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unter außerordentlichen Umstaͤnden zugezogen werden duͤr⸗ fen. — Auf die gewoͤhnlichen Dien st-Listen sollen die zur Bedienung der Person ihres Herrn bestimmten Domesti—
ken nicht gebracht werden.“ „Art. 22. Zur Bildung der Stämme werden nur
die gewohnlichen Dienst-Listen benutzt. Die in die Reser ve⸗
Listen eingetragenen Buͤrger werden hinter jenen Stam / men dergestalt vertheilt, daß sie noͤthigenfalls denselben einverleibt werden konnen.“
„Art. 23. Die in diesen Listen vorzunehmenden Ein— schreibungen und Ausstreichungen sollen nach denselben Re— geln stattfinden, die hinsichtlich der in den Matrikeln zu bewirkenden Einschreibungen und Ausstreichungen befolgt werden.“
„Art. 24. In jeder Gemeinde soll auf Veranlassung des Friedensrichters eine Nevisions-Jury errichtet werden, bestehend aus dem Friedensrichter selbst als Praͤsidenten, und aus 12 Geschwornen. Diese Geschwornen werden durch das Loos nach einer Listé von Bürgern gewahlt, die ihrerseits wieder von den National-Gardisten einer jeden Compagnie, nach Lem Verhältnisse des 10ten Mannes, unter ) welche aͤlter als 35 Jahre sind und lesen und schrechen können. — In jeder Gemeinde ist ene Liste von den nach einer ersten Verlosung sich ergebenden Kandidaten anzule— gen; die definitive Wahl der Geschwornen erfolgt nach diesen Gesammtlisten für den ganzen Kanton.“
„Art. 25. Die Verlosung der Geschwornen geschieht durch den Friedensrichter in oͤffentlicher Sitzung. = Die Functionen eines Geschwornen und die eines Mitgliedes des Zählungs-Conseils sind mit einander unverträglich. — Die Geschwornen werden alle 6 Monate er nenert.“
„Art. 23. Die se Jury entscherdet uͤber alle Reclama—⸗ tlonen in Bezug 1) auf die Eil agung in die Matrikel, wle solches im Art, 16 festgesetzt ist 2) auf die Eintragung in die gewohnliche Dienst-Liste oder eins Auslassung in der— selben. — Auch die Rreelamationen dritter Personen sind von Seiten derjenigen Natlona! Gardisten zuläͤssig, die sich durch dergleichen Auslassungen in ihrem Dienste praͤgravirt sehen. — Die gedachte Jury verrichtet uͤberdies Cie Be⸗ fugnisse, die ihr weiter anten in dem gegenwärtigen Gesetze beigelegt werden.“
irt. 27. Die Jury kann nur entscheiden, wenn mindestens 7 Mitglieder derselben, mit Einschluß des Praͤsi— denten, zugegen sind. — Ihie Eutscheiöungen erfolgen mit—
telst ab soluter Majoritaͤt und sind keines Rekurses fähig,“ .
„Art. 28. Die Stellvertrerung im gewohnlichen Dienste
ist verboten, es sey denn, daß sie zwischen nahen Verwand⸗ ten stattfände, — B. zwiscken Vater und Sohn, Bru⸗ kel und Neffen, so wie zwischen Ver⸗
der und Bruder, O 2 schwäagerten in demselben Grade, welcher Compagnle ober welchem Bataillone im Uehritzen guch diese Verwandten
usid Verschwäger len angehören Uögen, = National, Gardi⸗ sten von Her selben Compagnie, die ulcht mit einanber ver⸗ wandt ober in dem pbigen Geaße verschwäͤgert sind, konnen
nur ihre Dien st Tour untq einander tauschen.“ „Arr. 9. Von dem gewöhnlichen Dienste bei der Na⸗
tlonal-Ga de koͤnnen sich ungeachtet ihrer Eintragung los ⸗ machen: I) die Mitglieder beider Kammern; 2) die Mit⸗ glieber der Gerichtshoͤfe und Tribunale; 3) Mllitairs, die 50 Jahre alt sind und elne 20 jaͤhrlge Dienstzeit haben; IH die Natlonal-Gardisten, die 55 Jahre alt sind; 5) die
Brleftrager Und Beamten der Telegr gphen⸗ Li len.“
Depu tirt kh Kam m et. In der Sitzung voin 2i.
