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sen Zwecke verwenden; Alles, was die Regierung thun koͤnne, sey, daruͤber zu wachen, daß sich auf der Graͤnze selbst keine bewaffneten Haufen bilden, deren 8 die Nachbarstaa⸗ ten beunruhigen konnten; in dieser Beziehung habe sie Alles gethan, was man billiger Weise von ihr verlangen koͤnne, und ihr Betragen sey nicht nur vorwurfsfrei, sondern sogar lobenswerth; was die angefuͤhrten Worte des Generals Lafayette betreffe, so habe derselbe sie lediglich in der Absicht gesprochen, die Buͤrger daran zu erinnern, daß sie dem Gesetze Gehorsam schuldig seyen. Nach dem Herzoge v. Broglie bestieg auch noch der Präsident des Minister— Raths die Rednerbuͤhne, um die Behauptungen des Her— zogs von Fitz-⸗James zuruͤckzuweisen. „Ich fuͤhle mich“, aͤu— ßerte er, „zu der Erklarung verpflichtet, daß es keine Gesetzes⸗ Uebertretung giebt, die nicht sofort geahndet worden waͤre. Ich kenne keinen Winkel in ganz Frankreich, wo man irgend eine Unordnung unbestraft gelassen hatte. Die jetzigen Mi— nister bekennen sich noch jetzt zu denselben Grundsaͤtzen, die sie fruher vertheidigten; die Uebernahme eines Portefeuilles hat weder ihre Sitten noch ihre Sprache geandert. Sie ver— hehlen sich die Hindernisse nicht, von denen sie umgeben sind; sie wissen, daß es im Lande, wenn auch vielleicht keine Feinde, doch irre geleitete Maͤnner giebt, die zwei entgegengesetzten Syste⸗ men angchoͤren. Aber die Regierung leiht allen Reden ein aufmerk— sames Ohr; sie beobachtet alle Handlungen, und wo ihr diese straf— bar erscheinen, wird sie selbige, wer sie auch begehen mag, zu bestrafen wissen. Nicht der Ehrgeiz hat uns bewogen, das Nuder des Staats zu uͤbernehmen; wir folgten dabei allein den Gefuͤhlen, die unsre Vaterlandsliebe uns eingab. Wir
erwarten dafuͤr eine Belohnung, und dieser Lohn soll das
Gluͤck des Landes seyn. Wir verlangen den Frieden im In— nern und nach außen hin und konnen der Kammer die Ver— sicherung geben, daß unsere Sprache in dieser Hinsicht rich— tig gewuͤrbigt worden ist. Aber um uns den Frieden zu er— halten, muͤssen wir beweisen, daß wir den Krieg nicht scheuen. Uns duͤrstet weniger nach Ruhm, als nach des Landes Wohl— fahrt. Wenn zwischen beiden die Wahl nicht uns zusteht, so wollen wir uns mindestens des Vertrauens des Königs und der Achtung des Landes wuͤrdig zeigen.“ Der betreffende Gesetz-Entwurf wurde n. mit 101 Stimmen ge— gen 1 angenommen. — Der Graf Motlien berich— tete sodann uͤber den im Laufe der Sitzung einer Kommission zur Pruͤfung uͤberwiesenen Gesetz-Entwurf in Betreff des Kredits der 300 Mill. auf das Budget von 1831 und stimmte fuͤr die Annahme desselben. Der Entwurf wurde, ohne irgend eine Berathung, mit 105 Stimmen gegen 1 angenommen und die Sitzung um 43 Uhr aufgehoben. — Die Sitzungen der Pairs-Kammer sind jetzt auf einige Zeit unterbrochen, da diese Kammer am naͤchsten Mittwoch Eẽlißten) als außerordentlicher Gerichtshof zusammentritt, um die in Anklagestand versetzten Minister zu richten.
Deputirten⸗ Kammer. Die Sitzung vom 10.
