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rung ihre Pflichten verabsaͤumt habe.
habe.“) Hr. Oberkampf verlangte, daß dlese Propositlon sofort unter die Bureaus vertheilt und noch im Laufe der Sitzung verlesen werde. Das Erstere geschah, so daß die öffentliche Sitzung 3 Stunden lang unterbrochen wurde. Als der Präsident sie um 4 Uhr wieder eroͤffnete, bemerkte er, daß fuͤnf Bureaus fuͤr die Vorlesung der Proposition, drei Burcaus wider dieselbe gestimmt hatten, das neunte aber noch keine Meinung abgegeben habe. Hr. Boissy d' Anglas bestieg hierauf die Rednerbuͤhne, um feinen Antrag mitzutheilen. Man lleß ihn indeß nicht zu Werte kommen, indem das Reglement ausdruͤcktich besage, daß, wenn drei Bureaus der Meinung wären, daß eine Proposition naͤ— her zu entwickeln sey, die Vorlesung derselben in oͤffentlicher Sitzung erst am Tage nach der Mittheilung stattfinden solle. Diese Vorlesung wurde daher bis zur naͤchsten Sitzung aus— gesetzt und die Beraihung uͤber die National- Garde wieder aufgenommen. Hr. Agier benutzte eine sich darbietende Ge— legenheit, um auf das Betragen der Studenten wahrend der letzten Unruhen zuruͤckzukommen, und, wie er sich aͤußerte, zwei irrige Angaben des Ministers des offentlichen Unterrichts zu berichtigen. „Ich muß“, bemerkte er, „den Eleven aller Schulen die Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß sie von dem besten Geiste beseelt gewesen sind und sich auf das pa— triotischste geäußert haben. Die Kammer weiß, daß ich nicht zu schmeicheln gewohnt bin; hatte einer der jungen Leute sich schlecht benommen, so wuͤrde ich kein Hehl daraus machen.
inter den Reihen der Eleven habe ich aber einige Manner bemerkt, die seltsame Reden fuͤhrten; sie wurden indeß von den Eleven unter dem Rufe: „Es lebe die Ordnung!“ zu— ruͤckgewiesen, und als der Koͤnig auf dem Platze des Pan— theon, wo wir standen, in Person erschien, hoͤrte man nur den Ruf: „Es lebe der Konig!“ Man muß die jungen Leute nicht mit einigen Unbuhestiftern verwechseln. Mehrere Schuͤler äußerten dagegen laut, es sey endlich einmal Zeit, daß die Regierung aͤhulschen Auftritten vor beuge; und hierin ha— ben sie vollkommen Recht. Die Regierung muß ungescheut jenen Ruhestoͤrern, welche Stelle im Staate sie auch bekleiden mogen, entgegentreten; sie muß nicht unbekannte und unfaͤhige junge Leute anstellen, denen die Verwaltung voͤllig fremd ist, und die den Verwalteten kein Vertrauen einzufloͤßen wissen; nur solche Männer muß sie waͤhlen, die sich bereits durch ihre fruͤheren Dienstleistungen einen Anspruch auf die allgemeine Achtung erworben haben; sie muß endlich einmal mit Nach— druck auftreten.“ Herr Laffitte erwiederte sofort: „Wenn man der Regierung raͤth, daß sie mit Nachdruck auftreten soll, so kann dies nur so viel heißen, als daß sie es bisher daran habe mangeln lassen. Indessen glauben wir dem Lande die beruhigende Versicherung geben zu konnen, daß wir keine unserer Pflichten verabsaͤumt haben. Schon vor einigen Ta— gen erklaͤrte ich, die Regierung vermuthe, daß eine Ver— schwoͤrung im Werke sey; nicht mit. Gewißheit habe ich dies behauptet, indessen habe ich erklart, daß wir so handeln wuͤr— den, als ob wir diese Gewißheit hätten. Der Ausgang der letzten Unruhen beweist hinlänglich, daß die von uns ergriffenen