1830 / 342 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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warten wollen, weil letzteres wegen ber Menge von Bestim⸗ mungen, die es enthalte, und der wichtigen Interessen, die es umfasse, ohne Zweifel lange Debatten herbeifuͤhren werde. Der gegenwartige Gesetz Entwurf sey von einer erläuternden Nebersicht der Beduͤrfnisse der Armee und von drei Listen be⸗ gleitet, die er der mit der Pruͤfung des Entwurfes zu beauf— tragenden Kommission zustellen werde. Die erlaͤuternde Ueber⸗ sicht gebe den Bestand der Armee am 1. Nov., so wie die Mittel an, denfelben zu vermehren; unter letzteren befinde sich Die Einberufung von 30, 09 Mann. Von den drei Repar⸗ zitions, Listen stelle die erste die bisher befolgte Vertheilung der Kontingente unter die Departements, Bezirke und Kan⸗ tone nach den Resultaten der gemeinen Volkszaͤhlung dar. Diese Art der Vertheilung sey unbillig und habe gerechte Be— schwerden veranlaßt. Da naͤmlich die dabei zum Grunde liegende allgemeine Volkszaͤhlung auch alle in den Departements sich auf⸗ haltenden nicht militalrpflichtigen Fremden umfasse, so ge⸗ schehe es, daß das von manchen Departements zu stellen de Kontingent im Verhaͤltniß zu der wirklich einheimischen Be— völkerung viel zu groß sey. Dies sey namentlich bei allen Departements der Fall, in denen sich große Staͤdte befaͤn⸗ den. Die Regierung wolle daher dieses Vertheilungs⸗System abschaffen und schlage statt dessen zwei andere vor. Bei dem einen, in der zweiten Repartitions-Liste enthaltenen sey die Durchschnitts Zahl der auf den berichtigten Zahlungs ⸗Listen der letzten 5 Jahre eingetragenen eng, Leute zum Grunde gelegt. Das andere auf der dritten Liste dargestellte System nehme die Anzahl der diensttauglich befundenen jungen Leute als Grundlage an. Auf den ersten Anblick erscheine die letz tere Vertheilungsweise als die billigste und einfachste; sie biete aber mehrere Uebelstaͤnde, und namentlich den großen dar, daß derselben eine vollstaͤndige Aushebung der jun— gen Leute vorangehen muͤsse, um die zum Dienste taug— sichen herauszufinden; diese Rekrutirung fange also mit einer Gperation an, die eigentlich den Schluß machen muͤsse. Ein zweiter Uebelstand sey, daß diejenigen De— partements, deren Bevoͤlkerung schoͤn und kraͤftig sey, nach dieser Art der Vertheilung verhaͤltnißmäßig zu starke Kontingente stellen wurden. Dies Alles werde vermie— den, wenn man, dem in der zweiten Liste befolgten Systeme gemäß, die Durchschnitts- Zahl der in die berichtigten Zaͤh⸗ lungs- Listen der letzten 5 Jahre eingetragenen jungen Leute n Grunde lege. Nach diesen das Detail des Gesetz-Entwur— 2 betreffenden Bemerkungen schloß der Minister mit folgen ben allgemeinen Betrachtungen: „Indem die Regierung jetzt von Ihnen eine Aushebung von S0, 000 Mann verlangt, hat sie keinen andern Beweggrund, als die Norhwendigkeit, die Starke der Armee mit den Beduͤrfnissen des Augenblickes in Einklang zu bringen. Die auswärtigen Machte haben nicht aufgehoͤrt, dem Koͤnige die bestimmteste Versicherung zu geben, daß es ihre Absicht sey, den Frieden auf— recht zu erhalten. Inzwischen tragen sich wichtige Ereig—⸗ nisse unter unsern Augen zu; in einem großen Theile Europas werden in diesem Augenblicke mehr oder weniger bedeutende Ruͤstungen gemacht. Haͤtten die Minister laͤnger angestanden, Ihnen Maaßregeln vorzuschlagen, die geeignet sind, Frankreich auf dem hohen Standpunkte, den es ein nimmt, zu erhalten, so wuͤrden sie den ihnen gewordenen wich— tigen Auftrag verkannt haben. Der einstimmige Ruf Frank, reichs ist Frieden; es hat hinlaͤnglich genug bewiesen, daß es entschlossen sey, sich in die innern Angelegenheiten keines Volkes einzumischen, als daß seine Aufrichtigkeit in diefer Beziehung noch in Zweifel gezogen werden koͤnnte. Seit lange hat es dem Eroberungsgeiste entsagt, um nur an die Sicherstellung seiner Freiheit nach innen und seiner Unabhaͤn⸗ gigkeit nach außen zu denken. Sollte aber die eine oder die andere jemals bedroht werden, so wuͤrde unsere Armee und eine Million National⸗Garden sie zu befestigen wissen. Die zuhige und zugleich imposante Stellung Frankreichs wird, indem sie Achtung gegen uns einfloͤßt, das sicherste Unter⸗ pfand des Friedens seyn. Dieser Gedanke hat auch den Ge⸗ setz Entwurf eingegeben, den wir Ihnen vorzulegen die Ehre haben. Als Frankreichs Deputirte werden Sie die Noth— wendigkeit dieses Gesetzes in ihrem ganzen Umfange erkennen and nicht anstehen, dasselbe anzunehmen.“

