25835
ren Einmischung in das Unterrichts-Wesen als ein gefaͤhrlicher Mißbrauch geschildert wurde, erschtenen strenge Verordnungen, die jener Gesellschaft die Erziehung der Jugend entzogen. ies waren unsere Handlungen; mag man auch unsere Verwaltung noch so streng pruͤfen, immer wird man finden, daß unsere Ver⸗ fuͤgungen besfändig nach demselben Ziele trachteten, daß sie stets benselben Geist der Versohnung und Annaͤherung an sich trugen, ohne den, nach mehr oder minder langen Reihungen, ent⸗ weder das Land in Sklaverei oder der Thron in sich selbst ver⸗ sinken muß. Von den exaltirten Anhaͤngern der Königl. Macht, von jenen Maͤnnern, die nicht begreifen wollen, daß das Koͤnig— thum der Giebel des Gebaͤudes ist, von dem das Land die Grund⸗ lage bildet, wurden unsere Handlungen natuͤrlich streng getadelt; sie beschuldigten uns, daß wir das üns anvertraute Interesse aufs Spiel fetzten; sie bezeichneten als verderbliche Zugestaͤndnisse die Erhaltungs-Mittel, die in den Augen derer, denen die öffentliche Stimmung bekannt war, die einzig möglichen waren. Wir er⸗ trugen diefen Tadel mit Ergebung, denn wir fuͤhlten uns stark durch unser gutes Gewissen und hofften, daß einst unsere Arbeit Früchte tragen und daß man uns alsdann Gerechtigleit wider. fahren lassen wuͤrde, Leider aber hatten unsere Bemuhungen sich nicht des Erfolges zu erfreuen, den unser Patriotismus sich da—⸗ von versprach. Wahrend wir uns von den Organen der einen Partei verfolgt sahen, fielen nicht minder auch die Organe der anderen über uns her. Sie werden die heftigen Angriffe nicht vergessen haben, meine Herren, die von dieser Seite gegen uns gerichtet wurden; waͤhrend sie uns einerseits fuͤr unsere Verant—⸗ wortlichkeit besorgt machten, zerstoͤrten sie andererseits an jedem
Morgen unser Werk des vorhergehenden Tages und weckten aufs
neue den Argwohn, den wir zu verscheuchen uns bemuͤht hatten. Wir sahen, wie rasch die oͤffentliche Meinung vorwaͤrts schritt, und zitterten bei dem bloßen Gedanken an einen gewaltsamen Kampf zwischen dem Throne und dem aufgeregten Volke; wir suchten diejenigen aufzuklaͤren, die uns, in dem Interesse der Krone, ihren Beistand haͤtten leihen sollen; sie wollten aber nichts sehen und hoͤren. Im Jahre 182 legte ich der Kammer ein Kommunal Gesetz vor. Hestatten Sie mir, m. H daß ich hier die letzten Worte wiederhole, womit ich damals dig Erfuͤllung dieser Pflicht begleitete: „Bedenken Sie““, so drückte ich mich aus, „jene Masse unterrichteter, arbeit samer, thaͤtiger Maͤnner, die dürch die Presse bestaͤndig wach erhalten und dürch ihre ge⸗ sellschaftliche Löge und das Gefuͤhl ihrer Fahigkeiten auf so vie⸗ len verschiedenen Wegen den bffentlichen Angelegenheiten entge⸗ gen getrieben werden. Welches Mittel bleibt Ihnen, um diese natuͤrlich Ungeduld zu befriedigen? Welchen Anthetl koͤnnen Sie jenen Maͤnnern an der Leitung der großen Interessen des Staats . Man oͤffne ihnen bei sich selbst eine neue Laufbahn; ihre
emeinde, ihr Departement haben auch Interessen zu vertheidi⸗ gen, ö auszuführen und wichtige Angelegenhei— fen zu ordnen; sie wollen die Sorge uͤberneh nien, über das Gluͤck ihrer Mitbuͤrger zu wachen, Reichen Sie ihnen ein Mittel, diesen Ehr⸗ geiz zu hefriedigen; weisen Sie ihnen einen Wirkungskreis an, welchen auszufuͤllen, ihnen Nutzen und Ehre bringt. ie fortschreitende Bewegung der Gemüther ist schwer zu unterdrücken. Man leite sie mit Vorsicht und , ste, um ihre Wirkung zu neutrali⸗ siren und den groͤßtmöglichsten Nutzen fuͤr den Stäͤat daraus zu
