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gewandt, um die freie Passage der von hier kommenden Fahr⸗ zeuge zu erlangen. General. Dibbez hat das Verlangen rund abgeschlagen und vorlaͤufig auch den jenseits Mastrichts liegenden leeren Fahrzeugen nicht gestattet, nach Luͤttich zu— ruͤckzukehren.
Unter den Depeschen des Generals Dibbetz, welche (wie
estern erwahnt) in Vaels von den Belgischen Truppen in
Vieh lag genommen worden, befand sich auch folgende, von der die hiesigen Blätter eine Franzoͤsische Uebersetzung mittheilen, mit der Bemerkung, daß die Nachschrift vom General Dibbetz eigenhaͤndig hinzugefuͤgt worden sey:
„Hauptquartier Mastricht, den 22. Nov. 1830. Die von Sr. Hoheit dem Herzoge Bernhard von Sachsen— Weimar befehligte bewegliche Kolonne ist gestern Abend in Mastricht eingezogen. Die unerwartete Ankunft dieser Trup⸗ pen hat hier sowohl, als an anderen Orten, eigen sehr star⸗ ken Eindruck auf bie Gemuͤther gemacht. Nach uns zuge— kommenen Nachrichten scheint es, daß der unter Daine s Be⸗ fehlen stehende Haufen Hasselt verlassen und er selbst sich in aller Eile zu Pferde nach Luͤttich begeben habe. Auch versi— chert man, der zum Gouverneur von Limburg ernannte Ba— ron Los sey nicht mehr in Hasselt. Ich habe diesen Zuwachs an Macht sogleich zu benutzen gesucht. Schon in letzter Nacht hat ein Corps von 200 Mann Fußvolk und Reiterei unter den Befehlen des Majors Syben das rechte Ufer der Maas, gegen Grondsveld, Eysden und Visé zu, mit dem Auftrage rekognoscirt, ivo moͤglich, den Buͤrgermeister von Eysden, Grafen Geloes, gefangen zu nehmen, sich der Staats-Kassen zu bemaͤchtigen Und die gesetzmaͤßigen Beam— ten wieder in ihre Functionen einzusetzen. Gegen ein Uhr Nachmittags kehrte Major Syben mit seiner Kolonne wieder zuruͤck und berichtete mir, daß Graf Geloes sich schon seit mehreren Tagen in Luͤttich aufhalte, und daß der Einnehmer in Eysden, von der Ankunft der Truppen benachrichtigt, so— gleich entflohen und von den Vorposten, die ihn in der Ferne entdeckten, bis zu den Vedetten der Insurgenten, nahe bei Visé, verfolgt worden sey. Die Offiziere und Soldaten ha— ben im Schlosse des Grafen von Geloes Erfrischungen ein— genommen und sich der Papiere bemaͤchtigt, die ich die Ehre habe gegenwärtigem Schreiben beizuschließen. Zwei aus Tongern kommende Parlamentäre eimpfing ich gegen 2 Uhr Rachmittags in meiner Wohnung, und im Beiseyn Sr. Ho—˖ heit des Herzogs von Sach sen-⸗Weimar, des General Majors van Boecoͤp, des Obersten Brade und mehrerer zu verschiedenen Generalstaͤben gehoͤrenden Offiziere. Einer der Parlamentaͤre war der Vicomte von Nieuport, fruͤher Capitain des G6ten In santerie⸗Regiments, und der andere, Namens Rengud, ist aus Tüttich gebuͤrtig. Als sie um den Zweck ihres Erscheinens befragt wurden, gaben sie zur Antwort, sie waren zu mir gekommen, um anzufragen, ob ich die Absicht haͤtte, den in London abgeschlossenen Waffenstillstand zu respektiren. Ich erwiederte, daß ich keine Uebereinkunft anerkennen duͤrfe, die mir nicht durch oder von Seiten Sr. Majestät des Königs der Niederlande mitgetheilt worden; daß es unnoͤthig sey, kuͤnf⸗ tig wegen dieser Angelegenheit wiederzukommen, weil ich die Abgesandten wie Spione und Verraͤther behandeln wuͤrde. Ich fuͤgte hinzu, daß die feindselige Annaͤherung der Belgier für mich und meine getreuen tapfern Soldaten ein wahrer , seyn wuͤrde, und daß ich sie schon lange erwar— tet haͤtte. f Der Geniral⸗Major, Befehlshaber der ,, .
