1830 / 340 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

seinen theuersten Interessen verletzt worden sey, schloß der—

2638

ist in Warschan durch die National⸗Garde wieder hergestellt, und den Wohnungen der drei dort residirenden Konsuln sind Schutzwachen gewaͤhrt worden.

Nachschrift. So eben erfahren wir, daß am gestri⸗ gen Tage auch in Kalisch der Geist des Aufruhrs zum Aus⸗ bruch gekommen ist. Die Kosaken an der Graͤnze sollen ent— waffnet und der Kommandant der Stadt arretirt worden seyn. Es wird hinzugefuͤgt, daß sich dort unerwartet eine nicht unbedeutende Zahl Polnischer Edelleute eingefunden haben.

Handelsschreiben aus Warsch au, die in Berlin ein— gegangen sind, melden noch, daß an jenem Orte am Aten d. M. aͤußerlich und scheinbar die groͤßte Ruhe geherrscht habe. Die Geschaͤfte der Bank hatten wieder ihren Anfang genom— men, und die Bank-Billets wurden nach wie vor von ihr ho— norirt. Die von dem Großfuͤrsten Cesarewitsch entlassenen Polnischen Truppen-Abtheilungen leisteten oͤffentlich den Eid der Treue, und ist die ganze, im Alter von 15 bis 45 Jahren stehende, männliche Bevölkerung des jetzigen Königreichs Polen, jedoch mit Einschluß derjenigen, die zu den fruͤher mit Ruß⸗ land einverleibten Provinzen gehort, zu den Waffen geru— fen worden. General Chlopicki hat den Ober-Befehl des Heeres mit uneingeschraͤnkter Vollmacht erhalten. Im Ad⸗ ministrations⸗Rathe hat neuerdings eine Personal-Veraͤnde— rung stattgefunden, doch ist Graf Adam Czartoryiski an dessen Spitze geblieben.

Frankreich.

Deputirten⸗Kammer. Die Sitzung vom 29, Nov. eroͤffnete Hr. Du meylet mit einem Berichte uͤber die Pro⸗ posttion des Hrn. Humblot, Conté, diejenigen Deputirten, die den Sitzungen nicht regelmaͤßig beiwohnen, durch das Bureau namentlich aufrufen zu lassen. Er bemerkte, schon im Jahre 1828 sey ein solcher Vorschlag gemacht, von der Kammer aber in dem Vertrauen verworfen worden, daß ber Antrag allein genuͤgen werde, um die nachlaͤssigen Deputirten an ihre Pflicht zu erinnern. Diese Hoffnung sey indessen nicht in Erfuͤllung gegangen, und noch vor wenigen Tagen habe die Sitzung wegen Mangels einer hinlaͤnglichen Zahl anwesender Mitglieder erst um 23 Uhr eroͤffnet werden koͤnnen. Unter diesen Umständen stimme die Kommission suͤt die Annahme der Proposition, indem dieselbe, da sie keinen Tadel zur Folge habe, weder der Wuͤrde noch der Unabhaͤngigkeit der Depu⸗ tirten zu nahe trete. Doch wuͤnsche sie, daß der Namens Aufruf erst erfolge, nachdem 10 Deputirte sich dafur erklaͤrt haͤtten. Die Berathungen uͤber diesen Gegenstand werden in der Sitzung vom 1. Dez. stattfinden. Hr. Salverte entwickelte hiernaͤchst seinen Antrag auf Zuruͤcknahme der mehreren Pairs auf den Dotations-Fonds des ehemaligen Senats angewiesenen Pensionen, die spaͤterhin durch ein Ge— setz vom 285. Mai 1829 von der Kammer in der Weise be⸗ staͤtigt wurden, daß sie hinfuͤhro unwiderruflich und auf die Erben der Pensionnairs, insofern dieselben kein hin— laͤngliches Vermögen (nämlich ein reines Einkommen von 30, 600 Fr.) besaͤssen, ruͤckfaͤllig seyn sollten, wobei zugleich dem Koͤnige auf ewige Zeiten ein jaͤhrlicher Fonds von 120,000 Fr. zu Pensionen fuͤr geistliche Pairs bewilligt wurde. Nach— dem der Redner die im Jahre 1814 erfolgte Vereinigung des Dotations-Fonds des ehemaligen Senats mit den Kron— uͤtern als eine Usurpation und die darauf erfolgte Anwei— ung von Pensionen als Mißbraͤuche dargestellt hatte, die durch das Gesetz vom Jahre 1829 um so weniger haͤtten ge— heiligt werden konnen, als das Land, weit entfernt, fuͤr das von ihm gebrachte Opfer einen Lohn zu empfangen, vielmehr in

