1830 / 362 p. 71 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Provinz. Name des Eitaten.

Schlesien. Die unbekannt. Anspruchsberechtigten ö . des rfes Hroß-Kloden eingetragenen

Grundstuͤcke. ö Maͤder, Marie Josephe, geb. Karger, . der fuͤr sie, auf das Lindner⸗ auergqut eingetragen stehenden

Olin e e . ie unbekannten Erben des Priors Kern zu Wohlau. ö

Meyer, Franz, Maurergeselle. unbekannt.

Teichenau.

Die Lewinskischen Erben:

v. Sierawska, Mariane, oder deren Erben.

v. Magnuska, Kunigunde, geb. v. Lubinska.

v. Magnuski, Franz und Daniel,“ unbekannt. Gebruͤder, oder deren Erben, wegen ihrer Anspruͤche an die Kaufgelder der Guͤter Czeßzewo

. kujawki und Greziny.

Jahns, Wilhelm, aus Koͤnigsaue. verschollen.

Die unbekannten Reagl⸗Praͤtendenten

an die Gastwirth Jakob Schmidt

schen Grundstuͤcke bei Groͤningen.

Desgl. an die Christian Dunkelberg—⸗

n . zu Beuern sul,

Letzter bekannter Aufenthalt desselben.

Fischer, Gottfried, Tagearbeiter, aus seit 1817 heimlich entfernt.

2

Perempt. ; Name des Gerichts. ir?“ Blatt, wo das Weitere Gerichts ö zu ersehen. ö

Stdtger. z. Guhrau g 10 Dec 30. Breslau. Int. Bl p 4021.

Land- und Stadtger. 15. Apr. 31.

4000. Zobten. .

Land- und Stadtger. 30. Aug 31. p. 4002. Wohlau.

Fuͤrstbischoͤfl. Consi⸗ 11. Feb 31. storium zu Dom Breslau

von Zedlitz-Terche⸗ 31. Dec 30. nauer Ger⸗Amt zu Schweidnitz.

eder. 1 Gnesen. 22. Dec 30. posen. Int. Bl. p 2ä66—

Land⸗ u. Stadtger. JT. Spt 31 5 be Int. Bl. p.60. ier , ; p Halberst. Int. Bl ö

= u. Stadtgericht 12. Feb. 31. 861. Gr. ⸗Oschersleben. d ö

Land- und Stadtger.

5 Feb. 31. Stadt Worbis. 38

Bekanntmachungen.

Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, Koͤnig von Preußen c. ꝛc.

Fuͤgen hiermitz zu wissen, welchergestalt bei Unserm Ober -Ap— pellations- und Hoͤchsten Gerichte, die Kinder und Erben des 3 selbst vor Kurzem verstorbenen Advocati Fisci befagten Unsers Hoͤch⸗ sten Gerichts, Assessors Doctoris Pyl, in Unterthaͤnigkeit angezeigt, wie sie zwar nicht glaubten, daß die ihnen angefallene Eroschäft mit fremden Anspruͤchen beschwert sey, und sie deshalb auch kein Bedenken getragen, solche ohne Vorbehalt anzutreten, doch' aber hieruͤber in voͤllige Gewißheit zu kommen wuͤnschten, und des halb zur Erforschung des eigentlichen Passiv-Zustandes, ein Proclam J an saͤmmtliche Cre-

itores orbenen in Gnaden ergehn ini mri ö . gehn zu lassen, unterthaͤnigst enn wir nun diesem Gesuche zu deferiren kein Bedenken getragen.

Als eitiren, , und laden Wir hiermit alle . welche an die Ver assenschaft des verstorbenen Advocats Pisci, Unsers Ober-Appellations- und Hoͤchsten Gericht s⸗Assessoris Doctoris Paul Gottfried Pyl, . . hypothecae, dominii vel ex alia Juäcunque causa einige Anspruͤche zu haben vermeinen andern und dritten Male, mithin peremtorie, binnen Ian r ff, wovon der 53. No vem ber pro primo, der 15. December d. 3 pro secundo und der 26. Jan uam naͤchst kommenden 1831sten Jahres Pro tertio et ultimo termino bestimmt seyn soll, Morgens um Jh Uhr entweder in Persen oder durch genugsam instrüirte Bevollmächtigte, vor unserm Appellations- und Höchsten Gerichte zu erscheinen, ihre Forderungen speriell anzugeben, zu justifieiren und zur Liquiditaͤt zu befoͤrdern, auch deshalb procuratores ad acta zu bestellen und recht- liche Gebuͤhr ju erwarten, mit der Verwarnung, daß die jenigen welche sich in vorberegten drei Terminen nicht melden' werben, mi ihren Forderungen nicht weiter, gehört, sondern durch die im letzten Termine zu publicirende Präclusir-ürthel auf immer bam abge⸗

59 und fu geg f, . 6

ornach alle, die solches angeht, sich unterthaͤnigst zu richten haben. Gegeben beim Königl. Ober- Appellations? 6. Fan g richte in Unserer Stadt Greifswald, den 22. September 1830.

