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rung an der Wahl Theil nehmen. Dieser Satz steigt mit 4 pCt. in Gemeinden von 1000 — 5000, mit 3 pCt. in Gemeinden von 5000 — 15,000, und mit 2 pCt. in Ge— meinden von 15,000 Einwohnern und daruͤber. Die Kom— mission ist dabei von dem Grundsatze ausgegangen, je kleiner die Gemeinde sey, eine um so groͤßere Anzahl von Waͤhlern koͤnne man auch an der Zusammenstellung der Mu— nieipal / Conseils Theil nehmen lassen. Gleichwohl sollen auch in den großeren Gemeinden die Offiziere der National-Garde und alle inaktiven Offiziere der Land- und Seemacht, sobald sie eine Pen— sion von 600 Fr. beziehen, an der Wahl Theil nehmen. Nach diesen Grundlagen, bemerkte der Berichterstatter, werde eine Stadt von 5000 Seelen zur Ernennung ihres Municipal-Conseils mehr als 300, eine Stadt von 15,000 Seelen mehr als 700 und eine Stadt von 100,000 Einwohnern mehr als 3000 Wahl— Maͤnner zahlen. Der 12te Artikel bestimmt die Summe von 19 Fr. als das Minimum des Steuer-Beitrages, das die Wahl-Befugniß verleiht; doch soll es in keiner Gemeinde weniger als 30 Waͤhler geben duͤrfen, so daß also in ganz armen Kommunen ausnahmsweise auch minder hoch Be— steuerte noch Waͤhler seyn wuͤrden. Zwei Drittheile der Mu— nteipal⸗Raͤthe muͤssen unter den Hoͤchst-Besteuerten, das andere Drittheil kann unter allen in die Liste eingetragenen Ein— wohnern gewahlt werden. Die Sessionen anlangend, soll auch in der Folge der 1ste Mai als der Zeitpunkt beibehal— ten werden, an welchem saͤmmtliche Municipal-Con— seils zusammentreten und 14 Tage lang versammelt bleiben, wobei dem Präfekten oder Unter-Praͤfekten das Recht eingeraͤumt wird, in dringenden Faͤllen das Conseil auch außer der Zeit zusammenzuberufen. Statt zweit Drit— theilen der Stimmen soll kuͤnftig die einfache Majoritaͤt zu einem Beschlusse hinreichen. Der Koͤnig hat das Recht, ein Municipal-Conseil aufzuloͤsen; damit jedoch die betreffende Gemeinde in Faͤllen, wo zugleich auch der Maire und seine Adjunkten abgesetzt wuͤrden, nicht ganz ohne eine Verwaltung bleibe, wird dem Koͤnige das Recht eingeräumt, unter den Waͤhlern dieser Gemeinde provisorisch und bis zur neuen Zusammenstellung des Conseils einen Maire und Adbjunkten zu ernennen. — Das lllte Kapitel des Gesetzes betrifft die Anfertigung der Listen und das Vte und letzte enthaͤlt in einem einzigen Artikel verschiedene transitorische Bestimmun— gen. Der Berichterstatter schloß seinen Vortrag mit folgen— den Worten: „Erlauben Sie mir, m. H., daß ich Ihnen noch einige Betrachtungen uͤber den Gesammt-Inhalt des Gesetzes vorlege. Ihre Kommission sieht sehr wohl ein, daß noch ein ausgedehnteres System als dasjentge, das sie Ihnen vorschlaͤgt, angenommen werden koͤnnte, aber sie weiß auch, wie gefahrvoll ein solcher Versuch seyn wuͤrde. Einen wesentlichen Punkt hat sie nicht einen Augenblick aus den Augen lassen dürfen, naͤmlich den, daß nicht bloß fuͤr Paris und einige aufgeklärte Städte Frankreichs, sondern daß fuͤr alle mehr oder minder unterrichtete Theile des Landes eine Municipal⸗Verfassung eingefuͤhrt werden soll. Der Ge— sammt-Zustand des Landes, die Stimmung der Gemuͤther, die Sitten und Gebraͤuche mußten daher ins Auge ge—
