meldung und Bescheinigung zu dem in unserm Geschaͤfts-Loeale vor dem Deputirten, Herrn Ober⸗Landesgerichts-Rath Foͤrster, auf
den 25. Juni 1831, Vormittags um 10 uhr,
anberaumten Termine, unter der Verwarnung unwiderruflicher Praͤ⸗
klusion mit allen Anspruͤchen und erfolgender Amortisation der Do— kumentel, hiermit vorgeladen. Als Bevollmaͤchtigte werden den Interessenten die Justiz-Commissarien v. d. Trenk und Collin, vor⸗ geschlagen. Insterburg, den 23. April 1830. Koͤnigl Preuß. Ober-Landesgericht von Litt hauen.
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Durch die am heutigen Tage vom Koͤnigl. Hofgerichte hier— selbst erlassenen Proclamata, sind ad Instantiam der Vormuͤnder der minderjauͤhrigen Kinder des verstorbenen Gutsbesitzers Carl Friedrich Laug auf Wrangelsburg, alle diejenigen, welche an die Verlassen⸗ schaft des Vater ihrer Pflegebefohlenen, in specie an die Guͤter Wrangelsburg, Krebzow und den adelichen Antheil in Brussow, Anspruͤche und Forderungen zu haben vermeinen, hierdurch vorge— laden, solche in Termino am 6. September, 15. October oder 30. No vember d. J., Morgens 10 Uhr hierselbst anugeben, und gehoͤrig zu justificireßn, im widrigen sie nicht weiter damit sollen gehort, sondern durch die am 22. December d. J. zu erlassende Praͤ— elusio⸗Erkenntniß fuͤr immer damit abgewiesen werden. EGreditores, die auf dem hieselbst abgereichten und mit einem Kanzlei -Attest bestaͤtigten Posten⸗Zettel aufgefuͤhrt sind, haben sich jedoch nicht noͤthig zu melden, wenigstens keinen Kosten-Ersatz zu gewaͤrtigen.
Datum Greifswald, den 28. Juli 1830.
Koͤnigl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Ruͤgen.
Da der Amtmann Plath die Pachtung des Domanial-Guts Velgast unter verhoffter Genehmigung der Koͤnigl. Regierung ab— zustehen beabsichtigt, so sind auf sein Ansuchen, vermittelst hierselbst erlassener Edietgl-Aufforderungen an alle diejenigen, welche an ihn und sein Vermoͤgen, in specie aber auch an die mit dem Abstande in Verbindung stehenden Gegenstaͤnde, als den bei der hshen Krone stehenden Pacht-Vorschuß, die praͤnumerirte halbjaͤhrige Pacht, das gesammte Vieh- und Feld-Inventarium, Sagten und Ackerarbeit, auch einige u Velgast befindliche, ihm eigenthüͤmlich gehörige Ge— baͤude, Forderungen, und Anspruͤche haben, aufgefordert, solche am
10. September, 12. October oder 15. November d. J. Morgens 10 Uhr gehoͤrig anzugeben und zu bescheinigen, widrigen— falls sie nicht weiter gehoͤrt, sondern durch die am 16. December d. J. zu erlassende Praͤelusiv⸗-Erkenntniß fuͤr immer damit werden abgewiesen werden.
Datum Greifswald, den 31. Juli 1830.
Koͤnigl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Ruͤgen.
. .
Auf Ansuchen der Wittwe des verstorbenen Muͤller-Meisters Heidtmann zu Neuenkirchen, geb. Marig Voigt, als Testaments— Erbin der ju Neuenkirchen verstorbenen Wittwe Wendt, geb. Do— rothen Lampe, werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde, an den Nachlaß der verstorb, Wittwe Wendt, Forderungen und Anspruͤche haben, geladen, daß sie solche entweder:
am J. oder 21. September, eder 6. Oetober d. J.,
Morgens 9 Uhr, vor dem hiesigen Koͤnigl. Kreisgerichte anmelden und bewahrheiten, bei Strafe, daß sie sonst damit nicht weiter werden gehort, sondern durch die in dem letzten Termine zu erlas— sende Praͤclusio⸗Erkenntniß, werden ausgeschlossen werden.
