1830 / 334 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 02 Dec 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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Großherzogthum Luxemburg nunmehr auch mit dem Herzog— thume Nassau, „ihrer abgesonderten Regierunzen ungeachtet, zu ewigen Tagen ein einziges unzertrenntes Korpus seyn and bleiben und kein Stuͤck desselben durfte von de— sem Verbande getrennt werden.“ Die Aufrechthaltung dieses Verbandes war ein Hauptbestimmungsgrund der Vereinigung Luxemburgs mit dem Deutschen Bunde. Wollte der Konig der Niederlande das Großherzogthum diesem Verbande mit Nassau entziehen, war es seine Absicht, es Belgien einzuver leiben, so hatte es doch vor Allem einer Verabredung daruͤber mit dem Ehef der andern Linie des Nassauischen Gesammt⸗ hauses bedurft. Solche Verabredung hat aber nie stattge: habt, selbst nicht einmal Verhandlungen sind deshalb ange— knuͤpft worden. Deutschlan d.

Munchen, 26. Nov. Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Gustav Wafa, dessen Durchlauchtigste Gemahlin, die Prin— zessin Stephanie, so wie die Durchlauchtigsten Schwestern Sr. Koͤnigl. Hoheit, die Prinzessinnen Cecilie und Amalie, sind auf Ihrer Reise nach Tegernsee hier angekommen und wohnten gestern Abend mit IJ. M M. dem Könige und der

Koͤnigin dem Schauspiele im Koͤnigl— Hof- und National—

Theater bei.

Aus dem Braunschweigschen vom 29. Nov. Wir erfahren aus guter Quelle, daß der Adjutant des Herzogs Karl, Bender von Bienenthal, am 2sten d. M., des Mor— gens fruͤh, an dem diesseitigen Huͤttenorte Zorge gefangen genommen, von da noch an demselben Tage nach Hasselfelde und gestern von dort nach Blankenburg transportirt worden sey. Heute sollte derselbe von dort nach Braunschweig ab— gefuhrt werden. Wie man vernimmt, hat sich der Bender, mit bedeutenden Geldmitteln versehen, auf dem Harze herum— getrieben, um von dort aus Proclamationen des Herzogs Karl bei uns zu verbreiten. Der Gewandtheit des Koh— lenschreibers Kemmer und der Thaͤtigkeit des Hauptmanns Berner vom Herzoglichen Leib-Bataillen verdanken wir die schnelle Habhaftwerdung jenes gefährlichen Menschen, dessen verbrecherische Versuche bis jeßzt gluͤcklicher Weise nur dazu gedient haben, uns immer inniger und sester unserm vielgeliebten Herzog Wilhelm anzuschließen und Seinem edlen Herzen die Sorge fuͤr unser Wohl und unsere innere Ruhe und Sicherheit mit voller k. anzuvertrauen.

Hanau, 25. Nov. Folgende Bekanntmachung ist heute hier erschienen: „Das unterzeichnete Offizier⸗Lorps der Buͤr⸗ gergarde fuͤhlt sich gedrungen, im Namen des ganzen Sa— taillons seinen Mitbuͤrgern folgende Erklaͤrung zu machen. Schon seit geraumer Zeit stehen wir unter den Waffen und wachen mit der größten Anstrengung und Aufopferung fuͤr das oͤffentliche Wohl. Trotz aller unserer freundlichen mit— buͤrgerlichen Ermahnungen, trotz aller unserer Muͤhe und trotz der bereits angewandten Maaßregeln, sehen wir mit Schmerz, daß es immer noch theits boͤse, theils unvernuͤnf— tige Menschen giebt, welche unseren patriotischen Absichten durch ihr Benehmen entgegenwirken und die Stadt immer in groͤßeres Ungluͤck bringen. Ein solcher Zustand kann laͤn— ger nicht mehr bestehen! Die Buͤrgerschaft ist es muͤde, von einigen wenigen irre geleiteten Menschen in bestaͤndiger Un— ruhe und Gefahr erhalten zu werden, Das bewaffnete Corps ist fest entschlossen, dieser Lage der Dinge ein Ende zu machen. Wir haben die vorgesetzte Civil⸗Behoörde gebeten, ungesaͤumt die kraͤftigsten Schritte anzuordnen, um den beabsichtigten Zweck zu erreichen, und wit erklaͤren hiermit aufs neue, daß wir jeden gesetzlichen Befehl auf der Stelle in Vollzug zu setzen bereit sind. Wir erklaren ferner, daß wir bei der geringsten vorfaflenden Stoͤrung der Ordnung jeden Zusammenlauf von