selbe in folgender Weise: „Alle Pairs, die dem jetzigen Koͤ— nige den Eid der Treue geleistet haben, halten wir fuͤr un— faͤhig, den selben zu brechen. Anders verhalt es sich mit den Pensionairs Karls X., die mit Gunstbezeugungen uͤberhaͤuft worden sind, um in einem den Rechten der Nation schnur— stracks zuwiderlaufenden Systeme zu handeln. Welchen Seelenkampf muͤssen nicht diese bestaͤndig zu bestehen ha— ben, um die Pflichten des Buͤrgers mit den Gefuͤhlen der Dankbarkeit, die sie der vorigen Dynastie schuldig sind, zu vereinigen. Und wenn nun vollends, m. H., die uns dro— ende Zukunft sich verwirklichen sollte, wenn das Ausland, das uns nur bestegen kann, indem es uns entzweit, den Kriegs-Ruf vernehmen ließe und zugleich den Namen der vorigen Dynastie in denselben ni ee wuͤrde es alsdann noch Zeit seyn, daß die Diener Karls X. die ihnen durch dessen Wohlthaten aufgelegte gefaͤhrliche Buͤrde abwuͤrfen? Wurde die Pairswuͤrde selbst alsdann noch des National— Vertrauens genießen, das ihr in allen Zeiten zu wuͤnschen,

trage des

Proposition des

lich bestaͤtigten Pensionen

XW

diese Miliz bei ihrer a bewiesen hat, wurde ein so

vereinigt werden konnte,

bei einer Krise aber ihr unumgaͤnglich noͤthig ist? Lassen

. 2 2 . ; e K /// // / / / / / ·/ / ' r

machen, wenn nicht die Nothwendigkeit, fuͤr die 3 zu tragen und die Dauer einer so schoͤnen Institution zu sichern/ ben von Ihnen in dieser Beziehung geaͤußerten Wunsch rechtfer— tigte. Die Regierung ist der Meinüng, Entwurf nichts als ein Nachtrag zu den Ihn legten beiden Gesetzen sey, und daß er sonach Der erste Titel desselben betrifft den der Reihe nach zu versehen den Dienst, und der zweite die Bestimmungen. Da Fiese letzteren nur dazu dienen gute Srdnung und die Puͤnktlichkeit im Dienste zu

) Wir haben diese beiden Gesetz Entwürfe ausfuͤhrlich in Nr. Ws, 291 und 292 der Staats-Zeitung gegeben.

wuͤrde

Sie uns daher keinen Anstand nehmen, einer Gefahr zuvor— zukommen, deren ganzen Umfang ich aus leicht begreiflichen Gruͤnden hier zu schildern mich enthalte.“ ̃ des offentlichen Unterrichts widersetzte sich dem An— es Hrn. Salverte und verlangte die Vertagung des— selben bis zum naͤchsten Jahre, wo man sich, dem Inhalte der Charte gemaͤß, mit der Frage uͤber die Vererbung der Pairs? wuͤrde beschaͤftigen werde. „Wenn ich mich uͤbrigens“, fuͤgte der Redner hinzu, „schon jetzt in eine naͤhere Pruͤfung der verliehenen Pen ionen einlassen wollte, so wuͤrde es mir nicht schwer seyn, Ih⸗ nen zu beweisen, daß diese Pensionen keinesweges auf eine will⸗ kuͤhrliche Weise, sondern daß sie groͤßtentheils nur fuͤr aus— gezeichnete Dienstleistungen bewilligt worden sind.“ Vicomte v. Martignac erhob sich ebenfalls gegen die ; rn. Salverte, da dieselbe augenscheinlich eine ruͤckwirkende Kraft, mithin den groͤßten Fehler habe, den man, nach den Ansichten aller Publizisten und Rechtsgelehrten, einem Gesetze nur immer zum Vorwurf machen koͤnne. Das Gesetz vom Jahre 1829, wodurch die bewilligten Pensionen bestaͤtigt wurden, sey von der Kammer erst nach reiflicher Erwaͤgung, und nachdem dasselbe zahlreiche Veraͤnderungen erlitten, angenommen worden; die Kommission, der dasselbe damals zur Prufung uͤberwiesen worden, habe aus den HH. Aug. Périer, Dupont v. d. Eure, Duvergier de Hauranne, Lepelletier d Aulnay, Calmon, v. Labourdonnaye, Pelet und v. Beaumont bestanden; man koͤnne songch mit Recht be⸗ haupten, daß im Schoße derselben alle Interessen und alle Meinungen kepraͤsentirt worden seyen; gleichwohl habe die Kommission einstimmig auf die Annahme des Gesetzes mit den von ihr vorgeschlagenen Amendements angetra— gen. Wollte man nun die durch dieses Gesetz feier— widerrufen, so dem Grundfatze der Retroaktivitaͤt auf eine unverantwortliche Weise huldigen und die wohlerworbensten Rechte verletzen.

