1830 / 362 p. 67 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

x——

Ostpreußen. Die undekannt. Anspruchsberechtigten an das Vermoͤgen des Krugbesttzers Ferdinand Dettmann zu Klein— Pillacken und Popiollen.

Die ihrem Namen und Aufenthalte 53 unbekannten Klunckschen Er— en.

Tem ; Provin. Name des Citaten. Letzter . Name des Gerichts, Sißit,. Blatt, we as, Weitere

e ä—ä—Kf¶—

Termin. zu ersehen.

Kreis-Justiz-Amt 17. Jan 31. Gumbinnen. Int-⸗Blatt Sperling zu Goldap. p. 1538.

Kreis⸗Justiz⸗Amt zu 25. Jan. 31. Ragnit.

Den n tmn ch nn n.

8 r , tar , n.

Von Seiten des unterzeichneten Koͤnigl. Ober-⸗Landesgerichts werden auf den Antrag der verwittweten Majorin Sommerkorn deren, den 10 September 1794 geborner und im Jahre 1811 un— ter dem Vorgeben, beim Militair einzutreten, von Breslau fart— gegangener Sohn Car! Friedrich Sommerkorn, so wie dessen etwa—⸗ nige zuruͤckgelassene Erben und Erbnehmer, hierdurch oͤffentlich vorgeladen: sich binnen 9 Monaten, spaͤtestens aber in dem auf

e l Gen l n r .

Vormittags um 11 Uhr vor dem Ober-Landesgerichts-Neferenda—⸗ rius Herrn Freiherrn v. Falkenhausen anberaumten Termine im Partheien⸗Zimmer des hiesigen Ober⸗Landes-Gerichts schriftlich oder persoͤnlich zu melden, und die weiteren Anweisungen zu erwarten, widrigenfalls auf die Todeserklaͤrung des Carl Friedrich Sommer⸗ korn und was dem anhaͤngig, nach Vorschrift der Gesetze erkannt werden wird.

Breslau, den 28. September 1830.

Koͤnigl Preuß. Ober-Landesgericht von Schlesien.

8 en h e nse n.

Oeffentliche Bekanntmachung.

Von dem Koͤnigl. Land- und Stadtgerichte, wird in Gemiaͤß— heit des §. 13 seq. Tit. 17. Th. J. des Allgem. Landrechts, den noch etwa unbekannten Glaͤubigern des am 22. November 1829 hierselbst verstorbenen Kaufmann Amand Polen;, die bevorstehende Theilung seines Nachlasses unter die Wittwe und Kinder, hiermit oͤffentlich bekannt gemacht, um ihre etwanigen Forderungen an die⸗ sen Rachlaß, laͤngstens binnen 6 Monaten bei üns anzuzeigen und geltend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist, die mit ber Anmeldung ausgebliebenen Erbschafts-Glaͤubiger, sich an jeden Erben nur nach Verhaͤltniß seines Erbtheils, halten koͤnnen.

2 den 10. October 1830

oͤnigl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

Ron dem unterzeichneten Gerichte ist der Einwohner Christign Friedrich Wilhelm Stol zu Gutschterhollgender mittelst rechts kraͤs⸗ tigen Erkenntnisses de, publicato den 30 October dieses Jahres fuͤr ein Verschwender erklaͤrt und unter Curatel gesetzt worden, welches dem Publieo hierdurch bekannt gemacht wird.

Driesen, den 9 Novemher 1830. . Koͤnigl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

Sdiet al- Citation.

Auf Ansuchen der verehelichten Mariane Bobeck, gebornen Palkowska aus Szadrau, wird deren sich angeblich seit laͤnger als s3 Jahren von ihr entfernter Ehemann, der Kunstwebergesell Adam Bobeck, welcher nach den eingezogenen Nachrichten sich von Sia— drau nach Strezelno, von hier aber ins Oesterreichische begeben, und seit dieser Zeit von seinem Leben und Aufenthalt keine Nach, richt gegeben haben, dergestalt hiermit oͤffentlich vorgeladen, daß derselbe oder dessen etwanige unbekannte Erben und Erbnehmer sich innerhalb neun Monaten, spaͤtestens in dem auf