Menschen, wessen Geschlechtes und wessen Alters sie seyen, auf der Stelle festhalten und die Aufgegriffenen in die buͤr⸗

gerlichen Gefaͤngnisse abfuͤhren werden Insbesondere sollen

die verblendeten oder verbrecherischen Schreier, welche zu Be— leidigungen gegen Militairs anreizen, rücksichtslos ergriffen und den Gerichten zur Bestrafung uͤbergeben werden. Alle muͤßigen und neugierigen Zuschauer, die uns bis jetzt immer so hinderlich gewesen, moͤgen sich entfernt, die Aeitern ihre Kinder zu Hause und die Thuͤren verschlossen halten. Hanau, am 24. November 1830.“ (Unterzeichnet von saͤmmtlichen Offizieren des Buͤrger corps.)

Turkei.

Der Oesterreichische Beobachter giebt aus Kon— stantinopel vom 25. Okt., folgende (zum Theil bereits letzt⸗ hin von uns mitgetheilte) Nachrichten:

„Die vollkommenste Ruhe und Ordnung herrscht fort— wahrend in dieser Hauptétadt, obgleich wegen der seit einiger Zeit bedeutend gesteigerten Getreide- und Brod-⸗Preise sich

einige Unzufriedenheit zu aͤußern angefangen hatte. Diese Theurung ist zum Theil dem Mangel an Zufuhr von Ge⸗ treide aus den Russischen Haͤfen des schwarzen Meeres, von wo die Ausfuhr gegenwartig mit großen Schwierigkeiten ver⸗ bunden ist, theils dem Ausbleiben der von der Regierung aus den Haͤfen Macedoniens und Klein-Asiens erwarteten Ge⸗ treide Ladungen zuzuschreiben; da letztere jedoch mit dem er— sten eintretenden Suͤdwinde hier anlangen duͤrften, so hofft man, daß dem Mangel bald abgeholfen seyn wird. Wie wenig die Regierung aus diesem Grunde eine Stoͤrung der oͤffent⸗ lichen Ruhe befuͤrchtet, erhellt am deutlichsten aus einer so eben bekannt gemachten Verordnung, wodurch der in der letzten Zeit sehr gesteigerte Tagelohn der verschiedenen Arbei⸗ ter und Handwerker betrachtlich, und zwar bei den Meisten um ein voölles Drittel, herabgesetzt wird. Eine andere die Sicherheit der Hauptstadt und das feste Vertrauen der Re⸗ gierung auf Erhaltung derselben beurkundende Maaßregel ist die Wiedereroͤffnung der seit der Vernichtung der Janitscha⸗ ren geschlossenen oder anderm Gebrauche gewidmeten Kaffee⸗ Haͤufer und Tavernen, welche sonst der Sammelplatz der Meuterer und Ruhestoͤrer gewesen waren. Die Nachricht von der bereits vollzogenen Räumung Varna's und der uͤbri— gen seit dem letzten Kriege von den Russischen Truppen auf bem rechten Donau⸗Ufer besetzten Platze hat hier einen an— genehmen Eindruck hervorgebracht. Alisch Pascha hat bereits von Varna Besitz genommen; indessen ist kurz darauf Wed⸗ schihi⸗Pascha zum Kommandanten dieses Platzes ernannt worden! Eine andere Ernennung, die einiges Aufse⸗ hen erregte, ist die des bekannten Agenten des Stadt— halters von Aegypten, Nedschib-⸗ Efendi, zum Sure-Emini oder Aufseher der Pilgerfahrts-Karawane nach Mekka. Da Nedschib-Efendi vor kurzem noch sich anschickte, dem Sultan und den fremden Gesandten ein glaͤnzendes Fest in dem Thale von Kethana oder der süßen Waͤsser zu geben, so hat diese ihm, wie verlautet, auf sein Ansuchen ertheilte Be⸗ stimmung zu mancherlei Vermuthungen Anlaß gegeben. Mittlerweile ist Pertew⸗Efendi von seiner gluͤcklich vollbrach⸗ ten Sendung nach Aegypten in diese Hauptstadt zuruͤckge—⸗ kehrt; er war, da ihm die See⸗Reise zu beschwerlich gewesen, bei Sattalia ans Land gestiegen und hatte den uͤbrigen Theil der Reise zu Lande uͤber Brussa hierher zuruͤckgelegt. Man glaubt, daß ein Mann von Pertew⸗Efendi's Talenten und Erfahrung, der sich noch neuerlich große Verdienste um die Pforte erworben hat, nicht lange in Unthaͤtigkeit bleiben werde. Vor wenigen Tagen ist der Ameddschi⸗Efendi oder erste Secretair des Reis-Efendi mit einer wichtigen Sen⸗ dung an den Groß, Wesir, der von Monastir zu Regulirung der Angelegenheiten Albaniens nach Janina aufgebrochen war, von hler abgegangen und provisorisch durch den ersten Be⸗ amten seines Bureaus, Naschid - Efendi, ersetzt worden. Am 2z3sten d. M. verlor der Sultan eine seiner juͤngeren Prinzessinnen, mit Namen Fatime Sultane, welche nach einem kurzen Krankenlager verschied und an demselben Tage, unter Begleitung eines Theils des Hofstaates und des Mi—⸗ nisteriums, in Ejub zur Erde bestattet wurde. Die seit längerer Zeit hier befindliche Russische Fregatte „Fuͤrstin Le— wich“ hakte am 18ten d. M. das Ungluͤck, ihre große Scha⸗ luppe, welche in der Bucht von Bujukdere mandͤvrirte, durch einen plötzlichen Windstoß umschlagen zu sehen. Der Schiffs⸗ Lieutenant, Hr. von Nordstein, und fünf Matrosen verloren dabei das Leben, die Uebrigen wurden durch schnell herbei⸗