Dibbetz.
Nachschrift. Im Augenblicke, wo ich dieses Schrei⸗ ben unterzeichne, habe ich eine Konferenz mit Sr. Hoheit dem Prinzen von Sachsen-Weimar, um den Versuch zu er— wagen, Venloo im Laufe dieser Woche wieder zu nehmen, und sind wir uͤber einen in jeder Hinsicht sicheren und festen Plan uͤbereingekommen.
Deut sch land.
— — Weimar, 26. Nov. Heute fruͤh wurde unsere Stadt sehr in Schrecken versetzt durch die Nachricht, daß
unser Gothe, — der vor wenig Tagen durch die Trauer⸗
botschaft von dem am 28sten v. M. zu Nom erfolgten ploͤtz⸗ lichen Ableben seines einzigen Sohnes tief erschuͤttert worden, — gefahr krank sey. Höhe und Niedere eilten alsbald innig betuͤmmert nach dessen Wohnung, um Erkundigung einzuzie⸗ hen, die jedoch, leider, nicht zur Beruhigung gereichte; das daselbst ausgelegte ärztliche Buͤlletin lautete: . „Der Herr Geheime Rath wurde in der vergangenen Nacht von einem sehr bedeutenden Blutsturz plotzlich uͤber⸗ fallen. Nach den geeigneten Mitteln hat sich zwar der der Blutsturz gehemmt; indessen ist der Zustand sehr be⸗ denklich. Dr. Vogel.“
Leider ist auch im Verlauf des heutigen Tages der Zustand des verehrten Patienten nicht besser geworden und jetzt, Abends 7 Uhr, wenig Hoffnung zu seiner Wiedergene—
sung vorhanden. ; , Folgendes Hoͤchstes Patent
Braunschweig, 27. Nov. ist hier erschienen:
„Wir von Gottes Gnaden Wilhelm, Herzog zu Braun— schweig-Oels ꝛc. fuͤgen hiermit zu wissen: Als Wir mittelst Unseres Patentes vom 28. Sept. d. J. die Regierung der hiesigen Lande bis auf Weiteres uͤbernahmen, thaten Wir diesen durch andere dringende Gruͤnde gebotenen Schritt nicht ohne die Zustimmung Unsers vielgeliebten Herrn Bruders, des Herzogs Karl Surchlaucht. Zu Unserm innigsten Be— dauern hat zwar diese Zustimmung jetzt aufgehört. Allein da, wie der Welt offenkundig vorliegt, Se. Durchlaucht der Her— zog Karl sich gegenwartig außer Stande befinden, die oberste Regierungs gewalt in den hiesigen Landen auszuüben; da der Staat ohne eine solche in keinem Augenblicke bestehen kann; da Wir mit Recht fuͤrchten, daß nicht nur Unser geliebtes Vaterland von neuem den Stuͤrmen der Gesetzlosigkeit preis—⸗ gegeben, sondern auch die Ruhe der Nachbarstaaten gefaͤhrdet werden würde, wenn Wir Uns ven den Regierungs—-Geschaͤf— ten zuruͤckzoͤgen; da Wir als naͤchster Agnat bei einer solchen Lage der Dinge eben so verpflichtet, als berechtigt sind fuͤr das Wohl des Landes zu sorgen und Unsere eigenen Rechte wahrzunehmen; endlich da Wir von Unserem vielgeliebten Herrn Oheim, Sr. Majestaͤt dem Konig von Großbritanien und Hannover, die dringende Aufforderung erhalten haben, unter keinen Umstaͤnden die Regierungs-Geschaͤfte aufzugeben, bis Se. Majestäͤt eine endliche Entscheidung uͤber das Schick— sal des hiesigen Landes vermittelt haben werden; so sind Wir entschlossen, eingedenk Unserer hoheren Pflichten, die Admi— nistration der hlesigen Lande bis dahin, daß deren endliches Schicksal entschieden seyn wird, fortzufuͤhren.
