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ten. General Duvivier hat sogleich Befehle ertheilt, um den bedraͤngten Truppen zu Huͤlfe zu kommen.
Mehrere Blaͤtter theilen den Inhalt der von dem Handels⸗ und Fabrikstande der Stadt Gent unterzeichneten Bittscheift an den National-Kongreß mit. Sie schildert in ahnlicher Weise, wie die fruͤher von 165 Kaufleuten in kLuͤttich erlassene Petition, das fuͤrchterliche Elend, das durch die Belgische Revolution uͤber unzaͤhlige Familien herbeigefuͤhrt worden sey. „Gent“, heißt es darin, „zaͤhlt 81 Etablissements, die einzig
und allein der Baumwollen-⸗Manufaktur, d. h. der Spinne,
rei, Weberei und dem Kattundruck, gewidmet sind. Durch diese Etablissements finden 60,000 Arbeiter sowohl in der Stadt als auf dem Lande ihren Unterhalt. Mindestens 20,0060 davon sind Familien-Vaͤter; nimmt man jede Familie im Durchschnitte zu fuͤnf Personen an, so geht daraus her⸗ vor, daß sich die Zahl der Individuen jedes Alters, die durch jene Etablissements ernährt wurden, auf 140,000 belief. Hier⸗ bei befindet sich noch nicht die Masse von Professtonisten und mechanischen Handarbeitern, die durch den Bedarf der Fa— briken ebenfalls direkt oder indirekt beschaͤftigt werden, und die man auf mindestens 2000 in der Stadt Gent anschlagen kann. Die meisten dieser Etablissements sind jetzt ganz außer Thaͤ⸗ tigkeit, und Tausen de von Arbeitern, die bereits ihre wenigen Habse⸗ ligkeiten nach dem Pfandleih-Amte tragen mußten, empfinden taͤglich haͤrter die hereinbrechende Noth und werden darum
auch, wegen der Erbitterung, die sich stuͤndlich mehr verbrei⸗
tet, der Gesellschaft immer gefaͤhrlicher. 10 — 127 Millionen Gulden, die fuͤr die Errichtung von Gebaͤuden, mechanischen Werkstaͤtten u. s. w. ausgegeben wurden, sind jetzt zum tod— ten nutzlosen Kapital geworden. Die Belgischen Fabriken, geschuͤtzt durch ein eben so weises, als ganz im Interesse des Gewerbfleißes entworfenes Zoll-System, kleideten in gewisser Hinsicht ausschließlich das ganze Holland und zum großen Theil auch die Hollaͤndischen Kolonien. Sie lieferten die Consumtion von mehr als 8 Millionen Menschen, und unbe— zweifelt würde die Friedensherstellung in Java binnen kur— zem den Abfluß unserer Manufaktur; Erzeugnisse nach dieser Besitzung um das Dreifache vermehrt haben. — Der Bedarf im Innern unseres Landes, der, im Vergleiche zur Ausfuhr, immer sehr unbedeutend war, ist jetzt fast auf nichts reducirt, weil das baare Geld uͤberall fehlt und das Elend nach und nach alle Klassen der Gesellschaft zu erreichen anfaͤugt. Sonst fand ein Theil unserer Erzeugnisse einen sichern und vortheil— haften Absatz durch die Operationen der Niederlaͤndischen Handels Gesellschaft. Dieser Vortheil ist ebenfalls fuͤr uns verloren. Ja, wir haben die Gewißheit, daß diese Gesell⸗ schaft, um die Auftraͤge der Faktorei von Batavia aus führen zu konnen, in Manchester 100,000 Stuͤck gebleichte und be— druckte Kattune hat ankaufen lassen, welche die Genter Fa⸗ brikanten, deren Magazine jetzt uͤberfuͤllt sind, gewiß gern fur drei Viertel des Preises geliefert haͤtten. — Die Schiff⸗ fahrt des Ortes leidet ebenfalls unter diesen Umstaänden. Be— reits ist ein angesehenes