geeilte Boote gerettet. Auch die Schalupye ward, nach mehr⸗

taͤgigen Anstrengungen, wieder aus dem Grunde des Meeres hervorgezogen. Gegenwaͤrtig bereitet sich obgedachte Fregatte zur Abfahrt, um den Kaiserl. Russischen Gesandten, Herrn von Ribeagupierre, als dessen Nachfolger Herr von Butenieff enannt wird, nach seiner neuen Bestimmung, am Hofe von

capel, wo sich seine Familie bereits befindei, zu fuhren. Auf die erste Anzeige von der im suͤdlichen Rußland um sich greifenden Seuche der Cholera hat die Pforte sogleich einige Vorkehrungen getroffen, um die aus den Russischen Hafen einlaufenden Fahrzeuge unter Aufsicht zu setzen und die Com⸗ municationen mit denselben zu hindern. Ein so eben aus Tre⸗ bisond hier einlaufendes Oesterreichisches Schiff, welches sei⸗

nen Capitain, Vincenzo da Malta, und einen Theil der

Mannschaft durch ansteckende Krankheit waͤhrend der Ueber⸗ fahrt verloren hatte, ist auf Veranlassung der Kaiserl. Oester⸗ reichischen Internuntiatur, mit Beiwirkung der Tuͤrkischen Behörden, sogleich unter Quarantaine gesetzt wor den. Bei diefen löblichen Dispositionen der Pforte, sich den in den Europaͤischen Staaten uͤblichen Sanitäts-⸗Maaßregeln anzu⸗ schließen, ist zu hoffen, daß diese Hauptstadt auch in, von

ber Pest und andern Seuchen besteit bleiben werde.. Zweite Beilage

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Zweite Beilage zur Allgemeinen Preußischen

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Frankreich.

Paris, 23. Nov. Nachstehendes ist im Wesentlichen die Rede, womit Herr Laffitte in der gest igen Situng der Deputirten-Kammer den neuen Gesetz-Entwarf uͤber den Tilgungs⸗Fonds ö . . ;

