1831 / 14 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

e * s ł 2 2 * ö /

*

.

—— X

——

m / . . . .

der oͤffentliche

1

Stellung aufgeopfert, in der ich nuͤtzlich seyn kann. Ich habe nicht geglaubt, es thun zu duͤrfen, und habe gesehen, daß alle Menschen, deren Meinung von einigem Gewichte fuͤr mich ist, mein Benehmen gebilligt haben.“

Der Gesandte des Bey von Tripolis, Hadschi Mahmnd, ist hier angekommen. ;

In Marseille ist der General Loverdo zugleich mit dem Bey von Titeri und 300 Mann vom Ingenieur⸗Corps an— gekommen; er bringt zwei den Arabern im Treffen bei Be— lida abgenommene Fahnen mit.

Dem Courrier frangais zufolge kehren der General— Lieutenant Boyer und die General-⸗Majore Achard, Damre— mont, v. Uzer und Hurel aus Afrika zuruͤck, während der General Lieutenant Delort und die General⸗Majore Cassan und Danleon dort bleiben. General Clausel wird, wie die— ses Blatt wissen will, mit der letzten Abtheilung der zuruͤck— kehrenden Truppen zuruͤckkommen'

Der Semaphore de Marseille, welcher in seinem vorletzten Blatte meldete, der groͤßte Theil der Expeditions⸗ Armee sey aus Algier nach Frarkkreich zuruͤckberufen, enthaͤlt in seiner neuesten Nummer Folgendes: „Ein Stabs⸗Offizler der Afrikanischen Armee, der Algier am 27. Dez. verlassen hat und in 63 Stunden in der hlesigen Quarantaine angekom⸗ men ist, versichert, daß kein bestimmter Befehl zur Rückkehr eines Theils der Armee nach Frankreich ertheilt worden sey.“

Der Ingenieur-Capitain Chabaud-Latbur und der Lüeu— tenant vom Generalstabe, Duchatel, die vor kurzem aus Algier zuruͤckgekehrt, sind zu Mitgliedern der Ehren-Legion ernannt worden.

Im Memorial bordelais liest man folgenden von Heinrich Fonfrode unterzeichneten Artikel: „Einige Blaͤtter der Hauptstadt ziehen aus Gruͤnden, die sich leicht errathen lassen, mit der bittersten Sprache unablaͤssig gegen die angeb— liche Absztzung los, welche die Deputirten-Kammer gegen den General Tafahette ausgesprochen haben soll. Diese strafbaren Behauptungen koͤnnen die Wirkung haben, die Natsohal— Garden aufzureizen und sie zu bewegen, die Umtriebe der Unruhestifter zu dulben, welche gern dem Eigensinn einer stuͤrmischen Demokratie die Oberhand uͤber die Regierung des Koͤnigs und der Kammern verschaffen mochten. Ich glaube daher, die Pflicht eines guten Franzosen zu erfuͤllen, indem ich den Ungrund dieser Vorwürfe darthue. Die Kammer hat die Stelle elnes Oöer-Befehlshabers der National ⸗Garde aufgehoben; die Deputirten handelten durch diesen Beschluß den Gesetzen, der Verfassung und der Freiheit gemaͤß. Der Ober⸗Befehl der NationalGarden Frankreichs kann nicht den Handen eines einzigen Mannes anvertraut werden. Dleser Mann wuͤrde dann mehr seyn, als der Koͤnig selbst. Die National, Garde jedes Orts muß unter den, Befehlen der Municipal-Behoͤrde stehen. Gehorchten die National— Garden Frankreichs einem in Paris lebenden Ober-Befehls— haber, so wuͤrde dieser General ganz allein alle Gemeinden des Koͤnigreichs beherrschen. Unser ganzes Munteipal⸗System waͤre zerstoͤrt, und es wurde unmoͤglich seyn, ein neues zu er— richten. Die Deputirten⸗ Kammer hat daher den wahren Principien der Freiheit gemaͤß gehantelc; die Verleumder derselben verfahren dagegen nach den Grundsaͤtzen des Des— potismus. Herr v. Lafayette war Befehlehaber der Pariser National Garde; diesen Titel hat ihm Niemand genommen, Als nur er selbst. Der König hat Alles,* was die Königliche Wuͤrde gestattete, gethan, um ihn zu be— wegen, dieses Kommando zu behalten; Herr von Lafa— hette beharrte bei seiner Weigerung. Er ist nicht mehr Ober— Befehlshaber der Franzoͤsischen National-Garden, weil ein solcher in einem freien Staate nicht vorhanden seyn kann; er kommandirt nicht mehr die Pariser National-⸗Garde, weil er nicht will. Was die Wirkung dieser Nachricht auf die Franzoͤsischen National- Garden betrifft, so hat die Regie⸗ kung nichts davon zu befürchten. Dem constitutionnellen Throne Ludwig Philipp's und der Regierung der beiden Kammern ergeben, werden die Departements stets nur die regelmaͤßigen Akte dieser von der Charte gegruͤndeten hohen Staatsgewalten als Gesetze anerkennen. Jede Volksbewe— gung gegen den König und die Kammern wird im voraus von Teng Frankreich verabscheut und desavouirt. Jede in unserer Verfassung, im Wahl-⸗System, in der Pairschaft ohne die freie und regelmaͤßige Mitwirkung des Königs und der Kammern vorgenommene Veranderung wuͤrde als nicht geschehen betrachtet werden. Wir wuͤrden den Urhebern der vom Volke ausgehenden Staaesstreiche die Steuern ver— weigern, wie wir sie Herrn von Polignac verweigert haben; Haß warde sie um so gerechter treffen, als je— ner nur die absolute Gewalt kompromittirt hat, unsere po⸗

