1830 / 350 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

̃ . .

2 ö

w 2 a v 2

aun ——

2

2

2722 Werk gesetzt worden seyn sollten, um die Wähler zu fen und zugleich Maaßregeln getroffen habe, um sich den Bei⸗

taäuschen und irre zu leit en. Alsg die 3 , , Qppo⸗ sition der Wähler, und nicht die wirkliche Opposition der Waͤh⸗ ier, war der Grund zu dieser , , welche . den Zweck hatte, nicht die Kammer aufzuldsen, sondern gültige und regelmäßige Wahlen zu annulliren. Dies ist dee dritte Verletzung der Charte, Usurpatlon des Rechtes, die Wahlen fur nichtig zu erklaren, und eine falsche Anwendung des Art. 19.

Dem Art. 35 der Eharte gemaͤß sollte die Organisation der Wahl Kollegien durch Gesetze bestimmt werden. Solche Gesetze sind ihrer Natur nach wahre Fundamental⸗ und , ,. Gesetze, weil sie einen der wichtigsten Zweige der Legislatur or-

, . Nach langen und muͤhsamen Berathungen waren zwei esetze uber diesen Gegenstand gegehen worden Das Gesetz vom * , 1817 hatte bestimmt, daß jeder Franzose, der im Ge⸗ nuffe seiner buͤrgerlichen und politischen Rechte sey, das 30 ste Jahr zuruͤckgelegt habe und zh) Fe. an dirckten Steucrn ente

richte, herufen sey, in dem Departement, wo er sein politisches

Domicil habe, an der Wahl Theil zu nehmen. Die Finanz- Gesetze, die hier allein kompetent sind, rechnen die Patent Steuer u den dirckten Abgaben. Das Gesetz vom 20. Juni 132 hatte * jedem Departement ein großes Wahl⸗Kollegium und Bezirks Wahl-⸗Kollegium errichtet, welche direkt, und jedes in seiner Sphaͤre, ein oder mehrere Mitglieder der Deputirten⸗ Kammer wahlen sollten. Einem andern Gesetze, dem vom 9. Juni 1824 gemäß, follte die Kammer alle sicben Jahre gaͤnzlich erncuctt wer pen, und die beiden Gesetze vom 2. Mai 1827 und 2 Juli 1328 hatten die Bestimmungen uͤber die Anfertigung und jaͤhrliche Reviston der Wahl Listen festgestellt. Auf diese, Weise cegulirte ein vollstaͤndiges durch die Entscheidungen der Gerichtshof be⸗ kraͤftigtes Gesetzbuch die Ausübung der Wahlrechte in allen ihren Theilen. Die hritte der Verordnungen vom 25. Juli stieß die ses ganze Gesctzbuch um; mit einem Federzuge strichen die Verjasser derselben die Patent Steuer von der Liste der direkten Abgaben und nahmen der gewerbtreibenden Klasse das Burgerrecht. Sie ingen noch weiter; sie hoben die Bezirks-Wahlen auf, da die . in den Bezirks-Kollegien des Rechts der Deputirten⸗ Wahl beraubt waren und nur Kandidaten vorzuschlagen hat fen. Die definitive Wahl war den Departements - Kollegien vorbehalten, die aus dem vierten Theil der hoͤchstbesteuer⸗ ten KWaͤhler des Depgrtements bestanden. Diese sollten je⸗= doch wenigstens die Haͤlfte der von den Bezirks Kollegien vor⸗ eschlagenen Kandidaten waͤhlen. Drei Viertheile der Waͤh⸗ R aiss waren ihrer Rechte beraubt, und das bevorrechtete Vier⸗ theil Kbte die seinigen nur unter Beschraͤnkungen aus und war nur in der Halfte feiner Wahlen wirklich frei. Fur die Bil⸗ dung der Lislen waren weder Formalitaͤten mehr vorgeschrie ben, noch stand der Rekurs an die Gerichte gegen die Irrthuͤmer und Mißbraͤuche mehr offen, welche diese Bildung veranlassen konnte. Die politische Lage der Burger, welche propisorisch den Agenten der Verwaltung Preis gegeben war, sollte in letzter Instanz durch die Beputirken Kammer beurtheilt werden, welche weder Zeit noch Mtttel hat, daruͤber mit Sachfenntniß zu entscheiden Die jaͤhrliche Erneuerung eines Fuͤnftheils der Kammer war an Tie Stelle der gänzlichen siebensährigen Erneuerung gesetzt. Auch die Anzahl der in dem Departement, zu dessen Vertretern sie er⸗ nannt sind, nicht anfaͤssigen Deputirten war veraͤndert. Alle diese, eine ganze Gesetzgebung umstoßenden Veraͤn derungen wur⸗ den durch eine Verordnung eingeführt. Die Burger und die Gerichte sahen sich zu gleicher Zeit, die Einen ihres Rekursez, die Andern ihrer Befugnisse beraubt. Die Grundlagen der Na. tionas⸗- Vertretung waren verandert; diese war nur noch ein Trugbild, und unter den Truͤmmern so vieler Gesetze ging die Tharte felbst zu Grunde. Dies war aber die vierte Verletzung