„Meine Herren! Der Koͤnig hat uns aufgetragen, Ihnen heute das Amortisations⸗-Gesetz vorzulegen. Der Zweck dieses Gesetzes ist, die Grundsaͤtze, nach denen die Amortisation bei uns geleitet werden soll, festzustellen und äber die vorhandenen Fonds diesen Grundsaͤtzen gemaͤß zu verfugen. Der dermalige Zustand unseres Amortisations-Fonds ist Ihnen bekannt. Das Gesetz von 1817 bestimmte dessen jaͤhrliche Dotation auf 40) Millionen. Die all⸗ maligen Ruͤckkaͤufe hatten diesen Fonds im Juni 1323 bis auf 77, 5si3/ 204 Fr. gebracht. Im Jahre 1825 wurde derselbe durch ein Ihnen Allen bekanntes Gefetz ausschließlich fuͤr den Indem⸗ nitaͤls⸗ Fonds bestimmt, wodurch er, da durch Annullirung der zuruͤckgekauften Renten seine Vergroͤßerung aufhoͤrte, sich 5 Jahre lang auf Hoͤhe der genannten Summe von 77, 503,2 q Fr. grhlelt. Als das Gesetz von 1325 im Jahre 1839 von Rechts⸗ wegen seine Wirkung verlor, wurdon die zuruͤckgekauften Nenten . mehr annullirt; die Ruͤckkaͤufe mit Einbehaltung began⸗ nen am 2. Juni d. Iz und der Amortisatsons⸗Fonds hob fich von 7 auf ungefaͤhr 79 Millionen. Außer diesem Fonds besteht ein zweiter, der neuen 4proz Rente bestimmt, den das Gesetz vom 19. Juni 1823 schuf, und der am 12. Jan. d. J. gesetzlich anerkannt FDurde. Derfelbe belaͤuft sich auf ),0oh Fr Nachdem durch das Gesetz ein Kredit von 4 Mill. Renten eroͤffnet worden war, um sich 80 Millionen zu verschaffen, erhielt man dieses Kapital fuͤr 3, 134, 359 Fr. Die uͤbrigen st 5,056 Fr. wurden zum Amor⸗ tisatlons Fonds geschlagen, der dadurch von 8h0,0( Fr. auf 146635050 Fr. stieg. Dieser Amortisations Fonds gehört jetzt spe⸗ ziell der 4Frocentigen Rente an, Dleses, meine Herren, ist der bermalige Zustand Ihres Amortisations-Fonds, Ein Gesetz vom 1sten Mai 1525 bestimmte, daß Sie im Jahre 1839 uͤber diesen Gegenstand einen Beschluß fassen sollen. Es haͤtte Ihnen vor den? 227sten Juni, als dem Termine, wo die Verfüuͤgungen des Ge⸗ setzes von 1825 von Rechtswegen aufhörten, ein neues Gesetz vorgeschlagen werden muͤssen; die Regierung aber, die sich waͤh⸗ rend des letzten Jahres ihrer Existenz die Anwesenheit der Kam⸗ mern versagt hätte, konnte diese Verpflichtung nicht erfüllen.

Wir koͤnne s damit nur zufrieden seyn, denn diese unvorsichtige Regierung, die ihre zukunft an Einem Tage verlor, wuͤrde guch in finanzieller Hinsicht die Zukunft geopfert und der kuͤnftigen Geschlechter, von denen sie wohl fuͤhlte, daß sie nicht ihr gehör⸗

ten, uneingedenk gewesen seyn. Das Gesetz, das Sie zu geben

haben, muß Grundsaͤtze und deren Anwendung auf die dermalen

bestehenden Fonds steststellen. Hierbei erinnerte der Minister an pie Theorie Über die dffentliche Schuld und den Amortisgtions Fonds, die er bereits mehreremgle als bloßer Deputirter auf. der Tribune vorgelegt hatte. Er setzt« den Mechanismus, der Zins. Enmulation auseinander, deren Einfluß auf den Rückkauf der Schuld schneller und wirksamer sey, als der von einfachen Zinsen. Er behauptete, daß es dem Staate vortheilhafter sey, mehrere

Schulden mit einem besonderen Fonds fuͤr jede Schuld zu haben,

Ms einen einzigen Fonds fuͤr eine einzige Schuld oder fuͤr meh⸗

rere Schulden. Herr Laffitte wies ferner mit Waͤrme den Ge⸗ danken zurück, den Amortisations-Fonds zu reduciren und die zu rückgekauften Renten zu annulliren, um sie zur Verminderung der Abgaben anzuwenden. „Es ware uns ein Leichtes“, sagte er, „Ihnen eine große Reduction im Budget vorzulegen, ohne daß es uns viel Anstrengung kosten sollte; war haͤtten nur 4h Mil⸗ lionen aus dem Amortisations Fonds zu nehmen, diesen die Er— sparnisse hinzuzufuͤgen, die auf der Civilliste bereits gemacht wur⸗

den, und bei den allgemeinen Staats⸗Ausgaben noch gemacht

werden sollen, Ihnen eine ansehnliche Masse von Reduectionen vorzulegen und uns selbst den Steuerzahlenden als ihre Wohl⸗ thaͤter barzustellen. Dergleichen Taͤuschungen, m. H., sind einer

