1830 / 362 p. 47 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

II. Ausland.

Edict ak-

Citati onen

verschollener und ausgetretener Personen, Behufs deren Todeserklärung oder Vermößens Confiscation so wie 3uch Vorladungen unbekannter Prätendenten. ĩ

Name des

Landes. Name des Citaten.

Mecklenburg⸗ Die unhekannten Glaͤubiger an das Strelitz Vermögen des Amtmanns Heri— berg zu Laͤwen.

I E er . . Perempt. ů 2 ketzter penn , . Name des Gerichts, Bistir« Blatt, wo das Weitere

Termin. zu ersehen.

Großherzogl. Meckl. 8. Nov. 30 Stettiner Intell. Blatt Justiz⸗ Kanzlei zu Neu-⸗Strelitz.

e n n t n na n .

Von dem Königl. Preuß Hofgericht von PRamern und Ruͤgen, werden auf Ansuchen der Geschwister von Klinkowstroͤm, ihr seit Lielen Jahren abwesender Bruder, der Gustax Carl von Klinkow⸗ stroͤm, Sohn des verstorbenen Koͤnigl, Hofgęrichts-Assessors Gustav von Klinkowstroͤm, der im October 1789 in Greifswald geboren, und von dessen Leben oder Tode seit Januar 1806 * da er unter der ersten Compagnie des zweiten Bataillons der König!. Wallonischen Garde in Barcellona stand keine weitere Nachricht eingegangen ist, oder dessen Erben, oder wer sonst etwa an dem zurlickgelasse nen Vermoͤgen desselben Anspruͤche zu haben vermeint, hierdurch vor— geladen, daß sie in termiuo

am 18. Oetober 1831, Morgens 10 Uhr, sich melden, ihre Anspruͤche vorbringen, auch das etwa zu ihrer Eegitimation Noͤthige beschaffen, im widrigen durch die am 4. De— ember desselben Jahres zu erlassende Praͤelusww-⸗Erkenntniß der Verschollene fuͤr fodt, etwanige senstige Präͤtendenten fuͤr vlaͤelu⸗ dirt und über den Nachlaß, gesetzlicher Bestimmung gemaß, lum Vortheil der naͤchsten Verwandten werde verfuͤgt werden.

Patum Greifswald, den 44. September 18530

Königl. Preuß. Hofgericht von Pocmmmern und Rügen.

von Möller, Director.

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Auf Ansuchen der Wittwe des verstorbenen Müller⸗Meisters eidtmann zu Neuenkirchen, . Maria Voigt, als Testaments⸗ rbin der zu Neuenkirchen verstorbenen Wittwe Wendt, geb. Do⸗

rothea Lampe, werden alle diejenigen, welche aus irgend einem

Grunde, an den Nachlaß der verstorb Wittwe Wendt, Forderungen

und Anspruͤche haben, geladen, daß sie solche entweder: am 7. oder 21. September, oder 6. October d. J.,

Morgens 9 Uhr, vor dem hiesigen Koͤnigl Kreisgerichte anmelden und bewahrheiten, bei Strafe, daß sie sonst damit nicht weiter werden gehört, sondern durch die in dem letzten Termine zu erlas⸗ sende Praͤclusto⸗Erkenntniß, werden ausgeschlossen werden.

, Datum Greifswald, den 17. August 1830.

Königl. Kreisgericht hierselbtt. Dr. J. P. F. Eich staͤdt.

E stet gl ⸗Cüitacig n.

Nachdem uͤber das saͤmmtliche Vermögen des Kaufmanns Peter Driediger und dessen Ehefrau Sara, geborne Wien hierselbst, Anter der Handlungs- Firma: Julius Wien Erben, durch die Verfügung vom 6 hujus, der Toncurs eröffnet, und der offene Krrest verhaͤngt worden, so werden die Glaͤubiger derselben, hier⸗ durch aufgefordert, in dem auf

