. F . ö . Hö . Kö k 53 1 k . 5 9 1 1 . ; 4 Kö 81 1 J 7 4 ö — 1 1 1 6 — 1 16 ĩ J K 4 1. . ö . 21 ö . * ö 1 11 ö . J ; 26 . ö 1 ö 51 ö K * 1 . * . 4 ö 6 / . 1 8 ö. Kö ö. K * 1 16 . k 1614. un . H 12 . . 1 1 ö — * 1 H 1. 1 . 6 . 6 3 K. Kw 1 . ö . . 71 K 1 H 1 ö. * 1 1 kö . 1 . . 1 . 1 ö H Kö . 11 1 k — . . . ö Hö . 1 Kö Hö ö 6 1 Hö H I
.
428
la diplomatique srangais de 1792 3 1315, und diese Worte, dem ünternechmen von solcher Seite her das groͤßte Anschen und die maͤchtigste Empfehlung verleihend, sind mit gutem Fug als Titel-Aufschrift jedes Bandes treulich wiederholt. Indem Herr Bignon aber gleichsam verpflichtet ist, im Sinne und zu Gun⸗ sten Napoleons zu schreiben, so weiß er doch sehr wohl zu un— terscheiden, was der persoͤnliche Mensch im bestimmten Lebens— augenblicke einseitig oder ungebuͤhrlich verlangen moöͤchte, und was der Geist eines Helden im Zusammenhange seiner Erschei⸗ nungen ansprechen kann. Er hat seine Aufgabe durchaus im letz— tern Sinne gefaßt; seinen Helden stellt er mit Neigung dar, er zeigt ihn im besten Lichte, aber er ist deshalb kein Schmeichler e dl n, er tadelt ihn, wo es noͤthig scheint, und indem er man⸗ che Schwaͤchen und Fehler preis giebt, behaͤlt er um so sicherer die Groͤße , n,, Hiernach duͤrfen wir freilich glauben, daß Napoleon selbst mit dieser Arbeit, wenn er sie erlebt haͤtte, wenig zufrieden seyn wuͤrde, denn Niemand hat jemals das Lob so unbe—= dingt gefordert, den leisesten Tadel so unwillig zuruͤckgestoßen. Hr, Bignon hat ferner als ein Mann von Verstand und Einsicht mit allem Rechte sich nicht zu genau an den Buchstaben des Vermaͤchtnisses gehalten, sondern die Aufgabe zweckmaͤßig erwei— tert. Er fand den Zeitraum von 1752 — ists keinen organischen Abschnitt, sondern beschloß vom Jahre 1783 anzuheben; eben so
hielt er die völlige Sonderung der diplomatischen Geschichte von
der, allgemeinen politischen unstatthaft, und erstreckt seine Dar⸗ stellung, indem er allerdings die auswaͤrtigen Verhaͤltnisse und Verhandlungen zur Hauptsache behaͤlt, auch auf den Krieg, die innere Verwaltung und die allgemeinen Zustaͤnde Frankreichs. Fuͤrerst nun, da die Vollendung des ganzen Werkes diele Jahre erfordern und bei dem Alter des Verfassers, wie er selbst meint, zweifelhaft seyn darf, hat er denjenigen Zeitraum ausgearbeitet, der ihm selbst der lebendigste und fuͤr feinen Helden der glän— zendste ist, den Zeitraum võn Napoleons erstem Aufschwunge zur Ohberherrschaft bis zum Frieden von Tilsit, und die vorliegenden sechs Baͤnde sind fuͤr diese acht Jahre ungeheuern Inhalts nicht zu viel, wenn auch das ganze Werk, nach diesem Maaßstabe auf 3 zwanzig solcher Baͤnde gerechnet, uns uͤbergroß duͤnken .