faßt werden. Zwischen zwei Gesetzen, wovon das eine
in der Theorie den Vorzug verdient, das andere aber mehr den Gewohnheiten des Volks entspricht, ist letzter es unbedenklich vorzuziehen, indem die praktische Anwendung im— mer die Hauptsache bleibt. Wer wuͤßte nun aber nicht, wie schwer es haͤlt, bevor ein neues Gesetz bis in die un— tersten Reihen der Gesellschaft eindringt? Unter den Be— stimmungen des vorliegenden Entwurfs ist ohne Zweifel die⸗ jenige die wichtigste, die die Anzahl der Waͤhler feststellt. Ich gestehe Ihnen offen, m. H., daß Ihre Kommission sich nicht ohne einiges Zögern entschlossen hat, bloß unter den Landbe— wohnern mehr als 2 Millionen Buͤrger zu dem Wahlrechte zu berufen; sie verhehlt sich nicht, wie verderblich, — falls der Erfolg ihren Hoffnungen nicht entsprechen sollte — die zu spät erkannte Nothwendigkeit seyn wuͤrde, auf der von ihr eingeschlagenen Bahn zuruͤckzuschreiten. Der gesunde Sinn der Menge, der sich in neuerer Zeit so herrlich bethaͤtigt hat, floͤßt ihr indessen die Hoffnung ein, daß man ihr nicht den Vorwurf werde machen können, sie habe allzuleicht nachgege— ben und das wahre Interesse der Freiheit aufs Spiel gesetzt. Dieses Interesse ist das alleinige Ziel ihres Strebens gewe— sen; von den lautersten Absichten beseelt, hat Ihre Kom— mission weder um den eitlen Ruhm, ein System stiften zu wollen, noch um die Volksgunst gebuhlt; es war ihr allein darum zu thun, dem Lande ein Gesetz zu geben, das, ohne den bestehenden Gewohnheiten zuwiderzulaufen, allen Be— duͤrfnissen genuͤge und auf alle Orts-Beschaffenheiten anwend— bar sey. Der Lauf Ihrer Berathungen, m. H., wird Sie leh⸗— ren, inwiefern sie sich diesem Ziele genaͤhert hat.“
Die Aufloͤsung des Artillerie⸗Corps der Pariser Natio— nal⸗Garde hat hier bei der ultra⸗liberalen Partei großes Miß⸗ vergnuͤgen erregt. Der National gesteht zwar selbst ein, daß sich in dlesem Corps Zeichen der Insubordination und sogar des Meinungs- Zwiespaltes gezeigt haͤtten; indessen, meint derselbe, waͤre es Sache der Diselplinar-Raͤthe gewe— sen, hieruͤber zu entscheiden; statt dessen habe man das ganze Corps, ohne Wissen des Commandeurs, Generals Pernetti, ja, ohne einmal den Grafen von Lobau davon zu benachrich— tigen, aufgeloͤst; die Sache sey sonach lediglich im Schoße einer Kotterie, und vielleicht einzig und allein zwischen den Herren von Montalivet und Decazes, verabredet worden; es leide gar keinen Zweifel, daß dieser Letztere und seine An— hänger in diesem Augenblicke Frankreich regierten, und das Land koͤnne sich sonach auch darauf gefaßt machen, daß das allzu beruͤchtigte Schaukel⸗System wieder im Anzuge sey. — Die Tribune giebt zu verstehen, daß das Artillerie- Corps nur aufgeloͤst worden sey, weil es schon seit einiger Zeit der Regierung Argwohn eingefloͤßt habe; indessen sey diese Auf— loͤsung um so seltsamer, als die Kammern noch nicht einmal entschleden haͤtten, ob der Koͤnig uͤberhaupt dazu berechtigt sey.
