—
e CVU—— x — — Letzter bekannter Aufenthalt desselben.
Provinz. Name des Citaten.
osen. 29 derge elle. — Roll, Georg.
. waͤrter. d'Everon, Joseph Nicolaus.
; Zircke. Tobias, Mathias.
Rogasen.
Pryba, Johann. muthmaaßlich
Schmidt, Johann Gottlob.
Mazurowiez, Hypolit Roch.
meister.
Die unbekannten Erben der Geschwi— ster von Radominski, wegen ihrer Anspruͤche an das Gut Karezewo.
Die unbekannt. Anspruchsberechtigten an die Kaufgelder des zu Graͤtz be— legenen Kosickischen Grundstuͤcks.
Desgl. an die, von dem ehemaligen Friedensgerichts-Executor Weiß hy⸗ pothekarisch bestellte Amts-Caution von 200 Thl.
Desgl. an das Vermögen des zu Ostrowo verstorb. Franz Rodewald
Die unbekannten Real⸗Praͤtendenten an die, in der Leinefelder Feldflur belegenen Acker-Grundstuͤcke des Philipp Stubenitzky.
Desgl. an die Johann Christian Ha— selhuhnschen Grundstuͤcke zu Win— deberg.
Desgl. an, die Lorenz Kaufholdschen Grundstuͤcke zu Fretterode.
Desgl. an das, der Ehefrau des Lud wig Scharfe gehoͤrige Grundstuͤck zu Brehme sub Nr. 65. N
Schultz, Michael Gottlieb, Schnei⸗ 1806 in Bremen.
vor 30 Jahren auf den Jer— zewer Guͤtern als Wald—
vor 18 Jahren dienend in
vor 60 Jahren als Geselle von Meseritz entfernt.
vor 30 Jahren als Lazareth-Inspektor zu Meseritz gestorben. — seit 1813, wo er zum Polni⸗ ü, ß gegangen, . ohne Nachricht. Riegner, Ernst, verabschiedeter Wacht seit 20 Jahren, Guhrau seinen gehabt, verschollen.
wo er in
Wohnsitz
Name des Gerichts.
Ldger. zu Posen.
Ldger. zu Gnesen. Ldger. zu Posen.
Ldger. z. Gnesen.
Ldger. z. Krotoschin.
Stadt Worbis.
Muͤhlhausen.
trimon. Gesammt⸗ Ger. zu Wahlhausen.
Stadt Worbis.
II. A us land.
A U f 8
.
t e
27. Oct. 30. 27. Nov. 17. Nov. 30 — 7. dee 30. — a. Land⸗ u. Stadtgericht 23. Oet. 30. Halberst. Int. Bl. p. 598. Land- u. Stadtger. 1600t 30 v. Hansteinsches Pa⸗20. Spt. 39
Land⸗ u. Stadtgericht 18 Nov 30
Blatt, wo das Weitere zu ersehen.
21. Juni 31 Posen. Int. Bl. p 1750.
p. 1803. p. 1856s.
p. 1853.
p. 1863.
verlorener Staats- Papiere und anderer Schuld-Verschreibungen, Behufs deren Amortisation.
J Name ͤ stame
des Benennung des Dokuments. V Landes. Eigenthuͤmers.
Obligation der Herzogl. Braun- Kaufmann Friedrich schweigschen Steuer-Casse, Wilhelm Proͤtzel. vom 3 Deebr. 1806, ausge⸗ stellt auf den Namen des Kothsassen Johann .
Bohnensack sen.
Braun⸗
schweig.
1
e, Name des Citaten.
1 —
Betrag des Dokuments.
50 Thl. Gold. und 50 Thl. Convent.
Muͤnze.
Name der Behoͤrde.
Herzogl. Braunschw. Luͤneburgisches Di— strikts-Gericht zu Braunschweig.
911
verschollener und ausgetretener Personen, Behufs deren Todeserklärung oder Vermögens-Confiscation, so wie auch Vorladungen unbekannter Frätendenten.
Letzter bekannter Aufenthalt desselben.
Name des Gerichts.
Blatt, worin das
Praͤelustv⸗ l Weitere zu ersehen.
Termin.
18. Nor 30 Halberstaͤdt. Int. Bl. P 611.
— Blatt, wo das Weitere Termin.
zu ersehen.
ö // ää„/ä„
Braunschweig Schoͤnitz, Johann Diedrich Mathias. seit laͤngerer Zeit abwesend.