Haus, daß unter den Rhedern Eu— ropas eine der ersten Stellen einnimmt, im Begriff, von hier fortzugehen und sich in Holland niederzulassen. Nicht minder leiden unsere wschtigen und zahlreichen Zucker siede⸗ reien, durch die nicht weniger als 2009 Menschen direkt und indirekt ernährt worden sind. Zwei der groͤßten Etablisse⸗ ments dieser Art, von denen jedes taͤglich 12,000 Pfd. lie⸗ fern konnte, und die nur fur das Ausland, namentlich zum Export uͤber den Rhein nach Deutschland, arbeiteten, haben ihre Geschäfte bereits einstellen muͤssen, Waͤhrend der or sten sechs Monate des Jahres 1830 sind nicht weniger als 3 Mil— lionen Kilogramme raffinirten Zuckers von hier ausgefuͤhrt worden. Jener Abfluß bleibt uns, so wie unser Seehandel, ganz und gar abgeschnitten, wenn unsere Stellung gegen Holland keine Aenderung erleidet. Von der gegenwartigen Polttik der fremden Maͤchte und ihrem Handels System ist nichts zu unsern Gunsten zu erwarten; kein im Auslande oder unter uns erwaͤhlter Fuͤrst kann so vielen Uebeln ab— helfen.“ ; : „Das Haus Nassau, maͤchtig durch seine Allianzen, durch den Schutz Europas und durch seine Kolonial, Be“ sitzungen, ist allein im Stande, unseren Leiden abzuhelfen. Withelm von Oranien, ein populairer Prinz, hat sein Blut mitten unter unseren Tapferen vergossen. Zwei seiner Soͤhne sind Belgier durch ihre Geburt und sind es auch durch ihre Gesinnungen. Durch Erhsrung unserer Wuͤn— sche sind Sie noch im Stande, das Gluͤck und den Wohl⸗ stand wiederherzustellen, deren sich Belgien noch vor we— nigen Monaten erfreute. Um Ihr Vaterland sowohl, als um Ihre Mitbuͤrger wuͤrden Sie sich dadurch ungemein verdient machen.“
In einem Schreiben aus der Um— m vorgestrigen Datum wird uͤber en Truppen um diese Fe Lucas liegt mit 80 Mastricht; der Vicomte Pitersheim, eine Stunde die Freiwilligen vom Verein Zahl, liegen in Smeer— Auch in Veldwe— Truppen.
Lüttich, 10. Jan. gegend von Mastricht vo die Stellung der Belgisch gendes gemeldet: Schlosse von Hocht, von Pontécoulant im Schlosse von weit von der Festung entfernt; der Volksfreunde, etwa maas, eine Viertelstunde von der seth, Wolder, Hees, iten bei Smeermaas
stung Fol— „Capitain Reitern im
Stunden von
100 an der
Bilsen und Asch liegen 200 Arbeiter an den Batte
Die Buͤrgermeister des Kantons von 7 Gemeinden des Kantons
lich arbe und Schanzgraͤben. Mecheln und von sich heute in Reckhem versammeln, Mann herbeizuschaffen. General D pen noch nicht angekommen, wird a J. Dez. hat man auf der M bestimmtes, mit 70,
Bilsen sollen um Lebensmittel fuͤr 650 aine ist mit seinen Trup— ber taͤglich erwartet. aas beim Dorfe Maasband ein 000 Pfund Heu und einer Fahrzeug in Beschlag genommen.“ sselt zufolge, hat sich General n gegen Mastricht in daß er sein Hauptquartier in
fuͤr Mastricht Quantitaͤt Essig beladenes,
Nachrichten aus Ha Daine am 7ten Bewegung gesetzt. Hocht oder Reckem aufschlagen
Die Abreise des General
d. mit seinen Truppen g
Es heißt,
Nypels nach de die vorgestern in Bruͤssel eing Hollander unte ruhard von Sachsen, Weimar in
r Provinz Ant⸗ egangene Nach⸗ m Befehle der Gegend
werpen soll auf richt erfolgt seyt des Herzogs Be von Turnhout gezeigt haben.
, daß sich die
P ohe n.
