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in ihrer Eigenschaft als Commissaire zur Behauptung der Anklage des Polignaeschen Ministeriums bestͤtigt werden. Die Versammlung ging demnaͤchst ohne Anberaumung ihres
nachsten Sitzungstages aus einander.
Deputirten-Kammer. In der Sitzung vom 18. Ro v., die, da die Versammlung nicht zahlreich genug war, erst um 23 Uhr eroͤffnet werden konnte, wurden die Berathungen uͤber den Antrag des Hrn. B. Constant auf freie Ausuͤbung des Buchdrucker- und Buchhaͤndler⸗Gewer⸗ bes fortgesetzt. Nachdem der Berichterstatter, Baron Pellet, die Diskussion zusammengefaßt hatte, beschaftigte man sich mit den einzelnen Artikeln des Entwurfs; die beiden ersten gingen ohne Weiteres in folgender urspruͤnglicher Abfassung
durch:
„Art. 1. Der 11te Art. des Gesetzes vom 26. Okt. 1814, wonach Niemand Buchdrucker oder Buchhaͤndler seyn darf, wenn er nicht zuvor patentirt und vereidigt worden, ist aufgehoben. Demgemaͤß kann hinfuͤhro jeder Buͤrger das Gewerbe eines Buchhaͤndlers oder Buchdruk⸗ kers treiben, ohne anderen Bedingungen, als den nachste, henden, unterworfen zu seyn.“
„Art. 2. Wer das Gewerbe eines Buchdruckers oder Buchhaͤndlers ausuͤben will, muß zuvor seine des falsige Erklärung vor dem Maire der Gemeinde, in der er sich zu etabliren wuͤnscht, und in Paris vor dem Praͤfekten des Seine Departements, abgeben. Diese Anzeige wird ihm bescheinigt.“
Zu diesem letztern Art. hatte Hr. Duris⸗Dufresne eine Zu— satzbestimmung in Antrag gebracht, des Inhalts, daß von den zegenwaͤrtig in Paris bestehenden 80 Buchdruckern ein Jeder eine Entschaͤdigung von 4000 Fr. erhalten und daß, um den Gesammtbetrag dieser Summe aufzubringen, ein jeder Buch— drucker, der sich von jetzt ab etabliren will, 4000 Fr. zahlen solle. Hr. Pelet widersetzte sich diesem Antrage, indem sich nicht annehmen lasse, daß unter den gegenwaͤrtigen Umstaͤnden noch viele neue Buchdruckereien in Paris angelegt werden wurden. Hr. Barthe verlangte, daß man die neuen Buch⸗ drucker eine Summe von resp. 10, 000 — 1000 Fr., je nach der Wichtigkeit des Ortes, wo sie sich niederlassen wollen, zahlen lasse, Und daß man die eingehenden Gelder unter die schon etablirten Buchdrucker alljaͤhrlich und bis zum 1. Jan. 1840 nach einem bestimmten Verhaͤltnisse vertheile, um sie fuͤr das von ihnen eingeloͤste Patent zu entschäͤdigen. Hr. v. Vati—⸗ mes nil sprach sich unbedingt gegen eine solche Entschädigung
aus, die fuͤr jeden Buchdrucker ohnehin nur sehr unbedeutend
ausfallen wuͤrde; uͤberhaupt, fuͤgte er hinzu, koͤnne bei einer Entschaͤdigung immer nur von den Pariser Buchdruckern die Rede seyn, da die Zahl derselben gesetzlich bestimmt worden, was bei den Buchdruckern in den Departements nicht der Fall sey. Vor dem Jahre 4810 habe die Zahl der Pariser Buchdrucker sich auf 250 belaufen; durch das Dekret vom 5. Febr. 1810, wodurch die Bedingung der Einloͤsung eines Patents eingefuͤhrt worden, habe man sie