1830 / 361 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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der parlamentarischen Regierungen gemaͤß, dem Wunsche nach, den jene ausgesprochen hatten. Aber ich wurde hier wegen mei⸗ ner Nachgiebigkeit, wie zu anderer Zeit wegen meines Widerstan⸗ des, getadelt; das Preßgesetz wurde gegeben; ich beklage oder ver⸗ wundere mich nicht über den Haß, den es gegen mich erregt hat. Die Journalisten und ihre Actionaire waren nicht verpflichtet, sich üm die erste Abfassung des Gesetzes und um die Debatten im Eonseil zu bekuͤmmern; sie hielten sich an den Schein, und das war natürlich. Der Stagts-Rath aber kannte die Sache besser, und ich koͤnnte von mehreren seiner Mitglieder Zeugnisse in Anspruch nehmen, die Verwunderung erregen und meinen einden nicht verdaͤchtig seyn wurden. Was wuͤrde man z. B. agen, wenn man wg daß der von mir vorgelegte Gesetz⸗ Entwurf die Befreiung der Journale und die Aufhebung des Monopols der ger se chen Presse zur Grundlage hatte? Und den⸗ noch waͤre dies die bloße Wahrheit. Fruͤhzeitig ist mir die trau— rige Ehre zu Theil geworden, Feinde zu haben, die ungus⸗ bleibliche Folge eines zu aͤußerlichen Lebens, einer zu freimuͤthi⸗ gen Laune und eines unabhängigen Charakters. Falsch beobach- ket und vom blinden r , eigen innig verurtheilt, habe ich besser als irgend Jemand erfahren, wie ein zur Aufrichtigkeit und Loyalität geneigter Mann, der das Gute will und selbst seinen Feinden viel Gutes erwiesen hat, von denen, die ihn nur aus der Ferne sehen, als ein unharmherziger und zuͤgellofer Mensch be— urtheilt werden kann.“ Herr v. Peyronnet erinnerte hier daran, daß er dem Obersten Pailhes und Herrn Olamier, Mit -Angeklagten des Obersten Caron, die Freiheit verschgfft habe, und daß der in Poitiers als Mitschuldiger des General Berton zum,. Tode ver⸗ uͤrtheilte Arzt Fradin seiner Fuͤrsprache, trotz der Weigerung des Conseils und des Widerstrebens Luzwigs XVI, das Leben ver— danke. „Wenn man“, fuhr er sodann fort, „so Vieles gegen mich anführte, warum sprach man nicht auch von Spgnien? Warum fragte man nicht nach dem Urheber der beiden Amne⸗ stieen? Warum fragte man nicht danach, wem so viele Unglück—⸗ liche, die gegen die Königl. Armee gefochten, ihr Leben verdank—= ten? Warum forschte män nicht nach, welcher Minister es war, der sich damals den offentlichen Tadel zuzog, das Begnadigungs˖ recht gemißbraucht zu haben? Ja, m. H. der Angeklagte, der hier vor Ihnen sieht, dieser Mann ohne Mitleid und Nachsicht, er ists, dem mehr denn 300 wegen politischer Vergehen Verur⸗ theilte die Freiheit oder gar das Leben verdanken. Wenn ich als Gefangener bei einem militairischen Ereigniß ein Löse eld ent⸗ richten muß, so habe ich es im voraus bezahlt; ich habe dem Feinde 300 Köpfe der Seinigen fuͤr meinen zuruͤckgegeben. Die⸗ senigen, die mein Vermbgen zum Vorwande ihrer Angriffe e. , sind in argem Irrthum; amtlichen Angaben zufolge betragt der Unterschied des Vermoͤgens, das ich 1821 bei mei— nem Lin tt ins Ministerium besaß, von dem, das ich im Jahr 1828 bei meinem Ausscheiden hatte, 415 Fr. 94 Cent. an Ein⸗ kommen und 158 Fr. 87 Cent. an Steuern. Nur Schulden hatte ich mehr. Nach der Aufloͤsung des Ministeriums Villele lebte ich zurückgezogen von der Welt, man sah, mich nicht im Palaste des Königs, noch in den großen Zirkeln. Ich ging dem Gluͤcke aus dem Wege; es kam zu mir. Warum wies ich es nicht zuruͤch? Jeder, der die Ehre leidenschaftlich liebt und nach langer Verfogung plotzlich einen hehen Beweis der Achtung, eine glanzende Genugthuung fuͤr erlittene Unbill er⸗ haͤlt, jeder, der seinen Koͤnig geliebt, von ihm Wohlthaten em⸗ fenen hat und in schwierigen Zeiten von ihm gerufen worden i antworte fuͤr mich! Man will wissen, welche Plaͤne ich da⸗ mals hatte, was meine Ansicht uͤber die Staatsstreiche war, und ob ich nicht sogleich diese vorbereitete; ich antworte durch einen Artikel gegen die Staatzstreiche, den ich im April d. J. in die 6. de France einruͤcken ließ.“ Der Angeklagte las diesen Krtikel vor und fuhr dann fort: „Der Beschluß wurde inzwi⸗ schen gefaßt, die Verordnungen wurden entworfen und unterzeichnet, und auch mein Name findet sich darunter. Warum habe ich sie unterzeichnet? * . Geheimniß liegt tief in meinem r en und soll auch darin bleiben; es ist von schmerzlichen, bitteren Er⸗ innerungen begleitet. Was war uͤhrigens zu thun? Die Krise war nahe bevorstehend; welche Partei man auch ergreifen wollte Warten oder Zuvorkommen, sie mußte unfehlbar zum Ausbru kommen. War dieser Augenblick fuͤr einen alten Diener des Königs, der nichts mehr verhindern konnte, der schon so viel gelitten, aber auch so viele Gnadenbczeugungen erhalten hatte, wohl ge⸗ eignet, um vgr der . zu entfliehen und sie dadurch fuͤr andre zu vergroͤßern? Ich bin betruͤbt, aber entschlossen der ein⸗ mal re g ichtung be sehtg und Hh. des Grams, dessen Gewicht mich erdruͤckt, bin i berzeugt, urch meine Beistim⸗