ziehen. 31 Herzen der Monarchie koncentrirt und nach einem
einzigen Ziele trachtend, kann diese stets wachsende Geistesthaͤtig⸗ keit Gefahren darbieten. Man lenke sie daher nach allen Punk— ten hin und 3 ihr verschiedenartige Nahrung: nur so kann man sie zu 6 im Zaume halten und Vortheil daraus ziehen.“ Diese Raͤthschlaͤge wurden aber verachtet, und ein Jahr darauf hatte der Stroni, den man in sein Bett zuruͤckweisen zu koͤnnen geglaubt hatte, Thron und Dynastie mit sich fortgerissen, ohne ö nur eine Spur davon auf dem vaterlaͤndischen Boden zu⸗ räckzulassen. (Große Sensation.) Im Laufe unserer schwierigen Verwaltung wollten wir mehr als einmal eine Macht niederlegen, deren Ausübung mit einer so großen Verantwortlichkeit verknuͤpft war. Endlich, im Monat August 1829, erhielten wir unsere Frei⸗ heit wieder und traten, frei von innerm Vorwurf, aber nicht obne Besorgnisse fur die Zukunft, in dag Privgtleben zurück. Seit dieser Zeit haben wir, minder gluͤcklich als einer meiner ehren⸗ werthen Nachfolger (Hr. Guizot), der unlaͤngst beim seinem Aus⸗ e. aus dem Ministetium von dieser Rednerbuͤhne herab sein etragen mit einem so .. Talente auseinandergesetzt hat, keine Gelegenheit gehabt, uber unsere Handlungen und Grundsaͤtze zu berichten. ie Session, die zu Anfang dieses Jahres erdͤffnet wurde, dauerte nur Einen Tag; ihre erste Handlung war auch ihre letzte. Die . Katastrophe, wodurch eine achthundertjaͤh⸗ rige Qhnastie gestuͤrzt wurde, hat jedes Andenken an die frucht⸗ losen Bemühungen eines Ministeriums von wenigen Tagen ver⸗ wischt. Es bedurfte eines Anlasses, wie der vorliegende, um uns zu bewegen, Sie, meine Herren, einen Augenblick von uns zu un⸗ terhalten. Verzeihen Sie, daß ich solches versucht habe. Sie werden begreifen, wie sehr es uns darum zu thun seyn mußte, das Land dgran zu erinnern, daß unsre voruͤbergehende Leitung He, nge in n, 2 weder verderblich fur den J end fuͤr s⸗Freihei ist.“ (All⸗ . . ih e Vo ; Freiheiten gewesen ist.“ (All Na rn. von Martignae vertheidigten die Mini— a . Marine und des Innern die Ausgaben ihrer resp. Departements, worauf der Berichterstatter Hr. Le—
fäb vre die Berathung zusammen faßte. Sodann bestieg der
Finanz-Minister die Rednerbuͤhne und legte den (bereits gestern mitgetheilten) Gesetz- Entwurf uͤber den Tilgungs— Fonds mit einer Rede vor, worin er die Gruͤnde zu demsel— ben naher auseinandergesetzt. ) Nachdem der Minister auch noch den Gesetz-Entwurf selbst vorgelesen hatte, wurden die 10 ersten Artikel des Rechnungs-Abschlusses von 1828 nach einer unerheblichen Diskussion angenommen. Die Kommission hatte folgende zwei Zusatz-Artikel in Antrag gebracht: „Art. 11. Das Ausgabe-Budget eines jeden Ministeriums soll kuͤnftig in besondre Kapitel ge— theilt werden, wovon ein jedes nur einen einzigen Dienst«— zweig umfassen darf. Art. 12. Die fuͤr ein jedes dieser Kapitel angewiesenen Fonds koͤnnen nicht auf andre Kapitel uͤbertragen werden. Alle diesem zuwiderlaufende Bestimmun— gen sind aufgehoben.“ Nachdem sich uͤber diese beiden Artikel der Oberst Paixrhans, der eine andere Abfassung des erstern vorschlug, so wie Herr Aug. PèErier und der Koͤnigl. Com— missair, Herr Martineagu, hatten vernehmen lassen, . die Fortsetzung der Berathung auf den folgenden Tag verlegt. ;
