1831 / 17 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 17 Jan 1831 18:00:01 GMT) scan diff

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dies die Losung zum Ausbruch der allgem inen Unzufrieden— heit seyn; und in Folge dessen begab sich eben jener Broni— kowski zum Fuͤrsten Czartoryski, um ihm vorzustellen, daß er dem Diktator die Untersagung der Klubs anrathen solle. Den 11. Januar 1831, 87 Uhr Abends. Oberst-Lieutenant Dobrzaänski.““

Nachschrift. „„Auch hat mir der Lieutenant Nieszo— kroe gesagt, er trage kein besonderes Verlangen danach, er— dolcht zu werden; er glaubt nämlich, die Sappeure seyen mit Dolchen versehen. Das Wohl des Landes erheischte von mir das große Opfer, Personen namhaft zu machen.

Dobrzanski⸗“

„Nach Empfang dieser Nachricht und nachdem der Dik— tator noch andere Einzelnheiten aus dem Munde des Oberst— Lieutenants Dobrzanski erfahren hatte, befahl derselbe, mit Ruͤcksicht auf die dringende Lage, in welcher wir uns befin— den, auf die nahe Gegenwart des Feindes, welcher nicht un— terlassen wurde, aus dem geringsten inneren Zwist unter uns Vortheil zu ziehen, auf die Gaährung der Gemuͤther, welche sich seit einiger Zeit in Warschau in Folge verschiedener in den offentlichen Blaͤttern ausgesprochenen Meinungen zu zei— gen begann, auf die drohende Gefahr, welche, jener schriftli— chen von einem Offizier hoͤheren Grades eingegangenen An— zeige zufolge, sogar die Vertheilung von Gewehren und Schieß—

bedarf erfordert hatte, und endlich auf die ihm (dem Diktator) von der Nation uͤbertragene Verpflichtung, sich nach der Stimme seines Gewissens aller zur Aufrechterhaltung des oͤf⸗

fentlichen Wohls noͤthiger Mittel zu bedienen: daß, um die angegebenen Beschuldigungen auf dem Wege Rechtens zu un— tersuchen und die Schuldigen von den Unschuldigen, so viel als moglich, zu unterscheiden, die angeklagten Personen und ihr Anklaͤger einstweilen in Sicherheit gebracht, und zwar die Ersteren, naͤmlich: die Herren Lelewel, stellvertretender

Minister des oͤffentlichen Unterrichts; Ostrowski, stellvertre— tender General Secretair bei der Regierungs-Kemmission der Justiz, und aver Bronikowski im Palast der Statthalter, der Ankläger aber, Artillerie⸗-Oberst-Lientenant Dobrzanski, auf der Hauptwache diese Nacht ͤ ten werden sollten.“

„Der Diktator beabsichtigte, die desfallsige Untersuchung

iber in Gewahrsam gehal—

dem stellvertretenden Justiz-Minister und zweien Mitgliedern der Landboten-Kammer anzuvertrauen; aber auf die von ge— nanntem Minister geschehene Vorstellung, daß er die erste Nachforschung dem Kriminal-Gericht der Wojewodschaften Masowien und Kalisch uͤbertragen moge, stellte der Diktator dem National-Conseil anheim, die auf diesen Antrag bezuͤg— liche Verfuͤgung zu erlassen. Der Oeffentlichkeit, welche alle

Handlungen der Regierung bezeichnen muß, ihren Tribut folge, macht der General-Intendant der Armee, J. Lu—

zollend, wird der Diktator anbefehlen, Alles, was etwa in dieser Beziehung später noch vorgenommen werden sollte, allgemein bekannt zu machen.“

„Auf Vorstellung des National-Conseils, daß die Be— schuldigten sich gegen die ihnen gemachten Vorwuͤrfe in freiem Zustand verantworten mochten, hat der Diktator so— gleich den Befehl gegeben, dleselben wieder freizulassen.“