. den 18 November 18390 erf angesetzten Liquidations⸗-Termine, entweder in Person oder urch gesetzlich zulaͤssige Bevollmaͤchtigte ju erscheinen, ben Betrag und die Art ihrer Forderungen anzuzeigen, und die Dokumente, Briesschaften und sonstigen Beweismittel darüber vorjulegen, im entgegengesetzten Falle aber zu gewaͤrtigen, daß sie mit allen ihren

rderungen an die Masse, praͤcludirt, und ihnen deshalb gegen die

brigen Glaͤubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll Zugleich wird denjenigen, 5 allzu e. . oder andere legale Ehehaften, an der versonlichen Erscheinung ge⸗ 6 werden, und denen es hierselbst an Bekanntschaft seblt,

er Justiz⸗Commissarius von Duisburg in Marienburg, in Vor⸗ schlag gebracht, an den sie sich wenden, und denselben mit Infor⸗ ination und Vollmacht versehen koͤnnen.

Tiegenhoff, den 26. Juli 1830.

Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

E diet al Citation. Die beiden Gebruͤder Cordavau von hier, nemlich:

Ludwig Cordavau, geboren den 24. August 1760, welcher als Buch⸗ binder angeblich nach London gegangen, und von da aus im Jahre 1797, die letzte Nachricht von sich gegeben hat, und

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Isaae Cordavau geboren den 8 August 1763, welcher seit dem Jahre 1803, wo er sich von Landshut aus nach ö um daselbst zu Schiffe zu gehen, begeben hat, in unbekannter Ab⸗

ien e lebt, ö d werden auf Antrag ihres Curators, des Justiz⸗Commissarius Bo⸗ selli hierselbst, und des Major v. Seidlschen . Regierungs-Secretair Mänster in Liegnitz, nebst ihren etwa zuruͤck⸗ gelassenen unbekannten Erben, hierdurch oͤffentlich aufgefordert, sich innerhalb neun Monaten, spaͤtestens aber in dem, vor dem Depu⸗ tirten, Herrn Landgerichts-Rath Model, auf e den 19. Februat 1831, Morgens 19 Uhr, in dem Lecale des unterzeichneten Landgerichts angesetzten Termine, persoͤnlich oder schriftlich zu melden, und weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls sie fuͤr todt erklart, und deren in 1054 Thl. bestehendes Vermögen, den sich bereits gemeldeten Erben, nach ge⸗ fuͤhrter Legitimation uͤberwiesen werden soll.

Halle, den 23. Maͤrß 1830.

Könitliches Preuß. Landgericht. Gerlach

Johann Carl Gustav Badestein aus Bergen gebürtig, welcher 1308 nach Braunschweig gegangen, und dort in Westphaͤlische Kriegs⸗ dienste getreten seyn soll, seitdem aber keine Nachricht von sich ge— geben hat, oder dessen etwanige Leibeserben, werden hierdurch auf⸗ geforbert, innerhalb Jahresfrist sich hierselbs zu melden, und uͤbsr ihren Aufenthaltsort Äuskunft zu geben, widrigenfglls der J. C. 6. Babestein im Termine den 1. Julius 1831, fur todt wird er. liaͤrt, seine etwanigen Leibeßerben aber in diesem Termine werden praͤcludirt, und das Vermoͤgen des verschollenen Badestein dem nächßen Intestat⸗Erben wird ausgeliefert werden.

Datura Loitz, den 5. Junius 1830.

Bürger wmeißßter und Rath hierselwbst.

Zufolge Verfzung des Köoͤnigl. Hochloͤbl. Stadtgerichts vom 29. Juli d. J., ist zur Erwaͤhlung von General⸗ Bevollmaͤchtigten zun Betriebe der Rechts, Angelegenheiten des Königsstaͤhtschen Theater⸗-Aetien-Vereins, so wie zur Regulirung der Vermögens⸗ Angelegenheiten desselßen und zur Einleitüng der Vertheilung die- fes Vermögens, eine Heneral⸗RVersammlung fimmtlicher Aetionairs des Königs slaͤdtschen Theater⸗-Actien⸗Vereins auf den 21. Setober d. J,. Vęrmittggs um 109, uhr, im Conferen⸗Zimmer des Koͤnigsstaͤdtschen Theater⸗Hebaͤudes, an gesetzt worden. Indem der unterzeichnete die Herrn Aetionairs zu bieser General⸗Versammlung einladet, bemerkt derselbe:

1) daß die aus dem Stamm -Register ersichtlichen Aetien, Inha⸗ ber, durch ein besonderes Eirkular von dem Zweck der ange setzten Genergl⸗Versammlung und von den darin zu Berathung kommenden Gegenstände, speciell in Kenntniß gesetzt werden;

2) daß diejenigen Aetien-Inhaber, welche im Stamm- Register noch nicht eingetragen sind, sich gefaͤlligst, vom 7. October an, in den Stunden von 19 biz 2 Uhr, mit Ausnahme des Sonn. tags und des Mittwochs, unter Vorzeigung der Aetien und der Ankgufé⸗Nota bei dem Unterzeichneten zur Eintragung in das Stamm-Register, melden wollen;

daß zum Behuf der definitiven Legitimation der bei der Auf— lösung des Vereins concurirenden Aetionairs in der General⸗ Versam mlung, die Original⸗Aetien produlirt werden müssen;

220.

4 daß die in dieser Versammlung ausbleibenden Aetionairs nach dem Gesetze und dem Grund-Vertrage durch die Stimmen— mehrheit, dem Erschienenen verpflichtet werden.

Berlin, am 10. September 1830.

Kunowski,

Königl. Justiz⸗Commissions-Rath und Syndikus des Königsstädtschen Theater-ALctien-⸗Vereins.

Nachdem der fruher in der vierten Compagnie des ehemaligen Ostpreußischen Jaͤger⸗Bataillons gestandene Jaͤger, Johann Christian Augustin, aus Friedrichsdorf bei Friedland in Ostpreußen gebürtig, in der Keihefolge, der naͤchste zur Ererbung eines in der gedachten Compagnie erledigten eisernen Kreuzes geworden, uͤber dessen Auf⸗ enthalts⸗Ort aber nichts bekannt ist; so wird derselbe hierdurch auf⸗ gefordert: innerhalb jwei Monaten, spaͤtestens aber bis um

1, , dem Unterzeichneten von inem Aufenthalts-Orte Nachricht zu ge⸗ ben, und gleichjeitig das ihm ausgefertigte Erbberechtigungs⸗Zeug⸗ niß, so wie ein ihm von seiner jetzt vorgesetzten Behoͤrde ausge⸗ stelltes Fuͤhrungs⸗Attest einzusenden, widrigenfalls er zu gewaͤrtigen hat, daß er bei dem diesmaligen Vorschlage übergangen werden wird.

Nach den diesseitigen Listen ist Moritten bei Labiau, der letzt? Aufenthalts-Ort des ꝛc. Augustin gewesen, und soll derselbe, nach den Abgangslisten der zur Forstversorgung berechtigten Individuen, im Jahr 1526 verstorben seyn, ohne daß es indeß moͤglich gewesen waͤrẽ, das Raͤhere darüͤber zu ermitteln. Sollten daher die Ange⸗ hörigen des c. Augustin, ober irgend eine Behürde hierüber Aus—= kunft iu geben im Stande seyn, so wird dieselbe hierdurch unter portofreier Rubrik, erbeten.

Greifswald, den 13 September 1830.

v. K Baß, Major und Commandeur der 1sten und 2ten Jäger⸗Abtheilung.

Bertanntmachung.

Es sollen die im Greifzwaldischen Kreise belegenen Suter Ranzin und Oldenburg, von Trinitatis 1831 an, anderweitig auf eine“ angemeffene Reihe von Jahren verpachtet werden, und auf Ansuchen des geen, Kammerherrn von Horn, ist mir von Seiten des Koͤnigl. Hochlobsamen Hofgerichtes der specielle Auftrag geworden, diese Verpachtung unter zu hoffender Genehmigung der von Horn⸗ schen Släubiger. mit welchen hiernaͤchst besonders verhandelt wer⸗ ben wird, im Wege einer offentlichen Licitation, zum Stande ju bringen. In Folge dessen sind die Aufbots⸗ Termine auf

