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Provinz. Name des Citaten.
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Westphalen. Die unhekannten Glaͤubiger an das Vermoͤgen des Handelsmanns Sa— lomon Israel zu Steinfurt.
Desgl. an das in Coneurs verfallene Vermoͤgen des Kaufmann und Faͤr—⸗ bers Anton Eickholt zu Muͤnster.
seph. Trippelvoͤt, Johann Zacharias.
Diensten.
Levermann, Bernard. Sendenhorst.
ea owe, Jodokus Heinrich Anton.
Rheinprovinz. Die unbekannten Glaͤubiger an das Vermoͤgen des Tuchmachers Ger— hard Burkard zu Vallendar.
schollen.
Braun, Heinrich, . fernt.
Die unbekannt. Anspruchsberechtigten an den Nachlaß des zu Wallmeroth verstorb. Engel Fries.
Desgl. an den Nachlaß der zu Wer— therbruch verstorb. Eheleute Wil— helm Börs und Margarethe, geb Hortmann. !
Die unbekannten Real-Praͤtendenten an das, dem Freiherrn Franz von Schirp in Baldeney zugehoͤrige, sogenannte Grooten⸗ Gut in der Honnschaft Hinsbeck
Die unkekannten Erben des Bern⸗ hard Krienen, wegen der fuͤr sie auf das Schreiner Baumannsche Haus zu Neustadt-Ruhrort einge—⸗ tragen stehenden 609 Thl.
Die unbekannten Glaͤubiger an den Reinhard Lensingschen Nachlaß ju Bislich.
Champagnat, Alexander Martin Jo⸗ bei der Schlacht von Leipzig in Franzoͤsischen Militair—
ehemals in Muͤnsterische, dann in Kaiserl. Oesterreichische, Dasselbe. Militair⸗Dienste getreten.
muthmaßlich nach Holland, und von da zur See.
Braun, Johann George, I Gebruͤder. seit 40 Jahren von Hause ent-Dasselbe.
Letzter V Aufenthalt Name des Gerichts. Ker r Blatt, wo das Weitere esfelben. x — ! t —
Termin.] zu ersehen.
Land- und Stadtger. 8. Spt. 30 Muͤnster. Intell. Blatt Steinfurt. p. bS8&.
Land— u. Stadtgericht 29. Oet. 30. — — p. 696. Muͤnster.
3. Mrz. 31 p. I08.
Justiz⸗Amt Ehren⸗ 16. Oct. 30 Oeffentl. Anzeiger zum breitste in. Coblenzer Amts . Nr. 21.
Viehmann, Andreas, aus Hornsheim. seit laͤnger als 30 Jahren ver-Justiz-Amt Atzbach. 22 Nov . 30 Ebendas.
22 Nov. 30 Ebendas. 25. Spt. 30 Ebendas.
Dasselbe.
Land⸗ u. Stadtger. 29. Spt 30 Oeffentl. Anzeiger zum Emmerich. Duͤsseldorfer Amts⸗Bl. Nr. 58. p. 281.
Gerichts⸗Commission 10 Feb. 31. — p. 283. zu Werden.
—
Land- und Stadtger. ᷣ Duisburg.
Land⸗ u. Stadtgericht Ebendas.
Wesel.
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E dictal -=
verschollener und ausgetretener
Name des
Landes. Name des Citaten.
Mecklenburg- Die unbekannt. Anspruchsberechtigten
Schwerin. an die Verlassenschaft des zu Neu⸗ hoff verstorben. Bedienten George Ludewig. z ; Anh. Coͤthen Die unbekannten Erben und Glaͤu— biger an den Nachlaß des zu Cdͤ— then verstorb privatisirenden Amt— manns Johann Friedrich Morgen— stern.
desselben. ·· —
Letzter bekannter Aufenthalt Name des ec. Cin
Citationen
Personen, Behufs deren Todeserklärung oder Vermögens Consiscation, so wie auch Vorladungen unbekannter Prätendenten.
d. br, wo das Weitere
Termin. zu ersehen.
Patrimon- Ger. Neu⸗ 26 Oet. 80. Berlin. Int⸗Bl. p. 534. hoff zu Wismar.
Herzwal. Anhaltsche J. Dec. 29. Regierung zu Coͤthen
t m a chung n n,
Da das zum Nachlaß des Rittergutsbesitzers Schwabe gehoͤrige Gut Braunau, im Luͤbenschen Kreise, nach letztwilliger Bestimmung des Erblassers, oͤffentlich meistbietend verkauft werden soll, um enen Stiftungs-Fonds zu milden Zwecken zu begruͤnden, so hat die, mit der Verwaltung ile Nachlasses Allerhoͤchst beauftragte unter⸗
ichnete Regierung au
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ren Termin zum Verkauf des genannten Guts Ober-, Mittel⸗ und Nieder-Braunau bestimmt, und ladet bemittelte und in jeder Hin—⸗ sicht reelle, besitzfahige Bewerber ein, sich in diesem Termine Vor⸗ mittags um 9 uhr, im Geschaͤfts-Hause der unterzeichneten Köoͤnigl. Regierung, vor Unserm Commissarius, Regierungs-Rath Tschirner, einzufinden, und ihre Gebote abzugeben.