Warschau, 11. Jan. Die War meldet: „Vorgestern verbreiteten sich in schiedene Geruͤchte von Truppen-Bewe die angekommen seyn sollten; doch uber gemeldet worden.“
Dem selben Blatte zufolge hat der Bank einen Kredit fuͤr die Re ges eroͤffnet, um 100 Stuͤck unbrauchbaren und uͤberfluͤssige Material mit dazu verwe
Den Berichten hiesiger Blätter 10 nene Linsen-Rezimenter im Koͤnigrei schaften aus allen Woj
schauer Zeitung der Hauptstadt ver— gungen und Courieren, st nichts Amtliches dar—
Diktator bei der gierungs-Kommission des Krie— schuͤtz gießen zu lassen. Die n Kirchenglocken sollen als ndet werden. zusolge, sollen noch ch gebildet werden, wozu man Mann ewodschaften zusam⸗ men ziehen will.
Am Sten d. M. um 1 Uhr Mitt die aus den Akademikern bestehende E Saͤchsischen Platz. Der Diktator kuündi ner Person an, daß sie von diesem Ta fuß übergehen, ein Garde-Linie Sold aus dem oͤffe
Der Diktator dt⸗ und Dor die Lebensbeduͤrfnisse d naͤhrer als Unteroffizier tairdienst berufen sind. gen sollen jedoch nur aus den freiwilli wohner bestritten werden. Wojewodschafts⸗ mité niedergesetzt, welches aus zu waͤhlenden Mitgliedern und de schafts-⸗Kommißssion bestehen soll. die Sammlung ũder freiwilligen zulegen, in welche dieselben e theilung der Geldsummen un ligen. Sollten Gemeinden die laͤssig darin seyn, so koͤnnen si Behoͤr den daruͤber beschweren, welche die Gem nothigen und außerdem zur Strafe ihre und in den oͤffentlichen Blaͤttern bekannt m aber auch diese Behoͤrden ihrer P soll ihnen ein Viertheil ihres Vortheil der Beschwerdefuͤhrer abgez
Major Gieraldowski, schickt worden ist, um das Aufgebots zu mustern, stattet, daß er daraus die vierten S Vorschrift zufolge, menter angeordnet sind. Uhlanen gleich.
ags ver sammelte sich hrengarde auf dem gte derselben in eige— f den Kriegs⸗ n und ihren
ge an au n⸗Regiment bild ntlichen Schatz empfangen so hat eine Verordnung erlassen, f⸗Gemeinden angewiesen wer jenigen Familien zu sorgen, e oder Gemeine in den aktiven Mili— fuͤr diese Unterstuͤtzun— dilligen Beitraͤgen der Ein⸗ sem Zwecke wird in j Unterstuͤtzungs⸗Co⸗ ger⸗Rath denten der Wojewod— Diese Comités haben fuͤr Beitraͤge zu sorgen, Buͤcher an= ingetragen werden, und die Ver- ter die Huͤlfslosen zu bewerkstel— se Huͤlfsleistung verweigern oder ch jene Familien bei den be
wodurch den, fuͤr deren Er⸗
alle Sta
Die Mittel
Zu die Hauptstadt ein Central 10 durch den Buͤr m Praͤsi
treffenden
einden dann dazu ihrer Voigte Namen achen sollen; wenn flicht nicht Genuͤge leisten, natlichen Gehalts zum ogen werden.
welcher von der Regierung abge—
giment des Kalischen ommission Bericht er⸗ ben vorgefunden und
welche, der r Kavallerie Regi⸗ g ist derjenigen der
Kavallerie⸗Re hat der Kriegs K S66 Pferde in demsel chwadronen gebildet habe,
zur Komplettirung de Ihre Bewaffnun
Beilage
133 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung K 18.
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Deutschland.