Wir weisen daher die Landes-Kollegien, Behoͤrden und Beamten an, ihre Functionen in den ihnen uͤbertragenen Ge— schaͤftskreisen mit dem bisher bewiesenen Eifer fortzusetzen, und erwarten von den getreuen Unterthanen, daß sie den Ge— setzen und den Obrigkeiten die schuldige Folge leisten werden, wobei es Uns zur besondern Freude gereicht, dei dieser Gele— genheit Unsere Anerkennung der vielen Beweise von Liebe, Ergebenheit und Treue, welche Wir taͤglich erhalten, oͤffent— lich auszusprechen. ;
Urkundlich Unserer eigenhaͤndigen Unterschrift und bei— gedruckten Herzoglichen Staats-Kanzlei⸗Siegels.
Braunschweig, den 26. November 1830.
Wilhelm, Herzog. (L. 8.) Graf von Veltheim. von Schleinitz. F. Schulz.
— — Wolfenbüttel, 27. Nov. Den neuesten Nach⸗ richten aus Braunschweig zufolge, sind die vorgestern erwaͤhn⸗ ten hauptsaͤchlich von den Husaren veranlaßten tumultuari⸗ schen Auftritte ohne alle erhebliche Folgen gewesen, und das rasche Einschreiten der Buͤrgergarde hat alsbald die Ruhe wiederhergestellt; auch glaubt man, nach den getroffenen Maaßregeln, von dieser Seite eine weitere Ruhestoͤrung nicht besorgen zu muͤssen, wenn nicht etwa ein besonderes Ereigniß eintritt. — Indeß haben diese Vorfaͤlle aufs neue gezeigt, wie sehr es Roth thut, daß aller Ungewißheit hinsichtlich un—⸗ serer großen Landes⸗Angelegenheit schnell ein erwuͤnschtes Ende gemacht werde. Denn nicht nur, daß dann den finstern Um— trieben uͤbelwollender Menschen, die ihr altes Unwesen er⸗— neuen und gern wiederum im Truͤben sischen moͤchten, ein Ziel gesetzt und ihnen die Gelegenheit benommen seyn wuͤrde, durch falsche Vorspiegelungen leichtglaͤubige Personen zu be— thoͤren; so wuͤrde alsdann die Regierung auch erst mit Sicher⸗ heit alle zweckdienlichen Maaßregeln ergreifen koͤnnen, um den tief gesunkenen Wohlstand des Landes wieder empor zu bringen, die Gewerbsthaͤtigkeit neu zu beleben und der Nah⸗ rungslosigkeit eines nicht geringen Theils der unteren lassen in unseren sonst so betriebsamen Staͤdten, besonders in Braun⸗ schweig selbst, nachhaltiger abzuhelfen, ale es, auch bei dem besten Willen, — von dem Herzog Wilhelm gewiß beseelt
ist — durch bloße Unterstuͤtzungen und allenfalls durch vor⸗
uͤbergehende Beschaͤftigung von Arbeitsleuten u. s. w. gesche⸗ hen kann. — Die Huͤlfsquellen unsers sonst so bluͤhenden Landes sind gar zu sehr erschoͤpft, und besonders klagt man nicht mit Unrecht in Braunschweig selbst uͤber den von Jahr u Jahr zunehmenden Verfall der dasigen Messen, deren N große Frequenz so bedeutend zum fruͤheren Flor dieser Stadt beitrug. Es mag freilich Vieles in den Zeitverhaͤltnissen uͤber⸗ haupt liegen, da auch fast von allen Seiten Klagen uͤber den stocken⸗ ben Gewerbs⸗Betrieb und Handels⸗Verkehr u. s. w. zu hoͤren sind. Die geographische Lage unseres Landes in Bezug auf Handel