Dez., die bereits um 107 Uhr eroͤffnet wurde, begann mit den
Berathungen uͤber den Gesetz-Entwurf, wodurch die Regie— rung zur Forterhebung der bestehenden Steuern waͤhrend der ersten vier Monate des kuͤnftigen Jahres ermaͤchtigt und ihr ein vorlaͤufiger Kredit von 300 Millionen bewilligt werden soll. Die Debatten, wozu derselbe Anlaß gab und woran 13 Redner mit Einschluß des Finanz-Ministers Theil nahmen, waren von keinem erheblichen Interesse, und der Gesetz-Ent— wurf selbst wurde zuletzt mit den von der Kommission in An— trag gebrachten Amendements in folgender Abfassung mit 288 gegen 1 Stimmen angenommen.
„Art. 1. Die durch das Gesetz vom 2. Aug. 1829 autorisirten direkten Steuern sollen provisorisch auch fuͤr die K ersten Monate des Jahres 1831 eingetrieben werden. Die durch dasselbe Gesetz autorisirten indirekten Steuern sollen, mit Ausnahme der in den nachstehenden Art. 3, 4, 5 enthaltenen Bestimmungen, bis zum 1. Mai 1831 fort erhoben werden.
Art. 2, 3, 4, 5. Wie in dem urspruͤnglichen Gesetz⸗ Entwurfe (s. Nr. 345 d. St. 3). ᷣ
Art. 6. Den Ministern wird, zur Bestreitung der Ausgaben ihrer Departements, auf das Budget von 1831 ein provisorischer Kredit von 300 Mill. Fr. bewilligt, der durch eine in die Gesetzsammlung aufzunehmende Koͤnigl. Verordnung unter sie vertheilt werden soll.
Art. 7. Der Finanz⸗Minister ist ermaͤchtigt, die Schatz ⸗Kammerscheine, deren Ausgabe durch den 6ten Ar— tikel des Gesetzes vom 2. August 1829 bewilligt worden ist, bis zur Höhe von 150 Millionen eirkuliren zu lassen. Im Falle der Unzulaͤnglichkeit soll eine anderweitige Aus— gabe jener Scheine, wozu die Erlaubniß mittelst Königl.
Verordnung eingeholt, und die in der naͤchsten Session der Kammern der gesetzlichen Sanction unterworfen werden muß, stattfinden.“
Gleich nach erfolgter Annahme dieses Gesetz⸗Entwur fes verließ der Praͤsident den Saal, um den Entwurf dem Koͤ⸗ nige vorzulegen. Während seiner Abwesenheit nahm Herr Dupin der Aeltere den Praͤsidenten-Stuhl ein. An der Tages-Ordnung war die Fortsetzung der Berathungen uͤber die Einziehung des gemeinsamen eme m , ü, und na⸗ mentlich uͤber die einzelnen Artikel des betreffenden Gesetz⸗ Entwurfes, da die allgemeine Diskussion schon Tages zuvor geschlossen worden war. Nachdem Hr. Laffitte (in einer Rede, woraus wir uns einen Auszug auf morgen vor be— halten) die beabsichtigte Maaßregel vertheibigt hatte, wurde der 1ste Art. in folgender urspruͤnglichen Abfassung ange— nommen:
„Art. 1. Der §. 3. des Art. 2. des Gesetzes vom 27.
April 1825 in Betreff derjenigen Summe, die von den 30 Mill. Renten zur Entschaͤdigung der Emigranten und ö uͤbrig bleiben moͤchte, ist und bleibt aufge⸗ oben.