auf 60 redu—⸗ cirt und bald darauf iwieder auf 86 erhoht; wolle man nun auch wirklich die Amendements der Herren Duris-Dufresne oder Barthe annehmen, so wuͤrde bei der Eroͤffnung einer neuen Buchdruckerei jeder alte Buchdrucker doch nur eine Ent⸗ schaͤdigung von 50 oder 125 Fr, erhalten, was gar kein Ob⸗ jekt sey. Hinsichtlich der Provinz koͤnne die Regierung nach der gegenwärtigen Gesetzgebung so viele Buchdrucker-Patente bewilligen, als sie nur immer wolle, und sie habe deren auch wirklich etwa hundert in den letzteren Jahren ausgefertigt, ohne daß es irgend Jemanden eingefallen waͤre, dieserhalb zu reklamiren. Hier sey also vollends zu einer Entschädigung gar kein Grund vorhanden. Herr Salverte war der Mei⸗ nung, daß, wenn man eine solche Entschaͤdigung festsetzen wollte, man nur eine Ungerechtigkeit durch eine andere wie⸗ der gut machen wuͤrde. Nichtsdestoweniger beschloß die Kam⸗ mer, nach dem Antrage des Hrn. Barthe (Deputirten des Seine⸗
Departements), nicht bloß die Buchdrucker, die sich in Paris, son⸗
dern auch diejenigen, die sich in den Departements neu etabliren wuͤrden, der Entrichtung nachstehender Summen zu unter— werfen: fuͤr Paris 10,0900 Fr., in Staͤdten von 50,000 Ein⸗ wohnern und daruͤber 8h90 Fr., in Städten von 50,000 — 30, 000 Einwohnern 6000 Fr., in Staͤdten von 30,9000 — 20, 100 Einwohnern 4000 Fr., in Staͤdten von 20,909 — 10, 000 Einwohnern 3000 Fr., in Staͤdten von 10,000 — 5000 Einwohnern 2000 Fr., in Staͤdten von weniger als
6000 Einwohnern Nichts. Da sich indessen die Versamm⸗
lung uͤber die Art und Weise wie die eingehenden Gelder unter die bereits bestehenden Buchdrucker zu vertheilen seyn wurden, nicht einigen konnte, so wurde beschlossen, den ganzen
Artikel noch einmal an die Kommission Behufs einer neuen,
Stabes und des großen Generalstabes der Armee.
Abfassung zu verweisen. Mittlerweile erklärte der Bericht— erstatter, Baron Pe let, daß, da hiernach die Kammer das Entschaͤdigungs-System angenommen habe, der Vorschlag der Kommission, die neuen Buchdrucker auch ferner noch einer, nach der Wichtigkeit ihres Wohnorts berechneten Cautions—⸗ cistung zu unterwerfen, von selbst wegfalle. Der gZte Artikel des Gesetz-Entwurfes, worin dieser Vorschlag enthalten war, wurde sonach auch gänzlich uͤbergangen, und man beschaͤftigte sich sofort mit dem Aten, wonach jede Buchdruckerei, hinsichtlich deren die im 2. Artikel verlangte Erklärung nicht abgegeben wor— den, als eine heimliche betrachtet, Pressen und Typen in Be— schlag genommen und der Besitzer mit einer Geldbuße von 1606 bis 10,000 Fr. und einer Haft von 1 bis 6 Monaten bestraft werden soll. Es erhob sich hier eine sehr lebhafte Debatte uͤber die Frage, ob das Gesetz auch auf die lithogra— phischen Institute anwendbar sey. Die Herren v. Vaucel— les, v. Ricard, Voysin de Gartempe, Isambert, v. Ferussace und Demargay glaubten, daß, wenn die Steindrucker auch keine Entschädigung zu zahlen hatten, sie