Herzogl. Braunschw. Distrikts⸗ Gericht zu Braunschweig.
5. Mrz. 31 Halberst. Int. Bl. p. 597.
. n mn chi hn g en.
und 125 Thl. in 5 Danziger Communal-⸗Schuldoscheinen nebst 17 Coupons bei jedem; 2) der Masse in Sachen Toͤniges eta. Toͤniges von 150 Thl— 13 sgr. 2pf;
Die unbekannten oder nicht auszumittelnden Eigenthuͤmer der nachstehend verzeichneten in unserm Depositorio befindlichen Mas⸗— sen, naͤmlich:
1) der Ernst Lollschen Curatel-Masse von 41 Thl. — sgr. Jpf,
Y der Schmelingsche Coneurs⸗Curator eta. Crusius von 25 Thl. 3 sgr. 9 pf. ; ;
4 . ö Zuckersiederei⸗Concurs⸗Masse von 18 Thl. 3 sgr. 9 pf.
5) 6. Florentine Rosine Wulkoschen Curatel-Masse von 16 Thl. sgr. 11 pf., nebst 25 Thl. Danziger Communal-Schuld⸗ scheine; .
6) der Welport Catharina Johannsonschen Curatel-Masse von 23 Thl. 8 sar. J pf. der George Jacob Kunstschen Curatel-Masse von 49 Thl. 10 sgr. 6 pf, nebst 150 Thl. Staats- Schuldscheine; der Catharina Koͤttnerschen Curatel-Masse von 25 Thl. 10 szr., nebst 160 Thl. Danziger Communal-⸗Schuldscheine; der Carl Gottlieb Dauschen Pupillen-Masse von 52 Thl. 26 sgr.
10 pf. ¶ ] der Albrecht Nidikowskischen Pupillen-⸗Masse von 39 Thl. 20 sgr.
. der Anton Mamberschen Curatel-Masse von 12 Thl. 22 sgr.
3 ö 54 Elisabeth Schmuckschen Pupillen⸗Masse von 23 Thl. sgr e pn;
. . Jacob Bruͤckschen Pupillen-Masse von 67 Thl. 5 sgr. 3 pf.;
. Doctor Leiserschen Curatel⸗Masse von 37 Thl. 5 sgr. 1 pf, nebst 100 Thl. Staats⸗Schuldscheine;
der Carl Heinrich Kireohschen Curatel-Masse von 1357 Thl. 11 sar. 6 pf, nebst 500 Thl. Staats⸗Schuldscheine, 275 Thl. Danziger Communal-Schuldscheine und 166 Thl. Danziger Anerkenntnisse;
der David Ambrosius Polletschen Curatel-Masse von 82 Thl. 3 sgr. 6 pf., nebst 100 Thl. Staats⸗Schuldscheine;
der David Kronschen Curatel-Masse von 19 Thl. 24 sgr. 1 pf. der Michael Havemannschen Concurs-Masse von 4 Thl. 23 sar.
hen . Christoph Krawitzschen Concurs-Masse von 4 Thl. 14 sgr. 3 pf. ; . Maria Seemannschen Concurs-Masse von 9 Thl. 28 sgr. 4 pf., nebst 50 Thl. Staats-Schuldscheine; 21) der Maurer Eckelschen Curatel⸗-Masse von 7 Thl. 14 sgr. 4 pf; 22) der Johann Feyerabendschen Curatel-Masse von 13 Thl. 6 sgr. 1 . = 2 cl Curatel-Masse uͤber die unbekannten Eigenthuüͤmer des Grundstuͤcks Loosberg Nr. 1982, von 6 Thl. 2 sgr. 6 pf; der . Jacob Seideschen Curatel-Masse von 43 Thl. 28 sgr. 1 pf. ; 25) der ene herssshen Curatel⸗Masse von 21 Thl. 19 sgr, 4 pf. 26) , , in Sachen Fiscus cta. Fischer von 26 Thl. 7 sgr. 2pf. ; g . Sachen Wegner cia. Thießen von 28 Thl. 13 sgr. 1 pf. ber Köhꝛn Carl Marbinschen Nachlaß⸗Masse von 7 Thl. 8 sar. 9g pf, nebst 75 Thl. in Communal-Schuldscheine und Coupons; der Stammschen Pupillen-Masse von 3 Thl. 24 sgr. 3 pf. ; der Ludwig Blumeschen Concurs-Masse von 21 Thl. 2 sgr. 7pf., nebst 50 Thl in Pfandbriefe. ; werden hierdurch aufzesordert, sich in dem auf
den 16. December d. J., Vormittags um 10 uhr, vor unserm Deputirten, Herrn Justiz⸗Rath Schlenther, angesetzten Termine zu melden, ihre Anspruͤche auf obize Massen anzumelden, und sich als Eigenthuͤmer derselben zu legitimiren.