Unterm gten und 10ten d. M. hat der Diktator zwei Tages-Befehle erlassen, wodurch wieder mehrere Befoͤrderun— gen und Versetzungen in der Armee vorgenommen werden; zur Organisation der bewaffneten Macht sind ernannt: in den Wojewodschasten Lublin und Podlachien der Divisions— General Zoltowski; in den Wojewodschaften Plock und Au— gustow der Brigade⸗General Pawlowski; unter dessen Ober— Befehl zur Organisation der Kavallerie der Major auf Re— form⸗Gehalt, Gieraldowkt; in den Wojewodschaften Maso wien und Kalisch der Befehlshaber der 1sten Divisions-Brigade der Jaͤger zu Pferde, General Przebendowski; in den Wojewod— schaften Sandomir und Krakau der Befehlshaber der 2ten Brigade derselben Division, General Dziekonski. Das Kom— mando uͤber die erste Brigade der reitenden Jager erhaͤlt der Oberst Jankowski, und uͤber die zweite Brigade derselben, welche von jetzt an aus 2 Regimentern bestehen soll, der Oberst Skarzynski. Zum interimistischen Chef der aus 4 Ba— taillonen des ehemaligen Garde-Grenadier Regiments beste— henden Brigade, ist der General Heinrich Milberg ernannt

worden.

Das National-⸗Conseil beschaäftigt sich bereits mit ben Vorbereitungen zur Eroͤffnung des Reichstages.

In einigen Tagen wird, wie hiesige Blätter mel— den, dem Dlktator das Budget fur das laufende Jahr vor— elegt werden. Die auf das Departement des Krieges fal— enden Ausgaben sollen gegen 100 Millionen Gulden betragen. . Um den Ausfall zu decken, der im oͤffentlichen Schatz in Folge einer Verordnung der provisorischen Regierung ent— standen ist, durch welche das bis jetzt in den bedeutenderen

Städten kes Landes ausschließlich dem Schatz zustehende Recht des Handels mit Getraͤnken aufgehoben worden ist, nd zugleich die Consumtionssteuern in den Staͤdten mit der Freigebung des Verkaufs von Getraͤnken in Gleichgewicht zu bringen, hat der Diktator ein aus 7 Titeln und 22 Artikein bestehendes Gesetz uͤber die Con sumtions⸗-, Schlacht- und Ge— traͤnk-Steuer erlassen, welches die heutige und gestrige Staats-Zeitung mittheilt.

Das Nationas-Conseil hat an die Buͤrger-Comités in den Wojewodschaften die Aufforderung erlassen, dafuͤr zu sor— gen, daß die Staatswaldungen, welche an vielen Orten durch Eigenthuͤmer benachbarter Grundstuͤcke beschaͤdigt wor— den seyen, unversehrt erhalten wuͤrden, und eine strenge Kon— trolle uͤber die Offizianten zu fuͤhren, denen die Verwaltung der Forsten anvertraut ist.

Der Graf Jezierski wird jeden Augenblick von seiner Ruͤckreise aus Petersburg in der Hauptstadt erwartet.

Der Allgemeinen Staats-Zeitung zufolge hat der Senator Novossilzow in Wilng 247 Zoͤglinge der dortigen Universitaͤt arretiren und von da fortbringen lassen.

In einem von dem selben Blatte mitgetheilten Aus— zug aus einem von Luck (im Russischen Gouvernement Wol— hynsk) den 27. Dez. datirten Schreiben heißt es: „Auf die Nachricht von dem Aufstande in Warschau zogen sich die in Luck, Dubno, Krzemieniee und Radziwillow stehenden Regi— menter des Litthauisch⸗Wolhynischen Corps nach Uscilug zu— sammen und warteten die Befehle des Cesarewitsch ab; sie erhielten dieselben jedoch erst, nachdem Se. Kaiserl. Hoheit in Brzese angekommen waren. Das Litthauische Corps be— steht aus ungefahr 26,9000 Mann Infanterie; Kavallerie hat es gar nicht. Hier stehen 2 Kavallerie⸗Regimenter, Husaren und Uhlanen, welche uͤber Kowel nach Brzese ruͤcken sollen; tas Litthauische Corps hat dieselbe Bestimmung erhalten. Die Infanterie trägt, der außerordentlich schlechten Wege halber, zur Erleichterung ihres Marsches bloß die Gewehre, Tornister und Riemenzeug werden auf Wagen nachgefahren. Der Fuͤrst Lubomierski ist nach Petersburg abgerufen worden. , Cholera ist in Berbyczow eine Quarantaine er— richtet.

