1830 / 350 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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ner Krone noch zj Charte unvertraͤg

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reizte das vom Lande gefaͤllte Urtheil die Minister, ohne sie zu uͤberzeugen. Sie wollten um jeden Pre ; ten, welche auszuuͤben sie sich fuͤr wuͤrdig hielten. Die so deut⸗ lich kund gegebene fen f eg Tr ng . edelste und uneigen⸗ nützigst gin fm! wurde in den Wind geschlagen, und die Verwaltung beschloß, gegen diese einmuͤthige Zuruͤckweisung nur um so stoͤrriger zu beharren. Sollte König Karl X, der mit sei⸗ raͤrogativen verbunden glaubte, welche mit der ich waren und schon lange nicht mehr von der oͤffentlichen Vernunft anerkannt wurden, sein Ministerium auf diese gefahrvolle Bahn gebracht haben? Wurde er selber durch verderbliche Rathschlaͤge mit fortgerissen? Es ist schwer, dieses Geheimniß zu durchdringen. Zu der ersteren Annahme koͤnnte man hinneigen, wenn man sich an eine der letzten Aussagen des

uͤrsten von Polignae haͤlt, worin er versichert, er habe beim

. mehreremale seine Entlassung eingereicht, und namentlich giertchn Tage vor der Unterzeichnung der Verordnungen, um welche Zeit er ihn gebeten habe, wenn sein gaͤnzliches zlusscheiden nicht angenommen wurde, ihm wenigstens in der Praͤsidentur des Minister⸗Raths einen Nachfolger zu geben. Wenn man den An— ,. glauben darf, so hatte vor den ersten Tagen des Juli,

in denen man sich damals befand, Niemand daran gedacht, die

Charte zu uͤbertreten und Verordnungen an die Stetle der Ge⸗ setze zu stellen. Da man aber, einer abgeneigten und von ihren ö 16. und Rechten durchdrungenen Kammer gegenuber, ent⸗ lossen war, nicht ag g, so mußte man einen Plan des Verfahrens feststellen und sich den cinzuschlagenden Weg vorzeich⸗ nen. Hier wurden im Minister⸗Rathe verschiedene Ansichten auf⸗ gestellt und namentlich zwei entgegengesetzte Systeme entwickelt; einerseits wurde vorgeschlagen, vor den Kammern zu erscheinen, ihr nur die dringendsten Gesetze vorzuschlagen und sich in bloße Eroͤrterungen uͤber das Budget einzulassen. Die Achtung vor der Charte, als der Grundlage aller Rechte, war die Basts dieses Systems, das Herr von Ranville nachdruͤcklich vertheidigte; er wurde vom Grafen Peyronnet unterstuͤtzt, ber gleich—⸗ salls der Ansicht war, daß die Politik und die Moral biese Achtung di,, und daß die Lage des Landes eine Verletzung des Grundvertrages nicht rechtfertige. Andererseits wollte man sogleich eine Bahn der Reform betreten, auf welcher der Thron alle seine Praͤrogativen, deren er, wie man vorgab, un gerechterweise beraubt war, wiederfinden sollte. Niemand erhob nach der Aussage der angeklagten Minister im 3 Zweifel uͤber die ausgedehnten Rechte, welche der Art. 14 der Charte der Krone ver⸗ leihe, um durch Verordnungen die Gesetze des Landes zu veraͤn⸗ dern, wenn deren Aufrechterhaltung die Verfassung des Staates, den bffentlichen Frieden und die Festigkeit des Throns gefaͤhrde. Jeder fand also die Maaßregel legitim und gesetzmaͤßig, wenn dargethan werden konnte, daß der Koͤnig ohne dieselbe seine Praͤ⸗ rogaͤtiven, die einzige Garantie der Freiheiten des Volkes, nicht bewahren koͤnne. Nur die Nothwendigkeit dieser großen Maaß⸗ regel, nicht aber das Recht des Königs dazu, wurde in Frage ge⸗ stellt; denn letzteres wurde ihm vom ganzen Minister⸗Rathe ein⸗ stimmig zuerkannt. ; Seit 15 Jahren war der Art. 14 und dessen Auslegung wie⸗ derholentlich der Gegenstand einer lebhaften Polemik gewesen; bedarf es aber großer Anstrengungen, um eiuzusehen, daß, wenn der Fuͤrst das Recht hat, die hei gfken und n,, . Gesetze nach Belieben k veraͤndern, deren Geist h verfaͤlschen, deren 8 zu zerstbren und daruͤber zu entsche halten oder brechen kann, alsdann die Garantieen und die Insti⸗

tutioenen nur eine Sache des Spottes und das Grundgesetz nur

ein leeres Wort ist? Wenn die Völker dann auch fuͤr einige Zeit

noch glücklich seyn konnen, so sind sie wenigstens nicht mehr

frei, ünd Glück ohne Freiheit kann nicht von Dauer seyn. Wei⸗ ter wollen wir nichts ber den Art. 14. sagen, auf den man sich * Entschuldigung einer großen Verletzung unserer Rechte heruft.