14

selbst in Gefahr bringen wuͤrden. Dies sind die Gesinnun⸗ gen der Bordeauxer und der Bewohner des Gironde De⸗ partements; sie wuͤrden noͤthigenfalls dieselben mit ihren Stimmen und ihren Waffen unterstuͤtzen.“

Der General Gaudin, ehemaliges Konvents⸗Mitglied, ist, 86 Jahr alt, auf seinem Landsitze gestorben.

Großbritanien und Irland.

London, 4. Jan. Die Repraͤsentanten der fuͤnf großen Maͤchte hielten heute wieder eine Konferenz uͤber die Belgi— schen Angelegenheiten.

„Die Marquise von Anglesea und ihre Familie werden nicht nach Irland gehen, sondern in England bleiben und naͤchstens nach ihrem schöͤnen Landsitze in Wales abreisen.

Herr Alexander Baring hat sich von den Geschaͤften sei⸗ nes Handelshauses zuruͤckgezogen, wie es heißt, zum Behufe seiner erwarteten Erhebung 'in den Pairsstand.

Man hat sich sehr bemuͤht, Lord Cochrane seinen vori— gen Rang in der Marine wiederzugeben; allein, wie man hoͤrt, soll eine erlauchte Person zuvor auf eine Aufklärung des Betragens des edlen Lords bei verschiedenen Gelegenhei— ten bestehen.

Die Hof-Zeitung meldet jetzt die Erwählung des Herrn Henry Hunt zum Parlaments⸗Mitgliede fur Preston.

An der hiesigen Boͤrse geht allgemein das Geruͤcht, daß von Terceira aus eine Lan dung in Portugal beabsichtigt werde, und daß zu diesem Zwecke berests eine kleine Anleihe zu Stande gekommen sey. Etwas Gewisses daruͤber ist jedoch nicht bekannt.

Nieder lande.

Aus dem Haag, q8z. Jan. Durch Koͤnigl. Beschluß vom 5ten d. M. ist, in Uebereinstimmung mit der bereits den Generalstaaten bei Eroͤffnung ihrer letzten Session ge— schehenen Mittheilung, die Einfuͤhrung der neuen Gesetzbuͤ— cher, so wie der Gerschts— Ordnung, dle auf den 1sten Febr. d. J festgesetzt war, „da der in den suͤdlichen Provinzen ausgebrochene Aufstand diese Einfuͤhrung um die festge setzte . unmoͤglich macht“, auf unhestimmte Zeit aufgeschoben worden.