eine Verordnung; Waͤhler, welche 300 Fr. an direkten Steuern ahlen, werden ihrer Wahlrechte beraubt, dagegen wird die Er len but ertheilt, uͤber die Haͤlfte der Deputirten cines Departe⸗ ments unter den Waählbaren zu ernennen, die ihr volitisches Domicil außerhalb des Departements haben. Diese Maaßregeln enthielten eine Revolution; darf man sich daher wundern, daß sie eine solche erzeugt haben? Wir haben geglaubt, in eine gruͤndliche Prufung der angeschuldigten Verordnungen eingehen zu müssen, denn ste bilden den Häuptgegenstand der Anklage, sie sind das wahre corpus delicti; Sie tonnten daher nicht ge⸗ nug mit denselben bekannt werden. . Laffen Sie uns nunmehr den Faden der Ereignisse wieder

aufnehmen, welche die Bekanntmachung dieser Verordnungen be⸗

leiteten und ihr folgten. Die Verordnung, wodurch die Preß⸗ . eit suspendirt ward, mußte im höchsten Grade die Unzufrie⸗ 66 einer thaͤtigen Klasse von Kaufleuten und Arbeitern erre⸗ gen, welche der ausgedehnte Buchhandel in Paris versammelt Bie Speculationen waren gehemmt, die Arbeiten unterbrochen, Tie Etistenz der Familien kompromittirt. Es war leicht voraus- Nö. daß der oͤffentliche Friede gestoͤrt werden und daß die

rschütterung sich auch in den entferntesten Provinzen fuͤhlbar machen würde. Diese gesetzwidrigen Verordnungen mußten den thaͤtigen und berechtigten Widerstand der Buͤrger erregen und dieser Widerstand diejenigen, welche ihn leisteten, vor die Krimi nal⸗Gerichte bringen ennoch konnte es keinem Mitgliede des Conscils unbekannt seyn, daß die gewohnlichen Gerichte der Voll ziehung jeder verfassungs widrigen Maaßregel ihren Beistand ver⸗ sagen würden. Daher die naiürliche Vermuthung, daß das Mi⸗

