1830 / 350 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Genusse der ihnen zue begreife wohl“, dieser Kammer, Verschiedenheit aͤußern, entschluͤpfen koͤnne, der un aber nicht begreifen kann, ist, daß ein ster⸗Raths in dem Augenblicke, Oberhauptes zu uns spricht, Besiegte eintheilt. Luͤge seyn. genießen. chem Stolze Ueberwundenen . ich fühle es, daß ich meiner seits sie gelten zu lassen.“ ß die Indemnisirten ganz zufr hnen dasjenige lasse, was Nation verworfenen Entschaͤdigungs⸗-Gesetzes zu r General Dem ar gay sprach sich eben so Hr. Barthe. Das Entschaͤ⸗ wäre nimmermehr durchgegan⸗ 5 die Deputirten⸗Kammer nicht Wahl-⸗Umtriebe in einer Weise zu daß sie die oͤffentliche Meinung Die allgemeine Berathung d die Diskussion uͤber die einzel⸗ verlegt. Am Schlusse Praͤsident noch der Versammlung den ie Zeitungen und periodischen Schrif⸗ zuvor von der Pairs Kammer Die Kammer beschloß, sich mit ch noch in der naͤchsten Sitzung ledigung desselben den Zeitungs lbst bei der bevorstehenden Erneuerung des Abonnements von großer Wichtigkeit sey.

dem Indemnitaͤts-Fonds selbst interessirt ist. Bei den Be— duͤrfnissen des Vaterlandes, fuͤgte er hinzu, verzichte er aber willig auf den Antheil, den er an jenem Fonds etwa noch haben möchte, wie er denn uberhaupt zu jedem Opfer gern bereit sey, das das Heil des Landes von ihm erheischen mochte. Gleichwohl halte er es fuͤr seine Pflicht, bei dieser Gelegenheit darauf aufmerksam u machen, daß hei der Beruͤcksichtigung der Emigranten⸗ Entschaͤdigungs Anspruͤche manche Ungerechtigkeiten stattgefunden hatten, und daß sich sonach keinesweges (wie Herr Laffitte solches behauptet) sa⸗ gen lasse, alle zweifelhaften Falle wären zu Gunsten der Be⸗ theiligten entschieden worden. Er behalte sich aus diesem Grunde auch ein Amendement zu dem Gesetz⸗ Entwurf vor, das er zur gehoͤrigen Zeit in Vorschlag bringen werde. Der Koͤnigl. Commissair, Staatstath Thiers, vertheidigte den Gesetz⸗ Entwurf als eine Maaßregel von der hoͤchsten Billig⸗ keit, wodurch ein dem Lande zugefuͤgter großer Schaden we⸗ nigstens zum Theil wieder gut gemacht werden solle. Die se Acußerung erregte auf der rechten Seite einen um so lebhañ⸗ teren Unwillen, als kurz vorher noch der Graf v. Noailles am Schlusse seiner Rede mit bewegter Simme gesagt hatte: „Sie sehen in mir, m. H., einen Indemnisirten, der seine An⸗ spruͤche nur als Erbe dreier Generationen seiner Familie, die das Schaffot bestiegen, geltend gemacht hat. Ich halte mich verpflichtet, Ihnen diesen Umstand ins Gedächtniß zuruͤckzu⸗ rufen, damit Sie, wie ganz Frankreich, erfahren, um wel⸗ chen Preis einige schwache Entschäͤdigungen mitunter erwor— hen worden sind.“ Herr Thiers fuhr fort;: „Man behaup⸗ tet, daß die Emigranten⸗Entschaͤdigung die Parteien mit ein— ander ausgesöhnt habe. Ware dies der Fall, warum haͤtte dann aber am 29. Juli eine Partei der anderen mit Jeuer und Schwerdt gegenüber gestanden? Was beißt denn Aus⸗ sohnung, wenn ste die Leidenschaften nicht bezahmt? Nein m. H., es giebt Parteien, die nimmermehr verzeihen.“ Nach Herrn Thiers, durch dessen Rede sich die rechte Seite und ein Theil des rechten Centrums der Kammer tief verletzt fühlte, ließ sich Herr v. Vaucelles gegen den Gesetz⸗Ent⸗ wurf und Herr Salverte zu Gunsten desselben vernehmen. Letzterer zahlte namentlich auch die vielen Klassen der Gesell⸗ schaft auf, die so gut wie die Emigranten auf eine Ent schaͤ⸗ digung hatten Anspruch machen koͤnnen. Die Berathung