Den von hiesigem Orte Entfernten, werden die Justiz-Com⸗ missarien Seerle, Groddeck, Hoffmeister, Voͤltz und Pappritz, zu Mandatarien in Vorschlag gebracht. Alle aber, die weder persoͤn— lich noch durch einen Bevollmaͤchtigten erscheinen, haben zu ge— waͤrtigen: ö daß die ihnen gehoͤrigen Gelder zur Allgemeinen Justiz— Offizianten-Wittwen⸗Easse, werden abgeliefert werden. Danzig, den 27. Juli 1830. .
Koͤnigl. Preuß. Land- und Stadtgericht.
Belgn nt m ach un g. Die adelig Czerlin- und Klein-Nappernschen, im Haupt-Amte Osterode, 12 Meilen von Elbing, belegenen, aus 6 Hufen 10 Morgen 265 URuthen Vorxwerkosland, I/ 196 ö Bauerland, und 34 . ö 35 ö Wald,
47 Hufen 13 Morgen 196 IRuthen Cullmisch oder
107 Hufen 12 Morgen 116 1Ruthen Preuß., bestehenden, im Jahr 1827 auf 6714 Thl. abgeschaͤtzten Guͤter, sollen, da im fruͤhern Termin kein annehmbares Gebot verlautbart worden, im Termin
den 13. 06töher e. Nachmittag um 3 nhr im hiesigen Landschgftshause nochmals aus freier Hand zum Ver— kauf lieitirt, und koͤnnen Taxe und Verkaufs-Bedingungen in un— serer Registratur eingesehen werden.
Der zwoͤlfte Theil des Kaufgeldes muß im Termin in Ost— preuß. Pfandbriefen deponirt, und wegen Auszahlung der uͤbrigen Kaufgelder konnen sehr erleichternde Bedingungen, nach dem Vor— schlage der Bietenden, beim Nachweis der Sicherheit zur Erfuͤl— lung derselben, beruͤcksichtigt werden.
Mohrungen, den 18. August 1839.
Koͤnigl Ostpreuß. Landschafts-Direktion.
Bekanntmachung.
Die adelig Reinsweinschen, im Haupt⸗Amre Ortelsburg bele⸗ genen, aus 3090 Morgen 49 MIRuthen Preuß. bestehenden Guͤtern, sollen im Termin
den 14. Oetober d. J., Vormittags um 10 Uhr,
in unserm Geschaͤftszimmer zum freiwilligen Verkauf licitirt, und
koͤnnen Taxe und Verkaufs-Bedingungen in unserer Registratur eingesehen werden. ; .
Wegen Auszahlung der Kaufgelder, koͤnnen sehr erleichternde Bedingungen, nach dem Vorschlage der Bietenden, beim Nachweis von Sicherheit zur Erfuͤllung derselben, beruͤcksichtigt; der zwoͤlfte Theil des Gebots aber muß im Termin in Ostpreuß. Pfandbriefen deponirt werden.
Mohrungen, den 19. August 1830.
Koͤnigl. Ostpreuß. Landschafts-Direktion.
B e an nt m g ch ug g.