Der Marschall theilte hierauf den Gesetz⸗Entwurf selbst mit, worauf der Präsident beiden Ministern den Empfang der von ihnen vorgelegten Entwuͤrfe bescheinigte, die bereits am folgenden Tage in den Burcaus gepruͤft werden sollten. Sodann ergriff der Großsiegelbewahrer das Wort und legte der Versammlung, naͤchst dem von der Pairs⸗-Kam⸗ mer veraͤnderten Gesetze uͤber die Abschaffung der beisitzenden

GSesetz⸗Entwurf. Art. 1. In den Departements, wo es Koͤnigl. Gerichts hoͤfe giebt, sollen die Assisen von drei von dem Justiz⸗Mi⸗

ten werden. Das Amt des oͤffentlichen Ministeriums ver⸗ richtet entweder der General⸗Prokurator, oder einer der Ge⸗ neral⸗Advokaten, oder einer der Substituten des General⸗ Prokuraters. Der Aktuar des Koͤnigl. Gerichtshofes versieht sein Geschaͤft entweder selbst oder durch einen seiner vereide⸗ ten Kommis. Art. 2. In den uͤbrigen Departements be— steht der Assisenhof; 1) aus einem zu diesem Behufe dele / girten Rathe des Koͤnigl. Gerichtshofes, als Praͤsidenten; Y aus zwei Assessoren, die entweder unter den dem Königl. Gerichts hofe beigegebenen Raͤthen oder unter den Praͤsidenten und Richtern des Tridunals 1ster Instanz des Ortes, an welchem der Assisen Hof seine Sitzungen haͤlt, gewahlt werden; 3) aus dem Koͤnigl. Prokurator beim Tribunal 1ster Instanz oder einem seiner Substituten; 4) aus dem Ober⸗Aktuar oder einem seiner vereideten Kommis. Art. 3. Zur Verurthei— lung eines Angtschuldigten muß die Entscheidung der Jury mindestens mit 8 gegen 4 Stimmen ausfallen. Die Stim— menzahl wird niemals bei der Ankuͤndigung des Urtheils nahmhaft gemacht. Art. 4. Die Art. 352 u. f. der Kri—

