1830 / 345 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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seßhaften und der beweglichen National Garde beauftragt worden war, hatte die Nothwendigkeit erkannt, beide Gesetze in eines zusammenzuziehen. Aber auch in dieser Form bot das Ganze noch eine große Luͤcke dar, indem durchaus von keinen Disciplinar-Verfuͤgungen darin die Rede war. Die Kommission fand sich daher veranlaßt, den Herrn Minister des Innern dringend zu ersuchen, diesem Mangel moͤglichst bald abzuhelfen. Dieses ist durch den Gesetz⸗Entwurf gesche— hen, den der Herr Minister Ihnen vor wenigen Tagen vor— gelegt hat. Dadurch, daß Sie auch diesen Entwurf der mit der Prufung der beiden erstern beauftragten Kommission uͤberwiesen haben, sind alle unsere Wuͤnsche in Erfuͤllung ge— gangen, indem wir nun das Ganze in ein Gesetz zusammen—⸗ gefaßt haben und Ihnen hiermit zur Berathung uͤber geben. Durch bdieses Gesetz sollen die Buͤrgschaften unserer Verfas— sung vervollstandigt werden. Wir haben daher alle moͤglichen Nachforschungen angestellt und alle erforderlichen Dokumente gesammelt, um uns gleichzeitig die Ansichten unserer aufgeklaͤr⸗ testen Mitbuͤrger und die Lehren der Erfahrung zu Nutze zu machen. Von allen Punkten des Reichs ist die Kommission auf Unvollkommenheiten in den Ihnen von der Regierung vorgelegten Entwürfen aufmerksam gemacht worden; von mehreren Seiten hat sie wichtige Verbesserungs;- Vorschläge erhalten. Wir haben Alles zergliedert, Alles gepruͤst, Alles erörtert. Vorzkäglich muͤssen wir den Herren Offizieren der Pariser National-Garde unseren Dank fuͤr die uns von Ih— nen mitgetheilten Bemerkungen abstatten; wir haben großen Nutzen daraus gezogen. Als Grundlage zu dem nenen Ge— setze hat sich die Kommission eine Erklärung der konstituiren— den National⸗Versammlung vom Jahre 1790 uͤber die dama— lige Bildung der bewaffneten Macht, so wie ein späteres Ge— setz vom 14. Okt. 1791, dienen lassen. Die National-Garde soll die Charte und die durch sie geheiligten Rechte beschuͤtzen; sie soll dem Gesetze Gehorfam verschaffen und die oͤffentliche Ruhe aufrecht erhalten, oder, wenn selbige gestoͤrt worden, sie wie—

derherstellen; endlich soll sie die Integritaͤt des Franzöͤsischen hen, daß diesmal auch junge Leute von nur 4 Fuß 9 Zoll

