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faͤhr 3999 Vasen sich drei von untergeordnetem Machwerk mit
Etruslischer Schrift üͤber den Figuren der Gefaͤße vorgefunden
aben; fo wic, daß außerdem der ungefirnißte Boden vieler der . Vasen mit Griech. nr, . und Inschriften, Wor⸗ ten und Buchstaben in Etruskischer Schrift vorkommen. Diese Inschriften scheinen sich allerdings meist auf den Fabrikanten zder den Eigenthümer zu beziehen, konnten aber, obwohl groͤß⸗ tentheils eingekratzt, nicht wohl anders als im frischen Thon ge⸗ führt werden und geben daher cinen Grund mehr ab, um an die
abrifation jener Basen durch Griechische, aber in Etrurien an⸗ ässige, Kuͤnstler zu glauben. ;
Bike mehrfach und zuversichtlich ausgesprochene Hoffnung, in der ungeheuren Anzahl jener Vaseninschriften historische Data für die Zeit und Herkunft der Denkmaͤler, denen sie angehdren, auf ⸗˖ zufinden, scheint sich an einem Federkrieg philologischer Aus le⸗ gungen zu zerschlagen; denn nachdem Lucian Bonaparte in der schwie⸗ rigen In schrift einer Baechischen Vasenmalerei die sichere Buͤrgschaft an, u haben glaubte, daß die auf seinen Grundstuͤcken gefun⸗
enen Graͤhbervafen der altesten Hauptstabt des Etruskischen Reiches angehörten, ist dieselbe Inschrift ( .. e l, cunlederazighe qi Vetajonia) trotz dem in Italien daruͤber beobachteten Still—⸗ schweigen von auswaͤrtigen Gelehrten auf sehr verschiedene Weise, theils wie von Panofka zu einer Bacchischen Sentenz ( cοmν xc il conduit les flies), thai wie von Raoul-Rochette zu ciner athletischen Beischrift (4214 G2 emporte le , heraoge⸗ stimmt worden. Im umgekehrten Verhaͤltniß 3 die Zeug⸗ nisse fuͤr die Hrsechisch Abkunft von Lucians mehr denn zwei⸗ taufend Etruskischen Graͤbervasen durch die eigene aͤußerst wich—⸗ tige Inschriften⸗ Sammlung des Prinzen und durch die gleichzei⸗ tiz von emstgen Beobachtern zufammengestellten Eigenthümlich, kesten jener Basen, uber die ein ausfuͤhrlicher Bericht des Prof. Gerhard fuͤr die nächsten Lieferungen der Werke des Instituts versprochen wird. Allerdings geben diese wichtigen Denkmaͤler einen großentheils neuen Schatz antiker Darstellungen, neue Er⸗ scheinungen im Technischen der Ferm, des Firnisses und der r, , neue Aufkläͤrungen fuͤr die Sitte alter Vasen fabriken und fuͤr bie bisher raͤthselhafte Bestimmung jener Gefaͤße, die man von nun an fast durchgaͤngig fuͤr Preisgefaͤße, (G3ymnasien⸗ eschenke und Hochzeitsgaben, statt, wie oft bisher, fuͤr Gegen⸗
aͤnbe balten wird, deren letzte Bestimmung, Graͤber ju schmuͤ⸗
cken, ihre , ,. ewesen waäͤre; aber alle und jede dieser Besonderheiten sind so eigenthuͤmlich Griechisch und scheiden sich
so bestimmt von dem miktelmaͤßigen Geschirr Etruskischer Tech⸗
nik ab, daß, nach der gegenwärtigen Ansicht prüfender Augen⸗ zeugen, auch der letzte Vasenfund in Etrurien höchstens eine Un⸗ terscheidung Griechischer und Tyrrhenischer, d. h. Griechischer in Etrurien geübter Manier begruͤnden koͤnnte, als irgend, einen scheinbaren Glauhen an zierliche Vasentechnit Etruskischer Kuͤ nstler
Um das Publikum noch vor Abschluß eines General-Berichts uͤber die Entdeckungen von Canino mit wichtigen Denkmaͤlern dieser Fundgruben bekgnnt zu machen, liefern die unter hr. Pa⸗ nofka's Leitung in Paris erschienenen Denkmaͤler Hefte anzie⸗ hende Belege. Mehreren bereits erschienenen Vasenbildern an— ziehender Darstellung, wie die Geburt des Erichthonius und Ulysses bei der Sirenen -Insel es sind, soll zunaͤchst die Bekannt⸗ machung einer der vorzuͤglichsten Caninovasen, Scenen der Zer⸗ stbrung von Troja vorstellend, von Hr. Schluttig in Rom er⸗ idutert, sich gnreihen; hierauf die wichtige Reihe der in den Gräbern von Vulei gefundenen gegenwartig mehr als dreißig panathenaͤischen Preisgefaͤße, uͤber welche, nach Millingens und Gerhards Erlaͤuterungen ber zwei aͤhnlichen in Athen und Nola gefundenen Vasen (iene in England, diese im Königl. Museum zu Berlin), von Dr. Ambrosch in Rom gruͤndliche Aufklaͤrun⸗ gen erwartet werden.
