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noch andere, und brauche mich zum Beweise, daß die Anhänger . vorigen Reglerung noch nicht jede Hoffnung verloren haben, loß auf eine tun sch' ff zu berufen, die vor einigen Tagen unter dem Titel „Betrachtungen uͤber die Todesstrafe / vertheilt worden ist, Und wörln unter Ainderm die Meinung ausgesprochen wird, daß, wenn an den drei Julitagen die Legitimität über die Empoͤrung gestegt haͤtte, die angeschuldigten Minister verdient Haben wrden, im Triumphe herumgeführt zu werden. Dies find unsere eigentlichen Feinde. Man fagt uns, daß es eine Par- tei gebe, die den Krieg will, und bezeichnet damit diesenigen Manner, die der Meinung sind, daß die Regierung in der ihr durch die Revolutson eriffneten Bahn raschet haͤtte vorschrei. teu follen. Baß Einige den Krieg als unvermeidlich betrachten und daher glauben, daß es besser sey, ihn jetzt als spaͤterhin zu ühren, ist nichts als eine spekulative Meinung. Daß Andere da⸗ Kar halten, der Krieg sey ein geeignetes Mittel, unsere Revolu⸗ lion rascher zu entwickeln, ist auch eine Meinung. Aber ich er klaͤre im Namen aller meiner gleichgesinnten Freunde, daß wir es für höchst straffällig halten würden, das Land in einen Krieg zu verwickeln, der ihm nicht zůsagt.“ . . Herr Blin de Bourdon widersetzte sich, wie Herr von Lezardisres, der Absicht, die National⸗Garde mobil zu machen? Kaͤme es, bemerkte er, zum Kriege, so wuͤrde Je⸗ der von selbst zu den Waffen greifen und die Kammer als— dann auch nicht die Mittel verweigern, Frankreichs Ehre und
Unabhaͤngigkeit zu bewahren. So aber befinde das Land sich
im tiefsten Frieden, weshalb er es fuͤr hoͤchst unpolitisch halte, durch die Einfuͤhrung einer beweglichen National ⸗ Barde, gleicham das Schwert des Damokles bestaͤndig uͤber den Haͤuptern seiner Nachbarn zu halten. Herr von Tra ey trat zur Widerlegung der Herren von Lézardières und Blin de Bourdon auf und meinte, daß man eine feindliche In⸗ vasion nicht erst abwarten muͤsse, um seinen Gegnern die Krafte zu zeigen, woruͤber man zur Bewahrung Miner Un⸗ abhaͤngigkeit gebieten koͤnne. Der Redner entwi elte diesen Gedanken und stimmte zuletzt zu Gunsten des Gesetz⸗Ent⸗ wurfes, indem er jedoch zugleich sein Bedauern zu erkennen gab, daß die Regierung nicht auch ein neues Wahl-Gesetz, zine neue Municipal-Verfassung und ein neues Gesetz uͤber den offentlichen Unterricht zur nothwendigen Ergaͤnzung von Frankreichs Institutionen vorgelegt habe. Herr Gisllon, als letzter eingeschriebener Redner, bedauerte es gleichfalls, daß man sich nicht vor der Abfassung des vorliegenden Ge—⸗ setz⸗Entwurfes mit einer neuen Municipal. Verfassung heschaͤf⸗ tigt habe, da diese der Organisation der National⸗ Garde bil⸗ lig haͤtte vorangehen muͤssen. Die allgemeine Derathung
wurde hierauf geschlossen.
Deputirten- Kammer. In der Sitzung vom 14. Dezember faßte der Berichterstatter, Hr. C. Dupin, die allgemeine Diskussion (uͤber den Gesetz⸗ Entwurf wegen Organisation der National⸗Garde) zusammen, worauf die Berathungen uͤber die verschiedenen Artikel desselben began⸗ nen ). je Artikel 1 und 2. wurden in folgender Abfassung, wovon die des erstern von der Regierung, die des zweiten von der Koömmission , a n n, ; m it. .