Gebiets unh die National-Unabhängigkeit bewahren. Zur Erfuͤllung dieser drei Gattungen von Pflichten beruft das neue Gesetz alle Franzosen vom 20sten bis zum 690sten Jahre, oder den 4ten Theil der Gesammt-Bevoͤlkerung, unter die Waffen. Dasselbe zerfällt in 9 Titel, wovon die sechs ersten die feßhafte Narional-Garde betreffen, das siebente von Ausnahme- und transitorischen Maaßregeln han— delt, das achte die Organisation der mobilen Kolon— nen und das neunte den Dienst und die Disciplin der National-Garde betrifft.“ Der Redner ging hierauf diese neun Titel, die bei der Berathung uͤber die einzelnen Artikel ausfuhrlich zur Sprache kommen werden, durch. Ueber den neunten, in Betreff der Diseiplin, bemerkte er unter Anderm: „Wir haben in den Straf-Bestimmungen einen Geist der Milde erkannt, der dem Dienste bei der National— Garde wesentlich entspricht. Die Freiheit ist uns theuer; wir können sie daher nicht unter der Uniform der National— Gardisten aufopfern wollen, um dem Buͤrger in der Civil— tracht ein Schattenbild davon zu bewahren. Vergessen wir nie, daß der Dienst bei der National⸗Garde eine der laͤstigsten Schulden ist, die der Buͤrger nur immer an seine Stadt zahlen kann. Vergessen wir nie, daß es eine große Thorheit ware, zur Aufrechthaltung der Ruhe und Sicherheit Aller, Allen die Waffen in die Hand zu geben; nur Zwietracht wurde die Folge davon seyn. Sobaͤld wir bei dem gewoͤhnlichen Dien ste die Natio⸗ nal⸗Gardisten nicht allzusehr ermüͤden und uns nicht ohne Noth ihrer bedienen, werden sie auch nicht uͤber allzugroße Anstren⸗ gung klagen, und die Veranlassung zu irgend einem Disci— plinar-Verfahren wird immer seltener werden, weil jeder Gardist sich selbst sagen wird, daß man von ihm das Opfer seiner Zeit nur verlangt, weil dieses Opfer fuͤr die Stadt dringend norhwendig ist. Man wird alsdann sehen, daß die Natlonal⸗Garden bei dem ersten Zeichen mit Vergnuͤgen her⸗ beieilen werden, um Unruhen zuvorzukommen oder den ge— stoͤrten Frieden wiederherzustellen. Gleichwohl ist die Kom⸗ mission nicht der Meinung gewesen, daß man einem wider— spenstigen, für die Ehre unempfaänglichen Buͤrger dadurch, daß man ihn dreimal hintereinander von dem nr . Gerichte kondemniren läßt, ein Mittel an die Hand geben muͤsse, sich dem Dienste bei der Nationg! Garbe gänzlich zu entziehen; es hat uns vielmehr besser geschienen, einem sol— schen eben so oft die Gefängnißstrafe angedeihen zu lassen, als es ihm gefällt, das Gesetz zu uͤber— treten.“ „Dies“, so schloß der Redner, „sind die Vor⸗ schlaͤge, die ich Ihnen im Namen der Kommission machen soll. Da wir, um die uns aufgetragene weit um fassende Arbeit moͤglichst rasch zu beendigen, zum Theil die Nächte haben zu HHuͤlfe nehmen muͤssen, durfen wir auch erwarten, daß die Kammer diesen Bericht

mit Nachsicht aufnehmen und beurtheilen werde. Mit leb— hafter Zufriedenheit koͤnnen wir Ihnen uͤbrigens anzeigen, daß unsre Verbesserungs-Vorschläge, ungeachtet ihrer großen Anzahl, von den Hrn. Ministern im Allgemeinen gebilligt worden sind. Jetzt bleibt mir nur noch uͤbrig, im Namen der Kommission den Wunsch auszusprechen, daß bei der Er— oͤffnung der Berathungen uͤber diesen Gegenstand die Kam— mer es jedem ihrer Mitglieder, das ein Amendement machen will, zur Pflicht machen moͤge, dasselbe schriftlich einzureichen, damit es gedruckt und mindestens einige Stunden vorher in Ueberlegung gezogen werden kann. Es ist dies das einzige Mittel, um zu verhindern, daß ein improvisirter Beschluß, ge— gen die Absicht der Kammer selbst, das System und die Har— monie des Gesetzes stoͤre.“

Deputirten⸗ Kammer. In der Sitzung vom 4. Dez. machte der Baron v. Mornay (ein Schwiegersohn des Marschalls Soult) der Versammlung folgende Proposi— . . in der Sitzung vom Sten naͤher entwickelt wer— en wird:

„Im Falle eines Krieges traͤgt der Staat den Schaden,

der den Einwohnern durch seine Vertheidigungs-Anstalten oder von den Feinden zugefuͤgt werden moͤchte.“