Der Mini ster

Der

man

„Mit den anscheinend billigsten Reformen“, sagte der Red— ner am Schlusse seines Vortrages, „sind Gefahren verknuͤpft, bie man zu vermeiden suchen muß. Das Wort Ersparntß hat viel Verfuͤhrerisches; der Staatsmann darf sich aber da— durch nicht blenden lassen; er muß ruhig pruͤfen. gen Tagen ist in dieser Versammlung von nichts Geringe— rem als von einer Revision aller Pensionen im Civil-, Mi— litair-⸗ und Justiz-Fache die Rede gewesen; die Gesammt— Summe derselben beläuft sich auf 73 Millionen Fr. Als ein Mitglied dieser Kammer bemerkte, daß es gefaͤhrlich seyn würde, auf solche Weise eine große Menge von Personen für ihre Existenz besorgt zu machen, erwiederte ein anderes: daß, wenn der gegenwartige Augenblick dazu nicht geeignet wäße, sich späͤterhin wohl ein gelegenerer sinden wuͤrde. Und schen jetzt will man diese Frage in Betreff des ersten Staats— Körpers und in einem Augenblicke entscheiden, wo die trif— tigsten Grunde uns bewegen muͤssen, jenem Koͤrper den gan— zen Umfang seiner Freiheit, Unabhaͤngigkeit und Wuͤrde zu lassen. Das kostbarste Gut auf der Welt ist, naächst der Freiheit, die oͤffentliche Ordnung.

Vor eini⸗

Im Interesse dieser Ord—⸗

nung beschwoͤre ich Sie nun, nicht die Existenz so Vieler aufs Spiel zu setzen. Große Stoͤrungen und Gefahren wuͤr— den die Folge davon seyn. Glauben Sie mir, es ist besser, zu warten, als eine Maaßregel zu ergreifen, wodurch der Darbenden noch vermehrt werden konnte.“ gen unhaltbaren Gegenbemerkungen des Herrn Sglverte wurde sowohl die Vertagung als die sofortige Beruͤcksichti⸗ gung seiner Proposition mit großer Stimmen,Mehrheit ver— worfen. Jetzt bestieg der Minister des Innern die Rednerbuͤhne und legte der Kammer das Dienst⸗Reglement der National⸗Garde, als Nachtrag zu den beiden Gesetz Ent— wuͤrfen uͤber die seßhafte und die bewegliche National⸗Garde *), vor. Er aͤußerte sich im Wesentlichen folgendermaßen: „Die unvermeidliche Verzögerung, m gung cines Gesetzes über den QWienst und die Disciplin der Na⸗ ional-Garde erlitten hat, ist, Dank dem Patriotismus der Buͤr⸗ ger, von keinen nachtheiligen Folgen gewesen. Der Eifer, den fast auf allen Punkte ches Strafgesetz gin c uͤberfluͤssig ie Zukunft Sorge

die Zahl Nach eini—

H., welche die Vorle⸗

n des Reichs

daß der gegenwaͤrtige en bereits . uͤglich mit die

en

Straf⸗ ollen, die ichern, so

erer, , , d

Sr, , em,.