Statt des 2ten Artikels hatte die Kommission einen an— dern in Vorschlag gebracht, wonach jene Rest-Summe nicht an— nullirt, sondern bloß von dem Entschaͤdigungs⸗Fonds auf den Staatsschatz uͤbertragen werden sollte. Dieser Antrag fand indessen keine Unterstuͤtzung, und der 2te Art. wurde dagegen ebenfalls in folgender urspruͤnglichen Abfassung angenommen:
„Art. 2. Die 3procentigen Renten, die nach dem vorhergehenden Artikel keine weitere Bestimmung haben, sollen aus dem großen Buche der öffentlichen Schuld ge— strichen und von dem Tage an, wo sie eingetragen worden, sammt ihren Zinsen zum Besten des Staats annullirt werden.“ ,
Nachdem dieser Artikel angenommen worden, erklaͤrte der Berichterstatter, Graf v. Mosbourg, daß die Kommission auch auf die uͤbrigen von ihr in Antrag gebrachten Amende— ments verzichte. Den Zten Artikel hatte der Finanz⸗Minister selbst in nachstehender Weise geaͤndert, wie er auch von der Versammlung angenommen wurde:
Art. 3. Der Finanz-Minister wird ermaͤchtigt,
eine Summe von 3 Mill. Renten, als ungefaͤhr derjeni— gen gleichkommend, die von dem Fonds der 30 Mill. dispo— nibel bleibt, in das große Buch der oͤffentlichen Schuld eintragen zu lassen. Diese Renten sollen zu der Zeit und
unter den Bedingungen ausgegeben werden, die dem In⸗
teresse des Schatzes und der Leichtigkeit der Negociation am meisten entsprechen. Der Ertrag derselben soll zu den Staats⸗Beduͤrfnissen verwandt werden.“
Der 4te Art. ging in der urspruͤnglichen Abfassung durch. Er
lautet also: „Art. 4. Ueber die gaͤnzliche oder theilweise Realisi⸗ rung und Verwendung dieses Kredits in Renten, die nur in Folge von Unterhandlungen mittelst Konkurrenz und Publizitaͤt zuerkannt werden duͤrfen, soll den Kammern Rechnung abgelegt werden.“
Ueber den 5ten und letzten Art. in Betreff des Tilgungs⸗ Fonds ließen sich 9 Redner vernehmen, worauf derselbe auf den Vorschlag des Herrn Jacques Lefébvre in nachstehender Abfassung angenommen wurde:
„Art. 5. Die, kraft des dritten Artikels zu creiren—⸗ den Renten sollen an der jahrlichen Dotations summe der Tilgungskasse Theil nehmen.“ ;
Der gesammte Gesetz-Entwurf ging sodann mit 246 ge— gen 57 Stimmen durch. — Am Schlusse der Sitzung kam noch der Gesetz⸗Entwurf uͤber die Zeitungen und periodischen Schriften zur Berathung. (Eine nahere Mittheilung dar— uͤber muͤssen wir uns auf morgen vorbehalten.) Der Ent— wurf selbst wurde unverändert in der von der Pairs-Kam⸗ mer vorgeschlagenen Abfassung (s. Nr. 348 und 349 d. St Zeit.) mit 238 gegen 6 Stimmen angenommen.
Paris, 11. Dez. Gestern ertheilte der König dem Fuͤrsten v. Castelcicala eine Privat Audienz, in welcher dieser 3. , . f. 6 a Schreiben als Koͤ⸗ nigl. Sicilitanischer Botschafter am diesseitigen Hofe zu uͤberreichen die Ehre hatte. nn ,.
Ueber die gestern stattgefundene Transportirung der gefangenen Minister von Vincennes nach dem kleinen Luxem—⸗ bourg geben hiesige Blatter . , Details: „In der vorhergehenden Nacht waren alle Vorbereitungen getroffen worden. Der Minister des Innern, der Abends zuvor mit dem General Lafayette und dem Polizei⸗Praͤfekten Verabre⸗
Beilage
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2731 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung 351.