Der General Lamar que berichtete sodaun uber den Gesetz⸗ Entwurf wegen der Aushebung von 80,000 Mann von der Klasse von 1839 und erklaͤrte, daß die Kommission einmuͤthig fuͤr die Annahme desselben stimme. Da bereits von der Klasse von 1824: 28,000 Mann, von der von 1828: 60,000 Mann und von der von 1829 ebenfalls 60,000 Mann einberufen worden sind, so wuͤrde die Gesammt Summe der ausgehobenen Mannschaften sich mit Einschluß jener 8,900 Mann auf 228,000 Mann belaufen. Inzwischen meinte Hr. v. Lamarque, daß dieser Bestand sich durch die große Anzahl der freiwillig Eintretenden wohl bald auf 506,000 Mann heben wuͤrde. Die Bemerkung des Berichterstatters, die Ver sammlung moͤge es sich uͤbrigens nicht weiter zu Herzen zie⸗

estatt des bisherigen Maßes von mindestens 4 Fuß 19 Zoll) genommen werden sollten, da die Franzosen nichtsdestoweni⸗ ger die große Nation blieben, verfehlte ihren Ein— druck auf die Versammlung nicht. Die Berathungen uͤber den betraffenden Gesetz- Entwurf werden bereits in der Siz— zung vom 6ten beginnen,. Hierauf wurde der Gesetz-Ent— wurf, wonach der Israelitischen Geistlichkeit vom 1. Januar k. J. an ein Gehalt aus Staats-Fonds bewilligt werden soll, nach einer durchaus unerheblichen Debatte mit 211 gegen 71 Stimmen angenommen. Jetzt bestieg der Finanz Mi—⸗ nister die Rednerbuͤhne, um, da das Budget noch nicht be— willigt ist, der Versammlung ein provisorisches 9 vorzu⸗ legen, wonach die Steuern, mit Ausnahme der Getraͤnk— Steuer, in den ersten Monaten des künftigen Jahres vor— laͤufig nach den bisherigen Saͤtzen forterhoben werden sollen. „Dieses Verfahren“, äußerte der Minister, „ist aller dings sehr unregelmaͤßig und uͤber die Nachtheile desselben herrscht nur Eine Stimme; aber weder unsere Schuld, noch die un⸗ serer Vorgänger ist es, wenn wir aufs neue in das Proviso⸗ rium gerathen. In wenigen Tagen werden wir Ihnen das Gesetz uͤber die Llvil-Liste vorlegen, und das Budget wird die Geschaͤfte der diesjährigen Session beschließen. Bis dahin aber verlangen wir von Ihnen einen Kredit von 300 Millio— nen, um selbigen unter die verschiedenen Departements zu vertheilen. Der Gesetz- Entwurf uͤber die Getraͤnk⸗ Steuer, der Ihnen vor einiger Zeit vorgelege wor— den ist, und wonach bei dieser Steuer ein anderer Erhebungs-⸗Modus als bisher eintreten sollte, ist der Gegen⸗ stand vielfacher Kontroversen gewesen. Uns scheint, daß die Gemuͤther sich uͤber diesen hochwichtigen Gegenstand bei wei⸗ tem noch nicht geeinigt haben. Zahlreiche Thatsachen über. die Anwendung bes Ihnen vorgelegten transitorischen Gesetzes sind zu unserer Kenntniß gelangt und verdienen die reiflichste Erwaͤgung. Aus allen diesen Gruͤnden sind wir geneigt, das ganze Gesetz einer abermaligen Pruͤfung zu unterwerfen, und wir nehmen dasselbe sonach hiermit, jedoch unter dem Ver⸗

sprechen, zuruck, Ihnen an dessen Stelle bald ein anderes

vorzulegen, wodurch der Beitreibungs⸗Meodus wesentlich ver⸗

bessert werden wird. Was das System der provisorischen

Steuer⸗Erhebung betrifft, zu dessen Annahme wir uns end⸗ thigt sehen, so wird ein solcher Fall sich im nächsten Jahre nicht wieder ereignen, indem die Regierung gesonnen ist, das Budget von 1852 unmittelbar nach der Annahme des Bud⸗ gets von 1831 vorzulegen.“ Nach dieser Einleitung theilte der Graf von Mon talivet eine Königl. Verordnung und ei— nen Gesetz⸗Entwurf folgenden Inhalts mit: Ver ordnung. 3. „Der am 6. Okt in unfrem Namen der Deputirten⸗Kau⸗