den 2, 165. und 36. November dieses Jahres, bestimmt, und es werden daher alle diejenigen, dir diese Guͤter zu pachten? Genüge finden, hiemittelst eingeladen sich, an den be⸗ finiten Tagen, Morgens um 10 Uhr, hierselbst in dem Engelschen Hause, Baderstraße Rr. 3, einzufinden, ihren Bot zu Protocoll zöbjugeben und dem Befinden nach das Weitere zu erwarten, . Pacht⸗Bedingungen werden in dem ersten Termine vorgelegt und danächst zur beliebigen Einsicht sowohl in dem Engelschen Hause, als auf dem Hofe zu Ranzin niedergelegt, werden. Wer die Guͤter n Augenschein zu nehmen wuͤnscht, hat sich dazu, mit ein? schrift⸗ lichen Erlaubniß des Herr Pr. von Gagern, als Geschaͤftsfuͤhrer des Herrn Kammerherrn von Horn, zu versehen.

Greisswald, am 30. September 1830.

Syndieus Dr. C. Gesterding.

Verkauf eines Ritter guts.

Ein Allodial⸗Rittergut im Regierungs⸗Bezirk Magdeburg, wei Meilen vom rechten Elb⸗Ufer helegen, von circa 1900 Morgen Ackerland mit vollsaͤndigem In— ventarium, mit Wiesen, Gaͤrten, bedeutenden Holiungen, Teichen, Torfmooren, einer Ziegelei, Brauerei, eigener Jagdgerechtigkeit und Jurisdiction, so wie auch mit dem dazu gehoͤrigen Wohn und Wirthschafts⸗Gebaͤude, soll aus freier Hand verkauft werden. . ü Kauflustigen werde ich mit Vergnügen darüber naͤhere Aus⸗ zunft geben, und die betreffenden Anschlaͤge gegen Bezahlung der Kopialien mittheilen. z Halberstadt, den 1. October 1830.

Der Commissionair Böhm e.

Aufforderung.

Der Geh. Rath und Domprobst, Herr Hans Ernst Knoch, hat in seinem, am 13. July 1704 errichteten estamente, jwei Stipendien fur arme Studirende adelichen Geschlecht; Jedes zu funfzig Tha⸗ ler alljaͤhrlich gestiftet und verordnet, daß seine aus dem Knoch⸗

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schen und Ponickzuschen GeCchlecht herstammenden Vetwandten väterlicher und mütterlicher Seits vorzugsweise vor Fremden zum Genuß der gedachten Stipendien gelassen werden sollen,

Da nach den Resultaten der in andern Rechtsverhaͤltnissen an⸗ gestellten Eroͤrterungen, verwandte Praͤtendenten nicht existiren koön⸗ nen, so haébe ich, vermoͤge des mir als dem Besitzet der Knoch= schen Fideicommisguͤter zustehenden Collatur-Rechts, das eine der zedachten Stipendien auf die Zeit von Ostern 1829 bis Ostern 18332, und das andere auf die Zeit von Ostern 1850 bis Ostern 13834 an Fremde vergeben. In Foͤlge eines von E. hohen Kirchenrathe und Dber-Constftorio zu Dresden mir ertheilten Bescheids und in Ge⸗ mäßheit der unterm 27. September 1825 abgeschlossenen Conven⸗ tion Art. IV. zub 76, so wie der unterm 5. November 1828 er= gangenen Verordnung E, hohen Königl. Saͤchs. Kirchenraths wird sedoch die zu Ostern 1829 und zu Ostern 1530 eingetretene Erle⸗ digung der bemeldeten Stipendien zur allgemeinen Kenneniß ge bracht; auch werden diejenigen, welche auf den Genuß dieser Sti⸗ pendien vermoge der angezogenen Stiftungs Urkunde besondere An⸗ sprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, sich bis zum

fun fjzehnten December 1830 bei mir zu melden, und ihre Legitimation zu bewirken Sign. Dresden, am 4. September 1830.

Johann Heinrich Wilhelm Gustar von Hartmann, genannt Knoch.

Vortheilhaftes Verkaufs-Anzrbieten.