Das Gut Braunau, etwa 4 Meilen von Groß ⸗Glogau, und 3 Meslen von Liegnitz entfernt, hat ohngefähr 1885 Morgen gutes, außer Gemeinheit liegendes, tragbares Ackerland. 400 Morg. Wie se⸗ wachs, 151 Mora. Huͤtungen, und ohnae faͤhr 800 Morgen Forft. Daselst befinden sich dermalen 1400 Stuͤck veredelte Schaafe,
und 34 Stuͤck Kuͤhe guter Abkunft, so wie eine Brauerei, und es sind bedeutende Getreide- und baare Zinsen zu erheben,
Das Inventarium ist in wirthschaftlich gutem Zustande, und die Vorwerks-Gehaͤude sind fast saͤmmtlich massiv und neu gebaut.
ö Haus fuͤr den Gutsherrn ist sehr wohnbar und ebenfalls massiv. e im Licitations-Termin zum Grunde zu legenden Erwer⸗ bungs-Bedingungen, wesche in Berreff der Kaufgelder Zahlung so leidlich gestellt werden sollen, als es die letztwillige Disposition ge stattet, sind in der Registratur der unterzeichneten Regierung, bei ben Euratoren der Schwabeschen Masse, Landes-Aeltesten von Tickisch auf Kuchelberg bei Liegnitz, und Buͤrgermeister Jochmann . so wie bei dem Wirthschafts-Amt zu Braunau zur Ein⸗ icht bereit. ; ö. Das Letztere wird, auf vorherige Anmeldung der Erwerblusti= gen, bei einem der gengnnten Curatoren, jedem der sich an Ort und' Stelle von Allem naͤher unterrichten, und das Gut besichtigen
will, dabei willig entgegen kommen.
Wer als Bietender jugelassen werden will, muß den Tag ror dem Termine, in Liegnitz bei dem Reg erungs-Comm ssaxius sich men und uͤber seine Identitaͤt und Zahlungsfaͤhigkest sich aus— wen! — Die Koͤnigl. Regierung hofft, daß recht bedeutende Bewerbung um das ausgebotene Gut stattfinden werde, weil dasselbe in jeder Hinsicht, insbesondere auch was den wirthschaftlichen und der Bau— stand anlangt, sehr vorzüglich und in gutem Stande ist.
Liegnitz, den 12. August 1850.
König!, PR ren ß. d egier ung.
s g ertissem ent,
Das im Koͤnigl. Preuß. Antheile der Ober-Lausitz und dessen Rothenburger Kreise gelegene, der Graͤfin von Kospoth gehoͤrige Gut Riechwalde, welches nach der Hofgerichts-Grund-Taxe von 24 auf 4501 Thl. 29 sar. Sy pf. nach der Nutzungs⸗-Taxe aber auf 49899 Thl. 21 sgr. 8 pf. gewuͤrdigt worden, ist in via exe cutio- nis zum offentlichen Verkauf ausgestellt, und es sind die Bietungs⸗ Termine, von denen der letzte peremtorisch ist, auf
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J ⸗ anberaumt worden, in dẽnen zahlungs- und besitzfaͤhige Kauflustige sich Vormittags um 11 Uhr auf dem Schlosse hierselbst, vor dem Deputirten, Hber-Landesgerichts-Assessor von Gellhorn einfinden, und ihre Gebote abgeben koͤnnen.
Die Taxe und Kauf⸗Bedingungen liegen in der hiesigen Regi⸗ stratur, in den gewohnlichen Amts-Stunden jur Einsicht bereit.
Glogau, den 16. Juli 1830.
Königl. Preuß. Ober-Landesgexicht von Nieder— Schlesien und der Lausitz.
v. Goͤtze.
c dietal⸗ECitation.
