1830 / 330 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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sie ihr Patent bezahlt haben.“ Als jetzt uͤber diesen Artikel ] Ich felbst bin aber schon viermal eitirt worden, und nachdem abgestimmt wurde, ereignete sich der sonderbare Fall, daß, ich meine Freunde in dieser Kammer uͤber die Gesetzlichkeit nachbem vorher alle Paragraphen desselben einzeln angenom- der Citation befragt, erwiederten sie mir einstimmig, daß ich men worden, der ganze Artikel verworfen wurde. Der Praͤ⸗ Unrecht , wurde, wenn ich mich nicht stellte. Ich ver— sident sah sich deshalb zu nachstehender Bemerkung veran, lange daher, daß man uͤber die vorliegende Frage zur Tages—⸗ laßt: „Ich sehe mich genöthigt, um meine eigne Verant, ordnung schreite.“ Herr v. Salvandy vertheidigte dagegen wortlichkelt zu decken, der Kammer vorzuhalten, was sie so mit großem Eifer die Rechte und Privilegien der Deputir⸗ eben gethan hat. Der 3Zte Artikel war, was den darin ten, denen, seiner Meinung nach, Herr Comte durch seine enthaltenen Tarif betrifft, schon in der gestrigen Sitzung an- Vorladung zu nahe getreten sey. Herr Salverte aͤußerte genommen worden, und ich gestehe, daß, als ich Jetzt densel⸗ sich in dem Sinne des Herrn B. Constant; es sey durchaus ben zur Abstimmung brachte, ich nicht glaubte, daß die Kam- ungegruͤndet, daß die Handlung des Herrn Comte verfassungs— mer ihr gestriges Votum wieder vernichten würde. Der Praͤ⸗ widrig sey; er habe die ganze Charte durchgelesen und auch sident hat weiter keinen Beschluß zu fassen, doch konnte er nicht einen einzigen Artikel darin gefunden, auf den man sich sich unmoͤglich enthalten, der Kammer bemerklich zu machen, in dem vorliegenden Falle stuͤtzen koͤnne; auch die Gesetze ent⸗ in welchen Widerspruch sie mit sich selbst gerathen ist.“ Hr. hielten durchaus keine Bestimmung, die einen Deputirten des K. Dupin wollte jetzt nachträglich noch einige Bemerkungen gemeinen Rechtes uͤberhebe. Nach einer sehr weitlaͤuftigen machen; der Praͤsident verweigerte ihm aber das Wort mit Erörterung schlug der Redner vor, die Stelle in der von der der Erklarung, daß die Kammer bereits entschieden habe. Hr. Kommission in Antrag gebrachten Resolution, worin es heißt, Dupin bestieg daher bei Gelegenheit des Aten Artikels die Red⸗ daß die Kammer das Verhalten des Herrn Comte entschul— nerbühne und verlangte, daß man das ganze Gesetz verwerfe, dige, zu streichen, da das Wort Entschuldigung im gesetzli⸗ da dasselbe jetzt uur och ein Gewebe pon unzusammenhän, chen Sinne dem Tadel ziemlich gleich komme, der Prokura— genden und unbilligen Maaßregeln enthalte und daher mit tor aber keine Handlung begangen habe, die einen solchen einem Worte schlecht sey. Die Versammlung nahm indessen verdiene. Herr Jars vertheidigte den Bericht der Kommis⸗— hierauf vorerst keine Ruͤcksicht und genehmigte den Aten Ar- sion und gab zu verstehen, daß Herr Comte die Deputirten⸗ tikel, (der jetzt der Ite wird), so wie die uͤbrigen 4 Artikel, in Kammer absichtlich habe in Mißkredit bringen wollen. nachstehender von der Kommission in Antrag gebrachten Ab-⸗s „Es ist in der That traurig“, äußerte er, „daß diese Kam— fassung: . mer, der Gegenstand des Hasses und der Verlaͤumdung von or n 3. Jede Buchdruckerei, die ohne vorherige An Seiten der vorigen Regierung, bisher Frankreichs Schirm und zeige angelegt wird, soll als eine heimliche betrachtet, die Hoffnung, plotzlich bei denen in Ungnade gefallen ist, die sich die Pressen, Typen und sonstigen Utensilien sollen in Beschlag wahren Freunde der Freiheit nennen. Daß mehrere Preßverge⸗ genommen und zum Besten des Staates verkauft, die Ei- hen unbestraft geblieben, war so allgemein bekannt, daß der Pro⸗ genthuͤmer oder Verwahrer aber sollen mit einer Geldbuße kurator nicht erst Hrn. v. Lameth zu vernehmen brauchte, um von 1000 10,00 Fr. und mit einer Haft von 1 6 Kunde davon zu erhalten. Allerdings ist es beklagenswerth, Manaten bestraft werden. . daß die periodische Presse sich selbst und uns so großes Un— „Ar t. 4. Jeder Buchhaͤndler, der die im Artikel 2 recht thut. Weil sie dem Lande Dienste geleistet hat, glaubt vorgeschriebene Anzeige nicht gemacht hat, soll mit einer sie, daß sie die unsrigen ganz verwischen koͤnne; weil sie den Geldbuße von 190 1006 Fr. und einer 6taͤgigen bis Despo is mus bekaͤmpft hat, verlangt sie, daß man ihr auch 1monatlichen Haft bestraft werden.“ Belohnungen zuerkenne, wenn sie sich gegen eine schuͤtzende „Art. 5. Die gegenwartigen Inhaber eines Buch⸗ Macht erhebt. Durch uns und fuͤr uns, ruft sie aus, ist drucker⸗ oder Buchhändler-Patents sind jener Anzeige die Revolution geschehen! Platz daher fuͤr uns und unseres uͤberhoben.“ Gleichen! Und‘ diejenigen, die also sprechen, bedenken