nisterium Anstalten zur Organisicung von Peevotal-Gerichtshd⸗

t /

diesen Bemerkungen, in so fern sie die

stand der bewaffneten Macht sichern. Wenn aber die Vernich. tung der Preßfreiheit einen so schmerzlichen und tiefen Eindruck in Paris hervorbringen mußte, so mußte die Wirkung der Wahs⸗ Verordnung, die durch einen despotischen Akt ein auf so viele Gesetze begruͤndetes System, welches von Frankreich geehrt und geliebt wurde und wopon es eben einen so ruhmvollen Gebrauch gemacht hatte, noch viel staͤrker und ausgedehnter seyn. Diese Verordnung, welche seit langer Zeit anerkannte Rechte vernich⸗ tete, mußte die ausgestoßenen Waͤhler und alle diejenigen erbit⸗ tern, welche auf die Ehre hofften, spaͤter in den Wahl⸗Koͤrper ein⸗ zutreten. Welchen Widerstand mußte man nicht von Buͤrgern erwarten, die man so tief und gewissermaßen an ihrer Ehre ver⸗ letzte? Was mußte man endlich nicht von ganz Frankreich befuͤrch⸗ ten, dessen kaum beendigte Wahlen man schmaͤhlich vernichtete! Es war schwer zu glauben, daß diejenigen, welche sich erkuͤhnt, einen so verwegenen Plan zu fassen, nichts vorausgesehen und nichts vorbereitet hatten, um so viele Gewaltthaͤtigkeiten zu un terstuͤtznn und cinem so gewagten Unternehmen das Gelingen zu sichern. Je nothwendiger, nach dem System der angeklagten Minister, die Verordnungen waren, je mehr der Thron angegrif⸗ fen und je erwiesener jene allgemeine Varschwöͤrung war, welche die Kdoͤnigl. Autoritaͤt, den Frieden des Landes und ssegzr die Ruhe Europas angeblich bedrohte, um so mehr haͤtten sie Maaß⸗ regeln treffen und alle Mittel des Gelingens vereinigen muͤssen. Und dennoch, so unglaublich es auch scheinen mag, werden Sie, m. H., gendthigt seyn, zuzugeben, daß man fast nichts voraus⸗ gesehen hatte; jene drohenden Vereine, jene heftige Opposition, jene offenkundigen Komplotte, jene verwegenen Verschworenen, das Alles sollte mit der amtlichen Bekanntmachung der Ver⸗ ordnungen verschwinden. Wir haben nichts entdecken koͤnnen, was zu dem Glauben berechtigte, man habe sich vorher mit der Organisirung außerordentlicher Gerichtshoöͤse beschaͤftigt, und wir fe, versichern zu konnen, daß keine auf diesen Gegenstand zezuͤgliche minsterielle Depesche vernichtet oder aus den Buͤreaus entwendet worden sey. In der That erhellt aus den Aussagen der vernommenen Zeugen, so wie aus den von uns gesammelten Dokumenten, die hierin mit den Antworten der Angeklagten übereinstimmen, daß die Minister vor dem 253. Juli nicht daran gedacht hatten, die Buͤrger des heiligen Rechts zu berauben, nur don den gewöhnlichen Landes-Tribunalen gerichtet zu werden. Wie anwahrscheinlich es auch seyn mag, so ergiebt ez sich den⸗ noch als gewiß, daß die Minister glaubten, alle durch die Ver⸗ ordnungen, in Anregung gebrachten oder dargus hervorgehenden Fragen wuͤrden sich auf administrative Weise entscheiben las⸗ sen und keinen ernstlichen Widerstand herbeifuͤhren. (Fortsetzung folgt.) 31

Großbritanien und Srland. Parlaments-Verhandlungen. Im Oberhause

uͤberreichte am 8. Dez. der Marquis von Ormonde eine

Bittschrift aus Kilkenny, in der um Aufhebung der Groß— britanisch-⸗Irlaͤndischen Union nachgesucht wurde, erklaͤrte je— doch zugleich, daß er mit den Bittstellern durchaus nicht ein⸗ verstanden sey. Lord Clifden fuͤgte hinzu, die Irlaͤnder koͤnnten, wenn sie etwa einen Bourbon oder einen andern auswärtigen Prinzen, zu ihrem Koͤnige erwaͤhlten, sich in kein großeres Ungluͤck stuͤrzen, als indem sie die Trennung der bei— den Lander za bewirken suchten. Von allen Land-Eigenthuüͤ—⸗ mern Irlands, moͤgen es nun Katholiken oder Protestanten seyn, waͤre gewiß kaum Einer unter Hundert dem Plan ei— ner Trennung geneigt. Lord Farnham fand sich veran—

der Charte, namlich Organtsirung der Wahl Kollegien durch laßt, einige Bemerkungen uber das Amt eines Kanzlers von