„Allgemeine Bestim mungen.“
„Art. 1. Die National-Garde wird errichtet, um die Verfassungs- Urkunde und die durch sie geheiligten Rechte zu vertheidigen, den Gesetzen Gehorsam zu ver schaf⸗ fen, die oͤffentliche Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhal⸗ ten oder an, e, . , das stehende Heer bei der Vertheidigung der Graͤnzen und Kuͤsten zu unterstuͤtzen, und Frankreichs Unabhaͤngigkeit, so wie die Integritaͤt seines Ge⸗ bietes, zu bewahren.“
„Art. 2. Die Natienal, Garde besteht aus allen Franzosen, die nicht zum stehenden Heere gehoren.“
) Der Raum dieses Blattes gestattet uns nicht, den De⸗ hatten über jede cinzelne Bestimmung des betreffenden Gesetz⸗ Entwurfes, der nach den Seitens der Kommission darin vorge nommenen Aenderungen aus mehr als 100 Artikeln besteht, und
wozu von verschledenen Deputirten an 239 Verbesserungs⸗Vor= schkäge gemacht worden sind, Schritt vor Schritt zu folgen, Wir werden uns daher darauf beschraͤnken, die einzelnen Artikel, wie . von der Kammer angenommen worden sind, aufzuführen,
nem wir uns für diczenigen unserer Leser, die etwa einen Ver⸗ gleich mit dem ursprünglichen Terte sollten anstellen wollen, bier ein allemgl auf die in Nr. 287, 2913 292, 340 und 341 mit⸗ gethellten drei Gesetz Entwürfe über die Hrganisatton der be= weglichen und der feßhaften Rational⸗Garde, so wie uͤber die Diseiplin bei r,. die jetzt in ein e. w, , worden sinp), beslehen. Sollte irgend ein wichtiges Amendement verworfen / werben, so werden wir solches besonders mittheilen. hebrigens versteht 6 von selbst, daß wir keine für das Aus⸗ land nur irgend nteresfante Hebgtte, die sich im aufe der Berathun⸗ gey etwa ergeben möchte, mit tiüschwelgen übergehen werden.
Maaßregeln zu vernachlaͤssigen.
Der 3te und Ate Artikel des urspruͤnglichen Entwurfs uͤber die seßhafte National⸗Garde wurden verworfen, so daß der Fte Artikel jetzt der Zte wird und nach dem Antrage der Kommission in folgender n, n, angenommen wurde:
„Art. 3. Die National- Garde wird nach den Ge— meinden organisirt. In Kantonen jedoch, die aus meh— reren Gemeinden bestehen, kann die National-Garde, so— bald eine Koͤnigl. Verordnung es vorschreibt, in Kanto— nal⸗Bataillonen organisirt werden.“
Zu diesem Artikel waren drei verschiedene Amendements eingegangen. Hr. Voyer d' Argen son und der General Lamarque widersetzten sich der Bestimmung, wonach die National-Garden verschiedener Gemeinden mittelst Koͤnigl. Verordnung sollten zusammengezogen werden duͤrfen. Herr v. Berbis dagegen glaubte, daß man dem Koͤnige die Be⸗ fugniß lassen muͤsse, die National-Garde auch kantonsweise zu organiiren. Der Minister des Innern aͤußerte sich folgendermaßen: „Die ganze Frage dreht sich darum, ob es angemessener sey, die National⸗Garde nach den einzelnen Kom⸗ munen oder nach den Kantonen zu organisiren, d. h. ob man besser thue, fuͤr jede Gemeinde eine National-Garde zu bil= den, oder uberall im Lande ganze Bataillone zu errichten und Detaschements derselben auf die verschiedenen Gemeinden zu vertheilen. Die Regierung stimmte anfangs fuͤr diese letztere Ansicht, jetzt aber hält sie die der Kommission fuͤr die bessere, indem die Landbewohner dadurch weniger dem Kreise ihrer gewoͤhnlichen Beschaäͤftigungen entzogen werden. Auch kann der Fall eintreten, wo die National-Garde einer einzelnen Gemeinde aufgeloͤst werden muß; soll man deshalb gleich das ganze Bataillon entlassen? Am angemessensten scheint es da—⸗ her, die National-Gaͤrden nach den Gemeinden zu organisi⸗