rst bei den Verhandlungen und beim Erkenntniß wird in die Pruͤfung selnes natuͤrlichen Sinnes und der Vertheidigungsmit⸗

tel eingegangen werden koͤnnen, die er etwa fuͤr die Angeklagten

darbieten mochte ö Die ersten Erͤrterungen uber die Zeitgemaͤßheit der ver⸗ haͤngnißvollen Verordnungen fanden gegen den 10 oder 12. Juli statt. 6 drei , vorher hatte der Minister des Innern das Driginal des Schreibens, welches die Mitglieder der Kammern auf den 3. August zusammenberief, unterzeichnet. Dieses Schrei⸗ ben wurde von den Bureaus n ,, und seine Absendung traf durch eine sonderbare Fügung mit der Bekanntmachung der Verordnungen zusammen; manche Deputirte haben dasselbe erst mit dem Moniteur erhalten, in welchem die Verordnungen stan⸗ den. Sollte diese Absendung der Schreiben den eben verabrede— ten Plan der Minister verhuͤllen? Zu einer solchen Behauptung be⸗ rechtigt nichts. Jener Plan war aufs neue vor dem Könige de— battirt worden, und Herr v. Guernon will auch hier noch seine here Ansicht vertheidigt haben. Zunaͤchst hatte man nur uͤber as ö efolgende System im Allgemeinen diskutirt, auf dessen dFeststellung unmittelbar die Abfassung der Verordnungen folgte.

Gebruckt bei A. W. Hayn.

reis eine Autoritaͤt behal⸗

den, ob er seine Eide

man allen Widerstand besiegt hatte, und mehr das Stilschwei als das Bekenntniß der Angeklagten unterstuͤtzt die ,.

Es scheint sogar, daß letztere schon vorbereitet waren, noch ehe

bestehende Ansicht, daß eine möralische Gewalt, die geeignet war,

auf Maͤnner, welche durch ein falsches Ehrgefühl irre geleitet waren, einen starken Eindruck zu machen, den letzten Widerstand besiegte. Diese große Maaßregel, welche, das Land umwaͤlzen . scheint das Conseil nur in drei Sitzungen beschaͤftigt zu „Die Verordnung uͤber das neue Wahl⸗-System, so wie die⸗ jenige, welche die Freiheit der periodischen Presse ,, und der Bericht, welcher dieselben motivirte, wurden am Sonntag den 25. Juli von allen in 3 anwesenden Ministern, die bei⸗ den Vererdnungen wegen Auflöͤsung der Kammer und Zusam— menberufung der neuen Wahl⸗Kollegien und der neuen Kammer aber an demselben Tage von Herrn von Peyronnet allein gegenge zeichnet. Abends wurden sie dem Redacteur des Moniteur eingehaͤn⸗ digt, der bei der Empfangnahme derselben die tiefe Bewegung der Herren von Montbel und von Chantelauze bemerkte. Die Berordnung uber das neue Wahl-⸗System scheint von Herrn von Peyronnet verfaßt fu seyn und Herr von Chantelauze, die we— gen Suspendirung der n, so wie den allen Verordnun⸗ ,,, . 2 ae f, zu haben; der Letztere war insbesendere bestimmt, die perioötsche Presse zu bekaͤmpfen, u beschaͤftigte sich kaum mit den Wahle 3 6 , n. Die Angeklagten bekennen sich als Verfasser der Verordnun— gen, welche ihre Uünterschriften tragen, weisen aber einsilnmig die Anklage zuruck, fruͤher und schon seit langer Zeit den Plan ge— schmiedet zi haben, unsere Institutionen zu vernichten und die Form unserer Regierung zu verandern. Nach ihrer Aus sage voll von der Hoffnung, daß die Wahlen zu ihren Gunsten aus— fallen wucden, haͤtten sie nicht daran denken koͤnnen, das Werk— zeug zu zerstsren, mittelst dessen sie die Königliche Autorität zu befenigen hofften. Herr von Polignac hat erklart, daß er, weit