Ad Man datum. G. P. v. Haselberg, Ob er⸗ Appellation s⸗Rath.

Avertissement.

Das im Koͤnigl. Preuß. Antheile der Ober⸗Lausitz und dessen Rothenburger Kreise gelegene, der Gräfin von en dth . Gut Riechwalde, welches nach der Hofzerichts ⸗Grund⸗-Taxe von

1724 auf 450 Thl. 29 sgr. S pf., nach der Nutzungs-Taxe aber auf 49899 Thl. 21 sar. 8 pf ö worden, ir . ö nis zum offentlichen Verkauf ausgestellt, und es sind die Bietungs⸗ Termine, von denen der letzte peremtorisch ist, auf

den . mee,

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de, .

anberaumt worden, in denen zahlungs- und besitzfauͤhige Kauflustige ,, , ö. 9. Schlosse hierselbst, vor si Hepursrten, iOber-Landesgerichts-A Assessor von Gelihorn ein und . . . konnen. ef . ö le Taxe und Kauf⸗Bedingungen liegen in der hiesigen Regi— stratur, in den gewöhnlichen Amts⸗Stunden zur Einsicht , Glogau, den 16. Juli 1836.

Koͤnigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht von Schlesien und der Lausitz.

v. Götze.

stieder⸗

,

Nachdem uͤber das, im Jerichowschen Kreise des Herzogthums Magdeburg belegene, vom Johanniter⸗Ordens⸗Ritter . Jo⸗ hann Achatz ven Alvenzleben besessene, unter nothwendiger Süb= hastation gestellte adliche Lehn- und Rittergut Randau,“ und die dargus zu löͤsenden Kaufgelder auf Antrag mehrerer eingetragener Glaͤubiger der Liquidations-Prozeß eroͤffnet worden: so werden die, auf dem Gute eingetragenen, aber ihrem Aufenthalte nach unbe⸗— kannten Gläubiger, als der Kaufmann David Löͤwenthal, der Amt— mann Johann Gottlieb Gerbig und die. Aʒaron Meyerschen Erben aus Berlin, sowie alle etwanigen unbekannten Gläubiger, welche im Hypotheken-⸗Buch nicht wirklich eingetragen sind, aber ein ding liches Recht in dem aufgebotenen Grundstuͤcke, oder einen rechtos— gültigen Titel zum Pfandrechte haben, oder sonst irgend einen Real Tanspruch zu haben vermeinen, insbesondere diejenigen, welche vermoge der Gesetze ihre Forderungen auch ohne besondere Einwil— ligung des Schuldners, auf dessen Grundstuͤcke eintragen zu lassen befugt sind, hierdurch aufgefordert, in dem auf

den 15. Februar 1831, Vormittags 9guhr, vor dem Deputirten, Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗-A1Assessor von Kle⸗ witz, quf hie sigem Ober⸗-Landesgerichte anberaumten Termine ent— weder in Persön oder durch zulassige Bevollmächtigte, wozu ihnen bei fehlender Bekanntschaft die Justiz-Eommissarien Oeltze, Eöper und Damm allhier, vorgeschlagen werden, zu erscheinen, ihre An⸗

spruͤche an das Gut oder dessen Kaufgelder gebührend anzumelden, und deren Richtigkeit nachzuweisen, widrigenfalls sie mit denselben praͤcludirt, und ihnen damit ein ewiges Stillschweigen, sowohl ge— gen den Käufer desselben, als gegen die Glaͤubiger, unter welche das Kaufaeld vertheilt wird, auferlegt werden soll.

Zugleich werden folgende eingetragene, ihrem Aufenthalte nach unbekannte Agnaten, als:

a) aus der schwarzen Linie:

Johann Friedrich von Alvensleben aus Burgtorf,

Joachim Werner von Alvensleben aus Merseburg,

Zohann Friedrich von Alvensleben aus Zichten,

Levin Ludolph und George Dietrich, Gebruͤder von Alvensleben aus Berge, -

Johann Friedrich und Gebhard August, Gebruͤder von Alvensleben aus Erxleben,

Gebhard von Alvensleben aus Eichenbarleben,

Johann Friedrich von Alvensleben aus Vinau,

Ludolph Friedrich August von Alvensleben,

Busse Dietrich, Carl Ludolph und Johann Friedrich Werner, Ge⸗— bruͤder von Alvensleben aus Schenkendorff,

b) aus der weißen Linie:

Friedrich August und Johann August, Gebruͤder von Alvensleben, so wie alle unbekannten Agnaten und Gesammthaͤnder zu dem vor— gedachten Termine hierdurch vorgeladen, um gleichfalls jene ihre Anspruͤche anzumelden und nachzuweisen, auch die von den Glaͤu⸗ bigern liquidirten Real-Anspruͤche zu pruͤfen, widrigenfalls sie des Widerspruchsrechts gaͤnzlich verlustig erklaͤrt, und ihnen mit ihren Anspruͤchen sowohl gegen den Kaͤufer des Guts, als gegen das unter die Glaͤubiger zu vertheilende Kaufgeld ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.