Hannover, 12. Jan. Die Hannoͤverschen Nach⸗ richten melden im heutigen Blatte: „Neuerlich ist von einigen Uebelwollenden der Versuch gemacht worden, zu Oste— rode und in der Umgegend die Unterthanen gegen die beste— hende Ordnung aufzuwiegeln. Auf dem platten Lande sind diese verbrecherischen Versuche ohne allen Erfolg geblieben. Durch augenscheinliche Entstellung der bekanntesten That sa⸗ chen und durch boshafte Verleumdung der Regierung ist es gelungen, in der Stadt Osterode eine Volksbewegung dahin zu bewirken, daß gegen den Willen der Obrigkeit ein soge⸗ nannter Gemeinde-Rath zusammengetreten und die eigen⸗ maͤchtige Bildung einer Buͤrgergarde beschlossen ist. Der Zweck der letzteren konnte, da von einer die Personen und das Eigenthum der Einwohner bedrohenden Gefahr und von dem Beduͤrfnisse einer Sicherstellung vor solcher nicht die Rede war, kein anderer seyn, als der, ein unrechtmaͤßiges Volks⸗ regiment an die Stelle der rechtmaͤßigen Behoͤrden zu setzen. Einige wohlgesinnte Einwohner haben sich wider Willen ge— noͤthigt gesehen, an diesen Schrltten Antheil zu nehmen, um die erst durch die Aufwiegler entstehende Gefahr fuͤr den er— sten Augenblick wenigstens zu beseitigen. Das Koͤnigl. Ka⸗ binets, Ministerium hat auf die erste Nachricht von dlesen Unerdnungen dem Landdrosten Nieper zu Hildesheim den Auftrag ertheilt, erforderlichen Falls mit Huͤlfe der in der Gegend befindlichen Truppen, dem ungesetzlichen Zustande zu Osterode sofort ein Ende zu machen. Gegenwaͤrtig ist die Ruhe ohne Widerstand von irgend einer Seite daselbst voll— kommen hergestellt. Zwei der Aufwiegelung des Volkes be⸗ sonders verdächtige Individuen sind, Behufs des durch die kompetente Gerichtsbehoͤrde gegen sie einzuleitenden Krimi— nal-Verfahrens, in die hiesigen Gefaͤngnisse geliefert. — Zu Goͤttingen haben aͤhnliche Vorfaͤlle stattgefunden, gegen die sogleich Maaßregeln angeordnet sind, welche die Wirkung nicht verfehlen werden.“
— Die Bremer Zeitung meldet aus Hannover: „Nach so eben eingegangenen Nachrichten ist es in Goͤttin⸗ gen wieder voͤllig ruhig. Die Ruhestoͤrer haben die tolle Idee gehabt, die Hessische Constitution einfuͤhren zu wollen. Der Laͤrm war am 7ten Mittags mit dem Schlage 12 Uhr losgegangen, und eine halbe Stunde darauf war schon das Rathhaus von 500 Buͤrgern und eben so viel Studenten besetzt. Es war Jahrmarkt und zugleich Markttag, die Stadt voller Menschen und die Verwirrung, welche durch dies unerwartete Ereigniß entstand, daher groß, um so mehr, da nach einer Stunde die Thore von Buͤrgern besetzt wa—⸗ ren, die Niemanden weder ein-, noch ausgehen ließen, der sich nicht vollkommen legitimiren konnte. Beim Aus/ bruch dieser Unruhen uͤberreichten die Doktoren Eggeling und Seidensticker mit dem Gastwirth Ulriei dem Magistrat das Verlangen der Buͤrgerschaft, worin sie Abschaffung der Mahl- und Schlacht-Steuer, uͤberhaupt Herabsetzung der Steuern und Rechnungs-Ablegung verlangten. Am Sten Morgens erschien eine Proclamatlon ohne Unterschrift. Es wurde ein Gemelnde-Rath aus zwoͤlf Mitgliedern niederge— setzé. Hofrath Langenbeck war von den Studenten zu ihrem Chef erwählt worden; als dieser aber den Befehl nur unter der Bedingung uͤbernehmen wollte, daß sie sich von den Buͤr— gern trennten, wurde sein Vorschlag mit Unwillen verwor— fen. Um 2 Uhr wurde von der Buͤrgerschaft eine Estafette nach Hannover abgeschickt. Abends 10 Uhr ward durch den Ausrufer der Befehl des Gemeinde-Raths ausgerufen, daß Alles, was außer der Buͤrger⸗ Wache nach 10 Uhr auf der Straße getroffen werde, eingesteckt wuͤrde.“
Kassel, 9. Jan. (Fortsetzung der gestern abgebrochenen Ver fassungs Urkunde fuͤr Kurhessen.)
