1831 / 9 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Diktator ausgeruͤstet lag nicht in d der Nation. en st 3 cht in den Wunschen

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Corps von Sr. Majestaͤt den Befehl erhalten haben schon am 7 Januar in jener Stadt versammelt zu seyn.

Der General der Polnischen Kavallerie, Herzog Adam von Wuͤrtemberg, welcher seine Entlassung beim Dlktator ge— nommen hat, ist bei der Russischen Armee angelangt.

Am (1sten d. ist der Diktator nach Modlin gereist, um die dortigen Festungsarbeiten zu besichtigen.

Eingegangenen Nachrichten aus den Provinzial⸗Staͤdten zufolge sollten in Lublin die Obersten Jaraczewski und Aborski mehrere Corps Krakusen, und in den Bezirken von Stopniey und Miechow Valerius Wielogloski ein Corps so— genannter schwarzer Krakusen organisiren; im Augustowschen soll sich ein Kavallerie Regiment und in Lowicz ein Corps reitender Jaͤger bilden. n

Ueber die Organisation der mobilen Garde hat der Dik— tator, auf Vorstellung des National-Conseils, eine Verordnung folgenden Inhalts erlassen: 1) Die Bataillone der beweglichen Garde werden aus dein Bataillonsstab und 4 Compagnieen,

eine jede zu 2 Pelotons, bestehen. 2) Besoldet sind im Ba⸗

taillonsstab der Befehlshaber, ein Scconde Lieutenant als Ad⸗ utant und ein Arzt, in jeder Compagnie 1 Capitain, 1 Zieu— tenant und 2 Seconde⸗Lieutenants, und außerdem im ganzen Bataillon 48 Unteroffiziere, 8 Tambours und 256 Gemeine; alle besoldete Militairs sind folche, welche die Kriegs ⸗Kom, mission zu den Bataillonen kommandirt; die Gemeinen, Tam bours und Unteroffiziere erhalten denselben Sold, als die Li— nientruppen, die Aerzte, Seconde-Lieutenants und Lieutenants die Haͤlfte und die Eapitains und Bataillons-Chefs den drit— ten Theil desselben. 35 Der Bestand der Compagnie soll, so weit es mit den ortlichen Umstaͤnden vereinbar ist, den vierten Theil des Bataillons ausmachen. 4) Das Stand quartier des Ba⸗ taillonsstabes wird vom Wojewodschafts⸗Befehlshaber, wo möͤg⸗ lich im Mittelpunkt des Bataillons⸗Reviers, bestimmt werden. 5) Von dem Tage an, wo sich die Offiziere in den ihnen an— befohlenen Orten versammeln, bis zu dem Augenblick, wo die beweglichen Bataillone auf den Etat der Regierungs⸗Kriegs⸗ Kommission zu stehen kommen, wird ihnen der Sold aus dem Fonds der freiwillig von den Buͤrgern dargebrachten oder noch darzubringenden Gaben gezahlt; die Regierungs⸗Kom⸗ mission des Innern hat daruͤber mit den Wojewodschafts⸗ Raͤthen Ruͤcksprache zu nehmen. Diejenigen Militairs jedoch, welche eine Pension oder irgend eine andere Besoldung aus Staats -Kassen beziehen, haben nur dann Anspruch auf den oben naͤher bezeichneten Sold, wenn ihre Pensionen oder Be⸗ soldungen demselben nicht gleichkommen, und zwar wird in diesem Fall die Regierungs⸗Kommission des Innern uͤber den ihnen noch zu bewilltgenden Zuschuß entscheiden. Offiziere, welche sich aus eigenen Mitteln erhalten konnen und auf den Sold Verzicht leisten, haben dies durch Vermittelung des Bataillons— Chefs und Wojewodschafts⸗Befehlshabers der Wojewodschafts—⸗ Kommission innerhalb 8 Tagen anzuzeigen. 6) Zu diesen Bataillo⸗ nen liefern die Wojewodschafts-Kommissionlen den Iten Theil des Gesammtbetrages der beweglichen Garde der Wojewobschaft, und die Stadt Warschau 500 Köpfe. Bei der Auswahl der Mannschaften soll besonders auf solche Ruͤcksicht genommen werden, die sich durch physische und moralische Kraft aus⸗ zeichnen, keine Familie haben, keiner Wirthschaft vor stehen und, wo moͤglich, mit eigenem Gewehr versehen sind. Ferner sollen die Wojewodschafts-Raͤthe dafuͤr sorgen, daß an den Orten, wo sich die Garden zur Musterung versammeln, hin— reichende Lebensmittel fuͤr sie vorhanden sind. 7) Die Bil⸗ dung der Kurpen-Bataillone enispricht derjenigen der be— weglichen Garbe. Auch der ihnen zu bewilligende Sold und Unterhalt ist dem der Garde⸗Bataillone gleich. Die Vollzie⸗ hung dieser Verordnung ist der Regierungs⸗Kommission des Innern und des Krieges anbefohlen.

