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— Die Hamburger Boöͤrsenhalle meldet aus St. Pe⸗ . 3 4. 3 ) „Der Militair⸗General⸗Gouver⸗ neur von St. Petersburg hat folgende Bekanntmachung erlassen; „„Seit einiger Zeit sind die Bewohner dieser Hauptstadt durch Ungebuͤhrlichkeiten von Muthwilligen beunruhigt wor⸗ den, die ein Vergnuͤgen daran fanden, in einigen Gegenden der Stadt die Fenster einzuschlagen. Jeder wohldenkende Burger ließ sich es angelegen seyn, die unbekannten Stoͤren— friede zu entdecken, während die Regierung, fuͤr die Erhal— tung der Ruhe und Ordnung besorgt, alle Mittel anwandte, um die Muthwilligen ans Tageslicht zu ziehen und dem Un— fuge zu steuern, welches ihr auch gelang. Geschah dies nicht . schnell, als es zu wuͤnschen gewesen ware, so war der einzige Grund dazu der, daß die Obrigkeit, stets nach den Vorschriften des Gesetzes verfahrend, nicht auf bloßen Verdacht hin, oder den Ausfluͤchten der Verhafteten Gehoͤr leihend, Personen fuͤr schuldig erklaren konnte. Jetzt end— lich sind, durch unumstoͤßliche Beweise, jene Stoͤrer der oͤf— fentlichen Nuhe enthuͤllt worden und, ihres Vergehens voll— kommen uͤberwiesen, der gerechten Strafe uͤbergeben. Die meisten derselben gehoͤren zur niedern Volksklasse und haben
leich nach Eingestaͤndniß ihres Frevels, auf eben den Stel— en, wo sie ihn veruͤbten, die gebuͤhrende Korperstrafe em— pfangen; Einige aber, wie es sich zum allgemeinen Be— dauern erwies, waren Edelleute in Diensten, nament— lich: Fuͤrst Peter Galitzin, Aktuarius des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, und der Beamte von der täten Klasse, Romanow, im Departement der geistlichen Ange⸗ legenheiten fremder Konfessionen. Ein Fehltritt dieser Art verdiente exemplarische ,,,, Se. Majestäaͤt der Kaiser haben jedoch, mit gnaͤdiger Ruͤcksicht auf ihre Jugend und dem Wunsche, ihnen Gelegenheit zur , . zu geben, an⸗ zuordnen geruhet, daß ihre Bestrafung dahin beschraͤnkt werde: den Ersteren, als den Schuldigeren, zu einmenatlichem Fe— stungs-Arrest zu verurtheilen Uud darauf in Grusien, den Andern aber in Archangel anzustellen. Die solchergestalt er⸗ folgte Entdeckung so strafwuͤrdiger Verstoͤße gegen die Pflich⸗ ten der Gesellschaft moͤge allen Bewohnern der Hauptstadt Gewaͤhr leisten, wie sehr die Regierung fuͤr die allgemeine Ordnung Sorge traͤgt und mit unermuͤdeter Wachsamkeit überall die gehörige Ruhe aufrecht zu erhalten sich bemuͤht.““
Polen.
Warschau, 13. Dez. Unsere Blätter enthalten Folgendes: Der Diktator hat den Hrn. Bonaventura v. Niemojewski zum Stellvertreter des Justiz⸗Ministeriums er— nannt. Der Staatsrath Plater ist zum Stellvertreter des Fi—
nanz⸗Ministers ernannt worden.
Der Diktator hat zu stellvertretenden Staatsraͤthen hei der Regierungs⸗Kommission des Kultus und der öͤffentli⸗ * , ernannt; die Herren Witkowski, Lelewel und
ajewski.
1. Mitglieder der provisorischen Regierung, der Fi— nanz⸗Minister Fuͤrst Lubecki und der Graf Ostrowski, sind den 19ten d. M. Abends nach St. Petersburg abgereist.
Der General Woyczyüski ist zum Generalissimus der National - Garde ernannt worden.