m
In der Vorrede fuͤhrt der Verfasser ein ordentliches Gespraͤch mit dem Leser, um sein Vorhaben und die Art der Ausfuhrung n rechtfertigen; wir sollen vor allen Dingen an seine Unparten ichkeit glauben, was hier aber nur heißt, uns auf seinen Stand⸗ punkt hinstellen, und mit ihm partelisch seyn! Das Buch selbst kann fuͤr seinen Sinn manchen Leser vielleicht unvermerkt gewin⸗ nen, dieses Gespraͤch so geradezu gewiß niemanden; uͤbethaupt . es keine sonderliche Probe bon dialogischer Kraft. Was der Verfasser von der Ungunst und Schwierigkeit hemerkt, welche det neueren Geschichtsschreibung durch die stehenden Gesandtschaften entstanden sind, indem diese die politischen Betreibungen und Nachrichten in geheimnißvollen Nebel einhüllen, in den es schwer ist einzudringen, und in dessen Mitte auch allzu oft nur eine bloße, leblose Gestalt des Geschehenen zu finden ist, darf im Allgemeinen wohl , . werden, aber man wolle die Folgen davon nicht allzu edeutend glauben? Denn, aufrichtig gesagt, die Geheimnisse der Kabinette, sofern sie wesentliche Dinge betreffen, bleiben es selten lange, und oft ist schön im Augenblicke der er, de,. dasjenige Publikum, welches Sinn und Interesse fuͤr die Sache het, schnell und genuͤgend von allem unterrichtet, was die Behörden gleich— wohl als Geheimniß zu behandeln fortfahren; ferner auch, was wir den kritischen Geschichtsforschern beson ers zu bedenken ge— ben, sind viele Geheimnise, und zumeist solche, in welchen das Eigenthuͤmliche, lege in Bewegende der Vorgaͤnge sich versteckt, oft von der Art, daß sie in den diplomatischen Akten gar nicht
vorkommen; anderes hinwieder ist gerade hier am meisten in Ge⸗
fahr, nur höͤchst einseitig, unkundig oder durchaus falsch erzaͤhlt u werden. Die Mittheilung der Äktenstuͤcke, wie ste im Engli⸗ her Parlamente gewöhnlich ist, und wie sie der Verfasser kun f⸗ tig auch bei andern Nationen durch die parlamentarische Redner—
buͤhne hervorgerufen zu sehen hofft, hat allerdings eine große po⸗
litische Wicht giert, und muß, wenn diese Gewohnheit sich ver⸗
mehrt, den folgenreichsten Einfluß guf die ganze Diplomatik ha⸗ ben; allein dem Geschichtsschreiber ist damit noch kein unbeding⸗ ter Halt gegeben, sondern oft nur ein neuer Anlgß., dem Scheine . en nnn und aus dem vorgelegten auf Zuruͤckgehaltenes zu en. J Wir können dem ae, üer in das Besondre seines Stoffes hier nicht folgen, es beduͤrfte einiger Bande, um sich mit ihm unkt fuͤr Punkt gehörig ins Klare durchzustreiten. Aber dem wecke gemäß heben wir beispielsweise Verschiedenes hervor, dem wir unste Bemerkungen anknüpfen. 93 Nach Buonapartes Gelangung zum Konsulat wird seine Stellung in dem neuen Verhaͤltnisse betrachtet, zuerst im Innern, sodann gegen das Ausland. Die Schwierigkeiten und Vorthe ile sind mit geschickter Hand ins Licht gesetzt, und wir können nicht umhin, lebhaft Theil an er Tf es Helden zu nehmen, dem so große Aufgaben a er, und der noch so vieles hoffen laͤßt. Aber nur einen Augenblick besteht dieses Fnteresse, denn das näaͤchste Handeln enthält schon bedenkliche Richtungen, zerüört die Hoffnungen, und noͤthigt uns, dem Helden, den wir begleiten
RKönigsbg. do. Ein, do.
Wes tpr. Pfdb. Grossłhz. Pos. do.