Bei dieser reichlichen Benutzung der neuesten Entdeckungen sind die Werke des Instituts auch an Bekanntmachungen von Denkmälern anderer Gegenden und Sammlungen nicht arm. Anziehende r,. dieser Art sind die Erlaͤuterungen eines Va⸗ sengemaͤldes der Koͤnigl. Preußischen Sammlung, den Raub des Palladiums vorstellend, von Herrn Hofrath . die Erlaͤute⸗ rungen und Beschreibungen mehrerer neuerdings aus Griechen⸗ land gekommenen Denkmaͤler, von Gerhard, Welcher u. A, mehrere Berichtigungen fruͤherer uͤber beruͤhmte Denkmaͤler oh⸗ waltenden Mißverstaͤndnisse, von Pano fka, und naͤchst den Kunst⸗ denkmaͤlern eine Notiz uͤber die neuerdings aufgewickelten Her⸗ ktulanischen Rollen, unter denen laut Sir William Gell und Seotti eine mathematische Handschrift mit ihren entsprechen⸗ den n, , Figuren sich vorfindet. Wir übergehen die Erwaͤhnung anderer . Aufsaͤtze und Denkmaͤler dieser Werke bloß darum, weil sie sich mehr einer speziellen litergrischen Forschung als der Reihenfolge von Entdeckungen anschließen, auf welche, ihrer Neuheit, wie ihrer Wichtigkeit wegen, jeder ge⸗ bildete Leser seine Aufmerksamkeit gern hinzulenken pflegt, und
bemerken nur noch schließlich, daß alle das Institut angehenden . und Sendungen, nach wie vor, von der Kunsthand⸗ lung Schenck und Gerstaͤcker in Berlin besorgt werden.
Königliche Schauspiele.
Sonnabend, 27. Nov. Im Schauspielhause: Nehmt ein Exempel daran! Lustspiel in Alexandrinern, in 1 Aufzug, vom PDr. C. Toͤpfer. Hierauf: Die Schleichhaͤndler, Pos⸗ senspiel in 4 Aufzuͤgen, von E. Raupach.
Sonntag, 28. Nov. Im Opernhause: Zum erstenmale: Alfred der Große, Oper in 2 Abtheilungen mit Tanz, von Th. Korner; Musik von J. P. Schmidt. Hierauf: Das Schweizer⸗Milchmädchen, pantomimisches Ballet in 2 Abthei⸗ lungen. (Dlle. Therese Elsler wird hierin tanzen und Dlle. Fanny Elsler die Partie der Liesli aus fuͤhren.)
Im Schauspielhause: Menschenhaß und Reue, Schau— spiel in 5 Abtheilungen.
Mehrfach ausgesprochenen Wuͤnschen zu begegnen, wird vom 1. Dez. C. an wiederum ein Abonnement fuͤr die Dauer der Franzoͤstschen Vorstellungen, mithin auf 7 Monate, gegen die fruͤher zum Ansatz gebrachten Preise stattfinden. Die desfallsigen schriftlichen Meldungen werden vom heutigen Tage an beruͤcksichtigt.