Nachdem uͤber das, im Jerichowschen Kreise des Herzogthums Magdeburg belegene, vom Johanniter-Ordens-Ritter Gebhard Jo⸗ hann Achatz von Alvensleben besessene, unter nothwendiger Sub⸗ hastation gestellte adliche Lehn- und Rittergut Randau, und die baraus zu loͤsenden Kaufgelder auf Anrrag mehrerer eingetragener Gläubiger der Liquidations-Prozeß eroͤffnet worden; so werden die, auf dem Gute eingetragenen, aber ihrem Aufenthalte nach unbe— kannten Glaͤnbiger, als der Kaufmann David Loͤwenthal, der Amt⸗ mann Johann Gottlieb Gerbig und die Aaron Meyerschen Erben aus Berlin, sowie alle etwanigen unvekannten Glaͤubiger, welche im Hypotheken-Buch nicht wirklich eingetragen sind, aber ein ding⸗ liches Recht in dem aufgebotenen Grundstuͤcke, oder einen rechts⸗ guͤltigen Titel zum Pfundrechte haben, oder sonst irgend einen Real-Anspruch zu haben vermeinen, ins besondere diejenigen, welche vermoͤge der Gesetze ihre Forderungen auch ohne besondere Einwil⸗ ligung des Schuldners, auf dessen Grundstuͤcke eintragen zu lassen befugt sind, hierdurch aufgefordert, in dem auf
den 15. Februar 1831, Vormittags 3uhr,
vor dem Deputirten, Herrn Ober⸗Landesgerichts-Assessor von Kle⸗ witz, auf hiesigem Ober⸗-Landesgerichte anberaumten Termine ent— weder in Person oder durch zulaͤssige Bevollmächtigte, wozu ihnen bei fehlender Bekanntschaft die Justiz-Commissarien Oeltze, Loͤper und Damm allhier, vorgeschlagen werden, zu erscheinen, ihre An— sprüͤche an das Gut oder dessen Kaufgelder gebuͤhrend anzumelden, und deren Richtigkeit nachzuweisen, widrigenfalls sie mit denselben praͤeludirt, und ihnen damit ein ewiges Stillschweigen, sowohl ge— gen den Kaͤufer desselben, als gegen die Glaͤubiger, unter welche das Kaufgeld vertheilt wird, auferlegt werden soll.
Zugleich werden folgende eingetragene, ihrem Aufenthalte nach unbekannte Agnaten, als:
a) aus der schwarzen Linie:
Johann Friedrich von Alvensleben aus Burgtorf,
Joachim Werner von Aloensleben aus Merseburg,
Johann Friedrich von Alvensleben aus Zichten,
Levin . und George Dietrich, Gebruͤder von Alvensleben aus Berge,
Johann Friedrich und Gebhard August, Gebruͤder von Alvensleben aus Erxleben,
Gebhard von Alvensleben aus Eichenbarleben,
Johann Friedrich von Alvensleben aus Vinau,
Ludolph Friedrich August von Alvensleben,
Bussg Dietrich, Carl Ludolph und Johann Friedrich Werner, Ge— bruͤder von Alvensleben aus Schenkendorff,
b) aus der weißen Linie:
Friedrich August und Johann August, Gebruͤder von Alvensleben, so wie alle unbekannten Agnaten und Gesammthaͤnder zu dem vor— gedachten Termine hierdurch vorgeladen, um gleich falls jene ihre Anspruͤche anzumelden und nachzuweisen, auch die von den Glaͤu— bigern liquidirten Real-A1 nspruͤche zu pruͤfen, widrigenfalls sie des Widerspruchsrechts ganzlich verlustig erklaͤrt, und ihnen mit ihren Anspruͤchen sowohl gegen den Kaͤufer des Guts, als gegen das unter
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die Elaͤubiger zu vertheilende Kaufgeld en ewiges Stillschwe gen auferlegt werden wird. . Magdeburg, den 16 Juli 1830.
Koͤnigl Preuß. Ober-Landes-Gericht.
Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König ron Preußen ꝛe. ꝛc.