würde hierauf eine kurze Zeit unterbrochen, indem der Ba⸗

ron Pelet das Wort verlangte, um uͤber den (in Nr. 345 der St. Ztg. mitgetheilten) Gesetz⸗Entwurf 6 berichten, wodurch das Ministerium, in Ermangelung des udgets, autorisirt werden soll, die Steuern, mit Ausnahme der Getraͤnk⸗ Steuer, im näͤchsten Jahre nach den bisherigen Saͤtzen pro⸗ visorisch fortzuerheben. Die Aenderungen, die der Berichter⸗ statter in dem Entwurfe in Antrag brachte und die nament— lich darin bestanden, einen bestimmten Termin festzusetzen, bis zu welchem die Regierung jene Steuern nur sollte fort erheben durfen, nämlich den 1. Mai 1831, werden bei den Berathun⸗ gen uͤber diesen Gegenstgnd ausfuͤhrlich zur Sprache kommen.

Vorläufig bemerkte der Finanz-Minister, er koͤnne auf

Bie von der Kommission in Antrag gebrachten Amendements nicht eingehen. Indessen mußte diese Erklarung wohl auf einem Irrthume beruhen, denn er fuͤgte kurz darauf hinzu, daß er sich den Termin des 1. Mai Behufs der Fort⸗Erhe⸗ bung der Steuern nach ihrem gegenwartigen Satze gefallen lasse. Dieses war aber das einzige wesentliche Amendement, das die Kommission gemacht hatte. Der Berichterstatter fand sich daher auch zu der Bemerkung veranlaßt, daß der Mini⸗ ster ihn von seinem Platze aus falsch verstanden haben muͤsse. Auf die Erklärung dieses Letztern, daß das Gesetz von der dringendsten Nothwendigkeit sey, indem die Pairs⸗Kaämmer als solche vom naͤchsten Sonnabend ab keine Sitzung mehr halte, sondern als Gerichtshof zusammentrete, beschloß die Kammer, sofort am folgenden Tage um 10 Uhr Vormittags daruͤber zu berathschlagen.— Herr Berryer setzte hierauf die Diskusston über die Einziehung des gemein amen Ent⸗ schaͤbigungs- Fonds fort und bekämpfte diese Maaßregel, die sich, seiner Meinung nach, weder in finanzieller noch in po— litischer Hinsicht rechtfertigen lasse. Er sey, fuͤgte er hinzu, bei der Entschaͤdigungs⸗Summe nicht betheiligt; nichts desto⸗ weniger habe er sich aber eines schmerzlichen Gefuͤhls nicht er— wehren können, als er aus dem Munde des Ministers vernommen, einerseits, daß die von den Indemnisirten erworbenen Rechte un⸗ antastbar, und ander er seits, daß sie durch einen schreienden Akt der Beraubung gegen den Staat begruͤndet worden seyen. Am Schlusse seines Vortrages ruͤgte Hr. Berryer die Worte, deren der Finanz⸗Minister sich bei der Vorlegung des Gesetz⸗Entwurfes bedient hatte: daß nämlich die Indemnisirten es nur der

Billigkeit der Partei, von der sie in der letzten Revolution

besiegt worden, zu verdanken hatten, wenn man sie in dem

Polignae vertheidigen und ins beso meine, politische un auf die gemein same wird Herrn v. Peyronnet, und Herr Cremieux Herr gen. Die Antwort auf

walte werden die Herre unter sich theilen; der Beweis fuͤhrung, der er cial⸗Fragen beschaftigen gen antworten. Anklage ist demzufolge Herrn Beren . Der General Lafayette und der

rkannten Entschaͤdigungen lasse. „Ich der Redner, „daß sich im Schoße in der Hitze der Berathung, und daß uns zuwei

d Praͤjudicial⸗ einige Meinungs⸗ len ein Ausdruck sern Gegnern mißfällt; was ich Praͤsident des Mini⸗ Namen des Staats⸗

die Franzosen in Sieger und te muß eine Wahrheit und keine Alle sind berufen, derselben Freiheiten zu Wir Alle muͤssen in unsern Staͤdten mit glei⸗ einher schreiten ist aber