Depnutirten-Kammer Sitzung vom 23. Nov. Herr Ifambert etoͤffnete diese Sitzung mit einem Berichte
uͤber den von der Pairs-Kammer bereits angenommenen Ge—
setz Entwurf, wodurch der zweite Artikel des Gesetzes vom 25. Maͤrz 1822 wegen Bestrafung der Angriffe auf die Au— toritaͤt des Königs und der Kammern u. s. w. mit dem neuen Zustand der Dinge in Einklang gebracht werden soll (Siehe Nr. 285 der Staats-Zeitung), und stimmte fuͤr die Annahme desselben unter der einzigen Bedingung, daß man im ersten Artikel statt „die Rechte und das Ansehen der Kammern“ sage: „die Rechte oder das Ansehen der Kammern“. Die Berathungen uͤber diesen Gegenstand werden in der Sitzung vom Zösten stattfinden. — Hierauf wurde die Diskussion uͤber den Rechnungs-Abschluß von 1828, und namentlich uͤber die (obigen) beiden Zusatz-Artikel der Kommission, fortgesetzt. Hr. Ganter erklärte sich zu Gunsten der darin enthaltenen Be— stimmungen, war aber der Meinung, daß dieselben in dem Rechnungs-Abschlusse von 1828 nicht an ihrer Stelle waren. Herr Dusergier de Hauranne bestritt diese Ansicht und brachte statt der beiden von der Kommission ausgegangenen Artikel eine andere Abfassung in Antrag. Herr Thiers, Koͤnigl. Commissair, erklärte, daß die Regierung den heilsa⸗ men Grundsatz einer speziellen Anweisung der Staats-Fonds unbedingt annehme, und daß er beauftragt sey, solches der Kammer ausdruͤcklich anzuzeigen; vielleicht, daß die Kammer alsdann der Meinung seyn werde, daß es angemessener sey, die nuͤtzlichen Vorschlage der Kommission bis auf eine 2 bevorstehende gelegenere Zeit auszusetzen. Der Redner ließ sich hierauf in eine ausfuhrliche Auseinandersetzung des bis—⸗— herigen gesetzlichen Verfahrens bei der Verwendung der den verschiedenen Ministerien bewilligten Summen ein, wonach es den Ministern nur zur Pflicht gemacht war, ihr Budget nicht zu uͤberschreiten, im Uebrigen aber es ihnen freistand, ein Kapitel auf das andere zu uͤbertragen. Wenn dies auch, fuͤgte er hinzu, einerseits ein Mißbrauch sey, so lasse sich doch andererseits nicht in Abrede stellen, daß die Kammer unmoͤglich so tief ins Detail eingehen koͤnne, um jede einzelne, auch die kleinste Position des Budgets vorher genau zu bestimmen, und daß, wenn man also einraäu— men muͤsse, daß ein gewisses Spezialisiren der Kammer zu—̊ stehe, ein andres dagegen nur dem Ministerium moͤglich sey; es frage sich sonach blos, wie man hier die Graͤnze ziehen solle. „Ich weiß wohl“, bemerkte Hr. Thiers, „daß Viele der Meinung sind, das Spezialisiren gebuͤhre allein der Kam⸗— mer; ich meinerseits glaube dies nicht; denn abgesehen davon, daß die Deputirten alsdann allein mehrere Monate mit der Berathung des Budgets zubringen wuͤrden, moͤchte auch der Staats, Haushalt dabei in keinerlei Weise gewinnen. Wenige
Worte werden Ihnen dies anschaulich machen. Wenn die
Minister ein reichlich dotirtes Kapitel auf ein spaͤrlich dotir⸗ tes uͤbertragen koͤnnen, so werden sie dort Ersparnisse zu ma—
chen suchen, um sich hier der Nothwendigkeit zu uͤberheben,
Rachschüsse von Ihnen zu verlangen. Steht dagegen das Ausgseichen den Ministern nicht mehr zu, so werden sie auf jene Ersparnisse gar nicht mehr bedacht seyn, indem sie sich
