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Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Der bisherige Kammergerichts⸗Assessor Stech ist zum
Zustiz⸗Kommissarius bei dem hiesigen Stadtgerichte und zum Koiarius publicus in dem Departement des Kammergerichts destellt worden. . . ö Der bisherige Ober-Landesgerichts-Referendarius Mu⸗ lertt ist zum Justiz-Kommissarius bei den Unter⸗-Gerichten zweiter Klasse in der Wittenberger Gegend, mit dem Wohn⸗ sitze in Brehna, bestellt worden.
Der Ober- Landesgerichts-Referendarius Ferdinand Quirini ist zum Notar in Achen bestellt worden.
Der Ober-Landesgerichts-Referendarius Karl Theo— dor Stuͤndeck ist zum Rotarius in dem Friedensgerichts— Bezirke Kanten, Landgerichts-Pezirks Kleve, mit Anweisung seines Wohnortes in Kanten, bestellt worden.
Bekanntmachung..
Mit Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestaͤt des Koͤ⸗ nigs ist, vom Jahre 1831 ab, eine Verlegung der seither in Naumburg an der Saale abgehaltenen Sommer- und Win⸗ ter⸗Messe und die Verwandlung der selben in eine Fruͤhlings⸗ und Herbst⸗Messe beliebt worden. Demnach werden die Mes⸗ sen in Naumburg, vom Jahre 1831 ab, mit dem jedes mali⸗ gen Montage vor Ostern oder nach Palmarum, im naͤchsten Jahre also mit dem 28sten Marz, und mit dem jedes mali⸗ Jen ersten Montage des Monats September, im naͤchsten Jahre also mit dein 5̃ten September, ihren Anfang nehmen. Die Dauer jeder der beiden Messen ist auf drei Wochen, von denen die erste als Vor-Woche, die zweite als eigentliche Meß Woche, die dritte als Zahl Woche benutzt werden kann, bestimmt, so daß der voͤllige Schluß der Messen mit dem dritten Sonnabende nach ihrem Anfange, im naͤchstkommen— den Jahre also mit dem 16ten April und 2ästen September, eintritt.
Dies wird hierdurch zur offentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 10. Dezember 1830.
Der Minister des Innern fuͤr Handels; Der Finanz— und Gewerbe⸗Angelegenheiten. Minister. (gez) v. Schuckmann. (gez. Maaßen.
Zeitungs-Nachrichten.
Ausland.
Rußland.
St. Petersburg, 22. Dez. Am 17ten, dem Vor— abende des hohen Namensfestes Sr. Majestaͤt des Kaisers, war Cercle bei Hofe, wobei mehrere Personen von Nang die Ehre hatten, JJ. Kalserl. Majestäten zum bevorstehenden Feste Gluͤck zu wuͤnschen und zum Handkusse bei Ihrer Ma— jestaͤt der Kalserin zugelassen zu werden. Am Namens feste Sr. Majestaͤt selbst fand im Winter⸗Palaste eine feierliche Messe und große Gala statt, bei welcher Gelegenheit der Geschaͤftstraͤger der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika, 6 Clay, und der Wuͤrtembergische General-Konsul, Herr
uͤller, so wie der Muschteit oder Ober⸗-Geistliche der Sche⸗ gistowschen Sekte, Aga Mir Feta, die Ehre hatten, JJ. Ma— sestaͤten vorgestellt zu werden. Gegen 2 Uhr Nachmittags geruhten Se. Majestaäͤt der Kaiser, einen Krankenbesuch bei dem Grafen Diebitsch⸗-Sabalkanski abzulegen, der einige Tage am Wechselfieber gelitten hat, allein bereits in der Besserung ist. Abends war bei Hofe abermals großer Cerele.
Die hiesigen Blätter enthalten Folgendes: „Se.
