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andere Maͤchte in das Gebiet unserer Nachbarn, wie . D. in Belgien, Piemont oder uͤber See in Spanien einr cken, wir es geichfalls unverzuͤglich thun und im entgegengesetzten Falle es unseren Nachbarn uͤberlassen werden, ihre Angelegen⸗ heiten selbst abzumachen. Dieser Entschluß hindert in dessen nicht, daß man in Frankreich ein lebhaftes Interesse fuͤr die⸗ jenigen fühle, die unserem Beispiele folgen. Die Unabhaͤn⸗ gigkeit Belgiens ist eine der ersten Fruͤchte unserer Revolution.“
Im nächsten Kongreß wird, wie man ver sichert, darauf angetragen werden, eine Gesellschaft zu bestaͤtigen, eren Ab sicht es ist, mit einem Kapital von 2 Millionen Thaler, oder erforderlichen Falls mit einem großeren Kapital, eine große Eisenbahn von der Muͤndung des Hudson⸗-Stromes bis zum Dorfe Utica in der Provinz Oneida anzulegen. .
In der vorigen Woche segelte ein von der Colonisations— Geseñschaft befrachtetes Schiff mit einem Kolonial⸗Agenten, zwei Missionairen und mehr als 100 Auswanderern aus Ma⸗ ryland, Virginien und Nord-Karolina von Norfolk aus nach der Afrikanischen Kolonie Liberia. Viele dieser Ausgewan⸗ derten waren fruͤher Sklaven, die man unter der Bedingung frei ließ, daß sie sich in Afrika ansiedeln sollten. In Nor— folk hatten sich so viele farbige Leute zum Auswandern ge⸗ meidet, daß man bald ein anderes Schiff zu deren Transport ausruͤsten wird; es zeigt sich uberhaupt unter den freien Far⸗ bigen in Nord-Karolina eine große Neigung, Freiheit und eine Heimath in Liberia zu suchen.
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Berlin, 246. Dez. Das hohe Ministerium der geistlichen, Unterrichts und Medizinal Angelegenheiten hat vier Aerzte nach Moskau und weiter in das Innere von Rußland bestimmt, um dort das Phaͤnomen der Cholera in allen Gestalten zu studiren. Der Privatdocent hiesiger Universität, Dr. Dann, hat sich heute bereits auf den . dahin reist auch Herr Dr. Quinke von hier ab, so wie Dr. Barchewitsch, Stadtphysikus aus Schmideberg in Schlesien, gleichfalls an dem genannten Ort mit den vorigen zusammen— trifft. Der Medizinalrath Albers aus Gumbinnen aber tritt
an die Spitze der ärztlichen Expedition, welche vereint eilig
nach Moskau aufbrechen und von dort aus, nach Befinden der Umstaͤnde, getheilt die suͤdlichen und oͤstlichen Provinzen Rußlands, den hauptsaͤchlichen Schauplatz der Verheerung durch die Epidemie, bereisen wird.
— Der dritte Kommunal-Landtag Alt, Pommerns, der unter Vorsitz des Geheimen⸗Regierungs⸗Raths, Landraths v. Schoͤning, welchen nebst dem Stellvertreter, Landrath v. Ger⸗ lach, Se. Maj. der König am 27. v. M. Allerhoͤchst zu be— stäͤtigen geruht haben, am 16. v, M. eroͤffnet wurde, ist, nach ordnungsmäßiger Vollendung aller, sowohl zur gemeinschaft⸗ lichen Bearbeitung, als fuͤr die besonderen Kommunal⸗Land⸗ tage Alt⸗Vorpommerns und Hinterpommer us geeigneten Ge⸗ schäfte, in der dazu bestimmten Frist zu Stettin am 12. d. M. geschlossen worden.