doch, gleich den Buchdruckern, der Abgabe obiger Erklarung unterworfen werden muͤßten. Die Herren v. Schonen, v. Larochefoucaguld, Etienne und Barthe bestritten dagegen diese Ansicht, da alsdann diejenigen Steindrucker, die die Erklarung nicht abgaͤben, auch den Straf-Bestimmun⸗ gen des Gesetzes unterworfen seyn wuͤrden, was sehr hart ware, indem es unter Anderm auch Privat-Personen gaͤbe, die im Besitze lithographischer Pressen waͤren und die fuͤr die Unterlassung der verlangten Erklarung doch nicht fuͤglich gleich mit einer Strafe von 10,000 Fr. belegt werden koͤnnten. Der Berichterstatter erklaͤrte, daß die Kommission sich um so mehr in den Graͤnzen der Proposition des Hrn. Constant gehalten und sonach auf die Lithographieen gar keine Rücksicht genommen habe, als sie in Erfahrung ge— bracht, daß die Regierung sich mit einem ausfuͤhr— fuͤhrlichen Gesetze uͤber die Buchdruckereien und den Buch— handel beschaftige. Auf den Antrag des Hrn. Barthe wur den die saͤmmtlichen uͤbrigen Artikel des Gesetz-Entwurfes nochmals der Kommission uͤberwiesen und die Fortsetzung der Berathungen uͤber diesen Gegenstand auf den folgenden Tag verlegt. — Am Schlusse der Sitzung entwickelte noch 33 Jaczuinot de Pampelune eine von ihm auf das Bu— eau der Kammer niedergelegte Proposition wegen einer Mil— derung der bestehenden Gesetzgebung uͤber die Verhaftung der Schushner. Die Verhaftung wuͤrde danach nur noch bei der Nicht-Einlssung trockner oder gezogener Wechsel stattfinden und fuͤr Schulden von 200 bis 5090 Fr. hoͤchstens zwei Jahre, fuͤr Schulden von 5000 Fr. und daruͤber aber 5 Jahre dauern. Der Gesetz- Entwurf, den der Redner hieruͤber vorlegte, ent— haͤlt einige funfzig Artikel. Die Versammlung entschied fast einstimmig, daß der Vorschlag in Erwaͤgung zu ziehen sey.
Paris, 19. Nov. Der König hat wegen Ablebens des Koͤnigs beider Sieilien, seines Schwagers, auf zwei Monate Trauer angelegt. Gestern hielt Se. Maßestaͤt einen Mini- ster-Rath, welchem der Marschall Soult und der Graf von Argoöut zum ersten Male beiwohnten.
Der Moniteur enthaͤlt zwei vom vorigen Kriegs— Minister kontrasignirte Königl. Verordnungen vom 12ten und 15ten d. M. in Betreff der neuen Organisation des Köoͤnigl. Durch die erstere dieser Verordnungen wird der Stamm der Ti— tular⸗Offiziere des Koͤnigl. Stabes provisorisch auf 20 Ober⸗
sten, 20 Gberst⸗Lieutenants, 60 Bataillons-Chefs und 200 Ca-
pitaine, im Ganzen also auf 300 Offiziere, vermindert. Die in diefen Stamm nicht mitbegriffenen Offiziere sollen ihren Graden gemaͤß bei den Infanterie- und Kavallerie Regimen— tern der Armee angestellt werden, mit der Befugniß, wieder in den Stab einzutreten, wenn sie bei den Regimentern nicht befoͤrdert werden. Die bei der Armee angestellten Stabsof—
fiziere werden ihr Aktivitaͤts⸗Gehalt fortbeziehen, die nicht an⸗
gestellten dagegen nur das Urlaubs-Gehalt der Kavallerie ⸗Of⸗
fiziere ihres Grades erhalten. — Die zweite Verordnung