Der Warschauer Kurier vom 12ten d. enthalt eine Unterredung Sr. Kaiserl. Hoheit des Cesarewitsch mit dem General Wolicki, uber die Interessen des Landes, welche am Ften und 6ten Dez., zwischen Beiden in Sieciechow stattge— funden haben soll, wo Se. Kaiserl. Hoheit mit dem aus
Lublin zuruͤckkehrenden Polnischen General zusammentraf.
Se. Keiserl. Hoh. der Großfuͤrst Cesarewitsch befand sich noch am 6. d. M. mit seinem Herre in Pulawy. Tages darauf sollte der Uebergang uͤber die Weichsel erfolgen und der weitere Marsch nach Volhynien fortgesetzt werden.
Der Oberst Skarzyüski, welcher den Großfuͤrsten Cesa— rewitsch mit einer Abtheilung der Garde-Jaͤger zu Pferde eskortirt hatte, ist den 10. Dez. Hierher zuruͤ regte.
Die Fuͤrstin von Lowicz ist auf ihrer Durchreise durch Gniewoszow erkrankt.
Die ganze Russische Graͤnze ist geschlossen. Auf die erste Nachricht von der ausgebrochenen Revolution traf der Rus—⸗ 333 General Rosen Anstalten, sein Corps zusammenzuzie⸗
en. Einige Tage spaͤter soll er indessen, den hiesigen Blaͤt⸗
) Die heute hier eingegangenen Petersburgischen Zeitungen vom 6ten bis sten d., aus denen die obstehend gegebenen Nach⸗ richten vom Sten entlehnt sind, enthalten die hier folgende Mit⸗ in,, nicht; die Blatter vom Iten d., welche am Sonntag
hier halten eintreffen sollen, sind aber bis jetzt noch ausgeblieben, . eben wir daher die fragliche Mittheilung nach der Boͤr⸗ enhalle.
tern zufolge, Befehl erhalten haben, die Truppen in ihren Garnisonen zu Grodno und Bialystock zu belassen.
In Beziehung auf eine fruͤhere Verordnung uͤber die Bildung des allgemeinen Aufgebots der beweglichen National— Garde hat die provisorische Regierung unterm 7. Dez. eine genauere Instruction fuͤr die Regiments-Befehlshaber und Chefs der Wojewodschaften und Kreise ertheilt. Eben die⸗ selbe hat eine Verordnung erlassen, der zufolge diejenigen, welche etwa auf eigene Kosten, Ausruͤstungen von Truppen beabsichtigen, aufgefordert werden, die dafuͤr bestimmten Summen zur Disposition der provisorischen Regierung zu stellen, um mit Huͤlfe derselben Kavallerie- oder Infanterie—⸗ Regimenter zu errichten, weil es heilsamer sey, alle Truppen— Abtheilungen nach ein und derselben Norm zu bilden.
Unsere Zeitungen enthalten auch wieder mehrere Tages— befehle des Diktators Chlopicki, von denen zwei, vom gten und 10ten datirt, die Befoͤrderung einer großen Menge von Zoͤglingen der Unterfaͤhnrichs⸗Schule, welche an den Vorgaͤn— gen am 29sten vorigen Monats besonders Theil genommen haben, zu Unter-Lieutenants enthalten. Ein anderer vom 10ten datirter verordnet Folgendes: „Der Divisions-General Stan. Woyczynüski und der Brigade-General Kas. Mala— chowski kehren in den aktiven Dienst ,. Se. Koͤnigl. Hoh. der Brigade⸗General Adam von Wuͤrtemberg und des⸗— sen Adjutant, Capitain Baron v. Buͤlow-Gebhard, enthalten die gewuͤnschte Entlassung.“ Ein dritter vom Sten datirter Tagesbefehl bezieht sich auf die innere Verwaltung und stellt fest: 1) Der General-Secretair der Diktatur wird den Re—⸗ gierungs⸗Gewalten alle Befehle des Diktators mittheilen und eben so die von den einzelnen Abtheilungen derselben an den Diktator zu erstattenden Berichte empfangen. 