In dem Schreiben, das der General Lafayette als Lebe— wohl an die National-Garden des Koͤnigreichs gerichtet hat, heißt es: „Vor kurzem, meine werthen Waffenbruͤder, be— kleidete ich ein großes Kommando; jetzt bin ich nur noch Euer alter Freund, der Veteran der National-Garde. Die— ser zweifache Titel wird bis zum Grabe mein Gluͤck und mei— nen Ruhm ausmachen. Jene Functionen, die ich im Jahre 17990 ausschlug, habe ich im vorigen Jahre aus den Haͤnden des Fuͤrsten angenommen, den wir zu unserm Koͤnige gewaͤhlt haben. Sie sind, wie ich glaube, nuͤtzlich ausgeuͤbt worden; sie konnten, glaube ich, noch einige Zeit, die ich, wie man mir gesagt hatte, bestimmen sollte, mit Nutzen ausgeuͤbt wer— den. Die Mehrzahl meiner Kollegen hat geglaubt, daß diese Functionen von jetzt an aufhoͤren muͤssen; dies wurde von den Haupt-Organen der Regierung in derselben Sitzung an— erkannt. Ueberdem hatte sich von verschiedenen Seiten ein Argwohn erhoben, der, ich bin berechtigt, es zu sagen, durch die Vergangenheit nicht gerechtfertigt war; er offenbarte sich laut und konnte nur durch eine voͤllige Niederlegung der Gewalt befriedigt werden. Selbst als die Dazwischenkunft des Koͤnigs Mit⸗ tel getroffen hatte, um meine Dienste zu verlaͤngern, sagte mir ein Instinkt der Freiheit, der mich nie uͤber den Beruf meines ganzen Lebens getaͤuscht hat, daß ich diese Macht, diese Ge— nuͤsse, diese Beweise der Liebe der strengen Pflicht aufopfern muͤsse, alle Folgerungen der letzten Revolution befoͤrdern zu helfen. Ich habe uͤberall, wie auf der Rednerbuͤhne, meine heißen, vöelleicht ungeduldigen, Wuͤnsche fuͤr die vollstaͤndige Verwirklichung des waͤhrend der letzten Revolution aufgestell— ten Wahlspruches ausgesprochen, und wenn ich gewünscht
habe, daß Frankreich so bald als moͤglich eine neue Kammer
erhalte, und daß ich bei den kuͤnftigen Debatten uͤber die an— dere Kammer seiner jetzigen Organisation das Princip, dem Koͤnige gewahlte Kandidaten zur Ernennung vorzuschlagen, vorziehen wuͤrde; wenn ich ferner einiges Bedenken gehegt, meinen Namen fuͤr die Verzoͤgerung oder Unterlassung, meiner Ansicht nach, noͤthiger Dinge zu leihen, so wuͤrde es unge— recht seyn, diese Ansichten in Forderungen von Staatsstrei— chen und Anspruͤche auf eine Diktatur zu verwandeln, die ich, wie die Geschichte bewelsen wird, bei mehr als einer Ge— legenheit nicht habe annehmen wollen.“
Das Journal des Débats stellt uͤber dieses Ab— schiedsschreiben des General Lafayette folgende Betrachtungen an: „Durch den Takt und die Zuruͤckhaltung, mit welcher der ehrenwerthe General sich besser als irgend Jemand aus— zusprechen weiß, dringt dennoch etwas Unzufriedenheit und Groll hindurch. In dieser Beziehung unterscheidet sich dieses Lebewohl auffallend von seiner Rede in der Kammer; dort zeigte Herr v. Lafayette weder Aerger noch uͤble Laune. Haͤtte er es gethan, so haͤtte die Kammer das Recht gehabt, ihm zu beweisen, daß bei einem Gesetze, das aus der Na— tional-⸗Garde eine buͤrgerliche und militairische Macht bildet, nur noch der Koͤnig, als Oberhaupt der Verwaltung und der Armee, den Ober-Befehl uͤber dieselbe haben kann; daß ein Ober-Befehlshaber, der nicht Koͤnig und eben so wenig Minister ist, der also weder einer Kontra— signatur bedarf, wie der Koͤnig, noch der Verant—
wortlichkeit der Minister unterworfen ist, wie die Mini—