stellt den aus saͤmmtlichen angestellten oder disponibeln Ge⸗ neralen bestehenden großen Generalstub der Armee fuͤr das Jahr 1831 auf 1569 General-Lieutenants und 250 Gene— ral Majore fest. In den Stamm der im aktiven Dienste befindlichen Generale soll nur immer nach Er— ledigung zweier Stellen eine Befoͤrderung eintreten, so lange bis dieser Stamm nur noch 1900 Genergl-Lieutenants und 150 General⸗Majore enthaͤlt. Die Marschaͤlle von Frank⸗ reich sollen zu einem Conseil einberufen werden, um der Re⸗ gierung noch vor dem 1. Januar 1831 die Liste der Gene⸗ rale einzureichen, die ihnen geeignet scheinen, den aktiven Generalstab der Armee zu bilden; jedoch darf kein General,
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der uͤber 65 Jahre alt ist, wenn er nicht Ober⸗Befehlshaber gewesen, auf diese Liste gebracht werden. Die Offiziere im Alter von 65 Jahren und daruͤber, welche vom Conseil der Marschaͤlle fuͤr geeignet gehalten werden, noch ferner zur Ar⸗ mee zu gehören, sollen den Reserve⸗ Stamm des Generalsta⸗ bes bilden. Diejenigen Marschaͤlle, die vom Conseil der Marschaͤlle weder fuͤr den aktiven Dienst noch fuͤr die Re⸗— ferve geeignet gehalten werden, sollen sogleich auf Reform⸗ Gehalt oder Pension gesetzt werden. Der Kriegs⸗Minister wird) beauftragt, den Marschaͤllen die zu diesem Behufe erforderli⸗ chen Armee-Listen mitzutheilen. Das Gehalt der zum Akti⸗ vitaͤts-Stamme gehorenden disponibeln Generale wird fuͤr die General-Lieutenaats auf 12,909, fuͤr die General⸗Majore auf 8000 Fr., und das der zum Reserve-⸗Stamme gehoͤrigen fuͤr die General-Lieutenants auf 80900, fuͤr die General-Ma— jore auf 6000 Fr. festgesetzt. Der Titel „Gouverneur einer Militair-Divisson“ wird abgeschafft. Die bisher ertheilten Ehrengrade gelten nur fuͤr die auf Pension gesetzten Gene— rale und anderen Offiziere. Unter keinem Vorwande sollen fernerhin dergleichen ertheilt werden.
Eben dieses Blatt giebt eine vom 30. Oktober da— tirte Und noch vom Herzoge von Broglie kontrasignirte Koͤ— nigl. Verordnung, wodurch die Paͤpstliche Bulle uͤber die ka⸗ nonische Einsetzunig des Herrn von Cosnac zum Erzbischofe von Sens promulgirt wird.
Der gelehrte Abbé Guillon, Inspektor und Professor der kirchlichen Beredsamkeit an der hiesigen Universitaͤt, Her⸗ ausgeber einer Sammlung der Kirchenvaͤter, ist statt des zum Erzbischof von Avignon designirten Herrn Belmas zum Bischofe von Cambrai ernannt worden.
Die heute erschienene Nummer des Gesetz⸗Buͤlletins ent⸗ haͤlt einigt noch von dem vorigen Finanz-Minister, Baron Louis, kontrasignirte Königl. Verordnungen, wodurch mehrere Pensionen bewilligt werden. Unter Andern erhalt der ehe⸗ malige General⸗Post⸗Direktor, Herr v. Villeneuve, eine Pen⸗ sion von 5753 Fr. und der Graf Heinxich von Segur, Pair von Frankreich, eine Pension von 10,000 Fr., als Enkel des Grafen von Segur d Aguessau, von dem er die Pairswuͤrde ererbt hat, und welcher eine Pension von 24,000 Fr. bezog.