Irland zu machen, wobei er sein Bedauern aus prach, daß bei diesem, so wie beim Lord-Kanzler-Amte, die Verwaltung der Gerechtigkeit mit der Politik so sehr zusammenhinge, daß bei einer Aenderung in der letzteren auch die Groß-⸗Beamten

ausscheiden muͤßten, welche der ersteren vorständen. Er

habe vernommen, daß Lord Plunkett den Sir A. Hart in der Stelle eines Kanzlers von Irland abloͤsen wuͤrde; bedenke man, daß jeder abtretende Kanzler eine Pension von 4090 Pfd. erhalte, so muͤsse man schon aus oͤkonomischer Ruͤcksicht bedauern, daß die Ernennung eines neuen Ministeriums auch immer die eines neuen Kanzlers 1 Folge habe; nicht weniger als sechs pensionirte Kanz

malen, und ware es wohl zu wuͤnschen, daß nicht cher ein neuer ernannt werbe, als bis von den pensionirten einer gestorben ware. Der , . erklaͤrte sich mit konomische Ruͤcksicht

auf sein eigenes Gehalt betrafen, ziemlich einverstanden; eine

Sonderung jedoch der politischen von den juridischen Functio⸗

nen hielt der Kanzler sowohl in England als in Irland fuͤr schwierig; auch meinte er, es sey noch kein Präcedent dafür vorhanden, daß bei dem Ausscheiden des Lord-⸗Kanzlers nicht

auch der Irlaͤndische Kanzler abgetreten ware. Der Her. zog von Wellington fragte den Minister des Innern (Lord Melbourne), welche Bewandtniß es mit einer heute durch

Beilage

er gaͤbe es der⸗

2723

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung

.

die Straßen der Hauptstadt nach dem St. James Palaste stattgefundenen Prozession habe, die von einer unzaͤhligen Menschenmasse begleitet gewesen sey und großen Auflauf in den Straßen erregt habe? Lord Melbourne antwortete,

daß am Tage nach seiner Amts-Uebernahme eine Deputation

der vereinigten Gewerke von London bei ihm erschienen sey und den Wunsch geäußert habe, Sr. Majestaͤt eine Adresse zu uͤberreichen, in der, mit Hinsicht darauf, daß der Königl. Besnch in der City eine so traurige Unterbrechung erlitten, die Gewerke ihre Loyalität und ihre feste Anhänglichkeit an Gesetze und Ver— fassung zu erkennen geben wollten. Er habe darauf beim Könige selbst dieserhalb angefragt und von demselben die huldreiche Versicherung erhalten, daß er die Adresse entgegen⸗ nehmen wuͤrde, die, wie sodann verabredet wurde, durch drei Individuen beim Lever des Königs uͤberreicht werden sollte. Üngemein uͤberrascht sey er (Lord Melbourne) worden, als er gestern Aufforderungen an die Gewerke gelesen habe, sich dabei in Masse einzufinden. Nachdem er sogleich die Civil— und Polijei⸗Behoͤrden der Stadt daruͤber konsultirt, haͤtten sie es fuͤr das Angemessenste gehalten, die Prozession nicht durch Waffengewalt zu stoͤren und lieber Vorsichtsmaaßregeln zur Aufrechthaltung der Ordnung zu treffen. Wirklich habe auch die Prozession in der ruhigsten Weise stattgefunden, und glaube er demnach, das kluͤgste Verfahren beobachtet zu haben. Der Herzog von Wellingten erklärte nichts desto⸗ weniger den heutigen an en au fuͤr ungesetzlich, wiewohl er zugab, daß er nur in der Meinung, die Regierung sey nicht davon praͤvenirt gewesen, durch seine Bemerkungen sie habe aufmerksam machen wollen.

Am 9. Dez. machte Lord Wyn ford den angekuͤndig⸗ ten Antrag auf eine Untersuchung der Ursachen der gegen— wärtigen Landesnoth. Er hielt dabei einen langen Vortrag, in welchem er auf das in verschiedenen Provinzen, sowohl unter den Landbauern als unter den Fabrikanten, herrschende Elend aufmerksam machte, fand sich jedoch veranlaßt, seinen Antrag, nachdem die Grafen von Roseberry, Winchel— sea und Stanhope ihn unterstuͤtzt, jedoch Lord King, Graf v. Radnor, der Herzog v. Wellington, Graf Grey, der Herzog v. Neweastle, Graf v. Five und der Herzog v. Richmond sich ihm widersetzt hatten, wieder zu⸗ räckzunehmen. Wiewohl der Graf v. Radnor und der Her— zog v. Wellington sich beide gleichmaͤßig gegen den Antrag ausgesprochen hatten, griff doch der Erstere die Verwaltung des Letzteren so lebhaft an, daß er bei einer Stelle von mehreren Lords zur Ordnung verwiesen wurde. „Waͤre ich jetzt“, sagte er, „ein Mitglied des Unterhauses, so wuͤrde ich auf einen Ausschuß antragen, der die Mitglieder der vorigen Ver⸗ waltung in Anklagestand versetzen muͤßte, denn sie ließen, beim Ausscheiden aus ihren Aemtern, das Land im allergefaͤhrlich⸗

sten Zustande zuruͤck, in einem Zustande, der die Aufloͤsung.