Herr Sauzet

wo er im Die Char

Der politische, Bezeichnung zu dulden,

mich nie dazu ver⸗ Hr. Jolli vet war der ieden seyn koͤnn⸗ Ihnen in Folge

konnen.

partements, so wie d das fuͤr die angeklagt kleinen Luxembourg.

wurde Befehl gegeben, die Thuͤren das Innere eintreten zu lassen. ß man die Minister bald von Vincennes hier⸗

stehen wuͤrde, Meinung, da ten, wenn des von der Theil geworden sey. De in demselben Sinne aus, digungs⸗Gesetz, m gen, wenn im Jahre 18 durch die verwerflichsten sammengestellt worden waͤre, durchaus nicht repraͤsentirt h wurde hierauf geschl nen Artikel auf den der Sitzung theilte der Gesetz⸗Entwurf uͤber d ten mit, wie solcher Tages angenommen worden war. diesem Gegenstande wo moͤglũi zu beschaͤftigen, Redactionen se

ben mehr in darauf hin, da her bringen wird.

Das Theater die angeklagten Garde umgewandelt werden.

Der Koͤnig hat der Beileid uͤber das Ab

Odéon wird wahrend des Prozesses gegu⸗ Kaserne fuͤr die National⸗ und daher schon morgen geschlossen

einte dieser, Minister in eine

Wittwe Benjamin Constants sein eben ihres Gemahls be ournal des Däöbats begleitet die Constant's mit folgenden Aeußerungen: Constant hatte seit mehreren Jahren der Rednerbuͤhne einen Zufall, der ihn an noͤthigte. Der Mangel an koͤrperlicher Be— bunden mit einem Kummer, erwaͤhnte, so wie mit anhaltenden poli— Arbeiten, hatten seine Gesundheit Natur ziemlich starke Con⸗ und dennoch Kraͤfte finden; die Staͤrke seines Koͤrperschwaͤche, und er war einer am haͤufigsten die Rednerbuͤhne bestei— Die Kammer und Frankreich verlieren Vertheidiger der constitutionnellen Leh der eine starke Dialektik mit kanten und originellen Sty⸗

ossen un zeugen lassen.

folgenden Tag Meldung

Das J rom Tode Ben. „Herr Benj. erabsteigen von ruͤcken zu wegung, ver zem in der Kammer tischen und literarischen merklich geschwaͤcht und seine von stitution angegriffen. ließ sein Eifer ihn neue Geistes siegte uͤber sei der puͤnktlichsten und genden Deputirten. in ihm einen beredten ren und einen Schriftsteller, allem Reize eines lebendigen, pi les zu schmuͤcke

Das Comi der Himmel h selben setzen in vom 2. Dez. die einander. die periodische P der Wahl⸗Listen zu sichern. und Wahlgesetze wuͤrden jetzt genau beobachtet, ihnen die Kammer der 22 aber und diese Kammer sey die Gesellschaft Hilf dir, sey selbst ein ungenüͤgendes Werkzeug Männern in Verbindung stehe Meinung Mißtrauen errege. gende Unterschriften: J. Bastide, siers, G. Cavignac, A. Chevallon, nais; E, Lebreion, A. Guinard, A. Marchais, J. Tasche— reau, C. Thomas, C. Teste, Tonnet.

Der Semaphore de Marseille meldet im Wider— ruch mit den gestern gegebenen Nachrichten, nach einem in 26. Nov., daß die Stadt Medeah

sich nicht ergeben habe, sondern von den Franzosen nach einer blutigen Schlacht mit Sturm genommen,

Einwohner niedergemetzelt worden seyen. Der Bey von Ti—

teri habe sich mit 400 Mann ergeben.

Die Nachricht von den in

ruhen ist gestern hier eingetroffen.

Von den vorgestern beim Bu erschienenen Verhandlungen des Prozesses des Grafen Ker— lay sind bereits 1500 Exemplare verkauft worden.