den 8 October 1831 Vormittags 9 Uhr,

im hiesigen Verhoͤr⸗Zimmer anstehenden Termine, entweder per⸗ Halich oder durch einen rf ich zulaͤssiien mit Vollmacht und Information versehenen Bevollmaͤchtigten, wozu ihm bei erman⸗ gelnder Bekanntschaft der Justiz⸗Commissarius Rehbein in Preuß. Stargard in Vorschlag gebracht, wird, melden, widrigenfalls der selbe fur todt erklaͤrt, und dessen etwaniges Vermoͤgen seinen sich e, g und als solche legitimirenden Erben zugesprochen wer— en wird,

Schoͤneck, den 2 November 1830.

Koͤnigl. Pnreuß. Land- und Stadtgericht.

Schmidt.

Da der Bertram Ros von hier, welcher fich im Jahre 1796 nach Philadelphia begeben, angeblich dort im Jahre 1798 das Ge— schaͤft eines Weinwirths betrieben, und mehrere Kinder gehabt hat,

seitdem von seinem Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben hat, auch in Philadelphia nicht mehr aufzufinden ist, so ist von dessen Geschwistern wider ihn auf Todeserklaͤrung angetragen. Der gedachte Bertram Ros oder dessen unbekannte Erben, werden da— her hierdurch aufgefordert, sich vor oder spaͤtestens in dem auf Sen 8. t ,, 1, angesetzten Termin schriftlich oder persoͤnlich beim hiesigen Gericht zu melden, widrigenfalls die Todeserklaͤrung ausgesprochen, und sein, beim hiesigen Gericht beruhender Erbtheil an dem Nachlaß seiner Eltern, zu etwa 199 Thl. Berl. Cour, seinen Geschwistern und Geschwisterkindern wird ausgezahlt werden. Necklinghausen, den 10 April 1830. Koͤnigl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

Bekanntmachung.

Die unten mit Beifuͤgung des Taxwerths nach den Haupt— Ortschaften naͤher bezeichneten Bestandtheile, der, von der Stadt Bromberg vier bis fuͤnf Meilen entfernten, der Westpreußischen Landschaft adjudizirten Herrschaft Barein, sollen einzeln im Wege der Lieitation zum Perkaufe gestellt werden.

Es stehen zu diesem Behufe, die nachfolgenden Termine in unserm Geschaͤfts-Loeale an, nemlich zur Lieitation; ; I) auf die Verwerke Barein und Julianowo nebst den Praͤstatio⸗ nen der Stadt Barein, den 17. Janugr 1831, Nachmittags 3 Uhr, Taxwerth: N. 202 Thl. 2 sgr. 4 pf. Kautions Betrag: 2500 Thl., 2) das Vorwerk Bielawy, den 18. Januar 1831, Vormittags 10 Uhr, . Taxwerth: 29), 659 Thl. 27 sgr. S pf. Kautions⸗Betrag: 1500 Thl., 3) das Vorwerk Krotoschin, ' den 18. Januar 1831, Nachmittags um 3Uhr, Taxwerth: 26, 401 Thl. 16 sgr. 4pf. Kautions⸗Betrag: 1500 Thl., 4) das Vorwerk Kierzkowo, den 19. Januar 1831, Vormittags um 10 Uhr, Taxwerth? 13.394 Thl. 25 sgr. Kautions-Betrag: 1000 Thl, 5) das Vorwerk Mlodoein, den 19. Januar 1831, Nachmittags 3 Uhr, Taxwerth: B. 510 Thl 6 sgr. 11 pf. Kautions⸗Betrag: 1509 Thl., 6) das Vorwerk Obudno, den 20. Janugr 1831, Vormittags 10 Uhr, Tarwerth: B, 44 Thl 2 sgr. 1 pf. Kautions⸗Betrag: 2000 Thl., das Vorwerk Piechein, den 20. Januar 1831, Nachmittags 3 Uhr, Taxwerth: B. 491 Thl. 2 sgr. 1 pf. Kautions⸗-Betrag: 1500 Thl., 8) das Vorwerk Wollice, den 21. Janugr 1831, Vormittags 10 Uhr, ; Taxwerth: A, 65s Thl. 15 sgr. 1 pf. Kautions⸗Betrag: 1500 Thle,

Kaufliebhaber werden hiersu mit dem Bemerken eingeladen, daß vor der Zulassung jum Bieten, die oben ihrem Betrage noch bestimmten Kautionen entweder baar oder in Preuß. Staats- ha— pieren oder Pfandbriefen nebst Coupons, niedergelegt werden muͤssen.