— Der Kreis⸗Deputirte von Skorzeweki, zu Groß- Krent sch (Reg. Bez. Posen), welcher sich schon verschiedent⸗ lich durch Freigebigkeit fuͤr wohlthaͤtige und gemeinnuͤtzige ö cke ausgezeichnet, hat in diesem Jahre ein neues massives
haus auf seine Kosten erbauen lassen, welches am Isten v. M,. eingeweiht worden ist — In der Stabt Obornik nimmt sich der Kreis- Physikus Dr. Murawa in aͤhnlicher Weise des Schulwesens an.
= Aus verschiedenen Gegenden gehen erfreuliche Nach⸗ tichten ein von dem guͤnstigen Einfluß, welchen die Witterung im Nov. auf die Bestellung und den Stand der Winter saa⸗ ten gehabt hat. Aus Magdeburg schreibt man: Die Bestel⸗ lung des Winterkorns ist während des verflossenen Monat überall beendigt worden. Die junge Saat steht allenthalben gleich gut und hat sich bereits in solchem Grade bestaudet, daß auch ein strönger Winter, sofern er noch bevorsteht, ihr nicht leicht wird Schaden jufagen koͤnnen. — Eben so wird aus Oppeln gemeldet, daß bei der guͤnstigen Witterung nicht nur die d . gut beendigt worden, sondern auch mit den Vorarbeiten zur Fruͤhjahrs⸗Einsaat sehr habe vor⸗ geschritten werben können. = 66
—
Weg nach Königsberg begeben; eben
ueber die Verwendung der zur Unterstuͤtzung der Wasferbefchädigten in der Provinz Schlesien im Jahre 1829 eingegangenen wohlthätigen Beitrage. s
Es ist jetzt eine allgemeine Uebersicht uͤber die Verwen⸗ dung der wohlthaͤtigen Beitraͤge gewonnen worden, welche zu Unterstuͤtzung der durch das ploͤtzliche Anschwellen der Stroͤme, Fiuͤsse und Bache der Provinz Schlesien in der Nitte des Monats Juni v. J. und durch die dadurch ver— anlaßte außerordentliche Ueber schwemmung verungluͤckten Be⸗ wohner dargereicht wurden. So allgemein sich auch die wohl⸗ wollende Theilnahme an dem ungluͤcklichen Ereignisse, welches Gegenden betraf, in denen die gewerbfleißigen Bewohner mit Opfer und Entbehrungen, aber doch im wackern, redlichen Bemuͤhen ihr Brod sich erwarben, aͤußerte, so war doch die Freigebigkeit der Privatpersonen durch die kurz vorher in andern Theilen der Monarchie stattgehabten aͤhnlichen Unfaͤlle allzusehr in Anspruch genommen worden, um mit gleicher Kraft zum Helfen auch bei dem besten Willen zutreten zu können. Dessenungeachtet bot der mildthaͤtig: Sinn der Be— wohner der hiesigen und der uͤbrigen nicht gleichzeitig beschaͤ⸗ digten Provinzen Alles auf, um die achtungswerthesten Be⸗ weise ihrer Theilnahme an dem die Provinz betroffenen Un⸗
gluͤcke zu gewaͤhren. Was auf diese Weise zu dem hier ge⸗
bildeten Eentral-Unterstuͤtzungs- Fonds geflossen ist, ist in offentlichen Blattern bereits einzeln bezeichnet worden, und wird der dort den guͤtigen Gebern mit inniger Anerkennung ihres wohlwollenden Sinnes gezollte Dank hier nochmals im Allgemeinen wiederholt. Da aber eine Haupt⸗Uebersicht der Beschädigungen, welche die Provinz im verflossenen Jahre erlitten, noch nicht gewahrt worden ist, so wird die Vorlegung der hierunter folgenden, aus den amtlichen Ermittelungen der Behörden zusammengestellten Nachweisung, an deren Schluß die Refultate der jetzt überall abgeschlossenen Rechnungen der Huͤlfs-Vereine und der Unterstutzungs-Kassen beigefuͤgt sind, nicht uninteressant erscheinen.
