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der solche, die aus schnoͤdem Privat⸗Vortheil ihr Vaterland ver⸗ laͤugnen, oder sie gehören ) jenen Halhbgebildeten, die zwar ihr Metier, und waͤre es auch ein wissenschaftliches, recht gut ver⸗ stehen moͤgen, denen aber doch die wahre Aufklaͤrung des Geistes mangelt, und denen die Sonne der Deutschen Kraft und Herr⸗ lichkeit noch nie geleuchtet hat. Aber auch abgesehen von diesen erhabenen patriottschen Motiven, so ist schon die Sprache ein Bindungsmittel, welches uns mit tausend Ketten an unser Va⸗ terland fesselt und ung die Herrschaft aller anders redenden Vblker verschmaͤhen laͤßt. ie, Sprache, die das Kind mit der Muttermilch einsaugt, ist gewissermaßen seine gei⸗ stige Mutter; so wie sein Leib von der physischen Multer die erste Nahrung erhaͤlt, so erhaͤlt sie sein Geist durch die Sprache. Die Muttersprache ist etwas Unzertrennliches von der Nationalitaͤt und der Individualitaͤt eines jeden Menschen. Wenn ein Bewohner von Achen durch widrige Schigsale gezwungen wird, in einer Amerikanischen Wildniß unter Indianer-Horden sein Leben zuzubringen, und er findet dort einen Bewohner von erve, dessen Geburtsort nur wenige Meilen von seiner Vater⸗ stadt entfernt ist, so wird ihm dessen Gesellschaft, weil er wegen Verschiedenheit der Sprachen nicht mit ihm reden kann, nicht viel mehr werth seyn, als die der wilden Indianer; findet er aber dort einen Königsberger, dessen Geburtsort mehr als 2600 Meilen von dem Seinigen entfernt ist, so wird er ihn mit Eat— zucken als seinen Landsmann umarmen, weil er eine Sprache mit ihm redet. Die Rheinlande gehören einem Staate an, des— sen Bewohner und dessen Koͤnig ihre Sprache reden Wie waͤre ts moglich, daß sie lieber einer Nation angehoͤren mochten, von der schon die Natur durch das groͤßte aller Scheidungzsmittel sie etrennt hat? einer Nation, die waͤhrend der Zeit ihrer Herr⸗ chaft uͤber uns, trunken von dem Ruhme, die schoͤnsten Provin⸗ jen des alten, maͤchtigen, hochberuͤhmten Deutschen Kaiferreiches an sich gerissen zu haben, nur mit der behaglichen Selbstgenuͤg⸗ samkeit ãæuf uns herabsah, womit der Sieger auf seine Troöphaͤen bückt. Wir haben diefe Erniedrigung damals empfunden und wurden sie jetzt doppelt empfinden, da unser Sinn sich wieder kraftvoll an dem Deutschen Vaterlande , . hat. Wir woilen die Frage an jede Franzoͤsische Provinz stellen, ob sie wohl, von Frankreich abgerissen, die Provinz irgend eines Deutschen Staates werden mochte, guch selbst, wenn ihr alle Steuern er— lassen und die vortrefflichste Verwaltung eingefuͤhrt wuͤrde; und wir sind uͤberzeugt, daß dieser Vorschlag mit Hohn zuruͤckgewie⸗ sen wird. So groß denken wir von den Franzosen; aber wir sind auch geneigt, von uns selbst wenigstens nicht minder groß zu denken, und muͤssen es als eine Beleidigung ansehen, wenn die Fran⸗ zoͤsischen Journale uns das Gegentheil zumuthen. Glaubt ihr Franzosen denn wirklich, daß ihr wegen des Gluͤckes, dessen ihr seit 15 Jahren genossen habt, so sehr zu be⸗ neiden waͤret, daß ihr den Rheinlanden den Wunsch zumuthen
könnt, mit Hintansetzung aller patriotischen Gefuͤhle, mit Ver⸗
leugnung des Deutschen Vaterlandes, dieses Gluͤck mit euch getheilt zu haben? Es duͤrfte wahrlich nichts Geringeres als das Gluͤck der Seligen seyn, dem man solche Op⸗ er braͤchte, aber bei euch koͤnnen wir nicht einmal das ru⸗ ige Buͤrgergluͤck finden. So sehr die Natur euch und euer schbönes Land beguͤnstigt hat, so seyd ihr doch seit dem Jahre 1739 ein ungluͤckliches, von Parteiungen zerrissenes Volk. Ihr uaͤlt euch seit 40 Jahren um die Freiheit, die ihr nicht finden leer. und auch nscht eher finden werdet, bis der Haß der Par⸗ teien aufgehoͤrt hat. Verfassungen habt ihr von allen n,. gehabt; 