Die Verkaufs-Bedingung so wie die Taxe, koͤnnen taͤglich in unserer Registratur eingesehen werden; ein Extract aus der Letztern liegt bei den Westpreußischen General-Landschafts-Agenten, Herrn Ebers in Berlin, vor.

Bromberg, den 3 September 1830. . Koͤnigl. Weststpr. Provinzial-Landschafts-Direktion.

Edietal⸗ECitation.

Von dem unterzeichneten Landgericht, werden nachstehend ge⸗ nannte verschollene Personen, als:

1) Der Christian Boͤlke, welcher im Jahre 1809 aus Brom berg zum polnischen Militair ausgehoben und nach Warschau ge⸗ bracht worden ist, dort bei dem 12. Infanterie-Regiment ge“ standen, im Gefecht bei Maciewies geblieben seyn sell;

2) Die Amalie Retzlaff, welche im Jahre 1807, Behufs Unte: bringung in das dortige St. Easimir-Nonnen,Kloster, nach Warschaun gebracht, dort aber aus dem Hause des Tischlet⸗ Altermann Pompe, in der Ziegengasse, verschwunden seyn j. welche beide seitbem nichts mehr von sich haben hören assen;

o wie deren etwanigen unbekannte Erben und Erbnehmer, hier— e. oͤffentlich vorgeladen, sich binnen 9 Monaten, und spaͤtestens

in dem au ö / den 8. Juni 1831, vor dem Deputirten, Herrn Tandgerichts-Auscultator v. Colomb, im hiesigen andgerichts⸗ Locale anberaamten Termin, persoͤnlich oder schriftlich zu melden, und daselbst weitere Anweisung im Fall bes Ausbleibens aber zu gewaͤrtigen, daß der Christian Bolts und die Amalie Retzlaff fur todt erklart, und ihr saͤmmtliches zurückge= lassenes Vermoͤgen ihren naͤchsten sich gemeldeten und legitimirten Erben zugesprochen und ausgehaͤndigt werden wird.

Bromberg, den 22. Juli 1830. .

Königl. Sreuß,. Landgericht. Hevelke.

6 dietal Citation.

Von dem unterzeichneten Landgericht werden nachstehend ge— nannte verschollene Personen, als:

1) der Adam Hagenfee, welcher im Jahre 1509 Barien verlassen hat, und Polnischer Soldat gewesen seyn soll; .

2) der Anton Czapla aus Inowraelaw, welcher in Thorn die Handlung erlernt, sich im Jahr 1806 von dort entfernt hat, und zuletzt im Jahre 1809 oder 1811 aus Plock angezeigt haben soll, daß er Polnischer Soldat geworden sey.

3) der Franz Choroblewski, welcher im Jahre 1794 von Ino⸗ wrackaw zum Polnischen Militair ausgehoben, nach Warschau gebracht, und in einem Gefechte bei Prage geblieben seyn soll;

4) der Martin Dresewski, welcher sich vor ohngefaͤhr 59 Jahren von Labischin entfernt hat, und in die Gegend von Warschau begeben haben soll; der Bernhard Duttkiewicz aus Koronowo, welcher vor ohn— gefaͤhr 40 Jahren zum Preuß. Militair ausgehoben worden, km Jahre sGis zuletzt auf einige Tage in Koronowo gewesen ist, und sich sohann wieder entfernt hat; der Michael Kräger aus Znin, welcher die Lohgerberei erlernt hat, und im Jahre 1806 oder 180 zum Polnischen Militair ausgehoben seyn soll; . der Gottlieb Kruger, fruuͤher Hirt in Podlast an der Netze, welcher angeblich im Jahre 1856 oder 1807 mit einem fran—

zoͤsischen Offizier nach Spanien seyn soll;

