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mer das Recht hat, die Minister anzuklagen und sie vor die . die allein das Recht hat, sie zu richten,
. Verrath und Erpressung in An⸗
können. Kraft dieser Artikel hat die
u g Hesetzen gerichtet werden.
Piese Heseße sind nicht vörhänden; Aonnte die aber die Unmdg⸗ ssichkeit zur Folge haben, diejenigen, die 13 Jahre lang alle Lan⸗ des⸗Gesetze verletzt haben, 6 bestrafen? Gewiß nicht, das waͤre ein seltsamer Irrthum. Es darf. nicht geschehen, daß Minister, pie nicht vor die gewöhnlichen Gerichte gestellt werden können, vor Ihnen der Strafe trotzen. Ihr Berichterstatter hat dies wohl gefuͤhlt, indem er sagt, bei politifchen Verbrechen und in Sachen ministerieller Verantwortlichkeit sey es üunmdͤglich, daß keine An⸗ klage siatt finde, sobald Gefahr fuͤr das Vaterlgnd vorhanden ge⸗ wesen sey, und wenn eine Anklage statt finde, muͤsse auch ein Urtheil erfolgen. Ihr Berichterstatter hat ferner gesagt, die Pairs⸗ Kammer konne dem Mangel an Gesetzen abhelfen, und der Gegenstand des Prozesses verleihe ihr einen gesetzgebenden Charakter, Dies ist kin Irrthum. Wenn die Pairs Kammer sich als Gerichtshof konsniutuirt, so hat sie keine esetz gebenden Befugnisse mehr, son⸗ dern hat nur die Gesetze selbst zu vollziehen. Shnehin kann sie als ein Theil der Regierung, fär sich allein keine Gesetze ma chen, sie bedarf dazu der Mitwirkung der andern Kammer und der Ge⸗ nehmigung des Koͤnigs. Die enigegengesetzte Ansicht würde zu Uchelständen fuͤhren; sie warde zas Princip der růckwirkenden Kraft icke tic Fuͤr die That ist in keinem Gesetze eine Strafe bestimmt, sie konnen keine Strafe dafuͤr festsetzen. Der Koͤnig und die Deputirten⸗ Kammer wuͤrden dagegen Beschwerden zu erheben haben. Der Englische Pairshof hat bei aller seiner Macht nie geglaubt, er koͤnne n sich allein zugleich ein Gesetz geben und es anwenden. In solchen Faͤllen hät er immer eine Bill veranlaßt. Außerdem hat die Deputirten⸗ Kammer die Artikel des Strafgefetzbuches genannt, die ihr anwendbar schienen. Die Verantwortlichkeit der Minister kann nicht unter die alten Thep— rleen gestellt werden, von denen man immer spricht, ohne sie zu ü verwirklichen; sie steht in der Charte, in deren Art. 56 es
heißt, daß die Minister wegen Hochverraths angeklagt wer— zen önnen. So lange noch kein neues Gesetz gegeben ist, sind die alten Gesetze, die Verfassung des Jahres vill und bas Strafgesetzbuch anwendbar. Dicse Gesetze betrachten die Verletzung der constitutionnellen Gesetze als Hochverrath; sie sind nicht abgeschafft werden; selbs— die wiederhergestellte Mo= narchie hat oft darauf bezogen. Die Bestimmu ngen dieser Gefetze anzuwenden, schlaͤgt die Deputirten⸗ Kammer Ihnen vor. Eine zweite Schwierigkeit, die sich darbietet, betrifft das Recht der Anklage. Die Minister, sagt man, sind verantwortlich, pas ist wahr und unbestreitbar, äber