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wirklich wohlwollenden Verwaltung unwuͤrdig. Wir werden uns

bemühen, Ihnen Ersparniffe vorzulegen und den Steuerzahlenden

Erleichterungen zu verschaffen, aber nlemals auf Kosten der Zukunft Kns popuigit zu machen, indem wir unserg Pflichten vergessen und dadurch die Nation veranlassen, guch die ihrigen durch Ver⸗ letzung ihrer ,, Berbindlichkeiten zu vergessen, ist un= serer ünwurdig ist Ihrer ,, und des rechtlichen Königs uwürdig, der sich nicht durch Wohlthaten eines Tages populgir machen muß, sendern, durch Wohithaten, bleiben? ünd dauernd wie der Ybron, zen zwir ihm (richteten, Das erte Besspishzo? vit Frankreich schuldig sind, ist das der Treue gegen Verpflich tungen aller Art. Es wird ihm einige Opfer kosten; man muß sich aber dazu verstehen, sie gon einem Lande, das man liebt, zu fordern, wenn seine wohlverstandenen Interessen es erheischen. Die 33M, ig Fr., welche die jaͤhrliche Dotation van a Mill. zuf beinahe 3h Müll. bringen, stämmen von den Nücklgufen her. Biese Ruͤckkaͤufe sind der Amortisations - Kasse zugewiesen wor⸗ den und gehbren auch, kraft deren Einrichtung, derselben an, Auf. diest Garantie gestuͤtzt, wurde seit 15 Jahren der größte Theil der Renten angehracht; es waltet sonach hierbei eine Ver⸗

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pflichtung ob. Das ist noch nicht Allez; diese Amortisation scheinbar von 2 pCt., ist eigentlich nur hoͤchstens 1 pCt.; denn wenn man die Kraft der Amortisation gengu berechnen will, so

darf man nicht die Ruͤckkaͤufe, sondern nur allein die , , .

Dotation, in Anschlag bringen. Die Rückkaͤufe, sie moͤgen sich so hoch belaufen als sie wollen, muͤssen immer besonders gerechnet werden. Sie find daz Produkt der Dotation, und nur wenn man sie nich t rechnet, kann die Amorttfation von 1 pCt. als die Schuld in 365 Jahren tilgend angesehen werden. Wollte man unsere Amor⸗ tisation so betrachten, als waͤre fie von WpCt., wollte man sie auf 1 pCt. reduciren, so wuͤrde es eben so seyn, als kontrahirte man die Schuld erst heute; man wuͤrde das vernichten, was man seit 13 Jahren gethan hat um sie einzuldsen, und ihre Tilgung auf eine lange Reihe von Jahren hinausschieben. Allen diesen Betrachtungen, meine Herren, werde ich noch eine letzte hinzu⸗ fuͤgen, an die Sie ohne Zweifel schon gedacht haben: ich meine ben dermaligen Zustand des Kredits, Nichts rechtfertigt dessen Erschuͤtterung; denn Alles verkuͤndet eine ruhige und gluͤckliche Zukunft unter dem doppelten Einfluß des Friedens und der Frei⸗ heit; glückliche Unistaͤnde, die vereint sich bis jetzt noch nicht vorgefunden haben. Wenn man nun aber in einem Augenblicke der wiewohl unbegruͤndeten Besorgniß den Amortisations⸗Fonds antasten wollte, hieße dies nicht, den Feinden unseres Kredits ge⸗ gruͤndete Vorwaͤnde liefern? Anstatt ihn zu vermindern, muͤßte nan ihn, wenn es möglich waͤre, vermehren; Dieser Beweis von Achtung fuͤr gesetzlich eingegangene Verpflichtungen waͤre der heilsamste, den man geben konnte. Im Jahre 1814 gab