Magdeburg, den 16 Juli 1830.

Koͤnigl. Preuß. Ober-Landes-Gericht.

Ron dem unterzeichneten Gerichte ist der Einwohner Christign Friedrich Wilhelm Stolz zu Gutschterhollgender mittelst rechtskraͤf— tigen Erkenntnisses de publicato den 30 October dieses Jahres fuͤr ein Verschwender erklaͤrt und unter Curatel gesetzt worden, welches dem Publico hierdurch bekannt gemacht wird.

Driesen, den 9. November 1830.

Koͤnigl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

Alle diejenigen, welche an den Nachlaß der am 6 August v. J. verstorbenen Wittwe des Magazin-Controlleurs Reusche, Caro— line Friedericke, geb. Wust, dem Vernehmen nach gus Berlin ge— buͤrtig, und deren Masse ohngefaͤhr 1509 Thl. betraͤgt, als deren Erben und Erbnehmer Rechte zu haben vermeinen, werden hier— durch aufgefordert, binnen 9 Monaten, spaͤtestens

am 30. Marz 1831, Vormittags um 10 Uhr, sich zu melden, ihr Erbrecht gehoͤrig nachzuweisen, und weitere An— weisungen, im Falle ihres Außenbleibens aber zu gewaͤrtigen, daß denen sich meldenden Interessenten der Nachlaß zur freien Dispo— sition verabfolgt, und die nach erfolgter Praͤelusion sich meldenden Erben alle Handlungen und Dispositionen der erstern anzuerkennen und zu uͤbernehmen schuldig, von ihnen weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was alsdann von der Erbschaft vorhanden ist, zu begnuͤgen, verbunden sein sollen, oder daß nach Befinden der Umstaͤnde der Nachlaß als herrenloses Gut dem Koͤnigl. Fisco zu— gesprochen wird.

Spandow, den 22. Mai 1830.

König l, Rreußs SGtabtgericht.

Die General-Direktion des Landschaftlichen Credit wesens.

Um den Besitzern von Pfandbriefen die Empfangnahme der ihnen zustehenden Betraͤge der Coupons aus dem gesetzlich vorge— schriebenen Termine vom 22. December d J. bis zum 19. Janugr 1831 dergestalt zu erleichtern, daß sie wegen der nothwendigen Pruͤ— fung dieser Coupons einer langeren Verzoͤgerung nicht ausgesetzt werden, hat die General-Direktion einen Ausschuß ernannt, welcher sich vom 1. December bis zum 18 desselben Monats taͤgzlich von 9 Uhr des Morgens bis 4 Uhr des Nachmittags im Locle der Ge— neral⸗Direktion mit der Entgegennahme der Coupons, Behufs ihrer Verifieirung, woruͤber den Interessenten besondere Bescheinigungen ertheilt werden, beschaͤftigen wird. Die Interessenten, welche solche Bescheinigungen besitzen, werden am Tage der Meldung, am 22. December d J und den folgenden Tagen, ohne allen Aufenthalt ihre Zahlung sosort erhalten.

Die General-Direktion fordert hierbei zugleich die Besitzer der verlooseten Pfandbriefe, so wie der zur Zahlung bestimmten Cou— pons vom laufenden halben Jahre, auf, daß sie sich im Laufe des zur Zahlung bestimmten Termins, naͤmlich vom 22. December d. J. bis 19. Januar 1831, zur Empfangnahme ihrer Betraͤge melden mogen, indem mit dem 19. Januar 1831 die Kasse der General— Direktion geschlossen werden wird, und die Kapitalien und Zinsen, welche in jenem Termine nicht in Empfang genommen worden

sind, dem Art. 134 des Reichstagsgesetzes gemaͤß, ad depositum ge- nommen werden sollen. Warschau, den 26. November 1830. Der Senateur⸗Woyewode, Praͤsident (gez) v. Mizezynski. Der Secretair der General-Direktion (gez) Drew nowski. Fuͤr die Uebersetzung Berlin, den 2. Dezember 1830

Gronau, Geheimer expedirender Secretair und Translateur im Departement der auswärtigen Angelegenheiten.