dieses Princip beruht auf em der Unverletzlichkeit des Fuͤrsten; wenn aber der Fuͤrst nicht geschont worden ist, wenn das Volk an ihm und seiner Familic Hiäche genommen, so ist damit Alles erschöͤpft. Dieser Einwand jn weder moraltsch noch politisch, weder in der Yernunft. noch im Rechte begründet. Die Moral brandmarkt gleich stark alle diejenigen, die bel einem gemein samen Vergehen mitgewirkt ha= ben, und hier besteht das Verbrechen in den Verordnungen, in den blutigen Befehlen, die den Truppen ertheilt wurden, in der rsetzung der Hauptstadt in den Belagerungs⸗Zustand, in der
2 eizung zum Buͤrgerkriege. Wer ist Schuld daran? Die Mi⸗ Rslster Karls X; ohne ihre unerläßlich nothwendige Mitwirkung, ohne ihre Unterzeichnung waͤre jedes Attentat unmoglich gewe⸗ fen, durch ihre Weigerung, zu unterzeichnen, haͤtten sie den Willen des Fursten zum Schweigen gebracht und Frankreich ge⸗ rettet. Die Politik und das Recht erlauben eben so wenig, die Mitschuldigen eines Verbrechens frei zu sprechen, weil der Hau! shaͤter beäraft ist. Die Bourbonen haben bei ihrer Rückkehr nach
Frankreich nicht, wie Bonaparte in der Verfassung des Kaiser⸗
*
reichs dies that, ihre Rechte an die Spitze des Grundgesetzes gestellt; darin hatte gelegen, daß man sie in Frage sielle/ wodurch iht Stolf sich beleidigt gefühlt haben wurde; sie sprecheh in der Charte vom Könige in einem absoluten Sinne, ohne Anwendung auf ihre Familie, die nirgends genannt wird, und wenn sie einige Garantieen auffuͤhrten, so galten i ihrer Macht, fondern der Person des Königs, die sie nur mit i h, auf die Erinnerungen an den 21. Januar fuͤr unverletz⸗ isch ertlaͤrten. Auch hat sich das Volk nach dem Siege nicht an
die Person des Königs gehalten; die Bourbonen haben aufg i , eren, aber ihre Ausschließung hebt die Vergntwort⸗
lichkeit der Minister nicht auf. Jene 'i , . zu regie⸗
ren, weil sie die Beduͤrfnisse ihres Jahrhunderts nicht be riffen;
diese werden gestraft, werden, weil 8 n, n, 6 ihre
diefe er, e
Gewalt gemißbraucht haben. — Nach Beseitigun
dieigl- Fragen kommen wir zum Beweise der Anklage. Die Re=
folution der Deputirten⸗Kammer enth lt drei ,, ,, , ahlen
gen die Er⸗Minister: I) Mißbrauch der Gewast, um die W
zu verfaͤlschen, 2) eigenmaͤchtige und gewaltsame Veranderung
der bestehenden Institütionen und 3) Angriff auf die oͤffentliche
Sich g,. und Aufreizung zum Var herr r U bd
Ber Wahrhelt gemäß mässen wir erklaͤren, daß in dieser Bezie.
hung kein r die Minister insgesammt, noch gegen
inch Einzelnen von ihnen, vorhanden ist; cz sind sogar Bem eise
niger die
Wir haben vorher er die Feuersbruͤnste in der Normandie kurz zu 6.
der Nichtmitwirkung der Herren v. Chantelauje und v. Peyronnet vorhanden. Dennoch hingen jene Feuersbruͤnstẽ offenbar mit einem umfassenden Plane zusammen und koͤnnen nicht y . Nachlaͤssig⸗ keit ober der Privat⸗Rache beigeschrieben werden.