2) Alle Ange— legenheiten, deren Erledigung nur einer einzelnen Regierungs— Kommissien zukommt, werden, der groͤßeren Schnelligkeit we— gen, sogleich den betreffenden Ministerien, ohne Vermitte⸗ lung der provisorischen Regierung, zugewiesen und letzterer wird blos der Inhalt der Befehle mitgetheilt werden. 3) Die Besorgung derjenigen Geschaͤfte, welche in den Bereich meh— rerer Ministerien fallen, wird der provisorischen Regierung uͤbertragen, welche mit dem Diktator sich daruͤber zu verstaͤn⸗ digen hat, damit dieser fuͤr die schnellsten Mittel der Voll—
ziehung sorgen kann. 4) In dieser Absicht wird die proviso⸗
rische Regierung in 3 Abtheilungen zerfallen: in eine diplo⸗
. ,,,. und organische, in eine Kriegs- und in eine Civil—
btheilung. Der Praͤsident der Regierung hat die Mitglieder der einzelnen Abtheilungen und die in denselben zu verhan⸗ delnden Gegenstaͤnde zu bestimmen. 5) Die interimistische
Regierung wird täglich fruͤh und Nachmittags ihre Sitzungen
halten. 6) Dieselbe hat alle Beschluͤsse zu fassen, welche sie fuͤr die gegenwartige Lage des Landes erforderlich haͤlt; diese muͤssen jedoch, um zur Vollziehung zu kommen, vom Diktator bestätigt werden. 7) Alle durch die Regierungs⸗Kommissionen oder die ihnen untergeordneten Behoͤrden getroffenen Abaͤn—⸗ derungen werden durch die provisorische Regierung augen— blicklich einerseits dem Diktator, und andererseits dem Pu—⸗ blikum bekannt gemacht. 8) Die Regierungs-Kommissionen haben ahnliche Verfügungen, wie diese, fuͤr die ihnen unter— ebenen Behoͤrden zu erlassen und deren Ausfuͤhrung zu be— ö e
Wie versichert wird, haben die in Zamoss befindlichen Russischen Militairs sich den dort garnisonirenden Polnischen Truppen ergeben; auch soll die Stadt Lublin sich der In— serrection angeschlossen haben.
Von Seiten des Comités der Artillerie und des Genie— wesens ist ein Projekt ausgearbeitet worden, wonach War— schau, Praga, Modlin und Zamosé in Vertheidigungs- Zu⸗ stand gesetzt werden sollen.
In Plock soll am 3. d. M. die Insurrection bloß von der Schuljugend ausgegangen seyn und die Einwohnerschaft selbst sich ihr erst am folgenden Tage angeschlossen haben.
Der General v. Rozniecki soll bei Lubartow gefangen genommen worden seyn. ö
Den 7. d. M. langte hier der Lieutenant Kroczynki mit
der Nachricht an, daß das 2te Jäger⸗Regiment zu Pferde von seiner 26 Meilen von hier entfernten Garnison aus auf dem Wege nach Warschau begriffen sey.
Eine Menge von Verordnungen des Municipal-Raths der Hauptstadt, zum Theil von dem Praͤsidenten Wegrzecki, zum Theil von dem Vice-Praͤsidenten Krzywoszewski unter— zeichnet, welche die hiesigen Zeitungen enthalten, sind nur von oͤrtlichem Interesse.
Der Bischof von Ploek, Praͤsident der Section der geistlichen Angelegenheiten, Prazmowski, hat unterm Iten d. einen Aufruf an alle Bischoͤfe und Geistlichen des Koͤnigreichs
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ergehen lassen, worin er ihnen Gebete fuͤr den Schutz der Nation und die Erleuchtung der Behörden anbefiehlt. Es erscheint jetzt hier auch eine Deutsche Zeitung, unter ie el. „Warschauer Blatt“, und zwar dreimal in der oche. Seit dem 6ten d. M. werden bereits die Vorlesungen im hiesigen Lyceum gehalten.
Frankreich.