„Art. 6. Die Vestimmungen des gegenwartigen Ge. gar nicht, daß sie daburch jede Taͤuschung ver scheuchen,

setzes sind, insoweit sie die Buchdrucker betreffen, auch auf daß sie jeden Glauben an ihre Uneigennuͤtzigkeit und Va— die Steindrucker anwendbar, mit Ausnahme der festgesetzten terlandsliebe vernichten. In ihren Haͤnden ist die Presse Entschaͤdigungs Summe. Die Bestimmungen in Betreff gleichsam hochmuͤthig und despotisch geworden. Gluͤck— der Buchhaͤndler finden auf die Buͤcher Verleiher An, licher Weise trifft dieser Vorwurf nicht alle oͤffentlichen wendung.“ Blaͤtter; nicht alle haben die Wichtigkeit und Wuͤrde „Art. 7. Die im 2ten Artikel von den Buchhändlern ihres Auftrages verkannt, nicht alle haben aus der verlangte Anzeige soll auch von den Buͤcher-Höausirern an periodischen Presse ein Werkzeug des Stolzes und Ehr— dem Orte, wo sie ihren Wohnsitz haben, gemacht werden.“ geizes gemacht. Es ist uͤberdies troͤstend, zu sehen, daß, un— In dieser Abfassung wurde zuletzt das Gesetz (dessen Iisten geachtet die Behoͤrde sich passiv verhaͤlt, die ungerechten An— And 2. Art. wir bereits gestern gegeben haben), nachdem saͤmmt⸗ griffe unsrer Gegner mit jedem Tage weniger Eindruck machen; der liche Artikel einzeln angenommen worden, mit 193 gegen gesunde Sinn der Menge kommt dem vernachlaͤssigten Gesetze zu gs Stimmen ver wor fe n. Ein allzemeines Gelaͤchter Hälfe; man uͤberzeugt sich, daß in jenen Anschuldigungen mehr Ehr— erhob sich, als der Praͤsident die ses Resultat verkuͤndigte. geiz als Patriotismus liegt; man kommt auf den Verdacht, Den Beschluß der Sitzung machten die Berathungen uͤber die daß Maͤnner, die nicht immer unter derselben Fahne gefochten,