Sighenter Abschnitt. Bon den Land än den. 8. 63. Die Staͤndeversammlung wird gebildet durch folgende , namlich: 1) einen Prinzen des Kurfuͤrstlichen Hauses für cine jede dermalen apanggirte Linie desselben, welche in Ermangelun von dazu faͤhigen Gliedern oder bei deren Verhinderung sich' dur einen geeigneten in Kurhessen beguͤterten Bevollmaͤchtigten ver⸗
treten lassen kann; 2) Das Haupt jeder Fuͤrstlichen oder Graͤfft⸗
chen, ehemals reichsunmittelbaren Familie, welche eine Stan— desherrschaft in Kurhessen besitzt, mit Gestattung der Stellvertre⸗ tung durch eines ihrer dazu faͤhigen Familienglteder und in deren Ermangelung oder Verhinderung durch einen anderen geeigneten Bevollmächtigten, welcher in Kurhessen beguͤtert ist Y.den Sentor oder das sonst nit dem Erbmarschall⸗Amte belie— hene Mitglied der Familie der Freiherren v. Riedesel; 1) einen
der ritterschaftlichen Ober⸗Vorsteher der adelichen Stifter Kau⸗
fungen und Wetter; ) einen Abgeordneten der Landes- inntver— sitaͤt; 6) einen Abgeordneten der althessischen Ritterschaft von jedem der fuͤnf Bezirke, naͤmlich der Diemel, Fulda, Schwalm, Werrg und Lahn; 7) einen Abgeordneten aus der Ritterschaft der Grafschaft Schaumburg, gewaͤhlt von derselben unter Mit⸗ stimmung der adelichen Stifter Fischbeck und Obernkirchen: 8) inen Asgeordneten aus dem ehemals reichsunmittelbaren bel in den Kreisen Fulda und Huͤnfeld; 9) einen Abgeordneten aus dem ehemals reichsunmittelbaren und sonst stark beguͤterten Adel in der Provinz Hanau; 16) sechszehn Abgeordnete von den Staͤd— ten, namlich: a. zwei von der Residenzstadt Kassel, h. zwei von
der Stadt Hanau, (. einen von der Stadt Marburg, d. einen
von der Stadt Fulda, e. einen von der Stadt Hersfeld oder der Stadt. Melsungen, welche unter einander dergestalt abwechsein, daß die erstgenannte Stadt zu zwei Landtagen und die Stadt Melsungen zu einem Landtage den Abgeordneten sendet, J. einen Lon der Stadt Schmalkalden, . einen von der Stadt Rinteln und den Staͤdten Obernkirchen, Oldendorf, Rodenberg und Sachsenhagen, f. einen vyn Sen Städten Hofgeismar, Karlshafen, Grebenstein, Helmarshausen, Immen⸗ hausen, Liebenau, Naumburg, Trendelburg, Volkmarsen, Wolf— hagen und Zierenberg, i. einen von der Stadt Hersfeld oder Melsungen (s. oben h und den Städten Lichtenau, Rotenburg, Sontra, Spangenberg und Waldkappel, K. einen von den Stad ten Homberg, Borken, Felsberg, Fritzlar, Gudensberg, Neukir⸗ chen, Niedenstein, Schwarzenborn, Treysa und Ziegenhain, k einen von den Staͤdten Eschwege, Allendorf, e,, Wanfried und Witzenhausen, m. einen von den Staͤdten Fran⸗ kenberg, Amöneburg, Frankenau, Gemünden, Kirchhain, Neustadt, Rauschenberg, Rosenthal, Schweinsberg und Wetter, n. einen von den Staͤdten Huͤnfeld, Salmuͤnster, Schluͤchtern, Soden und Steinau, auch a. einen von den Staͤdten Gelnhaufen, Bocken— heim, Waͤchtersbach und Windecken; 115 sechszehn Abgeordnete der nachbenannten Landbezirke, mit Ausschluß der darin befindli⸗ chen Staͤdte und derjenigen adelichen Guͤter, deren Besitzer an der Wahl der oben unter Nr. 5 — 3). aufgeführten Abgeordneten Theil nehmen. Diese Bezirke sind: a der Diemel Bezirk, be— stehend aus