Königstädtisches Theater. Sonnabend, 27. Nov. Fiorella, oder: Das Hospizium St. Lorenzo, Oper in 3 Akten. Hierauf: Der Faßbinder, , Pantomime in 1 Akt, ausgefuhrt von der Familie obler. Sonntag, 28. Nov. Zum erstenmale wiederholt: Der Brief an sich selbst, komische Oper in 1 Akt, nach dem Fran⸗ zoͤsischen von E. Meisl, Musik vom Kapellmeister Fr. Glaͤser.
Hierauf: Kuͤnstler-Liebe, oder: Die moderne Galathee, Lust⸗
spiel in 1 Akt. Zum Beschluß, zum erstenmale: Das Dop— pelduell, komische Pantomime in 1 Akt, ausgefuͤhrt von der Familie Kobler.
Montag, 29. Nov. Zum erstenmale: Der Diamant des Geisterkoöͤnigs, Zauberspiel in 2 Akten, von Ferd. Raymund; Musik von J. Drechsler. Die neuen Decorationen sind vom Decorations⸗ Maler Hrn. Blum.
Im Laufe der naͤchsten Woche: Zum erstenmale: Abaͤllino
der große Bandit, großes Melodrama in 3 Akten, von Zschokke.
Berliner Börse. Den 26. November 1830. Amtl. Fonds- und Geld-Cours- Vettel. (Preusss. Cour.)
Dr, d,, 6 I, rie, Geld. 893 1 Ostpr. Ptandbrt. 264
98 IPomm Pfandbrę. r — Kur- u. Neum. do. Sd Schlesische do. — Rkst. C. d. -u. X.
— X. Sch. d. . u. X. 92
St. Schuld- Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl Anl. 22 Pr. Engl. Obl. 30 Kara. Gib m. l. FVeum Int. Sch. d. Berl. Stadt- Ob. Königsbg. do. Elbinger ds. Danuz. do. in Th. VWestpr. Pfdh. Grolshz. Pos. do.
Holl. voll. Dub.
. Neue dit⸗ — Friedrichsd'or. 94 Disconto ....
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wa , Börsen. Frankfurt a. M., 22. November.
5proc. Metalliqg. 98tz. 916. 4proc. S2. S2. 24proc. . 1proc. 203. Brief. Bank- Actien 1254. 1251. , 1171. 117. Lobse zu 100 FI. 166. Brief. Poln. Loose 523. 523.
Hamburg, 24 November. Oesterr. 4proc. Metall. Si. Bank Aetien 1073. Engl. Russ. Anl. 935. Russ. Anl. Hamb. Gert. 92. Dun. 60. Poln. pr. 30. Novy. 10685. Engl. Neap. 70. Fale. 65.
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Gedruckt bei A. W. Hayn.
Nedacteur John. Mitredacteur Cottel.
Zeitung.
M 330.
Amtliche Nachrichten.
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Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem General-Landschafts— Direktor von Pommern, von Eickstedt-Peterswaldt, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, und dem Landschafts-Direktor des Stargardschen Departements in Pommern, von Bonin, den Rothen Adler-Orden drit— ter Klasse zu verleihen geruht.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Kuͤster und Schul— lehrer Schulz zu Staffelde, im Regierungsbezirk Magbeburg, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen geruht.
Se. Maj. der Konig haben die Ernennung des Dom— herrn von Montmarin zum Dom-Dechanten in Breslau
Allergnaͤdigst zu bestaͤtigen und die desfallsige Urkunde Aller⸗ hoͤchstselbst zu vollziehen geruht.
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Zeitungs-Rachrichten. e nm d
Franke i ch. Deputirten⸗ Kammer. Die Sitzung vom 19.