Maaßregeln gut waren. Da man heute in dieser Versammlung das Wort Untersuchung hat fal— len lassen, so muß ich auch erklären, was in dieser Bezie— hung geschehen ist, nicht, was noch geschehen wird, denn von der Rednerbuͤhne herab regiert man das Land nicht. Drei bis vierhundert Unruhestifter sind auf frischer That ertappt und den Gerichten uͤberliefert worden. Was verlangt man mehr? Wollte die Kammer jetzt noch auf eine Unter suchung antragen, so wuͤrde sie dadurch nur zu verstehen geben, daß das Ministerium nicht Alles gethan habe, was es haͤtte thun sollen. Die Erklaͤrungen, die gestern von dieser Rednerbuͤhne herab in Betreff zweier Proelamationen gegeben worden sind, hat unsere Jugend mißverstanden. Man hatte uns diese Proclamationen als der offentlichen Ordnung zuwider bezeichnet und schien es uns zum Vorwurf zu machen, daß wir die Urheber derselben nicht bereits bestraft' hätten. Ich antwortete, daß uns diese Urheber unbekannt waͤren, und daß die Anschlag-Zettel sonach den Tribunalen überliefert werden mußten. Was hatten wir sonst noch anordnen sol— len? Eben so Unrecht thut man uns, wenn man behaup— tet, daß auch schon bei den Oktober-Unruhen die Regie— Damals wie setzt sind die Ruhestoͤrer verhaftet und vor Gericht gezogen wor—
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. Dem Journal des Dsbats zufolge, traͤgt Hr. Boissy d'Anglas in derselben darauf an, eine Adresse an den König J erlassen, um dem Monarchen den Wunsch zu erkennen zu ge⸗ en, daß er eine Untersuchung uͤber den eigentlichen Grund der . 21. und 22sten in Paris stattgehabten Unruhen anstellen
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den. Sobald das gerichtliche Verfahren beendigt und man den Umtrieben auf die Spur gekommen seyn wird, werden
wir nicht unterlassen, der Kammer davon Mittheilung zu
machen; wir kennen in dieser Beziehung unsere Pflicht, und Niemand braucht uns daran zu mahnen.“ — Nach dieser Eroͤrterung folgte die Annahme folgender Artikel des Gesetzes uͤber die National⸗Garde:
„Art. 54. In den Gemeinden, die aus einem oder mehreren Kantonen bestehen, laßt der Maire der Gemeinde den Commandeur der Kemmunal-Garde durch die unter den Waffen versammelten National-Gardisten anerken— nnen. — Der Commandeur seinerseits laßt in Gegenwart des Maire die Offiziere anerkennen. — Die Functionen des Maire werden in Paris von dem Praͤfekten und in den Kantonen mehrerer Gemeinden von dem Maire des Hauptorts verrichtet.“
„Art. 55. Die Offizlere und Unteroffiziere werden auf 3 Jahre gewaͤhlt; sie koͤnnen wiedergewaͤhlt werden.“
„Art. 56. Sobald irgend eine Stelle erledigt wor— den ist, soll fuͤr die Wiederbesetzung derselben in den ge— setzlich bestehenden Formen Sorge getragen werden.“
„Art 57. Die besonderen Corps haben, was ihre Bildung und die Wahl ihrer Offiziere betrifft, dieselben Regeln zu befolgen, die in den Artikeln 35. u. f. festge⸗ stellt worden sind.“
