernt werden, wenn nicht die Haͤlfte ,, ihre Zustimmung dazu gab, so daß, wenn es den e n ei er feet e nen d vgn, Inn ,
dern Haͤl 3 Rat uͤr ihr Interesse zu gewinne . . der Regentschaft, trotz . 53 schen des Regenten, unabsetzbar gewesen waͤren. Aus allen die⸗
sen Gruͤnden haben wir es vorgezo in nicht se haben gen, die Regentin nicht d einen Regentschafts⸗Rath zu fesseln, sondern , den e ,
en verantwortlicher Minister handeln zu lassen.“ — Nach di , , die sich des Beifalls ö. . zu erfreuen hatte, ging der Lord⸗Kanzler nochmals zu dem moͤg⸗
lichen Falle uͤber, daß sich die Koͤnigin beim Ableben des Koͤnigs
in gesegneten Leibes-Umstaͤnden befaͤnde. Er suchte na , Schwierigkeiten ein solcher Fall , ie Krone niemals ohne einen bestimmten Besitzer seyn duͤrfe, in ef n Namen die Autoritaͤt derselben ausgeübt werde, waͤhrend och 9 den Englischen Gerichtshoͤfen das Prinzip gelte, daß für . . vor . Geburt die Rechte eines Erben von reglem Vermoͤgen nicht geltend gemacht werden Loͤnnten; das reale BVer⸗ ,. falle vielmehr dem praͤsumtiven Erben zu, der daruͤber schaͤlten und walten könne, ohne Rechnung legen zu duͤrfen. Nice urdig genug sey in der ganzen Englischen ef ich seit Wilhelm dem Ecoberer kein Fall zu finden, daß erst nach 9 Ableben des Monarchen der Thron Erbe geboren wor en waͤre; in rn re sey der Fall zwar zwei Mal vorgekommen, doch konnten die Formen dieses Landes mit seinen ganz abweichenden Gesetzen hier nicht als Norm dienen. Der einzig richtige Weg scheine ihm, einen Regenten zu ernennen, der im Namen des praͤsumtiven Thron ⸗-Erben regiere, welcher Letztere jedoch von seiner Autoritaͤt entkleidet werde, sobald ein nachgebornes Kind des verstorbenen Koͤnigs zur Welt komme. Es e, , . Grundsatze gemaͤß, daß die Krone niemals vakant 6. er Konig niemals sterbe, nach welchem Grundsatze auch alle erichtshöfe verfuͤhren, die immer im Namen des Köoͤnigs ihre 6 faͤlten; von Verbrechen heiße es, daß sie des Kon gs ö. zen verletzt. „Die Minister,“ fubr der Redner fort, „haben daher nach demselben Prinzipe, wonach sie vorschlugen, daß die Herzogin von Kent Vormuͤndin der Prinzessin Victoria und Ne— . des Königreiches sey, auch vorgeschlagen, daß, im Falle ein , ,. Kind des Königs zur Welt kommen sollte, Ihre . die , Koͤnigin Vormäündin desselben und Re⸗ k des Koͤnigreiches wahren; seiner Minderiaͤhrigkeit seyn soll. . also der Koͤnig zur Zeit seines Todes keine Nachkommen am ö. en, so wird die Herzogin von Kent Vormuͤndin der Prinzessin ictoria und Regentin des Königreichs bis zu deren Volljaͤhrig⸗ ö sobald jedoch ein Kind des Königs zur Welt kommt, hoͤrt 1 Macht und Flutoxitaͤt Ihrer Königl. Hoheit guf, und diese gehen auf Ihre Majestaͤt die jetztregierende Koͤnigin über. Sg⸗ nach trage ich auf die erste Lesung dieser Bill an.“ Welche erste
. auch sogleich vorgenommen wurde. .
ondon, 17. Nov. Der Courier, welcher in ei— nem Extrablatte zu seiner gestrigen Nummer die Abdankung der Minister meldet, bemerkt dabei: „Ueber deren Nach⸗ folger weiß man noch nichts Gewisses, man erfahrt jedoch, daß Se. Majestaͤt den Grafen Grey und den Marquis v. Lansdowne uber diesen Gegenstand zu Rathe gezogen haben.“ Die Abdankung der Minister giebt der Tim es zu folgen⸗ den Bemerkungen Anlaß: „Der ,, e n . und
; em Hause, dessen Mitglied er i erklaͤrt, daß sie ihre Aemter nur noch so lange Hire ichen, bis i ö Nachfolger ernannt worden und sie ihre Wann fn, auf en übertragen haben wuͤrden. Dies war der einzige ehrenvolle Ausweg, der ihnen uͤbrig blieb. Er war ehrenvoll und von ehrenwerthen Mannern genommen. So (lebe denn wohl, Verwaltung des Herzogs von Wellington! Wenn die Leitung der offentlichen Angelegenheiten wahrend des Herzogs Vorsitz
schwierig war, so entsprangen die Schwierigkeiten mehr aus
geringen Verwirrungen, als in Folge großer Begebenheiten. Es war das Anschwellen des Meeres nach beendigtem Sturm bei dem die Mannschaft nicht Kraft genug hatte, das Schiff zu regieren — nicht die Wuth des Sturmes, der es vor sich her trieb. Als der i von Wellington sich gegen jede Art von Parlaments⸗Resorm erklaͤrte, 33 wir sein Loos
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