,

ö —— . ö * d ü. 1 1 8 * . 3 2 . ä . —— , , —— * 2 9 2 ; . . ö . . * . 3 ĩ . —— *

? . ö x ö . . . . ' '

2639

man den doppelten Fehler einer allzu großen Milde und ö. von unferen Sitten und Gewohnheiten verworfenen über roßen Strenge zu vermeiden suchen. Man würde in der That bas? Wefen der Rational-Garde gaͤnzlich verkennen, wenn man sie unbedingt der mililgirischen Discivlin unterwerfen wollte, Der Soldat verpfaͤndet sein Leben und seine Person fuͤr den Dienst des Staates; der National⸗Gardist dagegen ist zu⸗ gleich Ackerbauer, Gewerbtreibender oder Handelsmann und fuͤhrt

gur die Waffen, um die Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhal⸗ . die Gesetze vollziehen zu lassen und die Volksfreiheiten zu veriheidigen. Es ist daher nothwendig, einen Unterschied zwi⸗ schen den guf die kriegerische Organisatfon ciner Arme und den auf die fast buͤrgerliche Organisation ciner National-Garde an⸗ wendbaren Strafen zu machen“ Der Redner ging hierauf die verschiedenen in dem Gesetz enthaltenen Strafbestimm ngen durch und schloß sodann in folgender Weise: „Sie werden in Ihrer Weisheit prüfen, m. H., ob diese Beßimmungen den hon Ihnen beabsichtigten nuͤtzlichen und patriotischen Zweck erfuͤllen Die Errichtung einer Natlonal-Garde traͤgt, bereits ihre Fruͤchte. Zuropa wird, wenn es sieht, daß ein tapsferez Volk sich uf eine Million von Bajonetten fuͤtzt, bloß um die Integritaͤt seines Landes zu bewahren und seine inneren Feinde im Zaume zu hal⸗ ten, einen um so großeren Glauben an dessen Kraft und Maͤ⸗ ßigung haben. Uns durstet nicht nach Eroberungen; wir wissen, daß eine— Gebiets⸗Vergroößerung selten der Frei⸗ heit Nutzen bringt. Frankreich trachtet nur dahin, ein freies zickerbau, Gewerbe und Handel treiben des Land zu seyn. Es will keinen Krleg, aber es fuͤrchtet ihn auch nicht. In dem Reichthume seines Bodens und seiner. Gewerbsthaͤtigkeit besitzt es Allcs, was ihm den Frieden . machen muß. In dem Kerne seiner bewasneten Bev lkerung wird es Alles fin⸗ den, dessen es bedarf, um die Dauer dieses Friedens zu ver⸗ buͤrgen.“ . 5 Der Minister theilte hierauf den Gesetz- Entwurf selbst

mit. Derselbe lantet alse: ̃ . ;

Gesetz Entwurf über die Diseiplin der Na— tional⸗Garde. h Dit i. ; Von dem Dien ste bei der Nat ion g! Garde n

Art. J. Für den ordentlichen wie fuͤr den außcrordentlichen Dient besteht eine besondere Reihefolse Ant. 2. Der Dienst⸗ Ordnung wegen wird bei jeder Compagnte Line von dem Capitain unter⸗ zeichnete Liste angelegt, worin die Tage verzeichnet sind, an wel⸗ chem jeder Nation al⸗-Gardist einen ordentlichen oder auß erordent⸗ lichen Dienst gethan hat. Art. 3. Der Regiments Adjutant haͤlt fuͤr jede Eompagnie einen Etat von den Leuten, die taͤglich aus seinem Bataillon kommandirt werden. Dieser Etat dient qi Kontrolle fuͤr die Eompagnielisten. Art 4. Jeder National- Gardist, der zu einem ordentlichen oder außer ordentlichen Dienste kommgndirt wird, muß gehorchen, unter Vorbehalt einer Klage bei dem Com⸗ mandeur, wenn er dazu Anlaß zu haben glaubt. Art. 3. In