sind und bleiben aufgehoben.“

Am Schlusse der Sitzung stattete noch Herr Maille einen Bittschriften⸗Bericht ab. Eine Eingabe von Seiten mehrerer Mitglieder der Ehren-Legion, worin sie auf die Aus/ zahlung ihres ruͤckstaͤndigen Gehaltes aus der Zeit von 1814 20 antrugen, wurde von dem General Lamarque unter⸗ stuͤtzt und den Ministern des Krieges und der Finanzen uͤber⸗ wiesen. Die Forderung eines gewissen Coulon, in Paris ansaͤßig, daß man ihm ein Terrain auf dem Platze Luxem⸗ burg abtrete, um auf demselben auf eigne Kosten ein Denk mal fuͤr den Marschall Ney, der ihm wichtige Dienste gelei⸗ stet, errichten zu lassen, wurde durch die Tagesordnung be⸗ seitigt, indem der Kammer uͤber einen Antrag dieser Art keine Entscheidung zustehe. Die uͤbrigen Bittschriften, woruͤber Hr. Maille berichtete, waren von keinem Interesse; auch wurde groͤßtentheils daruber zur Tagesordnung geschritten. Im Laufe der Sitzung legte Hr. v. Corc elles einen Wahl⸗ gesetz⸗ Entwurf auf das Bureau nieder, dessen Vorlesung in— dessen, da er zu lang war, um sofort 9 Abschriften davon unter die Bureaus vertheilen zu konnen, vorläufig noch ans gesetzt wurde

Pariet, 2. Dej. Se. K. H. der Herzog von Orleans ist gestern von seiner Rundreise durch mehrere Departements hierher zuruͤckgekehrt, Die hiesigen Blatter enthalten jetzt die Verhöre, welche die vier angeklagten Minister am 28. August und am 9. Sep- tember vor der Kommission der Deputirten-Kammer bestan⸗ den haben. Die erheblichsten Thatsachen, die daraus hervorgehen, sind das eigene Gestaͤndniß des Grafen v. Chan— telauze, daß er der alleinige Verfasser des Berichts an den Konig sey, der die Einleitung zu den Verordnungen vom 25. Juli bildete, und die einstimmige Aussage der Angeklagten, baß die Herren von Peyronnet und von Guer non / Ramwville ö lebhaft den Verordnungen im Minister-Rathe widersetzt aben. Der Graf v. Kergorlay begab sich vorgestern in Beglei—⸗ tung seines Sohnes, des Vicomte Ludwig v. Kergorlay, und eines Gerichtsboten des Pairs-Hofes nach dem Gefaͤngnisse von St. Pelagie, um, dem Urtheil des Hofes vom 23. Nov. gemaͤß, feine 391 abzusitzen. Die mit der Verwaltung der von der Regierung errich. teten Diskontirungs⸗Anstalt beauftragte Kommission hat bis jetzt 235 Sitzungen gehalten; es sind 1100 Gesuche um Vor⸗ schuͤsse und Darlehen sowohl aus Paris als aus den Depar⸗ tements hier eingangen, von denen 389 die gesetzlichen Ga— rantieen gewährten? und also fast alle bewilligt wurden. Beinahe 6 Millionen von der vertheilten Summe sind zur Errichtung von Wechsel⸗Comptoirs in Paris und andern Ma— nufaktur⸗Staͤdten verwendet worden. Um die Korrespondenz der hiesigen Handelshaäͤuser zu erleichtern, ist davon die Rede, daß die Böoͤrse um 17 Uhr, statt wie bisher um 2, beginnen und um 37 Uhr geschlossen werden soll. 2 . Der Minister des offentlichen Unterrichts hat eine Ver⸗ ordnung uͤber die in den Königl. Gymnasien zu befolgende Diseciplin erlassen, die folgende Bestimmungen enthält: 1) Fuͤr die Bezeichnung der verschiedenen Abschnitte des Tages

Richter und Naäthe, auch noch ein zweites folgend k auch noch 1 folgenden In

Beilage

nister zu bezeichnenden Mitgliedern des Gerichtshofes gehal⸗

minal⸗Gerichts⸗ Ordnung und des Gesetzes vom 24. Mai 1824 And 30,6000 Fr. fuͤr die dortige Theater⸗-Verwaltung be—

Schreiben an den Marschall Herzog von k ersehen lfennen giebt, die Schuldigen durch ein Kriegsgericht zu richten? ordnungen solchen Widerstand finden. und 4 noͤthig werden

Sie selbst alle Folgen, die ein Versetzen der Stgdt Paris in Be⸗

Verordnung, wodur

26567 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung Æ 342.

