Diese vorbeschriebene
numerirt von XXXIII. bis LXXIII. incl. enthalten.
Dokumente sind in 41 Konvoluten, Jedes
derselben ist in Papier eingeschlagen, mit Bindfaden zuge⸗
schnuͤrt, und mit 3 Siegeln, sowohl
(L. S.) I) der Haupt
Verwaltung
(3 Siegel), als auch (L. S) 2) des Magistrats (3 Siegel)
versiegelt worden.
Die Aufschrift lautet auf allen uͤbereinstimmend—
„Eingeloͤsete
Staats-Schuld-Verschreibungen, unter⸗
„worfen den Verbindlichkeiten des Gesetzes vom 17. Ja⸗ „nuar 1820., deponirt Berlin den 14. August 1830.“
Deputirte der Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden.
Beelitz.
v. Rochow.
Deputirte des Magistrats.
Weisse.
Lenke.
Angenommen ad Mandatum des Königlichen Kammergerichts
vom 15. Juli 1830. Stropp.
v. Roenne.
Soullier.
Diese Konvolute sind mit fortlaufenden Numern ver—
sehen, und ist
Schuld⸗-Dokumente vermerkt worden,
1. No. XXXI. ö . XXXVI. XXXVII. XXVII. XXXIX. 2 2 XIII. XIII. XIIV. XIX. n. XII. XIVII. viii.
XLIX.
auf denselben der Betrag der verschlossenen
naͤmlich:
777 Stuͤck Staats-Schuld-Scheine ber 512,800 Rthlr.
571 Stuck Stagts⸗ Schuld ⸗Scheine uͤber 114,200 Rthlr.
600 Stuͤck Staats⸗Schuld⸗Scheine uͤber ho, 900 Rthlr.
bo0 Stuͤck Staats⸗Schuld⸗Scheine uͤber 6M, 000 Rthlr.
bo0 Stuͤck Staats- Schuld ⸗Scheine uͤber 60, 000 Rthlr. .
600 Stuͤck Staats- Schuld ⸗ Scheine
uͤber bo, 000 Rthlr.
bo0 Stuͤck Staats⸗Schuld⸗Scheine
uͤber 60, 000 Rthlr. 600 Stuck Staats⸗-Schuld⸗Scheine uͤber 60, 9000 Rthlr. ; 600 Stuͤck Staats⸗Schuld⸗Scheine uͤber M. 000 Rthlr. =
uͤber 60, 900 Rthlr. b00 Stuͤch Staats Schuld ⸗Scheine uͤber 60, 000 Rthlr.
600 Stuͤck Staats-Schuld⸗-Scheine
uͤber 60, 000 Rthlr.
600 Stuͤck Staats⸗-Schuld⸗Scheine
uͤber bo, 000 Rthlr.
600 Stuͤck Staats-Schuld-Scheine uͤber bo, 000 Rthlr.
600 Stuͤck Staats-Schuld⸗-Scheine
uͤber bo, 000 Rthlr.
600 Stuͤck Staats-Schuld⸗-Scheine
uͤber bo, 900 Rthlr.
600 Stuck Staats⸗-Schuld⸗Scheine uͤber 60, 000 Rthlr.
lber 60, 00 Rthlr.
600 Stuͤch Staats- Schuld⸗Scheine uͤber b0, 00 Rthlr. ;
600 Stuck Staats- Schuld⸗-Scheine
655 Stuͤck Staats-Schuld⸗-Scheine
uͤber bö, 500 Rthlr.
Goo Stück Staats. Schuld- Scheine
uͤber 30,900 Rthlr.
56562 Stuck Staats Schuld Scheine (ber 27,600 Rthlr. .
600 Stuͤck Staats-Schuld-Scheine
uͤber 15,000 Rthlr.
600 Stuͤck Staats-Schuld-Scheine
T VII. = LVIII. ö LIX.
uͤber 15,000 Rthlr.
48 Stick Staats- Schuld- Scheine
uͤber 11,200 Rthlr. 19 Stuͤck Kurmaͤrk. alte Landschafts⸗ Obligationen uͤber 50, 000 Rthlr. 73 Stuck Domginen ⸗ Pfandbriefe uber 73,000 Rthlr. —
der Staats⸗ Schulden
6 4. 600 Stück Staats⸗-Schuld⸗Scheine
641 Stuͤck englische Obligationen übe b79, 387 Rthlr. 15 sgr.
288 Stück Frankfurter Partial-Obli⸗
geutionen uͤber 288, 000 Flor.
212 Stuͤck Frankfurter Partial⸗Obli⸗ gationen uͤber 10b, 000 Flor.
212 Stuͤck Frankfurter Partial-Obli⸗ gationen uͤber 10600 Flor.
. ILXI. 1xI. 1 LXIII. LXIV.
gationen uͤber 13,500 Flor.
ILxXV. 213 Stuͤcth. Kurmarksche Stuͤndische
Obligationen. uͤber 138, 685 Rthlr.,,
inci 2920 Rthlr. Gold..
73 Stuͤck Neumaͤrksche Interims—
Scheine uͤber 34375 Rthlr.,.
41 Stück Kautions-Scheine über
2s, 795 Rthlr. 28 sgr. 9 pf. Kon— ventionsgeld. .
8 Stuͤck Depositions-Scheine uͤber
1977 Rthlr. 6 sgr. 6 pf. incl.
5 Rthlr. Gold, und 1679 Rthlr.
b sgr. 6 pf. Konventionsgeld.
651 Stuck Central-Steuer⸗Obligatio⸗
LXVI.
.