wollten, nicht mehr zur Seite, sondern gegenüͤber zu stehen Ebenso geht es uns mit seinem Geschichksschreiber. Gleich beim Eintritt in sein Geschaͤft entfaltet er daz reiche sophisti⸗ sche Gepraͤnge, das so gleißnerische als dreiste Vorgeben und das sewohl verschweigende als erdichtende Entstellen, welches fortan bis zum Schlusse der Inhalt der Napoleonischen Politik, sofern sie mit Sprechen sich befaßt, ausmacht. Harte Beschuldigungen gegen England und Destecreich, als welche der neuen Französi⸗= schen Regierung nicht huldigen, sondern ihr mißtrauen und sie befehden, werden vorgebracht, und besonders erfaͤhrt England bittere Vorwuͤrfe wegen seiner gewaltsamen Ausuͤbung anmaß— licher Seerechte. Anstatt das Gegeben in diesen Verhaͤltnissen, dies Umstaͤnde und die Ruͤcksichten, welche dabei obwalten, mit Billigkeit zu begchten, nimmt er diese Sachen ganz allgemein, und imißt sie gegen einen Zustand vollkommener Richtigkeit ab, der nirgends bestanden hat, am wenigsten auf derjenigen Seite, die hier im Gegensatze der boͤsen und, ungerechten als die edle und gute erscheinen soll. Auf diese Weise geht es durch die sechs Baͤnde fort, England und Oesterreich haben immer unrecht, han⸗ deln ö,, jn sogar in blinder Verkennung ihres eige— nen Vortheils; bei Preußen und Rußland ist dies groͤßtenthéllz der Fall, mit wenigen Zwischenraͤumen bessern Geistes, wo sie es
mit Frankreich zu halten scheinen. Denn Frankreich und Napo⸗
leon haben ungüsgesetzt die gute Sache, bel ihnen ist das Jtecht, die Treue, die Maͤßzigung und Billigkeit, oder, sollten diese nicht vollguͤltig vorhanden scheinen, doch immer, bei unvermeidlicher Noͤthigung zu entgegengesetztem Handeln, die reinste Absicht, die vortrefflichste Meinung. So spricht Herr Bignon stets mit un— willen von Verletzungen des Völkerrechts, von Treulosigkeit und Raͤnken, die gegen Frankreich ausgeübt werden, aber wo man nun diesen Unwillen, bei offenbaren Thatsachen, auch einmal ge⸗ gen Frankreich gewendet zu sehen erwartet, da bleibt der Ver— sfasser ganz sanftmuͤthig, findet Entschuldigung, Beschoͤnigung fuͤr Alles, und damit dann Rechtfertigung genug. Er ist hlerin das entsprechendste Gegenbild zu Walter Scott, dem kein Faden im Gewehr der Geschichte acht und recht ist, als der Englische. Aber dieser Franzosische Faden ist doch noch auffallender durch⸗ gefuͤhrt. (Schluß folgt.)
Königliche Schauspiele.
Sonnabend, 15. Jan. Im Opernhause: Zum ersten⸗ male wiederholt: Agnes Bernauerin, historische Tragoͤdie in 5 Abthellungen.
Im Schauspielhause: Pour la continuation des débuls de Mlle. Miller: 15 La suite d'un bal masque, comédie en 1 acte. 2) La premiere représentation de: La legon de botanique, vaudeville en 2 actes. Mlle. Miller, rem- plira le röle de Laure.
Königstädtisches Theater. . , en gen „16. Jan. Die Kreuzfahrer, Melodrama in ten.
Berliner Börse. Den 14. Januar 1831.
Amtl. Fonds- und Geld- Cours Zettel. (Pre s. Corr.)
VII. Dr,, 8377 J.. Br. Geld. r n,, 77) Pr. Engl. Anl. i8 — Pomm. Pfandbrf. — 101 Pr. Engl Anl. 2 951 Kur. u. Nosö˖m. do. — 101 Pr. Engl. Obl. 30 801 Schlesische do. — 1002 Kurm. Ob. m.l.C. S6] Rkst. C. d. C.- u. N. 57 — Neum Int. Sch.d. Sb z. Sch.d. K. u. N. 58 Berl. Stadt - Ob. S9 89 92 Holl. vollw. Duk. 36 Neue dito 89 Friedrichad sr. S9 Disconto ....
y
Dauz. do. in Th.
r g 2 . 2 . . O O
Auswärtige Börsen.
Hamburg, 12. Januar. Oesterr. 5proc. Metalliq. S8. 4proc. 83 Bank- Actien incl. Div. 10509. Kuss. Engl. Anl. 86z. Russ. Aul. Hamb. Gert. SJ. Dän. 573. Poln. pr. 31. Jan. S5.
Paris, 7. Januar. proc. Rente pr. compt. 9g3. 45. sin cour. 93. 50. proc pr. compt. 62. 40). fin cour. 62. 50. proc. Neap. pr. compt. 6s. sin our. 63 19. proc. Span. Rente perp. 471.