ren, zugleich aber dem Koͤnige die Befugniß zu lassen, in ein⸗
zelnen Fallen ganze Bataillone daraus zu bilden. Man macht es der Regierung zum Vorwurf, daß sie dem gegen— wärtigen Gesetze nicht ein Municipal-Gesetz vorangeschickt habe; man beschuldigt uns, daß wir seit 4 Monaten nichts gethan hatten. Wir appelliren dieserhalb an Ihr Gedaͤchtniß. Kann man wohl mit Recht behaupten, daß wir unsere Zeit verloren haben? Was war unsre vornehmste Aufgabe? Die Erhaltung des Friebens. Wir sind ziemlich gewiß, daß derselde nicht gestoͤrt werden wird. (Große Sensa⸗ tion. Eine Stimme: Und die Polnischen Angelegenheiten? Wir haben unser Augenmerk auf die Graͤnzen Frankreichs gerichtet und die Mittel von Ihnen verlangt, um Truppen dorthin zu schicken und hinter ihnen die National-Garde auf⸗ zustellen. Die Regierung hat sich sonach in die beste Lage ver⸗ setzt, um Ihnen das verlangte Municipal⸗Gesetz vorzulegen. Jetzt, wo das Ausland uns keine Besorgniß mehr einfloͤßt, werden wir uns ganz dem gedachten Gesetze widmen und dasselbe in der möglichst kürzesten Frist Ihrer Pruͤfung unterwerfen.“ Der General Dumas war der Meinung, daß die einzelnen De— taschements der National-⸗Garde einen Stuͤtzpunkt hahen müßten, und berief sich darauf, daß schon jetzt mehrere Ge— meinden sich vereinigt hatten, um zusammen ein Bataillon zu bilten. Der Graf Alexander v. Labor de fragte, wie man etnen feindlichen Angriff in den Graͤnz-Departements zuruͤckwenen wolle, wenn die National-Garde nicht in Ba⸗ taillonen organisirt sey. Zwar traue er der Versicherung des Ministers des Innern, daß der Friede nicht werde gestört werden, indessen sey dies kein Grund, die Vertheidigungs⸗ Herr Odilon-Barrot trat ebenfalls gegen die Ansichten der Regierung auf. Das Kraftgefuͤhl, meinte er, das in der Regel den Massen beiwohne, werde ganz und gar verloren . wenn man die Rational⸗ Garde allzusehr zerstuͤckele; er sey daher der Meinung, daß man besser thue, sie nach den Kantonen, als nach den Gemeinden, zu organisiren. „Unter einer an— dern Regierung, als die jetzige“, fuͤgte der Redner hinzu, wurde es mir erklaͤrlich seyn, wenn man die allzuzahlreichen Zusammenkuͤnfte der Buͤrger verboͤte, indem die kantons⸗ weise gebildete National Garde alsdann den Behoͤrden leicht Mißtrauen einfloͤßen koͤnnte. Unter einer Regierung aber, die blos von dem Interesse der Nation geleitet wird, kann ein Bataillon National⸗Gardisten, das nur auf die Requi⸗ sition der städtischen Behörde als oͤffentliche Macht auftreten darf, unter keinerlei Umstaͤnden einen Argwohn erregen. Ich wiederhole es daher, in der Zusammenziehung der rin , Garden liegt keine Gefahr für die Regierung; in der Zer⸗ stückelung derselben aber erbliche ich ein Element der eigenen Schwäche, vielleicht des Todes.“ Herr Dupin d. Aelt.