LXVIII.
nen uͤber 203,800 Rthlr. Konven⸗
tionsgeld. . 3
69 Stuck Kammer⸗-Kredit⸗Kassen⸗
Scheine uͤber 3,125 Rthlr. Kon⸗ ventionsgeld.
7 Stuͤck Steuer⸗ Kredit ⸗Kassen⸗
Scheine uͤber H, 000 Rthlr. Kon⸗ ventionsgeld. ö
37 Stuͤck verschiedene Verbriefungen
uͤber allgemeine auf den Regie⸗
rungs-Bezirken haftende, zu den
provinziellen Staats ⸗-Schulden
gehörende Landes- und Domai⸗
nen. Schuld⸗ Dokumente uber
95 50s Rthlr. 26 sgr. 11 pf.
incl. 3b, 300 Rthlr. Gold. 73 Stuͤck desgl. ber 8,802 Rthlr. b sgr. 3 pf. incl. 1000 Rthlr. Gold.
xXxII.
wurden hierauf in die, von der, Haupt ⸗-Verwaltung ? der Staats⸗Schulden dazu bestimmten, im Depositorio besind⸗ lichen, Kasten gelegt, und in denselben mit drei unter sich verschledenen Schlbssern verschlossen. Den einen Schluͤssel von jedem Kasten nahmen die Herren Deputirten der Haupt⸗ Verwaltung der Staats-Schulden, den zweiten die Herren Deputirten des Magistrats, den dritten die unterschriebenen Deputirten des Gerichts nach sich, um solche dem Praͤsidio
des Kammergerichts zu übergeben. Diese oben bezeichneten Kasten Staats-Schuld-Dokumenten wurden hierauf den unter— zeichneten Depositarien des Kammergerichts von den obbe⸗ nannten Deputirten der Staats-Schulden⸗Haupt⸗ Verwal⸗ tung und des Mägistrats, mit dem Antrage übergeben:
mung der Verordnung vom 17. Januar 1820. 9. XIV. anzunehmen. ,. *
In Gemaͤßheit dieses Antrags und des Mandati vom
415. Juli d. J. wurden die Kasten ad depositum genommen. Die Deputirten der Haupt-Verwaltung und des Ma⸗
wie folgt, unterschrieben: Beelitz. v. Roch ow. Weisse. H. Lenke. Stropp, v. Roenne, Kammergerichts Rath. Kammergerichts⸗-Rath, Soullier, 5
Hofrath und Kammergercchts-Depos. Rendant. ö
16 Stuͤck Frankfurter Partial ⸗Obli⸗
Die solchergestalt verschloss enen und versiegelten Koönvolute
mit den darin befindlichen
dieselben zum Gerichts-Depositorio nach der Bestim⸗
gistrats baten jeder fuͤr sich, um Ausfertigung dieser Ver⸗ handlung und Beilagen, und haben die Verhandlung nach geschehener Vorlesung, zum Zeichen ihrer Genehmigung,
ö
.
** 8
Abschrift. , .
Abschrift
Euch Hochwohlgeboren werden hierdurch beauftragt, die im Jahre 1829. zum Tilgungs-Fonds eingelöseten Staats-Schuld-Dokumente von den Herren Kommissa⸗ rien des Tilgungs-Fonds in Empfang zu nehmen, und in dem, zu deren vorschriftsmaͤßiger Deponirung, von dem Königlichen Kammergerichte auf heute anberaumten Termine, in dessen Depositorium verwahrlich niederzule— gen, zu welchem Ende die Staats-Schulden⸗Tilgungs⸗ Kasse angewiesen ist, Ihnen die Schluͤssel zu den im ge— dachten Depositorio befindlichen Kasten auszuliefern, und nach gemachtem Gebrauche wieder zuruͤckzuempfangen.
Berlin, den 14. August 1830.
Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden. (L. 8.) ; Rother.
Wir Ober⸗Buͤrgermeister, Buͤrgermeister und Rath hiesiger Königlichen Residenzien, autorisiren die Herren Stadtraͤthe Weisse und Lenke, in dem auf dem Koͤnig⸗ lichen Kammergerichte am 14. August Vormittags 9 Uhr anstehenden Termine, zur Deponirung der von der Königlichen Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗ Schulden pro 1829. eingeloseten Staats⸗Schuld⸗Dokumente, als un fere Deputirte gegenwaͤrtig zu seyn.
Urkundlich unter dem Stadt-⸗Insiegel.
Gegeben Berlin, den 31. Juli 18530.
(L. S.) v. Bäàrensprung.
Autorisation fuͤr die Herren Stadtrathe Weisse und Lenke An Wohlgeboren. den Koͤnigl. Geheimen Justizrath z. Herrn Beelitz
und den Königl. Geheimen Ober⸗Regierungsrath rr. Herrn v. Rochow Hochwohlgeboren.
in beweisender Form, unter dem großen Kammergerichts-Siegel, und der gewoͤhnlichen unterschrift ausgefertigt, auch die Dokumenten— Verzeichnisse von A. bis II. angeheftet worden.
Berlin, den 19. August 1830.
(L. S.) v. Grsolmann.
Ausfertigung
in beglaubter Form. Heilmann.
Vorstehendes wird, auf den Grund des Artikels XIV. der Verordnung wegen der kuͤnftigen Behandlung des gesammten Staats⸗Schulden⸗Wesens vom 47. Januar 1820. (Gesetz⸗ Sammlung No. 577.) und der Allerhoͤchsten Kabinets⸗-Ordre vom 10. November 1823., unter Beifuͤgung der in der obigen Verhandlung allegirten Anlagen sub Lit. A. bis H., hiermit zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 8. September 1830.
Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden. Rother. v. Schuͤtze. Beelitz. Deetz. v. Rochow.