Hand schien die Flammen zu leiten, unsichtbare Fackeln schienen vom Himmel zu fallen oder aus der Erde emporzusteigen, um die Wohnungen zu verzehren, Eine einzige Vermuthung ist erlaubt, daß namlich die Brandstiftungen, von denen ausgegangen sind, die einen Koͤnig, der zu schwach zum Widerstehen war, wenn man im Namen des Himmels zu ihm sprach, beherrschten und zur Annahme der verhaͤngnißvollen Verordnungen trieben. Man mag diese hoͤhere Macht eine geheime Regierung, eine Camarilla, eine Congregatlon oder sonst wie neunen, ihr Einfluß war uͤberall derselbe; um ihren Zweck zu erreichen, verletzte sie zugleich die Habe und die Freiheit der Volker; sie verwuͤstet noch heute die Normandie, und diese letzten Spuren werden erst verschwinden, wenn die voͤllige Wiederherstellung der Ordnung und Gesetzlichkeit jener Faction alle Hoffnung, nehmen wird. Ich kehre zur Anklage zuruck. Die Wahlen sollten die erste Grundlage des gegen die Freiheit entworfenen Systems seyn. Nichts wurde verabsaͤumt, um das Ziel zu erreichen, das man sich vorsetzte. Das Ministe⸗ rium vom 8. glugust hatte in seiner ersten Zusammensetzung nicht die noͤthige Erfahrenheit und Festigkeit; es wurden daher zwei faͤhige Maͤnner, die Herren v Peyrönnet und v. Capelle, ins Ka⸗ binct herufen Herr bon Peyronnet laͤugnet, daß die Wahlen der
Zwect seines Eintritts ins Ministerium gewefen; aber der Zeit⸗ punkt seines Eintritts und seine Handlungen lassen keinen Zwei ⸗
fel daruͤber uͤbrig Herr v. Montbel schrieb zuerst an die Beamten
des Finanz⸗Departements, daß sie, wenn sie nicht fuͤr die royalistischen
Kandidaten stimmten, sie ihren Verband mit der Verwaltung auflosen würden. Hr. v. Peyronnet fügte diesem Schreckens⸗Sy⸗
Kelnd och das ber Helatin hinzu, indem (r in Einem und?. schreiben' an die Präfekten schrieß. „Sie werden mir vertrauliche
Augaben über die Beamten, welche Waͤhler in Ihrem Depagrte⸗ ment sind, zukommen lassen, und ich werde dieselben den betreffen. den Ministern zusenden, welche hinsichtlich ihrer die von der Klugheit vorgeschriebenen Maaßregeln ergreifen werden. Der zweite Anklageßunkt wurzelt in den drei verhaͤngnißvollen Ver⸗ ordnungen vom 27 Juli. Ob diese der Schlußstein eines seit lange überlegten Systems oder das zufällige Ergebniß der Um= sianbe des Äugendlicks waren, ist schwer zu enkscheiden Wir koͤnnen nur sagen, daß uns nach Kenntnißnahme aller Thatsachen und Üümstaͤnde die Ucberzeugung geblieben ist, daß sie schon lange durch jene religibse Macht eingegeben waren, welcher der Konig und vielleicht soggr Herr v. Polignas gehorchten; aber nichts be⸗ weist, daß das Ministerium vor dem 19. Juli in das Komplott 1 Der Kommissarius der Deputirten⸗Kam— ner* fährt nunmehr den Tert der Stellen der Charte und ber Special-Gesetze auf, die durch die Verordnungen ver⸗ letzt worden sinb, und beweist, daß diese Verordnungen die Preßfreiheit, und die Wahl Gesetze vernichteten. „Auf diese Weile“, faͤhrt Herr Persil fort, „glaubte die Staatsgewalt sich berechtigt, mit einem einzigen Schlage Frankreich aller Freiheit, die ihm nach 4 jährigen Aufopferungen und Kaͤmpfen ge⸗ blieben war, zu berauben. Man suchte eine Rechtfertigung in dem Artikel 14; enthielt dieser wirklich eine solche, so hatte sich Frankreich sehr getaͤuscht, als es glaubte, es habe in der Charte Ane Berfasfung, nicht eine nur fuͤr das Volk bindende, fuͤr den