Nach dieser Uebersicht erlitten beinahe 27, 000 Familien⸗ haͤupter mehr oder weniger Schaden; 280 Gebaͤude und Muͤhlen wurden ganz hinweggerissen; uͤber 3000 derselben theilweise zerstoͤrt und beschaäͤdigt; 42 Menschen verloren in den Fluthen ihr Leben, und mehr als 3300 Morgen nutzbares Land ward zur unfruchtbaren Wuͤste gemacht, außerdem aber siber 13,605 Morgen in einen Zustand versetzt, welcher die Aufwendung bedeutender Geld- und Arbeitskraͤfte er⸗ heischt, um das verwuͤstete Land wieder fruchtbar werden zu lassen. Um mehr als drittehalb Millionen Thaler endlich wurde der innere Wohlstand der Provinz durch die Zersto⸗ rung und den Verlust von Grund und Boden, Haͤusern und Staͤllen, Wasserwerken, Vieh, Feldfruͤchten und Effekten aller Art zuruͤckgefetzt. Die den beschäͤdigten Personen zuge.⸗ gangenen Unterstuͤtzungsgelder betragen 191,581 Rthlr. 29 Sgr. „ Pf., von denen 18,412 Rthlr. 21 Sgr. 2 Pf. bei den in den Kreisen gebildeten Privat-Wohlthätigkeits-Ver. einen gesammelt und verwendet worden sind. Diese letzteren Huͤlfsgelder sind fast ausschließlich von der Provinz zusam⸗ mengetragen worden, deren Bewohner außer dem noch ihre Theilnahme durch einzelne Geld- und Natural⸗ Gaben, welche nicht in diesem Betrage enthalten sind, bethaͤtigten. Die be⸗ deutendsten Einnahmen des Central— Unterstuͤtzungs⸗ Fond, bei welchem 173,169 Rthlr. 8 Sgr. 2 Pf. eingingen, ge— waͤhrte das Königliche Gnadengeschenk von 25,060 Rthlrn., welche Se. Majestaͤt der Koͤnig aus Allerhoͤchstdero Privat⸗ Kasse, und von 106,009 Rthlrn., welche Allerhoͤchstdieselben aus der General⸗Staats kasse anzuweisen mit landes vaͤterlicher Huld al⸗ lergnaͤdigst 6 haben. Außerdem ward noch aus der selben Kasse zu Durchfuͤhrung eingeleiteter Unterstuͤtzungszwecke eine Sum⸗ ine von 2,908 Rthrn. 28 Sgr. 11 Pf. durch Ueberweisung einiger Mehl, und Sahvbestaͤnde verwendet, welche in den ersten Tagen des ungluͤcklichen Ereignisses an die dem Man⸗ gel preisgegebenen Verungluͤckten aus den Magazin ⸗Bestuts⸗ den der Festungen Glatz und Neisse verabreicht wurden. Die Summe von 45,260 Rthlrn. 9 Sgr. 3 Pf. war der Ertrag der aus der hiestgen und den ihr wohlwollenden anderen Provinzen der Monarchte und selbst aus dem Auslande um Eentral üUnterstuͤtzungs⸗Fonds unmittelbar eingegangenen mild⸗ thaͤtigen Beitraͤge.
Bei der Bertheilnng der Untetstuͤtzun n wurden uͤberall nur die Huͤlfs bedurftigsten beruͤcksichtigt und konnte auch diefen nicht in der Allgemeinheit Hälfe genährt werden, wie sole . zewanscht wurde, Jaher noch Manchen die 2 der nden Glelgister drücken, wöiches mit der Köhlha= bende eher zu verwinden vermochte.
Haupt⸗Nebersicht des Schadens, welchen die im Monat Juni d der Ströme in der Provinz Schlesien angerichtet hat, und Na
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unterstuͤtzungs - Fonds, so wie aus dem Privat⸗-Wohlthaͤtigkeits-Fonds, vertheilten Unterstuͤtzungs⸗Gelder.
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6 34386 10 51 38982
ir gich e.
Vermischte Nachrichten.