bedauerte es, daß die Municipal⸗Ver fassung dem Gesetz⸗Ent⸗
wurfe über die National- Garde nicht vorangegangen sey. Im Uebrigen stimmte er dafuͤr, daß diese Or⸗ ganisatien nach den Gemeinden erfolge, da der na⸗
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tuͤrliche Zustand eines Landes der Friede, die Haupt⸗Be⸗ stimmung der National⸗Garde also die Aufrechthaltung der smnneren Ruhe und Ordnung sey. Kaͤme es zum Kriege, so würden die einzelnen Compagnieen rasch genug zusammentre⸗ ten, um ganze Bataillone zu bilden, die alsdann ihrerseits wieder Legionen bilden wuͤrden; nicht vor der Zeit aber muͤsse man aus Frankreich ein weites Feldlager machen. Der Ge— neral Lafayette äußerte unter Anderm: „Ich ergreife blos das Wort, weil es mir scheint, daß die gegenwartige Debatte auf einer Frage beruht, woruͤber die Meinungen sehr ver— schieden sind; naͤmlich uͤber die Organisation der National⸗ Garde in Staͤdten und auf dem flachen Lande. Ich meiner— seits fuͤrchte sehr, daß eine allzugroße Zerstuͤckelung deren Wirk— samkeit lahme, ja ihr vielleicht den Todes stoß versetze. Gern will ich glauben, daß der Friede nicht gestoͤrt werden wird; aber unsere Wiedergeburt gefällt nicht Jedermann, und Manche beklagen die Umstaͤnde, die Ludwig Philipp auf den Thron gesetzt haben. Die Belgische Revolution ist die aͤlteste Tochter der unsrigen; angenommen, irgend eine fremde Macht wollte die Unabhaͤngigkeit dieses Landes verletzen, oder, was dasselbe waͤre, den Hollaͤndern Huͤlfstruppen geben, um die Wieder— eroberung Belgiens zu erleichtern; angenommen, andere Hoͤfe wollten fich in die Polnischen Angelegenheiten mischen? wuͤr— den wir gleichguͤltig dabei bleiben koͤnnen? Ich verlange keine Aufschluͤsse von dem Minister der auswärtigen Angelegenhei⸗ ten, aber er wird gewiß mit mir der Meinung seyn, daß Frankreich, so sehr es im Uebrigen auch den Frieden wuͤnscht, sich stets bereit halten muß, seinen Feinden eine Armee von 50h, 009 Mann und eine Million National⸗Garden entgegen— zustellen. Aus diesen Gruͤnden stimme ich fuͤr den ersten Plan der Regierung, die National-Garde nicht nach den Ge— meinden, sondern nach den Kantonen, zu organisiren.“ Herr v. Salvandy aͤußerte sich in demselben Sinne. Als es in— deß zur Abstimmung kam, wurde nichts destoweniger der te Art. des Gesetz-Entwurfes in der obigen Abfassung angenom— men, nachdem noch ein Amendement des Herrn Odilon⸗Bar⸗ rot, um die Vereinzelung der National⸗Garden moͤglichst zu verhindern, verworfen worden war. Die Sitzung wurde um 57 Uhr aufgehoben und die Fortsetzung der Berathung auf den folgenden Tag verlegt, wo man zugleich der Vorlegung zweier neuer Gesetz⸗Entwuͤrfe, Seitens der Regierung, entge—
gensah.
Paris, 15. Dez. Der Koͤnig ertheilte gestern dem Marschall, Herzoge von Tarent, eine Privat⸗-Audienz.
Der Monit eur promulgirt heute
wegen der Aushebung der S0, 000 Mann von der Klasse von 1850, und wegen der den Zeitungen und periodischen Schrif— zu gewahrenden Erleichterungen; ) das erstere ist vom 11ten, das zweite vom 14ten d. M. datirt. Dasselbe Blatt enthalt in Folge eines Immediat— Berichts des See-Ministers eine Koͤnigl. Verordnung vom j3ten d. M., wodurch die Verwaltungs-Eleven der Marine, die seit dem Jahre 1804 besondere Verguͤnstigungen genossen, aufgehoben und mehrere Bestimmungen in Betreff der kuͤnf⸗ tigen Anstellung und Pruͤfung der Unter⸗Kommissarien und Unter-Inspektoͤren bei der Marine-Verwaltung getroffen werden.