In einer freundlichen, mit mannigfaltigen Naturschönheiken begabten Gegend des Königreichs Sachsen, soll, Familien⸗Verhaͤlt⸗ nisse wegen, ein Grundstuͤck far 20009 Thl. verkauft werden, zu welchem circa 112 Morgen der besten Felder und Wiesen, und 10 Morgen Waldungen gehören. Ein vortreff licher Mineral⸗ Brunnen, der warm hervorguellend, fast gleiche Eigenschaften wie Hie berůhm⸗ ten Toͤplitzer besitzt, und dessen Ruf und Heilkraft waͤhrend eines Zeitraums von mehr als 400 Jahren, hintänglich begruͤndet wurde, so wie die damit verbundene, sehr besuchte Badegnstalt, Gast⸗ und Schenkgerechtigkeit, Steuerfreie Brauerei und Brennerei 1c. ic, versprechen den Besitzer dieses Grundstuͤckes schon eine reine Sin nahme“ von jährlich 1560 Th, die durch den vortheilhaften Ruf, welchen das Bad in der Umgegend hat, so wie Lurch eine dicht vorbeifuͤhrende, sehr frequente Kunststraße, die Naͤhe mehre⸗ rer Staͤdte, deren Bewohner dasselbe sehr haͤufig besuchen 20, fur ewige Zeiten gesichert wird. .

Kauflustige haben sich durch Portofreie Briefe zu wenden: an den Koͤnigl Saͤchsis. Oberfoͤrter Pernitzsch in Wolkenstein, im

Saͤchsischen Erzgebirge.

Mittelteutsche Lebensversicherungs-Afn stalt.

Dieselbe beruht auf Gegenseitigkeit und Oeffentlichkeit, uͤder⸗ nimmt Versicherungen auf Summen von 109 So C0 Gulden, (spaͤ⸗ ter auch hoͤher) und steht allen Individuen ledes Standes, in dem Alter vom 15. 75 Jahre offen. Der ausfüͤhrliche Plan ist dahier bei dem Ausschusse unentgeltlich zu haben. .

Das Charakteristische unserer Anstalt vor ihren Schwestern ist:

I Die strengste Gleich stellung der Versicherten ge⸗ gen einander, wodurch ins hesondere die juͤngeren Indivi⸗ buen weit niedrigere Beitraͤge zu entrichten haben.

2) Die Zahlung der Beitraͤge in viertel aͤhrlichen allge⸗ eit fest gesetzten Zie len, wodurch nicht nur den Ver— sicherten dieselbe erleichtert, sondern auch eine höhere Benutzung der Gelder bezweckt, und die Verwaltung ungemein vereinfacht wird.

Y Die Ausschließung der früher Versterdenen (Eder gielmehr beren Erben) ven dem Antheil gan, den si ch ergebenden ueberschuͤssen, um nicht die läiger Lebenden in Rachtheil zu bringen. Da naͤmlich die früher Sterbenden fedenfalls bedeutenden Gewinn aus ihrer Versiche⸗ rung liehen, so hat man denselben nicht noch ium Nachtheil der' länger Lebenden vermehren wollen, sondern durch Eine verhaͤltnißmaͤbige Zahl von Beitraͤgen die Anspruͤche auf leber⸗ schuß bedingt. .

Das Perieichniß der Agenten, kann erst spaͤter hefannt gemacht werden; man bittet daher, die Anmeldungen schriftlich unter der Adreffe des Ausfchuffes der mittelteutschen Lebensver⸗ ficklrungs-Anstalt In Gießen, portofrei abrusenden Eine befsenltche' Meldung dahier oder bei einem Agenten erst nach dem Zusammentritte von 3090 Theilnehmern hei Aushaͤndigung der Urkunden noͤthig. Dieser Zeitpunkt mochte sich indessen aus dem bahter' sichtbaren Interesse u schileßen, nicht lange hinausschie ben, ehe chrgeszenden haben. den Vortheil, daß die Beitraͤge ihrem derteitigen Alter gemaͤß bestimmt werden.

Giessen, den 21. Juli 1830.

Der Ausschuß der mittelteutschen Lebens ver—⸗ sicherungs⸗Anstalt.

G. F. Heyer, Vater. Knorr, Geh. Reg. Rath. J Ricker.

G. H. Schirmer. Dr. F. Schmitthenn er, Prof

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