den Kreisen Kassel, Hofgeismar und Wolfhagen, ö. der (Nieder⸗ Fulda⸗Bezirk, begreifend die Kreise Hersfeld, Ro⸗ tenburg und Melsungen (ohne das Amt Felsberg), ?. der Werra⸗ Bezirk, umfassend die Kreise Eschwege, Witzenhausen und Schmalkalden, d. der Schwalm-Bezirk, enthaltend“ die Kreise Homberg, Fritzlar und Ziegenhhin, auch das Amt Felsberg (aus dem Kreise Melsungen), S der Lahn-Bezirk, bestehend aus den Kreisen Marburg, Frankenberg und Kirchhain, * der Ober⸗Ful⸗ da⸗Bezirk, begreifend die Kreise Fulda und Huͤnfeld, g. der Main⸗ Bezirk, enthaltend die Kreise Hanau, Gelnhausen und Schluͤch⸗ tern, h. der Weser⸗Bezirk, bestehend aus der Grafschaft Schaum⸗ burg. =S Hi. Acht von den Abgeordneten der Städte, naͤmlich einer fur Kassel, so wie einer fuͤr Hanau, und sechs fuͤr die uͤbri⸗ gen Staͤdte, gemaß der nach dem Wahlgesetze von Landtag zu Landtag eintretenden Abwechselung, müͤssen Magistratsglieder oder solche Einwohner seyn, welche als Mitglieder der Buͤrger⸗ Ausschuͤsse zum zweitenmale gewählt worden sind, oder ein Ver⸗ moͤgen von mindestens 6000 Thalern besitzen, oder ein sicheres und staͤndiges Einkommen von 459 Thalern jahrlich genießen, oder monatlich 1 Thlr. 12 gGr. an oͤffentlichen staͤndigsn Abga⸗ ben entrichten. — 5. 65. Eben so muͤssen acht Abgeordnete der Land⸗-Bezirke entweder so viel Grund⸗Eigenthum besitzen, daß es ihnen an eigentlicher Grundsteuer (zu deren Hollen ordentlichen Ansatze und nach Abzug der gesetzlich zu verguͤtenden Real⸗Lasten) wenigstens 2Thlr. monatlich ertraͤgt, — oder sie müssen min deßens S0 Thlr. im Vermoͤgen haben und zugleich die Landwirthschaft, als Haupt⸗ Erwerbsquelle, betreiben. — 5. 66. Die Wahl der ubrigen acht Ab⸗ geordneten der Staͤdte, so wie der uͤbrigen acht Abgeordne?en der Land⸗ bezirke, kann ohne Unterschied auf einen Jeden fallen, welcher uͤberhaupt waͤhlbar (s. 8. 67) und in dem Strombezirke wohn⸗ haft ist. Dagegen koͤnnen ausnahmsweise die unteren landesfuͤrst⸗ lichen, standesherrlichen oder atrimonial⸗Justiz Verwaltungs⸗ und Fingnz⸗Begmten nur außer dem Wahlbezirke gewahlt wer⸗ den, worin sie ihren Wohnsitz haben. — 8. 67. Weder zur Wahl berechtigt, noch irgend waͤhlbar sind n welche 1) wegen solcher Vergehungen, die entweder nach gefetzlicher Bestimmu oder nach allgemeinen Begriffen fuͤr entehrend zu halten sin (woruͤber im letzteren Falle hinsichtlich der Abgeordneten di? Staͤn de⸗Versammlung zu entscheiden hat), vor Gericht gestande v haben, ohne von der , . völlig losgesprochen worden zu seyn; 2) noch nicht das 30ste Fahr zuruͤckgelegt haben, oder YMcunter Kuratel stehen, oder 4 Über deren Vermögen ein ge— richtliches Konkursverfahren entstanden ist, bis zur voͤlligen Be⸗ friedigung der Glaͤubiger. Die vorstehenden Gruͤnde der Ausschlie⸗ ßung finden auch auf die ohne Wahl berufenen Landstaͤnde Anwen⸗ dung. — s. 68. Bei der Wahl eines jeden landstaͤndischen Deputirten wird zu gleicher zeit ein Stellvertreter gewahlt, auf welchen im Falle des Todes, der eintretenden Unfaͤhigkeit oder einer langeren Verhin⸗ derung, die landstaͤndischen Pflichten und Rechte des Ersteren wäͤh⸗
rend des begonnenen Landtages bis zu dessen Schluffe uͤbergehen.