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licher Griechen angeordnet hat, die in Folge der Revolution Sklaven geworden sind. Der genannte Courxrier theilt diefes Aktenstüuͤck, das ihm durch den Koͤnigl. Niederlaͤndi⸗ schen Konsul, Herrn van Lennep, mitgetheilt worden ist, in einer Franzoͤsischen Uebersetzung mit. — Nachrichten aus Alexandrien vom 14. Okt. zufolge, welche da sselbe Blatt enthaͤlt, war die Aegyptische Flotte, welche die erste Abthei⸗ lung der Expeditions-Truppen nach Kandien gebracht hatte, seit einigen Tagen zuruͤckgekehrt und schickte sich an, die zweite Abtheilung an Bord zu nehmen.
Columbien.
Folgendes ist die (in Nr. 350 der Staats-Zeitung er— waͤhnte) Proclamation Bolivar's an die Columbier:
„Bas allgemein herrschende Ungluͤck, das Columbien in einen Zustand der Anarchie versetzte, zwingt mich, die Ruhe meiner Zuruͤckgezogenheit zu verlassen und meine Pflichten als Buͤrger und Soldat zu erfuͤllen. Viele von Euch fordern mich zum Beistand auf, um die Nation der schrecklichen Lage zu entreißen, von der sie bedroht wird. Von der aufrichtigsten Dankbarkeit durchdrungen, ver⸗ spreche ich, nach meinen besten Kraͤften das Zutrauen, mit dem Ihr mich beehrt, zu rechtfertigen. Ich biete Euch mei— nen ganzen Eifer dar, um mit Euch zusammen an der Wie⸗ dervereinigung aller Tolumbier zu arbeiten. Columbien ist dermalen in den Schrecken eines Buͤrgerkrieges versunken; Eure Sache ist es, Euer Vaterland zu retten und Euch an die Regierung zu schließen, die unsere gemeinschaftliche Ge— fahr an Eure Spitze gestellt hat. Vergeßt, ich bitte Euch dringend darum, Eure Leidenschaften, denn ohne dieses hel⸗ denmuͤthige Opfer hoͤrt Columbien auf, zu seyn! Ihr werdet sonst das unruͤhmliche Beispiel liefern, daß eine Nation, die sich selbst nicht achtete, ihren Ruhm, ihre Freiheit und ihr Dasehn zum Opfer brachte. Doch nein, Columbier, Ihr ge— horcht der Stimme Eurer Religion und Eures Vateriandes. Ihr achtet die Obrigkeit. Ihr werdet den Gesetzen Gehor— sam leisten und auf diese Weise Columbien retten.
. K Bolivar.“
Inland.
Berlin, 20. Dez. Die Achener Zeitung enthaͤlt eine Bekanntmachung des Regierungs-Chef⸗Praͤsidenten, Herrn v. Reiman, worin derselbe die Namen dersenigen Personen zur oͤf— fentlichen Kenntniß bringt, denen in Folge der Allerhoͤchsten Ka— binets⸗Ordre vom 20. v. M.“) die fuͤr die ausgezeichnete Thaͤ⸗ tigkeit bei der Daͤmpfung der am 30. Aug. in Achen ausge— brochenen Unruhen bewilligten Orden von den betreffenden Detaschements zuerkannt worden sind; es sind folgende: der Advokat-Anwalt Hr. Joseph Muͤller, der Kupferschmiot Hr. Johann Leonard Neumann, der Schlossermeister Hr. Franz Peter Delonge, der Polizei-Inspektor Hr. Joseph Guisez, der Polizei⸗Commissair Hr. Hauptmann Nikolas Brenda— mour, der Kreis-Wundarzt Dr. med. Hr. Vitus Metz, der Angestellte bei der dasigen Bank, Hr. Joseph Dumesnil, der Haupt⸗Zollamts⸗-Assistent Herr Ludwig von Othegraven, wel— che hiernach saͤmmtlich den Rothen Abler⸗Orden vierter Klasse erhalten haben; von den Allerhoͤchst bewilligten Allgemeinen Ehrenzeichen ist eines dem Karrenbinder⸗Meister bei dem
aupt⸗Zollamte, Franz Wolter, zu Theil geworden, hinsicht⸗ lich des zweiten jener Ehrenzeichen hat eine definitive Zuer— kennung noch nicht stattgefunden, indem bei der ersten Ab— stimmung der Gendarme Jacobs und der Kreisbote Esser Hh viel Stimmen erhielten, der Gendarm aber gerade im ienste von Achen abwesend war.