„Art. 58. In den Gemeinden, wo die National⸗ Garde mehrere Legionen bildet, kann der Koͤnig einen Oberbefehlshaber ernennen; doch darf ein solcher Oberbe— fehlshaber der National-Garden nicht fuͤr ein ganzes De— partement oder fuͤr einen und denselben Unter-Praͤfektur⸗ Bezirk ernannt werden.“ Dieser Artikel gab zu einer weitlaͤuftigen Debatte Anlaß. Die Herren von Vaucelles und von Larochefonucauld tru— gen auf eine Zusatz-Bestimmung des Inhalts an, daß nach dem General Lafayette Niemand wieder das Ober⸗Kommando der National-Garde erhalten duͤrfe. Andere Deputirte waren der Meinung, daß es unpassend sey, in einem Gesetze den Namen des Genexals Lafayette zu nennen. Hr. Salverte trat dorauf mit folgendem Amendement hervor: „Die Fune— tionen eines Ober-Befehlshabers saͤmmtlicher National⸗Garden des Reichs sollen gleichzeitig mit den Umstaͤnden aufhoͤren, die sie herbeigefuͤhrt haben; sie koͤnnen nie wieder anders als kraft eines Gesetzes verliehen werden.“ Die obigen beiden Deputirten schlossen sich diesem Antrage an. Der General Lafayette selbst war in der Sitzung nicht zugegen. Herr K. Dupin hielt den Posten eines Ober-Befehlshabers saͤmmt—
licher National Garden schon aus dem Grunde fuͤr voͤllig un—
zulaͤssig, weil es im zweiten Artikel des Gesetz-Entwurfs aus— druͤcklich heiße, daß die National-Garde aus allen Franzosen bestehe, die nicht zum stehenden Heere gehoͤrten; hiernach aber ein einziger Mann, und zwar nicht der Konig, alle Franzosen, die nicht zur Armee gehoͤrten, militairisch anfuͤh—⸗ ren wuͤrde. Nach einigen Lobes-Erhebungen auf den Gene—
ral Lafayette fuͤgte der Redner hinzu, das dem General an-
vertraute Kommando sey ein reines Ehren-Amt, und die Verrichtung desselben unausfuͤhrbar; auch habe Herr von Lafayette selbst, als die konstituirende Versammlung ihm den
Oberbefehl uͤber saͤmmtliche National-Garden des Reichs habe nuͤbertragen wollen, sich ganz in der naͤmlichen Weise geaͤu— ert und namentlich erklärt, daß ein solches Amt, wenn es in
ehrgeizige Hände fiele, von den größten Gefahren fuͤr das Land seyn wurde. Der Minister des Innern ließ den Gesinnungen der vorigen Redner zu Gunsten des Gen. Lafayette volle Gerechtigkeit widerfahren und brachte folgende Abfassung des betreffenden Artikels in Antrag: „Das Amt eines Ober-Befehlshabers der National-Garde wird vorlaͤufig, und bis der Konig es fuͤr uͤberfluͤssig erachtet, beibehalten.“ Hr. K. Dupin wider—
setzte sich diesem Vorschlage auf das lebhafteste, der auch
mit schwacher Stimmen-Mehrheit verworfen wurde. Nach vielem Hin- und Herreden bestieg endlich der Präsident
des Minister-Raths die Rednerbuͤhne und machte dem
Streite durch folgende Erklarung ein Ende: „Es ist Ih⸗ nen bewiesen worden, meine Herren, daß, nach dem Geiste
des Ihnen vorliegenden Gesetzes, es fortan keinen Ober-
Befehlshaber saͤmmtlicher National-Garden des Reiches mehr geben kann. (Große Sensation) Was wahr ist, bleibt wahr. Der Koͤnig hatte Herrn Lafayette durch eine Ver— ordnung zum Oberbefehlshaber ernannt; sobald das Gesetz promulgirt seyn wird, giebt es keinen Oberbefehlshaber mehr. (Lebhafte Bewegung. Wenn indessen das Gesetz den Posten aufhebt, so kann der Konig allein einen Titel verleihen, und ich glaube daher hier im voraus die Gesinnungen Sr. Maj. auszusprechen, wenn ich erklaͤre, daß Hoͤchstdieselben durch eine neue Verordnung dem Gen. Lafayette den Ehrentitel eines
Hieraus
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sehlshabers der National-Garden ertheilen werden.“ wurden saͤmmtliche Zusaͤtze zum 58sten Artikel ver— worfen und dieser Artikel selbst in der obigen Abfassung an⸗ genommen. Die Sitzung wurde um 6 Uhr aufgehoben.