Der Messager des Chambres aͤußert uͤber die letzte
Ministerial⸗Veraͤnderung: „Dieser Wechsel ist uns noch nicht
vollkommen klar, und wir glauben, daß auch das Publikum darin nichts Bedeutungsvolles, aber auch eben so wenig et— was Beunruhigendes finden wird. Das Ausscheiden der bei⸗ den edlen Marschalle, Gérard und Maison, wird wahrhaft bedauert, weil in Zeiten, wie die jetzigen, gerade und feste Charaktere Vertrauen einfloͤßen. Man wuͤrde Unrecht thun, die Wahl des Marschall Sult wegen einiger Handlungen in seiner politischen Laufbahn unter der vorigen Dynastie tadeln zu wollen. Dieser Krieg gegen alle faͤhigen Koͤpfe, die seit funf— zehn Jahren an den Geschästen Theil genommen haben, ist ein dem Lande schaͤdliches Vorurtheil der Parteilichkeit und Leidenschaft, und mit Vergnuͤgen sehen wir daher, daß meh⸗ rere Blatter dasselbe in Betreff des Marschall Sæoult aufge— geben haben. Es wuͤrde widersinnig von ihrer Seite seyn, wenn sie gegen Hrn. v. Argout nicht dieselbe Unparteilichkeit zeigen wollten, gegen einen der geschaͤftskundigsten und er fah⸗ rensten Männer in unsern Kammern. Bei seiner Erfahren⸗ heit und seinen gemaͤßigten Gesinnungen liebt er Ordnung in der Regierung, und in dieser Beziehung hat die gegenwartige Verwaltung durch seine Wahl einen guͤnstigen Vorbegriff von ihren Ansichten gegeben.“
Die Provinzial⸗Blaͤtter sprechen sich immer enschiedener gegen die demokratische Tendenz der meisten Pariser Journale aus. Das Memorial Bordelais äußert . B. mit Bezugnahme auf einen Artikel des Globe: „Wie viel Manner sind denn in Frank—⸗ reich, welche eine republikanische Monarchie wollen? Sie mögen eine Zählung anstellen und sie werden uͤber ihre geringe An— zahl erstaunen. Die Franzoͤsische Nation will den Koͤnig und die Charte, sie will eine erbliche Monarchie mit einer Repraͤ⸗ sentativ- Regierung, aber sie weist jene naturwidrige Verbin— dung einer Monarchie und einer Republik zuruck, weil sie sehr wohl weiß, daß die letztere bald die erstere verschlingen würde, wie dies im Jahre i792 geschehen ist.“ —xder Bre— ton sagt: „Man muß gelebten, die Anmaaßung jedes Pa—⸗ riser Blattes, allein die Meinung von ganz Frankreich repraͤ— sentiren zu wollen, wuͤrde ihre komische Seite haben, wenn sie fuͤr uns, die Betheiligten, die wir im Kapitel nicht einmal berathende Stimme haben, nicht ver derblich wäre. Jeden Morgen sagen uns diese Repraͤsentan⸗ ten, die sich ihre Beglaubigungs⸗Schreiben selbst ausfertigen: Laßt uns nur machen, unsere Sache ist eine gemeinschaftliche, Euere Interessen sind die unsrigen, wir sind Euere besten Deputirten. Daher glauben sie auch, daß Alles, was ihrer
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Partei und der Hauptstadt vortheilhaft ist, es auch fuͤr alle Provinzen seyn muͤsse, und lassen uns bald auf Seiten der Maͤnner der vorwaͤrtstreibenden, bald auf Seiten der Wider⸗ stand leistenden Richtung, bald auf Seiten der Contee⸗Revo— lutionnairs und bald auf der der Demagogen seyn, lassen uns gegen die Handlungen und Personen jedes Ministeriums proötestiren, und uns die Abschaffung der auf ihren Blattern lastenden Abgaben, vielleicht sogar die Errichtung eines En— trepots in Paris, verlangen.“
Das Journal du Comm erce versichert, die Grund— lage des neuen Wahlgesetzes werde die Erniedrigung des Wahl⸗Census auf 200 Fr. und die Ertheilung des Wahlrechts an die auf dem zweiten Theile der Geschwornen⸗Liste stehen—⸗ den Buͤrger bilden. Nach den von der Verwaltung gesam— melten Angaben wuͤrde sich daraus eine Anzahl von 320,000 Waͤhlern ergeben, also 1 Waͤhler auf 100 Einwohner.
Die Nachricht von dem Abtreten des Wellingtonschen Ministeriums wurde an der gestrigen Boͤrse durch einen vom Minister des Innern unterzeichneten Anschlag bekannt ge— macht, worin derselbe äußert, daß das zu bildende Englische Ministerium neue Garantie en fuͤr den Frieden darbieten werde.