nichtsdestoweniger genoͤthigt sehen wuͤrden, die Kammer um,
Zuschuͤsse anzugehen. Damit die Staats, Maschine regelmaͤ⸗ ßig im Gange bleibe, muß nachträglich allerdings eine große Kontrolle, vorweg aber auch ein klein wenig Vertrauen statt⸗ finden. Das Budget, das Ihnen naͤchstens vorgelegt werden
) S. diese Rede in der zweiten Beilage zum heutigen Blattt der Staats⸗Zeitung. ͤ
soll, wird neue Unter ⸗ Abtheilungen enthalten und in eine Zusatz⸗Artikel zu dem Rechnungs⸗Abschluß fuͤr 1828, noch ein⸗
großere Anzahl von Sectionen als bisher zerfallen. Sie wer— den alsdann am besten beurtheilen konnen, ob die Regierung dabei hinlaͤnglich ins Detail eingegangen ist oder nicht. Aber noch ein zweiter Umstand laͤßt uns wuͤnschen, daß Sie die obigen Vorschlaäͤge der Kommission vor der Hand unberuͤck⸗ sichtigt lassen moͤgen. Das Ministerium ist mit einer großen Arbeit beschaͤftigt, die es Ihnen nach dem Budget vorlegen will. Unser Rechnungswesen besteht theils in Gewohnheiten, theils in Verordnungen, theils in einzelnen Gesetzes⸗Artikeln. Es moͤchte angemessen seyn, das Ganze in ein einziges kurzes und einfaches Gesetzbuch zusammen zu fassen, wobei auch das Spe⸗ zialisiren nicht unberuͤcksichtigt bleiben wuͤrde. Dies ist die Absicht der Regierung; daß sie es aufrichtig meine, daran werden Sie, m. H., hoffentlich nicht zweifeln. Sie wuͤnscht die gröͤßt⸗ moͤglichste Regelmaͤßigkeit in den Ausgaben und wird nichts verahfäumen, um eine selche zu erzielen. Wer wuͤrde heuti⸗ ges Tages, wo es erlaubt ist, Gutes zu stiften, und wo die Minister keine Macht mehr uͤber sich haben, die sie daran verhindert, jenes Gute zu bewirken nicht beflissen seyn? Nicht immer mogen die gewahlten Mittel dieser Absicht entsprechen; bie Absicht selbst ist aber jetzt eben so aufrichtig als allge⸗ mein.“ Nach dieser Rede, die sich eines allgemeinen Vei— falls erfreute, wurde das Tages zuvor von dem Ober sten Pairhans gemachte Amendement, so wie die obenerwaͤhnte Ab— fassung des Hrn. Duvergier de Hauranne, verworfen und der
iste Zusatz⸗Artikel der Kommission (jetzt 11te des Entwurfs)
ungeachtet Hr. Thiers zur Bekämpfung desselben noch einmal die Rednerbuͤhne bestieg, mit einer von dem Berichterstatter selbst vorgeschlagenen unwesentlichen Aenderung und mit einem Zusatze des Hrn. Bessiéres, des Inhalts, daß die darin erwaͤhnte Theilung auch bei der jedesmaligen Anlegung des Rechnungs-Abschlusses beobachtet werden solle, an genom⸗ men, obgleich der See-Minister sich dieser letztern Bestim⸗ mung lebhaft widersetzte. Der 2te Zusatz-Artikel der Kom— mission (12te des Entwurfes) ging sodann nach einer durch⸗ aus unerheblichen Diskussion durch. Ein Zter Zusatz⸗Artikel des Hrn. Hambere fand keine Unterstuͤtzung. Gegenstand der Berathung wurde hierauf die Kommission fuͤr die Be— siegelung der Patente, auf deren Abschaffung die Kommission angetragen hatte, die indessen mittlerweile bereits eingegan— gen und mit dem Justiz-Ministerium vereinigt, wor den ist. Nach einigen Bemerkungen des Großsiegel⸗ bewahrers nahm der Berichterstatter den dies falsigen Antrag der Kommission zuruͤck und verlas demnaͤchst ein unlaͤngst in den oͤffentlichen Blaͤttern erschienenes Schreiben des Herrn Courvoisier, worin dieser ehemalige Justiz-Mini— ster sich daruͤber rechtfertigte, daß die von Herrn von Pey⸗ ronnet verfuͤgte Ausgabe der 