Die hiesigen Blaͤtter enthalten jetzt taͤglich eine Menge raisonnirender Artikel, theils mit den eigenen Unter⸗

schriften der Verfasser versehen, theils als „Eingesandt“ be?

zeichnet, in welchen sich nicht bloß entgegengesetzte Ansichten und Meinungen, sondern auch im Ganzen uͤberall Unzufrie⸗ denheit mit der gegenwaͤrtigen Negierung und innere Ver— wirrung aqussprechen. So liest man in der Polnischen Staals⸗Zeitung in einer und derselben Nummer auf der einen Seite Folgendes: „Der Diktator ist durch den Willen des Volks gewaͤhlt, und ihm zur Seite steht eine hoͤchste Na⸗ tional Behoͤrde; Alles muß sich daher in ihnen vereinigen, und ihr Wille ist der unsrige; denn einen andern duͤrfen wir weder haben noch anerkennen;“ und auf der an⸗ deren heißt es: „Die eiserne Hand, mit welcher der

Alle Regierungs-Befehle werden von Seiten der Nation mit der größten Bereitwilligkeit vollzogen. Es

Seiten der Behoͤrde mit demselben Eifer, mit derselbe Schnelligkeit und zugleich genugend, K mit 22 kenntniß getroffen und zur Vollziehung gebracht werden? Zu Ernennung der Civil, und Militalr? Behörden bedurfte es keiner unumschraͤnkten Diktatur. Die Gewalt des con—⸗ stitutionnellen Königs war dazu hinreichend. Die Dikta—

moͤglich begreifen koͤnnen; es stutzt, kombinirt und folgert, oder vielmehr Europa wird glauben und sagen, wo eine Wir— kung ist, muͤsse auch eine Ursache seyn, und wenn die Polen also eine unumschraͤnkte Diktatur einfuͤhrten, so mußten sie uͤberzeugt seyn, daß wichtige, entscheidende Ver anlassungen dazu vorhanden waͤren, oder, was dasselbe ist, die Polen haͤt⸗ ten jetzt wie fruͤher Spaltungen, Factionen und Stuͤrme un⸗ ter sich vorausgesehen und seyen daher zu diesem außeror— dentlichen zuruͤckschreckenden Mittel genoͤthigt worden.“ In dem selben Blatte befindet sich ein im Namen der

daruͤber gefuͤhrt wird, daß dieselbe vom Dienste in der Na— tional-⸗Garde ausgeschlossen worden, aber doch denselben