— Der Messager des Chambres vom 14. Dex und 26 ihm einige andere Pariser Blaͤtter theilen ihren . nachstehendes Privat⸗ Schreiben aus Luxemburg vom 6ten d. M. mit: „Ich erhalte so eben Nachrichten von der Preu—⸗ ßischen Graͤnze. In Koͤnigsberg haben die Buͤrger sich em— port 4 sind mit dem Militair handgemein geworden: von beiden Seiten sind 300 Personen theils getoͤdtet, theils ver⸗ wundet worden⸗/ Wir koͤnnen es nur bedauern, daß die
ariser Zeitungs⸗Redactionen sich jetzt auch schon von ihren
xemburger Korrespondenten mystifiziren lassen. Uns ist hier wenigstens nichts davon bekannt, daß die Ruhe in Koͤ⸗ nigsherg auch nur im Entferntesten gestoͤrt worden ware; noch mehr aber wird man sich dort uͤber diese Luxemburg-Pariser Neuigkeit wundern.
) Siehe Nr. 366 der Staats⸗Zeitung.
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Gedruckt bei A. W. Hayn.
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— Die Duͤsseldorfer Zeitung meldet aus Wer— den vom 15. Dez. „Gestern Nachmittag um 4 Uhr haben mehrere Gefangene im hiesigen — 2 — auszubrechen ver⸗ sucht, woran sie jedoch durch die getroffenen Vorkehrungen zeitig verhindert worden sind. Da einige von ihnen auf wie— derholte Aufforderung von ihrem Beginnen nicht abließen, ist von den Waffen Gebrauch gemacht und sind dabei drei erschossen und zwei verwundet worden. Hierdurch ist die Ruhe und Sicherheit vollkommen wiederhergestellt, und es ist keiner der Gefangenen entkommen.“
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Wissenschaftliche und Kun st-Nach richten.
Die Statue Sr. Majestät des Kaisers von Ruß— land, Königs von Polen, Nikolas J., von dem Professor Wichmann d. Aelt.
Herr Professor Wichmann d. Aelt. hat das Thon⸗-Modell zu einer Statue Sr. Majestaͤt des Kaisers von Rußland vollendet, eine Arbeit, deren wir um so mehr Erwaͤhnung zu thun haben, als dieselbe nicht zur Ausstellung gebracht werden konnte. Die Aufgabe, welche sich der Kuͤnstler hier bei gestellt hat, war, einen fuͤrstlichen Helden unserer Zeit in dem edelsten Style des klassischen Alterthums darzustellen. Auf das gluͤcklichste wurde Herr Wichmann hierbei durch die kraftige hohe Gestalt des Kaisers, so wie durch die schoͤ— nen griechischen Formen seines Kopfes unterstuͤtzt. Der Kai— ser, etwas mehr als lebensgroß, sitzt auf einem antiken Lehn— sessel, mit reichgefaltetem Mantel bekleidet; das wuͤrdevolle Haupt schmuͤckt ein reicher Lorbeerkranz; beide Haͤnde ruhen auf dem Schwert. Die Enutschlossenheit, Sicherheit und Ruhe des Selbstherrschers sind nicht nur in den charaktervollen und zugleich schoͤnen Gesichtszuͤgen, sondern auch in der gan— zen Koͤrperhaltung vortrefflich ausgedruͤckt. — Wir glauben, nicht zu viel zu sagen, wenn wir behaupten, daß, wenn die Ausführung in Marmor, wie nicht zu bezweifeln ist, in glei⸗ cher Weise, wie die der Statue der Kaiserin gelingt, dieses Kunstwerk den Vergleich mit jeder Portrait-Statue des Al— terthums aushalten duͤrfte. F. F.
Königliche Schau spiele. Dienstag, 21. Dez. Im Schauspielhause; Der Mann meiner Frau, Lustspiel in 3 Abtheilungen, von C. Stawins ky. Hierauf: Der Nasenstuͤber, Possenspiei in 3 Abtheilungen, von E. Raupach. Zu dieser Schauspielhaus Vorstellung werden Billets ver⸗ kauft, welche mit Mittwoch bezeichnet seyn werden.
Koönigstädtisches Theater.
Dienstag, 21. Dez. Liebe kann Alles, Lustspiel in 4 Ak—⸗ ten, von Holbein. (Blle. Lemlé, vom Hof⸗-Theater zu Kassel: Franziska, als erste Gastrolle. ) Hierauf: Staberl als Frei— schuͤtz, Parodie mit Gesang, in 3 Akten.
Berliner Börse. Den 20. Dezember 1830.
Amtl. Fonds- und Geld- Cours Eettel. (Pre sis. Cour.)
ö If. Brie. Geld. VI. Brie/. Geld.
St. Schuld- Sch. Ostpr. Pfandbri. 91 Pr. Engl. Anl. 18 Pomm. Pfandbrłf. — Pr. Engl Anl. 22 Kur- u. Nenm. do. 4 i003 Pr. Engl. Obl. 30 Schlesische do. — 1è1 KRkst. C. d. .- . N. 58 1 Z. Sch. d. . u. N. 59
Kurm. Ob. m. l. C Neum Int. Sch.d. Berl. Stadt- Ob. Königsbg. do. Elbinger de. Danz. do. in Ih. Westpr. Psfdb. Grossliz. Pos. do.
