—
die
*
8
gerichtliche Niederlegung der von der Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden im Jahre 1829. fuͤr den Amortisations⸗Fonds eingeloͤseten Staats ⸗Schuld⸗ Verschreibungen betreffend.
. Ʒafolg Verfuͤgung des Koͤniglichen Kammergerichts
vom heutigen Tage, ist die, uͤber die gerichtliche Depo— sition der von der Königlichen Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden, im Jahre 1829. aus dem Staats Schulden ⸗Tilgungs⸗Fonds eingeldseten Staats⸗Schuld⸗ Verschreibungen, am 14ten d. M. aufgenommene Verhandlung, nebst der darin allegirten Autorisation der gedachten Haupt⸗Verwaltung auf den Koͤniglichen Geheimen Justizrath Beelitz und den Geheimen
Ober⸗Regierungsrath v. Roch ow, von demselben
Tage, so wie der Autorisation des hiesigen Magistrats auf die Stadtraͤthe Weisse und Lenke, vom 1 sten Juli c., welche nachstehendermaßen lauten:
. Berlin den 14. August 1830.
Durch die Königliche Allerhbchste Verordnung vom 17ten Januar 1820., wegen der kuͤnftigen Behandlung des ge— sammten Staats⸗Schulden⸗Wesens, ist bestimmt worden: daß eine Deputation des hiesigen Magistrats, mit der durch die gedachte Verordnung eingefuͤhrten Königlichen Staats
Schulden-Verwaltungs⸗Behobrde, die nach Maaßgabe eben dieses Gesetzes eingekauften und resp. eingelöseten Staats⸗ Schulden ⸗ Dokumente alljaͤhrlich nach erfolgtem Rechnungs⸗ Abschlusse in gemeinschaftlichen Verschluß nehmen, und fuͤr
deren abgesonderte und sichere Aufbewahrung in dem Depo⸗
sitorio des Königlichen Kammergerichts Sorge tragen soll. Der Bestimmung der Verordnung vom 17ten Januar 1820. gemaͤß, soll dieser Deposition die Rechnungslegung vorangehen. Da jedoch die Rechnungs-Abschluͤsse durch die Abrechnung mit den Regierungs-Hauptkassen eine unver— meidliche Zögerung erleiden, so haben des Königs Majestaͤt durch die Allerhoͤchste Kabinets Ordre vom 25sten Juli 1822. zu bestimmen geruhet, daß die Deposition der im Lause jeben Jahres eingeldseten Staats⸗Schuld⸗Scheine, ohne Ruͤcksicht auf die erfolgte Rechnungslegung, vorlaͤufig erfol⸗ gen kann. ö. Behufs der Dept sition der pro 1829. eingelbseten Staats- Schulden⸗Documente steht heute Termin an. In demselben fanden sich ein: f J. Seitens der Koͤniglichen Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗ Schulden: . 1) der Königliche Geheime Justizrath und Stadtgerichts⸗ Direktor Herr Beelitz, ö der Königliche Geheime Ober Regierungsrath Herr von Rochow, l R von denen der erstere die anliegende fur beide Herren Compa⸗ renten ausgestellte Autorisation der Haupt⸗Verwaltung der
Staats: Schulden vom 14. August 1830., zur Abwartung des
heutigen Termins uͤbergab. . II. Namens des hiesigen Magistrats: 1) der Stadtrath Herr Weisse, 2) der Stadtrath Herr Lenke,
welche sich zu ihrer Legitimation auf die bereits in den Alten
befindliche Autorisation vom 31. Juli d. J. bezogen.
Die ad J. genannten Deputirten der Haupt⸗Verwaltung der Staats ⸗ Schulden lieferten nachstehende in den anliegen⸗ den Verzeichnissen speziell aufgefuͤhrten eingeldseten Staats⸗ Papiere ein, als: .
A. an englisch en Obligationen aus der Anleihe bei dem . lung hause N. M. v. Rothschild vom 31. Maͤrzʒ
13 Stuͤck Lit. A. à 1000 Sterl. .. I13, 000 Sterl. 3 n, n , , go 500
. ; . D. '
6a Stück, zusammen uͤber..... . T 3 Sterl.
wobei bemerkt wird, daß 19 Stuck Obligationen, zusammen
uͤber 2350 8 Sterl. außerdem fehlen, welche nachtraͤglich eingeliefert werden sollen.
B. Frankfurter Partial-Obligationen Anleihe bei M. A. v. Rothfchii d:;
233 Stuck 1009 Flor. ..... .. . 288, 000 Flor. . , , IR, 6899 , , , , 6
712 Stuck, zusammen uaͤber ... ..... 7 S00, 00 Flor. wobei bemerkt wird, daß die im Protokoll vom 23. Mai 8.9. als fehlend notirten 13,ů500F1. heute nachtraͤglich deponirt sind.
1
aus der
C. 19 Stuͤck Kurmaͤrksche alte Landschaftliche Obligationen,
im Gesammtbetrage von 50, 06 Rthlr., d. i. Junfzig Tausend Thaler Cour., incl. 12, 000 Rthlr. Dukaten und 13,200 Rthlr. Friedrichsd'or.
D. J3 Stuͤ inen⸗ . i w Drei und Siebenzig Tausend Thaler.
E. 15,001 Stuͤck Schuld⸗ ; ö 4 ar, , ir gene, im Gesammtbe⸗ Eine Million, Acht Hundert Ein und Vierzig Tausend, Ein Hundert Thaler.
Außerdem Staats⸗Schuld⸗Scheine, jeder à 100 Rtlr., auf die im Protokoll vom 23. Mai v. J., als rüͤckstan⸗ dig aufgefuͤhrten 450 Rthlr., so daß noch 250 Rthlr. kuͤnftig nachzuliefern sind.
313 Stu a Staͤndi igati ;
ü Ein Hundert Acht und Dreißig Tausend, Sechs Hundert Fuͤnf und Achtzig Thaler Cour., incl. 2920 Rthlr. in Friedrichsd'or.
** . J c. ö. ; . , e eee e geen Vier und Dreißig Tausend, Drei Hundert ü
und Siebenzig Thaler Courant. 7 ö
H. 53 Stuck Provinzial⸗ Staats- Schuld⸗Verschreibungen, im Gesammtbetrage von 470,306 Rthlr. 8 sgr. 5 pf, d. i Vier Hundert Siebenzig Tausend, Drei Hundert und Sechs Thaler Acht Silbergr. Fuͤnf Pfennige Courant, incl. 37,305 Rthlr. in Friedr. d'or und 315,100 Rthlr. 5 Sgr. 3 Pf. in Konvent. Gelde, nach den in dem Verzeichnisse H. speziell verzeichneten
Waͤhrungen, und nach dem von der Haupt Verwaltung der Staats⸗-Schulden angegebenen Werthe dieser Waͤh⸗ rungen. ö
Alle diese Staats-Schuld-Dokumente betragen hiernach
im Nominalwerthe in Preußischem Courant:
3.580152 Rthlr. 10 Sgr. 6, Pf., incl. 53, 25 Rthlr. in Friedrichsd'or und 12,000 Rthlr. in Dukaten, und 315,460 Rthlr. 5 gGr. 3 Pf. Konventionsgeld, d. i. Drei Millionen, Fuͤnf Hundert Achtzig Tausend, Vier Hundert Zwei und Achtzig Thaler Courant, Zehn Silhbergroͤschen, Sechs Pfennige, Drei Hundert Funfzehn Tausend, Vier Hundert Thaler, Fünf Groschen, Drei Pfenn. Konventionsgeld. 1 =
*