Fuͤgen hiermit zu wissen: Dem nach bei Uns und unserm Ober— Appellations- und hoͤchsten Gericht die Kinder und Erben des hier— selbst unterm 19. Mai d. T. verstorbenen Praͤsidenten und Rit⸗ ters mehrerer Orden, von Muͤhlenfels, Exeellenz, die allerunter—⸗ thaͤnigste Anzeige gemacht, welchergestalt sie die vaͤterliche Erbschaft nur cum benésicio legis et inventarii angetreten hatten, und dem⸗ nach, wiewohl in der Ueberjeugung, daß auf dem väterlichen Nach⸗— lasse keine ihnen unbekannte Schulden hafteten, zur Ausmittelung und Vergewisserung desselben, davon unterrichtet zu seyn nuͤnsch⸗ ten, ob auf denselben dritten Personen annoch Rechts -Anspruͤche irgend einer Art zustaͤndig seyen, mit der allerunterthaͤnigsten Sitte, zu diesem Ende ein erforderliches Proclama peremtorium ad liqui- dandum ergehen zu lassen:
Und Wir denn diesem Gesuche in Gnaden zu geruhen, kein Bedenken gefunden: ;
Als eulren, heischen und laden Wir alle diejenigen, welche an die gesammte Verlassenschaft des verstorbenen Praͤsidenten und Rit⸗ ters mehrerer Orden, Johann Jacob von Muͤhlenfels, bestehend in dem in Mecklenburg-Schwerin, nahe bei Wismar liegenden Gute Lehnensruhe, dem in der hiesigen Langenstraße sub Nr. S2 belege⸗ nen Wohnhause nebst dabei befindlichen Garten, und in dem son⸗ stigen Mobiliar-Vermoͤgen des Verstorbenen, aus irgend einem ordentlichen Rechts-Grunde Anspruͤche und Forderungen zu haben vermeinen, hierdurch zum ersten, andern und dritten Male, mithin peremtori binnen legaler Frist, wovon der 16. August pro primo— der 6. September pro secundo, und der 27. ejusd. mens. huaj. ai. pro tertio et ultimo Termino bestimmt seyn soll, vor Unserem Ober-Appellations- und hoͤchsten Gericht persoͤnlich, oder durch hin⸗ laͤnglich instruirte Bevollmaͤchtigte, zu erscheinen, ihre Forderungen gehörig anzugeben, zu justificiren und zur Liquiditaͤt zu befoͤrdern, auch. deshalb Procuratores ad Acta zu bestellen, und die rechtliche Gebuͤhr zu erwarten, mit der Verwarnung, daß diejenigen, welche sich in vorberegten drei Terminen nicht gemeldet, weiter nicht ge⸗ hoͤrt, sondern ihrer etwanigen Anspruͤche halber, mittelst der gleich nach dem Ablauf des dritten und letzten Termins zu erlassenden Praͤelusio⸗ Urthel, unter Auflegung eines ewigen Stillschweigens, auf immer sollen ausgeschlossen werden. Wornach alle, die solches angeht, sich zu richten haben.
Gegeben beim Köoͤnlgl. Ober-Appellations- und hoͤchsten Ge—
richt in Unserer Stadt Greifswald, den 21. Juli 1830.
Ad Mandatum (L. S.) G. P. v. Haselberg.
Ober ⸗Appellations⸗Rath.
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Nachdem uͤber das saͤmmtliche Vermoͤgen des Kaufmanns Peter Driediger und dessen Ehefrau Sara, geborne Wienß hierselbst, unter der Handlungs-Firma: Julius Wienß Erben, durch die Verfugung vom 6 hujas, der Toncurs eroͤffnet, und der offene Arrest verhaͤngt worden, so werden die Glaͤubiger derselben, hier⸗ durch aufgefordert, in dem auf l
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hierselbst angesetzten Liquidations-Termine, entweder in Person oder durch gesetzlich zulaͤssige Bevollmaͤchtigte zu erscheinen, den Betrag und die Art ihrer Forderungen anzuzeigen, und die Dokumente, Briefschaften und sonstigen Beweismittél daruͤber vorzulegen, im entgegengesetzten Falle aber zu gewaͤrtigen, daß sie mit allen ihren Forderungen an die Masse, praͤcludirt, und ihnen deshalb gegen die uͤbrigen Glaͤubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll.
Zugleich wird denjenigen, welche durch allzu weite Entfernung oder andere legale Ehehaften, an der persoͤnlichen Erscheinung ge— hindert werden, und denen es hierselbst an Bekanntschaft fehlt, der Justiz-Commissarius von Duisburg in Marienburg, in Vor— schlag gebracht, an den sie sich wenden, und denselben mit Infor— mation und Vollmacht versehen koͤnnen.
Tiegenhoff, den 26. Juli 1830.
Koͤnigl. Preuß. Land- und Stadtgericht.
Da die von dem Colon Johann Herrmann Dott zu Nieder—
maßen, zu Gunsten der Minorennen Osthaus zu Heeren, uͤber ein
Darlehn von 300 Thl. Berliner Courant, unterm 20 Maͤrz 1823 ausgestellte notarielle Schuld- und Pfand⸗-Verschreibung, welche auf sieben verschiedene Grundstuͤcke im Hypothekenbuche der Feld— mark Unng Vol. V. Fol. 145, 127, 139, 13), 142, 136 und der Gemeide Niedermaßen Fol. 152 einigetragen steht, verloren gegan⸗ gen; so werden alle diejenigen, welche an dieselbe als Eigenthuͤmer, Tessionaren, Pfand- oder sonstige Brief-Inhaber Anspruͤche zu ha— ben vermeinen, hierdurch aufgeferdert, ihre etwaigen Anspruͤche binnen 3 Monaten, und spaͤtestens in dem auf — ; .
Vormittags 11 Uhr, vor dem Depukfirten, Ober ⸗Landesgerichts⸗ Referendar Dohm, anberaumten Termine gebuͤhrend anzumelden, und nachzuweisen; widrigenfalls dieselben mit ihren etwaigen An—
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