1830 / 362 p. 55 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Citationen

verschollener und ausgetretener Personen, Behufs deren Lodeserklärung oder Vermögens- Confiscation, so wie auch Vorladungen unbekannter Prätendenten.

Provinz. Name des Citaten.

Letzter , , nh Name des Gerichts KiM. Blatt, wo das Weitere elben.

Termin. zu ersehen.

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andenburg. Die unbekannten Real⸗Praͤtendenten ih . an das Grundstuͤck der verehel. Zim⸗ merpolier Biiefert, vormals ver⸗ wittwete Kramm ju Landsberz an der Warthe.

Thiele, separirte Seidenwirkergesellen unbekannt. Frau, Charlotte Sabine, geb Gaul, genannt Vollmar. .

Die unbekannt. Anspruchsberechtigten an die, fuͤr die Wittwe des Raths— dieners Delff, geb Gambfe, auf die Seiler-Meister Vonthinschen Grundstuͤcke eingetragen stehenden 30 Thl.

Desgl. an das Vermdgen des Leder— zurichter Ernst Friedrich Riemann, sonst zu Berlin. J

Die Erben des 1813 zu Siemianiee unbekannt. verstorben. Probstes Alexius Wod— zynski, und des am 21. Octhr. 1809 zu Rzegocin verstorben. Oekonoms Joseph Pischlinsky. .

Die unhekannt. Anspruchsberechtigten an das, zum Nachlaß des Ignatz v. Karnkowski gehoͤrige adelige Gut Pogrzybow.

Desgl. an den Nachlaß des zu Gacz verstorbenen Paͤchters Jos. Schmitt— kows ki.

Land- u. Stadtger. 24. Nov. 30 Berlin. Int. Bl. p. 6614. Landsherg a. d. W.

Koch, Carl Wilhelm, Schuhmacher. 1891 auf der Wanderschaft in Stdtger. zu Schoͤn⸗ 10. Feb. 3i. p. 6620. Beelitz bei Potsdam. fließ.

Kammerger. z. Berlin. 5. Mrz. 3 p. bb2i. v. Nohrsches Ger. zu 12. Jan. 31. p. bb53. Meyenburg. Stdtger. zu Soldin. 7. Dec. 30

Ldger. z. Krotoschin. 29. Apr. 31. Posener Int.-⸗Bl. p. 2008.

Dasselbe. 4 Jan. 31. p. 2009.

Ldger. zu Gnesen. 22. Dec. 30. p. 2052.

III. A us land.

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Citationen

verschollener und ausgetretener Personen, Behufs deren LTodeserklärung oder Vermögens Confiscation, so wie auch Vorladungen unbekannter Prätendenten.

Name des Landes.

Mecklenburg⸗Die unbekannten Real⸗Praͤtendenten

Schwerin. an das, von dem Major von Flotow auf Wahlow verkaufte Lehngut Lu⸗ ckow, im Amte Luͤbz.

Name des Citaten. etter bels ner flufenthalt Name des Gerichts, Sitz

Perempt. Blatt, wo das Weitere

Termin. zu ersehen.

Großherzogl. Mecklen⸗ 29. Oet. 30. Berlin. Int. Bl. p. b683. burg Schwerinsches Lehnskammer⸗Praͤsi⸗ dium zu Schwerin.

6 n nt m a in n g e n.

Von dem Ober⸗Konsistorial⸗-Seeretair Johann Heinrich Heyder

zu Dresden, ist mittelst Testaments vom 23. December 1785 ein Kapital von 2000 Th0., ju einem Stipendium fur Studirende auf der Landesschule zu Pforte und beiden Saͤchsischen Universitaͤten in der Maaße bestimmt, daß, so lange Jemand von seiner Familie studire, oder eine ehrliche Profession erlerne, demselben, jedesmal aber nur einem, die drei Jahre uͤber, welche er studire, oder resp. in der Lehre stehe, vorijugsweise das Stipendium gereicht werden, und ö jedesmalige Aelteste von der Familie die Kollatur aben solle . Desgleichen ist von dem Kandidaten der Theologie, M. Georg Karl Petri in Wittenberg, mittelst Testaments vom 22. August 17338, ein Kapital von 200 Thl. zu einem Stipendium dergestalt ausgesetzt, daß die Zinsen davon ein fleißiger und armer Studiosus theologiae zu Leipzig oder Wittenberg, 2 bis 3 Jahre auf der Uni— versitaͤt genießen, doch, wenn von des Stifters Freunden einer oder der andere Theolsgie studiert, dieser vor andern dazu gelangen, und daß das Stipendium durch das Ober-Konsistorium zu Dresden, ver⸗— geben werden soll. JJ .

