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sten Enthusiasmus aufgenommen wurde. Nach dem Pro— loge ward im Parterre von einer Anzahl junger Maͤnner ein Lied zur Bewillkommnung JJ. KK. 3 abgesungen und vom Publikum gleichfalls mit lautem Beifall begleitet. Sodann ward die Oper Don Juan gegeben. JJ. KK. HH. nebst Hochdero Gefolge wohnten dieser Vorstellung bis zu Ende bei und verließen unter wiederholtem Lebehoch der Ver— sammlung erst nach 9 Uhr das Haus. — Die Besorgnisse, welche wegen wines moglichen Korn— mangels hin und wieder stattfanden, koͤnnen jetzt als voͤllig beseitigt betrachtet werden. In den Provinzen Brandenburg, , Preußen, Posen und Sachsen ist von dergleichen esorgnissen uͤberhaupt kaum die Rede gewesen, da die Ernte des vorigen Jahres und die aus fruheren Ernten herruͤhren— den Vorraͤthe dieser Provinzen selbst noch Getreide⸗Ausfuͤhr gestatten. Einige Gegenden von Ober-Schlesien haben aller— dings nicht ihren ganzen Bedarf erbaut. Allein was ihnen fehlen mochte, wird leicht und selbst ohne sehr bedeutende
Steigerung der Preise aus dem mittleren und niedern Theile
der Provinz beschafft werden koͤnnen. Was die belden west— lichen Provinzen anlangt, so wuͤrde man bei der in einigen
Fruchtgattungen gering ausgefallenen Ernte und der Dichtig“
keit der Bevölkerung eher Besorgnisse fuͤr einige Gegenden haben hegen koͤnnen. Allein der Rhein und die Weser, in ihrer Verbindung mit einigen der bedeutendsten Seeplätze faͤr den Kornhandel und mit der den Einwohnern dieser Pro— vinzen eigenthuͤmlichen Thätigkeit zur Herbeischaffung von Getreide⸗Vorräthen benutzt, nicht minder die hin und wieder, wo es Noth thut, eingetretene Unterstuͤtzung des Staats, beseitigen auch dort jede Furcht vor Mangel oder zu hohen Prolsen. Letztere erhalten sich auf einem Stande, welcher die Muͤhe des Landmanns belohnt, ohne dem Konsumenten zu stig zu fallen. Wenn aber die Witterung so guͤnstig fuͤr die Fruͤchte bleibt, wie sie zeither gewesen ist, da die in un— gewoͤhnlicher Ueppigkeit aufgegangenen Saaten unter einer dichten Schneedecke sicheren Schutz finden, so wird wahr— scheinlich im naͤchsten Fruͤhjahre, bei der Aussicht auf eine reichliche Ernte, ein bedeutendes Sinken der Preise eintreten.
— In Königsberg wurden im verflossenen Jahre 589 Paare getraut und 2015 Kinder (1024 Knaben und 986 Maͤdchen) geboren; es starben 2106 Personen (1083 maͤnn— lichen und 1023 weiblichen Geschlechts); es sind sonach 96 Personen mehr gestorben, als geboren. Unter den Gebornen
befinden sich 17 Paar Zwillinge und 315 uneheliche Kinder.“
— Nach den bekannt gemachten amtlichen Schiffs-Aus— und Einfuhrlisten, sind, wie die Königsberger Zeitung meldet, im abgelaufenen Jahre in Pillau eingegangen: 1031 Schiffe mit 61, 109 Last und ausgegangen 1655 Schiffe mit 64,940 Last. Unter den eingegangenen Schiffen waren: 162 Preußische, 373 Niederlaͤndische, 243 Daͤnische, 83 Eng lische, 70 Hannoͤversche, 20 Schwedische, 17 Oldenburger. In Winterlager verblieben: in Elbing 2 und in Pillau 34
chiffe. In Koͤnigsberg ist der Kiel zu einem neuen Schiffe gelegt. In Elbing steht 1 und in Pillau 2 Schiffe auf Sta— pel. Die bedeutendsten Ausfuhr Artikel waren: 160 Last Boh⸗ nen, 1527 Ctr. Borsten, 2369 L. Erbsen, J334 Ctr. Federposen, 1493 Ctr. rohe Felle, 19,;818 Ctr. Flachs Hanfheede, 458 Ctr. und 2750 Ctr. Flachsheede, 1274 Ctr. Garn, 1686 L. Gerste, 8309 L. Hafer, 141881 Ctr. Hanf, 3201 Ctr. rohe Haute, 3377 L. Leinsaamen, 298 Ctr. leinene Saͤcke, 53 10 Ctr. Lein⸗ oͤl, 25, 418 L. Roggen, 7505 L. Weizen, 141 L. Wicken. Von den eingegangenen Schiffen waren 775 mit Ballast, gz mit Stuͤckgut, 71 mit Heringen, 31 mit Salz, 18 mit Stein— . 15 mit Eisen, Theer und Pech, J mit Kalk, 2 mit Obst, 1 mit Glaswaaren und 1 mit Leinsaat beladen. Die nr gli sten Einfuhr⸗Artikel waren: 586 Ctr. Baumwolle, und Garn, 2592 Ctr. Bier, 7ä6 Ctr. Blech, 1493 Ctr. Blei, 6653 Ctr. Kaffee, 14,351 Ctr. Cichorlen, 600 Ctr. Essen⸗ und Messingdraht, 17,215 Ctr. Eisen und Eisenwaaren, 2541 Ctr. Farbehölzer, 25, 92 Tonnen Heringe, 321 Ctr. Indigo, 2.934 Ctr. Steinkohlen, 289 Ctr. kurze Waagren, 62 Etr. Pfeffer, 620 Ctr. Piment, 2020 Ctr. Her 1258 Ctr. Ro⸗ sinen und Korinthen, 3383 Ctr. Rum, 6634 Ctr. Syrup, 590 Ctr. roher und fabrizirter Taback, 1333 Etr. Thran,
Elbinger do.