des gesellschaftlichen Verbandes hatte zur Folge haben können, and wurden doch nicht von der Rache eines gekraͤnkten —“ Hier erfolgte der Ruf der Ordnung. Der Redner meinte, daß er keine Person genannt und Niemanden habe persöͤnlich verletzen wollen. Er nannte den gegenwartigen Antrag un⸗ gerecht gegen die neue Verwaltung, da diese erst seit drei Wochen im Amte sich befaͤnde und ihren sesten Willen zur Untersuchung und Abhuͤlfe aller Noth eren, zu erkennen egeben habe. „Ich bin,“ sagte er, „keiner Art von Men⸗ chen blinder Anhänger; ich setze jedoch großes Vertrauen in die gegenwartige Verwaltung, weil ich sie fuͤr gewandter, kenntnißreicher und vornrtheilsfreier als irgend eine fruͤhere slte. Erst wenn sie etwa nach einer gewissen Zeit ihre

ersprechungen nicht erfuͤllt haͤtte, wuͤrde es recht seyn, einen Antrag, wie den eben vernommenen, zu machen. Besser als in Comitéen solche Untersuchungen jetzt anzustellen, wird es seyn, wenn Jeder erst nach seiner Heimat sich verfuͤgt,

um aus allen Kraͤften der hereinbrechenden Aufloͤsung aller

gesellschaftlichen Ordnung entgegen zu arbeiten. Taͤglich fallen

die Verhaͤltnisse, auf denen unser Verband gegruͤndet ist,

immer mehr uͤber einander, stuͤndlich werden die Glieder der Kette, welche sie zusammenhtelten, loser, und der ganze Koͤrper von der Fußsohle bis zur Scheitelkrone wenn ich mich so

ausdruͤcken darf ist eine faule kranke Masse voller Krebs⸗

Schäden. Seit 50 Jahren hat unsere Regierung immer denselben ungluͤcklichen Weg befolgt, indem sie die Lasten des Armen durch ungleich vertheilte Steuern und unterjochende Gesetze vermehrte, wahrend sie zugleich mit eifer suͤchtigem Auge jedes sogenannte Privilegium der reichern, aber weniger

statten.

. 350.

22

gewerbfleißigen Klassen bewachte. Gegenwaͤrtig fangen wir erst an, die unvermeidlichen Folgen dieses unglücklichen Ver⸗ fahrens zu empfinden; uͤberall blicken hier die unzufrie— denen arbeitenden Klassen voll Mißgunst und Feind schaft auf die hoͤheren. Lange hat das Volk verge— bens auf Parlaments-Reform und andere Mittel zur Ab— huͤlfe seiner Leiden gewartet. Eine wohlthaͤtige Veraͤnderung hat jedoch kurzlich im Minister Rathe stattgefunden, und diese wird auch hoffentlich ihre Wirkung auf das Volk nicht verfehlen.“ Der Herzog v. Wellington erklaͤrte, daß er sich dem Antrage aus denselben Gruͤnden widersetze, die ihn in der vorigen Session bewogen haͤtten, sich dagegen zu op— poniren. Laͤcherlich sey die Behauptung, daß irgend eine Maaßregel des vorigen Ministeriums den gegenwärtigen Zu— stand des Landes herbeigefuͤhrt habe, man moͤge ihm doch einmal eine solche Maaßregel nennen! „Der edle Graf“, fuhr er fort, „der unsere Politik so angeklagt, hat indessen

den Grund, auf dem seine Anklage beruht, etwas verschoben;