Datum Greifswald, den 17. August 1830.
Königl. Kreisgericht hierselbst. Dr. J. P. F. Eich staͤdt.
Auf den Antrag ibrer Verwandten und resp. Curatoren, sollen nachstehende Verschollene:
1) der Johann Christian Seidler, ein unehelicher Sohn der Catharine Thurow zu Usedom, geboren den 2X. April 1767, welcher im Jahre 1789 von Wolgast aus weggegangen, seit⸗ dem aber verschollen ist, und ein Vermoͤgen von 179 Thl. 10 sgr. 5 pf. zuruͤckgelassen hat;
der Christoph Friedrich Peters, ein Sohn des Fischers Peters zu Usedom, geboren etwa im Jahre 1764, welcher im Jahre 1788 von Swinemuͤnde zur See ausgegangen ist, 1790 in Amsterdam sich aufgehalten, 1792 auf Grönland gefahren, 1793 in Bordeaux sich aufgehalten hat, seitdem aber verschol⸗ len ist, und ein Vermoͤgen von 31 Thl. 2 sgr. 6 pf. zuruͤck— gelassen hat;
der Johann David Bernhard Scholl, ein Sohn des Landreu— ters Scholl zu Pudagla, Insel Usedom, geboren den 17. Juni
1772, welcher seit dem Jahre 1302 verschollen ist, und ein Vermoͤgen von 4 Thl. 15 sgr. 4 pf. zuruͤckgelassen hat;
die Marie Helene Vinz, eine uneheliche Tochter der Caroline Marie Vinz zu Usedom, geboren den 11. November 1783, welche im Jahre 1808 oder 1809, mit einem Franzosen außer Landes gegangen ist, im Jahre 1814 bei der Spanischen Ar— mee sich befunden hat, seitdem aber verschollen ist, und ein Vermoͤgen von 20 Thl. 21 sgr. 53 pf. zuruͤckgelassen hat;
der Christian Becker, ein Sohn des Buͤdners Christian Be— cker zu Crummin, Insel Usedom, geboren den 8. August 1736, welcher im Jahre 1809 von Wolgast zur See ausgegangen ist, zuletzt in Rotterdam sich aufgeyglten hat, seit 13 Jahren aber verschollen ist, und ein Vermoͤgen von 21 Thl. 5 sgr. 10 pf. zuruckgelassen hat;
der Johann Gottfried Milow, ein Sohn des Schuhmachers Carl Milow zu Usedom, geboren den 14. April 1790, welcher am 13. Mai 1815 von Wolgast zur See ausgegangen, seitdem aber verschollen ist, und ein Vermoͤgen von 305 Thl. 23 sgr. 73 pf. zuruͤckgelassen hat;
der Johann Gottfried Marquardt, ein Sohn des Tageloͤhners Marquardt zu Usedom, geboren den 24. Januar 1783, welcher waͤhrend seiner Minderjaͤhrigkeit zur See ausgegangen, seit laͤnger als 10 Jahren verschollen ist, und ein Vermoͤgen von 72 Thl. 4 sg. Spf. zuruͤckgelassen hat:
der Friedrich Kaminsky, ein Sohn des Kolonisten Gustav Kaminsky ju Zinnowitz, Insel Usedom, geboren den 28. Octbr. 1778, welcher vor dem Jahre 1801 zur See ausgegangen, seit⸗ dem aber verschollen ist, und ein Vermoͤgen von 10 Thl. S sgr. 13 pf. zuruͤckgelassen hat; fuͤr todt erklaͤrt werden. Wir laden daher die genannten Personen und deren unbekannte Erben und Erbnehmer hierdurch vor, schon vor oder spaͤtestens in dem auf den 24. Februar 1831, Vormittags um 9 uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine, bei uns sich zu melden, und weitere Anweisung, im Falle ihres Ausbleibens aber zugewaͤrtigen, daßedie Verschollenen fuͤr todt erklaͤrt werden, und ihr zuruͤckgelassenes Vermoͤgen ihren gesetzlichen Erben oder resp. dem Fiseus ausgeantwortet wird. Usedom, den 24. Maͤrz 1830.
Koͤnigl. Preuß. Land- und Stadtgericht.