Mir Bezug auf die (gestern gemeldete) Anfertigung von 100 Stuͤck Geschuͤtz sind die Regierungs-Kommissionen des Innern und des offentlichen Unterrichts vom Diktator beauf— tragt worden, sich unverzuͤglich mit der Auswahl und Her— beischaffung der Glocken zu beschaͤftigen, welche als Material dazu gebraucht werden sollen. Die Kirchspiels-Glocken sollen jeboch ausgeschlossen werden. Man hat berechnet, daß zu obigem Zweck ungefahr 325 Glocken erforderlich sind.

Einer vom Diktator bestätigten Regierungs-Decision zu—

bienski, den Buͤrgern die Bedingungen bekannt, unter wel— chen die Lieferung von Produkten fuͤr die Armee hhrerseits erfolgen soll. Dleses Kontingent soll erstens nur die Domi—

nien betreffen; es soll bezahlt werden, jedoch so, daß die da⸗—

für bewilligten Summen auf die in biesem Monat faͤllige⸗ Rate der Ofiara angerechnet werden. Buͤhrger-Comité's sollen einen gleichfoͤrmigen Preis der Naturalien fuͤr die Wojewod— schaften bestlmmen. Die Schatzkassen sind beauftragt, bei Ein— ziehung der Ofiara Quittungen uͤber gelieferte Produkte fuͤr baa— res Geld anzunehmen. Im Fall das Lieferungs-Kontingent— mehr als die Ofiara betragt, soll der Ueberschuß zur Tilgung. anderer Steuern angewandt oder auch, wenn ein Buͤrger es. verlangt, ihm von dem betreffenden Bezirks-Comité fuͤr Be⸗— schaffaug von Lebensmitteln baar vergätigt werden. Auch— fuͤr die Transport- Kosten wird eine Entschaͤdigung gewaͤhrt, indem fuͤr eine zweispaͤnnige Fuhre fuͤr die Meile 24 Pol— nische Groschen *) bezahlt werden soll.

Von den beiden Corps Krakusen, welche sich in der Krakauer Wojewodschaft bilden, ist das eine in weiße—

Ueberröoͤcke mit rothen Aufschlaͤgen und Kragen, der Uniform Kosciuszko's, das andere, unter dem Namen „die schwarzen

Krakusen“, in schwarze Ueberroͤcke mit Pellerinen gekleidet;

beide tragen rothe Muͤtzen, Saͤbel und Pistolen.

Der Praͤsident des niedergesetzt gewesenen Untersuchungs—

Comités in Angelegenheiten der geheimen Polizei, Niemce⸗

wicz, macht bekannt, daß er naͤchstens in den oͤffentlichen Blaͤttern den Verlauf seiner Unter suchungen mittheilen werde.

Gestern fand auf der hiesigen Universitaͤt die Rektorwahl durch Absiimmung statt. Bel der ersten Sammlung der Stimmen hatten die Herren Osinski und Schubert eine gleiche Anzahl derselben; vermittelst der naͤchstfolgenden aber 9 der Professor der Physik, Dr. Skrodzki, zum Rektor gewaͤhlt. .

) 4 Sllbergroschen in Preußischem Gelde.

Das Warschauer Observatorium hat jetzt eine genauere Nachricht uͤber die Beobachtun; des Nordlichts am ten d. in die Blaͤtter einruͤcken lassen, welche im Wesentlichen ganz mit den von anderen Octen daruͤber eingehenden Bemerkun— gen uͤbereinstimmt.

Der Municipalrath der Stadt Warschau zeigt an, daß er ein Comité aus seinen Mitgliedern zusammengesetzt hat, welches wider diejenigen entscheiden soll, welche heimlich Ge— traͤnke in die Hauptstadt bringen oder die Kontrolle und Steuerentrichtung zu umgehen suchen.

In den Warschauer Hospitälern befinden sich jetzt 1522 Kranke. Die Anzahl der Kinder im Hospital „zum Kind— lein Jesu“ und in den Doͤrfern, welche zu dem Bereich die— ses Hospitals gehoͤren, belaͤuft sich auf 1382.

Mit Beginn des neuen Jahres ist hier wieder ein neues politisches Blatt in Deutscher Sprache unter dem Titel: „Warschauer Zeitung“ in Folio-Format erschienen; es kom— men woͤchentlich 3 Nummern derselben heraus. Ein ande— res Polnisches Blatt, „Polak sumienny', (der gewissenhafte Pole) erscheint jetzt taͤglich.