Gebruckt bei I. W. Hayn.

Schatten der gefallenen

mung die Dinge, die schon im Werke waren, nicht verschlimmert zu haben. Obgleich ich fuͤr das zahllose Ungluͤck, woran ich Theil genommen, keinen Trost finden kann, so wage ich doch kaum, mich zu fragen, ob ich mein eigenes Unglück bereue. Noch heute, in bree Gegenwart, empfinde ich eine bittere Freude, mein Ge⸗ schick von dem meiner Wohlthaͤter nicht getrennt zu haben. Einige Personen haben sich gewundert, daß ich mich vom Koͤnige getrennt habe; ich danke ihnen dafuͤr; sie zeigen durch ihre Verwunderung, daß sie mich richtig beurtheilt und von mir gerade das erwartet haben, was ich gethan habe. Nein, ich bin nicht dem Beispiel des Grafen Melford gefolgt, ich habe mein Ungluͤck nicht durch Feigheit geschaͤndet. Ich habe den Koͤnig nur auf seinen gusdruͤckli⸗ chen wiederholten Befehl und erst dann verlassen, als nicht einmal mehr Hoffnung uͤbrig war, fuͤr ihn zu sterben, als die Flucht gefaͤhrli⸗ cher war, als das Bleiben. Blut ist geflossen; diese Erinnerung lastet auf meinem Herzen. Friede sey denen, die geblieben sind, Friede und Trost auch denen, die am Leben geblieben sind. Wie hart mein Loos, wie groß das mir angethane Unrecht auch gewesen

seyn mag, kein Gefuͤhl vermag in mir das des Mitleids ünd der Theilnahme zu besiegen. Nichts kann mich hindern, Thraͤnen uͤber

das vergossene Blut zu weinen; ich haͤtte noch mehr Grund dazu, wenn ich die Ursache dieses Ungluͤcks gewesen waͤre, ich habe noch viel Grund dazu, obgleich ich mir jenes ungluͤck nicht vorwerfe. Moͤgen Freunde und Feinde diesen traurigen Tribut annehmen, den ich ihnen zolle und den ich ihnen zollen wuͤrde, selbst wenn sie ihn zuruͤckweisen wollten. Einem Ungluͤcklichen, der so wie ich geschlagen ist, bleiben nur noch Thraͤnen uͤbrig, und man muß ihm vielleicht auch diejenigen anrechnen, die er nicht fuͤr sich selbst vergießt.“ Herr Henneguin, der Vertheidiger des Herrn v. Pehyronnct, beleuchtete zunaͤchst die Handlungen der verschiedenen Mitglieder des Ministeriums vom 8. August und fand darin den