Dez mber wurden die Berathür gen fortgesekz)t und bie Art h bis 38 lu fo Jender Abfaissti g 3ngèndnimen; 35 , r * 30. ir Leisti ng desselben außer Ställde sihenn! Alle der⸗ leichen Biöpen atlohen, fo wie alle aner tempor gits, Ve—
freiungen, die wegen. eines öffentlichen Dlenstes verlangt
werden, ertheilt das Zahlungs, Conseil, auf den Grund der
mhm vorliegen sch Paßiere, wheel ih, e, wochen sig. keit derselben ergiebt. Erwels liche Abwélenhelt ist ein hin—
laͤn glichet Grund zu einer temporairen Dien stbefrelung. — . In Fallen, wo appellirt wird, entscheibet die Re visions⸗
, , n, f. , n,, , nn , , d,
Art. 31. Ueber die Antraäͤge auf definitive oder tem⸗ poraire Befreiung vom Dienste bei der National-Garde, es sey wegen eines othgedrugenen offen llichen Dienstes,
ober. Krankheits und Gebrechlichkeits halber, entscheidet
diejenigen National-Gardisten erwählt werden,
slsich mindesteus 19 National, Gardisten vorfinden, die sich
Paris, 22. Dez.
verweilte drei Stunden bei ihm. ; Maäjestät mit, dem Marschall Gerard auf der Terrasse des Palastes spazieren.
Von dem gewöhnlichen Dienste sind die⸗ jenigen Personen befreit,? die sich Gebrechlichkeils halber
„Art. 32. Die Stämme der Nation al ⸗ Garde wer⸗ den in jeder Gemeinde nach Untes-Abtheilungen von Com⸗ pagnieen, nach Compagnieen, nach Bataillonen oder Schwa— dbroͤnen, und hach Legionen somirt. — Die Praͤfekten köͤn— nen die Zusammenziehung benachbarter Gemeinden, die nur Compagnie⸗Unter⸗Abtheilungen stellen koͤnnen, anordnen, um eine ganze Compagnie zu bilden. Der gewohnliche Stand der Ecmpagunieen ist von 60 bis 200 Mann; der der Ba⸗ taillone von 4 bis 8 Cempagnieen. — Doch soll eine Ge— meinde, die nur 50 bis 6 National-Gardisten aufbringen kann, eine Compagnie bilden.“
„Art. 33. In den Kantonen des Seine ⸗ Departe⸗ ments und in solchen Stadien, wo die National- Garde mindestens aus zei Bataillonen, ein jedes zu 500 Mann, besteht, kann dielelbe, kraft einer Koͤniglichen Verordnung, zu einer Legion formirt werden,“ .
„Art. 34. Jeces Bataillon hat seine Fahne, und jede Schwatron ihre Standarte.“
„Art. 35 Dee Bildung der Compagnteen geschieht in folgender Weise: In cen Städten besteht jede Com⸗ pagnie, so viel als moglich, aus den National ⸗Gardisten eines und desselben Virtels. Auf dem flachen Lande bil⸗ pen die National-Gardisten einer und derselben Gemeinde eine oder mahtere Compagnteen, oder einz Compagnie ⸗ Un⸗ ter,Abtheilung. Die vereinigten Unter-Abtheilungen der nächstgelegenen Gemeinden bilden ü, diesem letztern Falle bie Eompaante. — Die Bataillone koͤnnen Grenadier, und Voltigeur Compagnieen haben.“
Art 36. Die Eintheilung der auf die gewoͤhnliche Dien tliste eingetragenen National⸗Gardistnn in Compag—⸗ niecn, erfolgt durch das Zählungs-Conseil..
„Art. 37. Auf jede Compagnie der National⸗ Garde zu Fuß kommen: R 530 bei Compagnieen von 59 oder 60 his 80, von 0 bis 100, von 100 bis 200 M.