Die Pairs- Kammer wird heute eine oͤffentliche Sitzung

dessen er vor kur— indem die Er

Er nahm sichtbar ab, Se. Majestaͤt fuͤhrten gestern den

Paris, 10. Dez. m gef athe und empfingen Deputationen der

Vorsitz im Minister⸗R Garden mehrerer St In Folge eines Immediat— ist eine Koͤnigl. Verord „rt. ordnung vom 10. Dez. die Prufung d neun von uns j hofes, Unseres ben Mitgliedern zusammengesetz der der mit der Pruͤfung der tragten Kommis als Praͤsident, Staatsrath, Thirat de St. Rath am Re sten, so wie

Nation al⸗ 35 Berichts des Finanz⸗Ministers chstehenden Inhalts erlassen

nung na l. Ver⸗

e durch den Art. 7 der Koͤni 1823 niedergesetzte Kommission fuͤr sterial-Rechnüngen soll kuͤnftig aus aͤhrlich aus dem Schooße Unseres Rechnungs⸗ Staatsraths und beider Kammern zu waͤhlen⸗ Art. 2. Mitglie⸗ Rechnungen fuͤr 1830 beauf⸗ Graf Mollien, Pair, Duchatel,

worden:

n wußte.“

der Gesellschaft: Hilf dir, so wird dir elfen hat sich aufgeloͤst; die Mitglieder des⸗ einem von ihnen unterzeichneten Schreiben Gruͤnde ihrer Aufloͤsnng der Gesellschaft aus⸗ sey vor drei Jahren gestiftet worden, um. resse zu unterstuͤtzen und die Unverfaͤlschtheit Dies Ziel sey erreicht, die Preß⸗

er Mini

t werden.

ion sind die Herren: Odier und Humann, Deputirten, Aignan Requetenmeister, Bessieres, Goussard, Referendarius der er⸗ mont und St. Laurent, Refe— bei demselben Kollegium. den zu Mitgliedern der ntschaͤdigung beauftrag⸗ der Graf Abrial, Pair von F . irten Bernard und Girod der General⸗Secretair und der Rechnungsrath Louis

und es sey aus Diese Gesetze was Noth thue, und so wird dir der Himmel helfen, geworden, weil sie mit jede energische Das Schreiben enthaͤlt fol— J. Bernard, E. Boinvil⸗ F. Corcelles, V. Langui⸗

chnungshofe, Le Bas de Cour rendarlen der zweiten Klasse Durch eine zweite Verordnung wer mit der Liquidirung der Emigranten⸗-E ten Kommission ernannt: reich, als Praͤsident, die Deput der Staatsrath Macarel, der Polizei⸗Präfektur, Billig, Malhouet.

Der Gouverneur des Fr Minister unterm 13. Oktober benachrichtigt, genannten Monats die Thronbesteigung Lud ch proklamirt w Kokarden waren

und literarischen Ge

hervorgegangen. . befreit; durch die genannte Verordnung sollten sie in gewissen

en nicht das,

bei denen

anzoͤsischen Guyana hat den See

daß am gten des

wig Philipps in Die Farben der

schon am 27. Sept. gewechselt

Moniteur theilt eine Adresse mit, welche der

Koͤnig erlassen hat..

fer ist zum Secretair der mit Staats⸗Raths beauftragten Kommission

r geben Nachstehendes als die n dem Prozesse gegen die an Der Seeretair wird zunaͤchst die Reso Kammer und den letzten von dem Pairs⸗

lossenen Thuͤren gefaßten Beschluß, welche zur e Anklage ⸗Akte bilden, ! Kommissarien den Gegenstand der auseinandersetzen und darauf antragen, daß zum n und zur Vernehmung der Zeugen ierauf werden die Debatten beginnen;

r Kommissarien, wird die Anklage behaupten, und

die Vertheidiger der vier Minister das

Tayenne seierli orden ist. Schreiben aus Algier vom Flagge und der worden. dortige Kolonial⸗ Der Advokat der Organisation des ernannt worden. Die hiesigen Blaͤtte Reihefolge der Verha klagten Minister an: tion der Deput Hofe bei versch sammen di einer der

gepluͤndert und die Rath an den Bouchene⸗Le arschau ausgebrochenen Un⸗

chhaͤndler Dentu im Druck ndlungen i

vorlesen. Fortsetzung des (gestern abgebrochenen des Grafen von nm

. , in eine gruͤndliche Pruͤfung dieser Akte einzugehen; es ist wichtig, sie sorgfaͤltig zu ang, um den ganzen Umfang der Veraͤnderun mit cinem durch so viele Gesetze begr vornehmen wollte. Der erste dieser Akte suspen

nklage kurz Verhoͤr der eschritten

Berichts

Angetlagte Hier ist der Ort, m. en zu begreifen, die man erungs⸗System irt die Frei⸗