Neue ste Börsen⸗Nachrichten. Frankfurt a. M., 141. Jan. Oest. 5pr. Met. gi. 903. 4pr. S9. 793. 2Ipr. 461. 1pr. 193. B. Bank-Actien 1276. 1273. Part. ⸗„Obl. 1185. 1173. Loose zu 100 Fl. 171. G. Poln. Loose 4. 413.
Gedruckt hei A. W. Hayn.
— x mr¶rnrumnrmmmnn⸗
Redaeteur John. Mitredacteur Cottel.
Allgemeine
Preußische Staats-Zeitung.
M 16.
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der König haben dem bei der Ober-Berg— hauptmannschaft angestellten Geheimen Kalkulator Bahr und dem Buͤrgermeister Emundts zu Aldenhoven im Reglerungs— bezirk Achen den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu ver— leihen geruht.
Angekommen: Der Fuͤrst Heinrich LX. Reuß— Schleitz⸗Köstritz, aus Schlesien.
Zeitungs-⸗Nachrichten. Aus land.
Fran kr ei ch
Deputirten⸗ Kammer. Sitzung vom 6. Jan. (Nachtrag.) Die in dieser Sitzung angenommenen letzten
16 Artikel des Gesetz-Entwurfes uͤber dle Organisation der
Nattonal-⸗Garde lauten also: ;
„Art. 123. Der Praͤsident des Zaͤhlungs-Conseils fertigt, unter Assistenz des Bataillons-Chefs oder, wo die Compagnien in kein Bataillon zusammengezogen sind, des kommandirenden Capitains, nach der gewöhnllchen Dienst— liste eine Generaluͤbersicht der Offiziere, Unteroffiziere und National-⸗Gardisten jedes Batalllons, oder der Compa— gnien der Gemeinde, oder der aus mehreren Gemelnden errichteten Compagnie, je nach ihrem Grade und Dienst— alter, an. Diese Uebersicht wird, mit ihrer Unterschrift versehen, in dem Sitzungs Lokale des Disciplinar-Rathes niedergelegt, wo jeder National-Gardist sie einsehen kann. Die Liste wird nach Maaßgabe der eintretenden Aenderun— gen berichtigt.“
„Art. 124. Jeder National-Gardist, der dreimal von dem Disciplinar-Rathe, oder einmal von dem Zucht-Polizei-Gerichte verurtheilt worden ist, wird fuͤr ein Jahr aus der Liste, wonach der Disciplinar-Rath zu⸗ sammengesetzt wird, gestrichen.“
„Art. 125. Jede Reelamation, um entweder wieder in diese Liste eingetragen zu werden oder einen National— Gardisten daraus streichen zu lassen, muß vor der Revi⸗ sions⸗Jury angebracht werden.“
„Art. 126. Der Prozeß wird vor dem Diseiplinar— Rathe durch die an ihn erfolgte Ueberweisung, Seitens des Commandeurs der Kantonal- oder Kemmunal Garde, von allen Rapporten oder Klage⸗Protokollen, woraus die Thatsachen hervorgehen, die zu einem Urtheile jenes Ra— thes Anlaß geben koͤnnen, anhaͤngig gemacht.“
„Art. 127. Die Rapporte oder Klage Protokolle werden an den referirenden Offizier adressirt und von dem Secretair einregistrirt, der den Angeschulbigten zu der naͤch⸗ sten Sitzung des Rathes vorladen laßt. — Die Vorladung wird dem Angeschuldigten von einem Diener der öffentli. chen Macht ins Haus gebracht.“
Art. 128. Der Praͤsident des Rathes beruft, auf den Antrag des referirenden Offiziers, die Mitglied er so oft zusammen, als die Zahl und die Dringlichkeit der ein— gelaufenen Beschwerden ihm solches erforderlich zu machen scheinen.“
„Art. 129. Jedes ausbleibende Mitglied des Dis— ciplinar-Rathes wird, wenn es keinen guͤltigen Entschul— digungsgrund anfuͤhren kann, von dem Rathe selbst zu einer Geldbuße von 5 Fr. verurtheilt und durch den Of⸗
Berlin, Sonntag den 16ten Januar
1821.