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dungen getroffen hatte, fuhr um 5 Uhr Morgens mit den vom considérée dans sa source, ses formes et ses döveloppe—
General zu Begleitern der Gefangenen bestimmten Kommissa⸗ rien nach Vincennes. Ein Adjutant des Kriegs⸗-Ministers überbrachte den an den Gouverneur der Festung gerichteten Befehl. General Daumesnil, der während der Gefangen— schaft der Minister in der Ausuͤbung seiner schwierigen Amts Pflichten so viel Thaͤtigkeit, Muth und Menschlichkeit gezeigt hatte, war im voraus davon benachrichtigt und hatte alle militairischen Vorsichts-⸗Maaßregeln getroffen, um den Platz gegen einen Ueberfall zu sichern. Zahlreiche Infanterie- und Kavallerie-⸗Patrouillen durchzogen nach allen Richtungen das angraͤnzende Gehoͤlz. Der Minister⸗Rath hatte dem Minister des Innern den besonderen Auftrag ertheilt, die Transportirung der Gefangenen zu leiten. Herr von Montalivet und die Kommissarlen kamen vor Tages-Anbruch in der Festung an. Alle vorgeschriebenen Foͤrmlichkeiten wurden in Gegenwart des Abjutanten des Kriegs-Ministers und der Gerichtsboten des Pairs-Hofes schnell erfuͤllt, und der Zug setzte sich mit Tages-Anbruch in Bewegung. Der Minister des Innern stieg zu Pferde und stellt sich an die Spitze des Zuges, ne— ben sich den General Carbonnel, ber wahrend der Nacht zwei Piquets der reitenden National⸗Garde herbeigefuͤhrt hatte. General Fabvier seinerseits war mit einer Schwadron reiten— der Jaͤger gekommen, und die Besatzung von Vincennes hatte eine Abtheilung reitender Kanoniere unter Anfuͤhrung eines Capitains gestellt. Die Wagen waren mit vier Pferden be⸗ spannt und wurden durch Artilleristen vom Train gefahren. Im Wagen des Herrn von Polignac und von Peyronnet befanden sich die Herren Foy, Neffe des bekannten Gene— rals, und Joubert, Adjutanten des General Lafayette. Im
zweiten Wagen saß Hr. v, Guernon-Ranville mit Herrn Tho—
mas, Capitain von der Artillerie der National⸗Garde, und Herrn Ladvocat, Oberst- Lieutenant der 12ten Legion und zweiten Kommandanten im Gefaͤngnisse des kleinen Luxem— bourg. Herr von Chantelauze, der wegen eines heftigen Rheumatismus, woran er leidet, fruͤh nicht nach Paris ge— bracht werden konnte, ist erst gestern Abend im Wagen des General Daumesnil ohne Eskorte im Gefaͤngnisse angekom⸗ men. Der Zug setzte sich in kurzem Trab in Bewegung und fuhr sogar oft nur im Schritt. Man fuhr durch die Barriere du Tröͤne in Paris ein, durch die Vor⸗ stadt St. Antoine bis nach der Bastille uͤber den Boulevard
Bourdon, die Bruͤcke von Austerlitz, die neuen Boulevards,
die rue d'Enfer, durch die Allee der Sternwarte nach dem Garten des Palastes Luxembourg. Hier empfingen der Groß⸗ Referendarius der Pairs-Kammer und der Polizei⸗Praͤfekt die Gefangenen. Auf diesem langen Wege, der durch den volkreichen Stadttheil St. Antoine ging, dessen Bevoͤlkerung einen so thaͤtigen Antheil an den Ereignissen des Juli ge⸗ nommen hatte, bildete sich kein Haufen, noch ließ sich irgend ein Geschrei vernehmen. Jeder ging seinen Geschaͤften nach und blieb bei seiner Arbeit. .
Die Instructions Kommission des Pairs-Ho fes hat ge— stern noch vier neue Zeugen vernommen, namlich den Do— mainen⸗ Beamten Rieardy, den Friedens Beamten Traissard und den Limonadenhaͤndler Modelon.