im Innern der Gymnasien soll das Trommeln wieder einge fuͤhrt werden. 2) In jeder Abtheilung soll ein erster und noͤ⸗ thigenfalls ein zweiter Sergeant rom Vorsteher der Anst alt unter denjenigen Zöglingen, die sich durch ihre sitiliche Auf⸗ fuͤhrung und ihre Fortschritte ausgezeichnet haben, gewaͤhlt werden 3) Jeden Donnerstag solzen wahrend der Erhe⸗ lungsstun den . der Leitung eines eigenen Lehrers militairi⸗ ebungen stattfinden. . 5 vt ,, der medizinischen Schule versammelten sich gestern im großen Amphitheater der Fakultat, um in . Bittschrift an die Regierung um Abstellung einiger Uebel⸗ staͤnde in der Organisation der Anstalt anzusuchen. ü Die Departements des Wasgaus und Lothringens haben den Plan einer gegenseitigen Verbindung zur Assekurauz für den Schaden, den ein etwaniger Krieg bei ihnen anrichten nnte, gefaßt. 7 . . von Bordeaux hat vor kurzem 50, 500 Fr. fuͤr die Errichtung von Werkstatten fuͤr die Armen eine gleiche Summe fuͤr die Organisation der National Garde

illigt. . . . 2 Ver beruͤhmte Violinspieler Rodt ist am 27. Nov. in seiner Vaterstadt Bordeaux mit Tode abgegangen. .

Nach Briefen aus Madrid vom 23. November will die Regierung eine Aushebung von 89, 00 Mann Truppen anordnen. In der Gegend von Almagro soll ein Aufruhr

in constitutionnellem Sinne ausgebrochen seyn; ein Kavallerie, g

Regiment ist sogleich von Ocann dahin abmarschirt, um ihn im Keime zu ersticken.

Nachrichten aus Lissabon zufolge, hat Dom Miguel eine Anleihe von 2 Millionen Milreis eröffnet, die 6 pet. Zin— sen tragen und mit J pCt. jahrlich getilgt werden soll.

Fort seßung des Verhoͤrs des Fursten v Polignac.

r. Hat das Vorhaben, Paris in Belagerungs Zustand zu erllsd ll Haupitstadt ihrer Obrigkeiten, ihrer Verwalter zu berauben und fle ohne Bertheidigung und Widerrede der Milt tair-⸗Macht Preis zu geben, Ihnen nicht die Augen über die Verfassungswidrigkeit der Verordnungen gebffnet, indem Sie die⸗ selben nur durch dergleichen Mittel aufrecht zu erhalten ver mochten? A. Wir hielten die Maaßreges fuͤr gesetzmaͤßig und für ein Mittel, die Ruhe schneller wiederherzustellen, indem wir bie Gewalten in Einer Hand vereinten, und das hauptsaͤchlich wegen der Unterbrechung der Verbindungen, die durch die Un⸗ ordnung, in welcher die Hauptstadt sich befand, veranlaßt, wor⸗ den waren. Fr. In der Mitte des Stgagtes,/ unter den Augen des Minlsteriuns, während sich der Praͤsident des Conseils , zu⸗ gleich Kriegs⸗-Minister, an Ort und Stelle befand, waͤhrend ihm züe nͤthigen Werkzeuge zu Gebote standen, laßt sich das Ver⸗ etzen in Belagerun zs-Zustand nur durch die Absicht erklären, die C er aller gesetzlichen Huͤlfsmittel zu berauben und sie gaͤnz⸗ sich der Gerichtsbarkeit, oder richtiger gesagt, der Macht der

iegsgerichte Preis zu geben. A. Ich habe bereits erklaͤrt, daß , ,, 46 3 alleinigen Zweck hatte die Ordnung wiederh erzustellen. Als Kriegs- Minssier hatte ich nicht den Ve. fehl über die in der Hauptstadt befindlichen Truppen, und die Schwierigkeit der Verbindungen erweist, warum, man es vorzog, die Autorität in einer einzigen Hand zu vereinigen. Die Absicht,/ die man mir in dieser Frage unterlegt, war ubrigens nicht die meinige. Fr. Sie sagten uns so eben, daß es nicht Ihre Ab⸗

sicht gewesen sey, hinsichtlich der Ausfuhrung der Verordnungen F

wre Bustucht zu einer gußerordentlichen Gerichtsbarkeit zu neh⸗ 36 ͤ 5 kommt es denn, daß nur zwei Tage nach deren Bekanntmachung Sie sich dazu entschlosen, in Paris nur die