Seitdem der letzte vom 2bsten Dez. datirte Bericht des General-Major Dihbets hierher gekommen, sind keine neue Nachrichten von diesem Oberbefehlshaber der Festung Mastricht beim Krieges-Departement eingegangen. Die StaatsCourant berichtet:

„Seit einigen Ta—⸗— gen hat man wenig von Bewegungen der Insurgenten an

den Graänzen von Nord-Brabant gehoͤrt. Der in Putten

befindlich gewesene Posten hatte sich auf ein paar Tage von

dort entfernt, um von dem sogenannten General van der Smissen inspicirt zu werden. Saͤmmtliche in Capellen ver⸗ sammelte Truppen belaufen sich auf ungefaͤhr 250 Mann, von denen zwei Drittel fast unbekleidet sind und auf Holz⸗ pantinen gehen. Am 4ten d. Abends spaͤt kam in Antwer— pen der Befehl an, saͤmmtliche Truppen, uͤber welche verfuͤgt werden konnte, mit moöͤglschster Eile nach der Seite von Ma— stricht abzusenden. 2506 3000 Mann sollen sich darauf in Marsch gesetzt haben. In Esschen soll uͤbrigens eine aus sechs Stuͤcken Geschuͤtz bestehende Artillerie⸗Verstaͤrkung an⸗ gekommen seyn.“

. Dasselbe Blatt enthaͤlt noch zwei andere Berichte, in denen nachgewiesen wird, daß die Koͤniglichen Truppen uberall die Waffenruhe auf das strengste beobachtet haben, und daß es immer die Insurgenten Feyen, die Anlaß zu Feindseligkeiten gäben. Der erste dieser Berichte bezieht sich auf die (bereits unter „Antwerpen“ gemeldete) Thatsache, daß General Chassé Befehl gegeben habe, die von dem kom⸗

pulaͤren Polignacs aber bie heiligen Principfen der Freiheit

mandirenden Offizier des Forts Burght angeordnete Maaß— regel zur Unfahrbarmachung des Dammes zwischen Burght und Zwyndrecht zuruͤckzunehmen und den Weg wieder her— zustellen; dies habe der General gethan, um selbst den Schein zug vermeiden, als werde von den Hollaͤndern die Waffen— ruhe im geringsten uͤbertreten. Der andere Bericht bezieht sich auf das von Belgischen Blaͤttern verbreitete Geruͤcht, als hatten die Hollaͤnder einen Einfall in Ost-Flandern von Staats-Flandern aus versucht; diesem Geruͤchte habe nichts weiter zum Grunde gelegen, als daß in Staats⸗Flandern eine Rekognoscirung nach einigen Belglern stattgefunden, die sich im diesseitigen Gebiete Erpressungen erlaubten; die von Aardenburg ausgezogenen Köntgi. Truppen haͤtten jedoch da— bet die Gränze von Ost-Flandern nicht uͤberschritten. 10 Die Haarlemsche Courant meldet in einem Schrei⸗ ben gus der Nähe von Mastricht vom 3. Jan.: „Die Bel— gier stehen, 12,000 Mann stark, von denen die meisten ohne

Beilage

115

e sich befinden und das Ansehen von Landstreichern ha— ee n,, Aus der Festung wird sowohl am Tage als bei Nacht mit grobem Geschuͤtz gefeuert, um die Haͤuser auf den Straßen nach Achen, Falkenberg und Eysden, welche sich in der Festungs-Linie befinden, zu vernichten. Dles scheint nun auch bereits zu Stande gebracht zu seyn. Es heißt, daß der wackere Befehlshaber der Festung innerhalb derselben ein geährliches Komplott entdeckt habe, und daß darauf ein Advokat, Namens Manselle, festgenommen wor— den sey. Die Belgier haben eine Anzahl Pferde requirirt, um Geschuͤtz aus Luͤttich und Namur zu holen; sie betragen sich so schlecht, daß vlele Bauern mit ihrem Vieh nach dem Preußischen gefluͤchtet sind und ihre leeren Wohnungen dem Gesindel preisgeben. Die Lebensmittel werden in der Naͤhe der Festung sehr knapp, und die Mundbeduͤrfnisse für die Truppen werden taglich 6 7 Stunden weit in der Umge— gend requirirt. Hier glaubt man nicht, daß fuͤr Mastricht Gefahr zu befuͤrchten sey. Die Besatzung ist auf vier Mo— nate mit allem Noͤthigen versehen; die Einwohner werden im Zaume gehalten, indem man sie auf das Schicksal Ant werpens hinweist. Einem Geruͤchte zufolge, ist Dame am 2. Jan. nach dem Kempenland (Campine) wieder aufgebrochen, nachdem die Nachricht eingegangen war, daß dort wiederum ein Besuch des Herzogs von Sach sen-Weimar erwartet werde.“