von Hrn. von Vatimesnil vorgeschlagene Resolution in der bei diesen Anklagen gemeinschaftliche Sache machen und daß die Angelegenheit des Grafen von Lameth. Hr. B. Constant vielbesprochene Aufloͤsung der Kammer keine bloß persoͤnliche Frage ließ sich zuerst daruͤber vernehmen und erhob sich gegen der sey, die Deputirten sich vielmehr bewogen finden muͤßten, ihren Antrag der Kommission. Allerdings, ͤußerte er, sey ein De⸗ Posten nicht zu verlassen. Wir sind hier, m. H., auf den putirter fuͤr die von ihm verkuͤndigten Grundsaͤtze Niemanden, Villen Frankreichs und bleiben auf den Willen des Koͤnigs, felbst nicht einmal der Majoritaͤt der Kammer Rechenschaft nicht, um die Macht in Haͤnden zu behalten, sondern um schuldig; in dem vorliegenden Falle aber handle es sich um die Volksfreiheiten zu besestigen, die durch unvorsichtige Vergehen, an deren Bestrafung der Justiz-⸗Behoͤrde viel ge⸗ Freunde seicht kompromittirt werden konnten. Gleichguůltig legen seyn muͤsse; in solchen Fallen müsse diese Behoͤrde das fuͤr das Geschrei, womit man uns verfolgt, werden wir die Recht haben, den Denuncianten, wer er auch sey, zu verneh⸗ uns gewordene Aufgabe gewissenhaft zu loͤsen und das Gute men; das Gesetz gestatte in dieser Beziehung burchaus keine allmaͤlig zu befoͤrdern suchen; wir werden nicht zuruͤckzuschrei⸗ Ausnahme. „Bemerken Sie, meine Herren „, fuͤgte ten glauben, wenn die Vorsicht uns anrathen moͤchte, etwas der Redner hinzu, „wohin das entgegengesetzte System weniger rasch, als Einige es verlangen, vorzuschreiten; nie uns fuͤhren wuͤrde. Die Denunciation des Herrn von werden wir aber zuruͤckbleiben, wenn das Interesse des Lameth war von keiner besondern Wichtigkeit. Gesetzt Staats schnelle und entscheidende Maaßregeln verlangt; wir aber, sie e,, ,., Natur gewesen; gesetzt, er haͤtte ge,! werden uns bemuͤhen, der Begierde unsrer jungen Gegner sagt, daß gewisse Leute sich zu dieser oder jener Stunde, an nach oͤffentlichen Aemtern moͤglichst zu gen uͤgen, zugleich werden diesem oder jenem rte versammelten, um die Regierung zu wir aber auch bei den Berathungen uͤber das Budget darauf stuͤrzen oder dem Koͤnige nach dem Leben zu trachten; gesetzt, bedacht seyn, diese Aemter mehr zu Ehren- als zu salarirten daß es dem Prokurator bei aller seiner Wachsamkeit nicht ge⸗ Posten zu machen, um den Steuerpflichtigen die Erleichterung lungen waͤre, einem solchen Komplotte nahe genug. auf die zu gewaͤhren, worauf sie schon so lange warten. So ver⸗ Spur zu kommen, um die Schuldigen zu belangen, sollte man stehe ich, und so, m. H., verstehen wir, wie ich glaube, Alle da nicht von dem Deputirten die Aufschlüsse verlangen durfen, die letzte Revolution und ihre Folgen. Es sey mir jetzt noch die nirgend anders zu sinden waren! Dies und nichts An- erlaubt, einem Jeben die Wahrheit ins Gesicht zu sagen: deres hat Herr Comte gethan. Die Konklusionen des Be, dem Könige, daß er geliebt ist, und daß Frankreich seiner richterstatters gruͤnden sich auf eine gewisse Unbekanntschaft Weisheit vertraut; dem Ministerium, daß es zu schwach auf⸗ mit den Thatsachen. Man sollte danach glauben, daß es das tritt, und daß, wenn es sich nicht beeifert, durch Ueberein⸗ erstemal sey, daß ein Deputirter vor Gericht geladen wid. stimmung in Ansichten und Grundsaͤtzen Zutrauen einzufloͤßen, es