M65 Ctr. Wein, 14144 Ctr. roher und fabrizirter Zucker. Der Bestand der in Königsberg am Schluß des Jahres la— gernden Waaren war: 3560 Last Weizen, 5000 Last Roggen, ß00 Last Gerste, 1500 Last Hafer, 4090 Last Bohnen, 256 Last Wicken, So0 Last Leinsaat, 5500 Stein Flachs, 70, 096 Stein Hanf, 6100 Stein Hanfheede, 24,000 Pfd. Borsten, 260 Faß Asche und 550 Faß Talg. Aus Polen und Ruß⸗ land sind stromwaͤrts in Königsberg eingegangen: 14,297 Last Getreide und Saat, 143,226 Ctr. Waaren, 39 Schiffslast Borke und 139 Schiffslast Tonnenbaͤnde.
— In Memel waren im Jahre 1829 als Winterlage verblieben 35 Schiffe, eingelaufen sind im Jahre 1830: 656 Schiffe, zusammen enthaltend 86,296 Schiffslast. Von den eingelaufenen Schiffen waren: 329 unter Englischer, 213 un— ter Preußischer, 40 unter Norwegischer, 33 unter Hannoͤver— scher, 32 unter Hollaͤndischer, 21 unter Daͤnischer, 14 unter Aldenburger Flagge. Ausgegangen sind 694 Schiffe, 81, 193
Schiffslast enthaltend. Von diesen waren beladen 515 Schiffe
mit Holz, 111 mit Getreide, 32 mit Saat, 36 mit Flachs. Winterlage haltend verblieben 32 Schiffe. Von den einge— gangenen Schiffen waren beladen 599 mit Ballast, 21 mit Salz, 11 mit Steinkohlen, 23 mit Stuͤckguͤtern, 22 mit He— ringen, 12 mit Dachpfannen, 4 mit Eisen, Theer und Pech, 1 mit Oel und Talg, und 3 als Nothhafen.
Ksnigliche Schau spiele.
Dienstag, 141. Januar. Im Schauspielhause: Der
Mann von 50 Jahren, Lustspiel in 2 Abtheilungen, von P. A. Wolff. (Neu einstudirt.) Hierauf, auf Befehl: Der Nasenstuͤber, Possenspiel in 3 Abtheilungen. Mittwoch, 12. Januar. Im Opernhause: Fidelio, Oper in 2 Abtheilungen; Musik von L. van Beethoven. (Mad. Schroͤder-Devrient: Fidelio, als Gastrolle. Fräulein von Schaͤtzel: Marzelline. Herr Devrient: Rocco.)
Im Schauspielhause: Four la continuation des débuts de Mlle. Miller et de Mlle. Aglaé: 1) Angéline, vaude- ville en 1 acte. 2) Le Roman d'une heure, comédie en 1 acte. 3) La seçconde représentation de: Le mariage impossible, vaudeville nouveau en 2 actes.
Konigstädtisches Theater. Dienstag, 11. Januar. Sylphide, das Seefraͤulein, Zauberposse mit Gesang in 2 Akten.
Berliner Börse. Den 10. Januar 1831.
Amtl. Fonds- und Geld. Cours Zettel. (Preuss. Cour.) n n , mmm mm .
S8z Ostpr. Pfandbr 4 — IF 967 Pomm. Pfandbrf. 4 102 95 Kur- u. Neum. do. 4 80 Schlesische do. 4
St. Schuld- Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Er. Engl Anl. 22 Pr. Engl. Obl. 30 Kurm.Ob.m.l.C. Neum Int. Sch. d. Berl. Stadt- Ob. Königsbg. do.