Hauptmann 1 **
Lieutenant iInterlieutenants Feldwebel Quartier meister
Sergeanten Korphor le 12
Tambours Auf jedes Bataillon kommen 1 Bataillons⸗Chef, 1 Re⸗ giments⸗-Atrjntant mit Hauptmanns⸗Rang, 1 Fahnenträger
mit Unter- Leutenants-Rang, 1 Regiments Chirurgus, 1
Unter-Atjüͤtant und 1 Tambour⸗Major. — Auf jede Le⸗ gion kommen 1 Legions⸗-Chef mit Obersten⸗Rang, 1 Oberst⸗ Lieutenant, 1 Bataillon Chef mit Majors⸗Rang, 1 Stabs—⸗ Chirurgus, 1 Stabs⸗Arzt und 1 Tambour⸗Major !“
„Art. 38. Eine Garde zu Pferde kann in denjeni⸗
geun Kautons oder Gemeinden errichtet werden, wo eine jolche als nuͤtzlich fuͤr den Dienst erachtet wird, und wo ,,. Kosten equipiren und ein Jeder ein Pferd halten woli en.“
21 Gestern machten saͤmmrliche Mini⸗ ster dem Könige ihre Aufwartung. Der Kriegs⸗Minister Um 2 Uhr gingen Se. Ein Bataillon Linien Truppen stand im Hofe des Palais, Royal, ein anderes auf dem Car oussel⸗ Platze mit zwei Bataillonen der National⸗ Garde. Auch der Hof der Tuilerieen war geschlossen und von der reitenden National⸗Garde besetzt. 26 Die bisherigen General-Majore des Ingenieur ⸗Eorvs,
Baudrand und Valazé, sind zu General⸗Lieutenants desselben Corps befördert worden; Ersterer ist der Aojutant des H
zogs von Orleans. z 42 Hieflge Blätter enthalten über die gesteigen Unru,
hen nachträglich noch Folgendes: „Von Morgens früh an standen auf dem linken Seine⸗-Ufer 3h, 0h09 Mann unter den Waffen. Die Zugaͤuge zum Luxembourg waren fuͤr die Mänge gesperrt; uͤberall herrschte die größte Oednung, und die Kammer hörte nicht das mindeste Geraͤusch Erst um 45
Pairs⸗
Uhr, als die Sitzung schon seit 2 Stunden vorüber war,
versuchte ein wilder Volkshaufen die Reihen der National— Garde zu durchbrechen; diese aber kreuzte die Bajonette, hielt
sich tapfer und drängte die Menge in die Straße Mazarine
zuruck. Von diesem Augenblick an sahen die Unrxuhestifter
ein, daß ihnen eine Wieder⸗-Vereinigung unmöglich war, und
Bꝛilage
2827 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung Æ 362.
daß auch diesesmal die Natlonal⸗ Garde sich ihnen nicht an⸗ schlleßen wuͤrde. Inzwischen hatten einige Menschen geru— fen. „„Zum Louvre! zum Louvre! laßt uns die Kanonen im Louvre nehmen!““ und die Menge stuͤrzte auf den Pont des Arts zu. Im Louvre angekommen, fand sie es verschlos— sen, und da sie nun nicht wußte, was anzufangen, ging sie aus einander, und vielleicht um so williger, da es gerade Zeit zum Mittagessen war. — Fast in demselben Augenblick, wo die Ex⸗Minister die Pairs-Kammer verließen, benachrich⸗ tigte man sie, daß am Thore ein Wagen fuͤr sie in Bereit— schaft stande; sie verließen ihr Gefaͤngniß durch den Ausgang des kleinen Luxembourg. Bei diesem niedrigen und engen Ausgange hatte die National-Garde ein Spalier gebildet, in dessen Mitte ein mit 2 Pferden bespannter Wagen lang— sam herbeifuhr, still hielt und die 4 Ex-Minister aufnahm. Jetzt fuhr der Wagen langsam durch die schweigenden Rei⸗ hen der Natlonal⸗-Garde. Es ware um so leichter gewesen, sich auf diesen Wagen zu werfen, da ihn nur Glasfenster verschlossen, von denen eines sogar zerbrochen war; mehr. als ein Herz mochte in diesen Augenblicken hochaufklopfen. In⸗ dessen entfernte der Wagen sich immer mehr, bis der Kutscher am Ende der Straße Madame, wo sich 209 reitende Natio⸗ nal-Garden befanden, welche von dort die Minister bis nach Vincennes begleiteten, seine Pferde in scharfen Trab setzte. Richt ein Wort sprachen die Ex⸗Minister, weder unterweges noch bei ihrer Ankunft in Vincennes, wo der General Dau⸗ mesnil sie empfing. Der Minister des Innern fuͤhrte den Zug selbst an. Dem Muthe und der Thaͤtigkeit dieses jun— gen Ministers hat man viel zu verdanken. Herr von Mon— lalivet wurde auf