5 waret Republik, unumschraͤnkte Monarchie unter Na⸗ poleon, und constitutionnelle beschraͤnkte Mongrchie seit der Re⸗ stauration; aber keine von allen kann euch genuͤgen! Was helfen euch alle Institutionen? ihr werft sie uͤber den , so schnell als ihr si geschaffen habt! Mit euren Ministern wechseln im Jahre drei⸗ öder viermal die Grundsaͤtze, nach denen ihr regiret werdet. Ihr wollt eine Volksregierung und wißt die vorlaute Stimme bes Pbbels nicht von der zurückhaltenden Stimme des Volkes zu unterscheiden! Wie kann, so lange diese Umstaͤnde ob⸗ walten, Freiheit und Buͤrgergluͤck bei euch gedeihen? Gluͤcklich können wir unsern Zustand gegen den eurigen schaͤtzen! Freiheit, Ruhe und eie gn walten im ganzen Preußischen Staate, begruͤn⸗ det durch dle festen Bande gegenseitigen Vertrauens zwischen dem Herrscher und seinen Völkern.
Schließlich sey es uns erlaubt, noch einen Irrthum aufzu⸗ llaͤren, her s anz Frankreich zu — 2 schein Die Fraͤn⸗ p en namlich stehen allgemein in dem Glauben, daß ihnen al⸗ es Land bis an den Rhein von Rechts wegen gehuͤhre, da die Vor⸗ Hung den Rhein als die natuͤrliche Graͤnze zwischen den bei⸗
en groͤßten Nationen Europas, ie der Deutschen und Französischen, gesetzt habe, und daß jede dieser beiden Nationen durch , , ee r. dieser Graͤnze der andern an dem ihr von der Natur bestimmten Besitze Abbruch thue. Diese Meinung ist aber durchaus irrig; denn Ströme erleichtern den Verkehr, und wei Nationen koͤnnen sich nur durch Graͤnzen scheiden, die den
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kann jwar allerdings nach Willkuͤhr einen Strom zur Graͤnze machen, aber nirgends auf dem ganzen Erdboden, und zu keiner Zeit wird man ein Beispiel finden, wo ein Strom zwei verschie=
den⸗redende Nationen getrennt hatte. Ueberall, wo Zeit und Begebenheiten es zugelassen haben, daß Nationalität in Spra⸗
che, Sitten und Charakter sich ausbilden konnten, wird man finden, daß Meere, Gebirge oder unbewohnte Land⸗ striche die Graͤnzen sind. Wendet man diese Behauptung auf. den vorliegenden Fall an, so ergiebt sich Folgendes. Obwohl einige Kantone der Schweiz, der westliche Theil von Lothringen, so wie weiter noͤrdlich die Belgischen Provinzen, ei⸗ nen Uebergang in Sitte und Sprache zwischen den beiden gro⸗
ßen Nationen bilden, so faͤngt doch der eigentliche Franzose erst
jenseits des Juragebirges, jenseits des westlichen Armes der Vo⸗ gesen und jenseits der Ardennen an, so daß diese Gebirge, welche, in Verbindung mit den Kottischen und See⸗Aspen, als eine un⸗ unterbrochene Kette vom Mittellaͤndischen Meere bis fast zum Pas de Calgis laufen, die von der Natur gesetzte Scheidung im suͤdlichen Theile zwischen der Franzoͤsischen und Italiaͤnischen, und im mittleren und nördlichen Theile zwischen der Deutschen und Franzoͤsischen Nation bilden. An dem einzigen Theile, wo außer dieser Graͤnze das , ,. vom Meere umgebene Frankreich noch mit dem festen Lande zusammenhaͤngt, wird es wieder durch ein bedeutendes Gebirge, naͤmlich durch die Pyre⸗ naen, von einer anderen Nation geschieden. Daß die Westrhei⸗ nischen Provinzen aͤchte Deutsche sind und auch in den fruͤhe⸗ sten Zeiten immer zu Deutschland gehort haben, ergiebt sich auch, wenn man die Sprache nicht schon als einen ig e hen Be⸗ weis wollte gelten lassen, aus den aͤltesten historischen Quellen, die wir uͤber diesen Gegenstand besitzen. Bei den Römern hieß dieser Westrheinische Theil Deutschlands, der einzige, den sie unter ihrer Botmaͤßigkeit gehabt haben, von Helvetien bis
Mainz Germania superior oder prima, und von Mainz bis an
die Nordsee Germania inferior oder secunda. Caͤsar in seinen Commentarien de hello Gallico sagt von den Bewohnern dieses Landstriches: sie sind Deutsche und stolz auf ihre Abstammung.