Paris, 25. Dez. Vorgestern wurden die Generale
SBabvier und Pajol, die Obersten der National-Garde und . zer ; ; . e drrenden des Rechts und vier Zoöͤglingen der polytechni— ichen Schule zur Köoͤnigl, Tafel gezogen. der König mit den Ministern des Innern und des Krieges.
Doktor Dubois mit acht Studirenden der Medizin, acht
Gestern arbeitete
Morgen wird der König auf dem Marsfelde große Heer—
. schau uͤber die Truppen der hiesigen Garntson halten.
Der Herzog von Orleans hat bei den letzten Unruhen
. nicht oͤffentlich erscheinen konnen, weil er durch eine starke Erkaͤltung, die er sich auf seiner Reise zugezogen, genoͤthigt ist, das Zimmer zu huͤten.
Der Moniteunr enthält folgenden Artikel: „Die impo—
. sante Stellung der National-Garde hat die Hauptstadt von
zen Besorgniffen befreit, die von den Ruhestoͤrern und Ehr—
dxeizigen aller Parteien so geflissentlich verbreitet wurden.
Der gesunde Sinn der Pariser Einwohner, die Hingebung der Jugend, haben die Festigkeit der Buͤrgergarde wunder— bar ünterstuͤtzt. Alle haben sich fuͤr die Aufrechthaltung der Ordnung, fuͤr die Erhaltung unserer Institutionen vereinigt. Das Gesetz hat die Oberhand behalten, und das schoͤnste Schauspiel ist ganz Europa gegeben worden. Aber der Groll, den die Ruhestoͤrer uͤber das Scheitern ihrer Plaͤne empfinden, hat sie getrleben, zu einem neuen Kunstgriff ihre Zuflucht zu zehmen; naͤmlich zu behaupten, daß die Regierung mit ihnen unterhandelt habe, und daß ihnen neue Versprechungen ge— macht worden seyen. Wir sind ermächtigt, zu erklaren, daß diese Behauptung falsch ist, und daß die Regierung kein neues Versprechen irgend einer Art gegeben hat.“
Die Gazette de Franee sagt: „Der Praͤsident des Minister-Raths hat in der Deputirten- Kammer die Bewe— gungen, welche die Hauptstadt einige Tage lang beunruhigt haben, Komplotten zugeschrleben, die durch die Anhaͤnger der vorigen Regierung, durch irre geleitete Menschen und durch Anarchisten geschmiedet wurden. Vor ihm hatten amt / liche Tagesbefehle und Proelamatlonen eine ähnliche Sprache gefuͤhrt, und die ministeriellen Blaͤtter nahmen keinen An— stand, die Unruhen den Anhaͤngern der alten Regierung Schuld zu geben. Diese Beschuldigungen sind wichtig ihrem Inhalte nach und noch wichtiger durch die hohe Quelle, aus der sie kommen. Es ist wichtlg, sie in Erwartung der Be— weise, die aus der Kenntniß der Thatsachen hervorgehen, naͤher zu pruͤfen. Zunaͤchst fragen wir, was der Ausdruck Karlisten heißen soll, den man zu einem Volksworte zu machen strebt? Versteht man darunter eine Gesinnung, eine Meinung, so haben wir die Freiheit, die sie mit ihrem Schilde beschuͤtzt; Niemand hat das Recht, das Gewissen zu durchspaͤhen und das, was darin verschlossen ist, zum Verbrechen zu stempeln. Versteht man unter diesem Aus— drucke fruͤhere Verhaͤltnisse und Stellungen, so kann man sie den Individuen nicht als ein Unrecht anrechnen; denn eine Regierung, die 15 Jahre gedauert hat, konnte un— moglich ohne Beamten bestehen. Man waͤre also ein Kar⸗ list, weil man unter der alten Regierung gedient hat! Auf diese Weise muͤßte man unter die Republikaner jeden rechnen, der unter der