Im Moniteur liest man in Bezug auf die vom Kriegs—⸗ Minister in einer neulichen Sitzung der Pairs-Kammer ge— thane Aeußerung, daß man damit umgehe, Paris und Lyon zu befestigen, nachstehende Bemerkungen: „Diese Maaßregel wurde ven den Einwohnern der beiden ersten Städte Frank— reichs bereits seit langer Zeit verlangt. In Lyon hat sich die oͤffentliche Meinung uͤber die rr wende einer solchen Maaßregel aufs energischste ausgesprochen, und eine große Anzahl von Buͤrgern hat er,. diejenigen ihrer Grund⸗ stuͤcke, welche in die Verschanzungs⸗-Arbeiten mit eingeschlossen werden mochten, zur freien Verfuͤgung gestellt. Wenn auch der Graͤnze nicht so nahe, so ist Patis doch auch nicht sehr entfernt davon, und die Bewegungen der Heere konnten oft sehr gehindert werden, wenn diese nicht in Betreff der stadt unbesorgt zu seyn brauchten. Es ist uͤbrigens sehr irrig, u glauben, daß Befestigungen die feindlichen Heere herbeißie⸗ en; sie entfernen dieselben vielmehr. Nur Unvorsichtigkeit ann Unruhe erregen, Vorsicht niemals. Jener Gedanke
) Wir bemerken bei dieser Gelegenheit nachtraͤglich, daß es in diesem in Nr. 349. d. St.⸗Zeit. mitgetheilten ig n ne nicht 30 Decimeters im Umfange, sondern 30 Quadrat⸗ Derimeters heißen muß, indem fur die Entrichtung des Stem⸗ pels nicht der . des Zeitungsblattes, sondern der Flaͤchen⸗ Inhalt desselben als Maßstab angenommen worden jst. 36 1 De⸗ err , rden hiernach eine Flache von etwas über 3 Rhein. ilden.
die beiden Gesetze
Haupt ⸗
ist uͤbeigens nicht neu. Schon Vauban hatte ihn zu einer Zeit, wo die Heere bei weitem weniger zahlreich und beson⸗ ders nicht so beweglich waren, wit heute. Im J. 1792 ließ der vollziehende Rath vor St. Denis und am Fuße des Mont— martre einige Verschanzungen aufwerfen, als feindliche Heere von der Champagne aus die Hauptstadt bedrohten. Es handelt sich nicht darum, Paris mit einem Kreise von Bastionen zu um— geben, was Vauban vorschlug, was aber ungeheure Kosten verursachen und die Verbindung der Hauptstadt mit der Um⸗ gegend hindern wurde; eben so wenig handelt es sich darum, Paris in Stand zu setzen, eine regelmäßige Belagerung aus— zuhalten, sondern nur, die Hauptstadt gegen Ueberrum⸗ pelungen zu sichern, wie diejenigen, denen sie im Jahre 1814 und 1815 unterlag. Es handelt sich mehr um ver⸗ schanzte Lager und Außenwerke, in denen sich die Ein— wohner und seßhaften National⸗Garden aus Paris und der Umgegend mit den Armee ⸗Corps, die sich etwa nach der Hauptstadt zurückgezogen haben moͤchten, vereinigen koͤnnen; solche Verei⸗ nigungen waͤren aber in der Stadt unmoͤglich, und es bedarf daher dazu der Außenwerke. Hinter diesen Verschanzungen, die leicht und ohne große Kosten aufgeworfen werden koͤnnen, wuͤrde unsere National-Garde die Angriffe jeder feindlichen Armee abweisen. Diese Schanz Arbeiten in Pa— ris und Lyon wuͤrden ferner den waͤhrend des Winters brod⸗ losen Arbeitern sogleich Subsistenz verschaffen. Ein großer Irrthum wuͤrde es uͤbrigens seyn, diese Maaßregeln als ein sicheres Anzeichen bevorstehender Feindseligkeiten oder als ei⸗ nen Beweis von Furcht zu betrachten. Wir