8) der Handlungsdiener Jacob Heinrich Fenske aus Bromberg, welcher sich im Jahre 1806 aus seiner Condition in Thorn entfernt hat; . ;

9) . Friedrich Wilhelm Knoͤpfler aus Bromberg, wel—

cher als Artillerist in Berlin gestanden hat, und im Jahre 1806 nach Grauden; gesandt seyn soll, um Kanonen zu helen; und

10) der Lorenz Michalski, welcher vor 40 Jahren zum Polnischen Militair aus Strzelno genommen seyn soll;.

und welche seitdem nichts weiter von sich haben hören lassen, so wie deren etwanige unbekannte Erben und Erbnehmer hierdurch öffentlich vorgeladen, sich binnen 9 Monaten, spaͤtestens aber in

dem auf e en 6 uu, vor dem Deputirten, Herrn Landgerichts-Referendarius Kwadynski, im Landgerichts⸗-GeschaäftsLocale hierselbst anberaumten Termine persoͤnlich oder schriftlich zu melden, und daselbst weiters Anwei⸗ fung, im Fall ihres Ausbleibens aber zu gewaͤrtigen, daß die Ver— schollenen fuͤr todt erklaͤrt, und ihr saͤmmtliches zuruͤckgelasse nes Vermögen ihren naͤchsten sich meldenden und legitimirten Erben zugesprochen und ausgehaͤndigt werden wird. Bromberg, den 29. Juli 180. Koͤnigl. Preuß. Landgericht. e we ne.

Auf den Antrag des Erben des hieselbst verstorbenen Kauf— manns Moses Marcus Levy werden hiermit in Gemaͤßheit des 5. 137 et sed. Tit. 17. Th. I des Allgemeinen Landrechts die un⸗ dekannten Erbschafts⸗Glaͤubiger aufgefordert, ihre Anspruͤche an den Levyschen Rachlaß binnen 3 Monaten, spaͤtestens aber in dem zur Theilung des Nachlasses vor dem Herrü Referendarius Guderian in unserm Geschaͤftslocale :

den 23 Februgr 1831 Vormittags 9 Uhr anstehenden Termine persoͤnlich oder schriftlich anzumelden, und geitend zu machen, widrigenfalls nach, erfolgter Theilung sich die 8 ger an jeden Erben nur fuͤr seinen Antheil werden halten

oͤnnen.

Als Sachwalter werden die Justi-Commissarien Schaepke, Schultz und Rafalcki in Vorschlag gebracht.

Bromberg, den 13 Octeber 1830.

Königliches . ö

Bekanntmachung.

unter den, im Termine bekannt zu machenden, Bedingungen sollen Mittwoch, den 15. December 8 J. Vormittags io Uhr die diesjaͤhrigen Getreide⸗Bestaͤnde des unterzeichneten Amtes, als: 147 Scheffel Roggen, 98 ö Gerste, 1 Hann

ö meistbietend gegen sofortige baare Bezahlung verkauft werden. Fuͤrstenwalde, den 18. November 1830

König l. Ren t Am t. Richter.

Des Allerdurchlauchtigsten, Großmaͤchtigsten Fuͤrsten und Herrn, Herrn Wilhelm des Vierten Königs des véreinigten Reichs Groß⸗ britannien und Irland, auch Koͤnigs von Hannover, Herzogs zu Braunschweig und Luͤneburg 2. Justiz-Kanzellei des Fuͤrstenthums Luͤneburg fuͤgen hiermit zu wissen:

Demnach der an wenn von der Wense zu Oppertshausen darum nachgesucht, alle diejenigen, welche etwa im Besitze einer Obligation des vormaligen Landschatz⸗Aerarii des Fuͤrstenthums Luͤneburg uͤber ein Lehns-Kapital von 6000 Spthl., welches Kraft einer Anweisung der Fuͤrstlichen Regierung zu Zelle den 15. April 1659 als Kaufgeld fuͤr das Lehngut, der Kirchhof genannt, zum Besten der von der n , . Familie belegt worden, und wovon 4590 Spthl. Kapital der jedesmalige Be⸗ sitzer des von der Wenseschen Guts zu Oppertshausen und von 1500 Spihl. der jedesmalige Besitzer des von der Wenseschen Guts zu Holdenstedt bislang die Zinsen genossen, sich befinden, und aus irgend einem Rechtsgrunde Anspruch daran zu haben vermeinen moͤgten, edietaliter vorzuladen, diesem Gesuche auch Statt gegeben worden;