Binnen kurzem wird in der Hauptstadt auch eine Zeitung in Franzoͤsischer Sprache erscheinen. In Radom kommt seit dem 1. Januar ein periodisches Blatt, unter dem Titel: „Rado— mer Invalide“, heraus. Die in Warschau erscheinende „Pol— nische Zeitung“ wird jetzt ihrem Blatt woͤchentlich eine Betlage, „Phoͤnix“ betitelt, hinzufuͤgen, welche Erinnerungen an die Helden Polens enthalten soll. Die erste Nummer

derselben, vom 7. Januar, bringt die am 23. Dez. 1813 bei

der Bestattung des Fuͤrsten Poniatowski von Franz Mo— rawski gehaltene Leichenrede.

Ein in Krakan erscheinendes politisches Blatt: „Der Krakauer Courier“, hat seit dem 1. Januar groͤßeres For— nat angenommen, ist aber nur mit Auszuͤßen aus Warschauer Blaͤttern angefuͤllt.

Frankreich.

Pairs-Kammer. Die Sitzung vom 8. Januar gewann ein lebhaftes Interesse durch einen Bericht, den der Herzog v. Broglie uͤber den Gesetz-Entwurf abstattete, wo— durch das Gesetz vom 11. Sept. 1807 (s. Nr. 317, 330 und 334 der vorj. Staats-Zeitung) wegen Pensionirung der hoͤ— heren Staats-Beamten aufgehoben werden soll. Zunaͤchst legte der Großsiegelbewahrer den von der Deputirten— Kammer bereits angenommenen Gesetz-Entwurf wegen Be— soldung der Israelitischen Geistlichkeit vor. Hierauf hielt der Graf v. Montesquiou dem verstorbenen Grafen v. Beaumont eine Gedaͤchtniß-⸗Rede, die zum Drucke befoͤrdert wurde. Sodann berichtete der Baron Mounier uͤber den Gesetz-Entwurf wegen Unterdruͤckung des Sklaven— Handels und erklaͤrte, daß die mit der Pruͤfung dieses Ge— setzes beauftragte Kommission einmuͤthig fuͤr die Annahme desselben stimme. Die Eroͤffnung der Berathungen uͤber die— sen Gegenstand wurde auf den 11ten anberaumt. Jetzt bestieg der Herzog von Broglie die Rednerbuͤhne und aͤußerte sich folgendermaßen:

„M. H., das 26 vom 11. September 1807 lautet folgen⸗ dermaßen: „„Wenn sich hoͤhere Reichs-Beamte, wie z. B. Mini⸗ ster, Marschaͤlle und andere Groß-⸗Offiziere, durch ausgezeichnete Dienstleistungen ein Recht auf eine außerordentliche Belohnung erworben haben und ihre Vermoͤgens⸗Umstaͤnde solches erforder— lich machen, kann das Maximum ihrer Pension, so wie derjeni—⸗ gen ihrer Wittwen und Kinder, bis zur Hohe von 20,000 Fr. festgesetzt werden.““ Der scheinbare Zweck dieses Gesetzes war, unter gewissen seltenen Umstaͤnden die gewöhnlichen Pensions⸗ saͤtze zu erhöhen; die eigentliche Absicht aber ging, man kann es sich nicht verhehlen, dahin, die Regierung zur willkuͤhrlichen Be⸗ willigung von Pensionen zu dem Betrage von 12, 15 bis 20,000 Fr. zu ermaͤchtigen, denn die drei daran geknuͤpften Bedingungen waren so unbestimmt, daß sie durchaus nicht als Grundlage zu irgend einer Liquidation dienen konnten. Das Gesetz hat daher