Pairs-Kammer. In der Sitzung vom 8. Dez., an welcher der Herzog v. Crussol als neu aufgenommenes Mit— glied zum erstenmale Theil nahm, stattete zunaͤchst der Graf Mols einen Bericht uͤber den Gesetz-Entwurf wegen der Den Opfern der Revolution zuzuerkennenden Belohnungen ab und trug auf die Annahme desselben an. — Hierauf wurden die Berathungen uͤber den Gesetz-Entwurf wegen der Zeitun— gen und periodischen Schriften fortgesetzt. Der (gestern er— waͤhnte) Zusatz des Barons Mounier zu dem 1sten Artikel wurde in folgender Abfassung angenommen:
„Den verantwortlichen Zeitungs⸗-Geschaͤftsfuͤhrern, die bei der Bekanntmachung des gegenwaͤrtigen Gesetzes ihre Caution gestellt haben, soll eine 6monatliche Frist bewilligt werden, um den Bestimmungen dieses Gesetzes nachzu⸗ kommen.“
Der 2te Artikel ging nach einigen Bemerkungen des Her— zogs v. Broglie mit einem Amendement des Herzogs De— cazes in nachstehender Abfassung durch:
„Art. 2. Der bestimmte und nach dem Formate sich richtende Zeitungs-Stempel soll 6 Centimen fuͤr jeden Bo— gen von 30 Decimeters im Umfange und daruͤber, und 3 CTentimen fuͤr jeden halben Bogen von 15 Decrimeters im Umfange und darunter betragen. Jede Zeitung, die auf einen halben Bogen gedruckt ist, der mehr als 15 Deei— meters und weniger als 30 Decimeters im Umfange mißt, soll außerdem, fuͤr jede 5 Decimeters mehr, 1 Centime ent— richten. Fuͤr die dazwischen liegenden Satze tritt keine Stempel-Erhoͤhung ein. Gleichmäßig soll kein Stempel von einem Supplemente entrichtet werden, das nicht mehr als 30 Decimeters im Umfange mißt und von Zeitungen ausgegeben wird, die auf einem Bogen von 30 Decimeters und daruͤber gedruckt sind. Das 8 en vom 13. Vendeé⸗ miaire des Jahres VI. und der Art. 89 des Gesetzes vom 15. . 6. sind und bleiben aufgehoben. Das Gesetz vom den Stempel fuͤr Zeitungen und Ankuͤndigungen betrifft, gleichfalls aufgehoben.“
Der 3Zte Art. lautet also:
Art. 3. Die durch den Sten Art. des Gesetzes vom 15. Maͤrz 1827 auf 5. Cent. festgesetzte Taxe fuͤr das Post⸗ Porto der Zeitungen und sonstigen Blaͤtter, die die Graͤnze