einzige Gerichtsbarkeit der Kriegsgerichte einzufuͤhren, wie solches

aus dem Versetzen in Belagerungs-Zustand und aus einem

ist, das wir Ihnen vorlegen und das den chluß zu er⸗

A Ich konnte nicht voraussehen, daß die Ausführung der Ver⸗

wurde, Parts in Belagerungs⸗Zustand zu erklären. Ft. Haben gr ich am 23sten 36 , n nl el in den Bureaus des

Kriegs Ministeriums befohlen, alles zu einem Kriegsgericht in 3c Erforderliche zu fe tre, A. Nein. Fr. Kannten

saerüngs - Zustand haben konnte? Il. Nein. Ich war nicht im . N zu kennen, öa ich die Gesetze uͤber diesen Hegenstand nicht studirt habe. Fr. Waren Sie es, der die or ch Paris in Belagerungs zustand grllaͤrt wurde, ben? Könige zur Üntergeschnung vorlegte. A Ja, ich habe fe ihm am. Mittwoch früh Kberbracht.ä Fr. Wie kommt aber, daß sie schon am 2sten belannt war, und daß der Polizei⸗

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mehr habe? 21. Ich habe keine Kenntniß davon. Fr. Die Ver⸗ ordnung uͤber die Versetzung in den Belagerungs⸗Zustand ist am 27. Abends berathen worden, und obgleich an diesem Tage blutige Seenen vorgefallen waren, so waren dieselben doch selbst in den Augen der am meisten von Vorurtheilen Eingenommenen nicht allgemein genug gewesen, um eine so extreme Maaßregel zu recht⸗ fertigen. Der Zustand der Stadt wurde am Ende des Tages ogar fuͤr so ruhig erachtet, daß saͤmmtliche Truppen Abends in ihre Kasernen zurückkehren konnten. Welches war daher der Be⸗ weggrund, der Sie zu jener Maaßregel bestimmte? A. Zu der Zeit, wo diese Maaßregel getroffen wurde, war Paris so weit ent⸗ fernt, ruhig zu seyn, daß uns vielmehr gemeldet worden war, alle Besttzer von Werkstaͤtten hatten ihre Arbeiter entlassen, was zur Folge haben mußte, daß r, 90 arbeit und brodlose Men⸗ chen die Unordnungen des naͤchsten Tages noch vermehrten. Fr. Was haben Sie gethan welche aͤußtren Maaßregeln haben Sie angeordnet, um dieser Verordnung wegen Erklaͤrung in den Belagetungs-Züstand Oeffentlichkeit und Authentieität zu geben, Fami die Bürger davon hinlaͤnglich in Kennthiß gesetzt würden und sich danach richten koͤnnten, da sie sich sonst, ohne es zu wis⸗ sen, in den Fall gebracht haben wuͤrden, vor die Kriegsgerichte gestellt zu werden? A. Ich habe mich darauf beschraͤnkt, die Ver⸗ sroͤnung dem Herrn Marschall einzuhaͤndigen. Fr. Waren Sie es, der als Praͤsident des Minister Raths dem Köoͤnigl. Gerichts⸗ höfe befahl, sich nach den Tuilerieen zu verfugen, und was konnte Fer Grund zu dieser Verlegung seyn? A. Nicht ich war es, der diesen Befehl gab. Fr. Von wem sind die am Dienstage er⸗ theilten Befehle ausgegangen, die ersten Zusemmenrottungen, bie in der Umgegend des Hotels der auswärtigen Angele⸗ enhejten, des Palais⸗Royal und der Boöͤrse stattfanden, mit Gewalt zu zerstreuen? A. Sie muͤssen vom Marschall gege⸗ ben worben seyn. Fr. Warum wurde dieser Anwendung der Gewalt keine Aufforderung an die Bürger vorangeschickt, sich zu entfernen und auseinanderzugehen, wie das Gesetz es vorschreibt? A. Ich habe keine Kenntniß von dieser Sacht und eben so wenig

von den Maaßregeln, welche die Civil oder Militair⸗Behdrde.