auch seine Fruͤchte getragen und gleich von Anfang an, nament⸗ ? i

lich aber in den letzteren Jahren, zu zahlreichen Mißbraͤuchen Anlaß gegeben. Die Deputirten⸗Kammer hat Ihnen, m. H., unter diesen Umstaͤnden vorgeschlagen, dasselbe für immer aufzu⸗ heben und hinfuͤhro der Legislatur allein die Sorge zu über⸗ lassen, unter der Kontrolle der Oeffentlichkeit und unter der Ga⸗ rantie einer kontradiktorischen Debatte, die erforderlichen Natio⸗ nal⸗Belohnungen zuzuerkennen. Sie hahen diesem Vorschlage bereits unbedingt beigepflichtet. Die Deputirten⸗Kammer war aber dabei nicht stehen geblieben, sondern hatte ihrem Haupt⸗Vorschlage noch den irg e rlhlr, alle seit dem 1. Januar 1828 kraft jenes Gesetzes bewilligte Pensionen einer Revision zu unterwer⸗ fen. Sie scheint dabel von zwei Beweggründen geleitet worden zu seyn: einmal von der w alle in Folge des Ge⸗ setzes vom 11. September 1807 bewilligte Pensionen, ibrer Na⸗ tur nach, jederzeit einer Revision faͤhig waͤren; zweitens von je⸗ ner anderen Meinung, daß eine Ausgabe nicht als desinitiv be⸗

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willigt anzusehen sey, so lange die Kammern nicht den Rech⸗ nungs- Abschluß, worin diese Ausgabe in . angenommen haͤt⸗ ten. Nun war aber dieser Rechnungs⸗Abschluß fuͤr 1828 zu der Zeit, wo der betreffende Vorschlag gemacht wurde, noch nicht an⸗ genommen. Sie, m. H., haben weder die eine, noch die andere Ansicht theilen können. Es hat Ihnen nach allgemeinen Prinei⸗ pien geschienen, daß eine Pension nur dann zuruͤckgenommen wer⸗ den könne, wenn bei der Bewilligung derselben der Text irgend eines Gesetzes verletzt worden ist, in welchem Fal die Revision von Rechtswegen stattfinden und es zu einer solchen keines neuen Gesetzes beduͤrfen wuͤrde; daß aber in dem vorliegenden Falle eine Revision nicht zulaͤssig sey, indem die kraft des Ge⸗ setzes vom Jahre 1807 bewilligten Pensionen durchaus auf keiner Liquidation des Impetranten, sondern auf Anspruͤchen beruhten, die nur einer moralischen Wuͤrdigung faͤhig waren. Eben so Hat