worin sie auf Abschaffung der indirekten Getraͤnk-Steuer

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mer vorgelegte Gesetz Entwurf uber die Getraͤnk⸗Steuer soll zu⸗ růückgenommen werden.“ Gesetz Entwurf. Art. 1. Die durch die Gesetze fuͤr das Etats⸗Jahr 18530 be⸗ willigten direkten und indirekten Steuern sollen, mit Ausnahme der in den nachstehenden Artikeln 3. 4. und 5. enthaltenen Be⸗ stimmungen, provisorisch guch im Laufe des Jahres 1831 forter⸗ hoben werden. Art. 2. Die Erhebung der vier direkten Steuern, sowohl der Haupt⸗Abgabe als der Zusatz⸗Centimen— soll, bis zur Anlegung der Erhebüngsrollen von 183 nach den Rollen von 1836 erfolgen. Die Steuerpflichtigen sollen keine ne ge Be⸗ nachrichtigung hiervon, sondern blos eine unentgeltliche Auffor⸗ derung, mit n f ung des Datums des gegenwartigen Gesetzes erhalten. Art. 3. Vom 14. Januar k. J. an, soll die Thorsteuer von Getränken, in Allen Städten von weniger als 400) Einwoh- nern aufgehoben und die Abgabe, vom Kleinhandel soll nur noch zum Betrage von 19 pCt. vom Verkaufspreise entrichtet werden. Die Eirculations⸗, Verbrauchs-, Eingangs- und Ersatz⸗Steuer an den Pariser Barrieren, so wie die Abgaben vom Biere, sollen nach Maaßgabe des dem vorliegenden Gesetze ange⸗ haͤngten Tarffs crmaͤßigt werden., Art. 4. Den Getraͤlt⸗= haͤndlern steht es auch ferner frei, sich von der Erlegung der De⸗ fail-zlbgabe durch eine Entrichtung in Pausch und Bogen, sey es fuͤr ihrs Person oder gemeinschaftlich, zu befreien. Die Muniei⸗ pal-Eonseils koͤnnen gleichfalls die Aufhebung jener Abgabe im Innern der Staͤdte einfuͤhren und selbige entweder durch eine Anzige Eingangs-Steuer, oder durch jeden anderen Eintreibungs⸗ Modus ersetzen, wie sie schon jetzt nach dem Jösten Artikel des Gesetzes vom 23. April 1816 zur Ausschreibung außerordentlicher Steuern Hehufs der Bestreitung der Kommungl - Ausgaben er— maͤchtigt sind. Art. 5. Der zweite Artikel des Gesetzes vom , Okt. 1330 foll auch ferner an denjenigen Orten zur Ausfuͤhrung fommen, wo die Erhebung der Getraͤnk⸗Steuer unterbrochen wor⸗ den ist. Art. 6. Den Ministern wird zur Bestreitung der Aus⸗ zaben ihrer Departements auf das Budget von 1850 ein propt⸗ drischer Kredit von 300 Millionen Fr, bewilligt, der durch eine Königl. Verordnung unter sie vertheilt werden soll . Am Schlusse der Sitzung kamen verschiedene bei der Kammer eingegangene Birtschriften zur Sprache. Eine der⸗ selben benutzte der General Lafayette, um von dem Mi—⸗ nister der auswaͤrtigen Angelegenheiten Aufschluͤsse über den zwischen Frankreich und Sardinien bestehenden Traktat, we— gen gegenseitiger Auslieferung der Deserteurs, zu verlangen. „Es hat sich ereignet“, aͤußerte er, „daß Piemonteser, die einige Sympathie fur unsere Freiheits-Gedanken gezeigt, in ihrem Vaterlande verfolgt worden sind und sich gendthigt gesehen haben, auf das diesseitige Gebiet zu fluͤchten. Muͤs⸗ sen wir sie ausliefern? Mir scheint, daß der gedachte Trak—⸗ tat durch die Ereignisse des Monats Juli vernichtet ist: er läuft dem Grundsatze der Volksherrschaft zuwider. Bevor ich diese Rebnerbuͤhne verlasse, benutze ich uͤbrigens die Gelegenheit, um dem Koͤnige der Franzosen oͤffentlich zu danken, daß eine seiner ersten Handlungen darin bestanden hat, von der Neapolitanischen Regierung zu verlangen, daß sie den H̃auptmann Gallotti auf einem ihrer Schiffe nach demselben Hrte hinhringen lasse, wo er ausgeliefert worden wat.“ Der Graf Seb astiani erwiederte: „Es ist meine Pflicht, dem beruͤhmten General, der so eben die Rednerbuͤhne verlaͤßt, so wie der Kammer, uber die angeregte Frage Auskunft zu geben. Der betreffende Traktat besteht allerdings und hat unsere ganze Aufmerksam⸗ keit erregt. Die Regierung fuͤhlt, daß das Prineip der Aus⸗ lieferung mit unsern jetzigen Institutionen nicht mehr im Einklange steht, und sie hat daher bereits alle ordnungsmaͤßi⸗ en und' natuͤrlichen Mittel ergriffen, um sich von demselben eech, Als hierauf Herr von Las Cases Aufschluͤsse uͤber den unlaͤngst auf der Hohe von Tariffa der Franzoͤsi⸗ schen Flagge zugefuͤgten Schtmpf, wonach 2 Schiffe von einem Spanischen Fort beschossen und beschaͤdigt wurden, verlangte, bestieg der Minister der auswärtigen Ange⸗ legenheiten zum zweitenmal die Rednerbuͤhne und bemerkte: „die Kammer wird mir zugeben, daß eine kluge Regierung, bevor sie Genugthuung , sich von der Wahrheit und Genauigkeit der angeführten Thatsachen gehörig unterrichten muß. Wir haben nicht unterlassen, dies zu thun. Die Kam⸗ mer kann hinsichtlich der Maaßregeln ganz ruhig seyn, die die Regierung ergreifen wird, um ihrer Flagge so wie einer Nation Achtung zu verschaffen, die den Frieden liebt, ihn wunscht und sich nur ungern zum Kriege entschließen, ihn aber, wenn sie sich in ihrer Ehre bedroht saͤhe, zu fuͤhren wissen wurde.“ Eine andere Bittschrift in Betreff der Unterweisung der Jugend gab Hrn. Mérilheu Anlaß zu der Erklaͤrung, daß er sich mit einem aus fuͤhrlichen Gesetze uber den Elementar- Unterricht beschaͤftige. Die Eingabe mehrerer Weinbergs-Besitzer des Departements der Gironde,