Republik ein Amt heklei— det hat, und unter die Bonapartisten jeden, der mit der Kaiserlichen Regierung in irgend einem Zusammenhange gestanden hat. Man beurtheilt sonach die Gesinnungen nach den fruͤheren Verhaͤltnissen, und in der That ksnnen auch diejenigen, welche anklagen, keinen andern Magßstab dafuͤr haben. Steht dies fest, so wird eine ganze vollkommen be— kannte und bestimmte Klasse von Buͤrgern von einer Anklage getroffen, die von der Ministerbank kommt, an allen Mauern zer Hauptstadt von den Agenten der Behoͤrde angeschlagen und in den ministeriellen Blaͤttern wiederholt ist. Wir haben die Frage so gestellt, wie sie es seyn muß, damit man un— sere Absicht nicht mißverstehen moͤge; diese geht keinesweges dahln, Wuͤnsche, Neigungen und Hoffnungen 6: vertheidi⸗ gen; wir wollen nichts, als von einer Klasse ehrenwerther, friedlicher und ordnungsliebender Menschen einen Verdacht entfernen, der uns in Folge eines sehr verbrauchten politi— schen Kunstgriffs erfunden, von der Boͤswilligkeit verbreitet und von der Leichtglaͤubigkeit als wahr angenommen zu seyn scheint. Die Annahme, daß diejenigen, welche man als An— haͤnger der vorigen Regierung bezeichnet, gemeinschaftliche Sache mit den blutduͤrstigen Menschen gemacht hatten, wel— che den Kopf der alten Minister mit Geschrei verlangten,
ist zu abgeschmackt. Auch hat die oͤffentliche Meinung dies be—
reits erkannt. Sie haͤtten das Luxembourg angegrlffen! Die Ruhestorer schriern, die, welche den Palast verthei⸗ digten, seyen Karlisten, wahrend die National-Garde, indem sie die Volks⸗Haufen zuruͤckdraͤngte, Tagenbefehlen und Proclamationen gehorchte, welche die Karlisten unter die Ru— hestoͤrer zahlten. Glaubt man, daß die Beamten der vorigen Regierung sich zum Umsturz der bestehenden Ordnung, zur Vernichtung der Pairschaft, zur Aufloͤsung der Deputirten— Kammer verschworen, und daß sie durch Unruhen, Gewalt— thaͤtigkeiten und Laͤrm nach diesem Ziel gestrebt haben? Ha— ben sie Proclamationen verbreitet? Haben sie Leute fuͤr einen Franken auf den Tag angeworben? Man lese den gestrigen Globe; er bizeugt, daß die Rekruten aus dem Westen und dem Suͤden sich beeifern, unter ihre Fahnen zu treten; man lese den heutigen Temps und erwäge die Ausdruͤcke der Re— volution; uͤberall bricht die Wahrheit durch, nur nicht in den luͤgenhaften Organen, die sie zu entstellen suchen. Eine radikale Revolution, eine volistaͤndige Veranderung ist versucht worden, und Augenzeugen der Unruhen haben gehoͤrt, wel— chen Eindruck auf die Ruhestoͤrer jene Benennungen mach— ten, womit man jetzt ihre angeblichen Anfuͤhrer oder Mit— schuldigen bezeichnen will. Wo sind die Beweise? Seit dem Ende des Jult sind bei jedem erheblichen Vorfall, bei jeder Verbindung der Handwerker, jedem Angriff auf die Barrie— ren und bei jedem tumultuarischen Auflauf Verhaftungen von Priestern, verkleideten Gendarmen, ehemaligen Koͤnigl. Gardisten u. s. w. gemeldet worden. Die Gefaͤngnisse muͤßten uͤberfuͤllt seyn, worin man alle angeblich verhaftete Anhaͤnger der vorigen Regierung festgehalten hätte. Was ist aus ihnen geworden? Vor welche Gerichte hat man sie gefuͤhrt? Wel— ches