Ermangelung oder im Falle der ünzulaͤnglichheit der beweglichen Rational-Gärde kann die seßhafte National⸗Garde zur Bildung Fon Detaschements berufen werden, um in den durch die Art. 5. 12. 15 und 1e. des Gesetzes vom 3. August 1791, so wie durch

den 16ten Art des Dekrets vom 2t. Dej. 1811, hinsichtlich des Festungs⸗Dienstes festgesetzten Faͤllen außerhalb der Graͤnzen der Hemnmetkde oder des Kantons gebraucht werden. Arft. 5. Die BDetaschements sollen sodann gus den in die Stammrollen einge⸗ tragenen Offizieren, Unter- Offizieren und Gardistem bon zuruͤck⸗ el'gtem 2hsten bis zuruͤckgelegtem zosten Jahre bestehen und in er durch den 3zten, Artikel des Gesetzes uͤber die bewegliche National-Garde hestimmten Ordnung gewaͤhlt werden. Art. Bi( ' Vienst⸗Befreiungen und Stellbertretungen geschehen nach den Verfuͤgungen diefes naͤmlichen Gesctzes Art. 8. Der Dienst jener Detascheinents höoͤrt mit den Umständen auf, die denselben veranlaßt hatten. Art. 9. Die nach dem Inhalte der obigen Artikel in Aktivitat gesetzte Mannschaft behält ihre Waffen und ihre Uniform und haͤt, gleich dem stehenden Heere, Anspruch auf Sold und Vatural⸗Lieferungen. . Den noch aus 3 Artikeln bestehenden IJ. Titel des Gesetz Entwurfes, der von den Straf-Bestimmungen

handelt, werden wir morgen mittheilen.)

Nach dem Grafen v. Montalivet bestieg der General Mathieu-Dumas die Rednerbuͤhne und verlangte, daß der obige Gesetz-Entwurf derselben Kommission uͤberwiesen werde, *die sich bereits mit den beiden Entwürfen uͤber die seßhafte und die bewegliche National⸗Garde beschäͤstige, damit der Berichterstatter dieser Kommission (Hr. C. Dupin) uͤber das Ganze noch im Laufe der Woche der Kammer Vortrag machen könne. Dieser Vorschlag wurde ohne Widerrede an⸗ genommen. Hr. v. Férussae entwickelte hierauf seine vor einigen Tagen gemachte Proposition, eine Untersuchung über den Straßen- und Kanal-Bäau zu veranlassen. Die Ver— sammlung war indessen so zerstreut und das Geraͤusch der Privat-Eönversationen so groß, daß der Redner sich nur mit Muͤhe verständlich machen konnte. Nach einer unerheblichen Diskussion, woran auch der Minister des Innern Theil nahm, entschied die Kammer mit großer Stimmen⸗-Mehrheit, daß der Vorschlag des Hrn. v. Ferussae in Erwägung zu ziehen sen. Um 5 Uhr hob der Praͤsident die Sitzung mit

.

dem Bemerken auf, daß am folgenden Tage keine Berathun⸗ gen stattfinden wurden, es sey denn, daß einer der Minister eine amtliche Mittheilung zu machen haͤtte, in welchem Falle die Hrn. Deputirten in ihrer Wohnung davon benachrichtigt werden wuͤrden.

Parts, 30. Nov. Der Koͤnig arbeitete gestern mit den Ministern der guswärtigen Angelegenheiten und der Marine,

musterte darauf im Hofe des Palais-⸗Royal die National—

Garden von 7 zum Kanton Montmorency gehörenden Dorf— schaften und nahm die Gluͤckwuͤnsche der Deputatisnen der Rational-⸗Garden mehrerer Staäͤdte und Dorfschaften der Departements Seine und Oise, Vendée. Norden, Marne, Rhone⸗Muͤndungen und Oise entgegen. Die Minister hatten die Ehre, zur Königl. Tafel gezogen zu werden.