und Industrie ist offenbar nichts weniger als unguͤnstig, der
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fruͤhere Flor der Braunschweiger Messen ist davon ein spre⸗ chender Beweis, man darf nur einen Blick auf die Land—⸗ larte richten, nur einigermaßen, wenn auch nicht als Mann vom Metier und Eingeweihter in staats wirthschaftliche Ver⸗ hältnisse, doch mit unbefangenem Blicke die Lage der Dinge ins Auge fassen; gewiß laͤßt sich ohne Schwierigkeit erken⸗ nen, von woher namentlich auch fuͤr die Braunschweigischen Messen ein neues Leben zu gewaͤrtigen waͤre. Die Wuͤnsche der Braunschweiger sprechen sich in dieser Hinsicht laut ge⸗ nug aus, und wir leben der frohen Zuversicht, daß unser ge— liebter Herzog Wilhelm, wenn nur erst seine naͤchsten und wichtigsten Sorgen beseitigt sind, auch jene gern zu beruͤck— sichtigen suchen werde. — So eben erfährt man, daß der Lieutenant von Garsen, Adjutant des Herzogs Karl!, welcher bekanntlich mit Sr. Durchlaucht vor kurzem in Frankfurt 4. M. eingetroffen war, in dem Städtchen Seesen (am Harz) angehalten und durch die dasige Buͤrgergarde nach Braun— schweig gebracht worden ist. Dem Vernehmen nach, behaup⸗ tet derselbe, von dem Herzog Karl ganz abgegangen zu jeyn, Inwiefern diese Behauptung Glauben verdiene, oder ob feiner Ruͤckkehr, so wie den Reisen einiger anderen Personen, die sich seit kurzem wieder in unserer Naͤhe gezeigt haben, ein anderer Grund unterliege, wobei die oͤffentliche Ruhe be⸗ theiligt waͤre, muß sich bald zeigen. Die erforderlichen Vor— kehrungen sind jedenfalls getroffen, und bei dem Eifer und
der guten Gesinnung, von der die in allen Staͤdten organi⸗
sirten Buͤrgergarden beseelt sind, laͤßt sich mit Zuversicht er— warten, daß ein jeder Versuch zur Ruhestorung schnell unter— druͤckt werden wuͤrde. .
Schwerin, 25. Nov. Die hie sige Zeitung meldet: „Bei den in der Stadt Wismar zwischen dem Magistrat ünd den Buͤrgern entstandenen Uneinigkeiten sind, sicherem Vernehmen nach, von Seiten der Allerhoͤchsten Landesherr⸗ schaft der Landdrost Kammerherr von Plessen und der Kanz— leirath Muͤller von hier als Kommissarien bereits heute dort⸗ hin abgegangen, um die Berathungen daselbst auf dem ver— fassungsmäßigen Wege wiederherzustellen und weiteren Ver, irrungen von der gesetzlichen Bahn vorzubeugen, und zugleich die ernstliche landesherrliche Absicht zu verkuͤndigen, daß kein gesetzwidriges Beginnen geduldet werden wuͤrde.