es Ihnen geschienen, daß der Staat in allen Faͤllen, wo eine kom⸗

petente Behörde ihn verpflichtet habe, an diese Verpflichtung auch auf eine guͤltige Weise gehunden sey; daß man sich an den Mini⸗ ster, der zur Ünzeit Anspruͤche an den Staat begruͤndet habe, hal⸗ ten und ihn bestrafen koͤnne; daß aber, wo diese Rechte einmal gesetzlich begruͤndet worden, sie auch geehrt werden muͤßten, und daß die jaͤhrliche Annahme des Rechnungs-Abschlusses, weit entfernt, die von dem Staate uͤbernommenen Verbindlichkeiten rechtsguͤl⸗ tig zu machen, keinen anderen Zweck habe, als uͤber die Amts— fuͤhrung der Minister, die die Ausgaben verfuͤgt haben, zu ent⸗ scheiden und sie ihrer Verantwortlichkeit zu entladen. Aus die⸗ sen Gruͤnden haben Sie, meine Herren, die obige Neben⸗ bestimmung, die den 2ten Artikel des Gesetzes ausmachen sollte, verworfen. Als die Sache hierauf abermals in der Deputirten⸗ Kammer zur Sprache kam, beharrte diese bei ihren Ansichten. Es waͤre vielleicht regelmäßiger, gewiß aber den parlamentarischen Gebraͤuchen angemessener gewesen, wenn die Deputirten⸗Kammer das naͤchste Jahr abgewartet hatte, um mit ihrem Antrage aufs neue hervorzutreten. Statt dessen hat sie geglaubt, daß, was die Charte hinsichtlich eines ganzen Gesetz⸗Entwurfes gebieterisch er⸗ heische, daß namlich eine in einer Session verworfene Propo⸗ sition erst in der Session des naͤchsten Jahres erneuert werden darf, nicht in demselben Grade nothwendig sey, wo es sich von einem einzelnen Gesetzes⸗Artikel handle; und, ein gem neues Verfahren beobachtend, hat sie daher einerseits die Bestimmung, wonach die seit dem 1. Januar 1828 bewilligten hoͤhern Pensionen einer Re⸗ vision unterworfen werden sollen, in den Rechnungs-⸗Abschluß des gedachten Jahres eingeschaltet, andererseits aber dem Gesetz⸗ Entwurfe, wodurch das Gesetz von 1807 aufgehoben werden soll, eine neue Bestimmnng hinzugefuͤgt, die dahin geht, saͤmmtliche seit 1307 bewilligte Pensionen zu revidiren. Indem Sie, meine Herren, bei Ihrer Berathung uͤber den Rechnungs- Abschluß fuͤr 1828 auf die Verwerfung der Zusatz⸗Bestimmung wegen Reviston der seit dem 1. Januar is2s bewilligten Pensionen nicht weiter bestanden, haben Sie Ihren Wunsch bethaͤtigt, unter den gewich⸗ tigen Umstaͤnden, worin unser gemeinsames Vaterland sich besin⸗ det, mit der Deputirten⸗Kammer die Verhaͤltnisse der Einigkeit und des guten Vernehmens zu unterhalten, die unter den Stagts⸗ gewalten so nothwendig sind. Sie haben dem Geiste der Versoͤh⸗ nung eine Meinung zum Opfer gebracht, die Sie, wie 2 wenigstens versichern zu koͤnnen glauben nach wie vor als wohl⸗ begruͤndet betrachten. Sie haben es fuͤr dies eine Mal man merke es sich wohl aus Ruͤcksichten gethan, die mit Ihrer Meinung nichts zu schaffen haben, aus hoͤheren Betrachtungen fuͤr das allgemeine Beste und um zu beweisen, daß Sie uͤher jeden eitlen Kampf der Eigenliebe 22 sind, mithin ohne dadurch irgend zu einer Schlußfolgerung fuͤr kuͤnftige Faͤlle zu berechtigen. Es bleibt Ihnen jetzt nur noch uͤbrig, fuͤr die Aufrechthaltung ei⸗ nes Princips Sorge zu tragen, uͤber die Integritaͤt unserer Ver⸗ fassungs-Urlunde zu wachen und Ihre eigene Wuͤrde zu behaup⸗ ten, indem Sie die Bestimmung, wonach alle seit dem 11. Sey⸗ tember 1897 bewilligte Pensionen einer Revision unterliegen sollen, verwerfen. In der That huldigt diese Bestimmung nicht nur aufs nene, und zwar in noch ausgedehnterem Maße, einem Grund⸗ satze, den Sie schon einmal verworfen haben, und der allen in Pensionssachen anerkannten Regeln zuwider laͤuft; sie verletzt auch, wahrscheinlich bloß aus Unachtsamkeit, die Charte von 1814, die durch die Charte von 1830 bestaͤtigt worden ist, und worin es aus⸗ druͤcklich heißt, daß keine der bis zum 4 Juni 1814 bewilligten Pensionen angefochten werden duͤrfe. Dieses einzige Wort ist entscheidend. Wir fuͤgen daher nichts weiter hinzu. Gleichwohl und um, so viel solches von uns abhaͤngt, jedwede Kollision zwi⸗ . zwei der hoͤchsten Staatsgewalten zu vermeiden, beschraͤnken wir uns nicht darauf, Ihnen bloß die Verwerfung des zweiten Artikels des vorliegenden Gesetz⸗Entwurfes in Vorschlag brin⸗ en; wir schlagen Ihnen vielmehr die Verwerfung des ge⸗ f ammten Entwurfes vor. Hierdurch wird jede fernere Dis⸗ kussion 3 das gn Jahr beseitigt. Es steht nicht zu besor⸗ gen, daß bis zur näͤchsten Session die Regierung das 9 vom 11. Sept 1897 mißbrauchen, oder sich uberhaupt einmal desselben bedienen werde. Die naͤchste Session aber wird hoffentlich unter guͤnstigeren Auspicien dasjenige vollenden, was die diesjaͤhrige nicht ju Ende bringen kann, ohne unnuͤtzer Weise einen Zwiespa i naͤhren, fuͤr den freilich die Pairs⸗Kammer nicht verantwort⸗ ich seyn wuͤrde, welchen zu vermeiden aber die Pflicht jedes gu⸗ ten Burgers, jedes wahren Freundes seines Landes ist. Wir ha⸗ ben die Ehre, Ihnen die einfache Verwerfung des vorgelegten Gesetz Entwurfes in Vorschlag zu bringen. Nach Beendigung dieser Rede, die eine große Sensa⸗

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