Holl. voll Du. 18 Neue dito —
Friedrichsd or. 127
Disconto .... 4
—— 8 . .
Auswärtige Börs en. Frankfurt a. M., 16. Derember. Sproc. Netalliqg. 84. 87. 4proc. I6. 763. . 453. 1proc. 193. Brief. Bank- Aectien i199. 1197. Part. Oblig. 1143. 114. Loads u 100 FI. 164 1635. Poln. Loose 68. 433.
n 18 Dezember. ( Wiener Bank- Actien 915. Engl. Russ. Anleihe Stii. Russ. Anleihe Hamb. Cert. 80. Dän. 51. Poln. pr. 36. Dea. 80.
Wien, 15. Dezember.
5proc. Metall S9. 4proc. JI9. 1EFroc. —. Fl. 165. Part. Oblig. 1153. Bank- Actien 10043.
Loose zu 100
Redaetenr John. Mitredacteur Cottel.
Allge
*
Preußische Staats ⸗Zeitung.
— — —
e 354.
Berlin, Mittwoch
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben den Geheimen Ober— Tribunals-Rath Steltzer zum Praͤsidenten des Ober-Lan— desgerichts in Hamm Allergnaͤdigst zu ernennen geruht.
Des Königs Majestaͤt haben den Hber-Bibliothekar und Professor Dr. Wilken hierselbst zum Geheimen Regierungs⸗ rath zu ernennen und das fuͤr ihn ausgefertigte Patent Allerhöchst Selbst zu vollziehen geruht. ö
Se. Majestat der König haben dem bei dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten angestellten Hofrath Bever den Charakter als Geheimer Hofrath Allergnaͤdigst beizulegen und das daruͤber ausgefertigte Patent Allerhoͤchst Selbst zu vollziehen geruht.
Der ehemalige Raths⸗-Syndikus und Stadtschreiber Ernst Gustav Helling zu Stolberg ist zum Justiz⸗ Kommissarius bei den Gin fli* Gerichten in der Grafschaft Stolberg und bei den Untergerichten im Bezirk des Landge⸗ richts zů Eisleben, mit Ausschluß des Landgerichts selbst, un ter Anweisung seines Wohnsitzes in Rosla, bestellt worden.
In Folge der Bekanntmachung Seitens des Koͤniglichen Minssteriums der geistlichen, Unterrichts-, und Medizinal⸗An⸗ elegenheiten vom 25. Okt. d. J. und mit Bezug auf das hiernächst in Numero 19. der diesjährigen Gesetz Sammlung publizirte Regulativ uͤber die Organisatloön eines Kuratoriums fuͤr die Krankenhaus-Angelegenheiten de dato Berlin den 7. Sept. 1830. bringe ich hierdurch zur offentlichen Kenntniß, daß das Kuratorium in seiner doppelten Bestimmung:
1) die Oberaufsicht und Leitung der Angelegenheiten des Charité Krankenhauses zu Berlin in administrativer Hinsicht zu fuͤhren und
7) üne begutachtende und rathgebende Behörde in allen Angelegenheiten des Kranken- und Hospitalwesens der ganzen Monarchie zu bilden,
am 1. Jan. k. J. in amtliche Wirksamkeit treten werde, und daß sonach von diesem n an alle hierauf Bezug ha— benden Schreiben, so wie alle bisher an das hiesige Koͤnigliche
Polizei⸗Praͤsidium, als zeitherige vorgesetzte Behoͤrde des Cha⸗
rité⸗Krankenhauses, gerichteten Gesuche wegen Aufnahme von Kranken in dasselbe nicht mehr an das Polizei⸗Praͤsidium, fondern an das Koͤnigliche Kuratorium zu richten sind.
Die Charité⸗Administration und die Charité⸗Kasse behal— ten ihren bisherigen Wirkungskreis und sind nur vom 1. Jan. 1831 ab nicht mehr dem Koͤniglichen Polizei⸗Praͤsidium, son— dern dem Koͤniglichen Kuratorium untergeordnet.
Das Geschaäfts-Lokal des Kuratoriums befindet sich Fran⸗ zoͤsische Straße Nr. 42 eine Treppe hoch.
Berlin, den 21. November 1830. Der Praͤsident des Königlichen Kuratoriums fuͤr die Kran—
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. Bekanntmachung.