dieser Fahrt von dem die Eskorte besehli⸗ genden General Fabvier und dem Oberst⸗Lieutenant Lavocat, zweitem Kommandanten des Luxembourg, auf das eifrigste unterstuͤtzt; das Betragen der beiden Letztern und ihre Festig— keit in dieser denkwürdigen Epoche koͤnnen nicht genug gelobt werden. Der Minister des Innern, der die furchtbare Ver⸗ antwortlichkeit dieses Transportes uͤber sich genommen hatte, beschrankte seine Vorsorge nicht auf Paris allein. Um in den Provinzen den uͤbertriebenen Geruͤchten vorzubeugen, die Uebelgesinnte uͤber den Zustand der Hauptstadt haͤtten ver⸗ breiten können, sandte Herr von Montalivet Couriere an alle Präfekten mit folgendem Umlaufs -Schreiben: „„Mein Herr Praͤfekt! Durch die gestrige Sitzung der De— putirten Kammer ist Ihnen bekannt geworden, daß Unruhe⸗ stifter in dem Prozeß der Ex⸗Minister einen Vorwand such— ten, die oͤffentliche Ruhe zu stoͤren; daß die Regierung in— dessen ihre Maaßregeln getroffen habe, und daß Alles gehoͤrig vorbereitet worden, um die Gesetze in Kraft zu erhalten. Diese Versicherung ist hinreichend, um alle Besorgnisse zu zerstreuen. Die National⸗Garde wacht mit ihrer bewunderns— würdigen Maͤßigung und Festigkeit fuͤr die Aufrechthaltung der Gesetze. Die Reglerung hat ihre Pflicht gethan; sie wird sie auch ferner thun, und die Feinde der Freiheit wer⸗ den in dieser Hinsicht keine Gelegenheit zur Freude haben. Empfangen Sie u. s. w.““
Gestern erließ der General Lafayette einen Tages⸗ befehl, in welchem er der Nattonal-Garde und den Linlen⸗ Truppen fuͤr den von ihnen bewiesenen Eifer dankt und ih— nen unter Anderem zuruft: „Wir fuͤhlen Alle die Nothwen⸗ digkeit, die Hauptstadt gegen Gewaltthaͤtigkeiten und Anarchie zu vertheidigen, die Sicherheit der Familien und des Eigen⸗ thums zu beschuͤtzen und zu verhindern, daß unsere Revolu— tion durch Verbrechen befleckt und unsere Ehre verletzt werde. Hinsichtlich der Erfuͤllung dieser heiligen Pflichten stehen wir Alle fur einen Mann.“ ͤ
Am Aisten Abends erließ der Präfekt des SelneDepar—⸗ tements, Herr Odilon-Barrot, elnen Aufruf an die Pariser, in welchem es unter Anderm heißt: „Die große Pruͤfungs—⸗ stunde, auf welche unsere Feinde alle ihre Hoffnungen gesetzt hatten, ist voruͤber. Um 2 Uhr schlossen die Debatten; um 4 Uhr, also am hellen Tage, verlas der Oberst der im klel⸗= nen Luxembourg den Dienst habenden bewaffneten National— Barde den vom Praͤsidenten des a rg erlassenen Be⸗ fehl, die Angeklagten in ihr Gefängniß nach Vincennes zu bringen; Letztere wurden dahin gebracht, ohne daß unterwe— ges eine Unordnung vorgefallen waͤre. das Urtheil gesprochen. Die hoͤchste Strafe nach der Todes“ strafe wurde gegen die Angeklagten ausgesprochen. Polignac gehört nicht mehr der Gesellschaft, er ist bürgerlich todt Die uͤbrigen Angeklagten werden ihr ganzes Leben hindurch
Um 10 Uhr wurde
der Freiheit entbehren, ohne welche das Leben eine Buͤrde ist. So sind die Gesetze gegen die Angeklagten vollzogen worden. Dle National-Garde hat ein großes und schoöͤnes Schausplel geliefert. Dle Linien⸗Truppen, unsere Municipal⸗ Garde, kurz Alles hat gleichen Eifer an den Tag gelegt. Man hat keinen Ungluͤcksfall zu beklagen, und dennoch war von unseren Feinden nichts verabsaumt, um dergleichen her— beizuführen und Buͤrger gegen Buͤrger aufzuregen; eine ge⸗ richtliche Untersuchung wird diese Komplotte entschlelern.“
Durch einen Befehl des Generals Pajol vom naͤmlichen Tage wird allen nicht zur Besatzung von Paris gehörenden Offizieren, die sich ohne Dienstgeschäfte in Paris befinden, jedoch mit Ausnahme derer, die sich ihrer Genesung wegen in der Hauptstadt aufhalten, angedeutet, dieselbe binnen 24 , . zu verlassen und sich zu ihren Regimentern zu egeben.