Bruͤssel, 8. Jan. Dem Kongresse wurden gestern zwei Bittschriften, von den Offizieren der Buͤrgergarde und von denen der Armee, überreicht, in welchen um die Erwaͤhlung eines Staats-Oberhauptes nachgesucht wird. Beide wurden auf Verlangen vorgelesen; einer dritten Bittschrist, worin 32 Einwohner von Mons darum nachsuchen, daß die Belgi— sche Krone dem Koͤnige Ludwig Philipp angeboten werde, wurde jedoch diese ebenfalls in Antrag gebrachte Verguͤnstigung nicht zu Theil. Hr. Raikem erstattete zunäͤchst den Vericht. der Central-Section uͤber denjenigen Titel der neuen Verfassung, der vom Staats-Oberhaupte und von der Thronfolge han— delt; Haupthestimmungen darin sind, daß die Frauen von der Thronfolge ausgeschlossen bleiben, und daß das Staats Oberhaupt ohne Zustimmung von zwei Dritteln saͤmmtlicher Mitglieder beider Kammern keine zweite Krone aunehmen dürfe. Den Bericht der Central-Section hinsichtlich des von Herrn C. Rodenbach gestellten Antrages auf die Wahl eines Staats-Oberhauptes, erstattete ebenfalls Herr Raikem. Folgendes ist der Inhalt desselben: „Zuvoͤrderst will ich eine Analyse der in den verschiedenen Sectio⸗ nen aufgestellten Meinungen geben. Mehrere Sectionen haben sich zunaͤchst gefragt, ob eine Dringlichkeit vorhanden sey, sich mit dem Vorschlage des Herrn Rodenbach zu be— schaͤftigen. Die Frage ist bejahend entschieden worden, weil man es fuͤr nothwendig erachtete, die Elemente zu sammeln, die dazu dienen konnten, den Kongreß uͤber die zu treffende Wahl aufzuklären. Saͤmmtliche Sectionen sind uͤberdies der Meinung gewesen, daß das Interesse des Belgischen Volks der einzige Leitfaden bei dieser ernsten Frage seyn muͤsse. Mehrere haben sich bei der Untersuchung aufgehalten, ob es besser seyn wuͤrde, einen einheimischen oder einen auswaͤrti⸗ gen Fuͤrsten zu erwaͤhlen. Die zehnte Section hat förmlich entschieden, daß man sich uͤber diesen Punkt noch nicht ent— schließen duͤrfe; daß es vielmehr noͤthig sey, sich vorher all— gemeine Belehrungen uͤber die Vortheile zu verschaffen, wel— che die Erwaͤhiung dieses oder jenes Fuͤrsten darbieten wuͤrde, um unsere Unabhängigkeit, so wie das Gedeihen unseres Han⸗ dels und Gewerbfleißes zu sichern. Fast alle andere Sectio⸗ nen haben sich fuͤr einen fremden Fuͤrsten ausgesprochen; sie waren der Meinunz, daß elne solche Wahl unseren In keressen sowohl nach innen als nach außen mehr zusagen würde. Nur in zwel Sectionen war man n . Meinung. Nach⸗ dem sich also die große Mehrheit für die Wahl eines frem— den Fuͤrsten ausgesprochen, ist die Frage entstanden, welcher Prinz wurde fuͤr Belglen der annehmlichste seyn? In dieser Hinsicht hat die Mehrheit entschieden, daß man sich vorerst mit den benachbarten Maͤchten in Verbindung setzen muͤsse, um ihre Gesinnungen uͤber diesen 1 ennen zu ler nen, so wie zu erfahren, welcher Prinz uns die meisten Vertheile zu bringen hatte. Eine Seton hat vorge—

chlagen, unseren bereits bel den Maͤchten beglaubigten Gesandten Kommissar ien beizugeben, die vom Kougresse di⸗ rekt erwählt und beauftragt werden sollen, im Verein mit unseren Gesandten alle nöthige Nachforschungen anzustellen.