Bei dem Magistrate der K. K. Haupt- und Residenzstadt Wien haben alle jene, welche an die Verlassenschaft der am 17. April 1826 ohne Hinterlassung eines Testaments verstorbenen Frau Caro⸗ line Leopoldine Kettl, K. K Hofschauspielers-Ehegattin, entweder als Erben, eder als Glaͤubiger, und uͤberhaupt, aus was immer fuͤr einem Rechtsgrunde, einen Anspruch zu machen gedenken, den— selben binnen Einem Jahre 6 Wochen und 3 Tage so gewiß anzu⸗ melden, und sohin ihr Recht auszutragen, widrigens nach Verlauf dieser Zeit die Abhandlung und Einantwortung derselben Verlassen⸗ schaft an denjenigen, welcher sich hierzu rechtlich wird ausgewiesen haben, ohne weiters erfolgen wird.

Wien, am 15. November 18209.

ö

Die hiesige Barfußmuͤhle soll vom 1. Maͤrz 1831 an auf 6 nacheinander folgende Jahre verpachtet werden.

Diejenigen, welche solche zu erpachten Willens sind, haben sich kommenden

vierzehnten Januar 1831

Vormittags 11 Uhr in den Stadtgerichten allhier zu melden, um ihre Gebote zu thun. Wir behalten uns aber die Wahl unter den Bietenden vor, ohne auf das hoͤchste Gebot Ruͤcksicht zu nehmen ö,, liegen bei der Einnahmstube zur Einsicht ereit.

Leipzig, den 12 November 1830.

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Nachdem man uns mit oͤffentlicher Vorladung des, aus dem Weimarschön gebürtigen, ehemaligen hiesigen Haͤuslers und Mau— rergesellens, Johann Andreas Tischlers, welcher im Herbste des Jahres 1806 zu Leipzig, allwo derselbe wegen Verdachts der Theil⸗ nahme an einem daselbst veruͤbten Morde in gefaͤnglicher Haft sich hefunden, aus selbiger entflohen, und seitdem, ohne daß von seinem Leben oder Aufenthalte etwas in Erfahrung zu bringen gewesen, abwesend geworden, sowohl aller derjenigen, welche als Erben oder aus sonst einem Rechtsgrunde an ernannten Tischlers zuruͤckgelasse⸗ nes, in 266 Thl. bestehenden Vermoͤgen Anspruͤche zu haben ver⸗ meinen, mittelst der an hiesiger Gerichtsstelle, ingleichen bei den Wohlloͤbl. Stadt-Raͤthen zu Leipzig, Dresden, Zwickau, Weimar, Berlin und Merseburg ausgehaͤngten Edietal-Ladungen, unter der Verwarnung, daß der abwesende Tischler, im Falle seines Außen⸗ bleibens, fuͤr todt, alle Uebrigen aber, ihrer Erb- oder sonstigen Anspruͤche an dessen zuruͤckgelassenes Vermoͤgen so wie der Rechts⸗ wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, fuͤr verlustig werden geachtet werden, verfahren, zugleich aber

. 4 zur Anmeldung und Bescheinigung ihrer Anspruͤche, ingleichen D zur Inrotulation der Aeten, und.

dd 1831 zur Publikation des einzuholenden Urtels anberaumt worden ist; so wird solches andurch zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht.

Mockau bei Leipzig, den 16 Juli 1839.

Freiherrl. Buͤnausche Gerichte allda.

Dr Rüling, Ger.-Dir.

Eroͤffnung der Beten e , ,n, n,, ,,, zu e ipzig. ;

Das ehrenvolle Zutrauen, welches das Publikum in der Naͤhe

und Ferne der Lebensversicherungs-Gesellschafs zu Leipzig bewiesen

hat, setzt das unterzeichnete Directorium, fruͤher als es erwartete,

in den Stand, die Gesellschaft in's Leben treten zu lassen.

Es werden daher vom 1. Januar 1831 an, die Versicherun⸗ gen staͤtutenmaͤßig abgeschlossen, und die Versicherungs-Scheine ausgefertiget werden. ,

Die his heute stattagefundenen Anmeldungen gewaͤhren nach den Grundsaͤtzen der Erfahrung und nach vorgenommener strenger Pruͤfung, die vollstaͤndigste Sicherheit. ;

Die bestellten Agenten der Gesellschaft, werden jede zu wün⸗ schend, naͤhere Auskunft geben, Statuten unentgeldlich vertheilen und zur Annahme von Versicherungs-Antraͤgen bereit sein.

Leipzig, am 18 November 1830

Das Direct orium der Lebensversicherungs— Gesellschaft.