entfernt, die Vernichtung unserer Freiheiten im Schilde gefuhrt

zu haben, sich vielmehr seit geraumer Zeit waͤhrend seines langen Aufenthgltes in England damit beschaͤftigt habe, ausfuͤhrliche Noten uͤber diejenigen Institutionen dieses Volkes zu sammeln, welche nian nach Frankreich verpflanzen konnte, und daß es stets sein waͤrmster Wunsch ö sey, uns im Genusse , f Freiheiten zu sehen, auf welche das Englische Volk so stolz fey. Vor dem 10. Juli hatte er gehofft, Hand in Hand mit der 3 mer zu gehen und sich mit ihr zu verstaͤndigen. Er fah Schwie⸗ rigkeiten und Hindernisse voraus, hielt dieselben aber nicht fur un übersteiglich, Sollten diese Behauptungen nicht durch den letzten Theil der Aussage des Marquis von Semonville an Gewicht verlie⸗ ren Hier sieht man Herrn von Polignae am Donnerstag den 29. Juli sich daruber beklagen, daß ihn die Ueberzeugung, die Pairs⸗Kammer

iwerde jedem Plane, dessen Gesetzmaͤßigkeit nicht einleuchtend sey,

ihrt Mitwirkung versagen, gezwungen habe, die gefaährvolle Bahn zu detreten, auf der er nun unterliege. Wenn man diese Aus⸗ sage liest, wird es schwer, sich des Gedankens zu erwehren, daß Here v. Polignae sich seit langer Zeit mit dem Plane einer Mo⸗ disicgtion oder vielmehr einer Veraͤnderung unserer Grundgesetze beschaͤftigt habe. Wie Herr v. Anklage zuruͤckgewiesen, vor der Unterzeichnung der Verordnunt gen den Gedanken zu irgend einer willkuͤhrlschen Veranderung der Landes⸗-Gesetze gefaßt zu haben; er hat sich auf alle von ihm als Justizbeamten gehaltenen Reden berufen, die nach seiner Ber— sichekung sammtlich dasselbe Glaubensbekenntniß, diefelben Grund⸗ saͤtze enthalten, die man in der erwaͤhnten Denischrift vom 13ten , . , r ft n uch Herr é Chantelauze beruft sich, um seine Anhaͤnglich—⸗ keit an die verfassungsmaͤßigen Principien zu beweisen, —— Reden, die er als Justizbeämter und Deputirter gehalten, und insbesondere guf den Bericht, den er uber die in hohem Grade verfassungsmaͤßige Frage der Wieder-Erwaͤhlung der zu bffentli⸗ chen Aemtern befoͤrherten Deputirten abgestagttet habe, indem er bemerklich macht, daß, wenn ein Ausdruck in einem Feiner vor der Deputirten⸗ Kammer improvisirten Vortrage einigen Grund iu der Anklage habe geben können, die ihn jetzt 366 er, wie , , wisse, gleich am folgenden . die verbrecherische uzlegung, die man seinem Worté gegeben, durch die Fffentlichen Blaͤtter desavouirt habe. Herr von Peyronnet endlich, beffen Oppositition gegen daz System der Verordnungen aus der Aus— s e eines Theils der Angeklagten hervorgeht, beruft sich auf die⸗ es Zeugniß, um darzuthun, daß er den Plan, unsere Institu⸗ tionen, umzustoßen, nicht habe im voraus fasfen konnen. Wenn man übrigens den Aussagen saͤmmtlicher Minister Glauben bei⸗ messen darf, so waͤre, wie bereits gesagt worden ist, nach den Wahlen und 94h die Mitte des Jult im Minister-Rathe der erste Gedanke des Plans ausgesprochen worden, der in den Ver⸗ ordnungen des 25. Juli seine Verwirklichung fand.

(Fortsetzung folgt)

n e es n ,, , mem wren er .

Redaetetnt John. Mitredacteur Cottel.

Polignae, so hat auch Herr v. Gucrnon bie

Allgemeine

Ppreußische Staats-Zeitung.

x 350.

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem emeritirten katholi⸗ schen Schullehrer Heink zu Jauernick, im Regierungs⸗ Ve⸗ zirk Liegnitz, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen geruht.