Die Köoͤnigl. Akademie der Kuͤnste bringt hierdurch zur Sffentlichen Kenntniß, daß die von ihr zu veranstaltende Preis, Bewerbung fuͤr Architekten am 31. Januar 1831 wieder er— öffnet werden wird. Der Preis besteht in einem Reise— Stipendium von jährlich 500 Rthlrn. auf vier Jahre, wofern die Leistungen des Praͤmiirten in den ersten zwei Jahren den Forderungen der Akademie entsprechen. Zulaͤssig sind die Eleven der Akademie der Kuͤnste, welche entweder das zweite Examen bei der Ober-Bau-Deputation ehrewoll bestanden haben, oder durch Zeugnisse der architektonischen Lehrer, so⸗ wohl der Akademie der Kuͤnste als der Bau⸗Akademie, nach—
den 22sten Dezember
1830.
weisen, daß sie alle vorgeschriebenen theoretischen Studien ihrer Kunst mit Erfolg vollendet und auch im Praktischen durch wirkliche Fuͤhrung eines bedeutenden Baues bereits et— was nicht Alltaͤgliches geleistet haben; der sittliche Ruf muß unbescholten seyn. Auslaͤnder koͤnnen zwar an der Bewer— bung Theil nehmen und Ehrenpreise erhalten, gelangen jedoch nicht zum Genuß des Stipendiums. Die Meldungen zur Konkarrenz muͤssen bis zum 18. Januar k. J. bei dem un— terzeichneten Direktor der Akademie der Kuͤnste geschehen seyn und die erforderlichen Zeugnisse uͤber die gemachten Studien sofort beigebracht werden. Die Zuerkennung des Preises erfolgt am 3. August 1831 in oͤffentlicher Sitzung der Akademie. . Berlin, den 21. Dezember 1830. G. Schadow, Direktor. K
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Postmeister und Gesandte am Deutschen Bundestage, von Nagler, von Frankfurt a. M. .
Abgereist: Der Kaiserl. Russische hilo so⸗
p how, als Courier, nach St. Peters
ww
Zeitungs⸗Nachrichte e , u 81.
Franktre ich.
Die Pairs-Kammer hielt am 13. Dezember eine außerordentliche Sitzung in der großen Gallerie des Pa— lastes Luxembourg, worin sich gegenwaͤrtig die Gemaͤlde⸗ Ausstellung befindet, deren Ertrag den in der letzten Re— volution Berwundeten bestimmt ist. Das gewohnliche Siz— zungs-Lokal konnte nämlich nicht benutzt werden, da bereits die erforderlichen Vorbereitungen zu den am 15ten beginnen— den Verhandlungen in dem Prozesse der ehemaligen Minister getroffen werden. Die Sitzung dauerte nur 13 Stunden. Zunächst bestieg der Praäsident des Minister-Rathes die Rednerbuͤhne, um der Versammlung den von der Depu⸗ tirten⸗Kammer bereits angenommenen Gesetz⸗Entwurf wegen der Einziehung des gemeinsamen Emigranten-Entschaͤdigungs— Fonds vorzulegen. Der Minister bemerkte dabei, daß die Kammer sich nicht sofort damit zu beschaͤftigen brauche, und daß es hinreichend sey, wenn das Gesetz am 1. Januar pro— mulgirt werden koͤnne. Es wurde sofort eine Kommission zur Pruͤfung desselben ernannt; sie besteht aus dem Marquis von Malleville und den Grafen Mollien, Chaptal, v. Pontécoulant und v. St. Priest. — Hiernaͤchst ergriff der See⸗Minister das Wort und legte der Kammer einen aus 17 Artikeln be—⸗ stehenden neuen Gesetz-Entwurf uͤber die Unterdruͤckung des Sklavenhandels vor. Nachstehendes ist der wesentliche In⸗ halt desselben. Wer ein Schiff zum Sklavenhandel ausruͤstet,
foll, wenn dasselbe noch nicht ausgelaufen ist, mit 2 — 5jäh⸗
riger Haft, und wenn das Schiff auf offnem Meere betrof— fen wird, mit 10 — Wjaͤhriger Zwangs⸗Arbeit bestraft werden, vorausgesetzt, daß sich noch keine Schwarzen am Bord befin⸗ den. Ist letzteres der Fall, so trifft auch den Capitain und den Superkargo, die sonst nur eine Strafe von 5 — 10 jaͤhri⸗ ger Zwangs-Arbeit zu erleiden haben, ebenfalls eine solche von 10— 30 Jahren. Schiff und Ladung werden konfiseirt und die Schuldigen uͤberdies zu einer Geldbuße verurtheilt, die jedoch den doppelten Werth des Schiffes und der Ladung nicht uͤbersteigen, eben so wenig aber geringer als der einfache Werth desselben seyn darf. Als ein gekauf— ter Schwarzer soll jeder angesehen werden, der inner—
halb zwei Jahren nach, der Bekanntmachung des gegen— waͤrtigen Gesetzes aus Afrika nach irgend einer Kolonie