Der Pairs Hof versammelte sich gestern, um den In⸗ structions-Bericht des Herrn von Bastard, in dem Prozesse gegen die angeklagten Minister, zu vernehmen. Vor der Vor⸗ lesung desselben, welche nahe an vier Stunden dauerte, erhob sich eine kurze Diskufsion daruͤber, ob die Kommissarien der Deputirten⸗Kammer in diese geheime Sitzung zugelassen wer⸗ den sollten. Diese wurden hierauf unter den uͤblichen FJor⸗ malitaͤten eingefuͤhrt. Der Bericht, welcher einen tiefen Ein⸗ druck auf die Versammlung machte, enthaͤlt, wie man sagt, mehrere neue Beschuldigungen gegen den Fuͤrsten von Po⸗ lignace. Besonders spricht man von einer Aussage des Hrn. von Semonville hinsichtlich des Schrittes, den dieser im Verein mit dem Grafen Argout erst beim Marschall Marmont und dann beim Koͤnige selbst that, um dem Blut⸗Vergießen am 28. und 29. Juli Einhalt zu thun. Der Fuͤrst von Po⸗ lignae soll das Haupt Hinderniß der Einstellung des Kampfes gewesen und der doppelte Versuch der beiden Vermitt— ser von seinen Kollegen und vom Marschall Marmont vergeblich unterstuͤtzt worden seyen. Die Entschaͤdigungs⸗An⸗ traͤge von Privatpersonen, welche waͤhrend der Instruirung des Prozesses gemacht worden waren, sind in dem Berichte beseiligt und die Parteien vor die gewohnlichen Gerichte ge⸗ wiesen worden. Nach der Vorlesung dieses langen Berichtes entfernten sich bie Kommissarien der Deputirten⸗Kammer, und der Pairs-Hof erließ einen Beschluß, wodurch er sich fuͤr kompetent erklaͤrte und befahl, daß die angeklagten Minister nach dem kleinen Luxembourg gebracht werden und zehn Tage nach der ihnen vom Praͤsidenten zu machenden Anzeige vor dem Pairs-Hofe erscheinen sollen. Dieser Beschluß wird be⸗ kannt gemacht werden. Die Verhandlungen werden, wie man glaubt, den 13ten oder 15ten d. M. beginnen; neue Verzöoͤgerungen werden wahrscheinlich nicht eintreten, da die Sache der gefluͤchteten Minister von der der verhafteten ge— trenut worden ist. Aus der Instruction soll hervorgehen, daß die Plaͤne gegen die Charte mit dem Auftreten des Fuͤrsten Polignac beginnen, und daß die uͤbrigen Minister sich densel⸗ ben bis zur Unterzeichnung der verhaͤngnißvollen Verordnun⸗ gen widersetzt haben. Die Untersuchung hinsichtlich der Brandstiftungen in der Normandie hat keine Anzeichen ge— gen die Angeklagten ergeben. . ;

Der Reffager des Chambres äußert: „Man, er— wartete gestern eine Mittheilung des Praͤsidenten des Mini⸗ ster Raths uͤber die Belgischen Angelegenheiten und die Maaß⸗ regeln, welche die Sicherheit und Wurde Frankreichs gebieten möchten. Es scheint, daß man in Folge des vor der Sitzung gehaltenen Minister-Raths den Inhalt der Mittheilung noch nicht ganz festgestellt hatte, und daß aufs neue daruͤber be— rathen werden soll.“

Der Marschall Soult wird, sagt man, in der naͤchsten Sitzung der Deputirten⸗Kammer einen Bericht uͤber den Zustand der Festungen, der Zeughaͤuser und die Anzahl der unter den Waffen stehenden Truppen, so wie über die Staͤrke, welche die Armee am 1. Januar, am 1. Februar und am 4. Marz erreicht haben soll, abstatten und ihr ein Rekrutirungs⸗Ge⸗ setz vorlegen. Auch soll durch eine Verordnung die Bildung eines Veleranen-Corps angeordnet werden, welches die Re⸗ serve der Armee bilden wird.

Im Laufe dieser Woche sollen der Kammer mehrer Ge⸗ setz⸗Entwuͤrfe vorgelegt werden, unter ihnen die Civil Liste, welche dem Vernehmen nach auf 18 Millionen festgestellt ist.

Das große Wahl⸗-Kollegium des Departements der Seine

und Marne hat den General Durosnel statt des zum Bot⸗ schafter am Spanischen Hofe ernannten Grafen Eugen von

Harcourt zum Deputirten gewaͤhlt. Der Baron Barante, diesseitiger Botschafter am Sardini⸗ schen Hofe, ist am 2isten d. M. in Turin angekommen. Es ist davon die Rede, den Vicomte von Saint-Crieg, der unter dem Martignaeschen Ministerium bekanntlich Han—

1

*