3 irh. Ce nd. 3 L. Sch. d.. u. R. h
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— Holl. vollw. Duk. 3537 Neue dito — Friedrichsd'sr. S9 Disconto ....
Dan. do. in Th. VVestpr. Pfdb. ro sshx. Pos. do.
2 g 2 . . T G e .
Auswärtige Börs en. Hamburg, 8. Januar. Oesterr. Bank- Actien incl. Div. 1035. Engl. Russ. S535. Russ. Anl. Hamb. Cert. 86. Dän. 573. Poln. pr. 31. Jan. Si.
Wien, 5. Januar. 5sproc. Metall. 965. 4proc. Sz. 2Iprec. 453. Loose zu 100 FI. 168. Part-Obsig. 11613. Bank- Actien 1055. ;
Neue ste Börsen⸗Nachrichten.
. Frankfurt a. M., 7. Jan. Oesterr. sproc. Metall. i. 915. 4proc. 803. Soz. 214proc. 467. Iproc. 193. B. Bank⸗Actien 1299. 1296. Partial⸗Obl. 11835. 1183. Loose zu 100 Fl. 176. G. Poln. Loose 421. 42.
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Gedruckt hei A. B. Hayn.
Redacteur John. Mitredaeteur Cott el.
Altgemeine
aats-Zeitung.
Preußische St
M 12.
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der Köͤnig haben dem Polizei-Wachtmei— ster Curtius zu Langenberg, im Regierungs-Bezirk Duͤssel⸗ dorf, dem Pfoͤrtner Hoch städter des Gefangenen-Hauses in Achen und dem Tageloͤhner Heinrich Eilert aus der Westen-Feldmark der Stadt Hamm das Allgemeine Ehren—
zeichen zu verleihen geruht.
Zeitungs-Nachrichten. Ausland.
Frankreich.
Deputirten-Kammer. In der Sitzung vom 3. Januar wurden die Berathungen uͤber den Gesetz-⸗Entwurf wegen Organisation der National-Garde ohne irgend eine erhebliche Debatte bis zum 103ten Artikel fortgesetzt. Die angenommenen Artikel lauten folgendermaßen: 4
„Art. 87. Wird der Stellvertreter auch fuͤr seinen Theil zum Eintrltte in ein detaschirtes Corps der Natio— nal-Garde berufen, so muß der Substituirte statt seiner einen Andern stellen oder seibst marschiren.! ;
„Art. 88. Der Substituirte ist im Falle der Deser— tion fuͤr seinen Stellvertreter verantwortlich.“
„Art. 89. Wenn ein in die gewohnliche Dienstliste
eingetragener National-Gardist sich bei einem detaschirten Corps der National-Garde einen Stellvertreter gewahlt hat, so hoͤrt er deshalb nicht auf, an dem gewoͤhnlichen Dienste der National⸗-Garde Theil zu nehmen.“
„Art. 90. Die detaschirten Corps der National⸗ Garde werden nach Infanterie-Bataillonen und fuͤr die besondern Waffen nach Schwadronen oder Compagnieen organisirt. Die Regierung kann die Bataillone in Legio— nen zusammenziehen.“ ᷣ
„Art. 96. Die Korporaäͤle und Unteroffiziere, die Seconde-Lieutenants und die Lieutenants werden von den National / Gardisten gewahlt. Doch sollen die Feldwebel, Fouriere und Ober-Quartiermeister von den Capitainen vor— geschlagen und von den Corps-Chefs ernannt werden. — Die Capitaine und hoheren Offiziere werden von dem Koͤ— nige ernannt.“ ᷣ
Der Vorschlag des Generals Demargay, auch die Ca— pitaine der Wahl der National- Gardisten zu uͤberlassen, wurde auf die Bemerkung des Berichterstatters, daß es bei der gro— ßen Anzahl disponibler Offiziere wuͤnschenswerth sey, daß die Regierung sich eintretenden Falls ihrer bedienen und sie an die Spitze der Compagnieen der detaschirten Corps stellen koͤnne, verworfen.
„Art. 92. Alle Offiziere, deren Ernennung dem Koͤ— nige zusteht, können ohne Unterschied in der National⸗ Garde, in der Armee oder unter den pensionirten Mili— tairs gewaͤhlt werden.“ ö
„Art. 93. Es konnen Grenadier- und Voltigeur— Compagnieen, so wie besondere Artillerie., Kavallerie⸗ und Sappeurs⸗Compagnieen errichtet werden, sobald der Koͤnig es fuͤr angemessen haͤlt.“
Ar t. 94. Jedes Bataillon von 500 Leuten erhaͤlt eine Fahne, die den Namen des Departements angiebt, von dem das Bataillon gestellt worden ist.“ .