gezogen worden sey.“
önig aber fakultative Akte. Der Art. 14 erlaubt dem Könige,
Verordnungen fuͤr die Sicherheit des Stagtes zu erlassen, aber nur den Gesetzen gemaͤß, denn der Art is sagt ausdruͤcklich, daß die gesetzgebende Gewalt vom Könige und den Kammern ausge⸗ abt wirß Auch durch das Bedurfniß der Umstaͤnde, die Krone f retten, konnen die gewesenen Minister sich nicht rechtfertigen,
enn Frankreich war ruhig, treu und dem Koͤnige unterworfen. Bie Resolutlon der Depufirten- Kammer begruͤn det das Verbre—= chen des Hochverraths auch auf die Aufreizung zum Buͤrgerkriege⸗ Dieser Anklagepunkt ist nur zu beweisen; er geht aus den Debat⸗ len, aus den Spuren, die der Kampf. an den Haͤusern und Denkmaͤlern der Stadt . und aus dem Anblick verstümmelter Bürger hervor. Die Minister werfen die Berantwortlichkeit auf
das Bolk zuruͤck, fie behaupten, den Pariser Ereig nissen fremd ge⸗
Die Aufrcizung, edle Pairs, lag in den ver=
blieben zu seyn. Der Urheber der Charte hat die
,, . Verordnungen. Verthei
zuerst
ᷓ erausforderer im Buͤrgerkriege nicht Anstand genommen, die verbrecherischen Verordnungen durch die Waffengewalt zu unterstuͤtzen, sie haben in unsern Straßen
zu den Waffen gegriffen, so waͤren die Minister darum nicht we . c ewesen; sie haben
⸗. 63 m . diefe letzte ratio regum, auf efahren und auf
das Vo ö
Aus den Debatten gehen jwei Hauptfattg hervor:
Truppen auf die Mit burger; schriftlicher Befehl, auf das Volk m
. Der Angriff geschah durch Einhanen der Kavallerie und ur
chleßen lafsen. Das Volk hat sich ver ge di Angriff
, . Mittags begann das Einhauen; die Gendar⸗
men uberritten die Bürger, ohne daß Veranlassung dazu gewesen,
wenn man etwa nicht den Ausruf, es lebe die Charte, dafuͤr an⸗
sehen will. Das Feuer begann in der Straße St. Honors; ein
Sergeant der Garde schoß zuerst auf die Menge, wobci ein Gen darme den schrfftlichen Befehl dazu vorzeigte. 2
Und doch hatten Beilage
ine unsichtbare
nidigung derselben der Treue und dem Muthe der Buͤrger anvertraut; die Insurrection war daher nicht nur legitim, i ein Recht. Hatte auch unter solchen Um anden das Vol 16
der
w 86 Beilage zur Allgemeinen Preunßischen Staats-Zeitung Æ 359.
2 mmm ae, , ger me, ee
ie Buͤrger nichts gethan als gerufen es lehe die Charte. Sie ilch Steine auf 1 Truppen geworfen haben; das geschah aber erst nach dem Einhauen der Kavallerie und um sich gegen die sie zertreten den Gendarmen zu vertheidigen. Angenommen aber gzuch, sie hätten Steine geworfen, so berechtigte das doch weder u dem Pelotonfeuer gut Die nstag, noch zum Kartaͤtschen feuer ki nächsten Tages“ Hier it irt der Redner das Gesetz vom 23. Germinal des Jahreß VI. das den Fall bestimmt, wo Truppen egen die Buͤrger gebraucht werden sollen, so wie die bei der⸗ seichen Gelegenheiten nöoͤthigen vorläufigen Aufforderungen. „Den inistern Käürls 8. unter denen sich doch Rechtsgelchrte befin= ken schtint dieses Gefetz unbekannt gewesen zu seyn css lt er⸗ theilen strenge Befehle und nehmen alle Veran wortlichkeit auf sich. Keine Behörde erhaͤlt sine Mittheilung. Kein Civil⸗Beam— ter zeigt sich, keine ö, sindet sigtt, und die Menge wird vom