Der bisherige Ober-Landesgerichts ; Referendarius Leo⸗ pols Johann Eduard Strutz ki ist zum Justiz⸗Kom— missarius fuͤr die Untergerichte im Namslauer⸗Kreutzburger⸗

und Wartenberger Kreise, unter Anweisung seines Wohn⸗

sitzes in Namslau, bestellt worden.

Durchgereist: Der Attaché bei der Königl. Portugie— sischnn Gefandschaft am Königl. Großbritanischen Hofe, de Cab o⸗Finali, als Courier von London uͤber Hamburg kom—

mend, nach St. Petersburg.

Zeitungs-Nachrichten.

Ausland.

Feankre ich.

Deputir ten Kammer. Die Sitzung vgm g9ten Dezember eröffnete der Präsident mit der Vorlesung eines Schreibens der Madame B. Constant, werin diese der Kammer den Tod ihres Gatten anzeigte. Auf den An— trag des Herrn Pe tou wurde das Bedauern der Ver samm— lung uͤber diesen Verlust im Protokolle vermerkt. Der Vor⸗ schlag eines andern Deputirten, als Zeichen der Trauer die uber dem Sitze des Präsidenten befindliche Fahne mit einem schwarzen Flore zu umwickeln, fand keine Unterstuͤtzung. Da—⸗ gegen kam die Versammlung dahin uͤberein, dem Verstorbe— nen in corpore das Geleite bis zur Ruhestaͤtte zu geben. Nichts destoweniger wurde aber, dem Reglement gemaͤß, die

gewöhnliche Deputation von 12 Mitgliedern zu diesem Be⸗

hufe durch das Loos gewählt. An der Tagesordnung wa— ren hierauf die Berathungen uͤber den Gesetz-Entwurf we— gen Einziehung des gemeinsamen Entschaäͤdigungs Fonds fuͤr die Emigranten. Der Baron v. Clara eroͤffnete dieselben mit einer Rede, wodurch er sich den lebhaftesten Unwillen eines Theils der Versammlung zuzog. Er hob naͤmlich mit folgen den Worten an: „„Das Recht und die Gewalt streiten sich um die Welt: das Recht, das die Gesellschaft gruͤndet und erhaͤlt; die Gewalt, die die Nationen unterjocht und aussaugt.““ Diese Worte, m. H., gehoren nicht mir an; sie wurden von dieser Rednerbuͤhne herab von einem glaͤnzenden Redner der— jenigen Partei gesprochen (dem General Foy), die in diesem Augenblicke Frankreich unterjocht und es aussaugen will. Frank reich, unlaͤngst noch so gluͤcklich und bluͤhend, ist gegenwaͤrti ein Raub der Besorgniß und des Argwohns und sieht si von allen Uebeln bedroht, die die Revolution und der Krieg, deren unzertrennlicher Gefaͤhrte, nach sich ziehen.“ Bei diesen Worten des Redners entstand in der Versammlung ein foͤrmlicher Tumult; einige Deputirte wollten, daß Hr. v. Clarac zur Ord⸗ nung verwiesen werde, andere, daß er seine Rede wiederhole. Zu den Letztern gehörte auch Hr. Laffitte, der, in seiner Eigenschaft als Deputirter, von seinem Sitze aus erklaͤrte, daß die Versammlung den Redner moöͤglicherweise nicht ver— standen haben koͤnnte. Hr. v. Clarac wiederholte aber nur den zwei⸗ ten Satz seiner Eingangs- Rede. Als mehrere Deputirte verlang⸗ ten, daß er auch den ersten, des Inhalts, daß Frankreich von einer 3 ansgesaugt werde, noch einmal hersage, bemerkte der räsident nach einer kurzen Besprechung mit dem Red— ner, daß dieser die Unschicklichkeit jener Phrase selbst einge—

Berlin, Sonnabend den 18ten Dezember

1830.