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Es werden alle diejenigen, welche an nachbenannte Documente, namentlich:
1) die gexichtliche Obligation des Kylonisten Michael Ring zu Woxfelde, vom 26. Maͤrj 1803, uͤber die fuͤr den Kossaͤthen und jetzigen Ausgedinger Daniel Vogel zu Tschusnow, auf dem Loose Nr. 8 zu Woxfelde sub Ruhr. III. Nr. 6 eingetra— genen 150 Thl.;
2) die gerichtliche Obligation desselben vom 2. Januar 1808, und Cession vom 5. November 1821, uͤber die fuͤr den Ausgedinger Daniel Vogel sub Rubr. III. Nr. 7 eingetragenen 50 Thl;
3) die gerichtliche Obligation desselben vom 24 Novemb. 1817, uͤber die fuͤr demselben sub Rubr. III. Nr. 8 eingetragenen
56 hl.;
als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand- oder sonstige Briefs⸗-Inhaber Anspruch zu machen haben, hierdurch aufgefordert, sich spaͤtestens in dem auf
den 16. December d. J, Vormittags um guhr,
angesetzten Termine in dem hiesigen Gerichts-Locale zu melden,
und ihre Anspruͤche gehörig zu bescheinigen, widrigen salls sie bei
ihren Ausbleiben mit ihren etwanige Anspruͤchen auf diese Doeu⸗
mente praͤeludirt, und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auf—
erlegt, die bezeichneten Documente selbst aber fuͤr amortisirt er—
klaͤrt, und fuͤr den Glaͤubiger von neuen ausgefertiget werden sollen. Sonnenburg, den 19. August 1830.
Koͤnigl. Preuß. Land- und Stadtgericht.
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Vom unterzeichneten Gericht, wird der ehemalige Oeconom Andreas Kolossa, ein Sohn der Christian Kolossaschen Eheleute im Dorfe Engelstein, geb. den 11. December 1761, welcher nach den im Jahre 1794 eingezogenen Nachrichten im Koͤnigreich Niederland ohnweit Amsterdam wohnhaft gewesen seyn soll, oder feine etwani⸗ gen Erben, auf den Antrag seines Vater-Sohns, vorgeladen, sein in 205 Thl. 10 sgr. bestehendes Vermoͤgen binnen 9 Monaten in Empfang zu nehmen, und sich hierzu
. am 12. Januar 1831 - an der gewoͤhnlichen Gerichts-Stelle schriftlich oder persoͤnlich zu melden, auch daselbst weitere Anweisung zu erwarten.
Bei seinem Ausbleiben wird seine Todeserklaͤrung ausgesprochen,
seine unbekannten Erben mit ihren Anspruͤchen praͤeludirt, und sein Vermoͤgen seinen hiesigen Erben zugesprochen werden. Angerburg, den 18. Maͤrz 1830.
Koͤnigl. Preuß. Amts- und Stadtgericht.
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Die adel. Petzdorfschen, im Haupt-Amte Osterode, 12 Meilen von Elbing belegenen, aus: 40 Hufen 16 Morgen 33 MRuthen Vorwerksland, w 109 . Bauerland, und . 113 Wald,
18 Hufen 23 Morgen 255 MIRuthen Cullmisch oder
178 Hufen 10 Morgen 146 IRuthen Preußisch . bestehenden, im Jahr 1827 auf 12117 Thl. abgeschaͤtzten Guͤter, sollen im Termin .
den 13. Oetober 1830, Nachmittags 3uhr, im hiesigen Landschaftshause nochmals aus freier Hand zum Ver— kauf licitirt werden, da im Termin den 27. Juli 6 kein ange mes— senes Gebot erfolgt ist, und sind Taxe und Verkaufs-Bedingungen in unserer Registratur einzusehen.
Der jwoͤlfte Theil des ganzen Kaufgeldes muß im Termin deponirt, 5350 Thl. koͤnnen als zulaͤssiger Exedit belassen, und wegen Auszahlung der uͤbrigen Kaufgelder koͤnnen billige, mit der Sicher— heit der Landschaft vereinbarende Vorschlaͤge der Herren Lieitanten beruͤcksichtigt werden.