Das Journal des Débats meldet: „Die Instrue— tion des Prozesses der Ex⸗Minister naͤhert sich ihrem Ende, und die Verhandlungen, die, wie man glaubt, nicht uͤber vierzehn Tage dauern werden, konnten im Beginn des De— zember anfangen. Aber die Pairs-Kammer hat mehrere Bittschriften hiesiger Kaufleute empfangen, welche um Ver— schiebung dieser Sache bis zum 20. Jan. bitten, weil sie davon in der Neujahrszeit einen unguͤnstigen Einfluß auf den Handel besorgen. wer ee. ist noch nichts beschlossen worden. Der hohe Gerichts-⸗Hof wird die Forderungen der Gerechtig— keit mit dem Interesse der Industrie zu vereinigen wissen.“
Die Franzoͤsische Akademie schritt in ihrer gestrigen Sitzung zur Wahl der Nachfolger des Baron Fourier und des aͤltern Grafen Segur. Es waren 27 Mitglieder anwe— send. Die Kandidaten waren die Herren Vietor Cousin, Benjamin Constant, Viennet, Tissot und Keratry. Herr Victor Cousin wurde gleich bei dem ersten Skrutinium und . Viennet nach einer Ballotirung mit Herrn Benjamin
onstant zum ,, der Akademie gewaͤhlt.
Der gelehrte Grientalist, Herr Saint-Martin, ist seiner beiden Posten, als Konservator der Bibliothek des Arsenals und als Inspektor der orientalischen Typographie in der Koͤ— niglichen Druckerei, entsetzt worden, weil er an der Redaction des Universel unter dem Polignaeschen Ministertum Theil genommen und sich in fruͤherer Zeit als ein Anhaͤnger des Ministers Corbière zu erkennen gegeben hat. Der Temps tadeit diese Maaßregel aufs bitterste. Daß man den einzigen Franzoͤsischen Gelehrten, der das Armenische verstehe, den Herausgeber der historischen und geographischen Memoiren uͤber Armenien u. f. w. wegen seiner politischen Ansichten sei⸗ ner Aemter und seines Unterhaltes beraube, erinnere, bemerkt dieses Blatt, an die Zeit der Ruͤcknahme des Edikts von Nantes. Damals habe das Ausland die wegen religidser Ansichten vertriebenen Franzoͤsischen Gelehrten aufgenommen, jetzt werde es die wegen politischer Gesinnungen Vertriebenen aufnehmen, aber man muͤsse auch besorgen, daß Europa eine solche Intoleranz Frankreichs jetzt wie damals brandmarken werde.
Auf Ansuchen der angesehensten hiesigen Kaufleute wer— den die gewoͤhnlichen Winter,Soiréen bei Hofe in diesem Jahr fruͤher als gewohnlich beginnen, um den Handel mit Tuxuswaaren zu beleben. Es ist zwar eine besondere Hof⸗ kleidung fuͤr die Cour-Tage festgestellt, jedoch wird auch die einfache National⸗Garden- Uniform zugelassen werden.
Aus Bayonne vom 15ten d. M. schreibt man: „Die Spanischen Fluͤchtlinge begeben sich auf den Weg nach dem Innern. Valdes ist heute fruͤh abgereist; Mina, der krank ist, hat eine Frist nachgesucht und fe erhalten. Die Anfuͤh⸗ rer feines Corps, so wie die Mitglieder der Junta, werden
morgen abgehen. Der Vice⸗Köͤnig von Navarra zoͤgert noch
immer mit der Hinrichtung der gefangen genommenen Fran⸗ zosen.“
Großbritanien und Irland.
London, 19. Nov. Fast der gesammte Hofhalt 2686 MM. hat zugleich mit der , ,, der Minister seine Entlassung eingereicht; darunter befindet sich auch Lord Howe, Kammerherr der Köoͤnigin.
Lord Holland ist zwar in die Stadt gekommen und hat, wie es heißt, an den Konferenzen zur Bilduug eines neuen Ministeriums Theil genommen, allein bis jetzt verlautet nicht, daß er irgend einen unmittelbaren Antheil an letzterem mit—
telst Uebernahme eines besondern Amtes uͤbernehmen wolle.
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