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nicht laͤnger als sein Vorgaͤnger bestehen wird; dem Volke, das man gern irre leiten moͤchte, daß es durch Storungen der offentlichen Ruhe nie gedeihen wird, und daß der näͤchste Weg zum Despotismus Unordnung und Anarchie sind; den Ehrgeizi⸗ gen, daß man das Volk allerdings eine Zeit lang beherrschen kann, wenn man ihm schmeichelt und seinen Leidenschaften froͤhnt, daß aber auch der Geschickteste unter ihnen, wenn er zur Regierung gelangt, gar bald als der Sklave oder das Opfer derselben Maͤnner faͤllt, die an seiner Erhebung Schuld waren.“ Hr. Persil äußerte sich etwa folgendermaßen; „Ich besteige nur diese Rednerbuͤhne, um einige Aufschluͤsse über die Lage der Regierung und meine personliche Stellung zu derselben zu geben. Meine Grundsaͤtze sind Ihnen be— kannt genug, m. H., als daß Sie glauben koͤnnten, es sey meine Absicht, den Preß- Unfug, der schon allzulange ge⸗ trieben wird, zu dulden. Sobald ich von einem solchen Vergehen Kenntniß erhalten, habe ich auch einen Prozeß einleiten lassen. In Betreff der Angriffe auf die Kam— mer hatte sich freilich eine Schwierigkeit erhoben; ich glaubte nämlich anfangs, daß dergleichen Angriffe nur mit vorheriger Bewilligung der Kammer gerichtlich verfolgt werden? konnten, und hierauf hatte ich jedesmal diese Zustimmung vorher abgewartet. Die Vergehen haben sich aber seitdem so oft wiederholt und haben namentlich einen so strasbaren Charakter des Angriffs auf die verfassungmaßige Autorität der Kammer angenommen, daß ich jetzt das Gesetz fuͤr hinreichend erachte, um sie vor die Gerichte zu ziehen. Die benkethigten Befehle dazu sind bereits gegeben und fünf Rummern des Journals „la Revolution“ in den letzten vier Tagen in Beschlag genommen worden. Auch dafür, daß die— ses, so wie einige andre neuere Blaͤtter, ohne die gesetzliche Eautionsleistung erscheinen, sind sie gerichtlich belangt iwor— den. Alle diese Prozesse werden jetzt mit dem groͤßten Eifer und der erforderlichen Schnelligkeit betrieben. Verfolgungen, bie einen noch wichtigeren Charakter an sich tragen, sind ge— gen das Journal du Commerce eingeleitet worden. Dieses

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Monaten die contrerevolutionnairen Blatter fuͤhrte

riethen damals den Ministern zu Staatsstreichen, und das Jour, nal du Commerce ruft heute den jetzigen zu: „Der Augenblick ist fuͤr Euch gekommen, die Revolntion zu beendigen; Ihr muͤßt die Krast haben, Alles umzustuͤrzen, das Euch nicht

gehorchen will.““ Dies, m. H., ist nicht bloß ein Verge⸗ hen, es ist eine direkte Aufreizung zu einem Verbrechen.

Das gedachte Blatt ist den Gerichten uͤberwiesen worden,

und der Assisenhof wird naͤchstens das Urtheil sprechen.“

Nachdem noch der Graf von Larochefoncauld sich gegen den Antrag der Kommission ausgesprochen hatte, faßte der Berichterstatter, Herr v. Vatimesnil, die Berathung zu— sammen, worauf der oben erwaͤhnte Vorschlag des Herrn

Salverte verworfen und die von der Kommission in Antrag ji 4 Depots beim Kriegs- Ministerium angestellt worden.

gebrachte (bereits in Nr. 327 der St. Z. mitgetheilte) Re— solution mit großer Stimmen-Mehrheit angenommen wurde. Mehrere Mitglieder der äͤußersten rechten Seite nahmen an der Abstimmung nicht Theil. Die Sitzung wurde um 6 Uhr aufgehoben.