glauben im Ge— gentheil, daß nichts geeigneter ist, feindliche Plaͤne gegen uns zu durchkreuzen, als die Errichtung solcher Verschanzungen, die dem Feinde alle Hoffnung rauben wuͤrden, in die Haupt— stadt Frankreichs zu dringen. Es handelt sich also keines we⸗ ges weder um feindselige Absichten, noch um Furcht, sondern einfach darum, der Vertheidigung Frankreichs ein großes Cen— trum zu geben, und ein solches ist Paris in jeder Beziehung. In allen Kriegen aller Zeiten ist der Besitz oder Verlust von Paris immer als der den Ausschlag gebende Punkt erschie— nen. Außerdem ist Paris der Punkt, an den sich alle Ope— rations-Linien von der Seite der noͤrdlichen Graͤnzen her an⸗ schließen, wie Lyon in vieler Beziehung dieser Punkt fuͤr die oͤstlichen und suͤdoͤstlichen Gränze ist. Man muß sich daher freuen, daß die Regierung sich damit beschaͤftigt, diese beiden großen Städte in denjenigen Vertheidigungszustand zu setzen,
dessen sie faͤhig sind, und die Vertheidigung der Gränzen mit
Mittelpunkten in Verbindung zu bringen. Diese Verschan⸗ zungen wuͤrden uͤbrigens so eingerichtet werden, daß sie den von außen kommenden Feinden zwar immer furchtbar waren, aber nicht gegen die Staͤdte, zu deren Schutze sie bestimmt sind, angewendet werden koͤnnten.“
Der hiesige Koͤnigl. Gerichtshof hat alle wichtigen Pro⸗ zeßsachen auf 14 Tage vertagt, weil der erste Praͤsident des⸗ selben, Baron Seguler, wahrend des Prozesses der Ex-⸗Mi— r,. dem Pairs⸗-Hofe an den Verhandlungen Theil neh—⸗ men soll. .
Zwei Pairs, der Marquis v. Rougé und der Herzog v. Grammont, sind gestern, also am Tage vor dem Beginnen des Prozesses der angeklagten Minister, von hier nach ihren Guͤtern abgereist. .
Die Gazette des Tribunaux meldet aus St. Lo vom 10. Dezember: „Man glaubt jetzt den hoͤllischen Um⸗ trieben, welche die Normandie der Feuersnoth Preis geben, auf der Spur zu seyn. Auf die Aussagen eines zum Tode verurtheilten Brandstifters Bonnet ist ein Beamter von der Praͤfektur des Departements des Kanals, Namens Mareena, ein Italiaͤner, verhaftet worden. Bonnet erklart, von ihm zur Brandstiftung veranlaßt worden zu seyn und zu dem Ende von ihm Geld empfangen zu haben.“ )
Lord Stuart wird Paris nach der Ankunst seines Nach⸗ folgers, des Lord Granville, den man am 22. d, erwartet, nicht a verlassen; er hat fuͤr sich ein Hotel auf 6 Monate ge— miethet. 23 In Lafere soll einer Königl. Verordnung vom 26. Nov. zufolge ein neues Artillerie⸗Regiment gebildet werden, das die Nummer 11. erhalten und aus 3 reitenden, 6 Fuß⸗-Bat—⸗ terien und aus 7 nicht montirten Batterieen bestehen wird.
Aus Bordeaux vom 11ten schreibt man, daß der ehe— malige Spanische Premier⸗Ministec Pinzarrs dort ange⸗ kommen ist, um nach siebenjaͤhriger Berbannung und erlang⸗ ter vollstandiger Amnestie in sein Vaterland zuruͤckzukehren.
Die Korvette „Astrolabe“ ist am Sten d. von Algier, das sie am 3. verlaffen, in Tonlon angekommen. Der Bey von Titeri, der sich gänzlich unterworfen, ist mit einem Ge— folge von 30 Perfonen in Algier angelommen; der Qberbe⸗ fehlshaber erwartet die Befehle der Regierung in Betreff