mörderischen Blei getroffen, bevor sie einen Gedanken an bie ihr drohen de Gefahr hat. Alle von Ihnen gehörten Zeugen bestaͤti⸗ gen diese That sache. (Hier bringt der Hr. Commissair die verschiedenen die se Chen tlg zen sertig' nden Zen gen uz sagen in Erfn neun Was thun die Minister, waͤhrend ihre Agenten deren blutdürstige Befehle vollziehen; Laffen sie es sich angelegen seyn, diesen Voll. ziehungen ein Ziel zu setzen ; Nein. Am Dlenstag Abend, in dem Uugenblicke, wo sie noch Alles beruhigen konnten, erklaͤren sie Paris in Belagerungs-Zustand und machen sich fertig, dasje⸗ nige zu dezimiren, was Feuer und Schwert übrig ließen. Das ist aber noch nicht Alles; man ertheilt Befehl, die angesehensten Buͤrger zu verhaften, die, wenn mn dem offentlichen Geruͤchte auen darf, ohne den Sieg vom Mittwoch, fuͤsillirt worden waͤ⸗ ren; das Wuͤrdigste, was Frankreich, besaß, sollte als Opfer fal⸗ len. So verstanden die Exr⸗Minister die individuelle Freiheit. Sie ließen die Burger niedermetzeln, welche die Aufrechthaltung shrer Fnstitutionen verlangten, und diejenigen verhaften, die der Vertheidigung derselben ihr Leben gewidmet hatten. Werden sie indeffen zuletzt nicht dem Feuern und dem Gemetzel Einhalt thun lasfel, wodurch 4 Stunden lang die Straßen der Hauptstadt Frankreichs verheert worden? Am Mittwoch Morgen begeben sie ich in der Fruͤhe nach den Tulleriéen, ohne Zweifel in der Ab⸗ sicht, um dem Herzoge von Ragusa und dem Schauplatze der Ereignisse naͤher zu seyn; sie sehen die Anstalten zu einer Schlacht; Infanterie, Kavgllerie, Geschuͤt, Alles haben sie vor Augen sie sehen den ganzen Tag uͤber die Armee abmarschiren; sie hdren die Fusilladen/ kanoncndonner: sie bleiben ruhig. Taub sind sie allem Gefuͤhl;
in Wort aus ihrem Munde kann Allem ein Ende machen; aber weit entfernt, es auszusprechen, muntern sie die Truppen durch Geld guf. Deputirte, den Kugeln Trotz bietend, von denen sie bei jedem Schritt getroffen werden können, gehen zu ihnen und verlangen
Fon ihnen Ein stelung der Fein dseligl eiten. Was antworten sie? Daß sie
keine Autoritaͤt mehr besitzen; daß durch die Versetzung in Bela⸗ crungszustand alle Gewalt in die Haͤnde des Marschalls von
agufg' übergegangen sey; daß sic wenn auch noch Minister, doch nicht mehr Mitglieder des Ministeriums waͤren. Wie! sie find nicht mehr Mitglicder des Ministeriums! Wer sind ihre Nachfolger? Auf wen faͤllt die Verantwortlichkeit? Freilich hatte die Ver schunz in Belagerungszustand Paris anßerhalb des Ge⸗ mein. Rechtes gestellt; konnten aber die Eg⸗Minister den Herzog von Ragusa nicht n, fe. seiner Gewalt zu entsagen, und hatten sie nicht das Recht, die Zügel der Regierung wieder zu ergreifen? giber nein; wenn die Minister sich zum Marschall von Ragusa esellten, wenn das Conseil gewissermaßen permanent war, so ge⸗ chah es es nur, um der Bewegung zu folgen und Befehle zu er— theilen. Und welche Befehle! Die Deputirten zu verhaften und pen Kbnigl. Gerichtshof in die Tuilericen zu berufen, mit dem Verbot, fich irgend wo anders zu versammeln. Besaßen sie ein Recht hierzu? Und wenn die Verordnung wegen der Versetzung ka Blokadè Zustand sie aller ihrer, Gewalt bergubt batte so war ihre Entschůuldigung schlecht begründet; der Herzog von Ragusa war nicht Diktator; er war ihr Agent, der sogar sein persdnliches Gefuͤhl den von ihnen erhaltenen Befehlen opferte. Indem sie