Paris, 20. Nov. Se. Majestaäͤt der Konig arbeiteten gestern mit dem Großsiegelbewahrer und dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Der Koöͤnigl. Sicilianische Bot⸗ schafter, Fuͤrst von Casteleicala, hatte die Ehre, Ihrer Ma⸗ jestaͤt der Koͤnigin seine Aufwartung zu machen. Nachmit⸗ tags fuhren der Konig, die Koͤnigin, und deren Schwägerin, in Begleitung des Marschalls Gerard und des Grafen Ru— migny nach Neuilly.

Die Stadt Lyon will zu Ehren des Herzogs von Or⸗ . ein glaͤnzendes Gastmahl von 1000 Touverts veran—

alten.

Der neue Kriegs-Minister, Marschall Sonlt, hat an die General Lieutenants, welche General⸗Inspektoren sind oder Milstair-Divisionen befehligen, so wie an die die Unter⸗Mi⸗ litair⸗Divisionen kommandirenden General⸗Majore, unterm 18ten d. M. nachstehendes Rundschreiben erlassen:

„General! Durch das Vertrauen des Koͤnigs zum Kriegs⸗ Minister ernannt, setze ich mich mit der Armee in Verbin⸗ dung, indem ich Sie mit den Principien meiner Verwaltung bekannt mache. Einem Minister folgend, der den Glanz sei⸗ ner schoͤnen militairischen Laufbahn durch den Antheil, den er an unferer Revolution genommen, noch erhoht hat, habe ich mir vorgenommen, dem von ihm in seinen Handlungen, seiner gluͤhenden Vaterlandsliebe, seiner Achtung fuͤr die Ge— setze, seiner Anhänglichkeit an die oͤffentlichen Freiheiten und seinem Gefuͤhle fuͤr Franzoͤsische Große gegebenen Beispiele zu folgen. Wie er, habe ich erkannt, daß in den ersten Augen—

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blicken der Aufregung, welche die wunderbare Befreiung Frankreichs hervorbringen mußte, einige Verletzungen der Disciplin in einer geringen Anzahl von Corps unvermeidlich waren. Jetzt dagegen wuͤrde die geringste Unregelmaͤßigkeit im Dienste keine Entschuldigung mehr finden; die Generale, Chefs und Offiziere aller Grade wuͤrden dafuͤr verant⸗ wortlich seyn und nicht unbestraft bleiben durfen. Um die Fahne versammelt, die 25 Jahre lang Frank⸗ reich mit Ruhmesglanz umgeben hat, muͤssen wir Alle fuͤhlen, daß Gehorsam gegen die Gesetze unsere erste Pflicht und Unterwerfung unter die Disciplin die Richtschnur un— sers Benehmens seyn muß. Unter der Aegide dieser Prin⸗ cipien darf die Armee darauf rechnen, daß unparteiische Ge⸗ rechtigkeit ihre Rechte beschützen, Beguͤnstigungen verbannen und Kur das Verdienst belohnen wird. Als Bewahrerin des Waffenruhms wird die Armee dieses Unterpfand der Ehre huͤten, um den schoͤnen Titel eines Franzoͤsischen Soldaten unbefleckt der Nachwelt zu uͤberliefern. General! Die Einbe⸗ rufung mehrerer Klassen junger Soldaten unter die Fahnen wird allen Ihren Eifer, so wie den der unter Ihren Befeh⸗ len stehenden Offiziere, in Anspruch nehmen. Die Bildung neuer Bataillone und Schwadronen, der Unterricht der Corps und eine feste und wachsame Verwaltung werden eben— falls Ihre ganze Aufmerksamkeit erheischen. Sie werden mir von den erlangten Resultaten puͤnktlichen Bericht erstatten. Eine große National-Bewegung ist unter Ihren Augen vor— gegangen. Als Stuͤtze der. Gesetze und der Franzoͤsischen Ünabhaͤngigkeit ist die National-Garde auf den Ruf des Va—

terlandes von allen Seiten herbeigeeilt. Die Armee, deren

Ursprung derselbe ist, muß daher in ihr nur Mitbuͤrger und

. = j ; h 6 * J Bruͤder ehen. Das Zusammenwirken dieser beiden Kraͤfte

sichert die öffentliche Ruhe und ist Buͤrge fuͤr den Frieden.