Mohrungen, den 13. August 1830.
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Die adelig Czerlin- und Klein-Nappernschen, im Haupt-Amte Osterode, 12 Meilen von Elbing, belegenen, aus 6 Hufen 19 Morgen 265 MRuthen Vorwerksland, J 196 ? Bauerland, und K 35 ⸗ Wald,
47 Hufen 13 Morgen 196 IRuthen Cullmisch oder
107 Hufen 12 Morgen 116 (1IRuthen Preuß., . bestehenden, im Jahr 1827 auf 6714 Thl. abgeschaͤtzten Guͤter, sollen, da im fruͤhern Termin kein annehmbares Gebot verlautbart worden, im Termin
den l ber e, Noa chmitt age nm 3 nhr, im hiesigen Landschaftshause nochmals aus freier Hand zum Ver— kauf lieitirt, und koͤnnen Taxe und Verkaufs-Bedingungen in un— serer Registratur eingesehen werden. . .
Der zwoͤlfte Theil des Kaufgeldes muß im Termin in Ost= preuß. Pfandbriefen deponirt, und wegen Auszahlung der uͤbrigen Kaufgelder koͤnnen sehr erleichternde Bedingungen, nach dem Ver— schlage der Bietenden, beim Nachweis der Sicherheit zur Erfuͤl— lung derselben, beruͤcksichtigt werden.
Mohrungen, den 18. August 1830.
Koͤnigl Ostpreuß. Landschafts-Direktion.
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Die adelig Reinsweinschen, im Haupt-Amte Hrtelsburg, bele⸗ genen, aus 3690 Morgen 49 IRuthen Preuß. bestehenden Guͤtern, sollen im Termin
den 14. Oetober d. J., Vormittags um 10 uhr, in unserm Geschaͤfts zimmer zum freiwilligen Verkauf lieitirt, und koͤnnen Taxe und Verkaufs-Bedingungen in unserer Registratur
eingesehen werden. ö Wegen Auszahlung der Kaufgelder, koͤnnen sehr erleichternde
Bedingungen, nach dem Vorschlage der Bietenden, beim Nachweis
von Sicherheit zur Erfuͤllung derselben, beruͤcksichtigt; der zwoͤlfte Theil des Gebots aber muß im Termin in Ostpreuß. Pfandbriefen deponirt werden.
Mohrungen, den 19. August 1830. .
Koͤnigl. Ostpreuß. Landschafts-Direktion.
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. Von dem unterzeichneten Landgericht, wird der Baͤckermeister Benjamin Gottlieb Krutsch, welcher sich vor ohngefauͤhr 36 Jahren aus Inowraelav entfernt, und seitdem nichts mehr von sich hat hören lassen, so. wie dessen etwanige unbekannte Erben und Erbnehmer, hierdurch oͤffentlich vorgeladen, sich binnen Monaten, und zwar spaͤtestens in dem auf
U J vor dem Deputirten, Herr Tandgerichts-Referendarius Kwadynski, im hiesigen Landgerichts-Locale anberaumten Termine, persoͤnlich oder schriftlich zu melden, und daselbst westere Anweisung, im Fall
.
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des Aushleibens aber zu gewäͤrtigen, daß der Benjamin Gottlieb Krutsch fuͤr todt erklaͤrt, und sein saͤmmtliches zuruͤckgelassenes Ver— moͤgen, seinen naͤchsten sich gemeldeten und legitimirten Erben zu— gesprochen und ausgehaͤndigt werden wird.
Bromberg, den 15. Maͤrz 1830. dn tg l dw u ß dandgeri cht. K
. Nachdem uͤber das Vermoͤgen der Materialhaͤndlerin, verwitt—
weten Chirurgus Oelgard, Johanne Charlotte, geb. Reinicke, zu
Tammendorf, durch die Verfuͤgung vom heutigen Tage, der Con— curs eroͤffnet worden, so werden alle unbekannte Glaͤubiger hierdurch aufgefordert, ihre Forderungen spaͤtestens in dem auf d,, Vormittags 9 Uhr, in der Gerichtsstube zu Tammendorf angesetzten Termine, entweder in Person oder durch einen mit Vollmacht und Information versehenen Stellvertreter, anzuzeigen, und bie Beweis— mittel beizubringen, widrigenfalls sie aller ihrer Vorrechte verlustig erklaͤrt, und mit allen ihren Forderungen an die Masse werden praͤeludirt, und ihnen deshalb gegen die uͤbrigen Ereditoren ein— ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. Denjenigen, welchen es am hiesigen Orte an Bekenntschaft fehlt, werden der Rendant Grunewald und der Protokollfuͤhrer Lehmann zu Mandatarien in Vorschlag gebracht. Reppen, den 11. September 1830.