als werden Kraft dieses die etwanigen Besitzer der bezeichneten Obli⸗ gation aufgefordert, solche vor dem Ablaufe des auf den 26. Januar k. J. 1831 damit angesetzten Edietal-Termins auf hiesiger Koͤnigl. Justiz-Kanzellei im Original vorzulegen und ihre etwanigen Anspruͤche daran naͤher nachzuweisen, widrigenfalls die üͤber besagtes Kapital etwa vormals ausgestellte Obligation mortisteirt und fuͤr fernerhin gaͤnzlich kraftlos erklart werden soll. ;

Urkundlich des hierunter gelegten Koͤnigl. Kanzellei⸗-Siegels, und gewoͤhnlicher Unterschrift.

Gegeben Zelle, den 2. October 1830.

(L. 8.) v , D t e n. k

Ck die gl! daduyndg

Die etwaigen Leibeserben des vor mehr als 25 Jahren von ber Heimath sich entfernt habenden, nach eingegangener Nachricht im Jahre 18290 in Robischau bei Mittelwalde in der Grafschaft Glatz gestorbenen Graͤnz-Aufsehers Christoph Walter von hier wer⸗ den hiemit oͤffentlich aufgefordert, innerhalb 3 Monate vom Tage des ersten Erscheinens dieser Bekanntmachung an, den ihrem Vater von seiner am 15 Februar J. J. hierorts verstorbenen Mutter der Melbers Wittwe Barbara Walter angefallenen Vermoͤgens zu 135. 40 kr. auf vorgaͤngiger Legitimation in Empfang zu nehmen, widri⸗ , solches den ubrigen Erben ohne Caution verabfolgt wer⸗

en soll.

Wuͤrzburg, den 2. November 1830.

Koͤnigl. Bayersches Kreis- und Stadtgericht. Hoͤrl, Direktor.

6 et,, ö g.

Jacob Heinritz, von Joͤrbau, geb. am 30. November 1793, und

ein Sohn des verstorbenen Bauersmanns Lorenz Heinritz, hat als Koͤnigl. Bayerscher Soldat den Feldzug im Jahre 1813 mitgemacht, . seitdem von seinem Leben und Aufenthalt nichts mehr hoͤren assen.

Auf den Antrag seiner Miterben in der vaͤterlichen Verlassen—⸗ schaftssache, werden daher der gedachte Jacob Heinritz, und die von ihm zuruͤckgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer andurch ie n, vorgeladen, sich binnen 9 Monaten und zwar laͤngstens in

em au

den 31. März 1831, Vormittags 10 uhr, dahier anberaumten Termin, persoͤnlich oder schriftlich zu melden, und daselbst weitere Anweisung zu erwarten. .

Im Richterscheinungs- oder Nichtmeldungs-Falle, würde Ia⸗ cob Heinritz fur todt erklaͤrt, und bei der Vertheilung des Nach lasses seines Vaters, keine Ruͤcksicht auf ihn genommen werden.

Schwarzenbach an der Saale, am 14 Juli 1830.

Königl. Bayersches Fuͤrst!l. Schoͤnburgsches Patri— monial⸗ Gericht 1. Classe.

L. S.) v. Paschwitz.

E diet al ⸗gabung

Nachdem in Nachlaß-⸗Sachen des am 11. Mai 1829 allhier verstorbenen Herrn Advorcat Gotthold Leberecht Fritsch wegen Un⸗ tergangs fruͤhẽrer Edietalien der Gukat, heredit. Herr Advocat Wil⸗ helm Einert zu Leipꝛig, kraft allerhoͤchsten Speeialreseripts auf Er⸗ lassung anderweiter angetragen hat, und von uns

e r d r i , 831 zum Edictaltermine anberaumt, auch hiezu alle, welche an diese

v

ö