nachdem er naͤmlich zur Rache gegen die Mitglieder der letz⸗ ten Verwaltung aufgefordert, schreibt er den gegenwaͤrtigen aufgeregten Zustand der Gemuͤther der unweisen Politik aller Verwaltungen seit 50 Jahren zu und nimmt bei dieser Ge— legenheit auch meinen edeln und gelehrten Freund (Lord Eldon) mit. Ich bin jedoch der Meinung, daß dieser eben so wenig mit dem gegenwartigen Zustande etwas zu schaffen hat, als ich. Denn ich wiederhole es, daß erst, seit⸗ dem im Juli und August die ungluͤcklichen Ereignisse alt solche muß ich sie betrachten in benachbarten Landern statt⸗ gefunden, die ihrem Charakter, so wie ihrem Ursprunge nach, so sehr entstellt worden sind, auch das Volk hier verleitet wurde, dem schlechten Beispiele zu folgen, das man ihm vor— hielt; bloß weil man das Volk nicht daruͤber belehrt hat, wie ungluͤckliche Folgen aus dieser Nachahmung eines fremden Beispieles entspringen muͤssen, hat der Zustand der arbeiten⸗ den Klassen ein so trauriges Aus sehen gewonnen. Inzwischen hoffe ich immer noch, daß die Unzufriedenheit, die Unruhen, so wie die ihnen zum Grunde liegende Bethöoͤrung, nur ört⸗ licher und voruͤbergehender Art sind. Ich erdreiste mich um so mehr, dies zu 5 als, mit Ausnahme einiger Di—⸗ strikte, wo die Ruhe allzuarg gestoͤrt worden, die Revenue uͤberall zugenommen und die Consumtion, so wie die Frage nach unseren Erzeugnissen, sich vermehrt hat.“

Im Unterhause wies Sir Rob. Wil son einige Bemerkungen des Herrn O Connell in Bezug auf Radikal— Reformer mit Unwillen zuruͤck und gerieth dabei so sehr in Zorn, daß er nach Beendigung seiner Rede das Haus ver— lassen mußte. Der Kanzler der Schatzkammer (Lord Althorp) trug angekuͤndigtermaßen auf die Ernennung eines Ausschusses an, der untersuchen soll, welcherlei Aemter einer Reduction faͤhig seyen. Die Regierung, sagte er, sey ent⸗ schlossen, in jedem Departement Ersparnisse und Einschraͤn⸗ kungen eintretun zu lassen, doch wuͤrde man sich nicht etwa eine blinde Ersparungs-Wuth gegen nothwendige Aemter ge⸗ Der Antrag wurde genehmigt und der Ausschuß sogleich ernannt. Es befinden sich unter den Mitgliedern desselben der Kanzler der Schatzkammer, Sir Rob. Peel, Herr Goulburn, Sir H. Parnell, Herr Hum und Herr Baring.

London, 10. Dez. Vorgestern fand bei Hofe ein gro— ßes Lever statt. Gegen 2 Uhr erschienen vor dem Palaste in feierlichem Zuge mit Musikchoͤren und Fahnen gegen 8060 Personen aus den verschiedenen gewerbtreibenden Klassen Lon⸗ dons. An ihrer Spitze befanden sich 2 Deputirte, die in ei⸗ nem von 4 Pferden gezogenen Wagen fuhren. Diese Letzte⸗ ren wurden durch den Viscount Ven odt e- einga fuͤhrt und uͤberreichten Sr. Majestaͤt eine Adresse von mehreren 1 dels, und Fabrik⸗-Gesellschaften der Stadt London und ihrer Umgebung, die vom Koͤnige auf das huldvollste entgegenge nommen wurden. Die Adresse war auf purpurfarbenen Mr las mit goldenen Buchstaben gedruckt und mit reicher Gold—

stickerei verziert und trug die Ünterschriften von 37,000 Per

sonen, die in derselben dem Koͤnige ihr Bedauern uͤber die Gruͤnde ausdrucken, durch welche der Besuch Sr. Majestäͤt

in Guildhall verhindert worden, und nig eic die Versicherun⸗

X ihrer unbegraͤnzten Treue und Ergebenheit darlegen. erner wird dem Koͤnig, mit vollem Vertrauen auf die vä— terliche Vorsorge Sr. Majestaͤt, die Verbesserung der zeithe⸗

rigen bedrängten Lage der gewerbtreibenden Klassen anheim

ö Q