Königliche Schauspiele.
Sonntag, 2. Jan. Im Opernhause: Euryanthe, große historische Oper in 3 Abtheilungen, mit Tanz; Musik von C. M. v. Weber. (Mad. Schtoder⸗Devrient: Euryanthe, als erste Gastrolle.) ö. J
Preise der Platze: Ein Platz in den Logen des ersten Ranges 1 Rihlr. 10 Sgr. re. ꝛ
Es wird ersucht, die zu dieser Oper fruͤher notirten Billets bis Sonnabend Mittag 12 Uhr im Billet-Verkaufs⸗ Bureau abholen zu lassen, widrigenfalls solche anderweitig verkauft werden muͤssen.
Im Schauspielhause: Beschaͤmte Eifersucht, Lustspiel in 2 Abtheilungen, von Frau v. Weißenthurn. Hierauf: Der Kammerdiener, Posse in 4 Abtheilungen, von Leitershofen.
In Potsdam: Die Stricknadeln, Schauspiel in 4 Ab— theilungen, von Kotzebue. (Neu einstudirt.) Hierauf, zum erstenmale: Der Stellvertreter, Lustspiel in 1 Aufzug, frei nach Scribe.
Montag, 3. Jan. lipp, historische Tragoͤdie in 5 Abtheilungen, von E. Raupach.
Königstädtisches Theater.
Sonntag, 2. Jan. Der Diamant des Geisterkoͤnigs, Zauberspiel in 2 Akten. Montag, 3. Jan. Zum Erstenmale: Der Ostindien⸗ fer, Lustspiel in 4 Akten, von Aresto, bearbeitet von H. midt. - Dienstag, 4. Jan. Das Maͤbchen aus der Feenwelt, oder: Der Bauer als Millionair, Zaubermaͤhrchen in 3 Akten.
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 27D. Dezember. Niederl. wirkl. Schuld 395. Kanz-Bill. 153. Oester. proc. Metall. Sl.
; Hamburg., 30. Dezember. Oesterr. 4proc. Metall. 765. Bank- Actien 985. Engl. Russ. S3z. Russ. Anl. HNamb. Cert. So. Din. 553. Poln. pr. 31. per. So.
erkehr erschweren. Politische Uebereinkünft zweier Staaten
K . Neueste Frankfurt a. M., 29. Dez.
Böͤrsen⸗ Nachrichten. Oesterr. 5proc. Metall. 897. 895. 4proc. 785. 78
2zproc. 454. iproc 193. 8.
Bank⸗Actien 1246. 1243. Partial⸗Obl. 1161. 1165. Loose zu 100 Fl. 166. 1655. Poln. doosc 433. 431.
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Gedruckt bel 4. W. Hayn.
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Redaeteur John. Mitredacteur Cott el.
Im Schauspielhause: Koͤnig Phi
Allgemein?
preußische Staats- Zeitung.
Berlin, Montag
M 3.
Amtliche Nachrichten.
3 Kronik des Tag es.
Angekommen: Der General-Major und Inspeeteur der 1sten Ingenteur-Inspection, von Reiche, von Posen.