Patrimonial-Gericht uͤber Tammendorf.
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Auf den Antrag der Verwandten, wird der Cattun-Fabrikant und Formstecher, Johann Paul Eberhard, welcher im Jahre 1787 auf dem Vinzenz Elbing in Breslau gewohnt, und seit 1796 von seinem Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben, desgleichen der Muͤller Johann Ferdinand Augustin Franz, welcher den 23. Ja— nuar 1773 in Hundsfeld geboren, und seit 135 Jahren verschollen ist, so wie deren unbekannte Erben und Erbnehmer hierdurch auf— gefordert, bis zu, oder spaͤtestens in dem auf
den 6. April 1831, Vormittags um 11 uhr, an ordentlicher Gerichtsstaͤtte in Hundsfeld anberaumten Termine sich entweder persöoͤnlich oder schriftlich zu melden, und demnaͤchst weitere Anweisung zu gewaͤrtigen, widrigenfalls dieselben fuͤr todt erklaͤrt und den gesetzlichen Erben ihr Vermoͤgen verabfolgt wer— den wird. . Breslau, den 19. Juni 1330.
Das Geheime Rath und Praͤsident Menssche Patrimonial-Gericht zu Hundsfeld ze.
Zufolge Verfuͤgung des Koͤnigl. Hochloͤbl. Stadtgerichts vom 29. Juli d. J., ist zur Erwaͤhlung von General-Bevollmaͤchtigten jum Betriebe der Rechts-Angelegenheiten des Köͤnigsstaͤdtschen Theater-Aetien Vereins, so wie zur Regulirung der Bermoͤgens— Angelegenheiten desselben und zur Einleitung der Vertheilung die⸗ ses Vermoͤgens, eine General-Versammlung saͤmmtlicher Actisnairs des Koͤnigsstaͤdtschen Theater-Actien-Vereins auf
den 21. Oetober d. J.,, Vormittags um 10 Uhr, im Conferenj⸗Zimmer des Koͤnigsstaͤdtschen Theater-Gebaͤudes, an— gesetzt worden. Indem der Unterzeichnete die Herrn Aetionairs zu dieser Gencral-Versammlung einladet, bemerkt derselbe:
1) daß die aus dem Stamm-Register ersichtlichen Actien-Inha— ber, durch ein besonderes Cirkular von dem Zweck der ange⸗ setzten General⸗Versammlung und von den darin zu Berathung kommenden Gegenstaͤnde, speciell in Kenntniß gesetzt werden; daß diejenigen Actien-Inhaber, welche im Stamm-Register noch nicht eingetragen sind, sich gefaͤlligst, vom J. October an, in den Stunden von 19 bis 2 Uhr, mit Ausnahme des Sonn⸗ tags und des Mittwochs, unter Vorzeigung der Actien und der Ankaufs-Nota bei dem Unterzeichneten zur Eintragung in das Stamm-Register, melden wollen; daß zum Behuf der definitiven Legitimation der bei der Auf— loͤsung des Vereins coneurirenden Aetionairs in der General— Versammlung, die Original-Actien produzirt werden muͤssen; daß die in dieser Versammlung ausbleibenden Actionairs nach dem Gesetze und dem Grund-Vertrage durch die Stimmen— mehrheit, dem Erschienenen verpflichtet werden.
Berlin, am 10. September 1830.
Kunowski,
Königl. Justiz⸗Commissions-Rath und Syndikus des Königsstädtschen Theater-Actien-Vereins.
Bei dem Magisirate der K. K Haupt- und Residenzstadt Wien Ve
haben alle jene, welche an die Verlassenschaft der am 17. April
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