mit Geld bezahlen solle. Diese Verordnung, heißt es da— rin, vertrage sich nicht mit der vorgeblichen Freisinnigkeir der neuen Regierung; denn ihr Inhalt zeige, daß man die Stimme der Menschlichkeit nicht gehört habe; man sehe vielmehr dar— aus, daß der Egoismus unter den Polen zu Hause sey. Auch enthaͤlt die se Zeitung folgenden, Angelika N. unter⸗ n, . Artikel: „Man fordert uns auf, ein Regiment lmazonen zu bilden. Gern bringen wir unsere Dienste dar fur Kranke und Verwundete in' den Hospitäͤlern; aber uns zu uniformiren, zu bewaffnen und zu kämpfen, das ziemt nicht dem Charakter und der Bestimmung unferes Geschlechts. Die an uns ergangenen Aufforderungen können wir also nur als einen Scherz betrachten, welchen unser Geschlecht nicht verdient.“ In einem Artikel der War sch auer Zeitung werden die Polen ermahnt, sich nicht mit Rangstreitigkeiten und äußerem Prunk zu befassen. Der Kurier enthaͤlt einen vom Senator Nakwaski verfaßten Aufsatz, worin es

heißt: „Gestehen wir offen, daß das nothwend ste Element der buͤrgerlichen Gesellschaft, die J uns ue In cinem andern Artikel desselben Blattes wird Beschwerde daruͤber gesuͤhrt, daß die Buͤrger zoͤgern, freiwillige Opfer darzubringen, und in Lauheit und Laͤssigkeit erst die Befehle der Negierung abwarten; diese letzteren wiederum seyen oft schwer zu vollziehen, weil die folgenden immer den fruͤheren n . .

er Munielpal⸗Rath benachrichtigt die Bewohner der Stadt Warschau und der Vorstadt k daß . Zten Januar an' im Einnahme⸗Bureau der Schatz⸗Abgaben das sogenannte geistliche und weltliche Opfer, die Quartian—⸗ und Frohn⸗Abgabe fuͤr die erste Rate, so wie das Subsidium charisaiivum fuͤr das ganze Jahr 1831, erhoben wird, und ermahnt die Steuerpflichtigen zur Puͤnktlichkelt der Entrich— tung., Von derselben Behörde werden alle Handeltreiben de und Professionisten, welche die zur Ausruͤstung und Beklei— dung der noch nachtraͤglich von Warschau zu stellenden In⸗ fanterie und Kavallerie nöthigen Artikel zu liefern sich an— heischig machen wollen, aufgefordert, ihre Meldung deshalb auf dem Rathhaus im Bureau des Municipal⸗Raths ein⸗ zureichen.

Nachdem die General-Prokuratur schon beschlossen hatte, die Zahl ihrer Beamten der allgemein vorgenommenen Ersparniß wegen, bedeutend zu vermindern, wurde ihr von dem Rath Sylvester Celinski der Vorschlag gemacht, daß alle Beamte, welche in ihren Stellen verbleiben sollten, ihr Gehalt mit den zu Entlassenden theilen sollten, so daß Kei⸗ ner ganz seines Aus kommens beraubt wuͤrde.

fragt sich nur, ob diese Befehle, Plaͤne, Verfuͤgungen von

Weil es jetzt schwierig sey, zu erfahren, in welcher Buch⸗ handlung eine jede chin herauskomme, fordert die Biblio— thek der Gesellschaft der Literaturfreunde die Autoren und Herausgeber auf, von ihren Werken derselben jedesmal ein Exemplar zuzusenden.

Dig patriotischen Klubs in der Hauptstadt fahren noch immer fort, ihre Sitzungen zu halten, in welchen theils ge⸗ sprochen, theils gesungen wird. r

Frankreich.

Pairs-Kammer. In der Sitzung vom 30. Dez. beschaͤftigte die Kammer sich zunaͤchst mit dem Gesetz⸗Entwurfe uͤber die außerordentlichen Zuschuͤsse fuͤr das laufende Jahr. Ein einziger Redner, der Marquis v. Marbois, ließ sich daruͤber, und zwar gegen den Entwurf, vernehmen. Nach einer Erwiederung Seitens des See Ministers, worin derselbe einige Aufschluͤsse uͤber den Krieg in Madagaskar gegen die Owahs, den der vorige Redner als unangemessen