Die Erbfolge in Spanien und das Salische Gesetz r e, ,, in , wr.
e von dem Koͤnige von Spanien, Ferdinand VII, je t ein⸗
geflihrte, ober vielmehr wiederhergeste *. fruͤhere Erbfo .
nung, nach welcher die Prinzessinnen, mit Ausschließung der juͤnä⸗
ern Prinzen, zur Regterung ö. en sollen, soll von Seiten er Höfe von Frankreich und Neapel einen Widerspruch veran⸗ laßt haben. Sey dieser nun wahr oder nicht, so möchten vielleicht einige Bemerkungen über diesen Gegenstand nicht unangenehm
seyn. ᷣ Zubvbrderst ist es nun gewiß, daß in Spanien schon in den frühern Zeiten die Prinzessinnen regierungsfaͤhi f . San c⸗ tia erbte von ihrem Bruder Berundes 1II. das n Leon, und ihr Gemahl Ferdinand J. von Kastilien wurde 1075 von den Staäͤnden auf den Grund des Erbrechts seiner Gemahlin zum 2 von Leon erwählt. Petronella, die einzige Tochter Rami⸗ ros II. von Arragonien wurde nach der Abdankung ihres Vaters 1 August 1137 von den Standen zu Balbasto als Sanin 2 n, nn erbte 141 von ihrem Bruder Heinrich I. 9 san ch Kasttlien, und durch ihre Vermaͤhlung mit Ferdi⸗ nand von Arragonien wurden bekanntlich beide Reiche vereinigt. ** Erbin in beiden Reichen war ihre Tochter Johanna; ihr ' emahl war i n Hesterreich, der Sohn Kaiser Maximi⸗ ans J. Ihm solgte ihr Sohn Karl J, als Kaifet der V., und mit ihm kam das Haus Oesterreich auf den Spanischen Thron. Von dieser Zeit an, und bis zum Tode Karls II. den 1. Okt.
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1700, sind nur die Prinzen mit Ausschluß der aͤltern Prinzessin⸗ nen zur Regierung gelangt. Karl J. schloß seine fler r n ster Eleonore, Gemahlin Franz 1. von Frankreich, aus. Isabella Clarg Eugenig, Gemahlin Albrechts von Oesterreich, wurde von hhilipp IIi., Anna Marig, vermaͤhlt an Ludwig XIII., von Pbi- tpp IV., und Marie Therese, Gemahlin Ludwigs XIV., von Karl II., ausgeschlossen.
Nach dem Ableben Karls II. gelangte . das Haus Bourbon auf den Spanischen Thron, und es fragt sich, ob auch mit demsesben die in Frantreich bestehende Erbfolge⸗Ordnung, das Salische Gesetz, eingefuhrt worden se ;?
Man ist allgemein der Meinung, daß das Salische Gesetz in = König Pharamund im zten Jahrhundert einge⸗ hrt und von Clodowig d e , worden sey. Ueber den Namen desselben herrscht indeß eine voͤllige ungewißheit. Einige leiten ihn von dem Beingmen des Phaärgmund gndere vom Saloggst, der es in Porschlag gebracht, andere von dem Srte Salichame, wo sich die Großen des Reichs zur Berathung über dasselbe , , andere von dem Flusse Sala, wo die Franken vor ihrer Ankunft in Gallien wohn⸗ ten, andere von den Franken selbst, welche wegen ihrer böftern und mit Schnelligkeit unternommenen Einfälle in Gallien von den Einwohnern Springer, von dem Lateinischen Worte salire, feen, wurden, anders von den Saliern, die sich bereits unter em Kaiser Fulian in Gallien niedergelassen, und endlich andere daher, weil passelbe die Salischen Besitzungen der Großen im Reiche . habe, ohne jedoch ju sagen, woher diese ihren Namen
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es Jahres 1829 eingetretene ungewohnliche Ergießung chweis der unter die Damnifikaten aus dem Central⸗
jerstoͤrtem Grund u. Boden, dessen Her⸗
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