Der Temps fuͤgt den von ihm vorgestern angegebenen bevorstehenden Pairs, Ernennungen noch den Sohn des Ge— neral Foy, die Herren von Saint,Crieg und Canonville, den Baron Louis, die Herzoge von Otranto, von Gaeta, die Herren Delessert, Ternaux,. Bignon, General Pajol, Ray⸗ nach und den Sohn des Marschalls Massena, Herrn Felix
F ure hinzu.
Die zahlreichen hier lebenden Polen meldeten sich gestern
beim Grafen Pozzo di Borgo, um Paͤsse zu erhalten; diese wurden ihnen jedoch verweigert.
Der Semaphore de Marseille meldet aus Toulon vom 4. Nov.: „Die Fregatte „Armide“ wird morgen fruͤh ö. der Graͤfin Elausel an Bord nach Algier unter Segel gehen.
Vorgestern hat die Polizei in der Wohnung des vor kur— zem verhafteten Capitain v. Formont, ehemaligen Adjutanten
des Grafen Bourmont, acht Saͤcke mit Patronen gefunden.
Die Gazette de France bemerkt, daß man die 30 Millionen, welche fuͤr die Unterstuͤtzung des Handelsstandes zur Disposition des Ministeriums gestellt worden sind, die Civil-Liste der Banquiers nenne.
Herr Benjamin Constant hat kurz vor seinem Tode den sechsten und letzten Band seines Werkes „De la religion
ments' beendigt. Die drei ersten Bande sind bereits vor laͤngerer Zeit im Buchhandel erschienen. — Der ausgezeich— nete Bildhauer Gois hat vorgestern einen Gips-Abdruck vom Antlitze Benjamin Constants genommen.
Fortsetzung des get een abgebrochenen) Berichts
des Grgfen von Bgstard—
Auch haben wir uns uͤberzeugt, daß der Praͤsident des Mi⸗ nister⸗Raths, der damals zugleich das Portefeuille des Krieges hatte, weder am 25sten noch am 26östen Juli, noch vorher, irgend einen Befehl ertheilt hatte, um Truppen nach Pgris zu ziehen, obgleich die Garnison der Hauptstadt durch den Aufenthalt des Koͤnigs in St. Cloud und durch die Abwesenheit des nach der Norman⸗ die geschickten Garde⸗Regiments, das dort die durch die Feuers⸗ bruͤnste gefaͤhrdete Ruhe aufrecht erhalten sollte, geschwaͤcht war. Ein Umstand schien indessen auf Porsichts Maßregeln hinzu⸗ deuten; man glaubte naͤmlich mit einigem Anscheine von Grund, daß ein am 2. Juli den Garde⸗Truppen ertheiltes neues Laͤrm⸗ Signal in unmittelbarer Beziehung zu den heabsichtigten Ver— ordnungen stehe. Allein es hat sich ganz das Gegentheil ergehen. In jeder Festung oder von einer zahlreichen Garnison besetzten Stadt giebt man stets den Truppen einen besondern Befehl fuͤr den Fall des Allarms, es mag nun ein Aufstand, eine Feuers⸗ brunst oder irgend ein anderes unvorhergesehenes Ereigniß die Veranlassung dazu seyn. Wir hahen uns das Verzeichniß der Ordres der Garde vorlegen lassen und daraus ersehen, daß ein erstes Laͤrm⸗Signal am 109. Mai 1816 gegeben und seitdem zu verschiedenen Malen veraͤndert worden war. Das letzte am . Mai 1827 ertheilte stimmte seit einiger Zeit nicht mehr mit den Signalen der von den Regimentern besetzten Kasernen uͤberein und wurde, allein aus diesem Grunde, in den ersten Tagen des Juli berichtigt; der Marschall Herzog von Ragusa unterzeichnete den betreffenden Be⸗ fehl am 29sten dieses Monats, ohne daß dadurch irgend eine Veraͤnderung im Dienste der Koͤnigl. Garde eingetreten waͤre. Der Marschall Marmont, der seit einiger Zeit Gouverneur der ersten Militair⸗Division war, fuhrte unter diesem reinen Ehren⸗ titel kein Ko]mmando. Seine einzige Function war die eines Major-⸗Général der Garde, und als solcher befehligte er nur die