des Departements, in welchem sie erscheinen, uͤberschreiten,
soll auf 4 Centimen ermaͤßigt werden. Dieselben Blaͤt—
ter sollen nur 2 Cent. entrichten, sobald sie fuͤr das In⸗
6 Departements, in welchem sie erscheinen, bestimmt nd.
Eine noch groͤßere Herabsetzung der Post-Porto's, die der Vicomte Dubouchage zu Gunsten der kleineren Journale in Antrag gebracht hatte, wurde verworfen und der te und letzte Artikel sodann ohne irgend eine Diskussion in nachste— hender Abfassung angenommen:
„Art. 4. Die in fremden Sprachen gedruckten Zei—⸗ tungen, so wie die uͤberseeischen, sollen das Maximum des fuͤr Franzoͤsische Zeitungen festgesetzten Tarifs entrichten.“
Ein Zusatz-Artikel des Herzogs v. Choiseul, des Inhalts, daß hinfuͤhro jeder Zeitungs-Geschaͤftsfuͤhrer zuvor vor dem Tribunale erster Instanz dem Koͤnige, der Charte und den Landesgesetzen den Eid der Treue leisten solle, fand keine Un— terstuͤtzung, und der ganze Gesetz, Entwurf wurde zuletzt mit 946 gegen 5 Stimmen angenommen. — Bevor diese Abstim— mung erfolgte, betrat der Marschall Soult die Rednerbuͤhne, um der Versammlung den von der Deputirten-Kammer be— reits angenommenen Gesetz- Entwurf wegen der Aushebung. der 80, 900090 Mann vorzulegen. Der Minister aͤußerte . bei dieser Gelegenheit folgendermaßen:
„Das Gesetz, das wir Ihnen, m. H., vorzulegen kommen,
wird seinen Zweck erreichen, wenn es uns das erste der Güter, den Frieden, erhaͤlt, unter dessen Schutze allein die Volks- Frei⸗ heiten wachsen und , n können. Wir haben die größte Hoffnung, daß derselbe uns erhalten werden wird, und Frank— reich empfaͤngt fortwaͤhrend von den Europaͤischen Maͤchten die freundschaftlichsten Zusicherungen. Bei dem Anblicke jedoch der Nüstungen, die im ndrolichi. Europa stattfinden, und bel den wichtigen Ereignissen, die sich unter unseren Augen zutragen, konnten wir nicht muͤßige Zuschauer bleiben; weit entfernt aber, in jenen Ruͤstungen einen Gegenstand der Besorgniß zu sehen,
rairial des Jahres VII. ist, insoweit dasselbe
haben wir nur einen heilsamen Wink darin gefunden. Es sind Befehle gegeben worden, mehrere , . ,, 3h . ris und Loon sind der Gegenstand dieser Sorg falt geioe fen, die durch die Einwohnerschaft dieser beiden wichtigen Städte hervor⸗ gerufen worden ist, Aber, wir wiederholen es Ihnen, m. H., Sie durfen in diesen Verfuͤgungen nichts, als den Wunsch der Regierung erblicken, keine Maaßregel zu verabsaͤumen, die dazu geeignet ist, die Ehre und die Sicherheit des Landes zu bewah— 6 zugleich aber auch das gute Vernehmen mit den uͤbrigen Maͤchten aufrecht zu erhalten. Das Glück ist uns fo rasch uͤnd unverhofft gekommen, daß es wohl zu einem Argwohn gegen uns Anlaß geben konnte; dieser wird aber durch unsere Einigkeit und unsern unerschütterlichen Willen, an den unwandelbaren Grund⸗ saͤtzen festzuhalten, worauf die Unabhaͤngigkeit der Voͤlker be⸗ ruht, bald verscheucht werden. Die Nicht-Einmischung ist gegenwärtig un ser Grundsatz; wir werden w gewissenhaft beobachten, aber unter der aus dräckki— chen Bedingung, daß er auch von den ubrigen Maͤch— ten beobachtet werde, Bloß um dieses Refultat um so sicherer zu erreichen, verlangen wir Ihre Mitwirkung. Stark durch unsere Heeresmacht, wie durch die Gerechtigkeit unserer Sache, und gestuͤtzt auf beide, wuͤrden wir uns zum Kriege nur entschließen, nachdem wir uns vergeblich bemuͤht, den Frieden aufrecht zu erhalten Wir werden, mit einem Worte, keine un⸗ serer Verpflichtungen verletzen. Einige ehrenwerthé Deputirte haͤtten gewuͤnscht, daß wir statt 80, 900 Mann deren 125,099 ver⸗ langt haͤtten. So sehr wir diese