Heute Morgens 7 Uhr hat der Staat einen seiner vor— zuͤglichsten Geschaͤftsmäͤnner verloren. Se. Excellenz der Ober⸗ Kammerherr, Ober-Landdrost und Kammer-Direktor von Lehsten, ist nach kurzem Krankenlager mit Tode abgegangen.“
Aus Malchin' vom 21. Nov. wird (im hiesigen Abend blatt) berichtet: „Der am 12ten d. M. hierselbst eröffnete dies⸗ jaͤhrige Landtag duͤrfte von kuͤrzerer Dauer seyn, als die Land— tage der letzteren Jahre; die Zahl der anwesenden Mitglieder ist auch geringer als sonst. Unter den Gegenstaͤnden der Berathung dieses Landtages nehmen zwei die allgemeine Auf⸗ merksamkeit sehr in Anspruch, naͤmlich die beabsichtigte Ver⸗ änderung des ordentlichen Steuermodus und die Erbauung von Kunststraßen und Kanaͤlen. In letzterer Hinsicht ist an der Ausfuhrung des Chausseebaues von Rostock nach Neu⸗ brandenburg, so wie von Wismar nach Schwerin, wohl nicht mehr zu zweifeln, da bereits uber i0, 00 Rthlr. à Meile durch freiwillige Beitrage gedeckt sind. Auch die Schiff⸗ barmachung der Elbe und Havel ze. scheint der Ausfuͤh— rung nahe. Noch ist indeß nicht bestimmt, welchen Beitrag die Stande zu jenen Unternehmungen geben werden, naͤmlich weder hinsichtlich der Summen noch der Aufbringungsart. Eine gaͤnzliche Veranderung der staͤdtischen ordentlichen Steuer oder AÄecise wird immer noöͤthwendiger, und meint man hier, daß es gewiß dazu kommen werde. Ein allgemeiner Graͤnz⸗ oll mit niebrigen Zollsaͤtzen, nach Art des Hannsͤverschen
arifs, wird wahrscheinlich an die Stelle der bisherigen Hand⸗ lungssteuer und der Landzoͤlle treten. Dabei kann denn auch der inlaͤndischen Industrie ein von vielen Seiten gewuͤnschter Schutz gegen das Ansland gewährt werden. Morgen wer den die egi Wahlen vorgenommen, auch die noͤthigen kandesanlagen bewilligt werden. Das Plenum wird deshalb en, von g bis J Uhr versammelt seyn. An den ge—
hnlichen Tagen arbeiten die Kommitteen von 10 bis 1 Uhr, und von 1 bis 4 Uhr ist das Plenum versammelt.“
Hanau, 246. Nov. In der hiesigen Zeitung liest man: „Mehrere Compagnieen Fuͤsiliere vom 2ten und 3ten Linien /Infanterie⸗Regiment, einige Schwadronen vom 4sten und 2ten Husaren⸗Regiment und eine Abtheilung Artillerie find gestern Mittag gegen 1 Uhr hier eingeruͤckt und wer— den in hiesiger Stadt als Besatzung verbleiben. Das gute e,, zwischen Buͤrger und Militair hat keinesweges eine Aenderung erlitten, wie sehr auch Manche sich bemuͤhen mögen, uͤber ein angebliches Vorhandenseyn von Zwietracht faische Geruͤchte auszustreuen. Die Buͤrger Hanau's wuͤnschen
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Ruhe, kein zweckloses Toben, das nur geeignet ist, die buͤr⸗— gerlichen Freiheiten zu erschuͤttern.
Griechenland.
Der Courrier de Smyrne theilt nach der Allgemei—⸗ nen Zeitung Griechenlands folgendes Schreiben der drei Re— sidenten in Nauplia an den Praͤsidenten Capodistrias mit dem Bemerken mit, daß man solches als einen offiziellen ,n. des Londoner Protokolls vom 3. Febr. betrachten
nne:
„An Se. Excellenz den Praͤsidenten Griechenlands.
Herr Graf! Die zu einer Konferenz in London ver sam⸗ melten Bevollmächtigten der verbuͤndeten Hoͤfe haben uͤber Alles berathschlagt, was ihnen von den bei der Ottomanischen Pforte beglaubigten Gesandten der drei Hofe und von den bei der Griechischen Regierung befindlichen Agenten in Be— treff auf Erlaͤuterungen, welche einige Artikel der Protokolle vom 3. und 20. Februar zu erheischen scheinen, mitgetheilt worden ist. Demzufolge ist am 16. Juni ein neues Proto— koll unterzeichnet worden, und wir sind ermaͤchtigt, ich und meine Kollegen, der provisorischen Regierung Griechenlands die in jener Akte enthaltenen Bestimmungen mitzutheilen. Sie betreffen folgende Artikel: 1) Die Konferenz bestimmt, daß zu dem 5ten Paragraphen des Protokolls vom 3. Febr. die Worte „in Zukunft“ in folgender Weise hinzugefuͤgt werden koͤnnen: „„Die Amnestie-Akte der Pforte wird erklaͤ—⸗ ren, daß im ganzen Umfange ihrer Besitzungen in Zukunft kein Grieche seines Eigenthums beraubt, noch wegen des An⸗ theils, den er an dem Aufstande Griechenlands etwa genom— men, auf irgend eine Art beunruhigt werden darf.