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demnaͤchst werden ndeten Re

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ndere uͤber saͤmmtliche allge⸗ Fragen verhandeln, die sich Vertheidigung beziehen. Herr Hennequin Herrn Chantelauze n Guernon de Ranville vertheidi⸗ die KBertheidigungsreden der An⸗ n Berenger und Madier de Montjau Letztere wird sich mit der juristischen stere mit den politischen und Präjudi— und Herr Sauzet fuͤr seine Kolle— also der wichtigste Theil der ger uͤbertragen.

Praͤfekt des Seine⸗De⸗ er Polizei⸗Praͤfekt besichtigten vorgestern en Minister eingerichtete Gefaͤngniß im Gleich nachdem sie sich entfernt hatten, zu schließen und Nieman⸗ Alles deutet

der zweite löost die Deputirt en⸗-Kammer guf; der dritte schmilzt nach den Prineipien der con stitut ionnellen Eharte die Wahl-Verschriften um und ordnet die Vollziehung des Art 45 der Charte an. Der. Wirklich. keit nach vernichteten sig die Gesche und aäͤnderten die Formen der Regierung. Zunaͤchst waren Artikel der Charte aufgeheben oder umgeaͤndert, in Kraft stehende Gesetze abgeschafft; fruͤher aufgehobene wieder in Kraft gesetzt worden, und zwar durch die alleinige Autoritaͤt der Verordnungen und ohne die Mitwirkung der Kammern. Und dennoch wurde laut dem Art. 153 der Charte die gesetzgebende Gewalt in Frankreich durch den Koͤnig und die beiden Kammern zusammen äusgesbt. Dem Gesetz, vom *sten Maͤrz 1322 zufolge blieb dem Koͤnige, wenn die Rechte, kraft de. ren er die Charte verliehen hatte, gegen jeden Angriff geschuͤtzt bleiben sollten, unter der von ihm ceingesetzten Regierungsform keine andere Autoritaͤt, als dieienige, die er durch die Ver⸗ fassung besaß, und die auf derselben Linie stehenden Rechte der Kammern, so wie deren Autoritaͤt, mußten far eben so unwerletz lich gehalten werden. Der 14te Art. der Charte endlich behielt dem Könige nur das Recht vor, die fuͤr die Ausfuhrung der Ge— setze und die Sicherheit des Staats erforderlichen Reglements und Verordnungen zu erlassen. Dies war die erste Verletzun

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der Charte, ein Attentat gegen die Verfassung des Staats un eine Üsurpation der Rechte und der Autoritaͤt der Kammern. Sie erstreckte sich auch auf die erste und dritte Verordnung.

Der Art. 8 der Charte sicherte den Franzosen das Recht, ihre Meinungen bekannt machen und drucken zu lassen, indem sie sich nach den Gesetzen hinsichtlich der Unterdruͤckung der Miß⸗ braͤuche diefer Freiheit richten. Nach gruͤndlichen Erdrterungen,

nach zahfreichen und schmerzlichen Erfahrungen waren im Jahre

1319 zwei Gesetze über diesen Gegenstand erlassen worden:; das eine die Unterdruͤckung der Preß Vergehen und Verbrechen, das andere die Bekanntmachung der Journale und periodischen Schrif⸗ ten betreffend; beide bewilligten absolute Freiheit und organisirten ein System gesetzlicher Verantwortlichkest gegen die Mißbraͤuche