mithin sich weigerten, die Feindseligkeiten einstellen zu lassen,
sthon dadurch allein Veranlassung zum Buͤrgerkeiege. m 8 Uhr Herr von Semonville die Verab⸗
ster und die Zurücknahme der Verordnungen
e ch Ungluͤck des Tages vorbeugen zu ' ließ es sich angelegen seyn, seine u thun; die Minister zögern,
der muthige Pair von Frankreich, den Kopf nach St. Cloud hin⸗
aben sie
Abereinstimmende Dieu s wanken, weigern sich, bis ;
so eben nannte, sich erbot, seinen Ke erg. 3 ste alfs gufhoren, auf Mitleid Anspruch zu machen,
ie keines für ihre Mitbürger fuͤhlten, die sie zu Tau senben erwürgen ließen, während es in ihrer Macht stand, es ju verhindern“ — Hier erwähnt Herr Persil das Betragen des errn v Polignae hinsichtlich der Deputirten; seine Weigerung, E zu empfangen, und die ertheilten Befehle, die in St Omer und Luncville lagernden Truppen nach Paris kommen ju lassen. Sic werden den Herrn von Polignae verurtheilen.“, (sagt bei eser . der Redner) „Sie werden ihn verurtheilen, um der Welt zu zeigen, was es heißt, die Institutionen eines groͤ⸗
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K / D. —
hen Volkes umzustuͤrzen und das Blut von Buͤrgern zu vergießen, die man beschützen soll.“ — Nach diesen auf ! , richteten Betrachtungen spricht Herr Persil insbesondere uͤher jede spezielle Anklage der vier Angeschuldigten. Er erinnert an bie blutdärfligen durch Herrn de la Rue berich⸗ teten Worte des Herrn von Polignac, als Ersterer ihm sagte, die Truppen wuͤrden zum Volke uͤbergehen: Nun gut! antwor= tete er, man wird auch auf die Truppen feuern. „Der Ausrufeines Wahnsinnigen; ein Ausruf, der als Beweis dient, daß Herr von Polignae, als er auf das Volk und die Truppen feuern ließ, der Meinung war, auf Auslaͤnder zu feuern; ein Ausruf, der die Worte des Herrn de la Rue rechtfertigt: Wir sind verloren; unser erster Minister versteht sogar nicht Franzͤsisch! Ja gewiß Franzoͤsisch verstand dieser kalte und verhaͤrtete Politiker nicht. Er hatte auf die Truppen, auf das Volk feuern lassen, um,. die Verordnungen zu retten. Wir sagen es mit dem Vertheidi⸗ er des Herrn v. Polignae, diese Anschuldigung ist schwer; sie astet auf uns, wie guf ihm; wir schaͤmen uns, in einem Franzo⸗ sen einer so kalten Grausamkeit zu begegnen; in unserer Eigen⸗ schaft aber, als Organe der Anklage, müssen wir Alles, was aus der selben resultiren kann, gegen den Angeschuldigten herausheben.“ Hier geht Herr Persil zur Anklage des Herrn v. Peyronnet uͤber. Er beschuldigt ihn, auf die Wahlen eingewirkt zu haben, und liest ein ümlaufschreiben vor, in welchem dieser Minister an einen Praͤfekten schreibt; „Sie werden mir uͤher das Betr. gen dieser Beamten vertrauliche Auskunft geben; ich werde diese nur ihren resp. Ministern mittheilen.! Dann untersucht er das Be⸗ tragen des Hrn. v. Peyronnet waͤhrend der Ereignisse vom Juli⸗Mo⸗ nat He v. Peyronnet hat den Wunsch ausgedrückt, einen solchen Zu⸗ siand der Dinge aafböͤren zu sehen; sein Kunsch aber kam zu spaͤt; schon ganze Tage lang war Blut geflossen, und Hr. v. Pey⸗ ronnet hatte nichts gethan, um dem Blutvergießen Einhalt zu thun. Als Minister des