Beweise des Vertrauens auch zu chaͤtzen wissen, so haben wir das Anerbieten doch nicht anneh⸗ men zu dürfen geglaubt, und zwar aus dem Gruude, weil eine solche Mehr⸗ n,. uns uͤberfluͤssig scheint. Die Minister des Hönig von Frankreich werden eben so wenig mit den Kindern des Landes, als mit dessen Schaͤtzen, verschwenderisch umgehen. (Bravo!?! Wir hoffen, m. H., daß Sie das vor⸗ liegende Gesetz, dessen Erbrterung in allen Gemuͤthern die hoch⸗ herzigen Gedanken geweckt hat, die die Worte: Ehre und Va— terland, stets in uns hervorrufen, mit dem Ihnen in so hohem Grade beiwohnen den Gefuͤhle der Nationalwuͤrde aufnehmen werden. Schon fuͤllen sich unsere Armee⸗Listen mit den Namen derer, die freiwillig in das Heer eintreten; freudig reiht sich un⸗ sere Jugend unter die Fahnen, denen wir so viele Siege ver— danken; eine edelmuͤthige Begeisterung zeigt sich von allen Seiten. Wuͤnschen wir dem Lande Gluͤck, m. H., daß es so schnell Ge⸗ horsam findet, sobald es den Wehrstand zu seiner Vertheidigung aufruft; wuͤnschen wir ihm Gluͤck zu diesem neuen Aufschwung seines Patriotismus, und wenn wir ehedem, den Ruhm uͤber Alles liebend, nichts als Ehrgeiz und Eroberungen traͤumten, so werden wir heute, staͤrker als damals, weil wir unser wahres Interesse richtiger erkennen, nur auf die Aufrechthaltung des Friedens und auf die Bewahrung unsrer Freiheiten bedacht seyn“
Nach Beendigung dieser Rede, die von der Versamm⸗ lung mit großem Beifall aufgenommen wurde, verlas der Minister den Gesetz- Entwurf selbst, zu dessen Pruͤfung der Praͤsident sofort eine aus dem Marschall Jourdan, dem Her⸗ zog von Valm9, dem Grafen Dejean, dem Grafen Mols und dem Herzog von Dalberg bestehende Kommission er— nannte. — Die Versammlung nahm hierauf ohne irgend eine Diskussion den Gesetz-⸗ Entwurf uͤber die Zettel-Anschlaͤ— ger und offentlichen Ausrufer mit 92 Stimmen gegen eine an. Am folgenden Tage sollte keine Sitzung stattsinden.
Deputirten⸗Kammer. Die Sitzung vom 8. Dez. wurde . mit den Berathungen uͤber den Gesetz-Entwurf wegen Abschaffung der beisitzenden Richter und Raäͤthe ausge— fuͤlll. Man wird sich erinnern, daß, waͤhrend die Deputir— ten⸗Kammer die Abschaffung beiber Koͤrperschaften genehmigt, die Pairs- Kammer fuͤr die Beibehaltung der beisitzen⸗ den Raͤthe bis zu deren Befoͤrderung, Abdankung oder Tode gestimmt und demnach den 2ten Artikel des Gesetz⸗ Entwurfes geaͤndert, die vier uͤbrigen aber , . atte. In dieser Form kam jetzt der betreffende Gesetz Entwurf noch einmal in der Deputirten⸗ Kammer zur Sprache. Hr. Isambert stimmte gegen die Beibehaltung der beisitzenden Raͤthe, oder verlangte, daß man ihnen mindestens jede berathende Stimme an den Koͤnigl. Gerichtshoͤfen entziehe. Herr v. Podenas aͤußerte sich ebenfalls mit großer Heftigkeit gegen die bei— sitzenden Raͤthe und trug auf die Abschaffung derselben, als einer Institution an, die dem Lande durchaus kein Vertrauen einfloͤße; Herr Du pin d. Aelt. dagegen stimmte fuͤr die An⸗ nahme des Gesetz Entwurfes in der von der Pairs⸗Kammer vorgeschlagenen Abfassung. Nach einer voͤllig unerheblichen Debatte wurden hierauf auch erst die 5 Artikel des Entwur⸗ fes einzeln, und dann das ganze Gesetz mit 261 gegen 19 Stimmen angenommen. Die Sitzung wurde um 34 Uhr aufgehoben. . Paris, g. Dez. Der Koͤnig praͤsidirte gestern im Mi— nister-⸗Rathe und arbeitete nach demselben mit dem Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten. Der Praäͤsident und die Secretaire der Deputirten⸗-Kammer hatten die Ehre, Sr. Mazjestaͤt einige von beiden Kammern angenommene Gesetz— Entwürfe zu uͤberreichen.