waͤhrend dieser drei Tage genemmen haben mag; aber nach dem,

was man mir spaͤter daruber gesagt hat, waͤren die noͤthigen

Aufforderungen geschehen, und hatte schon Tages zuvor der Po⸗ lizei-Praͤfekt in einer Proclamation alle Arten von Zusammen⸗ rartungeh untersagt. Ir. Dennoch geht aus allen Verhdren und Aussagen, sogar aus denen der gerichtlichen Polizei⸗Beam⸗ ren, die zu jener Zeit gebraucht wurden, hervor, daß diese wich⸗ ria. und'unerlaͤßliche Formalltaͤt weder am Dienstage noch am Mittwoch, noch am Bonnerstage erfuͤllt, und daß sie von Nie⸗ wand befohlen worden ist. Legt diese ordnungswidrige Unter⸗ laffung nicht die Absicht an den Tag, die Truppen mit den Buͤr⸗ gern ins Handgemenge zu bringen? A. Dies war nie die Absicht bez Ministeriums, und ich wiederhole, daß alle Ereignisse, die fich in Paris zutrugen, so wie die Bewegungen des Militairs, mir nicht bekannt waren, und daß in dieser Beziehun kein Be⸗ fehl und keine Instruetion ven mir erthrilt worden ist. üͤberdem werden die Mitglieder der Kommission sich ohne Zweifel an die Ehefs der verschledenen Corts gewendet und von diesen erfahren Faben, welche Befehle und Instructionen ihnen zugeggugen sind. Er viel kann sch versichern, daß ich selbst aus den Mande des Marschalls vernommen habe, die Truppen darften erst dann schießen, wenn man auf sie geschossen habe. Wenn man dem, was sich in dieser Hinsicht zugetragen hat, gengu nachforschte, so würde man, wie ich glaube, sich uͤberzeugen koͤnnen, daß diese Befehle volßsgen worden sind, und daß selbst bis Mittwoch Nachmittags mehrmals in die Luft geschossen wurde, wa offen⸗ bar beweist, daß man mehr Furcht einiagen, als diejenigen, welche die Zufammenrottungen bildeten verwunden wollte. r. Haben Sie dem Koͤnig am Dienstag Abend angeßjeigt, daß bie Truppen bereits auf das mit dem Rufe Es lebe die Charte! verfaämmelte Volk geschossen hatten? A. eh wußte nichts von dicsem Umstande. Fr. Waren Sie am Mittwoch fruͤh in Saint⸗ Claud, als der Marschall dem Könige Karl X Über die Ausdeh⸗ nung, die der Widerstand in Paris gewann, schriftlich Bericht ersiattete? A. Nein, ich wußte sogar nicht, der Marschall ge⸗ schrleben habe. Fr. An welchem Tage kefahlen Sie den Truüp⸗ pen in Saint⸗Omer und den um Faris sichenden Regimentern, nach der Hauptstadt zu marschiren XI. In der Nacht vom W itt⸗ he erf den Bennet stag, 5e. Umm ideich Stnnde ant mit. 3 begaben Sie sich mit Ihren Kollegen zum Marschall M mont nach den Tuilericen, wo der Gencralstab seimen Sitz ha

A. Ich verließ mein Hotel um 1 uhr Mittagz; die , . r. nister fanden sich nach eingnder ein Fr. Können Sie *. lige Unthätigleit der Regierung wahrend diese⸗ . 1 gaͤnzliche Uünteriassung irgend eines Schrittes e m ing der Hemnther erklären, cine Unthaͤtigleit , o erst aun en s= wuͤrdiger ist, als Sie, nachdem Sie hren Sitz im Haupt quartier in den Tuilerieen e ,,. hatten, von jener Menge 9 Gefechten, die sich an allen unkten entspannen hatten, un 9 denen so viel Blut n, ,, nothwendig bis in die fielnsten Details unterrichtet seyn mußten? Was haben sie ge

Praͤfekt selbst an diesem Tage anzeigte, daß er keine Vollmachten

than, um dem B utvergießen Einhalt zu thun? A. Der Grund /