tur ist eine Wirkung ohne Urfache. Europa wird dies un⸗

Isrgelitischen Bevoͤlkerung eingesandter Aufsatz, worin Klage

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geschildert hatte, beruͤhrte, wurde der Gesetz⸗ Entwurf mit S1 gesen à Stimmen angenommen. Es begannen hierauf die Berathungen uͤber den Rechnungs-Abschluß von 1828. Nur der 11te und 12te Artikel, wonach das Budget genauer als bisher spezifizirt und kein Kapitel mehr durch ein anderes uͤber⸗ tragen werden soll, veranlaßte eine Debatte zwischen dem Grafen Roy und dem See-Minister. Ersterer wider— setzte sich jener Bestimmung, indem danach einerseits die Ver⸗ waltung gleichsam in die Kammern versetzt, andrerseits aber manche nuͤtzliche Ausgabe, die bisher aus einem etwanigen Ueberschusse haͤtte bestritten werden koͤnnen, gaͤnzlich un— terbleiben wuͤrde. Die gedachten beiden Artikel wurden nichtsdestoweniger angenommen. In diesem Gesetz⸗Entwurfe war es, wo die Deputirten- Kammer eine von der Pairs— Kammer fruͤher gestrichene Bestimmung wieder in Ansatz gebracht hatte, naͤmlich diejenige, wonach die seit dem 1sten Januar 1828 bewilligten Pensionen einer Revision unter— worfen und geeigneten Falls aus dem großen Buche der oͤf— fentlichen Schuld gestrichen werden sollen. (S. Nr. 334 der vorjaͤhrigen Staats-Zeitung.) Als jetzt diese Bestimmung, die den 16ten Artikel des Gesetz-Entwurfes bildet, aufs neue in der Pairs-Kammer zur Sprache kam, verlangte der Vi— comte Dubouchage das Wort und aͤußerte: „Ich will nur die Bemerkung machen, daß dieser Artikel dieselbe Maaßre— gel enthält, die wir bereits vor einem Monate verworfen haben. Ich glaubte, daß diejenigen Pairs, die damals wi— der diese Maaßregel auftraten, sich auch heute dagegen erhe— ben wuͤrden. Ich weiß nicht, in wie weit es uns ziemt, uns auf diese Weise mit uns selbst in Widerspruch zu bringen.“ Diese Bemerkung hatte indeß keine weitere Folge; der Arti⸗ kel wurde angenommen, und der ganze Gesetz-Entwurf ging zuletzt mit 73 gegen 17 Stimmen durch.

Deputirten⸗ Kammer. Sitzung vom 30. Dez. (Nachtrag) Auf die in dieser Sitzung von Hrn. Mauguin an die Minister gerichteten Fragen, namentlich ob die vier großen Maͤchte das Princip der Nicht-Einmischung in der— selben Weise wie Frankreich verstaͤnden, erwiederte der Pr aͤ— sident des Minister-⸗Rathes: „Ich verhehle es der Kammer nicht, daß wir durch die von dieser Rednerbuͤhne herab an ans erlassenen Aufforderungen oftmals in Verlegen⸗ heit gerathen. Der vorige ehrenwerthe Redner muß einse— hen, daß das Ministerium auf seine Fragen nicht antworten kann, und es scheint mir daher mindestens tadelnswerth, der Kammer durch die Aufstellung derselben ihre Zeit zu verkuͤr— zen. Ich glaubte mich neulich uͤber unsere innere und aͤu⸗ ßere Politik genugend ausgesprochen zu haben. Was die letztere betrifft, so erklaͤrte ich, daß das Princip der Nicht— Einmischung von uns aufgestellt worden sey. Das Prin⸗ eip der Nicht- Einmischung ist aber nicht das Prin— etp der Propaganda. Wir wollen, daß man unsere Rechte ehre, wie wir die der uͤbrigen Maͤchte ehren. (Belfall.) Es handelt sich hier um zwelerlei Grund— saͤtze: den Grundsatz der Nichteinmischung und den der Ero⸗ berung. Der erstere hat bereits seine Fruͤchte getragen, in⸗ dem die Anerkennung Belgiens durch die fuͤnf großen Maͤchte daraus hervorgegangen ist. Was die in dieser Beziehung an— geknuͤpften Unterhandlungen betrifft, so sind die an uns ge— richteten Fragen mindestens unvorsichtig, und ich werde daher die Zuruͤckhaltung des Ministers der auswaͤrtigen Angelegen— heiten, der hieruͤber bereits gesagt hat, was sich irgend sagen ließ, nachahmen. Eine andere Frage ist die der Eroberung; es schmerzt mich, daß man sie zur Sprache gebracht hat, weil sie auf den inneren Zustand Frankreichs einen nachthei— ligen Eindruck machen kann. Allerdings haben wir im Jahre 1814 viele Truͤbsale erfahren, an die man jetzt mir einem bitteren Gefuͤhle erinnert; aber die einzige Frage, um die es sich handelt, ist folgende: Muß Frankreich den Frieden dem Kriege, oder diesen jenem vorziehen? In dieser Beziehung erklaͤre ich nun aber, daß, wenn Frankreich sich den Frie— den unbeschadet seiner Wuͤrde und seiner Rechte erhalten