Garde; eine Special Vererdnung vom 25. Jul stellte saͤmmt⸗ liche Truppen der Garnison unter seinen Befehl. Herr von
Guernon, und insbesondere Herr von Peyronnet, sagen aus, daß diese Verordnung nach dem 25sten erlassen sey. In der That wurde der Marschall erst am 25sten durch den Präsidenten des Minister⸗Raths davon unterrichtet, und alle Umstaͤnde in der In⸗ struction beweisen, daß der Herzog von Ragusa nicht in dem Geheimniß der Verordnungen, die man vorbereitete, war, so wie daß er sie erst am Tage ihrer Bekanntmachung und im Augen⸗ blicke feiner Ruͤckkeht von St. Cloud erführ. An den sel⸗ ben Tage sprach er im Institute laut das , , , aus, das dieselben in ihm erregt hatten. Herr Arago, einer der vernommenen gzugen berichtet, daß der Marschall am Mon⸗ tag, den 26. Juli, in das Institut kam und, als er seinen (Hrn. Arago's) Schmerz uber die Verordnungen bemerkte, Folgendes aͤu⸗ erte: „Da haben wirs, die Unsinnigen haben, wie ich voraus sah, die Sachen auf die Spitze getrieben. Sie brauchen sich wenigstens nur als Bürger und guter Franzose zu betruͤben; aber wie viel mehr bin ich nicht zu beklagen, ich, der ich als Militgir vielleicht genb⸗ thigt feyn werde, mich fuͤr Magßregeln, die ich verabscheue, und für Personen todtschießen zu lassen, die seit langer Zeit es dar- auf anzulegen scheinen, mich mit Ekel zu erfuͤllen.“
Bas Vertrauen des Praͤsidenten des Mintster⸗Raths war so groß, daß er Niemanden in das Geheimniß seiner Pläne ziehen zu muüssen glaubte; wenn dennoch einige in dasselbe eindrangen, fo wurbe diese Beguͤnstigung nur wenigen Vertrauten von niede—= rem Range zu Thril, unter denen sich einige jener Spekulanten befunden haben mögen, die sich kein Gewissen dargus machen, schnell auszurechnen, welchen Vortheil ihnen das Ungluͤck des Vaterlandes bringen kann. Der Ünter⸗Stagts⸗-Secrẽtair des Krieges hingegen erklaͤrt, daß er die unheilvollen Verordnungen erst . spät und durch den Moniteur kennen lernte. Der Praͤ⸗
es Seine⸗-Departements, den wir vernommen haben, und der Polizei⸗Praͤfekt wurden nicht fruͤher, als die uͤbrige Haupt⸗ stadt, damit bekannt ae n .
e,. gerieth ganz Paris beim plötzlichen E einen der Verordnungen in Bewegung; alle Herzen machten sich durch einen Schrei des Unwillens Luft, und wenn man sich der beilig⸗ sten Eide erinnerte, so fn es nur, um . von ihrer Ver⸗
fekt
letzung zu sprechen. nner, deren politische Meinungen bis n ,, gewesen waren, vereinigten sich zu einem und demselben Gefuͤhle, alle n . die Rathgeber eines irre ge⸗ leiteten Fürsten an, den sie um die Liebe seines Volkes brachten, und dessen Alter se weder zu schonen noch zu achten wußten. Wenn bamals noch Niemand voraus sah, daß Karl . ngch drei Tagen aufgehört haben wuͤrde, zu regieren, so hatte eder we⸗ nigstens ig Vorgefüͤhl von einer nahen und unvermeidlichen Er⸗ schütternng seines Throns und der ganzen gesellschaftlichen Ord⸗