Beweis, daß Hr. v. Peyronnet unbesorgt in dieses Ministerium

eintreten konnte. „Die Charte von 181, fuhr er fort, „he⸗ stimmte alle dem Volke gemachten Bewilligungen; unter diesen befand sich die Intervention der Kammern beim Budget; aber die den Geschaͤften in der Politik zu gebende Richtung war der Krone vorbehalten. In den Gemuͤthern dagegen war ein Stre⸗ ben zur Volks⸗Souverainetaͤt. Die Krone betrachtete die Wahl. ihrer Minister als eine ihrer Praͤrogativen, die Opposition aber wollte diese Wahl den Kammern zulegen. In den letzten Zei⸗ ten des Ministeriums vom 8. August wurde eine wichtige . im Minister-Rath erhoben; Herr von Peyronnet hat eine damals abgegebene Meinung im Verhoͤr nicht aussagen wollen; mir, als seinem Vertheidiger, wird es erlaubt seyn, dies zu thun. Herr von Peyronnet sagte damals: „„Die Nation will Freiheiten, Garantieen; wir muͤssen ihr diese geben.““ Wenn er spaͤter nachgab, so geschah es in der Ueberzeugung, das Gluͤck . Landes dadurch zu befördern.“ Nach einer ausführlichen Untersuchung der ersten Anklagepunkte aͤußerte der Vertheidiger sich uͤber den letzten, der die Unterzeichnung der Verordnungen betrifft, in folgender Weise: „Der Artikel 14 der Charte verlieh dem Könige das Recht, die noͤthigen Tre, . fuͤr die Sicher⸗ heit des Stagtes zu treffen. Wenn die Nothwendigkeit die⸗ ser Maaßregeln erwiesen ist, so werden sie gesetzlich. Die Sicherheit des Staats kann auf verschiedene Weise be⸗ trachtet werden, und eine salsche Ansicht ist kein Verbre⸗ chen. Sind die Vertheidiger der alten Monarchie nicht zu entschuldigen, wenn sie sich einer Bewegung widersetzten, die Alles mit sich fortriß, und neue Vorsichts-Maaßregeln fuͤr nö⸗ thig hielten? Ich gehe weiter und behaupte, daß die Verord⸗ nungen nicht im Widerspruch mit der Charte stehen; das durch sie gegebene Wahlgesetz hatte schon zweimal, in den Jahren 1814 und 845, den Wahlen zur Grundlage gedient, das darin ange⸗ nommene System war der Charte . weil es mit dem uͤber⸗ einstimmte, was in Betreff der Anzahl der Deputirten und der Dauer ihres Mandats in der Charte festgesetzt war. Eine letzte Frage ist, ob die Minister durch die Veroͤrdnungen zum Buürger⸗ kriege haben aufreizen wollen? Nein, m. H., Ste werden diese Voraussetzung nicht hegen. Man kann die Minister der Uun⸗ vorsichtigkeit anklagen, diese ist aber kein Verhrechen. Man hat von vergossenem Blute, von gefallenen Opfern gesprochen. Leider ist es wahr, daß Opfer gefallen sind, aber die Thraͤnen der Witt⸗ wen und Waisen e, ,. nicht zu einer Rache, welche die aͤnner und Vaͤter nicht verlangen.“

Einen Auszug aus dem Plaidoyer des Herrn Sauzet, fuͤr Herrn von Chantelauze, welches in dieser Sitzung nicht ganz beendigt wurde, behalten wir uns auf morgen vor.)

Nedaeteur John. Mitredaeteur Cott el.

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preußische Staats- Zeitung.

361. Berlin, Donnerstag den 30sten Dezember

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1830.

eim Ablaufe des Quartals wird hiermit in Erinnerung gebracht, daß die Bestellungen auf diese Zei⸗ Pränumeration, hier am Orte bei der Redaction (Mohrenstraße Nr. 34), in den Provinzen

aber bei den Koͤnigl. Post-Aemtern zu machen sind, und daß der Preis fuͤr den ganzen Umfang der Monarchie auf Zwei Thaler Preuß Courant vierteljaͤhrlich festgesetzt ist, wofuͤr den hiesigen Abonnenten das Blatt am Vorabend seines Datums durch die Stadt⸗Post frei ins Haus gesandt wird.