Nov. eröffnete Hr. Humblot - Centé mit folgender Pro⸗
position, als einem Zusatz zum Reglement: „Die Sitzungen der Deputirten-Kammer sollen kuͤnftig um Punkt 1 Uhr er—
daruͤber verfügt. Ist bei der Eroͤffnung der Sitzung das Bureau der Meinung, daß die Zahl der anwesenden Depu— tirten zum Berathschlagen nicht hinlänglich sey, so kann der Praͤsident den Namensaufruf anordnen.“ Die Versammlung beschloß, sich diesen Vorschlag in ihrer naͤchsten Sitzung aus— einandersetzen zu lassen. — Hierauf berichtete Hr. March al uͤber den Gesetz, Entwurf wegen der den hoͤheren Staats— beamten kuͤnftig zu bewilligenden Pensionen. Man wird sich erinnern, daß die Pairs-Kammer in der Sitzung vom 6ten den 2ten Artikel dieses Entwurfs, wonach alle seit dem 1sten Januar 1828 bewilligten Pensionen einer Revision unterwor— fen werden sollten, gestrichen hatte. Der Berichterstatter stuͤtzte sich jetzt auf dieselben Gruͤnde, die er bereits das er— stemal geltend gemacht hatte, um zu beweisen, daß der
von der Pairs-Kammer verworfene Artikel keine ungerechte Maaßregel enthalte; das Gesetz vom Jahre 1807 habe
den hoͤheren Staats-Beamten Pensionen bis zum Betrage von 20,000 Fr. zuerkannt, insofern sie dieselben durch ihre Dienst—⸗ leistungen und die Unzulaͤnglichkeit ihres Vermoͤgens verdient haͤtten; nun sey es aber erwiesen, daß mehrere Pensionen mit Hintansetzung dieser Bedingung bewilligt worhen waͤ— ren, und die Inhaber solcher Pensionen koͤnnten also auf die Unverletzlichkeit der vom Staate eingegangenen Verpflichtun—⸗ gen keinen Anspruch machen. Es sey nicht wahr, daß jene Maaßregel eine rückwirkende Kraft, habe; dies wuͤrde nur der Fall seyn, wenn aman alle seit den Jahre 1807 bewilligten Pensionen einer Revision unterwerfen wolle; so aber habe man den 1. Jan. 1828. als lerminus a quo angenommen, weil von dieser Zeit an die bewilligten Pensionen die gesetz— liche Sanction nicht erhalten hätten; die Pairs⸗Kammer sey von dem Gesichtspunkte ausgegangen, daß mehrere der zu re— vidirenden Pensionen den in Anklagestand versetzten Mini— stern zu Theil geworden seyen, und daß sonach die Annahme des 2ten Artikels des Gesetz- Entwurfs den Kammern das Ansehen geben wuͤrde, als ob sie aus persoͤnlichen Ruͤcksichten handelten; die Kommission theile indessen dieses Be⸗ denken nicht, sie beharre vielmehr bei ihrem fruͤheren
Berlin, Sonntag den
gewesen.
28sten No vember
1820.