170,000 Fr. fuͤr einen Eßsaal aus der Patent Gebuhren⸗Kasse gedeckt worden sey. Der 13te und 14te Artikel des Entwurfes, die bloß diese Kasse betreffen, wurden hierauf ohne Weiteres angenommen.. Ueber den 15ten Artikel, in Betreff der auf die Patent⸗Gebuͤhren⸗ Kasse angewiesenen Pensionen, erhob sich eine lebhafte Dis kusston, an weicher drei Minister, die Herren Mẽerilhou, Laf⸗ sitte und Dupont Theil, nahmen. Nachdem die beiden Letzte—⸗ ren sich uͤber cine neue Abfassung geeinigt, wurde dieser Ar⸗ tikel in folgenden Worten angenommen: „Die bisher aus der Patent. Gebuͤhren/Kasse gezahlten Pensionen sollen in das große Pensions⸗Buch des Finanz⸗Ministeriums eingetragen und vom 1. Januar 1831 ab aus dem Staats-Schatze ge— zahlt werden. Ein 16ter Artikel, worin die Kommission vor⸗ schlug, den Fonds der Invaliden-Kasse der Marine mit der Depositen⸗-Kasse zu vereinigen, wurde bis zu den Berathun⸗ gen uͤber das Budget ausgesetzt. Statt dessen wurde aber als 165ter Artikel ein wichtiger Antrag des Herrn Marchal angenommen. Man wird sich erinnern, daß die Pairs⸗Kam— mer in einem von der Deputirten⸗-Kammer ausgegangenen Gesetz-Entwurfe diejenige Bestimmung, wonach die den höͤhe— ren Staats-Veamten seit dem 1. Jan. 1828 bewilligten Pen⸗ sionen einer Revision unterworfen werden sollten, gestrichen hatte ), wogegen spaͤterhin Herr Marchal, als Berichterstat⸗ ter der Depuütirten⸗Kammer in dieser Angelegenheit, in der Sitzung vom t9ten auf die Beibehaltung jener Bestimmung bestand (S. Nr. 339 d. St. Zeit. ). Da es nun leicht moͤglich ware, daß auch die Pairs-Kammer bei ihrer Ansicht beharrte,
und daß sonach der gang betreffende Gesetz⸗ Entwurf
zuruͤckginge, so hielt Hr. Marchal, der Sicherheit wegen, es fuͤr angemessen, mit der gedachten Bestimmung, als einem
) S. Nr. 37 der St.- Z. wo eg übrigens in dem Berichte aber die Verhandlungen der Pgirs Kammer immer statt: „von 1807 bis 1828 bewilligten Pensionen“ heißen muß: „seit 1823 bewilligten Pensionen.“
mal hervorzutreten. Hr. Salverte unterstuͤtzte den An— trag, wahrend Hr. Isambert mit der Revidirung der Pensionen gar bis zum Monat Maͤrz 1817 zuruͤckgehen wollte. Als es nach einigen Bemerkungen des Hrn. Hu— mann, in dem Sinne des Hrn. Salverte, zur Abstimmung kam, wurde der Vorschlag des Hrn. Marchal mit großer Stimmen-Mehrheit angenommen. Derselbe lautet also: „Die in Folge des Gesetzes vom 11. September 1807 seit dem 1. Januar 18328 bewilligten Pensionen sollen innerhalb s Monaten revidirt und diejenigen dieser Pensionen, die nicht, wie jenes Gesetz solches verlangt, ausgezeichneten Dienstleistungen oder unzureichenden Vermoͤgens-Umstaͤnden zu Theil geworden, sollen zuruͤckgenommen und als null und nichtig aus dem großen Buche der oͤffentlichen Schuld ge⸗ strichen werden. Die Inhaber der annullirten Pensionen sind nicht gehalten, die von ihnen bereits erhobenen Raten herauszugeben.“ Mehrere Stimmen riefen, nach dem dieser Antrag angenommen worden: „Wir wollen doch sehen, was jetzt die Pairs-Kammer thun wird.“ Ueber einige andere noch ruͤckstaͤndige Zusatz-Artikel verschob die Ver sammlung, da es bereits 6 Uhr war, die Diskussion auf den folgenden Tag, wo man sich auch mit dem obgedachten Gesetz⸗Entwurfe, in ibelchem die Pairs-Kammer den 2ten Artikel, wegen Re— vision der Pensionen, verworfen hatte, beschaͤftigen wollte.