Um die erforderliche Staͤrke der Auflage fuͤr das kommende Vierteljahr abmessen zu koͤnnen, muͤssen wir bitten, die Bestellungen bis spaͤtestens den 31sten dieses Monats an uns gelangen zu lassen, widrigenfalls es die Interessenten sich selbst zuzuschreiben haben, wenn die Zu sen⸗ dung des Blattes eine Unterbrechung erleidet und nicht saͤmmtliche Nummern vom Anfang des Quartals an nachgeliefert werden können.

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages. )

Se. Majestaͤt der König haben dem Steuermann Eg— gerts das Allgemeine Ehrenzeichen iu verleihen geruht.

Durchgerelst: Der Kaiserl. Russische Feldjäger Mi⸗ schailoff, als Courier von St. Petersburg kommend, uͤber Dresden nach Wien.

SZettungs-Rachrichten.

Ausland.

Frankreich.

Pairs Hof. Sitzung vom 19. Dez. (Nachtrag.) e, ist ein Auszug aus dem Plaidoyer des Herrn auzet, eines Lyoner Advokaten, fuͤr Herrn v. Chantelauze, welches, als sein Debuͤt in Paris, lebhafte Theilnahme er— regte: 3 „Pairs von Frankreich! Schon sind einige Seenen des gro⸗ . gerichtlichen Schauspiels an Ihnen voruͤbergegangen, schon

aben jwei muthige Stimmen das Ungewitter beschworen, das ber hohe Häupter heranzog. Dem dritten Angeklagten, als dessen Vertheidiger ich auftrete, fehlen alle Antecedentien. In der Zuruͤckgezogenheit sein friedliches Lehen dem Studium der Gesetze widmend, von politischen Stuͤrmen entfernt, hatte er seinen kuͤnftigen Glanz und sein kuͤnftiges Ungluͤck nicht vorgus⸗ . Durch das Schicksal auf den Gipfel der Ehren gestellt, ĩ er auf seine Größe bald jaͤhen Sturz folgen und konnte we⸗ er die eine noch den andern vermeiden. Das sonderbare Spiel des Schicksals ließ Andere wenigstens eine kurze Zeit an dem mit Honig bestrichenen Rande des Kelches kosten; er schmeckte nur die Bitterkeit desselben und hat ihn bis auf den Grund ge⸗ leert. Kaum zur Macht gelangt, gerieth er in Fesseln, und von seinem kurzen Ministerleben ist ihm jetzt nichts zuruͤckgeblieben, als die Erinnerung an entsetzliches ung , das sich in einen 6 kleinen Zeitraum zusammendraͤngte, daß feine Gefangenschaft m Schlosse von Vincennes laͤnger dauerte, als seine Minister⸗ wurde. In der 6. Ein samkfeit seiner (ee , df wandte er seinen Blick auf den Schauplatz seiner Jugend, auf Lyon, zu⸗ ruck, um sich einen Vertheidiger zu suchen, und seine Wahl fiel auf einen jungen Mann, dessen erstes Auftreten als Advokat er beguͤnstigt hatte. Als ich die Nachricht von diesem großen Auf⸗ trage erfuhr, wagten meine Augen kaum, sich u dem Glanze zu erheben, der die Dunkelheit meines Lebens plotzlich erhellte. Mein Gemuͤth wurde duͤster bei dem Gedanken, daß ich mich den Blicken der Hauptstadt aussetzen sollte, die er mir in gluͤck⸗ licheren Zeiten als den Preis fuͤr mein jugendliches Streben ge⸗ zeigt hatte, Ich besaß nur Eifer, meine Freunde verliehen mir guch Muth. Verzeihen Sie mir, m. H., eine Ruͤhrung, uͤber

cher süch * er

lebhaftesten Beifall aufgenommen, den jedoch der Praͤsident dur

die Erinnerung an das Gebrauchswidrige solcher ö bald zum Schweigen brachte) Herr Sauzet fuhr fodann fort: „Mein Unternehmen ist mir duͤrch meing Vorgaͤnger erleich⸗ tert; das Gemaͤlde dieses wichtigen Prozesses ist beräits in grö⸗ ßen Zügen entworfen worden; mir bleibt nur ein Portrait zu zeichnen übrig; erwarten Sie keine glänzenden Farben, m. H; es wird rein, einfach und bescheiden seyn, wie der, dessen Züge es wiedergeben soll; aber es ist nothwendtz, damit Sie beurthei⸗ len können, ob dieser Mann den entchrenden Beinamen eines Verraͤthers verdient. Herr v. Chanteiauze war im Jahre 1817