, n,. bewahren

antrugen, bewog den Grafen von Mosbourg das Druͤckende bei der gegenwartigen Erhebung jener . in grellen Farben zu schildern. Der Finanz-⸗Minister er—

wiederte darauf Folgendes: „Es ist allerdings schmerzlich für uns, daß wir auf die Beibehaltung einer Steuer drin gen muͤssen, von der wer wissen, daß sie dem Lande in ho— hem Grade laͤstig ist. Aber es ist unmoͤglich, ein ganzes Be⸗— steuerungs-System auf einmal abzuschaffen. Ich lasse den Patriotismus und dem hochherzigen Charakter des Grafen von Mosbourg volle Gerechtigkeit widerfahren; aber wir koͤnnen einer Summe von 40 Millionen unter den gegen— wärtigen Umstaͤnden nicht entbehren. Uebrigens lege ich so wenig Werth darauf, in guten Dingen allein die Initia⸗ tive zu ergreifen, daß es mir vielmehr sehr angenehm seyn würde, wenn der edle Graf ein gutes indirektes Besteue⸗ rungs-System in Vorschlag bringen wollte; ich wuͤrde der Erste seyn, der einem solchen meinen Beifall schenkte.“ Die gedachte Bittschrift wurde hierauf den Ministern des Innern und der Finanzen uͤberwiesen.

Paris, 5. Dez. Gestern hatte der General⸗Lieutenant Rogniat, vom Kriegs-Minister begleitet, eine zweistuͤndige Audienz beim Könige, in welcher der General Sr. Majestaäͤt mehrer? Karten und Plaͤne vorlegte. Nachmittags besuchten Se. Maßjestaͤt mit der Köoͤnigl. Familie die im Palast Luxem— bourg zum Besten der Verwundeten veranstoltete Aus stellung.