Der Ralserl. Russische Feidjäger PJrͤ djorskoj, als Courier, von London. .
Durchgereist: Der Koͤnigl. Franzoͤsische Kabinets— Courler Tessset, als Courier von St. Petersburg kom— mend, nach Paris.
Zeitungs-Nachrichten .
Frankreich.
Deputirten-Kammer. Sitzung vom 23. D (Nachtrag). Fortsetzung der Berathungen uͤber den Gef Entwurf wegen Organisation der National-Garde:
„Art. 48. Um den Bataillons-Chef zu ernennen, bilden die Offiziere des Bataillons, nebst einer gleichen An— zahl von Unterosstzieren und National-Gardisten eine Ver— sammlung, die, wenn das Batalllon ein Kommunal BVa— taillon ist, von dem Maire der Gemeinde, und, wenn es ein Kantonal-Bataillon ist, von dem von dem Unter— Präfekten abzuordnenden Maire zusammenberufen und pra— sidirt wird. — Die Unteroffiziere und National⸗Gardisten, die an der Wahl Theil nehmen, werden aus jeder Com, pagnie genommen. Die Abstimmungen sind persoͤnlich und geheim; die Wahl muß mit absoluter Stimmen-Mehrheit er folgen.“
„Art. 49. Die Reelamationen, die wegen etwaniger Nicht-Beachtung der fuͤr die Offiziere und Unteroffiziere vorgeschrlebenen Formen von den National- Gardisten er— hoben werden möchten, werden vor die Revisions-Jury gebracht, die ohne weiteren Rekurs daruͤber entscheidet.“
„Art. 50. Wenn die gesetzlich gewahlten Offiziere jedes Grades nach 2 Monaten nicht vollstaͤndig bewaff— net, equipirt und uniformsmäͤßig gekleidet sind, so werden sie als ausgeschieden betrachtet und unverzuͤglich durch an— dere ersetzt.“
„Art. 51. Die Legions-Chefs und Oberst-Lieutenants werden von dem Könige unter den Bataillons-Chefs und den Capitainen, welche die Legion bilden, gewaͤhlt.“
Dieser Artikel veranlaßte eine lebhafte Diskussion. Die Kommission hatte verlangt, daß man auch noch die Er— nennung der Majore und Regiments-Adjutanten dem Koͤnige uͤberlasse, wogegen Herr von Corcelles die Wahl aller jener Stabs⸗Offiziere den Offizleren der Legion selbst beilegen wollte. Der Minister der auswärtigen Angelegen— heiten war der Meinung, daß die direkte Wahl sich nicht welter, als bis zum Batalllons-Chef einschließlich, erstrecken duͤrfe, und daß man die Ernennung zu den hoͤheren Graden dem Monarchen uͤberlassen muͤsse, damit dieser bei der Or— gantsation der National-Garde nicht gaͤnzlich ausge— schlossen werde. Herr von Schonen bestritt diese Ansicht. „So eben“, aͤußerte er, „durchreitet der König die Stadt und wird uͤberall von dem Volke und den National⸗Gardisten mit dem größten Jubel begruͤßt. Ver⸗ gessen wir aber nicht, daß alle Offiziere der Pariser Natio—⸗ nal Garde von den Gardisten a gewahlt worden sind. Zerstoͤren wir nicht die Eintracht, die gegenwaͤrtig vom Hoͤch⸗ sten bis zum Niedrigsten in diesem Corps besteht. Diese Ein⸗ tracht ist die Frucht der direkten Wahl. Wir verdanken sie bloß dem Umstande, daß der Oberst der erste Kamerad der
noch unlaͤngst verlangt worden seyen.
den 3ten Januar
1831.