Kaiserl. Hoheit der Cesarewitsch berichtet Sr. Majestaͤt dem Kalser unter dem 13ten d. M., daß Se. Kaiserl. Hoheit desselbigen Tages in die Graͤnzen des Gouvernements Wol— hynien eingeruͤckt ist, nachdem Hoͤchstderselbe mit den saͤmmt— lichen Truppen der im Koͤnigreiche Polen befindlich gewese— nen Russischen Garden den Uebergang uͤber den Bug bei dem Flecken Wlodau bewerkstelligt hatte. Der Verrath und
Treubruch des groͤßten Theiles der Polnischen Truppen hatte Se. Kaiserl. Hoheit aller Moglichkeit beraubt, langer im Königreiche zu verweilen, und den Ruͤckzug noͤthig gemacht, der uͤber Pulawy und Lubartow vor sich ging. Se. Kaiserl. Hoheit fuͤgt hinzu, daß bei Abfertigung des Berichtes der Minister der Finanzen des Koͤnigreiches Polen, Fuͤrst Lubecki, und der Deputirte des Landtages, Graf Jezierski, bei Höchst— demselben angelangt sind, die sich auf dem Wege von War— schau nach St. Petersburg befinden.“
Se. Majestaͤt haben den General der Artillerie, Igna—⸗ tieff, so wie dessen General⸗Adjutanten, den General⸗Lieute⸗ nant Suchosanet, Chef der Artillerie der aktiven Armee, und den Chef der ersten Division Garde-Infanterie, General⸗ Lieutenant Schenschin, zu Rittern des Alexander Newsky— Ordens ernannt.
Se. Koͤnigl. Hoheit der General-Major Prinz Alexander von Wuͤrtemberg ist zum Befehlshaber der ersten Kuͤrassier— Division ernannt und Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Ernst e, , mirs dem Chef besagter Division beigeordnet worden.
Der Ober⸗-Jaͤgermeister Graf von Modene hat die dia⸗ mantenen Insignien des St. Alexander⸗-Newsky Ordens, und der Staats-Secretair Geheimerath Bludoff die Insignien des St. Annen-Ordens 1ster Klasse mit der Kaiserl. Krone erhalten. .
. Die Graͤfinnen Chreptowitsch und van Suchtelen und die Fraͤulein Nowossilzoff, Borosdin und Dubenski sind zu Hof⸗Fraͤulein, und die Kammerjunker Grafen Panin, Medem, Borch und Schuwaloff zu Kammerherren ernannt worden.
Am 13ten d. M. erkrankten in Moskau an der Cholera 13 Personen; es genasen 17 und starben 8. Am 14ten er⸗ krankten 28; es genasen 37 und starben 15. Am 15ten er⸗ krankten 12; es genasen 12 und starben 10. Am 16ten er— krankten 18; 30 genasen und 8 starben. Am 17ten erkrank— ten Li; 17 genasen und g starben. .
Es hatte sich hier das Geruͤcht von der vollstaͤndigen Aufhebung des Cordons um Moskan und der dortigen Qua— rantaine verbreitet. Die Nordische Biene widerlegt jetzt die⸗ ses Geruͤcht und fuͤgt hinzu, daß nach glaubwuͤrdigen Quel— len die Einschlleßung von Moskau zur bequemeren Verbin— dung mit der Umgegend zwar erleichtert worden ist, dle Quarantaine dagegen nach wie vor besteht und so lange bestehen werde, bis die Epidemie voͤllig vertilgt ist.
Der Minister des Innern, Graf Sakrewski, macht be— kannt, daß die Cholera in den Gouvernements Kostroma und Jaroslaff aufgehört hat, weshalb zwischen genannten Gouvernements, als gesunden, die freie Verbindung wieder hergestellt ist. Der Cordon um dle Stadt Jaroslaff ward am 23sten v. M. aufgehoben.
Fuͤr die Deutschen Lutherischen Gemeinden in Rußland ist zwar der vom verstorbenen Professor Lenz uͤberarbeitete und von dem verstorbenen Rektor Ewers herausgegebene lu— therische Katechismus allgemein eingefuͤhrt worden; fuͤr die Lettischen, Ehstnischen und Finnischen Gemeinden aber wer— den, einer besonderen Verordnung zufolge, die alten Kate— chismen beibehalten. s ;
Dle hiesige Handels-Zeitung macht bekannt, daß, um die bisher gefährliche Fahrt bei dem, unter dem Namen
Kalkgrund bekannten, zwischen der Landspltze Zerrel und der
Insel Abro in der Ostsee befindlichen Felsenriff sicherer zu machen, bei diesem Riff nahe an einander zwei Zeichen er—