Durch die vorgestern ausgesprochene Zulassung des Her— zogs v. Crussol in die Pairs-Kammer ist in der Wahl⸗Kam⸗ imer die Stelle eines Deputirten des Departements des Gard erledigt worden. .

Der Graf Yves de Sesmaisons, Secretair bei der diesseitigen Botschaft in Wien, ist mit Depeschen von dort hier angekommen.

Der Graf von Sainte-Hermine, Deputirter der beiden Sevres und Präfekt der Vendée, hat 50 National / Gardisten auf seine Kosten bekleidet. .

Saͤmmtliche hiesige Blatter sind heute mit den Verhoͤ— ren der Minister und den Aussagen der von der Instruetions— Kommission des Pairs-Hofes vernommenen Zeugen angefuͤllt; mehrere derselben geben in außerordentlichen Beilagen den Bericht, den der Graf Bastard vor dem Pairs⸗Hofe im Namen jener Kommission abgestattet hat).

Die Vertheidiger der augeklagten Minister, naͤmlich die Herren von Martignar, Mandarbux⸗Vertamy, Hennequin, Gauzet und Cremieux, haben an die Redacteure der hiesigen Blätter nachstehendes Schreiben erlassen:

„Mein Herr! Der Augenblick der Eröffnung wichtiger

und feierlicher Debatten naht heran. Diese Debatten, welche

den Zweck haben, die Richter der letzten Minister Karl's X. aufzuklären, muͤssen ganz Frankreich zum Zeugen haben, und zwar ist der periodischen Presse der Beruf vorbehalten, sie dem Lande zu äberliefern. Wir hegen gegen den Geist der Gerechtigkeit, der Sie deseelt, so wie gegen Ihre Achtung fuͤr das heilige Recht der Vertheidigung, keine Zweifel. Den⸗ noch glauben wir, einer dringenden Sorge, die Sie leicht begreisen werden, nachgebend, einen gemeinsamen Schritt bei Ihnen thun zu muͤssen, um Sie um die größte Genauigkeit und Unparteilichkeit in den Berichten zu bitten, die Sie zu erstatten haben werden. Noch ein anderer Beweggrund lei= tet uns. Die Theorie der großen Fragen, welche dieser denk⸗ wuͤrdige Prozeß erweckt, gehort ohne Zweifel der Kontroverse an; wenn aber diese Fragen gerichtlich geworden sind, wenn von ihnen Menschen-Leben abhängen und ihre Löͤsung ein Urtheil vorbereitet oder dasselbe im voraus fällt, so ist man berechtigt, bei der vorlaͤufigen Eroͤrterung derselben eine kluge Zuruͤckhaltung und billige Schonung zu erwarten. Wir ver⸗ langen fuͤr die Angeklagten, daß bei der schwierigen Lage, in der sie sich befinden, der Prozeß von denen, welche zugleich die Leiter und die Organe der oͤffentlichen Meinung sind, nicht entschieden werde, bevor die Vertheidigung hat vernom⸗ men werben können. Ba wir die Prozeß -Akten mehrere Tage vor der Eröffnung der Debatten der Heffentlichkeit und dem— zufolge auch der Kritik uͤbergeben sahen, so hielten wir es fuͤr nöͤthig, diese Aufforderung, die Sie nicht mißdenten wer⸗ ben, au Ihre Gerechtigkeit ergehen zu lassen und das Ge⸗ wisfen rechtlicher Manner vor der Gefahr einer uͤber eilten Empfangen Sie u. s. w.“ eneral Berthezene ist aus Algier hier eingetroffen. General Mina hat am 29. Nov. Bayenne mit einem Passe nach Paris verlassen. . Auf Kotssea sind drei Bandlten, Namens Ribetti, Mi⸗

Eine ausfuͤhrliche Mitt eilung dieses wichtigen Bericht behalte wir nn e, i, die Aussagen der Zeu 2

betrifft, so glauben wir, solche ergehen zu können, da die w

tigsien Momente aus benselben in den gedachten Bericht auf⸗ genommen sind.