Die Revision der Militair⸗Gesetze und die Einfuͤhrung nuͤtz⸗ sicher Justituttonen sind im Werke. Das Wohlseyn des

=

Soldaten zu sichern, ihm Liebe zum Vaterlande und zu den

Gesetzen einzufloͤßen, ihm seine Laufbahn zu erweitern, sein

J. ö

8 * 0 2 Blatt hat namlich dieselbe Sprache angenommen, die vor 6 Avancement zu 'rleichtern, die gesetzlichen Garantieen seiner n.

Zukunft zu vermehren, dies ist der Wunsch eines Koͤnigs, Fam ersten Tage unserer Freiheit in den Reihen der Ar⸗ nee gekaͤmpft hat. Als Soldat derselben Armee, werde ich ücklich seyn, zur Erfuͤllung seiner edlen Absichten beizutra⸗ zen; um dieses Ziel aber zu erreichen, muß ich, General, Il ifri iterstüͤtzung rechnen duͤrfen. Empfangen ie Versichrung meiner ausgezeichneten Hoch⸗ Der Kriegs-Minister, Marschall Herzog von Dalmatien.“ Der General-Major Graf Gentil-⸗Saint-Alphonse ist durch Koͤnigl. Verordnung vom 12ten d. M. zum General— Lieutenant befoͤrdert worden. Der General-Major Pelet ist als Direktor des Kriegs⸗ Einer Königl' Verordnung vom 19ten d. M. zufolge, wird das Siegel aller Koͤnigl. Gerichtshoͤfe und Tribunale, so wie der Friedensrichter and Notare, kuͤnftig aus einer Waagschale bestehen, d Balken von den Gesetztafeln un— terstuͤtzt wird; im Abschnitte wird das Wort: Charte, 1830, stehen, und der Titel der Behörde, welche sich des Siegels bedient, wird die Umschrift bilden. Der Temps sucht den neuen Marine⸗Minister, Grafen v. Argout, der wegen seines Benehmens in den drei letzten Tagen des Juli von einigen Blattern angegriffen worden war, durch solgende Angaben zu rechtfertigen: „Hr. v. Ar⸗ gout that während der drei Julitage mit Hrn. v. Semon⸗ ville im Namen der Pairs-Kammer, sowohl beim Marschall Marmont, als bei Karl X., alle Schritte, um Blutvergießen zu vermeiden. Dasselbe thaten Andere im Namen der Depu— tirten⸗-Kammer, die sich in Folge der anfaͤnglich bei Hrn. Ca—⸗ simir Périer und dann bei Hrn. Laffitte stattgefundenen Ver— sammlungen konstituirt hatte. Graf v. Argout erbot sich so⸗ gar gegen den Herzog von Ragusa, als Pair den Befehl zur Verhaftung der Minister zu unterzeichnen, wenn der Marschall ihn ausfuͤhren wolle, wobei er sich fuͤr die Pairs⸗ Kammer verbuͤrgte; spaͤter erlangte er von Karl X. die Rücknahme der Verordunngen und die Ernennung eines neuen Ministeriums. So viel geht aus authentischen Doku— menten hervor, welche beweisen, daß Hr. v⸗ Argout nur im Interesse hes Volks handelte. Mehr konnte er nicht thun; denn Niemand vermochte am 28. vorauszusehen, was am 29. Abends geschehen wuͤrde, und am wenigsten, konnte ein Pair von Frankreich vermuthen, daß die Dynastie so schnell ver⸗ fchwinden wurde.“ ; Die Instructions-Kommission des Pairs⸗Hofes konfron⸗ tirte gestern den Straͤfling Berrié mit einer der vor kurzem