Die Verwaltung beider Stipendien ist in Folge der zwischen der Königl. Preußischen und Koͤnigl. Saͤchsischen Regigrung am 27. September 1825 abgeschlossenen Konvenzion auf uns uͤbergegangen, und der Fond der Heyderschen Stiftung besteht jetzt in 36600 Thl. Staats-Schuldscheinen, der der Petrischen Stiftung aber in 925 Thl. dergleichen. ö.

Da nun seit laͤnger als vier Wochen kein qualificirter Ge—

schlechts⸗Verwandtet zu diesen Stipendien sich gemeldet hat, solche also nach Art, I7. Nr. J. Tit. 6, als erledigt anzusehen sind, so wird solches hierdurch zur offentlichen Kenntniß gebracht, und die etwanigen unbekannten Interessenten werden zugleich vorgeladen,

in dem auf . den 13. Deiember d F, Vormittags 10 uhr, vor dem Ober⸗-Landesgerichts-Referendar von Westphalen, auf dem hiesigen Ober⸗Landesgerichte angesetzten Termine zu erscheinen, ihre Anspruͤche an die genannten Stipendien anzumelden, und sich dieserhalb gehoͤrig zu legitimiren. J . . Im Fall sich Niemand meldet und legitimirt, wird uͤber die

hiernach den Heyderschen und Petrischen Familiengliedern zustehen⸗

den Genuß-Rechte zu Gunsten anderer, dieser Stipendien wuͤrdiger und beduͤrftiger Personen, verfuͤgt werden. Naumburg, den 8. October 1830.

Koͤnigl. Preuß. Ober-Landesgericht von Sachsen.

Oeffentliche Bekanntmachung.

Von dem Koͤnigl. Land- und Stadtgerichte, wird in Gemaͤß— heit des §. 137 3eq. Tit. 17. Th. J. des Allgem. Landrechts, den noch etwa unbekannten Glaͤubigern des am 22. November 1829 hierselbst verstorbenen Kaufmann Amand Polenz, die bevorstehende Theilung seines Nachlasses unter die Wittwe und Kinder, hiermit oͤffentlich bekannt gemacht, um ihre etwanigen Forderungen an die—

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sen Nachlaß, laͤngstens binnen 6 Monaten bei uns anzuzeigen und

geltend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist, die mit

der Anmeldung ausgebliebenen Erbschafts-Glaͤubiger, sich an jeden

Erben nur nach Verhaͤltniß seines Erbtheils, halten konnen. Glatz, den 10. October 1830.

Koͤnigl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

Da die Eigenthuüͤmer folgender, in unserem Depositorio besind⸗ lichen Massen: . 1) 7 Thl. 9G gr. 9 pf., gehoͤrig den Schlossergesellen George Frie— drich und Johann Gottlob Zoͤllner aus Wolffslacke; 2) 1 Thl. 12 sgr. 11 pf., gehörig den Erben des zu Vehlefanz verstorbenen Schneidergesellen Friedrich Scheller, namentlich:

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2) der verwittweten Unteroffieier Haase zu Reu-Ruppin, b) der verehelichten Messertraͤger Schoͤpper, Catharina Marie, gebornen Fleischer zu Friesack, . c) dem Grenadier Scheller, im ehemaligen Regimente Prinz Ferdinand, zu Neu-Ruppin; 12 Thl. 15 sgr. Gold, und 38 Thl. 1 sgr. 4 pf. Cour. baar, und 50 Thl. Gold und 180 Thl. Cour. in Aetivis, gehbrig dem Musquetier Johann Jacob Fabricius aus Vehlefanz; 2 Thl. 2 sꝗgr. 10 pf. baar, und 10 Thl. Cour. Activa, gehoͤrig: ) der abwesenden Marie Dorothee Siegismund, b) der verehel. Soldat Baͤcker, Anne Sophie, gebornen Lindemann, als Erben des zu Vehlefanz verstorbenen Buͤdners Siegmund Lindemann; 1 Thl. 23 sgr. 9 pf. baar und 10 Thl. Cour. Aetiva, gehoͤrig der verschollenen Charlotte Henriette Schulz aus Vehlefanz; 17 Thl. 6 sar. 4 pf. Cour. gehoͤrig der abwesenden Bauer—⸗ tochter Marie Dorothee Siegismund aus Vehlefanz; 6. Thl. 29 sgr. 4 pf. Cour. zu der bereits ausgeschütteten Cre— dit-⸗Masse des hierselbst verstorbenen Kolonisten Mathias Kaß⸗ nexitz und seiner Ehefrau, Anne Catharine, geb. Fielitz, gehoͤrig; 3 Thl. 12 sgr. 8S pf. zu der gleichfalls schon ausgeschuͤtteten Credit-Masse des hierselbst verstorbenen Amtmanns Friedrich Samuel Pietor Krippenstapel gehoͤrig; 9) 1 Thl. Asar. 2 pf, die der Unteroffieier Timcke zu Spandau an den Nachlaß des hierselbst verstorbenen Unteroffieiers Ehri— stian Kuhpfahl zu fordern hat; ü 10) 1 Thl. 3 sgr. baar und 385 Thl. Cour. Aetiva, gehoͤrig dem abwesenden Kuͤster Christoph Gerhardt aus Staats; . 11) 3 Thl. 15 sgr. 14 pf haar und 5 Thl. Cour. Activa, gehoͤrig den abwesenden Gebruͤdern Schweizer von hier; . 12) 4 Thl, 18 sar. 10 pf. haar und 15 Thl. Cour. Aetiva, gehoͤrig den n en . arl Friedrich und ; David' Friedrich ) Pflug; . 15) 1 Thl. 16 sgr. 8 pf, gehoͤrig dem abwesenden Johann Friedrich Wolter von hier; . 14) 5 Thl. 11 pf. baar und 75 Thl. Cour. Activa, gehoͤrig dem abwesenden Commissionair Lawisch aus Berlin; . 15) 2 Thl, 10 sogr. 2 pf. bgar und 5 Thl. Cour Activa, gehoͤrig in abwesenden Gebruͤdern Wilhelm und Adam Arendt von ier; . 161 4 Thl. 20 sgr. 6 pf. baar und 30 Thl. Cour. Aetiva, gehoͤrig dem . Boͤttchergesellen Carl Wilhelm Hindermeyer von hier; ; ; . 17) 17 sgr. 8 pf. und 20 Th. Cour. Aetiva, gehörig dem abwesen⸗ 9 Schneidergesellen Carl Christian Friedrich Lehmann von ier; . . 18) 15 sgr. 11 pf., gehörig dem abwesenden Schneidergesellen Jo⸗ ; hann Wilhelm Hölle von hier; ihrem Aufenthalte nach unbekannt sind, so werden dieselben hier⸗ mit aufgefordert, sich hinnen 4 Wochen, und spaͤtestens in termino den 27. November d. J.,, Morgens 10 uhr, auf der hiestzen Gerxichtsstuhe einzufinden, und gehsoͤrig zu legitimi— ten, wöidrigenfalls in Gemaͤßheit des Reseripts des Koͤnigl. Justij— Ministerii vom 19 Maͤrz d. J., die Absendung der bezeichneten Massen an die Justiz-Ofßfieiantẽn⸗Wittwen⸗-Casse erfolgen wird. Cremmen, den 2. October 1830.

Koͤnigl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

Bekanntmachung.

Das im Landraͤthl. Schwetzer Kreise, Marien werderschen Re⸗ dlerungs⸗Departements belegene, der Westpreußischen Landschaft adjudicirte, von den Staͤdten Schwetz 3 Meilen, Graudenz 3 Rei— len und Neuenburg 4 Meilen entfernte Gut Jasicz, bestehend aus dem Vorwerk und Dorf Jasicz dem Vorwerk engijowo, ben Zins— doͤrfern Czerfk, Borze und Skrzinki, der Colonie Kwiatki, dem Vorwerk Klunkwitz und dem Etablissement Eulenkrug, soll von der unterzeichneten Königl. Landschafts-Direktion wieder verkauft werden. Es steht hierzu im Geschaͤfts-Locale derselben, ein Lieitationz— Termin auf

den 20. November d. I, Vormittags 10 uhr, an, zu welchem Kaufluftige eingeladen werden. . in diesem Termine das Gut Jasiez ungetheilt und zeitig! 5

1) das Vorwerk dieses Namens nebst dem Vorwerk Lengnowo,

den Zinsdoͤrfern Cierst, Borze und Strzinki, der Colonie

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Kwigtki und dem groͤßten Theile des zum Gute gehoͤrigen Waldes, und . 2) das Vorwerk Klunkwitz und das Etablissement Eulenkrug nebst einem geringern Waldtheil getrennt, zur Lieitation gestellt werden. . Die im Termine zu bestellende Caution betraͤgt fuͤr das Gebot: Nauf das ganze Guts... . 26h90 Thl. hb) auf Jaszez nebst Zubehoͤr allein 1500 Thl. c) auf Klunkwitz nebst Zubehoͤr allein 1000 Thl. baar, oder in Preuß. Pfandbriefen oder Staatspapieren nebst Stich— coupons.

Bemerkt wird noch, daß das Gut Jaszez im Jahre 1826 auf 44123 Thl. 28 sgr. 2 pf. abgeschaͤtzt worden ist. Die Taxe kann taglich in unserer Registratur, ein Extraet derselben aber bei dem VWestpreuß General-Landschafts-Agenten, Herrn J. H. Ebers in Berlin, eingesehen werden.