dieser Freiheit unter der Autoritaͤt der Gerichte. Im Jahre 182

wurden zwei neue Gesetze zu dem Zwecke erlassen, diese Gesetzge⸗ bung zu modificiren Sas Gesetz vom 23 Maͤrz war zur Ver. vollstaͤndigung des Systems der Unterdruͤckung der Pre vergehen erlassen worden; das vom 11ten desselben Monats bestimmte die Polizet der Fournale und periodischen Schriften, es untersagte die Bekanntmachung jeder Art dieser Schriften ohne die Erlaub⸗ niß des Königs und gestattete der Regierung, dieselben unter schwierigen Umständen und in Abwesenheit der Kammern einer temporatren Censur zu unterwerfen. Das Gesetz vom 23. Juli 13235 stellte endlich ünter gewjssen Bedingungen die durch das Gesetz vom 9. Juni 1519 gegründete Freiheit wieder her. Dit erste der drei Verordnungen vom 25. Juli unterwirft die perlodische Presse aufs neue dem 3Zwange der vorgaäͤngigen Erlaubniß des Koͤnigs, indem sie die aufgehobenen und fast ver⸗ gessenen Bestimmungen des Gesetzes vom 231. Oktober 1814 wie⸗ der hervorsucht; sie macht dieselben sogar noch strenger Die Erlaubniß mußte nach gewissen Zeitraͤumen aufs nene eingeholt und konnte stets von der Regicrung zurückgenommen werden; fuͤr üebertretungsfaͤlle wurde die Beschlagnahme und Vernich⸗ tung der Pressen und Typen angeordnet. Das Gesetz von 1814 hatte die Schriften von mehr äls 20 Druckbogen, so wie die Memoiren uͤber ö. und die Abhandlungen der gelehrten elischaften, von der vorgaͤngigen Pruͤfung

Faͤllen derselben wieder unterworfen seyn. Die Verfasser dieser Verordnung begnügten sich also nicht mit der Vernichtung der esetzlichen Bestimmungen, welche die freie u enge . ver⸗ sassungs mäßigen Gargntieen beschuͤtzten, und mit der Wiederein⸗ führung der warten Beschraͤnküngen aufgehobener Gez san= dern iniprovisirten eine neue , , ,, um neue Beschraͤn⸗ kungen eintreten zu lassen und die Klagen der Birger um so scichter zu ersticken. Dies konstituirt durch die vbllige Vernich tung des Rechtes, seine Meinungen durch den Drück bekannt machen zu lassen, eine zweite Verletzung der Charte.

Dem Art. 50 der Charte gemaͤß konnte der Koͤnig die De⸗ putirten⸗Kammer aufloͤsen; aber die . dieser dem Kö⸗ nige darum vorbehaltenen Macht, damit er be einem Zh e gelt zwischen seiner Regierung und der, Wahl Kammer erproben konne, oh die öffentliche Meinung die Opposttion der Abgeord⸗ neten dez Volkes billige, oder ob die letzterg nur Cin Refultat ihrer perfnlichen Ansichten sey, setzt: das Vorhandenseyn einer konstituirten, berathenden und handelnden Deputirten Kammer vorgus, welche bevollmächtigt sey, ihre Gesinnungen durch ihre Beschluͤsse . auszusprechen. Einerseits kann man eine Kam= mer, die nicht vorhanden ist, nicht aufloͤsen; andererseits kann das Recht, sie auffuldsen, wenn sie vorhanden ist, nicht die Be. an, nach sich ben „die nach einer Auflosung der Kammer geschchenen Wahlen zurfickzuwcisen., Der König besaß kein gesetz. liches Recht uber die Wahlen; nur der Heputirten Kammer kam es zu, uͤber die Gesetzmaͤßigkeit und Gultigkeit derselben zu entscheiden; keine Macht war befugt, uͤber die Tendenz der Wahlen 6 rich ten, und so lange die neu erwaͤhlten Deputirten noch nicht zu⸗ sammengetreten waren, so lange gab es auch noch keine Kammer, sondern nur Wahlen, welche vor Niemandes Forum gehörten. Die zweite Vergrdnung vom 25. Juli lbste nun aber eine Kam= mer auf, die erst am 3 August zufammentreten sollte; sie sprach

Wort erhalten. Herr von Martignae wird den Fuͤrsten v.

heit der periodischen und halbperiodischen Presse;!

die Auflbsung mit Hinsicht auf angebliche umtrjebe aus, welche auf mehreren Punkten des Köoͤnigreiches ins