Antrage. „Ueber die Frage“, so schloß der Redner, „was aus dem Gesetz-Entwurf werden soll, wenn die Deputirten— Kammer den von der Pairs-Kammer gestrichenen Artikel wieder aufnimmt, ist die Kommission getheilter Meinung Es ist dies naͤmlich das erstemal, seitdem die Ini— tiative auch den Kammern zusteht, daß ein solcher Fall ein— tritt. Die Minoritaäͤt der Kommission hat sich dahin ausge— sprochen, daß der Artikel der Charte, wonach ein von einer der brei Staatsgewalten verworfener Antrag im Laufe derselben Session nicht zum zweitenmale gemacht werden darf, auf den vorliegenden Fall Anwendung sinde. Die Majoritaͤt dage—
gen glaubt, daß diese Bestimmung, die die Verwerfung einer
ganzen Proposition betrifft, auf den Fall nicht anwendbar sey, wo eine der Kammern eine solche Proposition nur zum Theil verworfen hat. Sie ist daher der Meinung, daß, wenn die Deputirten⸗Kammer den zweiten Artikel wieder auf—
nehmen sollte, der Entwurf abermals der Pairs⸗-Kammer zu—⸗
gefertigt werden muͤsse, wobei sie von der Voraussetzung aus—⸗ geht, daß, wenn die Pairs-Kammer fruͤher ein ihr zu strenge geschienenes Gesetz modificirt habe, sie, ohne ihrer Wuͤrde irgend zu nahe zu treten, jetzt auf die Ansichten der Deputirten⸗Kammer eingehen koͤnne, um mit Ldieser ein und dasselbe Ziel zu erreichen.“ Die Kammer beschloß, sich mit diesem Gegenstande erst nach der Beendigung ihrer Bera⸗ thungen uͤber den Rechnungs-Abschluß fuͤr 1829 zu beschaͤf— tigen. — Demnaͤchst wurde die Diskussion uͤber den Gesetz— Euütwurf wegen der Buchdruckereien und des Buchhandels, bessen Art. 5 — 6 Tages zuvor noch einmal an die Kom⸗ mifsion verwiesen worden waren, wieder aufgenommen. Nach—
2 4 9 0 . 361 ĩ se im or 9 14 1 oͤffnet werden, es sey denn, daß die Tages-Ordnung anders dem der Baron Pelet in seinem Berichte Namens der
Kommission erklart, daß diese den Zten und ten Art. modi— fieirt, den 5ten und 6ten unverandert gelassen und noch einen 7Iten und Sten in Betreff der Steindrucker und Buͤcher-Hau— sirer hinzugefuͤgt habe, machte Hr Dupin d. Aelt. den Vor— schlag, die neuen Buchdrucker in Staͤbten von 5000 Seelen und darunter der Entrichtung einer Summe von 5090 Fran⸗— ken zu unterwerfen. Der General Brenier widersetzte sich zwar dieser Proposition, die indessen von der Kammer ange— nommen wurde. Nachdem hiernach der ganze Tarif festge— stellt worden (vergleiche das gestrige Blatt der Staats-Zei— tung), beschaftigte man sich mit dem Repartitions-Modus. Hr. v. Tracy bemerkte, daß es Buchdrucker gebe, die ihr Patent unentgeltlich erhalten hatten, und daß er selbst einen solchen kenne. Der Baron Pelet erwiederte, daß von den in bem Zeitraume von 1827 — 1830 ausgefertigten Buchdzuk— ker-Patenten kein einziges bezahlt worden sey. In diesem Falle, entgegnete Hr. v. Tracy, stehe solchen Buchdruckern auch keine , zu. Hr. Dupin d. Aelt. aͤußerte dagegen, daß die alten Buchdrucker nicht sowohl fuͤr die Ein⸗ loͤfung ihres Patents, als fuͤr die Nachtheile, die sie uͤberhaupt kuͤnftig durch eine großere Konkurrenz erleiden mochten, ent— schaͤdigt werden sollten. Als es zur Abstimmung kam, wurde indeß der Antrag des Herrn von Tracy, daß nur diejenigen Buchdrucker eine Entschaͤdigung erhalten sollten, die ihr Pa— tent bezahlt hatten, angenommen. Der Zte Artikel des Ge⸗ setz Entwurfs lautete nunmehr also; „Wer sich als Buchdruk⸗ ker in einer Gemeinde etabliren will, wo es bereits einen oder mehrere patentirte Buchdrucker giebt, hat dazu das Recht, wenn er zuvor eine nachstehend näher festgesetz te Summe in den Schatz zahlt: uͤr Paris 10,009 Franken, in Städten von 50,060 Seelen und daruͤber 8900 Fr., in Städten von 50 — 30, )h0o0 Einw. 5000 Fr., in Staͤdten von 35 —= 20,000 Einw. 600 Fr., in Staͤdten von 20 — 10,900 Einw. 30060 Fr, in Städten von 10 — 5000 Einw. 2000 Fr, in Staͤdten von 5000 Einw. und darunter 560 Fr= Die hieraus zu zahlenden Entschaͤdigungen sollen nur denjenigen Buchdruckern zu Theil werden, die nachweisen konnen, daß