ster, in unserem Staate etwas Unmoͤgliches ist. Die Kammer haͤtte auch Herrn von Lafayette daran erinnern koͤn— nen, daß er ja Ober-Befehlshaber der Pariser National— Garde haͤtte bleiben koͤnnen, wenn ihm dies gut geschienen. Das haͤtte die Kammer dem General erwiedern konnen, wenn er sich beklagt haͤtte; er hat es aber nicht gethan, sondern
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im Gegentheil anerkannt, daß eine so große Gewalt mit dem Geiste unserer Regierung unverträglich sey. Weher kommt jetzt hintennach der unzufriedene Ton in seinem Lebewohl? Herr von Lafayette hat Schmeichler und Rathgeber; das ist natuͤrlich, denn er hat eine große Macht; wahrscheinlich ha— ben ihm seine Rathgeber uͤber seine Unzufriedenheit die Au—
gen geoͤffnet, ihm seine Abdankung als eine Ungunst darge—
ellt und ihm, statt der Zufriedenheit, welche ein ehr envolles lbtreten zuruͤcklaßt, den Aerger, der auf eine Niederlage folgt, eingeflößt.“ . Nach Inhalt des (gestern erwahnten) Jahres-Berichts uͤber die Kriminal-, Zuchtpolizei- und einfache polizeiliche Rechtspflege im Laufe des Jahres 1829, haben die Assisen— hoöͤfe in diesem Zeitraume 6160 Urtheile gesprochen, wo— von 5506 kontradiktorisch und 654 in contumaciam. Im Vergleiche zu 1828 ergiebt sich hier ein Minus von 235. Von jenen 5506 kontradiktorischen Urtheilen bezogen sich 4141 auf Attentate gegen das Eigenthum und 1356, auf Atten— tate gegen Personen. Die Zahl der Angeschuldigten im Ver— gleiche zu der gesammten Bevoͤlkerung hat sich vermindert. Im Jahre 1828 kam durchschnittlich 1 Angeklagter auf 4307 Einwohner; im Jahre 1829 nur 1 Angeklagter auf 4321. Die wenigsten Verbrechen sind im Departement des Ain, wo nur 1 Angeklagter auf 15,529 Einwohner kommt, die mei— sten dagegen, wie gewohnlich, im Departement der Seine und von Korsika veruͤbt worden; dort kam 1 Angeklagter auf 1116, hier 1 auf 1402 Einwohner. Die Gesammtzahl der er schiene⸗ nen Angeklagten belief sich auf 373; die der abwesenden auf 746. Unter senen befanden sich 5931 Maͤnner und 1442 Frauen. An— geklagte unter 16 Jahren gab es im Jahre 1828: 143, im Jahre 1829 nur 117. Unter saͤmmtlichen Angeklagten wa— ren nur 251 Ausländer; 4523 aller Angeklagten konnten we— der lesen noch schreiben; 1947 konnten es unvollkommen; 729 verstanden beides, und 170 hatten eine höoͤhere Ausbildung erhalten. Diese Letzteren gehoͤrten groͤßtentheils den Depar— tements der Ardennen, des Doubs, des Nieder- und Ober— Rheins, der Maas, der Seine und der Lozeère an. Von den oberwaͤhnten 7373 Angeklagten, die sich gestellt hatten, sind 2898 frei gesprochen und 4475 kondemnirt worden, naͤmlich 89 zur Todesstrafe, 273 zu lebenswieriger Zwangsarbeit, 1033 zur Zwangsarbeit auf Zeit, 1222 zur Retlusion, 1 zum Pranger, 2 zur buͤrgerlichen Degradation, 3 zur Verbannung, 1825 zu zuchtpolizeilichen Strafen und 27 junge Leute von weniger als 16 Jahren zur Beaufsichtigung in Zuchthäusern; in Summa 4475. Im Jahre 1825 belief diese Zahl sich auf 1037; im Jahr 1826 auf 4348; im Jahr 1827 auf 4236 und im Jahr 1828 auf 4551. Von den zum Tode Verurtheilten sind 60 hingerich—⸗ tet worden. Unter den Freigesprochenen waren verhaͤltnißmaͤßig mehr Frauen als Maͤnner, naͤmlich dort 43 vom 100, hier nur 38 vom 100. — Die Zuchtpolizeigerichte haben sich im Jahre 1829 mit 117,859 Untersuchungs-Sachen beschaͤf— tigt, worin 176,227 Personen implicirt waren, was ein Plus von 1400 Sachen und 3927 Angeschuldigten im Ver— gleich zu 1828 ergiebt, das groͤßtentheils durch die Vermeh— rung des Forstfrevels veranlaßt worden ist. Von den