Der bisherige Uebelstand, den die uͤberaus große immer mehr angewachsene Vielfgchheit der Kuxbruchtheile bei den Mannsfeld— schen Berg- und Huͤttenwerken, und deren gesetzwidrige Zersplitte⸗ rung bis zu den kleinsten verschiedenartigsten Betraͤgen, sowehl in Bezug auf die Berechnung und Vertheilung der dadurch nicht sel— ten auf unauszahlbare Bruchpfennige verkleinerten Ausbeute, als auch auf die summgrische Aufrechnung der Kuxttzeile, wie auf die Anlegung neuer Berg-, Gegen- und Hypothekenkuͤcher mit sich fuuͤhrte, ist von Seiten der vorgesetzten hoͤhern Behoͤrde gemißbilligt, dessen sofortize Abstellung, in Gemaͤßheit gleichzeitig eroͤffneter, zweckdienlicher Vorschlaͤge hierzu, anbefohlen, und in Folge dessen, wie auf den Grund des von Selten der betheiligten loͤblichen Ge— werkschaften selbst, in der am 12. Mai d. J. zu Leipzig gehaltenen Jubilgte-Meßkonferenz, dieserwegen einstimmig gefaßten Gewerken⸗— Beschlusses, nachstehendes Verfahren genehmigt worden:
1) Die bisherigen, bei den Mannsfeldschen Berg- und Huͤtten—⸗ werken, im Besitze der resp. Herren- und Frauen-Gewerken befindlichen, aus gemischten Bruͤchen bestehenden Kuxtheile sollen, in so weit sie sich zu einer solchen Umwandlung eig— nen, von jetzt an auf den gemeinschaftlichen, hinfort als Mi— nimum unveraͤnderlich feststehenden Generalnenner Neun⸗ zig redueirt, und bei dieser Operation, so weit es thunlich ist, der Grundsatz festgehalten werden, Theile von einem halben Neunzigstel hingegen fallen zu lassen.
Die aͤußerst geringen Bestandtheile, welche, in Folge dieses Verfahrens, dem bisherigen Bruchtheil-Besitzthum einiger Ge⸗ werken zu- und andern hinwiederum von den ihrigen abge⸗ waͤhrt werden müßen, betragen, dem Kuxwerthe nach, in kei⸗ nem Falle uͤber 5 Rthlr., und sollen, nach dem Anhalten ei⸗ ner in diesem speriellen Falle zum Grunde gelegten Taxe von 1800 Rihlr. fuͤr einen ganzen Kur bei der Kreu, von 900 Rthlr. hingegen fuͤr einen dergleichen hei jeder der uͤbrigen in Ausbeute stehenden vier Huͤtten, namentlich der Ober-, Mittel-, Silber- und Kupferkammerhuͤtte, gegenseitig baar ausgeglichen und bezahlt werden.
Diese Ausgleichung und Bezahlung erfolgt bei der naͤchsten Ausbeute-Vertheilung in der Art, daß die Inhaber der ver⸗ groͤßerten Bruchtheilkuxe den diesfaͤlligen Taxwerth der Zu⸗ lage von ihren Ausbeuten inne lassen, und um so viel weni— ger abheben, die Besitzer der verkleinerten Bruchtheile aber den Taxwerth des Abgangs baar bezahlt und zu ihren Aus— beuten zugelegt erhalten.
) Zur fortwaͤhrenden Aufrechthaltung dieser neuen Einrichtung sollen von jetzt an nur solche Kuxtheilungen in Kauf-, Erbe⸗ und allen andern Besitzungs-Veraͤnderungsfaͤllen bergamtlich gestattet und genehmigt werden, bei welchen der kleinste Bruch⸗ theil ein volles Neunzigstel betragt, und was daher nach vor⸗ stehenden Bestimmungen nicht ferner theilbar ist, muß von den Interessenten außer dem Falle einer anderweiten, verfas— sungsmaͤßigen Einigung zun Verkauf gebracht werden.
Von den bisherigen, in den Haͤnden der resp. Herren- und Frauen⸗-Gewerken der Ober-, Mittel-, Kreuz⸗, Silber- uud Kupferkammerhuͤtte befindlichen Gewaͤhrscheinen werden alle diejenigen, deren dadurch belegtes, ganz oder zum Theil in Kuybruchtheilen bestehendes Besitzthum zur vorerwaͤhnten Re⸗ duction geeignet ist, in so weit hiermit, unter allen rechtlichen Folgen und Wirkungen fur aufgehoben und unguͤltig erklaͤrt, und deren Inhaber zugleich zur unverzuͤglichen Einsendung der Originalien derselben an die unterzeichnete Behoͤrde mit der Zusicherung veranlaßt, daß ihnen dagegen neue, rentificirte Gewaͤhrscheine uͤbermacht werden sollen.
Außer einer zweimaligen Bekanntmachung dieses Avertisse⸗ ments in dem Merseburger Regierungs-Amtsblatt, in der Leipziger, Berliner und Allgemeinen Augsburgschen Zeitung, wird solches auch auf den naͤchsten Ausbeutbogen zu Michae— lis d. J. zur Kenntniß der Interessenten kommen. Eisleben, den 30. Juni 1830.
Koͤnigl. Preuß. Mannsfeldsches Bergamt.