Genergl-⸗Auvokat zu Lyon, wo damals Unruhen ausbrachen, in

deren Folge in Prevotal⸗Gerichtshof eingesetzt wurde. Als sol⸗ 3 . ö. Strenge der Urtheile dieses Gerichts 1 inge erwendung beim Könige zu mildern. Die fen? Stimme wußte ihm Dank dafur, er wurde 1824 zun .* irten ernannt und bezeichnete sein erstes Auftreten SG den denkwur⸗ digen Bericht uͤber die erer g,, der zu bffentlichen Aem⸗ tern beforderten Deputirten. Hie Session von 1830 begann un⸗ ter unguͤnstigen Vorzeichen. Sie kennen die Adresse, deren Re⸗ sultat die dreifarbige Fahne ist. Herr v. Chantelauze bekaͤmpfte dieselbe; er ließ das Wort eines monarchischen fünften Sep⸗ tember fallen; man hat diesen Ausdruck spaͤterhin grausam ge⸗ mißbraucht, der Sinn ist aber klar; Hr. v. Ch. sprach von einer der Koͤnigl. Praͤrogative zustehenden Auflbsung. Man untersuchte, in welcher Lage sich die Krone nach der feindlichen Adresse der Deputirten⸗Kammer befinde. Diese Erßrterung ist fuͤr den Pro⸗ zeß wichtiger, als man glaubt. Sie haben, edle Pairs, uͤber eine moralische Frage zu entscheiden. Es handelt sich darum, ob der Minister, der die n, n, . unterzeichnete, einem blinden Eifer fuͤr das Interesse der Monarchie folgte, oder ob er Frank⸗ reich und die Krone seinem Ehrgeize aufopfern wollte. Drei Auswege boten sich dar: die Majoritäͤt erwerben, sich zuruͤck⸗ iehen oder zu außerordentlichen Maaßregeln schreiten. Das er⸗ ere war unmoglich; die Majoritaͤt der Gpposition hatte sich um 10 Stimmen verstaͤrkt. Sollten die Minister sich zuruͤckziehen? Der König hielt seine Praͤrogative fuͤr ee, , sein Bruder war als Opfer der Revolution gefallen, er selbst konnte jedes ungluͤck erwarten und glaubte blutigen Katastrophen vorzubeu= en; er irrte sich. Hier halte ich inne; ich weiß, daß auch die Verbannung ihre Unverletzlichkeit hat, und dieses Lob der gefalle⸗ nen Dynastie wird um so weniger verdaͤchtig seyn, gls es das erste ist, das ich ihr zolle. Man nahm zu andern Maaßregeln seine , . man erließ die nur allzuberuͤhmten Verordnungen. Das Volk siand auf, siegte und vergab im Augenblicke des Sie⸗ ges Allen, nur nicht der Dyngstie. Die schoön seit lange schlaff in n Bande, die das alte Koͤnigshaus an den een b chen Boden knuͤpften, zerrissen endlich ganz, und die zweimal unter⸗ brochene Revolution nahm ihren weiteren Verlauf.“ Der Ver⸗ theidiger beleuchtete nun die einzelnen Anklagepunkte. Bei den Feuersbruͤnsten der Normandie verweilte er nur kurze Zeit, da die Kommission des airs-Hofes dem Angeklagten in dieser Be⸗ ziehung volle Gerechtigkeit hafte widerfahren lassen, und ging zu dem Hauptpunkte, den Verordnungen vom 25. Juli, uber; er bemerkte, daß der Art. 14 der alten Charte nach der Auslegung vieler Publizisten dem Koͤnige in außerordentlichen Faͤllen eine

die ich kaum Herr zu werden 366 Der Gedanke, meinen Wohl⸗ thaͤter und Beschuͤtzer durch Schwäche verrathen zu haben, wuͤrde meine ganze Zukunft mit einem Trauerfsor bedecken.“ (Diese mit glaͤnzender Beredsamkeit gesprochene Stelle wurde mit dem

Diktatur verliehen und daß ju allen Zeiten der Grundsatz gegol⸗ ten habe: Salus populi suprema lex esto. Solche außerordentli⸗ che Magßregeln finde man in der Geschichte aller Volker und

unter allen Staatsverfassungen wieder, im Ostracismus und in