Ange— schuldigten wurden 150,643 kondemnirt und 25,584 freige— sprochen. Fuͤr Preßvergehen wurden 47 Individuen mit Geldbußen und 83 mit Geldbuße und Haft belegt. Die Zahl der Bankerotte belief sich auf 1659, wovon sich 500 im Seine⸗Departement, 163 im Departement der niedern Seine, 87 in dem der Gironde und 54 in dem des Rhone ereigne— ten, so daß diese 4 Departements, in denen freilich auch die groͤßten Handelsplätze liegen, allein fast die Haͤlfte der aus— gebrochenen Bankerotte darbieten. In 3 Departements, de— nen der niedern Alpen, der Ost-Pyrenaen und der Vienne,
haben gar keine Bankerotte stattgefunden. Dle Zahl der
ruͤckfaͤlligen Verbrecher steigt mit jedem Jahre, sie betrug im Jahre 826: 756, im Jahre 1827: 893, im Jahre 1828: 1182, und im Jahre 1829: 1334. — Die Polizeigerichte haben im J. 1829: 96,946 einfach polizeiliche Gegenstaͤnde zu erledigen gehabt; 135,984 Individuen waren darin implieirt; darunter sind 20,461 freigesprochen, 108,705 zur Geldbuße und 5382 zur Gefaͤngnißstrafe verurtheilt worden. — Zur Erledigung der Kriminal-Rechtsfaͤlle haben die Assisenhoͤfe 375 Sessionen halten muͤssen, die zusammen 3948 Tage ge— dauert haben; es wurden dabet 48,700 Zeugen verhoͤrt; ge⸗ gen 1128 Erkenntnisse wurde Cassation eingelegt; jedoch nur 55 wurden ganz oder theilweise annullirt.
Laut Beschlusses des Ministers des Innern wer— den 39 der unter der vorigen Regierung wegen politischer Vergehen Verurtheilten, deren Subsistenzmittel ganz erschoͤpft waren, eine monatliche Geld-Unterstuͤtzung erhalten, bis die Regierung sie ihren Kenntnissen gemäß angestellt haben wird.
Der Erzbischof von Toledo, Kardinal Inguanzo de Ri—
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bera, ist am sten Dezember auf seiner Reise nach Rom durch Bayonne gekommen.
Aus Toulon vom 28. Dezember wird gemeldet: „Die Korvette „la Bayonnaise“ und die Brigg „la Desirée“ sind aus Algier, das sie am 19. Dezember verlassen, mit mehre— ren Offizieren der Armee und Kanonen hier angekommen. Das erstere Schiff brachte Depeschen mit, die sogleich durch Estafette nach Paris weiter befoͤrdert wurden. Ueber den Inhalt derselben verlautet Folgendes: General Clausel ver— langt unbeschraͤnkte Vollmachten in seinem Verfahren gegen die Insurgenten von Oran, die neuerlich durch die Unter— thanen des Kaisers von Marokko zum Aufstande bewogen worden sind. Der Bey von Oran, der sich gegen die Vor— wuͤrfe, die ihm bei dieser Gelegenheit gemacht werden köoͤn— nen, decken und das Gewitter, das ihn treffen koͤnnte, von sich abwenden und auf unsere Truppen leiten will, hat den General Clausel um eine Verstaͤrkung zu den 500 Mann er— sucht, die bereits die Befestigungen von Oran besetzt halten. Der Ober-Befehlshaber hat das 21ste Linien⸗Regiment, un⸗ ter den Befehlen des Generals Danremont, auf den Dampf— schiffen „Sphinx,“ „Souffleur,“ der Fregatte „Armide“ und andern Trans port-Schiffen schleunig nach Oran abge⸗ schickt, um den dortigen Aufruhr im Keime zu ersticken. — Die zweite, nach Mediah abgeschickte Expedition ist dort von
den Einwohnern und den Behoͤrden sehr gut aufgenommen
worden; die Kabylen, die mehrere Versuche gemacht hatten, die kleine in Mediah zuruͤckgelassene Franzoͤsische Garnison zu uͤberrumpeln, hatten sich bei Annäherung der zweiten Ex— pedition ins Gebirge zerstreut. Es ist beschlossen, die Gar— nison von Mediah zu verdoppeln.“
Frau von Genlis hinterläßt nur eine Tochter, die Graͤ— fin von Valence.