In einigen Tagen werden hier die drei letzten Bande der Memoiren des Ford Byron in einer Franzoͤsischen Ueber— setzung bei Mesnier erscheinen; das Englische Original wird erst gegen Mitte Januars in London in den Buchhandel kommen.
Paris, 23. Dez. (Aus dem Messager des Cham— bres) Die Nacht vom 21sten auf den 22sten ist ruhig ver— flossen; auch der gestrige Morgen war ruhig; erst gegen 11 Uhr bildeten sich aufs neue Volkshaufen auf den Quais ne— ben dem Pont-au⸗Change und dem Pont-neuf, so wie in den nach dem Palaste Luxembourg fuͤhrenden Straßen. Die Po— sten der Linie und der Natiönal-Garde, welche die Nacht über bivouakirt hatten, vereinigten sich, um dlese Haufen mit derselben Ruhe und Mäßigung, wie vorgestern, zuruͤck— zudraͤngen. Um j2 Uhr Mittags wurde in allen Stabtvier— teln General-Marsch geschlagen. Die 12 Legionen und die reitende National-Garde versammelten sich; die Artilleristen standen im Hofe des Louvre bei ihren Kanonen. Stimmen im Volke ließen abermals den Ruf: „Tod den Ministern! Nieder mit der Pairs⸗-Kammer!“ vernehmen. Dieses Ge— schrei fand aber im Ganzen wenig Wiederhall; die National— Garde wurde fast uͤberall mit Beifall und Achtung aufgenom— men und hatte nicht noͤthig, die Waffen anzuwenden. Den Legionen derselben hatten sich Zoͤglinge der polytechnischen und der andern Schulen angeschlossen; sie zogen in Abthei⸗ lungen und mit dem Rufe: „Es lebe die Ordnung! Es lebe die Freiheit!“ durch die Straßen. In der Nähe des Luxem⸗ bourg hatten die Sachen ein drohenderes Ansehen bekommen. Die Laden waren geschlossen; Frauen schickten sich zur Flucht an. Luͤgenhafte Geruͤchte vermehrten die Unruhe und die Gaäͤhrung. Bald hieß es, die medizinische Schule werde den ersten Angriff machen, bald sagte man; die polytechnische Schule wuͤrde sich an die Spitze des Volkes stellen. Dle
Hoffnung der Ruhestoͤrer wuchs, sie richteten Spottreden an
die National-Garde, deren Reihen allmaälig in einigen Stra⸗ ßen dunner wurden. Schon ertoͤnten Aufforderungen, das Pflaster aufzureißen, und beinahe waͤre Blut geflossen, als plotzlich die Zoͤglinge der drei Schulen, mit National⸗ Garben untermischt, mit dem Rufe: „Es lebe die oͤffentliche Ordnung! Es lebe der Koͤnig!“ heranzogen und alle falschen Gerüchte widerlegten. Ihre Erscheinung beschwichtigte die Gemuͤther. — Eine Menge von Stabs-⸗-Offizieren begab sich im Laufe des Tages zum Koͤnige, um ihm ihre Dienste an— zubieten; man nennt unter ihnen die Marschaͤlle Oudinot und Mortier, die Generale Segur, Gourgaud, Excelmans, v. Sparre u. s. f. Um 3 Uhr Nachmittags kamen 4 bis 5000 junge Leute im Palais⸗Royal an, um den König ih⸗ rer Ergebenhelr zu versichern; er erschien auf dem Balkon und dankte ihnen. — Die Minister waren theils in der De⸗ putirten⸗ Kammer, theils im Palais Royal.
Andere Blätter enthalten folgende nähere Angaben uber die Vorfaͤlle des gestrigen Tages: „Der Herzog von Or⸗ leans besuchte gestern fruͤh, in Begleitung zweier Adjutan⸗ len, alle Posten der National-Garde in der Naͤhe des Pa⸗ lals⸗Royal. Mit Anbruch des Tages wurden in den Werk— staͤtten der Faubourgs St. Antoine und St. Marceau Ver⸗ fuche gemacht, die Arbeiter durch Geld anzuwerben; sie schenk⸗ ten aber diefen Aufforderungen kein Gehör. Gegen 10 Uhr wurde ein ähnlicher Versuch auf dem Platze. Maubert mit einem der Munieipal-Garde anvertrauten Posten gemacht, und zwar, wie man versichert, mit Erfolg, Spaͤter begegnete eine Abtheilung der sechsten Legion der National⸗Garde einer Patrouille der Munielpal-⸗Garde, die sich unter die Ruhe⸗