kann, es, meiner Meinung nach, sich nicht in einen Krieg

einlassen darf. Ohne Zweifel wird die Regierung ihre eigene Wuͤrde nicht dem Beduͤrfnisse der Erhaltung des Friedens zum Opfer bringen; wir haben alle Mittel, den Krieg zu fuͤhren, und wuͤrden ihn, wenn es dahin kaͤme, ohne rer i auch siegreich führen. Aber ich wiederhole es: unste vor— flicht ist, uns den Frieden zu erhalten. Dies ist unsre Politik, und ich gestehe frei, daß ich nicht besorge, da— durch den fremden Maͤchten das Recht einzuraͤumen, ihre Anspruͤche an uns zu erhoͤhen. Lassen Sie uns Frankreich im Innern so einrichten, wie es eingerichtet seyn muß, lassen Sie uns gerecht und weise seyn, dies ist das beste Mittel, unsern Rechten auch im Auslande Achtung zu verschaffen.

Sie kennen die bedraͤngte Lage des Landes; Sie wissen, daß zwei große Ursachen dazu beigetragen haben. Jede Revolu— tion laßt eine gewisse Gaͤhrung der Gemuͤther, Besorgniß und Argwohn zuruͤck. Darum leidet der H ziehen die Kapitalisten sich zuruͤck, darum sind die Ar bbei—

andel, darum

ter geschaͤftslos. Frankreich glaubte einen Augenblick, daß

seine Zukunft ungewiß sey; jetzt, wo es vom Gegentheil

überzeugt ist, wird auch das Vertrauen allmaͤlig zurück— kehren. Die beiden großen Ursachen, deren ich gedacht, wa— ren Besorgniß vor dem Kriege und Besorgniß vor einem großen Prozesse. Haͤtte Frankreich einen gerechten Krieg zu fuͤhren, so wuͤrden sich freilich auch stets die Mittel dazu finden, aber die Gesinnungen des Auslandes versprechen uns den Frieden; wenn Frankreich sich den uͤbrigen Maͤchten bei— gesellt, so geschieht es aus keinem anderen Grunde, als weil diese seine Unabhaͤngigkeit anerkannt haben, und weil das wahre Interesse der Volker solches erheischt. Offener kann ich mich unmoglich aussprechen. Ich glaube nicht, daß Frank— reich an Eroberungen denken, sondern daß das Gluͤck und die Ruhe des Landes sein alleiniges Ziel seyn muͤsse. Dies ist meine Meinung; ist es nicht auch die des Landes, so sind wir nicht werth, es zu regieren.“ In der Rede, womit der Minister des Innern an diesem Tage den neuen Wahlgesetz-Entwurf vorlegte, aͤußerte der— selbe unter Anderm: „Die Ausdehnung der Wahlfaͤhigkeit ist eine Folge unserer neuen Charte, denn diese hatte sie verheißen. Es hat uns der Natur der Dinge und unserer Regierungsform angemessen geschienen, der groͤßtmoͤglichsten Anzahl von Buͤrgern die politischen Rechte, worauf sie An— spruch machen konnen, zu bewilligen. Wir haben daher die Wahl -Befugnisse allen denen uͤbettragen, die das Leben und die Kraft der Gesellschaft ausmachen, der Ackerbau und Gewerbetreibenden Klasse, dem Grundbesitze und der Intelligenz.) Eigenthum und Einsichten sind also die beiden Bedingungen, die wir im Allgemeinen zur Ausuͤbung des Wahlrechts aufgestellt haben. Nachdem wir uns uͤber diese Theorie einmal geeinigt hatten, konnte die Anwendung derselben uns nicht schwer seyn. Als Grundlage haben wir angenommen, daß es kuͤnftig doppelt so viel Waͤh— ler geben solle, als in die am 16. Nov. d. J. geschlossenen Listen eingetragen worden sind, und diese Listen sind zufaͤllig gerade die staͤrksten, die es bisher noch gegeben hat. Wir er— halten durch diese Einrichtung, wonach kein Minimum des Wahl⸗Lensus festgestellt wird, den großen Vortheil, daß jede Provinz nach Maaßgabe ihres mehr oder minder großen Reichthums repraͤsentirt wird. So wird z. B. der Bewoh— ner der niedern Alpen, der im relativen Sinne eben so reich in seinem Departement als der Bewohner des Nordens bei sich ist, kuͤnftig auch ein Mitglied des Wahl-Koͤrpers seyn, wenn gleich er zu den Staatslasten nicht in demselben Maße, als dieser, beitraͤgt. Nach dieser Ausdehnung der Wahl-Be—