stehe und sie aus seiner Rede streiche, daß sonach kein Grund mehr vorhanden sey, ihn zur Ordnung zu verweisen. Dem Antrage des Herrn Baude, daß Herr von Clarae se!l b st der Kammer eine Ehren-Erklärung gebe, wurde keine weitere Folge gegeben. Nachdem der Sturm sich einigermaßen gelegt . fuhr der Redner folgendermaßen fort: „Die lebhafte

eußerung im Eingange meines Vortrages gehort einem Red— ner an, der sich im Jahre 1825 dem Principe des Indem—⸗ nitaͤts-Gesetzes widersetzte. Dieselben Gruͤnde, die er damals für seine Ansicht geltend machte, sollen mir jetzt zur Verthei— digung des Gesetzes dienen. Die Entschädigung der Emigran⸗ ten war ein großer Akt der Gerechtigkeit, und die Nation erklaͤrte sich einmuͤthig zu Gunsten desselben. Alle Ehren— maͤnner, und namentlich alle Besitzer von National⸗Guͤtern, waren daruͤber hocherfreut; denn die beschlossene Maaß— regel war ihnen ein neues Pfand der Aussoͤhnung mit ihrem Gewissen. Der General Foy verlangte, daß die zeitigen Besitzer der Nationalguͤter selbige den rechtmaͤßigen Eigenthuͤmern zuruͤckerstatteten, indem Niemand auf den Besitz eines unrechtmäßigen Gutes Anspruch machen koͤnne. Aber der weise Gesetzgeber, dem Frankreich 15 Jahre der Ruhe, des Ruhmes und des Gluͤckes verdankt, (Murren) war der Meinung, daß eine sosche absolute Folgerung mit der Billigkeit und der den Gesetzen gebuͤhrenden Achtung nicht zu vereinigen sey. Als Ludwig XVIII. daher das schutzende Scepter seiner Ahnen wieder uͤbernahm und dem Lande in der Charte ein Gesetzbuch des haͤuslichen Friedens und der Versoͤhnung gab, erklaͤrte er den Besitz der Natio— nal-Guͤter fuͤr unverletzlich. Zugleich aber behielt er sich yor, auch den Opfern der Revolution gerecht zu werden. Auch sie waren ja seine Kinder; auch sie gehörten der großen Familie an. Aber die neuen Lasten, die das Jahr 1815 dem Lande zufuͤgte, gestatteten dem ehrwuͤrdigen Monarchen nicht, das von ihm so glorreich begonnene Werk zu kroͤnen. Er überließ diese Sorge seinem Nachfol— ger, dessen erster Gedanke bei seiner Thronbesteigung darauf gerichtet war, den von seinem Vorgaͤnger seit Jahren vorbe—

reiteten Akt der Versoͤhnung zu vollziehen. Durch das Ge—

setz vom 27. April 1825 wurde dieser Zweck erreicht, und nim⸗ mermehr kann ich mich jetzt dazu verstehen, demselben Ab— bruch zu thun, wie man solches durch den Ihnen vorgeleg— ten Gesetz, Entwurf beabsichtigt. Glauben Sie ja nicht, m. H., daß die Minister, die diesen Entwurf ihnen vorgelegt ha— ben, ihn als ein Werk der Klugheit und Weisheit betrachten; sie fuͤhlen, wie wir, daß derselbe ungerecht und eine Verlez⸗ ung des Heiligsten ist, das es fuͤr den Menschen nach dem eben und der persoͤnlichen Freiheit giebt, naͤmlich des Eigen thums. Eben so zerstoͤrend aber wirkt der Gesetz⸗Entwurf auch auf den Kredit, der uns doch so dringend Noth thut und uns ungeachtet aller Gewandtheit, die es uns beliebt dem Finanz⸗Minister beizumessen, flieht. Aber das Ministe⸗ rium gehoecht derselben Gewalt, von der auch Sie unterjocht werden; es wird wider seinen Willen mit fortgerissen. Bei der großen Verlegenheit, worin die Minister sich befin⸗ den, wollen sie Frankreich und Europa zeigen, daß sie auf Ihre Entschließungen einen graͤnzenlosen Einfluß ausuͤben, und sie verlangen daher von Ihnen die rasche Bewilligung des vorliegenden Gesetzes. Sie werden aber nicht vergessen, m. H., daß Frankreich Sie beobachtet, daß es sich täglich mehr von der Betäubung erholt, worin der Donner der 93 ten Revolution es versetzte, und daß die Waͤhler Rechenscha

von Ihnen uber den Gebrauch verlangen werden, den Sie von Ihrem Mandate gemacht haben. Ihre Kommittenten werden sich erinnern, daß, wenn sie Ihnen das Recht er— theilt, Subsidien zu bewilligen, sie Ihnen nicht auch zugleich die Befugniß eingeraͤumt haben, Confiscationen zu verfügen. Ich stimme gegen den Gesetz-Entwurf.“ Der Graf von Noailles trat zu Gunsten des Gesetzes auf, obgleich er bei