ber feste und geschickte Minister, der mein Vorgänger war, ein sehr großes Beispiel, wie man die Rechte der Staats⸗ laͤubiger zu achten habe. Der Kredit, den Frankreich seitrdem genoß, ist theilweise diesem edlen Beispiele zuzuschreiben. Lassen Sie uns im Jahre 13 den Muth haben, ein aͤhnliches zu liefern; hegen wir Achtung fuͤr den Tilgungs-Fonds, und wir werden eine edle und fuͤr die Zukunft des Landes fruchtbringende Handlung be⸗ gehen. Achtung fuͤr den Amortisations⸗Fonds wird ein geheilig⸗ ker Grundfatz werden; er wird nicht mehr zu befuͤrchten haben, nachdem er unbeeintraͤchtigt so verschiedene politische Systeme durchlebte. Wir machen Ihnen mithin, meine Herren, den Vor⸗ schlag, die 80 Millionen? aus denen heute der Amortisations⸗ Fonds besteht, zu respektiren. Die Gerechtigkeit verlangt, daß man ihn unter die verschiedenen Massen Ihrer Fonds vertheile. Die Millionen sollen unter die 3 Fends, den s, 4 und zproc;, in Verhältniß zu dem Kapital vertheilt werden, fuͤr welches sie

gebildet wurden. Zu gleicher Zeit schlagen wir vor, speziell für bie proc. die Soh, O' Fr. zu bestimmen, die ihnen schon ursprüng⸗ sich zugewiesen waren, und die s6s,0ö9 Fr., die bei der Negociirung der apröc. Renten übrig blieben, wodurch die diesem Fonds bestimmte. Amortisation auf 1,665, 950 Fr. oder auf 2 pCt. gebracht werden wuͤrde. . 2394 23 ** s 875 *t ; ö

Nach dieser Auseinat dersetzung von Grundsaͤtzen und Thatsachen, meine Herren, folgt hiermit das Resum der. Verfuͤgungen die wir Ihnen so eben vorgelegt haben. Die 3h Millionen, aus denen

heuteé der Amortisations⸗Fonds besteht, sollen ihm erhalten wer⸗

zen. Diefer Fonds wird sich unter den „** und zprocent. Fonds nach Berhaͤltniß des Kapitals vertheilen, fuͤr welches sie ge⸗ bildet wurden. Diese Vertheilung wird an dem Tage der Be⸗ kanntmachung des Gesetzes und näch Maaßgabe der an dem Tage vorhandenen Total⸗-Summe vor sich gehen. Vom Tage der Vertheilung an soll die jedem Fonds zufallende Summe ihm als

(igen gehören bis zur Tilgung eines jeden, oder bis dahin, daß

die Annullirung eines Theils der eingeldsten Renten bestimmt wird. Hin sechtlich dieser ? Fonds nur werden wir eine Aus⸗ nahme von dem Grundsatze machen, der nicht erlaubt die Ruͤck⸗ kaufe vor Tilgung der Schuld selbst anzutasten. Sie werden ben! Grund dazu errathen; eine Operations⸗Weise, wie die gesetz⸗ lich vorgeschricbene, wuͤrde sich auf getheilte Schulden, die nicht von großem Betrage sind, anwenden lassen; die Tilgungen ge⸗

schehen dann nur theilweife und allmäͤlig und veran asen kein heftige Er fchüt terung; unsere alte Schuld aher, sesbst in zwei

Theile getheilt, in 3 und Zprocent. Renten,; ist in ihren beiden Theilen so betraͤchtlich, daß man sie nicht mit einemmal tilgen und 2 Jahre warten kann, um die Abgaben zu vermindern. Die Rlusüahme wuͤrde nur für unscre alte Schuld, stattfin den Was unsere neuen Schulden betrifft, so wird deren Amortisation niemals weder unterbrochen, noch die Vergrbßerung ihres Amor= tisations⸗Fonds gehemmt werden, bis zu dem Tage, wo diese Schulden Felbst getilgt sind Ueber Pari werden keine Ruͤck⸗ Fuße mehr stattũinden. So wie einer der drei Fonds, zer der z⸗ ober der 4zprocentige, über Par steht, wird die fuͤr ihn bestimmte Amortisation dazu angewendet. solche Renten zu kau⸗ fn die gi meisten Zinsen tragen und die Dotation vermehren, fe wird ihm aber mit allem Gewinn wieder zugerechnet, sobald er unter Pari fällt. Der 4prorentigę Fonds wird, unter An⸗ wendung ber naͤmlichen Grundsaͤtze, mit feiner Amortisation fuͤr sich bestehen. Künftig sollen die von uns so eben dargelegten Grundsätze befolgt werden Jede neue Schuld soll fuͤr sich be⸗ stehen, ihren eigenen jahrlichen Ameortisatizns Fonds haben, der bie Zinen kumulirt, von allen Zinsen⸗Reductionen den Gewinn bezicht und speziell und unveraͤnderlich ist. Sie verlischt an dem