fugnisse wird man unser Wahl System nicht ferner als ari—

stokratisch bezeichnen koͤnnen; wenn anders man nicht entschieden geneigt ist, sich ferner eines Wortes zu bedienen, das aus unserer Sprache ausgemerzt ist. Aber eine Regierung, die aus den Fortschritten der Eivilisation hervorgegangen, war es der Intelligenz schuldig, auch sie mit zu den politischen Rech— ten zu berufen. Als Buͤrgschaft verlangt das Gesetz bloß, daß z. B. der Rechts-Doktor oder Licentiat schon eine ge— wisse Anzahl von Jahren in dem Bezirke wohne, wo er als Waͤhler auftritt. Aus dem Gesammt-Inhalte der Bestim— mungen des Gesetzes ergiebt sich eine Wähler-Masse, deren Betrag die Freunde unserer politischen Ausbildung nicht ver⸗ nehmen werden, ohne unseren Absichten Gerechtigkeit wider fahren zu lassen; denn sie uͤbersteigt die Zahl 00,000. Nachdem das Gesetz uͤber die Wahlfähigkeit entschieden, hatte es noch uͤber die Waͤhlbarkeit zu entscheiden. Wir sind der Meinung gewesen, daß man hier ein anderes System als dort befolgen muͤsse, indem von dem Deputirten umfassen⸗ dere Kenntnisse von dem ganzen Zustande des Departe— ments, als von dem Waͤhler, der haͤufig nur die oͤrtli—⸗ chen Interessen wahrnimmt, verlangt werden. Es hat uns daher geschienen, daß das Erforderniß eines hoͤhern

Außer den Hoöͤchstbesteuerten sollen naͤmlich auch noch die 2 ieder der General⸗onseils, so wie die Maires und Adjunk⸗ ten in Staͤdten von niehr als 4000 Einwohnern; die Mitglieder und Korrespondenten des Instituts und sonstiger gelehrten Ge⸗ ellschaften; die Offiziere der Land⸗ und Scemacht, wenn sie eine

ension von mindestens 1200 Fr. 1, und 3 Jahre lang ihren Wohnsitz am. Orte haben; die Bostoren der Rechts- me— dizinischen und wissenschaftlichen Fakultaͤten, wenn sie 3 Jahre am Orte an saͤssig sind, so wie die geechts Cieentigten, wenn sie nach Maaßgabe rl! mehreren oder mindern Beschaͤftigung 3 oder 10 Jahre am Orte wohnen, im Genusse des Wahlrechts seyn.