fizier, Unteroffizier oder National⸗-Gardisten ersetzt, der unmittelbar nach ihm das Richteramt zu versehen hat.“
„Art,. 1306. Der vorgeladene National ⸗Gardist er⸗ scheint entweder in Person, oder durch einen Bevollmaͤch⸗ tigten. — Er kann sich einen Rechtsbeistand waͤhlen.“
„Art. 131. Erscheint der Angeschuldigte nicht an dem Tage und zu der Stunde, die in der Vorladung anbe⸗ raumt waren, so wird er in contumaciam verurtheilt. — Der Einspruch gegen ein solches Urtheil muß innerhalb dreier Tage nach der Notificirung des Urtheils erfolgen. Dieser Einspruch kann durch eine Erklarung geschehen, die der Verurtheilte unter dem ihm bekannt gemachten Er⸗ kenntnisse vermerkt, und gilt alsdann einer neuen Vorla— dung gleich, um sich vor dem DisclplinarRathe in seiner naͤchsten Sitzung zu gestellen. — Erfolgt kein Ein spruch, oder stellt sich derjenige, der den Einspruͤch gethan, in der naͤchsten Sitzung auch nicht, so ist das in contumaciam erfolgte Urtheil definitiv.“
„Art. 132. Die Instruirung jeder Rechtssache vor dem Dis ciplinar-Rathe muß oͤffentlich erfolgen, oder sie ist null und nichtig. — Die Handhabung der Polizei im Laufe der Session gebuͤhrt dem Praͤsidenten, der jeden Ruhestoͤ⸗ rer aus dem Saale weisen oder verhaften lassen kann. — Ist die Stoͤrung Folge eines veruͤbten Vergehens, so wird ein Protokoll daruͤber aufgenommen. — Der Ruhestoͤrer
, wenn er ein National-Gardist ist, und wenn das
ergehen nur eine solche Strase nach sich zieht, die von dem Rathe verhaͤngt werden kann, sofort von diesem ge⸗ richtet. — In allen uͤbrigen Faͤllen wird der Beschuldigte an den Königl. Prokurator verwiesen und diesem zugleich das Protokoll zugefertigt.“
Art. 133. Die Verhandlungen vor dem Dis eipli⸗ nar-Rathe finden in folgender Ordnung statt: Der Secre— tair ruft die Parteien auf. Verwerfen diese einen der Richter, so entscheidet der Rath daruͤber. Wird die Verwerfung fuͤr zulässig befunden, so beruft der Praͤsident in den im Art. 119. angegebenen Formen die zur Vervollstaͤndigung des Rathes erforderliche Anzahl stellvertretender Richter. Bestreitet der Angeschuldigte die Kompetenz des Disciplinar⸗Raths, so entscheidet dieser daruͤber; erklaͤrt er sich fur inkompe⸗ tent, so wird die Sache vor das betreffende Gericht ver— wiesen. — Der Seeretair verliest den Rapport, das Pro⸗ tokoll oder die Klage, so wie die Belaͤge dazu. Sodann werden die Zeugen, falls dergleichen berufen worden, und nach ihnen der Angeschuldigte oder sein Rechtsbeistand vernommen. Der Referent faßt die Sache zusammen und macht seine Antraͤge. Der Angeschuldigte oder sein Be— vollmaͤchtigter und dessen Rechtsbeistand koͤnnen ihre Be— merkungen dagegen machen. Sodann erkennt der Rath in den gewohnlichen Formen, und der Praͤsident macht das Urtheil bekannt.“
„Art. 134. Die Befehle zur Vollziehung der Ur⸗ theile der Disciplinar-Räthe werden in der selben Form, wie die der Tribunale fuͤr einfach-pollzeiliche Vergehen, ausge⸗ fertigt.“
„Art. 135. Ein Rekurs gegen die definitiven Ur— theile der Disciplinar⸗Raͤthe findet nur vor dem Cassations— hofe statt, und zwar fuͤr Inkompetenz, Mißbrauch der Ge— walt ober Uebertretung des Gesetzes. — Ein solcher Cassa⸗ tions-⸗Antrag ist nicht den Geldbußen unterworfen, die die e ed Reglements in gewoͤhnlichen Prozeßsachen ver— angen. ;
„Art, 136. Alle Klagen vor dem Dis ciplinar-Rathe, alle Urtheile oder Beschluͤsse, die kraft des gegenwaͤrtigen Gesetz es erlassen werden, sind stempelfrei und werden un— entgeltlich eingetragen.“
„Art. 137. Dem verurtheilten National, Gardisten wird eine Ztaͤgige Frist von dem Tage der Notifizirung des