Innern gehoͤrte ihm die Polizei Wie kam es, daß er nicht einschtitt. Wie er sagt, hat er den olizei⸗Praͤfek⸗ ten am Sonntag Abend gesehen; Montags aber blieb er in sei⸗ nem Kabinet, Dienstags aber benachrichtigte er den Praͤfekten nicht und unterzeichnete die Versetzung der Hauptstadt in Ble kade⸗Zustand. Eine solche Vernachläͤssigung seiner Pflichten laͤßt sich nicht entschuldigen. Wenn irgend etwas fuͤr das Daseyn eines Ministers des Innern zeugte, so war es das Bdͤse, das er uns zufüigte. Er hat sich damit zu rechtfertigen gesucht, daß er zu verstchen gab, die Polizei Verwaltung waͤre voin Sonntage an in andere Hände übergegangen. Nichtige Entschul digung! Er war doch noch am Dicn siage Minister des Innern, um der Berathung uͤber die Versetzung in Blokade⸗Zustand beizuwohnen. Er sage uns daher, wer am Dienstage der verantwortliche Be⸗ amte war. Wir wurden geneigt seyn, zu glauben, daß nach Un⸗ terzeichnung der Verordnungen eine verborgene Macht vorhanden war, die ihm sagte: wir werden den Widerstand besiegen, und so⸗ bald wir Euch Euer Ministerium wiedergeben, so geben wir Euch auch die unterworfene Stadt wieder. Wenn das der Sinn der Worte bes Hrn. v. Peyronnet ist, wenn man sie so auslegen soll, so ist das eine Entfchuldigung, denn indem er seine Functionen einem Andern uͤber⸗ trug, konnte er seine Verantwortlichkelt nicht auch auf ihn uͤbertragen. Sein Benehmen bleibt immer straffaͤllig. Dem Hrn. v. Chan⸗ felauze dient sein Widerwillen, ins Ministerium einzutreten, zur Entschuldigung; ung äcklicher Weise aber gab er nach und folgte nicht seinem . seine Weigerung wurde vielleicht viele Menschen gerettet haben; auf jeden Fall war er gewarnt und mußte auf seiner Hut seyn; er unterzeichnete aber die Verord⸗ nungen, er billigte sie; vielleicht veranlaßte er sie sogar; denn derselbe, der einen zten monarchischen September verlangte, konnte ihm nicht fremd seyn; es ist nicht schwer, in ihm einen Feind un ferer Institutionen zu erkennen, seine Verurtheilung wird nichts als der Erfatz fuͤr ein großes Verbrechen seyn,. — Was Herrn Guernon de Ranville betrifft, so blieb er secinem politischen Evangelium nicht lange treu; er wich dem ersten Stoße. Man hat darauf hingedeutet, daß er, Königl. Forderungen nachgegeben habe; das ist keine Entschuldigung. ie ü . erant⸗ wortlichkeit ist festgesetzt worden, um einen Minister von Schwaͤ⸗ che gegen die Macht abzuhalten. Der Minister, der es vor ieht, seine ö ihm gemachten e,, . zu opfern, ruft 1 sein Haupt alle Strenge des Gesetzes zurück. Hr. Guernon de Ran⸗ lle ist sberfüyrt, daß er die Charte verletzen wollte, und daß er sie verletzte. Er hat die Verordnungen dne, , n. er ist fuͤr die ungluͤcklichen Eels derselben verantwortlich. Sie werden- schliett Herr Persil, „durch ein auffallendes Verdammungs⸗Ur⸗ theil der Welt zeigen, wie groß das Verbrechen war.“
Nach einigen Bemerkungen des i von Pey⸗ ronnet, die sich lediglich auf dessen Cirkularschreiben an die Waͤhler bezogen, und nach einer Erwiederung des Herrn Persil, trat der Vicomte von Martignäc zur Ver—⸗ cheidigung des Fuͤrsten von Polignae auf. (Einen us zug aus sesner Rede, die uͤber Stunden dauerte, muͤssen wir uns auf morgen vorbehalten.) Die Sitzung wurde er
um 63 Uhr aufgehoben.