National-Gardisten ist. Ich verlange daher, daß das Prin⸗ zip der direkten Wahl unbeschräͤnkt aufrecht erhalten werde.“ Ganz anderer Meinung war Herr K. Dupin. Dieser be— hauptete, daß das gedachte Princip in gewisse Graͤnzen ein⸗ geengt werden muͤsse; eine ahnliche Frage werde sich auch bei dem kuͤnstigen Gesetze uͤber die Municipal-Verfassung darbie⸗ ten, und, nachdem man den Buͤrgern das Recht eingeräumt, sich ihre Maires selbst zu waͤhlen, wuͤrden sie, wenn man jetzt das System der direkten Wahl unbedingt annahme, als— dann auch noch die Wahl der Unter-Präfekten fuͤr sich in Anspruch nehmen; man solle sich wohl hüten, auf solche Weise die Organisation der gesammten Gesellschaft aufs Spiel zu setzen, das Koͤnigthum allmaͤlig auszurotten und an dessen Stelle völlig republikanische Institutionen einzuführen, wie solche (Mehrere Stimmen: In einem Tages-Befehle des Generals Lafayette). Ein sol—
ches Verfahren wuͤrde um so unpolitischer seyn, als die Hauptstadt keinesweges der Ruhe genieße; weun man auf solche Welse in die Fußtapfen der konstituirenden Versamm⸗
lung trete, so muͤsse es zuletzt nothwendig dahin kommen, daß das erbliche Koͤnigthum immer unvertraͤglicher mit der Landes— Verfassung wuͤrde und zuletzt ganz zu Grunde ginge. „Wer⸗— fen Sie Ihre Augen auf die Geschichte, m. H.,“ fuͤgte der Redner hinzu, „und Sie werden sich überzeugen, daß der Sturz des Thrones im Jahre 1792 die nothwendige Folge desselben Systems war, das man heute unter uns erneuern vill. Bor einigen Tagen sagte uns ein Redner von entschie— denem Talente, daß wir nur zwei Wege zu befolgen hatten, einen schlechten, nämlich denjenigen, den wir seit dem Monate Juli eingeschlagen, und einen vortrefflichen, näm⸗ lich den der konstituirenden Versammlung. Wohin hat uns aber dieser letztere gefuͤhrt? Nachdem Ludwig XVI. kein Amt mehr zu vergeben hatte, wollte auch Niemand mehr ihm gehorchen. Bald schwand das Koͤnigthum ganz und gar, und das Land sah sich der furchtbarsten Anarchie Preis gegeben. Moͤchten wir doch diese entsetzliche Lehre nie vergessen! Ich kehre zu dem vorliegenden Gesetze zuruͤck. Dieses Gesetz ist von solcher Wichtigkeit, daß es leicht die ganze Lage des Landes verändern, die Regierung w oder vernichten konnte. Die letzteren Tage liefern uns den Be— weis davon. Lassen Sie uns daher an den Grundsätzen der von uns beschwornen Charte festhalten. Der Koͤnig muß danach seinen Antheil an der Ernennung der Offiziere der National Garde haben uns ich schmeichle mir, daß die Kam— mer ihn nicht dieses Antheils berauben werde.“ Nach eini— gen Bemerkungen des See-Ministers wurde sowohl der obige Antrag der Kommission, als der des Hrn. v. Corcelles, verworfen und der 5iste Artikel, so wie ihn die Regierung abgefaßt hatte, angenommen. . .
Arn t. 57. Die Majors, Regiments-Adjutanten und Stabs-Lhirurgen werden von dem Koͤnige ernannt.“
„Art. 53. Die besoldeten Beamten, mit Ausnahme der Offiziere, werden, auf den Vorschlag der Corps Chefs, von dem Maire ernannt, sobald die National- Garde einer Gemeinde angehoͤrt, und von dem Unter⸗Präͤfekten, sobald sie einem ganzen Kantone angehoͤrt.“
Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 24. Dez. Zu Anfang dieser Sitzung berichtete 3 961 uͤber den Gesetz- Entwurf, wonach die 773 Mill. Fr., die den ge— genwaͤrtigen Betrag des Tilgungs- Fonds bilden, auf elne angemessene Weise zur Einloͤsung der 3, 4, 4 und 5pro— eentigen Rente verwendet werden sollen, und brachte einige wesentlich Amendements zu demselben in Vorschlag, die bei den Berathungen daruber naͤher zur Sprache kommen wer⸗ den. — Der Praͤsident zeigte hierauf an, daß Hr. Boissy
d'Anglas eine Proposition auf das Bureau niedergelegt