Urtheil hat man gegen sie gefaͤllt? Sind sie ver schwun— den, wie die Gespenster des Zauberwaldes? In der That, wenn man bedenkt, daß es immer dieselben Menschen sind, denen man alle Hindernisse, auf welche die Regierung stoͤßt, zuschreibt, denen man die Brandstiftungen in der Normandie, die Meutereien in Paris und den Provinzen, die Noth des Handelsstandes und die Unruhen des Oktobers, so wie die der letzten Tage, Schuld giebt, so muß man fragen, wie es komme, daß aus so vielen Anklagen noch kein Beweis her⸗ vorgegangen ist, daß Alles sich auf unbestimmte Behauptun⸗ gen reducirt, und daß die verhafteten Individuen gerade die aͤrgsten Gegner derjenigen sind, die man als ihre Verbuͤnde— ten und Mitschuldigen angiebt. Niemals wird man eine verständige Nation uͤberreden, daß diejenigen, welche etwas besitzen, zum Plündern aufteizen, daß Priester sich mit blut—⸗ duͤrstigen Menschen vereinigen, daß Militairs, die ehrenvoll gedient, unter die Fahne der Unordnung und des Verbre— chens treten, kurz daß diejenigen, durch welche Frankreich funfzehn Jahre lang Ordnung und Wohlfahrt genoß, die Anstifter oder Verbuͤndeten der strafbarsten Excesse gewesen seyen. Wir wollen großmuͤthiger seyn und keine Gegenbe— schuldigungen machen, obgleich wir gerechten Grund dazu haͤtten. Außerhalb der politischen Plaͤne bestehen zwei Par— teien, die bestimmt sind, ewigen Krieg mit einander zu fuͤh— ren, die Partei der Ordnung und die der Unordnung, die der Besitzenden und die der Besitzlosen, die der Burger, welche eine Existenz, eine Familte, einen Wohnsitz, Interessen ha— ben, und die der Individuen ohne Subsistenz, ohne Zukunft und ohne moralische Prineipien. Die erste ist im bestäͤndi— gen Vertheidigungs-Zustande gegen die letztere, und je nach— dem die Grundsaͤtze der geselllhen Ordnung mehr oder we⸗ niger Ansehen haben, siegt die eine dieser Parteien uͤber die andere oder unterliegt ihr. Man sehe zu! Diejenigen, die man so leichthin anklagte, haben ihre persoͤnlichen In⸗ teressen dem allgemeinen Interesse aufgeopfert und eine allen loyalen und vatriotischen Herzen heilige Sache, das Gluͤck ihres Landes, aufrichtig unterstuͤtz. Wenn man sie aber in eine proskribirte schimpfliche Menschenklasse verweist, wenn man sie, statt ihnen fuͤr ihre Offenheit und Maͤßigung zu danken, anklagt und verleumdet, — was bleibt ihnen dann Anderes uͤbrig, als sich zuruͤckzuziehen und uͤber eine so große Ungerechtigkelt zu seufzen. D Sache der Ordnung wird dadurch nur geschwaͤcht werden, und wir sehen nicht ab, was die Regierung dabei gewinnen kann.““
Nachstehendes ist der wesentliche Inhalt der von den Zoͤglingen der polytechnischen Schule, so wie von den Stu— direnden des Rechts und der Medizin, am 22sten d. M. er— lassenen Proeclamation, die, den Versicherungen der Mi⸗ nister in der vorgestrigen Sitzung der Deputirten-⸗-Kammer zufolge, von den Studirenden desavouirt worden ist, von ihnen aber in den weiter unten folgenden drei Proclamatlo⸗ nen, welche die heutigen Blaͤtter mitthellen, anerkannt wird: „Freunde und Mitbuͤrger! Haben die Studirenden das Volk jemals im Stich gelassen, wenn es ihre Huͤlfe gegen seine