Paris, 24. Nov. Se. Maj. der Koͤnig ertheilten ge— stern dem Kaiserl. Osterreichischen Botschafter, Grafen von Appony, eine Privat-Audienz, welche fast eine Stunde dauerte.
Einer vom Minister des Innern kontrasignirten Koͤnigl. Verordnung vom gestrigen Datum zufolge, werden kunftig die hiesizen Bibliotheken, und zwar die Köͤnigliche Bihlio⸗ zhek, die Bibliothek Mazarin, die Bibliothek des Zeughauses und die Bibliothe? Sainte Genevieve, dem Publikum von 10 Uhr Vormittags bis um 3 Uhr Nachmittags zur Benuß— zung geoͤffnet seyn.
Durch eine zweite von demselben Minister kontrasignirte und vom 22. Nov. datirte Verordnung wird von dem durch das Gesetz vom 8. Sept. d. J. eroͤffneten Kredite von 5 Millionen fuͤr oͤffentliche Bauten und andere dringende Be⸗ duͤrfnisse, der zunaͤchst fuͤr Paris bestimmt war, 1 Million fuͤr die Departements abgezweigt, um die arme arbeitende Klasse im bevorstehenden Winter entweder durch Vorschuͤsse zu unterstuͤtzen oder ihr Arbeit zu verschaffen.
Ueber die gestern um 12 Uhr vom Pairs-Hofe in gehei⸗ mer Sitzung begonnenen Berathungen in dem Prozesse gegen den Grafen von Kergorlay und die Geschaͤftsfuͤhrer der Quo— tidienne und der Gazette de France verlautet äußerlich Fol⸗ gendes: Nach einer sehr lebhaften Debatte soll zum Na⸗ mensaufrufe geschritten worden seyn und jeder der Pairs sein Votum auf der Rednerbuͤhne motivirt haben. Der Vi— comte Lainé und der Baron Mounier sollen ausfuͤhrliche Vortraͤge zur Begruͤndung ihrer Ansichten gehalten haben. Um 5 Ühr benachrichtigte ein Kammerbote die Angeschuldigten und ihre Rechtsbeistände, daß der Urtheilsspruch in dieser Sitzung noch nicht gefallt worden und daß die Berathun— gen heute Mittag fortgesetzt werden wuͤrden. Unmittelbar nach Beendigung der Debatten wird eine oͤffentliche Sitzung gehalten und das Urtheil wahrscheinlich um 2 Uhr bekannt gemacht werden. Dieselbe Benachrichtigung wurde auch dem General-Advokaten, Herrn Berville, zü Theil, der in einem Kabinet auf die Entscheidung des Pairs-Hofes wartete, wäh—⸗ rend der General-Prokurator, Herr Persil, vor dem Assisen⸗ Hofe 5 dem Prozesse der Quotidienne das Wort fuͤhrte. (S. unten.
Ber Assisenhof des Departements des Cher hat drei Einwohner von Bourges, welche einen Steuer⸗Beamten ge⸗ mißhandelt hatten, zu 6jaͤhriger und zwei andere zu hjaͤhriger Galeerenstrafe verurtheilt. .
Die France Rouvelle meldet: „Der Bericht uͤber die Anklage der Ex-Minister wird vom Herrn v. Bastard spaͤtestens am 1sten Dezember abgestattet werden. Die Advokaten der Augeschuldigten wollen um eine Frist von 20 Tagen nachsuchen, um die zahlreichen Akten zu unter suchen
und ihre Vertheidigungs-Reden vorbereiten zu koͤnnen. Die
öͤffentlichen Verhandlungen werden also zwischen dem 20sten und 25sten Dezember beginnen koͤnnen. Wahrscheinlich wird aber der Pairs⸗Hof die Vorstellungen des hiesigen Handels⸗ standes beruͤcksichtigen, und werden die Debatten erst im Ja⸗ nuar eröffnet werden. Allem Anschein nach, wird das Ur⸗ theil noch vor dem 1. Febr. gefaͤllt werden.“
Der General⸗Major Laydet, Deputirter der Niedern Alpen, ist am Bord der Brigg „Loiret“ von Navarin in Toulon angekommen.
„// / — —
. , ,