Aus dem Constitutionnel, nach dem wir vor einigen Ta— gen die Verhandlungen der Deputirten⸗Kammer vom 30. Dez. geben mußten, indem die uͤbrigen Pariser Zeitungen vom 31 sten auf dem gewoͤhnlichen Wege ausgeblieben waren, ist ein er— heblicher Fehler in das Blatt der Staats-Zeitung vom Sten Januar uͤbergegangen. Am Schlusse der Rede des Ministers der auswaͤrtigen Angelegenheiten (S. 60) muß es naͤmlich nicht heißen: „die freie Schifffahrt der Meere“, sondern: „die freie Fluß-Schifffahrt ist ein Princip, welches Frankreich proklamirt hat, und dem es Achtung zu verschaffen wissen wird.“ .
Großbritanien und Irland.
London, 31. Dez. Im Westende der Stadt geht das Geruͤcht von einer Aufloͤsung des Parlaments im kommenden Februar. Nach Einigen wuͤrde diese Aufloͤsung erfolgen, noch ehe die Minister ihren Reform-Plan vor das Haus brachten; nach Anderen aber wollten sie es mit dem Plane erst bei diesem Parlamente versuchen und nicht eher, als wenn sie damit nicht durchkaͤmen, ihre Zuflucht zu einer Auf— loͤsung nehmen. Die letztere Meinung stimmt ganz mit der neulichen Erklärung von Sir James Graham im Unterhause uͤberein. Wohlunterrichtete glauben jedoch, eine Aufloͤsung des Hauses duͤrfte jedenfalls erfolgen; denn gesetzt auch, das— selbe nhme die von den Ministern vorgeschlagenen Maaß— regeln zu einer Reform an, so koͤnnte es nicht wohl laͤnger zusammenbleiben, nachdem es fuͤr seine eigne Inkompetenz einmal votirt hätte.
Der heutigen Times nach, waͤre der Reform-Plan der Minister noch nicht beendigt, da dessen Vorbereitung laͤngere Zeit als einen Monat beduͤrfe, und eben so wenig an eine unbedingte Umgestaltung des Parlaments zu denken.
Die Rekrutirung im Koͤnigreiche scheint gegenwartig das dringendste Geschaͤft zu seyn; die desfallsigen Instructionen sind ungewoͤhnlich genau und beziehen . diesmal nicht bloß auf Maße, Alter und Gesundhelt, sondern auch auf den Charakter der anzuwerbenden neuen Mannschaft. 3 bereitet uns die gestrige Hof-Zeitung auf einen Aufruf der Miliz im Koͤnigreiche vor. Die Stoͤrung der großen Volks⸗ prozession in Dublin wird natuͤrlich bei den Katholiken Miß⸗ vergnuͤgen erregen, und nicht ohne Grund fuͤrchtet man, daß naͤchstens Truppen ⸗Verstaͤrkungen in Irland noͤthig seyn duͤrf⸗ ten. In allen Irlaͤndischen Provinzial-Blaͤttern liest man jetzt Berichte uͤber dort aller Orten stattgefundene oͤffentliche Versammlungen zu Gunsten der Aufhebung der Union. Diese Volksmaaßregel macht, selbst nach der Tim es, mit jedem Tage groͤßere Fortschritte und gewinnt immer mehr Anhaͤnger.
Der Bildhauer Herr Chantrey hat eine Bronze⸗Statue des verewigten Koͤnigs fuͤr die Stadt Edinburg vollendet und der hieruͤber gemachten Anzeige an genannte Stadt das Anerbieten eines von ihm unentgeltlich zu liefernden Fußge—