Bromberg, den 11 August 1830.

Koͤnigl. Westpreuß. Landschafts-Direktion.

Alle diejenigen, welche an den Nachlaß der am 6 August v. J. verstorbenen Wittwe des Magazin-Controlleurs Reusche, Caro— line Friedericke, geb Wust, dem Vernehmen nach aus Berlin ge— bürtig, und deren Masse ohngefaͤhr 1506 Thl. betraͤgt, als deren Erben und Erbnehmer Rechte zu haben vermeinen, werden hier— durch aufgefordert, binnen 9 Monaten, spaͤtestens

am 30. Maͤrz 1831, Vormittags um 10 uhr,

sich zu melden, ihr Erbrecht gehoͤrig nachzuweisen, und weitere An⸗ weisungen, im Falle ihres Außenbleibens aber zu gewaͤrtigen, daß denen sich meldenden Interessenten der Nachlaß zur freien Dispo— sition verabfolgt, und die nach erfolgter Praͤclusion sich meldenden Erben alle Handlungen und Dispositsonen der erstern anzuerkennen und zu ubernehmen schuldig, von ihnen weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was alsdann von der Erbschaft vorhanden ist, zu hegnuͤgen, verbunden sein sollen, oder daß nach Befinden der Umstaͤnde der Nachlaß als herrenloses Gut dem Koͤnigl. Fisco zu— gesprochen wird. J Spandow, den 22. Mai 1830.

8öni gl hren. Stadtgericht.

Bekanntmachung.

Es sollen die im Greifswaldischen Kreise belegenen Guͤter Ranzin und Oldenburg, von Trinitatis 1831 an, anderweitig auf eine engemessene Reihe von Jahren verpachtet werden, und auf Ansuchen des Herrn Kammerherrn von Horn, ist mir von Seiten des Koͤnigl. ö Hofgerichtes der specielle Auftrag geworden, diese Verpachtung unter ju hoffender Genehmigung der von Horn⸗ schen Glaͤubiger, mit welchen hiernaͤchst besonders verhandelt wer— den wird, im Wege einer offentlichen Lieitation, zum Stande zu bringen. In Folge dessen sind die Aufbots-Termine auf

den 2 15. und 36. November dieses Jahres, bestimmt, und es werden daher alle diejenigen, die diefe Guͤter zu pachten Genuͤge finden, hiemittelst eingeladen, sich an den be— stimmten Tagen, Morgens um 10 Ühr, hierselbst in dem Engelschen Hause, Baderstraße Nr. 3, einzufinden, ihren Bot zu Protocoll abjugeben und dem Befinden nach das Weitere zu erwarten. Die Pacht-Bedingungen werden in dem ersten Termine vorgelegt und danaͤchst jur beliebigen Einsicht sowohl in dem Engelschen Hause, als auf dem Hofe ju Ranzin niedergelegt werden. Wer die Huter in Augenschein . nehmen wuͤnscht, hat sich dazu mit einer schrift— lichen Erlauhniß des Herr Dr. von Gagern, als Geschaͤftsfuͤhrer des Herrn Kammerherrn von Horn, zu versehen.

Greisswald, am 30 September 1830.

Syndicus Dr. C. Gesterding.

K

Mit Beiiehung auf die in Nr. 5, 6 und 7 des dies jaͤhrigen Herjoglich Nassauischen allgemeinen Intelligen⸗Blattes, in Rre 9, 11 und 13 des allgemeinen Anzeigers fuͤr die Preuß. Staaten, und in Nr. 27, 37 und 43 der Frankfurter Ober-Post⸗Amts⸗Zeitung von 1850 eingeruͤckte Edietal-Ladung an die Glaͤubiger des verstorbenen Weinhaͤndlers Arnold Muͤller von Hoͤchst, wird hiermit auf den Antrag der Wittwe desselben bekannt gemacht, daß das uͤber den Nachlaß des Arnold Muͤller eingeleitete Concürs-Verfahren durch ein zwischen den Glaͤubigern und der Wittwe des Eridars abge— schlossenes Arrangement beendigt, und demzufolge der Letzten die n ö Aetiv-Masse zur freien Disposition uͤberwiesen worden ist.

Hoͤchst, den 14. October 1830.

Herzoglich Nassauisches Amt. en e.

Der Unterzeichnete beehrt sich seine Niederlassung hierselbst als approbirter, ausübender Zahngrät ganz ergebenst anzujeigen. . Vieljaͤhriges, mit Praxis verbundenes Studium der zahnaͤrt— lichen Kuren und Operationen verstatten ihm, sich zu denselben,