Andere

Sectionen waren der Meinung, daß diefe außeror⸗

y Minderjähriger wäre. Eine Section meinte es wuͤrde in diesem Falle gut seyn, eine aus drei Mitgliedern bestehende Regent schaft zu errichten. Eine andere dachte, die Regentschaft muͤßte von einem Einzigen gefuͤhrt werden. Wieder eine an— dere wollte, daß man dem Minderjährigen einen Vormund und einen Gouverneur, die beide vom Kongreß zu ernennen waren, geben muͤßte. Die Central-Section ist der Mei— nung, daß es nicht angemessen seyn wuͤrde, die vom Kou⸗ gresse zu ernennenden Kommissarien den dip lomatischen Ge⸗ sandten, die wir bereits besitzen, beizugeben. Sie bil— ligt vielmehr die Maaßregel, diese Kommissarien aus— schließlich im Namen des National-Kongresses abzusenden, sie jedoch zu beanftragen, sich dabei mit der provisorischen Regierung und ihren Gesandten zu verstaäͤndigen. Die Kom— missarien sollen ihre besonderen Instructionen vom Kongreß erhalten, und zwar von einer permanenten, aus zehn Mit— gliedern gebildeten Kommission. Jede Section soll durch das Skrutinium ein Mitglied fuͤr diese Kommission ernen⸗ nen, die sich auf dieselbe Weise, wie die anderen Kommissio— nen, mit der Versammlung in Verbindung setzen soll. Dem⸗ nach hat die Central-Section die Ehre, dem Kongresse in Vorschlag zu bringen: 1) in der gegenwartigen Sitzung vier Kommissarien zu erwaͤhlen; 2) zwei davon nach London und zwei nach Paris zu senden; 3) sie speziell damit zu beauf— tragen, alle in Bezug auf die Erwaͤhlung des Belgischen Staats-Oberhauptes noͤthige Erkundigungen einzuziehen; 4) endlich eine permanente Kommission von zehn Mitgliedern zu errichten.“ Mehrere Mitglieder waren der Meinung, daß man sich uͤber diese wichtigen Punkte nicht so rasch ent— scheiden koͤnne, und so wurde die Berathung daruͤber auf Dienstag den 11. Jan. ausgesetzt. Ein Antrag des Hrn. van Meenen auf strenge Bestrafung aller Umtriebe, zur Einfuͤhrung einer andern Regierungsform, als die bestehende, jedoch mit Amnestie⸗ Bewilligung fuͤr alle Umtriebe bis zum 6 Jan., wurde einer Kommission zur Unter suchung uͤber⸗ wiesen. fen Antwerpen wird gemeldet, daß gestern an der dortigen Boͤrse eine Bittschrift an den Kongreß, u Gunsten der Erwählung des Prinzen von Oranien, eirkulirt habe. Mehrere Kaufleute hatten sie bereits unterzeichnet, als sie löͤtzlich von einem Manne in die Tasche gesteckt wurde. Dee ze wurde oͤffentlich agg ht es ergab sich jedoch, daß er selbst der Urheber der Bittschrift gewesen, und erst jetzt unterrichtet worden sey, daß er sich durch Auslegung derselben eine den Kongreß⸗Beschluͤssen zuwiderlaufende Hand⸗ lung begangen habe. t 9 Dem Journal de la Belgique zufolge, will err Foppin die interlmistisch übernommenen Functionen eines Gouverneurs von Suͤd⸗Brabant wieder abgeben. ; In Gent war dieser Tage das Geruͤcht verbreitet, daß die Citadelle in Belagerungs-Zustand gesetzt werde. Dem liegt jedoch angeblich, nach hieslgen Blättern, nichts weiter zum Grunde, als eine Verdoppelung der Vorsichts

Maaßregeln, die nothwendig waͤren, weil sich der Feind nur

drei Stunden weit entfernt von der Stadt befinde.

Lüttich, 8. Jan. Dle Garnison von Mastricht machte ; estern einen Ausfall. Hiesige Blätter, die dieses melden, . nichts weiter hinzu, als daß die Hollander nur bis zu einer kurzen Strecke außerhalb der Festung gekommen seyen.

Deutscchlan d.

Munchen, 8. Jan. Die hiesige Zeitung enthaͤlt Fol⸗ gendes aus Z weldr c en vom 1. Jan.: „Nach dem Con⸗