““ Diese Bestimmung ist ebenfalls auf die Muselmaͤnner anwendbar, die ihr Eigenthum in Griechenland verloren, so wie auf die— jenigen, die es dort behalten haben, d. h. die Letztern werden vollstaͤndig und ungehindert nach dem Buchstaben des Protokolls im Besitz desselben bieiben, die Ersteren dagegen koͤnnen keine Ruͤckerstattung ihres Eigenthums verlangen. 2) Das den Griechen erthrilte Auswanderungsrecht kann und soll bloß auf die Anwendung finden, die solche Inseln oder Provinzen des festen Landes bewohnen, welche Theil an der Insurrection ughmen, so wie auf diejenigen Individuen oder Familien von Kötstantinopel und den Kuͤsten von Klein-Asien, von denen nachgewiesen ware, daß sie in Folge jener Ereignisse durch Conftscationen oder Verbannungen gelitten haben. 3) Von den unter dem Tuͤrkischen Namen Vakuf ) bekannten Guͤ⸗ tern bleiben die, welche sich in dem der Gewalt der Griechen bereits unterworfenen Lande befinden, der freien Verfuͤgung des neuen Staates anheimgestellt, ohne daß daruͤber irgend ein Einwand zum Nachthelle dieses Staates erhoben werden könnte. Was die Laͤndereien betrifft, die noch unter Tuͤrkt⸗ scher Herrschaft stehen, aber zu Griechenland gehoͤren, so fal— len die Vakufs-Sheri (d. h. gesetzmaäßige Vakufs), uͤber die der Groß-Wesir oder Kislaraga verfuͤgte, ganz der Grie⸗ chischen Regierung anheim, die Vakuf-Adi aber (d. h. die herkömmlichen Vakufs) koͤnnen von den Privatleuten ver kauft werden, dee als Nutznießer oder als freie Eigenthuͤ⸗ mer daraus die jährliche Rente ziehen. ) Die verbuͤndeten
oͤfe glauben, das Recht der Auswanderung, so wie des Verkaufes der Privat-Guͤter, sollte sowohl bei den Grie⸗ chen als bei den Tuͤrken erst dann zur vollen Aus fuͤhrung kommen, wenn die Beendigung der Operation, welche die Graͤnzen zwischen der Tuͤrkei und Griechenland definitiv fest⸗ stellen sollen, diesen Punkt der wchselseitigen Souverainetat der beiden Staaten erledigt haben wird. Es wurde daher entschieden, daß der Termin von einem Jahre, von dem in dem ten Paragraphen des Protokolls vom 3. Febr. die Rede ist, erst von dem Augenblick an gerechnet werden soll, wo die im 9gten Paragraph erwähnte Uebergabe der Charten statt gefunden haben wicd. 5) Die Tuͤrken wie die Griechen ha⸗ ben das Recht, die Artillerie der Forts, die sie zu raͤumen haben, mitzunehmen. — Indem wir Ew. e, von die⸗ sen Verfuͤgungen Kenntniß geben, haben wir die Ehre ze. ꝛc. Nauplia, den 15. C27.) August 1830. (Unterz) Dawkins. Baron Rouen. C. M. Panin.“
) Die Vakufs, d. h. Stiftungen, die jur unterhaltung des Gottesdienstes, der Hospitaͤler und fuͤr andere emeinnuͤtzige
Zwecke dienen, jerfaͤllen in zwei Klassen, in Valufs sheri, wo der Gegenstand reines Eigenthum der Stiftung ist, und in Wa⸗ kufs-adi, wo die Stiftung von dem Eigenthuͤmer oder e, e. Erbpaͤchter des Grundstuͤcks nur einen ein fur allemal festgesetzten jaͤhrlichen Kanon erhaͤlt. Der irg. Theil der im Privatbesit befindlichen Grundfiücke, fowohl der muselmaͤnnischen als der christlichen Gigußensgenossen im Ottomanischen Reiche, gehört
dieser letztern Klasse an.
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