„Art. 95. Sobald detaschirte Corps der National— Garde organistrt worden, sind sie der militairischen Dis— ciplin unterworfen. — In dem Falle jedoch, wo ein Na⸗ tional⸗Gardist sich weigert, der an ihn ergangenen Auffor⸗
Berlin, Mittwoch den 12ten Januar
1831.
derung zu genuͤgen, soll er nur mit einer Gefaͤngniß-Strafe von hoͤchstens 2 Jahren und, wenn er sein Corps ohne Erlaubniß, jedoch nicht im Angesichte des Feindes, verlaͤßt, mit einer Gefaͤngniß-Strafe von hoͤchstens 3 Jahren be— straft werden.“
„Art. 96. Die detaschirten Corps der National— Garde, als Huͤlfs-Truppen der Armee, werden, was den Sold und die Natural-Lieferungen betrifft, der Linie gleich— gestellt. — Eine Koͤnigliche Verordnung soll die Zahl der Gehalte und den Betrag der Neben-⸗Einnahmen uaͤher be— stimmen. — Die Offiziere, Unteroffiziere und Gemeinen, die eine Pension beziehen, kumuliren dieselbe fuͤr die Dauer ihres Dienstes mit dem Aktivitäͤts-Solde desjenigen Gra—
des, den sie in den detaschirten Corps der National⸗Garde erhalten haben.“
„Art. 97. Die Uniform und die Unterscheidungs— Zeichen der detaschirten Corps sollen dieselben seyn, als diejenigen der National⸗-Garde im gewohnlichen Dienste. — Die Regierung liefert denjenigen National-Gardisten, die nicht bewaffnet und equipirt sind, auch solches aus eigenen Mitteln nicht bewerkstelligen koͤnnen, die erforderlichen Be⸗ waffnungs- und Equipirungs-Gegenstände.“
„Art. 93. Die detaschirten Corps der National— Garde haben mit den Linien-Truppen gleiche Rechte auf die militairischen Ehrenbezeigungen und Belohnungen.“
„Art. 99. Ueber die Organisation der Bataillone und Compagnieen, die Zahl und den Grad der Offiziere, die Zusammenstellung und Einsetzung der Verwaltungs— Raäͤthe soll mittelst Königl. Verordnungen verfuͤgt werden.“
Nach diesem Artikel, womit der urspruͤngliche zweite Ge— setz- Entwurf uͤber die mobile National-Garde schließt, trat Hr. Jsambert mit 4Zusatz⸗Artikeln hervor, um die Dienst⸗ leistungen der detaschirten Corps der National-Garde in festen
BPlaͤtzen naͤher zu bestimmen. Namentlich verlangte er, daß
eine offene Stadt niemals, eine Festung aber nur dann erst sollte in Belagerungs-Zustand erklaͤrt werden durfen, wenn der Feind sie mindestens in einer Entfernung von 1809 Toisen eingeschlossen habe. Auf die Bemerkung des Koͤnigl. Com— missairs, Hrn. Allent, daß die Faͤlle, in welchen ein Platz
in Belagerungs-Zustand zu erklären sey, aus mehreren Ge—
setzen und Verordnungen naͤher hervorgingen, und daß die National-Garde in dieser Beziehung denselben Regeln, wie die Linien-Truppen, unterworfen seyn muͤsse, wurden jedoch saͤmmtliche Amendements des Hrn. Isambert verworfen, und die Versammlung ging zu dem urspruͤnglichen dritten Gesetz⸗ Entwurfe uͤber die Disciplin der National⸗Garde uͤber. Der erste Artikel wurde annullirt, und die drei naͤchstfolgenden gin⸗ gen in nachstehender Abfassung durch:
„Art. 100. Der Dienstordnung halber wird bei je⸗ der Compagnie ein von dem Capitain unterzeichnetes Re⸗ gister angelegt, welches die Tage angiebt, an welchen jeder National⸗Gardist einen Dienst verrichtet hat.“
„Art. 101. In den Gemeinden, wo die National— Garde in ein Bataillon an gn mn, worden ist, haͤlt auch der Regiments-Adjutant fuͤr jede . eine Liste von den Leuten, die täglich aus seinem Bataillon kommandirt werden. Diese Liste dient dazu, die Com— pagnie⸗Listen zu kontrolliren.“
„Art. 1652. Jeder National-Gardist, der zu irgend einem Dienste kommandirt wird, muß gehorchen, unter Vorbehalt einer Beschwerde bei dem Commandeur, insofern er dazu Anlaß zu haben glaubt.“
Der ganze Rest des Gesetz-Entwurfes, welcher von den durch die Disciplinar-Raͤthe zuzuerkennenden Strafen, so wie von dem ganzen gerichtlichen Verfahren, handelt, wurde auf den Vorschlag des Generals Brenier noch einmal an die Kommission verwiesen. Da der Berichterstatter erklaͤrte, daß die Kommission mit der Umschmelzung dieser letzten Be⸗